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Full text of "Gesammelte Reden und Schriften"

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GESAMMELTE 

REDEN  UND 

SCHRIFTEN 


EX  LIBRJ/  DR  ALFRED.  PLATZ. 


Li 





FERDINAND  LASSALLE 


GESAMMELTE  REDEN 
UND  SCHRIFTEN 


HERAUSGEGEBEN 

UND  EINGELEITET 

VON 

EDUARD  BERNSTEIN 


VOLLSTÄNDIGE  AUSGABE 
IN  ZWÖLF  BÄNDEN 


VERLEGT  BEI  PAUL  CASSIRER,  BERLIN 
1919 


FERDINAND  LASSALLE 


GESAMMELTE  REDEN 
UND  SCHRIFTEN 


HERAUSGEGEBEN 

UND  EINGELEITET 

VON 

EDUARD  BERNSTEIN 


ZWEITER  BAND: 

DIE  VERFASSUNGSREDEN 

DAS  ARBEITERPROGRAMM 

UND  DIE  ANSCHLIESSENDEN 

VERTEIDIGUNGSREDEN 


VERLEGT  BEI  PAUL  CASSIRER,  BERLIN 
1919 


ALLE  RECHTE  VORBEHALTEN 


DRUCK   VON    OSCAR   BRANDSTETTER,   LEIPZIG 


INHALT 

Seit 

ÜBER  VERFASSUNGSWESEN.  Ein  Vortrag  ge- 
halten  in  einem  Bürger-Bezirksverein 7 

WAS  NUN  ?   Zweiter  Vortrag  über  Verfassungswesen  .     63 

MACHT  UND  RECHT.    Offenes  Sendschreiben  ...   125 

DAS  ARBEITERPROGRAMM.  Über  den  besonderen 
Zusammenhang  der  gegenwärtigen  Geschichtspenode  mit 
der  Idee  des  Arbeiterstandes 139 

DIE  WISSENSCHAFT  UND  DIE  ARBEITER.  Eine 

Verteidigungsrede  vor  dem  Berliner  Kriminalgericht  gegen 
die  Anklage,  die  besitzlosen  Klassen  zum  Haß  und  zur 
Verachtung  gegen  die  Besitzenden  öffentlich  angereizt  zu 
haben 203 

DIE  INDIREKTE  STEUER  UND  DIE  LAGE 
DER  ARBEITENDEN  KLASSEN.  Eine  Vertei- 
digungsrede vor  dem  Kgl.  Kammergericht  zu  Berlin 
gegen  die  Anklage,  die  besitzlosen  Klassen  zum  Haß 
und  zur  Verachtung  gegen  die  Besitzenden  öffentlich 
angereizt  zu  haben 285 


ÜBER  VERFASSUNGSWESEN 


EIN  VORTRAG 

GEHALTEN  IN  EINEM 

BERLINER  BÜRGER -BEZIRKS -VEREIN 

VON 

FERDINAND  LASSALLE 


DER  ERSTE  ABDRUCK  ERSCHIEN 
IM  VERLAG  VON  G.  JANSEN,  BERLIN  1862 


VORBEMERKUNG 

Die  mit  der  Regentschaft  des  Prinzen  Wilhelm,  des 
späteren  Königs  Wilhelm  I.,  eingeleitete  „Neue  Ära"  war 
bereits  gegen  Ende  des  Jahres  1860  arg  in  die  Brüche 
gegangen.  Der  Prinzregent  hatte  sich  gegenüber  der  im 
Herrenhaus  tonangebenden  Junkerpartei  ungemein  zaghaft 
erwiesen  und  in  der  Italienischen  Frage  plötzlich  das  Legi- 
timitätsprinzip mit  einer  Schärfe  betont,  die  allen  Illu- 
sionen über  seinen  „Liberalismus"  ein  Ende  machen 
mußte.  Doch  hatte  weder  die  schwachmütige  liberale 
Kammermajorität,  noch  die  Regierung  selbst  es  zu  einem 
offenen  Bruch  kommen  lassen.  Immerhin  sonderte  sich 
in  der  Kammer  die  Fraktion  „Jung-Litauen"  mit  einem 
etwas  radikaleren  Programm  von  der  altliberalen  Partei 
ab,  und  im  Sommer  1861  bildete  sich  aus  ihr  die  „deutsche 
Fortschrittspartei",  die  bald  überall  im  Lande  Boden 
faßte.  Verstärkt  wurde  ihr  Einfluß  noch,  als  im  Oktober 
1861  Wilhelm,  inzwischen  König  geworden,  sich  in  Kö- 
nigsberg krönen  ließ  und  dabei  mit  demonstrativem  Nach- 
druck das  Gottesgnadentum  der  Hohenzollernschen  Dyna- 
stie betonte.  So  hatte  er  sich  einer  Deputation  des  Land- 
tags gegenüber  wie  folgt  ausgelassen:  „Die  Herrscher 
Preußens   empfangen  ihre  Krone  von   Gott.    Ich  werde 


deshalb  morgen  die  Krone  vom  Tisch  des  Herrn  nehmen 
und  auf  mein  Haupt  setzen.  Dies  ist  die  Bedeutung  des 
Königtums  von  Gottes  Gnaden,  und  darin  liegt  die  Hei- 
ligkeit der  Krone,  welche  unantastbar  ist.  Die  Krone  ist 
mit  neuen  Institutionen  umgeben.  Sie  sind  nach  denselben 
berufen,  der  Krone  zu  raten ;  Sie  werden  mir  raten  und 
auf  Ihren  Rat  werde  ich  hören."  Das  war  eine  unzwei- 
deutige Zurückweisung  aller  etwaigen  Ansprüche  der 
Kammer,  maßgebenden  Einfluß  auf  die  Regierung  des 
Landes  auszuüben ;  es  war  die  tatsächliche  Einleitung  des 
Verfassungskonfliktes,  denn  die  preußische  Verfassung 
räumte  dem  Abgeordnetenhause  etwas  mehr  Befugnisse 
ein,  als  nur  dem  Könige  ,,zu  raten".  Den  Konfliktsstoff 
selbst  lieferte  die  Reorganisation  des  Heeres,  die  der 
König  auf  Grund  der  dreijährigen,  das  Abgeordnetenhaus 
aber  auf  Grund  der  zweijährigen  Dienstzeit  durchgeführt 
wissen  wollte.  Ehe  noch  der  Streit  um  sie  ausgefochten 
war,  nahm  die  Regierung  sie  unter  Benutzung  der  Voll- 
machten und  Kredite  in  Angriff,  die  ihr  für  die  Mobil- 
machung aus  Anlaß  des  italienischen  Krieges  bewilligt 
worden  waren.  Die  Wählerschaft  antwortete  damit,  daß 
sie  bei  der  am  6.  Dezember  1861  erfolgenden  Neuwahl 
die  Fortschrittspartei  in  solcher  Stärke  in  das  Abgeord- 
netenhaus schickte,  daß  diese  dort  sofort  zur  ausschlag- 
gebenden Partei  wurde.  Einen  Augenblick  stutzte  die  Re- 
gierung. Die  Minister  suchten  zu  vermitteln,  aber  ein  am 
6.  März  1862  von  der  Kammer  angenommener  Antrag 
des  Fortschrittlers  Ad.  Hagen,  worin  verlangt  wurde,  daß 
die  Regierung  das  Ausgabenbudget  in  größerer  Speziali- 
sierung einbringen  solle,  führte  zum  offenen  Konflikt.  Die 
Minister  reichten  ihre  Entlassung  ein,  und  der  König  löste 
die  Kammer  auf.  Ein  neues  Ministerium,  durch  Angehö- 
rige der  reaktionären  Junker-  und  Muckerpartei  —  Lippe, 

10 


Mühler,  Itzenplitz  —  verstärkt,  wurde  gebildet  mit  dem 
Auftrage,  „den  Verdächtigungen  der  Absichten  der  Re- 
gierung und  der  dadurch  hervorgerufenen  Irreführung  der 
öffentlichen  Meinung,  wie  dieselbe  sich  bei  den  letzten 
Wahlen  gezeigt  habe",  energisch  entgegenzuwirken,  was 
die  Minister  logischerweise  dahin  verstanden,  den  ganzen 
Beamtenapparat  zur  Wahlmache  in  Bewegung  zu  setzen. 
Die  Neuwahlen  selbst  wurden  auf  den  6.  Mai  1862  aus- 
geschrieben. 

In  die  Zeit  des  nun  entfachten  Wahlkampfes  fällt  die 
erste  Versammlung,  in  der  Lassalle  seinen  Vortrag  „Über 
Verfassungswesen"  hielt.  Sie  fand  in  Berlin  am  16.  April 
1862  im  fortschrittlich-liberalen  Bezirksverein  der  Fried- 
richstadt statt,  und  in  den  folgenden  Wochen  wiederholte 
Lassalle  den  Vortrag  in  noch  einigen  solcher  Bezirks- 
vereine. Er  ist  von  Lassalles  Bestem  —  ja,  man  kann 
ohne  Übertreibung  von  ihm  sagen,  daß  er  zu  den  besten 
politischen  Vorträgen  gehört,  die  überhaupt  je  gehalten 
wurden :  er  ist  eines  der  Meisterwerke  politischer  Vor- 
tragskunst. Schon  seine  mehr  formellen  Vorzüge,  die 
klassisch  gedrungene,  überaus  klare  Sprache,  sowie  die  so 
künstlerisch  vollendete  und  gerade  deshalb  sich  so  natür- 
lich gebende  Gliederung  des  gedanklichen  Inhalts  reißen 
den  Leser  zur  Bewunderung  hin.  Was  aber  dem  Vortrag 
vor  allem  seine  Bedeutung  gibt  und  ihn  weit  über  eine 
Gelegenheitsrede  erhebt,  ist  die  geschichtsphilosophische 
Auffassung,  mit  der  Lassalle  an  die  gestellte  Aufgabe  — 
die  Darlegung  des  wesentlichen  Moments  einer  politi- 
schen Verfassung  —  herantritt  und  sie  löst.  Wir  sehen 
Lassalle,  der  eben  noch  in  seinem  System  der  erworbenen 
Rechte  sich  als  Meister  der  spekulativ  aus  dem  Begriff 
entwickelnden  Rechtsphilosophie  gezeigt  hatte,  hier  so 
greifbar-realistisch  die  Abhängigkeit  politischer  Einrich- 

11 


tungen  von  gesellschaftlichen  Entwickehmgszuständen  nach- 
weisen, wie  es  der  geschulteste  Anhänger  der  materialisti- 
schen Geschichtsauffassung  kaum  anders  und  schwerlich 
besser  zustande  gebracht  hätte.  In  der  Tat  darf  man  sagen, 
daß,  was  die  Anwendung  der  materialistischen  Geschichts- 
auffassung auf  die  Fragen  der  politischen  Entwickelung 
der  Völker  anbetrifft,  es  keine  Schrift  gibt,  die  jenes  Ab- 
hängigkeitsverhältnis in  klarerer  Anschaulichkeit  zeigt  als 
wie  dieser  Vortrag  ,,Über  Verfassungswesen".  Er  hat 
seinesgleichen  nur  in  den  Kapiteln  „Die  Gewalts - 
theorie"  in  Friedrich  Engels'  Anti-Dühring.  Und  wie 
der  Vortrag  ein  Muster  schönster  Volkstümlichkeit  ist,  so 
ist  er  zugleich  auch  ein  Muster  wissenschaftlicher  Selbst- 
beschränkung :  so,  wie  die  materialistische  Geschichts- 
auffassung hier  zur  Anwendung  gebracht  wird,  ist  sie  über 
jeden  Streit  erhaben,  ist  sie  von  jeder  wesentlich  speku- 
lativen Beimischung  frei,  ist  sie  auf  folgerichtige  Durch- 
arbeitung von  erfahrungsgemäß  Festgestelltem  aufgebaute 
positivistische  Wissenschaft. 

Lassalle  zeigt,  wie  die  in  Gesetzesform  gebrachten  poli- 
tischen Verfassungen  nur  dann  und  nur  in  dem  Maße  prak- 
tisch unangefochten  bleiben,  als  sie  der  Ausdruck  der  in 
der  Gesellschaft  tatsächlich  bestehenden  Machtverhält- 
nisse sind.  Er  analysiert  den  Begriff  „tatsächliche  Macht- 
verhältnisse" oder  „gesellschaftliche  Machtverhältnisse  , 
den  in  neuerer  Zeit  Anton  Menger  so  gern  als  Deckungs- 
mittel dafür  benutzt  hat,  eine  klare,  unzweideutige  Stel- 
lungnahme zur  materialistischen  Geschichtsauffassung  zu 
vermeiden,  gerade  in  solcher  Weise,  daß  er  sowohl 
auf  die  Produktionsweise  als  bestimmenden  Faktor 
der  Klassengliederung  und  Klassenentwickelung,  zu- 
gleich aber  auch  auf  die  Grenzen  der  ökonomisti- 
schen Betrachtungsweise  hinweist.  Und  das  ist  das  Größte 

12 


an  diesem  Vortrage :  er  zeigt  die  verschiedenen  Kräfte 
der  Gesellschaft  zugleich  in  den  Möglichkeiten,  wie  in  den 
Grenzen  ihres  Könnens.  Dem  Leser  wird  der  ungeheuere 
Vorteil  der  administrativ,  militärisch  usw.  organisierten 
Staatsmacht  gegenüber  den  unorganisierten  Kräften  der 
Gesellschaft  aufgedeckt ;  es  wird  aber  auch  gezeigt,  über 
welchen  Punkt  hinaus  selbst  die  organisierte  Staatsmacht 
die  —  damals  —  unorganisierten,  rein  gesellschaftlichen 
Kräfte  nicht  ungestraft  ignorieren  darf,  wie  nicht  nur  der 
König  mit  Heer  und  Kanonen,  wie  nicht  nur  der  Adel,  die 
Großindustriellen,  die  Bankiers,  das  Bürgertum,  sondern 
wie  ferner  das  kleine  Bürgertum,  wie  die  Arbeiter  und  wie 
schließlich  auch  das  allgemeine  Bewußtsein,  das 
über  die  Klassen-  und  Parteiinteressen  hinausgreifende 
Kulturempfinden  des  Volkes  reale  Machtfaktoren, 
,,ein  Stück  Verfassung"  sind.  Ein  geradezu  unübertroffe- 
nes Betrachtungsschema,  aus  dem  unter  anderem  hervor- 
geht, daß,  wenn  Lassalle  in  seinen  rechtstheoretischen 
Werken  dem  ,, allgemeinen  Bewußtsein"  eine  so  große 
Rolle  zuweist,  er  als  Gesellschaftstheoretiker  und  Ge- 
schichtsphilosoph doch  dies  Bewußtsein  durchaus  nicht  als 
etwas  absolut  Selbständiges  auffaßt,  sondern  sich  seines 
Zusammenhanges  mit,  und  seiner  Abhängigkeit  von  den 
materiellen  Faktoren  des  Gesellschaftslebens  wohl  bewußt 
war.  So  wenig  aber,  wie  das  Bewußtsein,  erscheinen  bei 
ihm  die  materiellen  Faktoren  als  ein  für  allemal  in  ihren 
Beziehungen  zueinander  bestimmte  Größen,  es  wird  viel- 
mehr das  revolutionierende  Moment  in  der  Entwickelung 
von  Wirtschaft  und  Klassen  deutlich  hervorgehoben.  Und 
wenn  Lassalle  hierbei  auch  nicht  auf  das  letzte  Llement 
der  Gesellschaftsentwickelung,  die  Entwickelung  des 
Werkzeugs  und  seine  Rolle,  zu  sprechen  kommt,  was  er 
aber  in  dem  gleichzeitig  mit  diesem  Vortrag  ausgearbeiteten 

13 


und  vier  Tage  vor  ihm  vorgetragenen  Arbeiterprogramm 
getan  hat,  so  finden  wir  hier  dafür  in  dem  kleinen  Ab- 
schnitt, der  mit  den  Worten  eingeleitet  wird:  „Wie  tritt 
nun  diese  Änderung  in  den  wirklichen  Machtverhältnissen 
ein?",  die  Rückwirkung  der  Siedelungsweise  und  des 
Dichtigkeitsgrades  der  Bevölkerung  auf  die  Klassen- 
verhältnisse und  die  politischen  Gestaltungen  in  wenigen 
Strichen  so  lichtvoll  gekennzeichnet,  wie  dies  bis  dahin 
noch  in  keiner  Populärschrift  geschehen  war.  Selbst  heute 
noch  wird  dieser,  für  die  politischen  Entwickelungen  so 
wichtige  Wirtschaftsfaktor  in  den  Abhandlungen  über  die 
materialistische  Geschichtsauffassung  entweder  gar  nicht 
oder  doch  ganz  ungenügend  gewürdigt. 

Mit  einem  Wort,  als  Staats-  und  gesellschaftswissen- 
schaftliche Aufklärungsschrift  ist  Lassalles  „Über  Ver- 
fassungswesen" noch  ganz  und  gar  nicht  überlebt.  Es  liest 
sich  noch  heute  so  frisch  und  anregend  wie  zur  Zeit,  wo 
Lassalle  mit  ihm  seine  politische  Agitation  einleitete,  und 
ist  für  jeden  angehenden  Politiker  eine  vorzügliche  Ge- 
leitschrift.  Aber  auch  als  politische  Kampfschrift  hat  es 
seine  Aktualität  noch  nicht  eingebüßt.  Noch  besteht  die 
preußische  Verfassung1),  von  der  in  ihm  die  Rede  ist 
und  von  der  Lassalle  damals  schrieb,  sie  könne  wohl  nach 
rechts  oder  links  hin  abgeändert  werden,  aber  bleiben 
könne  sie  nicht.  Es  ist  keine  Widerlegung  der  Lassalle- 
schen Ausführungen,  daß  sie  bis  auf  den  heutigen  Tag 
formell  unverändert  gebheben  ist,  denn  materiell  hat  sie 
durch  die  Kriege  von  1866  und  1871,  beziehungsweise 
durch  die  Gründung  des  Norddeutschen  Bundes  und  dann 
des  Deutschen  Reiches  eine  sehr  bedeutende  Abänderung 


*)  Das  Vorwort  ist  im  Februar  1907  geschrieben. 
14 


erfahren.  Die  Entscheidung  über  die  den  Trägern  der 
preußischen  Krone  so  am  Herzen  liegende  Militärfrage 
wurde  mit  anderen  Fragen  vom  preußischen  Landtag  in 
den  deutschen  Reichstag  verlegt,  die  Einführung  des  all- 
gemeinen, gleichen,  geheimen  und  direkten  Wahlrechts  für 
die  Wahlen  zum  Reichstage  zog  das  Interesse  der  demo- 
kratischen Massen  vom  Landtage  ab,  und  so  konnte  der 
faule  Kompromiß,  der  nach  1866  zwischen  Krone  und 
Bürgertum  in  Preußen  geschlossen  worden  ist,  für  Jahr- 
zehnte um  so  mehr  ohne  neue  Verfassungskrisen  fort- 
bestehen, als  auf  der  einen  Seite  die  Bildung  der  Zentrums- 
partei und  auf  der  anderen  die  immer  stärkere  Entfaltung 
der  sozialdemokratischen  Arbeiterbewegung  dem  liberalen 
Bürgertum  Preußens  teils  die  Macht  und  teils  die  Lust 
nahmen,  ernsthaft  mit  der  Krone  anzubinden.  Eine  neue 
Verschiebung  der  tatsächlichen  Machtverhältnisse  im 
Lande  mußte  erst  eintreten,  um  aufs  neue  die  Verfassungs- 
frage auf  die  Tagesordnung  zu  setzen,  und  für  diese  Ver- 
schiebung hat  die  große  ökonomische  Umwälzung  gesorgt, 
die  sich  seit  den  sechziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts 
vollzogen  hat  und  noch  vollzieht.  Indem  sie  die  Städte  zu 
einem  Wachstum  gebracht  hat,  daß  heute  die  große  Mehr- 
heit der  Bevölkerung  in  den  Städten  wohnt,  während  zu 
Lassalles  Zeiten  noch  drei  Viertel  der  Bevölkerung  dem 
platten  Lande  angehörten,  und  indem  sie  in  den  Städten 
der  industriellen  Arbeiterschaft  neben  dem  Übergewicht  in 
der  Zahl  auch  immer  mehr  das  Übergewicht  als  organi- 
sierte und  geistig  wirkende  soziale  Kraft  zuspielt,  trieb 
sie  immer  sichtbarer  dem  Moment  zu,  wo,  sofern  Bürger- 
tum und  Krone  im  Verein  nicht  vorher  einlenkten,  die 
Arbeiterklasse  im  Gefühl  des  klaffenden  Gegensatzes 
zwischen  der  wirtschaftlich-sozialen  Wirklichkeit  und  dem 
geschriebenen  Recht  ihrerseits  die  Verfassungsfrage  stel- 

15 


len  würde.  Darin  lag  aber  schon  eingeschlossen,  daß  es 
sich  dann  auf  der  Volksseite  nicht  um  „Rettung",  sondern 
um  Abänderung,  und  zwar  wahrscheinlich  um  sehr 
gründliche  Abänderung  der  geschriebenen  Verfas- 
sung handeln  mußte.  Der  Moment  mußte  eintreten,  ob 
das  Reichstagswahlrecht  in  seiner  bisherigen  Gestalt  fort- 
bestand oder  nicht.  Es  liegt  aber  auf  der  Hand,  daß 
jeder  Eingriff  in  das  Reichstagswahlrecht  sein  Eintreten 
notwendig  beschleunigt  hätte. 

Als  Lassalle  den  Verfassungsvortrag  niederschrieb,  war 
noch  nicht  mit  Sicherheit  vorauszusehen,  welche  Entwicke- 
lung  die  Verfassungsfrage  nehmen  würde.  So  wenig,  wie 
das  liberale  Bürgertum,  hatte  der  Träger  der  Krone  große 
Neigung,  die  Dinge  auf  die  äußerste  Spitze  zu  treiben. 
Wilhelm  I.  hielt  sich  vorläufig  noch  im  Rahmen  der  ihm 
nach  dem  Buchstaben  der  Verfassung  zustehenden  Rechte, 
er  hoffte  auf  eine  zugängliche  Kammer.  Was  sollte  aber 
geschehen,  wenn  er  eine  solche  nicht  fand  ?  Darüber  muß- 
ten sich  diejenigen  klar  werden,  die  nicht  wollten,  daß  die 
Kammer  das  Fundamentalrecht  jeder  Volksvertretung  auf 
genaue  Spezialisierung  der  ihr  abverlangten  Ausgaben  fallen 
lasse.  Sie  mußten  sich  alle  Konsequenzen  eines  Verfas- 
sungsstreites vor  Augen  halten,  um  geistig  auf  das  Äußerste 
gerüstet  zu  sein,  da  nur  solche  Vorbereitung  die  genügende 
Kampfesenergie  und  die  Auswahl  der  wirksamsten  Kampf- 
mittel verbürgt.  Seinen  Hörern,  meist  kleinbürgerliche  De- 
mokraten, mit  den  letzten  Ursachen  jedes  Verfassungs- 
streites auch  die  wahre  Natur  des  ausgebrochenen  Ver- 
fassungskonfliktes zu  enthüllen,  ihnen  zu  zeigen,  wieso  es 
kam,  daß  dieser  Konflikt  in  der  gegebenen  Gestalt  mög- 
lich wurde,  das  war  die  Aufgabe,  die  sich  Lassalle  stellte. 
Denn  ihm,  dem  Revolutionär,  der,  wie  wir  nun  auch  aus 
den  Briefen  an  seine  Eltern  wissen,  für  den  Sommer  1862 

16 


einen  neuen  europäischen  Krieg  und  allerhand  Aufstände 
in  Österreich  erwartete,  die  Preußen  nicht  unberührt 
lassen  konnten,  mußte  ganz  besonders  daran  liegen,  daß 
der  preußische  Verfassungskampf  von  den  demokratischen 
Volkselementen  dieses  Staates  als  eine  Angelegenheit  auf- 
gefaßt und  behandelt  wurde,  bei  der  zuletzt  die  reale, 
auf  mehr  als  Verfassungsbuchstaben  gegründete  Macht 
den  Entscheid  geben  werde. 

Daß  es  sich  im  Verfassungskonflikt  um  eine  Macht- 
frage handelte,  wußten  allerdings  die  liberalen  Parteiführer 
auch,  aber  sie  glaubten  besonders  klug  zu  tun,  wenn  sie  es 
nicht  offen  aussprachen.  Sie  wollten  die  faktische  Macht 
mit  Hilfe  der  Verfassung  „konstitutionell"  der  Regierung 
abhandeln  und  rechneten  dabei  ausschließlich  auf  die 
Zaubergewalt  dessen,  was  Lassalle  in  der  vorliegenden 
Rede  ,,das  allgemeine  Bewußtsein"  nennt  und  von  dem  er 
sehr  richtig  sagt,  daß  es  „in  gewissen  Grenzen"  auch  ein 
Stück  Verfassung  sei :  die  öffentliche  Meinung.  Diese 
sollte  alles  für  sie  machen,  und  darum  wurde  die  Ver- 
fassungsfrage als  eine  reine  Rechtsfrage  hingestellt,  als 
ein  Streit  um  das  formale  Recht,  das  allerdings  auf  Seiten 
der  Kammer  war. 

Unter  diesen  Umständen  konnte  ein  Vortrag,  der  mit 
haarscharfer  Logik  die  letzten  Konsequenzen  des  aus- 
gebrochenen Konflikts  bloßlegte,  den  leitenden  Persön- 
lichkeiten der  liberalen  Partei  nicht  sehr  angenehm  sein. 
Lassalle  hatte  sich  zwar  klugerweise  enthalten,  vorzeitig 
irgendeine  spezielle  Nutzanwendung  aus  seinen  Aus- 
einandersetzungen zu  ziehen,  aber  ihre  revolutionäre  Trag- 
weite lag  auf  der  Hand.  Besser  paßte  die  Rede  den  Re- 
aktionären in  den  Kram,  die  ihr  Organ  in  der  junkerlich 
feudalen  „Kreuzzeitung"  hatten.  Vertuschten  die  Libe- 
ralen die  Machtfrage,  die  hinter  der  Rechtsfrage  steckte, 

2   Lssealle.   Ge;.  Schriften.  Band  II.  17 


so  lag  den  Kreuzzeitungsleuten  um  so  mehr  daran,  die 
Forderungen  der  Linken  als  ein  revolutionäres  Attentat 
auf  die  Machtsphäre  der  Krone  darzustellen.  Außerdem 
hatten  die  Macher  der  „Kreuzzeitung"  sicher  Wind  da- 
von, wie  es  zwischen  Lassalle  und  den  Fortschrittsführern 
stand,  soweit  es  nicht  schon  aus  verschiedenen  Stellen  des 
Vortrages  zwischen  den  Zeilen  herauszulesen  war.  Und 
auch  das  paßte  in  ihre  Pläne.  Schon  bei  den  Wahlen  des 
Jahres  1861  hatte  die  „Kreuzzeitung"  ihrer  Partei  emp- 
fohlen, Verbindungen  mit  den  Vertretern  der  konsequen- 
ten Demokratie  gegen  die  Liberalen  zu  schließen,  und  als 
die  Wahlmännerwahlen  im  April  1862  die  Fortschritts- 
partei auf  der  ganzen  Linie  siegreich  zeigten,  befürwortete 
die  Korrespondenz  der  Konservativen  Partei  das  allge- 
meine Wahlrecht,  da  ja  das  Dreiklassen  Wahlsystem  — 
gar  nicht  ,,zu  Recht"  bestehe !  Wie  man  die  Gebrüder 
Bauer  eingefangen  hatte,  so  hoffte  man  auch  andere  an- 
zufangen. 

Der  Artikel,  den  die  „Kreuzzeitung"  Lassalles  Vortrag 
widmete,  ist  so  bezeichnend  für  die  damalige  Situation, 
daß  es  mir  gerechtfertigt  erscheint,  ihn  hier  seinem  vollen 
Wortlaut  nach  folgen  zu  lassen : 

„Das  zweite  (Symptom)  ist  die  von  uns  (Nr.  122) 
skizzierte  Rede  des  Dr.  Lassalle,  eines  seiner  Zeit  viel- 
genannten revolutionären  Juden,  der  mit  richtigem  In- 
stinkt den  Nagel  auf  den  Kopf  getroffen  und  uns  noch 
nicht  alles  gesagt  hat,  was  er  weiß  und  denkt.  Tiefe  Ver- 
achtung gegen  die  geschriebene  Verfassung ;  das  klare  Be- 
wußtsein, daß  die  tatsächlichen  Zustände  und  die  realen 
Machtverhältnisse  die  wirkliche  und  alleinige  Verfassung 
eines  Landes  sind,  in  welcher  Verfassung  er  den  Soldaten 
und  sogar  den  Kanonen  eine  sehr  wichtige  und  entschei- 

18 


elende  Stellung  anweist  —  und  aus  beiden  Vordersätzen 
kombiniert  die  Schlußfolgerung,  daß  es  um  deswillen  zu- 
nächst und  vor  allem  darauf  ankomme,  die  tatsächlichen 
Zustände  und  Machtverhältnisse  umzugestalten  und  ins- 
besondere die  Besiegten  zu  entwaffnen. 

„Der  Fehler  in  seiner  Rechnung  liegt  nur  darin,  daß 
die  Demokratie  im  Jahre  1848  eben  nicht  gesiegt, 
sondern  sich  selbst  und  das  Volk  mit  dieser  Lüge  einfach 
hinter  das  Licht  geführt  hatte,  und  daß  um  deswillen,  so- 
bald jener  Schwindel  verflog,  die  realen  Machtverhält- 
nisse einfach  wieder  in  ihre  Rechte  traten.  Überdies  aber 
ist  Dr.  Lassalle  ein  zu  klarer  Kopf,  um  nicht  zu  wissen, 
daß  man  die  .realen  Machtverhältnisse'  erst  dann  um- 
gestalten kann,  wenn  man  der  Stärkere  ist,  oder  daß 
mit  anderen  Worten  jede  Regierung,  die  über  die  realen 
Mächte  des  Landes  —  Armee,  Finanzen  und  den  ganzen 
Verwaltungsorganismus  —  gebietet,  nur  durch  sich 
selbst  ruiniert  und  gestürzt  werden  kann.  Um  deswillen 
ist  der  Liberalismus,  ,der  die  Fürsten  mit  Biederkeit  und 
Loyalität  um  ihre  Gewalt  betrügt',  der  gefährlichste  Mi- 
neur  der  Demokratie  und  Revolution;  um  deswillen  er- 
freuen wir  uns  auch  jetzt  des  interessanten  Schauspiels, 
daß  die  Umsturzpartei  von  Versicherungen  der  Ehrfurcht 
und  Loyalität  gegen  die  Krone  überfließt. 

„Die  Krone  ,von  Gottes  Gnaden'  sitzt  so  fest  auf  dem 
Haupte  ihrer  Träger,  daß  keine  andere  Hand  als  ihre 
eigene  dieselbe  abzunehmen  vermag !  —  Die  eigentliche 
Gefahr  für  die  Krone  liegt  deshalb  auch  allein  in  der 
Lüge,  in  jener  heuchlerischen  Aktion,  welche  die  Fürsten 
zu  verführen  trachtet,  sich  selbst  freiwillig  ihrer  Macht 
zu  entäußern."  („Neue  Preußische  Zeitung",  Leitartikel 
vom  8.  Juni  1862.) 

2*  •  19 


Die  Nutzanwendung  dieses  Artikels  geht  an  die  Adresse 
des  Königs,  der  noch  immer  zauderte,  sich  der  Kreuz- 
zeitungspartei mit  Haut  und  Haaren  zu  überliefern.  Da- 
her namentlich  der  Satz,  daß  jede  Regierung  „nur  durch 
sich  selbst  ruiniert  und  gestürzt  werden  kann".  Das  hieß 
auf  deutsch :  „Kein  Kompromiß,  kein  Zugeständnis  an 
die  Kammer,  Majestät !  Jedes  Zugeständnis  ist  ein  Be- 
weis von  Schwäche,  führt  zu  weiteren  Zugeständnissen 
und  schließlich  zum  Ruin  des  Gottesgnadentums.  Darum : 
König  werde  hart!"  Welcher  fortgesetzte  Ruf,  wie  man 
weiß,  nicht  auf  unfruchtbaren  Boden  fiel. 

Die  Redensart,  daß  die  „Demokratie"  im  März  1848 
nicht  gesiegt  habe,  ist  natürlich  reaktionärer  Schwindel. 
Tatsächlich  lag  das  absolute  Gottesgnadentum  am  19.  März 
1848  am  Boden  und  erholte  sich  nur  deshalb  so  schnell, 
weil  das  liberale  Bürgertum,  dem  der  Sieg  zufiel,  ihn  nicht 
auszunutzen  verstand.  Statt  sich  so  schnell  als  möglich  der 
faktischen  Macht  zu  versichern,  stritt  man  solange  um 
Formalitäten,  bis  die  Zeit  zur  Schaffung  der  materiellen 
Grundlage  für  die  geschriebene  Verfassung  verstrichen 
war.  Das  Nähere  darüber  im  Text  des  Vortrages  selbst. 

Was  dessen  Aufnahme  bei  den  Hörern  anbetrifft,  so 
liegt  darüber  nur  ein  Zeitungsbericht  der  demokratischen 
„Berliner  Reform"  vom  11.  Mai  1862  vor.  Lassalle  wird 
darin  „der  bekannte  geistreiche  Autor"  genannt,  und  nach 
einem  gedrängten  Referat  über  den  Inhalt  des  Vortrages 
heißt  es  :  „Wir  wünschen,  daß  Dr.  Lassalle,  dem  Wunsche 
der  großen  Mehrheit  der  Versammlung  folgend,  seinen  so 
ideenreichen  und  anregenden  Vortrag  recht  bald  drucken 
lassen  möge,  damit  er  auch  in  weiteren  Kreisen  bekannt 
werde."  Das  bezog  sich  freilich  schon  auf  eine  andere 
Versammlung  als  die,  wo  Lassalle  den  Vortrag  zuerst  ge- 
halten hatte.  Aber  die  bloße  Tatsache,  daß  man  Lassalle 

20 


ersucht  hatte,  den  Vortrag  in  anderen  Bezirksvereinen  zu 
wiederholen,  läßt  mindestens  so  viel  erkennen,  daß  er  auf 
die  ersten  Hörer  tieferen  Eindruck  gemacht  haben  muß. 
Die  Presse  der  Fortschrittspartei  ignorierte  ihn  zunächst, 
da  er  der  Partei  aus  den  oben  dargelegten  Gründen  nichts 
weniger  als  genehm  war.  Außerdem  nahm  der  Wahlkampf 
ihr  ganzes  Interesse  in  Anspruch.  Erst  als  der  Vortrag 
Anfang  Juni  1862  im  Druck  erschien,  beschäftigten  sich 
weitere  Kreise  mit  ihm.  Neben  der  „Kreuzzeitung",  deren 
Auslassungen  oben  wiedergegeben  sind,  nahm  ihn  auch  die 
ministerielle  ,, Sternzeitung'  vor,  allerdings  mit  etwas  we- 
niger Genugtuung,  wie  das  Organ  der  unverhüllten  Reak- 
tion. Die  Wahlen  waren  gegen  die  Regierang  ausgefallen, 
die  Fortschrittspartei  hatte  auf  Kosten  aller  übrigen  Par- 
teien ihre  Mandate  wesentlich  vermehrt,  und  so  hatte  die 
Verworrenheit  der  Lage  noch  zugenommen.  „Die  politi- 
sche Situation  hier  ist  ebenso  lächerlich  wie  interessant. 
Kretins  von  allen  Seiten",  schreibt  Lassalle  im  Juli  1862 
an  seinen  Vater.  Keine  der  beiden  streitenden  Parteien 
hatte  den  Mut  zu  radikalem  Vorgehen,  beide,  der  König 
wie  die  fortschrittliche  liberale  Kammerrnehrheit,  beriefen 
sich  auf  die  Verfassung,  die  aber  keinen  Ausweg  aus  dem 
Konflikt  darbot,  wenn  nicht  eine  der  Parteien  freiwillig 
nachgab,  d.  h.,  wenn  nicht  entweder  der  König  die  von  ihm 
auf  Grund  wiederholter  außerordentlicher  Bewilli- 
gungen ins  Werk  gesetzte  Heeresreorganisation  wieder 
fallen  ließ,  oder  das  Abgeordnetenhaus  sie  endgültig  in 
der  vom  König  gewählten  Gestalt  guthieß,  die  es  aber  ge- 
rade für  unannehmbar  erklärt  hatte.  Unter  diesen  Um- 
ständen konnte  Lassalle  seinem  Vater  in  dem  besagten 
Brief  weiterhin  schreiben :  „Meine  Broschüre  über  Ver- 
fassungswesen kommt  jetzt  zu  immer  größerer  und 
größerer  Anerkennung,  weil  natürlich  die  inzwischen  ein- 

21 


getretenen  Ereignisse  auch  den  Dümmsten  die  Augen  auf- 
gerissen und  gezeigt  haben,  wie  richtig  ich  prophezeite." 
(Intime  Briefe  Ferdinand  Lassalles.  Berlin,  Verlag  Vor- 
wärts, S.  132.)  Wie  die  Dinge  lagen,  konnte  die  Ver- 
fassung Preußens  in  der  Tat  ,, nicht  so  bleiben,  wie  sie 

<< 
war  . 

Ed.  Bernstein. 


22 


ÜBER  VERFASSUNGSWESEN 


Meine  Herren 


Es  ist  die  Aufforderung  an  mich  ergangen,  dieser  ge- 
ehrten Versammlung  einen  Vortrag  zu  halten,  und  ich  habe 
für  denselben  einen  Gegenstand  gewählt,  der  sich  wohl 
von  selbst  empfiehlt,  weil  er  vor  allen  an  der  Zeit  ist.  Ich 
werde  nämlich  sprechen  über  Verfassungswesen. 

Ich  bemerke  von  vornherein,  meine  Herren,  daß  mein 
Vortrag  ein  streng  wissenschaftlicher  sein  wird. 
Nichtsdestoweniger  oder  richtiger  eben  deswegen  wird 
keiner  unter  Ihnen  sein,  der  diesem  Vortrag  nicht  von  An- 
fang bis  Ende  folgen  und  ihn  ganz  begreifen  können  wird. 

Denn  wahre  Wissenschaftlichkeit,  meine  Her- 
ren —  es  ist  gut,  immer  hieran  zu  erinnern  —  besteht 
eben  in  gar  nichts  anderem  als  in  jener  Klarheit  des 
Denkens,  welche,  ohne  irgendeine  Voraussetzung  zu 
machen,  Schritt  für  Schritt  alles  aus  sich  selbst  ableitet, 
sich  aber  eben  deshalb  auch  mit  zwingender  Gewalt  des 
Verstandes  jedes  nur  aufmerksamen  Zuhörers  bemächtigt. 

Diese  Klarheit  des  Denkens  bedarf  daher  bei  ihren  Zu- 
hörern gar  keiner  besonderen  Voraussetzung.  Im 
Gegenteil,  da  sie,  wie  bereits  bemerkt,  in  nichts  anderem 
als  in  jener  Voraussetzungslosigkeit  des  Denkens  besteht, 
welche  alles  aus  sich  selbst  ableitet,  so  duldet  sie  nicht 
einmal  Voraussetzungen.  Sie  duldet  und  fordert  nichts 
anderes,   als   daß   die   Zuhörer   keine   Voraussetzungen 

25 


irgendeiner  Art,  keine  festen  Vorurteile  mitbringen,  son- 
dern den  Gegenstand,  wie  oft  sie  auch  bereits  über  ihn  ge- 
dacht oder  gesprochen  haben  mögen,  von  neuem  unter- 
suchen, so,  als  wüßten  sie  noch  gar  nichts  Feststehendes 
von  ihm,  und  sich  also  mindestens  für  die  Zeit  der  Unter- 
suchung alles  dessen  entschlagen,  was  sie  bisher  über  den 
Gegenstand  anzunehmen  gewohnt  waren. 

Ich  beginne  also  meinen  Vortrag  mit  der  Frage :  Was 
ist  eine  Verfassung  ?  worin  besteht  das  Wesen  einer  Ver- 
fassung ? 

Jeder  Mensch,  meine  Herren,  spricht  heutzutage  von 
früh  bis  abends  über  Verfassung.  In  allen  Zeitungen,  in 
allen  Gesellschaften,  in  allen  Wirtshäusern  ist  unablässig 
von  Verfassung  die  Rede. 

Und  doch,  wenn  ich  diese  Frage  ernstlich  stelle :  was 
ist  das  Wesen,  der  Begriff  einer  Verfassung,  so  fürchte 
ich,  daß  von  allen  diesen  so  Sprechenden  sehr  wenige 
imstande  sein  dürften,  eine  befriedigende  Antwort  zu  er- 
teilen. 

Viele  würden  sich  offenbar  versucht  fühlen,  bei  dieser 
Frage  nach  dem  Bande  der  preußischen  Gesetzsammlung 
pro  1850  zu  greifen  und  da  die  preußische  Verfassung 
herauszulangen. 

Aber  Sie  sehen  sofort,  das  ist  keine  Antwort  auf  meine 
Frage.  Denn  was  darin  steht,  das  ist  nur  der  besondere 
Inhalt  einer  bestimmten,  nämlich  der  preußischen  Ver- 
fassung, und  ist  also  keineswegs  imstande,  die  Frage  zu 
beantworten :  was  ist  das  Wesen,  der  Begriff  einer  Ver- 
fassung überhaupt. 

Wenn  ich  diese  Frage  einem  Juristen  stelle,  so  wird  er 
mir  hierauf  etwa  eine  Antwort  geben,  wie  folgt:  „Eine 
Verfassung  ist  ein  zwischen  König  und  Volk  beschworener 
Pakt,  welcher  die  Grundprinzipien  der  Gesetzgebung  und 

26 


Regierung  in  einem  Lande  feststellt."  Oder  er  wird  viel- 
leicht noch  allgemeiner,  weil  es  ja  auch  republikanische 
Verfassungen  gegeben  hat,  sagen :  „Eine  Verfassung  ist 
das  in  einem  Lande  proklamierte  Grundgesetz,  welches  die 
Organisation  des  öffentlichen  Rechts  in  dieser  Nation 
feststellt." 

Aber  alle  diese  und  ähnliche  formelle  juristische  De- 
finitionen sind  eben  so  weit  entfernt,  wie  die  vorige  Ant- 
wort, eine  wirkliche  Antwort  auf  meine  Frage  zu  bilden. 
Denn  alle  diese  Antworten  enthalten  immer  nur  eine  äußer- 
liche Beschreibung  dessen,  wie  eine  Verfassung  zustande 
kommt,  und  was  eine  Verfassung  tut,  aber  nicht  die  An- 
gabe: was  eine  Verfassung  ist.  Sie  geben  Kriterien,  Er- 
kennungszeichen an,  an  denen  man  äußerlich  und  juristisch 
eine  Verfassung  erkennt.  Aber  sie  sagen  uns  durchaus 
nicht,  was  der  Begriff,  das  Wesen  einer  Verfassung 
sei.  Sie  lassen  uns  deshalb  auch  in  völliger  Unklarheit 
darüber,  ob  und  wann  eine  bestimmte  Verfassung  gut  oder 
schlecht,  möglich  oder  unmöglich,  dauerhaft  oder  nicht 
dauerhaft  sein  wird.  Denn  dies  alles  könnte  nur  erst  aus 
dem  Begriff  einer  Verfassung  hervorgehen.  Man  muß 
erst  das  Wesen  einer  Verfassung  überhaupt  kennen,  um 
zu  wissen,  ob  eine  bestimmte  Verfassung  ihm  ent- 
spricht und  wie  es  mit  ihr  steht.  Hierüber  läßt  uns  aber 
eben  jene  juristische,  äußerliche  Art  des  Definierens,  die 
sich  gleichmäßig  auf  jedes  beliebige  Blatt  Papier  an- 
wendet, welches  von  einer  Nation,  oder  von  einer  Nation 
und  ihrem  Könige  unterschrieben  und  als  Verfassung  aus- 
gerufen wird,  gleichviel,  wie  beschaffen  der  Inhalt  dieses 
Blattes  Papier  sei,  in  vollständiger  Unklarheit.  Erst  der 
Begriff  der  Verfassung  —  Sie  werden  sich  davon  selbst 
überzeugen,  wenn  wir  erst  zu  diesem  Begriffe  gelangt 
sein  werden  —  ist  der  Quell  aller  Verfassungskunst  und 

27 


Verfassungs  Weisheit,  die  sich  dann  aber  auch  spielend 
und  wie  von  selbst  aus  diesem  Begriffe  entwickeln. 

Ich  wiederhole  also  meine  Frage:  was  ist  eine  Ver- 
fassung, was  ist  das  Wesen,  der  Begriff  einer  Ver- 
fassung ? 

Da  wir  dies  noch  nicht  wissen  — '  wir  müssen  es  erst 
gemeinschaftlich  suchend  finden,  meine  Herren  —  so 
v/ollen  wir  eine  Methode  anwenden,  die  man  überhaupt 
immer  gut  tun  wird  anzuwenden,  wenn  es  sich  darum  han- 
delt, den  klaren  Begriff  von  einer  Sache  zu  erlangen. 
Diese  Methode  ist  einfach,  meine  Herren.  Sie  besteht 
darin,  daß  man  die  Sache,  deren  Begriff  man  sucht,  mit 
einer  anderen  ihr  gleichartigen  vergleicht,  und  nun  sucht, 
den  Unterschied  klar  und  scharf  zu  durchdenken,  der  beide 
doch  noch  voneinander  trennt. 

Indem  ich  also  jetzt  diese  Methode  anwende,  frage  ich : 
wie  unterscheiden  sich  Verfassung  und  Gesetz  von- 
einander ? 

Beide,  Verfassung  und  Gesetz,  haben  offenbar  ein 
gleichartiges  Wesen  miteinander.  Eine  Verfassung  soll 
Gesetzeskraft  haben;  sie  soll  also  auch  Gesetz  sein.  Aber 
sie  soll  nicht  bloß  Gesetz,  sie  soll  noch  mehr  als  Ge- 
setz sein.  Es  ist  also  auch  ein  Unterschied  da.  Daß  ein 
solcher  Unterschied  da  ist,  daß  eine  Verfassung  nicht  ein 
bloßes  Gesetz  sein  soll,  sondern  noch  mehr  als  das,  ließe 
sich  an  hundert  Tatsachen  zeigen. 

So  nehmen  Sie  es  nicht  übel,  meine  Herren,  wenn  neue 
Gesetze  erscheinen.  Im  Gegenteil,  Sie  wissen,  daß  es  not- 
wendig ist,  daß  fast  alle  Jahre  mehr  oder  weniger  neue 
Gesetze  erlassen  werden.  Und  doch  kann  kein  neues  Ge- 
setz erlassen  werden,  ohne  das  bis  dahin  bestandene  ge- 
setzliche Verhältnis  abzuändern.  Denn  brächte  das  neue 
Gesetz  keine  Änderung  in  dem  bis  dahin  bestehenden  ge- 

28 


setzlichen  Zustand  hervor,  so  würde  es  überhaupt  über- 
flüssig sein  und  gar  nicht  erlassen  werden.  Die  Verän- 
derung der  Gesetze  nehmen  Sie  also  nicht  übel,  Sie  be- 
trachten sie  vielmehr  im  allgemeinen  als  die  regelmäßige 
Aufgabe  der  Regierungskörper.  So  wie  man  Ihnen  aber 
an  die  Verfassung  rührt,  so  nehmen  Sie  es  übel  und 
schreien :  Man  tastet  uns  die  Verfassung  an.  Woher  kommt 
dieser  Unterschied  ?  Dieser  Unterschied  ist  so  unleugbar 
da,  daß  in  manchen  Verfassungen  sogar  festgesetzt  wurde : 
die  Verfassung  solle  gar  nicht  abgeändert  werden  kön- 
nen ;  in  andern,  sie  solle  nur  mit  zwei  Drittel  der  Stimmen 
der  gesetzgebenden  Körper,  statt  mit  einfacher  Majorität 
abgeändert  werden  können ;  wieder  in  andern :  der  gesetz- 
gebende Körper  könne  gar  nicht,  auch  nicht  im  Verein  mit 
den  sonstigen  Regierungsgewalten  die  Abänderung  der 
Verfassung  ausführen,  sondern,  wenn  er  eine  Abänderung 
beschlösse,  so  müsse  extra  ad  hoc,  zu  diesem  Zwecke, 
eine  neue  Versammlung  vom  Lande  gewählt  werden,  um 
nun  über  die  Abänderung  zu  entscheiden. 

In  allen  diesen  Tatsachen  spricht  sich  somit  aus,  daß 
nach  dem  gesamten  Gefühl  der  Völker  eine  Verfassung 
etwas  noch  viel  Heiligeres,  Festeres,  Unveränderlicheres 
sein  soll  als  ein  gewöhnliches  Gesetz. 

Ich  nehme  also  meine  Frage  wieder  auf :  worin  unter- 
scheidet sich  eine  Verfassung  von  einem  gewöhnlichen 
Gesetz  ? 

Auf  diese  Frage  wird  man  in  der  Regel  die  Antwort 
erhalten :  eine  Verfassung  ist  nicht  bloß  ein  Gesetz,  wie 
ein  anderes  auch,  sie  ist  das  Grundgesetz  des  Landes. 
Und  es  ist  ganz  möglich,  meine  Herren,  daß  in  dieser 
Antwort  vielleicht  das  Richtige  in  unklarer  Weise  ver- 
borgen liegt.  Aber  in  dieser  unklaren  Weise,  welche  diese 
Antwort  noch  hat,  ist  mit  ihr  ebenso  wenig  gedient.  Denn 

29 


es  erhebt  sich  nun  wieder  die  Frage:  wie  unterscheidet 
sich  ein  Gesetz  von  einem  Grundgesetz?  Wir  sind 
also  wieder  nur  soweit  wie  zuvor.  Wir  haben  nur  einen 
neuen  Namen  gewonnen,  Grundgesetz,  der  uns  aber 
zu  gar  nichts  hilft,  so  lange  wir  wieder  nicht  zu  sagen 
wissen,  welches  der  Unterschied  eines  Grundgesetzes 
und  eines  anderen  Gesetzes  sei. 

Suchen  wir  also  uns  der  Sache  in  der  Weise  zu  nähern, 
daß  wir  untersuchen,  was  für  Vorstellungen  etwa  in  dem 
Namen  „Grundgesetz"  enthalten  seien,  mit  anderen 
Worten:  wie  sich  etwa  ein  Grundgesetz  und  ein  an- 
deres Gesetz  voneinander  unterscheiden  müßten,  wenn 
das  erstere  seinen  Namen  Grundgesetz  wirklich  recht- 
fertigen soll. 

Ein  Grundgesetz  müßte  also: 

1.  ein  solches  Gesetz  sein,  das  tiefer  liegt  als  ein 
anderes  gewöhnliches  Gesetz ;  dies  zeigt  der  Name 
Grund;  es  müßte  aber  auch 

2.  um  ein  Grundgesetz  zu  sein,  eben  den  Grund 
der  andern  Gesetze  bilden,  d.h.  also  das  Grund- 
gesetz müßte  in  den  andern  gewöhnlichen  Gesetzen 
fortzeugend  tätig  sein,  wenn  es  eben  ihren  Grund 
bilden  soll.  Das  Grundgesetz  muß  also  in  den 
andern  gewöhnlichen  Gesetzen  fortwirken ;   — 

3.  aber  eine  Sache,  die  einen  Grund  hat,  kann  nicht 
mehr  beliebig  so  oder  anders  sein;  sondern  sie 
muß  eben  so  sein,  wie  sie  ist.  Daß  sie  anders 
sei,  leidet  ihr  Grund  nicht.  Nur  das  Unbegrün- 
dete und  darum  auch  Zufällige  kann  so  sein,  wie  es 
ist,  und  auch  anders.  Was  aber  einen  Grund  hat, 
das  ist  notwendig,  so  wie  es  ist.  Die  Planeten 
haben  z.  B.  eine  gewisse  Bewegung.  Diese  Bewe- 
gung hat  entweder  einen  Grund,  der  sie  bestimmt, 

30 


oder  sie  hat  keinen  solchen.  Wenn  sie  keinen  hätte, 
so  ist  diese  Bewegung  zufällig  und  könnte  auch  jeden 
Moment    eine    andere    sein.    Wenn   sie   aber  einen 
Grund  hat,  nämlich,  wie  die  Naturforscher  sagen, 
die  Anziehungskraft  der  Sonne,  so  ist  dadurch  schon 
gegeben,  daß  diese  Bewegung  der  Planeten  durch 
den  Grund,  die  Anziehungskraft  der  Sonne,  bestimmt 
und  geregelt  wird,  derart,  daß  sie  nicht  anders 
sein  kann,  als  sie  ist.   In  der  Vorstellung  des 
Grundes  liegt  also  der  Gedanke  einer  tätigen  Not- 
wendigkeit,  einer  wirkenden  Kraft,   welche  mit 
Notwendigkeit  das  von  ihr  Begründete  zu  dem 
macht,  was  es   eben  ist. 
Wenn  also  die  Verfassung  das  Grundgesetz  eines 
Landes  bildet,  so  wäre  sie  —  und  hier  dämmert  uns  das 
erste  Licht,  meine  Herren  —  ein  bald  noch  näher  zu  be- 
stimmendes   Etwas    oder,    wie    wir    vorläufig    gefunden 
haben,  eine  tätige  Kraft,  welche  alle  andern  Gesetze 
und  rechtlichen  Einrichtungen,  die  in  diesem  Lande  er- 
lassen werden,  mit  Notwendigkeit  zu  dem  macht, 
was  sie  eben  sind,  so  daß  von  nun  ab  gar  keine  andern 
Gesetze  als  eben  diese  in  diesem  Lande  erlassen  werden 
können. 

Gibt  es  denn  nun  aber  etwas  in  einem  Lande,  meine 
Herren,  —  und  bei  dieser  Frage  beginnt  nun  allmählich 
das  volle  Licht  hereinzubrechen  —  gibt  es  denn  etwas 
in  einem  Lande,  eine  bestimmende  tätige  Kraft,  welche 
auf  alle  Gesetze,  die  in  diesem  Lande  erlassen  werden, 
derart  einwirkt,  daß  sie  in  einem  gewissen  Umfange  not- 
wendig so  und  nicht  anders  werden,  wie  sie 
eben  sind  ? 

Ei  freilich,  meine  Herren,  gibt  es  so  etwas,  und  dies 
Etwas    ist    nichts    anders    als    —    die    tatsächlichen 

31 


Machtverhältnisse,  die  in  einer  gegebenen  Gesell- 
schaft bestehen. 

Die  tatsächlichen  Machtverhältnisse,  die  in 
einer  jeden  Gesellschaft  bestehen,  sind  jene  tätig  wirkende 
Kraft,  welche  alle  Gesetze  und  rechtlichen  Einrichtungen 
dieser  Gesellschaft  so  bestimmt,  daß  sie  im  wesentlichen 
gar  nicht  anders  sein  können,  als  sie  eben  sind. 

Ich  eile,  mich  durch  ein  sinnliches  Beispiel  ganz  ver- 
ständlich zu  machen.  Dies  Beispiel  wird  zwar  in  der  Form, 
in  der  ich  es  setze,  durchaus  nicht  möglich  sein.  Aber 
abgesehen  davon,  daß  sich  später  vielleicht  zeigen  wird, 
wie  dasselbe  Beispiel  in  einer  andern  Form  allerdings  ganz 
möglich  ist,  so  kommt  überhaupt  gar  nichts  darauf  an, 
ob  das  Beispiel  eintreten  kann,  sondern  bloß  darauf, 
was  wir  an  ihm  lernen  wollen,  auf  die  Natur  der  Dinge, 
die  sich  enthüllen  würde,  wenn  es  einträte. 

Sie  wissen,  meine  Herren,  daß  in  Preußen  nur  das 
Gesetzeskraft  hat,  was  durch  die  Gesetzsammlung  publi- 
ziert wird.  Die  Gesetzsammlung  wird  gedruckt  in  der 
Deckerschen  Oberhofbuchdruckerei.  Die  Originale  der 
Gesetze  selbst  werden  in  gewissen  Staatsarchiven  ver- 
wahrt, in  andern  Archiven,  Bibliotheken  und  Magazinen 
die  gedruckten  Gesetzsammlungen. 

Setzen  Sie  nun  den  Fall,  daß  eine  große  Feuersbrunst 
entstände,  etwa  wie  der  Hamburger  Brand,  und  daß  nun 
alle  diese  Staatsarchive,  Bibliotheken,  Magazine  und  die 
Deckersche  Oberhofbuchdruckerei  abbrennen  und  daß 
dies  durch  ein  merkwürdiges  Zusammentreffen  der  Um- 
stände auch  in  den  andern  Städten  der  Monarchie  statt- 
fände und  auch  in  bezug  auf  die  Bibliotheken  der  Privat- 
leute, in  denen  sich  Gesetzsammlungen  vorfinden,  so  daß 
nun  in  ganz  Preußen  kein  einziges  Gesetz  in  beglaubigter 
Form  mehr  existierte. 

32 


Das  Land  wäre  dann  durch  dieses  Unglück  um  alle 
seine  Gesetze  gekommen,  und  es  bliebe  ihm  gar  nichts 
übrig,  als  sich  neue  Gesetze  zu  machen. 

Glauben  Sie  denn  nun,  meine  Herren,  daß  man  in 
diesem  Fall  ganz  beliebig  zu  Werke  gehen,  ganz  be- 
liebige neue  Gesetze  machen  könnte,  wie  einem  das  eben 
konveniert?  Wir  wollen  sehen. 

Ich  setze  also  den  Fall,  Sie  sagten:  die  Gesetze  sind 
untergegangen,  wir  machen  jetzt  neue  Gesetze,  und 
wir  wollen  hierbei  dem  Königtum  nicht  mehr  diejenige 
Stellung  gönnen,  die  es  bisher  einnahm,  oder  sogar :  wir 
wollen  ihm  gar  keine  Stellung  mehr  gönnen. 

Da  würde  der  König  einfach  sagen :  die  Gesetze  mögen 
untergegangen  sein;  aber  tatsächlich  gehorcht  mir  die 
Armee,  marschiert  auf  meinen  Befehl,  tatsächlich  geben 
auf  meine  Ordre  die  Kommandanten  der  Zeughäuser  und 
Kasernen  die  Kanonen  heraus,  und  die  Artillerie  rückt 
damit  in  die  Straße,  und  auf  diese  tatsächliche  Macht 
gestützt  leide  ich  nicht,  daß  Ihr  mir  eine  andere  Stellung 
macht,  als  ich  will. 

Sie  sehen,  meine  Herren,  ein  König,  dem  das  Heer 
gehorcht  und  die  Kanonen,  —  das  ist  ein  Stück  Ver- 
fassung ! 

Oder  ich  setze  den  Fall,  Sie  sagten:  Wir  sind  18 
Millionen  Preußen.  Unter  diesen  18  Millionen  gibt  es 
nur  eine  verschwindend  kleine  Anzahl  großer  adliger 
Grundbesitzer.  Wir  sehen  nicht  ein,  warum  diese  ver- 
schwindend kleine  Anzahl  großer  Grundbesitzer  einen 
solchen  Einfluß  üben  soll,  wie  die  ganzen  18  Millionen 
zusammen,  indem  sie  aus  sich  ein  Herrenhaus  bilden, 
welches  die  Beschlüsse  des  von  der  gesamten  Nation  ge- 
wählten Abgeordnetenhauses  aufwiegt  und  verwirft,  wenn 

3  Lassalli.   Ges.   Schritten.    Baad  II.  33 


sie  etwas  taugen.  Ich  setze  den  Fall,  Sie  sprächen  so  und 
sagten:  wir  sind  alle  „Herren"  und  wollen  gar  kein 
besonderes   Herrenhaus  mehr. 

Nun,  meine  Herren,  die  großen  adligen  Grundbesitzer 
könnten  dann  freilich  ihre  Bauern  nicht  gegen  Sie  mar- 
schieren lassen !  Ganz  im  Gegenteil,  sie  würden  wahr- 
scheinlich alle  Hände  voll  zu  tun  haben,  sich  vor  ihren 
Bauern  zuerst  zu  retten. 

Aber  die  großen  adligen  Grundbesitzer  haben  immer 
einen  großen  Einfluß  bei  Hof  und  König  gehabt,  und 
durch  diesen  Einfluß  können  sie  nun  das  Heer  und  die 
Kanonen  ebenso  gut  für  sich  in  Bewegung  setzen,  als  wenn 
diese  Machtmittel  zu  ihrer  direkten  Verfügung  ständen. 

Sie  sehen  also,  meine  Herren,  ein  Adel,  der  Einfluß 
bei  Hof  und  König  hat,  —  das  ist  ein  Stück  Verfassung. 

Oder  ich  setze  den  umgekehrten  Fall,  König  und  Adel 
einigten  sich  unter  sich,  die  mittelalterliche  Zunftver- 
fassung wieder  einführen  zu  wollen,  und  zwar  nicht  nur 
für  das  kleine  Handwerk,  wie  man  dies  vor  einigen  Jah- 
ren wirklich  zum  Teil  versucht  hat,  sondern  sie  in  der 
Weise  einzuführen,  wie  sie  im  Mittelalter  bestand,  näm- 
lich für  die  gesamte  Produktion  in  der  Gesellschaft,  also 
auch  für  den  Groß-  und  Fabrikationsbetrieb  und  für  die 
Produktion  mit  Maschinen.  Es  wird  Ihnen  bekannt  sein, 
meine  Herren,  daß  das  große  Kapital  unmöglich  unter 
dem  mittelalterlichen  Zunftsystem  produzieren  könnte,  daß 
der  eigentliche  Groß-  und  Fabrikationsbetrieb,  die  Pro- 
duktion mit  Maschinen,  unter  dem  mittelalterlichen  Zunft- 
system durchaus  nicht  vor  sich  gehen  könnte.  Denn  nach 
diesem  Zunftsystem  bestanden  z.  B.  überall  gesetzliche 
Abgrenzungen  der  verschiedenen,  auch  der  am  nächsten 
miteinander  verwandten  Arbeitszweige,  und  kein  Gewerbe- 
treibender durfte  zwei  derselben  mit  einander  verbinden. 

34 


Der  Tüncher  dürfte  kein  Loch  verstreichen,  zwischen  den 
Nagelschmieden  und  den  Schlossern  wurden  damals  end- 
lose Prozesse  über  die  Grenzen  ihrer  beiderseitigen  Ge- 
werbe geführt,  der  Kattundrucker  würde  keine  Färber 
beschäftigen  können.  Ebenso  war  unter  dem  Zunftsystem 
das  Quantum  gesetzlich  genau  geregelt,  das  ein  Gewerbe- 
treibender produzieren  konnte,  indem  nämlich  an  jedem 
Ort  in  jedem  Gewerbszweige  jeder  Meister  nur  eine 
gleiche,  gesetzlich  bestimmte  Anzahl  von  Arbeitskräften 
beschäftigen  durfte. 

Sie  sehen,  daß  schon  aus  diesen  beiden  Gründen  die 
große  Produktion,  die  Produktion  mit  Maschinen  und 
einem  System  von  Maschinen,  unter  der  Zunftverfassung 
nicht  einen  Tag  vorwärts  gehen  könnte.  Denn  diese  große 
Produktion  erfordert  erstens  als  ihre  Lebensluft  die  Ver- 
bindung der  verschiedenartigsten  Arbeitszweige  unter  den 
Händen  desselben  großen  Kapitals;  zweitens  die  mas- 
senhafte Produktion  und  die  freie  Konkurrenz,  das  heißt 
also  die  unbeschränkte  beliebige  Anwendung  von  Ar- 
beitskräften. 

Wenn  man  also  nun  dennoch  die  Zunftverfassung  heut 
einführen  wollte   —  was  würde  entstehen  ? 

Die  Herren  Borsig,  Egels  usw.,  die  großen  Kattun- 
fabrikanten, Seidenfabrikanten  usw.  würden  ihre  Fabriken 
schließen  und  ihre  Arbeiter  entlassen,  sogar  die  Eisen- 
bahn-Direktionen würden  dasselbe  tun  müssen,  Handel 
und  Gewerbe  würden  stocken,  eine  große  Anzahl  Hand- 
werksmeister würde  hierdurch  wiederum,  teils  gezwungen, 
teils  freiwillig,  ihre  Gesellen  entlassen,  diese  ganze  un- 
endliche Volksmasse  würde  nach  Brot  und  Arbeit  rufend 
durch  die  Straßen  wogen,  hinter  ihr  stände  anfeuernd 
durch  ihren  Einfluß,  ermutigend  durch  ihr  Ansehen,  Vor- 
schub  leistend   durch   ihre   Geldmittel  die   große   Bour- 

3-  35 


geoisie,  und  es  würde  so  ein  Kampf  ausbrechen,  in  wel- 
chem keineswegs  der  Sieg  dem  Heere  verbleiben  könnte. 

Sie  sehen  also,  meine  Herren,  die  Herren  Borsig  und 
Egels,  die  großen  Industriellen  überhaupt  —  die  sind 
ein  Stück  Verfassung. 

Oder  ich  setze  den  Fall,  die  Regierung  wollte  eine 
jener  Maßregeln  ergreifen,  welche  das  Interesse  der  gro- 
ßen Bankiers  entschieden  kränken.  Die  Regierung  wollte 
z.  B.  sagen,  die  Königliche  Bank  soll  nicht  dazu  da  sein, 
wie  sie  es  gegenwärtig  ist,  den  großen  Bankiers  und  Ka- 
pitalisten, die  ohnehin  schon  über  alles  Geld  und  allen 
Kredit  verfügen,  und  die  heutzutage  allein  auf  ihre  Unter- 
schriften bei  der  Bank  diskontieren  können,  das  heißt 
Kredit  erhalten,  den  Kredit  noch  billiger  zu  machen, 
sondern  sie  soll  gerade  dazu  sein,  dem  kleinen  und 
Mittelmann  den  Kredit  zugänglich  zu  machen  —  und 
man  gäbe  nun  der  Königlichen  Bank  eine  solche  Organi- 
sation, die  dieses  Resultat  nach  sich  zöge  —  würde  das 
gehen,  meine  Herren  ? 

Nun,  meine  Herren,  einen  Aufstand  würde  das  freilich 
nicht  nach  sich  ziehen.  Aber  für  die  heutige  Regierung 
ginge  das  auch  nicht. 

Denn  von  Zeit  zu  Zeit,  meine  Herren,  kommt  die  Re- 
gierung in  die  Lage,  solche  Geldmittel,  solche  Massen 
von  Geldmitteln  zu  gebrauchen,  daß  sie  sie  nicht  in  der 
Form  von  Steuern  aufzubringen  wagt.  In  diesem  Falle 
greift  sie  zu  dem  Ausweg,  das  Geld  der  Zukunft  aufzu- 
essen, das  heißt  Anleihen  zu  machen  und  Staatspapiere 
dafür  auszugeben.  Hierzu  braucht  sie  die  Bankiers.  Zwar 
geht  auf  die  Länge  der  Zeit  der  größere  Teil  der  Staats- 
papiere doch  wieder  in  die  Hände  der  gesamten  besitzen- 
den Klasse  der  Nation  und  der  kleinen  Rentiers  über. 

36 


Aber  hierzu  ist  Zeit,  oft  viel  Zeit  erforderlich.  Die  Re- 
gierung aber  braucht  das  Geld  schnell  und  auf  einen 
Tisch,  oder  in  wenigen  Terminen,  darum  braucht  sie  Zwi- 
schenpersonen, Vermittler,  die  ihr  einstweilen  das  ge- 
samte Geld  geben  und  es  auf  ihre  eigene  Kappe  nehmen, 
die  Staatspapiere,  die  sie  dafür  erhalten,  im  Laufe  der 
Zeit  an  das  große  Publikum,  noch  dazu  mit  dem  Gewinn 
der  Kurssteigerung,  welche  den  Papieren  auf  der  Börse 
künstlich  gegeben  wird,  abzusetzen.  Diese  Zwischenper- 
sonen sind  die  großen  Bankiers,  und  darum  darf  es  die 
Regierung  heutzutage  mit  ihnen  nicht  verderben. 

Sie  sehen  also,  meine  Herren,  die  Bankiers  Mendels- 
sohn, Schickler,  die  Börse  überhaupt  —  das  ist  ein  Stück 
Verfassung. 

Oder  ich  setze  den  Fall,  die  Regierung  wollte  z.  B. 
ein  Strafgesetz  erlassen,  welches,  wie  es  deren  in  China 
gibt,  wenn  einer  einen  Diebstahl  begeht,  seinen  Vater  da- 
für bestraft.  Das  würde  ebenso  wenig  gehen,  denn  da- 
gegen würde  sich  die  allgemeine  Bildung,  das  allgemeine 
Bewußtsein  zu  mächtig  auflehnen.  Alle  Staatsbeamten 
und  Geheimräte  sogar  würden  die  Hände  über  den  Kopf 
zusammenschlagen,  sogar  die  Mitglieder  des  Herrenhau- 
ses würden  dagegen  Einsprache  tun,  und  Sie  sehen  also, 
meine  Herren,  in  gewissen  Grenzen  ist  das  allge- 
meine Bewußtsein,  die  allgemeine  Bildung  gleichfalls  ein 
Stück  Verfassung. 

Oder  ich  setze  den  Fall,  die  Regierung  entschlösse 
sich  zwar,  den  Adel,  die  Bankiers,  die  großen  Indu- 
striellen und  großen  Kapitalisten  überhaupt  zufrieden  zu 
stellen,  dagegen  aber  dem  Kleinbürger  und  Arbeiter  seine 
politische  Freiheit  zu  entziehen.  Würde  das  denn 
gehen,  meine  Herren?  Ei  freilich,  meine  Herren,  das 
geht  eine  Zeitlang ;  das  hat  sich  ja  schon  gezeigt,  daß 

37 


das  geht,  und  wir  werden  später  noch  Gelegenheit  haben, 
einen  Blick  darauf  zu  werfen. 

Jetzt  setze  ich  aber  den  Fall  so :  man  wolle  dem  Klein- 
bürger und  Arbeiter  nicht  nur  seine  politische,  sondern 
auch  seine  persönliche  Freiheit  entziehen,  das  heißt, 
man  wolle  ihn  für  persönlich  unfrei,  für  leibeigen  oder 
hörig  erklären,  wie  er  dies  im  fernen,  fernen  Jahrhundert 
des  Mittelalters  in  vielen  Ländern  in  der  Tat  war.  Würde 
das  gehen,  meine  Herren?  Nein,  und  wenn  sich  hier- 
über auch  König,  Adel  und  die  ganze  Bourgeoisie  einten 
—  das  ginge  doch  nicht!  Denn  in  diesem  Falle  würden 
Sie  sagen :  wir  wollen  uns  lieber  totschlagen  lassen,  ehe 
dies  erdulden.  Die  Arbeiter  würden,  auch  ohne  daß 
Borsig  und  Egels  ihre  Fabriken  schlössen,  auf  die  Straßen 
eilen,  der  ganze  kleine  Bürgerstand  ihnen  zu  Hilfe,  und 
da  Ihr  vereinter  Widerstand  sehr  schwer  zu  besiegen  sein 
möchte,  so  sehen  Sie,  meine  Herren,  daß  in  gewissen 
alleräußersten  Fällen  Sie  alle  ein  Stück  Verfassung 
sind.   — 

Wir  haben  jetzt  also  gesehen,  meine  Herren,  was  die 
Verfassung  eines  Landes  ist,  nämlich :  die  in  einem  Lande 
bestehenden  tatsächlichen  Machtverhältnisse. 

Wie  verhält  es  sich  denn  nun  aber  mit  dem,  was  man 
gewöhnlich  Verfassung  nennt,  mit  der  rechtlichen  Ver- 
fassung ?  Nun,  meine  Herren,  Sie  sehen  jetzt  sofort  von 
selbst,  wie  es  damit  steht! 

Diese  tatsächliche  n  Machtverhältnisse  schreibt  man 
auf  ein  Blatt  Papier  nieder,  gibt  ihnen  schriftlichen 
Ausdruck,  und  wenn  sie  nun  niedergeschrieben  wor- 
den sind,  so  sind  sie  nicht  nur  tatsächliche  Machtver- 
hältnisse mehr,  sondern  jetzt  sind  sie  auch  zum  Recht 
geworden,  zu  rechtlichen  Einrichtungen,  und  wer  da- 
gegen angeht,  wird  bestraft ! 

38 


Ebenso,  meine  Herren,  wird  Ihnen  jetzt  von  selbst 
klar  sein,  wie  man  bei  diesem  Niederschreiben  jener  tat- 
sächlichen Machtverhältnisse,  wodurch  sie  nun  auch  zu 
rechtlichen  werden,  zu  Werke  geht. 

Man  schreibt  da  nicht  hinein :  der  Herr  Borsig  ist  ein 
Stück  der  Verfassung,  der  Herr  Mendelssohn  ist  ein 
Stück  der  Verfassung  usw.,  sondern  man  drückt  dies  auf 
eine  viel  gebildetere  Art  und  Weise  aus. 

Will  man  also  z.  B.  feststellen :  die  wenigen  großen 
Industriellen  und  großen  Kapitalisten  in  der  Monarchie 
sollen  so  viel  Macht  haben  und  mehr  als  alle  Bürger, 
Arbeiter  und  Bauern  zusammengenommen,  so  wird  man 
sich  hüten,  das  in  dieser  offenen  und  unverhüllten  Form 
niederzuschreiben.  Aber  man  erläßt  ein  Gesetz,  wie  z.  B. 
das  oktroyierte  Dreiklassenwahlgesetz  vom  Jahre  1849, 
durch  welches  man  das  Land  in  drei  Wählerklassen  ein- 
teilt, gemäß  der  Höhe  des  Steuerbeitrages,  den  die  Wähler 
entrichten  und  der  sich  natürlich  nach  ihrem  Kapitalbesitz 
bestimmt. 

Nach  den  amtlichen  Listen,  meine  Herren,  die  im 
Jahre  1849  von  der  Regierung  nach  dem  Erlaß  dieses 
Dreiklassenwahlgesetzes  aufgenommen  wurden,  gab  es  da- 
mals in  ganz  Preußen 

3255600  Urwähler, 
die  in  folgender  Weise  in  die  drei  Wahlklassen  zerfallen : 

Zur  ersten  Wählerklasse  gehörten 

in  ganz  Preußen 153  808  Wähler 

zur  zweiten 409945 

„     dritten     2691950       „ 

Ich  wiederhole  Ihnen,  meine  Herren,  daß  diese  Zahlen 
aus  amtlichen  Listen  genommen  sind'. 

Wir  sehen  hieraus,  daß  hiernach  153808  sehr  reiche 
Leute  so  viel  politische  Macht  in  Preußen  haben,  wie 

3Q 


2691  950  Bürger,  Bauern  und  Arbeiter  zusammengenom- 
men, und  ferner  diese  153808  sehr  reichen  Leute  und 
die  409945  mäßig  reichen  Leute,  welche  die  zweite 
Wählerklasse  bilden,  gerade  noch  einmal  so  viel  poli- 
tische Macht  haben  als  die  ganze  andere  Nation  zusam- 
mengenommen, ja  daß  die  153808  sehr  Reichen  und  die 
bloße  Hälfte  der  409945  Wähler  der  zweiten  Klasse 
schon  mehr  politische  Macht  haben,  als  die  andere  Hälfte 
der  mäßig  reichen  zweiten  Klasse  und  die  2691950 
der  dritten  zusammengenommen. 

Sie  sehen  hieraus,  meine  Herren,  daß  man  auf  diese 
Weise  genau  dasselbe  Resultat  erzielt,  als  wenn  man  mit 
plumpen  Worten  in  die  Verfassung  schriebe :  ein  Reicher 
soll  siebzehnmal  so  viel  politische  Macht  haben  als  ein 
anderer  Bürger  oder  ebensoviel  als  siebzehn  andere. 

Ehe  dieses  Dreiklassenwahlgesetz  erlassen  wurde,  be- 
stand bereits  gesetzlich,  durch  das  Gesetz  vom  8.  April 
1848,  das  allgemeine  Wahlrecht,  welches  jedem  Bür- 
ger, gleichviel  ob  reich  ob  arm,  dasselbe  Wahlrecht 
und  also  dieselbe  politische  Macht,  an  der  Bestimmung 
des  Staatswillens  und  des  Staatszweckes  teilzunehmen, 
zusprach.  Sie  sehen  also,  meine  Herren,  daß  sich  durch 
diesen  Beleg  rechtfertigt,  was  ich  vorhin  sagte,  daß  es 
nämlich  leider  leicht  genug  ist,  Ihnen,  dem  Kleinbürger 
und  Arbeiter,  Ihre  politische  Freiheit  zu  nehmen, 
wenn  man  Ihnen  nur  Ihre  persönlichen  Güter,  Körper 
und  Eigentum  nicht  unmittelbar  und  radikal  ent- 
zieht. Denn  Sie  haben  sich  damals  das  Wahlrecht  mit 
leichter  Mühe  entziehen  lassen,  und  noch  bis  jetzt  ist  mir 
nichts  bekannt  geworden  von  einer  Agitation  zur  Wieder- 
erlangung desselben. 

Will  man  ferner  in  der  Verfassung  feststellen :  eine 
kleine  Anzahl  adliger  Grundbesitzer  soll  für  sich  allein 

40 


wieder  so  viel  Macht  besitzen  wie  Reiche,  Wohlhabende 
und  Nichtbesitzende,  wie  die  Wähler  aller  drei  Klassen, 
die  ganze  Nation  zusammengenommen,  so  wird  man  sich 
wieder  hüten,  dies  mit  so  ungebildeten  Worten  zu  sagen 
—  denn  bemerken  Sie  wohl,  meine  Herren,  ein  für  alle- 
mal, alles  Deutliche  ist  ungebildet  —  sondern  man  setzt 
in  die  Verfassung :  es  solle  mit  einigen  unwesentlichen 
Zutaten  aus  den  Vertretern  des  alten  und  befestigten 
Grundbesitzes  ein  Herrenhaus  gebildet  werden, 
dessen  Zustimmung  zu  den  die  ganze  Nation  vertretenden 
Beschlüssen  des  Abgeordnetenhauses  erforderlich  ist  und 
das  somit  einer  Handvoll  alter  Grundbesitzer  die  poli- 
tische Macht  gibt,  auch  den  einstimmigen  Willen  der 
Nation  und  aller  ihrer  Klassen  aufzuwiegen. 

Und  will  man  nun  weiter,  daß  der  König  für  sich 
allein  wieder  eben  so  viel  und  noch  weit  mehr  politische 
Macht  haben  soll  als  alle  drei  Wählerklassen,  als  die  ge- 
samte Nation  und  die  adligen  Grundbesitzer  noch  dazu 
genommen,  so  macht  man  das  so : 

Man  setzt  in  den  Artikel  47  der  Verfassung :  „Der 
König  besetzt  alle  Stellen  im  Heer,"  und  in  dem  Ar- 
tikel 108  der  Verfassung  sagt  man:  „Eine  Vereidigung 
des  Heeres  auf  die  Verfassung  findet  nicht  statt." 
Und  diesem  Artikel  stellt  man  die  Theorie  zur  Seite, 
die  in  der  Tat  in  ihm  einen  prinzipiellen  Boden  hat, 
die  Theorie  nämlich,  daß  der  König  zu  dem  Heer  eine 
ganz  andere  Stellung  habe  als  zu  jeder  andern  Staats- 
institution, daß  er  in  bezug  auf  das  Heer  nicht  nur  Kö- 
nig, sondern  auch  noch  etwas  ganz  anderes,  ganz  Be- 
sonderes, Geheimnisvolles  und  Unbekanntes  sei,  wofür 
man  das  Wort  „Kriegsherr"  erfindet,  und  daß  in- 
folgedessen das  Abgeordnetenhaus  oder  die  Nation  sich 
um  das  Heer  gar  nicht  zu  bekümmern,  und  in  dessen  An- 

41 


gelegenheiten  und  Organisation  nicht  hinein  zu  sprechen, 
sondern  nur  die  Gelder  für  dasselbe  zu  votieren  habe. 
Und  man  muß,  wie  gesagt,  zugestehen,  meine  Herren  — 
Wahrheit  vor  allem,  —  daß  diese  Theorie  allerdings  eine 
gewisse  Grundlage  in  dem  Artikel  108  der  Verlassung 
hat.  Denn  wenn  einmal  die  Verfassung  bestimmt,  daß 
das  Heer  nicht,  wie  doch  alle  Staatsdiener  und  der  König 
selbst,  auf  die  Verfassung  beeidet  werden  solle,  so  ist 
damit  allerdings  im  Prinzip  erklärt,  daß  das 
Heer  außerhalb  der  Verfassung  stehen  und 
nichts  mit  ihr  zu  tun  haben,  daß  es  lediglich  und 
ausschließlich  ein  Verhältnis  zu  der  Person  des  Kö- 
nigs und  nicht  zum  Lande  haben  solle. 

Sowie  dies  nun  erreicht  ist,  daß  der  König  alle  Stellen 
im  Heer  besetzt  und  das  Heer  eine  besondere  Stellung 
zu  ihm  einnimmt,  sowie  dies  erreicht  ist,  hat  der  König 
ganz  allein  nicht  nur  ebenso  viel,  sondern  zehnmal  mehr 
politische  Macht  als  das  ganze  Land  zusammen  genom- 
men und  zwar  selbst  dann,  wenn  in  Wahrheit  die  wirkliche 
Macht  des  Landes  zehn,  zwanzig  und  fünfzig  mal  so  groß 
wäre  als  die  des  Heeres.  Der  Grund  dieses  scheinbaren 
Widerspruchs  ist  ein  sehr  einfacher. 

Das  politische  Machtmittel  des  Königs,  das  Heer,  ist 
organisiert,  ist  in  jeder  Stunde  beisammen,  ist  treff- 
lich diszipliniert  und  in  jedem  Augenblick  bereit,  auszu- 
rücken ;  die  in  der  Nation  ruhende  Macht  dagegen,  meine 
Herren,  wenn  sie  auch  in  Wirklichkeit  eine  unendlich 
größere  ist,  ist  nicht  organisiert;  der  Wille  der  Nation 
und  besonders  der  Grad  von  Entschlossenheit,  den  dieser 
Wille  bereits  erlangt  hat  oder  nicht,  ist  ihren  Mitgliedern 
nicht  immer  leicht  erkennbar ;  keiner  weiß  also  genau, 
wieviel  Nebenmänner  er  finden  würde.  Zudem  mangeln 
der  Nation  jene  Instrumente  einer  organisierten  Macht, 

42 


jene  so  wichtigen  Verfassungsgrundlagen,  von  denen  wir 
bereits  gesprochen  haben:  die  Kanonen.  Zwar  werden 
diese  für  bürgerliches  Geld  angeschafft;  zwar  werden 
sie  auch  nur  vermöge  der  Wissenschaften,  welche  die 
bürgerliche  Gesellschaft  in  sich  entwickelt,  die  Physik, 
Technik  usw.  verfertigt  und  in  einem  fort  verbessert.  Ihr 
bloßes  Dasein  ist  somit  selbst  schon  ein  Beweis,  wie  weit 
es  die  Macht  der  bürgerlichen  Gesellschaft,  die  Fort- 
schritte der  Wissenschaften,  der  technischen  Künste,  Fa- 
brikations- und  Arbeitszweige  aller  Art  bereits  gebracht 
haben.  Aber  es  trifft  hier  der  Vers  des  Virgil  zu :  sie  vos 
non  vobis !  Du  erzeugst  es,  aber  nicht  für  dich !  Da  die 
Kanonen  immer  nur  für  die  organisierte  Macht  ver- 
fertigt werden,  so  weiß  das  Land,  daß  es  diese  Kinder 
und  Zeugen  seiner  Macht  in  einem  Konflikte  nur  sich 
gegenüber  finden  würde.  Diese  Gründe  sind  es,  welche 
es  hervorbringen,  daß  die  geringere,  aber  organisierte 
Macht  häufig  längere  Zeit  hindurch  selbst  die  weit  grö- 
ßere, aber  nicht  organisierte  Macht  der  Nation  überwiegen 
kann,  bis  dann,  bei  fortgesetzter  Leitung  und  Verwaltung 
der  nationalen  Angelegenheiten  in  einem  dem  Willen  und 
Interesse  der  Nation  entgegengesetzten  Sinne,  diese  sich 
entschließt,  der  organisierten  Macht  ihre  unorganisierte 
Übermacht  entgegenzusetzen. 

Wir  haben  bisher  gesehen,  meine  Herren,  wie  es  sich 
mit  den  beiden  Verfassungen  eines  Landes  verhält,  mit 
der  wirklichen  Verfassung,  den  realen  tatsächlichen 
Machtverhältnissen,  die  in  einer  Gesellschaft  bestehen, 
und  mit  der  geschriebenen  Verfassung,  die  wir  im 
Unterschied  von  der  ersteren  etwa  das  Blatt  Papier 
nennen  können. 

Eine  wirkliche  Verfassung,  eine  wirkliche  Kon- 
stitution hat  nun,  wie  Ihnen  sofort  von  selbst  klar  sein 

43 


wird,  jedes  Land  und  zu  jeder  Zeit  gehabt,  und  es  ist 
nichts  schiefer  und  zu  verkehrteren  Folgesätzen  führend 
als  die  weitverbreitete,  herrschende  Ansicht,  es  sei  eine 
Eigentümlichkeit  der  modernen  Zeit,  Verfassungen  oder 
Konstitutionen  zu  haben.  Vielmehr  hat  notwendig,  und 
ebenso  notwendig  wie  jeder  Körper  irgend  eine  Konsti- 
tution, eine  gute  oder  schlechte,  eine  so  oder  so  be- 
schaffene hat,  auch  jedes  Land  eine  reale  Verfassung 
oder  Konstitution.  Denn  in  jedem  Land  müssen  ja  irgend 
welche  tatsächlichen   Machtverhältnisse  bestehen. 

Als  lange  vor  der  französischen  Revolution  des  vori- 
gen Jahrhunderts  unter  der  absoluten  legitimen  Monarchie 
in  Frankreich  Louis  XVI.  durch  Dekret  vom  3.  Februar 
1776  die  Straßenbaufronden  aufhob,  durch  welche  die 
Bauern  verpflichtet  waren,  unentgeltlich  den  Wege-  und 
Straßenbau  zu  verrichten  und  nun  statt  dessen  zur  Be- 
streitung der  Straßenbaukosten  eine  Steuer  einführte, 
welche  auch  die  Grundstücke  der  Adligen  treffen  sollte, 
da  rief  das  französische  Parlament  sich  hiergegen  wider- 
setzend :  Le  peuple  de  France  est  taillable  et  corveable 
ä  volonte,  c'est  une  partie  de  la  Constitution  que  le  roi  ne 
peut  changer,  zu  deutsch:  das  Volk  von  Frankreich, 
nämlich  das  nicht  privilegierte,  niedere  Volk  ist  mit 
Steuern  und  Fronden  zu  belegen  nach  Willkür;  dies  ist 
ein  Teil  der  Konstitution,  die  der  König  nicht  ändern 
kann. 

Sie  sehen,  meine  Herren,  man  sprach  damals  von  einer 
Konstitution,  und  sogar  von  einer  solchen,  die  der  König 
nicht  ändern  könne,  so  gut  wie  heute.  Was  hier  als  Kon- 
stitution geltend  gemacht  wurde,  daß  nämlich  das  niedere 
Volk  nach  Belieben  und  Willkür  mit  Steuern  und  Fronden 
belegt  werden  könne,  das  stand  damals  freilich  nicht  in 
einer  besonderen  Urkunde,  in  welcher  alle   Rechte  des 

44 


Landes  und  alle  wichtigsten  Regierungsprinzipien  zusam- 
mengestellt gewesen  wären,  sondern  es  war  zunächst  ein- 
fach der  Ausdruck  der  tatsächlichen  Machtver- 
hältnisse in  dem  mittelalterlichen  Frankreich.  Das  nie- 
dere Volk  war  im  Mittelalter  wirklich  so  machtlos  ge- 
wesen, daß  es  ganz  beliebig  mit  Steuern  und  Fronden  be- 
lastet werden  konnte;  nach  diesem  tatsächlichen  Macht- 
verhältnis wurde  nun  immer  verfahren,  das  Volk  wurde 
immer  so  belastet.  Dieser  tatsächliche  Hergang 
gab  die  sogenannten  Präzedenzfälle,  die  noch  heut- 
zutage in  England  und  im  Mittelalter  überall  in  den  Ver- 
fassungsfragen eine  so  große  Rolle  spielen.  Bei  diesem 
tatsächlichen  Belasten  wurde  nun  häufig  auch,  wie 
dies  nicht  anders  sein  konnte,  die  Tatsache,  daß  das  Volk 
so  belastet  werden  könne,  ausgesprochen.  Dies  Aus- 
sprechen gab  den  staatsrechtlichen  Grundsatz,  auf 
den  dann  in  ähnlichen  Fällen  wieder  rekurriert  wurde. 
Häufig  wurde  auch  irgend  einem  besonderen  Umstände, 
welcher  in  den  tatsächlichen  Machtverhältnissen  wurzelte, 
auf  einem  Pergament  besonderer  Ausdruck  und  An- 
erkennung gegeben.  Dies  gab  die  sogenannten  franchises, 
Freiheiten,  Rechte,  Privilegien,  Statuten  eines  Standes, 
eines  Gewerbes,  eines  Ortes  usw. 

Alle  diese  Tatsachen,  Präzedenzfälle,  staatsrechtlichen 
Grundsätze,  Pergamente,  Franchises,  Statuten,  Privile- 
gien zusammen  bildeten  die  Konstitution  des  Landes, 
und  alle  zusammen  bildeten  wieder  weiter  nichts  als  den 
einfachen  unbefangenen  Ausdruck  der  realen  Machtver- 
hältnisse, die  in  dem  Lande  bestanden. 

Eine  wirkliche  Verfassung  oder  Konstitution  also 
hat  jedes  Land  und  zu  jeder  Zeit  gehabt.  Was  also  der 
modernen  Zeit  wirklich  eigentümlich  ist,  das  sind  — 
es  ist  sehr  wichtig,  dies  stets  aufs  Schärfste  festzuhalten 

45 


—  nicht  die  wirklichen  Verfassungen  sondern  die  ge- 
schriebenen Verfassungen  oder  das  Blatt  Papier. 

In  der  modernen  Zeit  sehen  wir  nämlich  in  den  meisten 
Staaten  das  Bestreben  ausbrechen,  sich  eine  geschrie- 
bene Verfassung  zu  geben,  die  nun  in  einer  Urkunde, 
auf  einem  Blatt  Papier  alle  Institutionen  und  Regierungs- 
prinzipien des  Landes  zusammenfaßt  und  feststellen  soll. 

Woher  kommt  dies  eigentümliche  Bestreben  der  mo- 
dernen Zeiten  ? 

Dies  ist  wieder  eine  sehr  wichtige  Frage,  und  nur  aus 
ihrer  Beantwortung  kann  sich  ergeben,  wie  man  sich  bei 
diesem  Werke  des  Verfassungsmachens  zu  benehmen,  wie 
man  in  bezug  auf  bereits  gemachte  Verfassungen  zu  denken 
und  sich  zu  ihnen  zu  verhalten  hat ;  kurz  nur  aus  ihr  er- 
gibt sich  alle  Verfassungskunst  und  Verfassungs- 
weisheit. 

Ich  frage  also :  woher  kommt  das  eigentümliche  Be- 
streben der  modernen  Zeit,  geschriebene  Verfassungen 
zu  errichten  ? 

Nun,  meine  Herren,  woher  kann  es  kommen? 

Offenbar  nur  daher,  daß  in  den  wirklichen 
Machtverhältnissen,  die  innerhalb  der  betreffenden 
Länder  bestehen,  eine  Änderung  eingetreten  ist. 
Wäre  keine  solche  Veränderung  in  den  tatsächlichen 
Machtverhältnissen  einer  bestehenden  Gesellschaft  ein- 
getreten, wären  diese  Machtverhältnisse  noch  die  alten, 
so  wäre  es  gar  nicht  denkbar  und  möglich,  daß  diese 
Gesellschaft  ein  Bedürfnis  nach  einer  neuen  Verfas- 
sung hätte.  Sie  würde  bei  der  alten  bleiben ;  höchstens  die 
zerstreuten  Teile  derselben  auf  einer  einzigen  Urkunde 
zusammenstellen. 

Wie  tritt  nun  diese  Änderung  in  den  wirklichen  Macht- 
verhältnissen einer  Gesellschaft  ein  ? 

46 


Denken  Sie  sich  beispielsweise  im  Mittelalter  einen 
dünn  bevölkerten  Staat,  wie  dies  damals  fast  alle  Staaten 
waren,  unter  einem  Fürsten  stehend,  und  mit  einem  Adel, 
welchem  der  größere  Teil  des  Grund  und  Bodens  gehört. 
Infolge  der  dünnen  Bevölkerung  ist  nur  ein  sehr  gering- 
fügiger Teil  derselben  für  Industrie  und  Handel  verwend- 
bar, der  bei  weitem  größte  Teil  der  Bevölkerung  ist  noch 
erforderlich,  den  Boden  zu  bebauen,  um  die  notwendigen 
Ackerbauprodukfe  zu  erzeugen.  Da  der  Grund  und  Boden 
zum  größten  Teil  in  den  Händen  des  Adels  ist,  findet 
daselbst  diese  Bevölkerung  in  mannigfachen  Abstufungen 
und  Verhältnissen,  teils  als  Lehnsleute,  Hintersassen,  Erb- 
pächter dieses  Adels  usw.  Verwendung  und  Beschäfti- 
gung ;  aber  alle  diese  Verhältnisse  treffen  in  dem  einen 
überein,  diese  Bevölkerung  vom  Adel  abhängig  zu  machen 
und  sie  zu  nötigen,  sein  Lehnsgefolge  zu  bilden  und  seine 
Fehden  mitzuschlagen.  Mit  dem  Überschuß  der  Acker- 
bauprodukte, die  er  von  seinen  Gütern  erlöst,  hält  sich 
der  Adlige  auf  seinen  Burgen  noch  Reisige  und  Knappen, 
Kriegsleute  aller  Art. 

Der  Fürst  seinerseits  hat  dieser  Macht  des  Adels 
gegenüber  im  wesentlichen  keine  andere  tatsächliche 
Macht  als  den  Beistand  derjenigen  Adligen,  welche  den 
guten  Willen  haben  —  denn  zwingen  kann  er  sie  schwer 
—  seinem  Heeresaufgebot  Folge  zu  leisten  und  die  noch 
gar  nicht  der  Rede  werte  Hilfe  der  wenigen  und  äußerst 
dünn  bevölkerten  Städte. 

Wie,  meine  Herren,  wird  wohl  die  Verfassung  eines 
solchen  Staates  beschaffen  sein  ? 

Nun,  dies  folgt  ja  mit  Notwendigkeit  aus  den  realen 
Machtverhältnissen  dieses  Landes,  die  wir  soeben  be- 
trachtet haben. 

Die   Verfassung  wird   eine  ständische,   der  Adel   der 

47 


erste  und  in  jeder  Hinsicht  herrschende  Stand  sein.  Der 
Fürst  wird  ohne  seine  Zustimmung  nicht  einen  Kreuzer 
Steuern  ausschreiben  können,  ja,  er  wird  zu  den  Adligen 
keine  andere  Stellung  haben  als  der  primus  inter  pares, 
als  der  erste  unter  seinesgleichen. 

Und,  meine  Herren,  genau  so  ist  die  Verfassung  Preu- 
ßens und  der  meisten  anderen  Staaten  im  Mittelalter  ge- 
wesen. 

Jetzt  setzen  Sie  aber  den  Fall :  Die  Bevölkerung  ver- 
mehrt sich  immer  mehr,  Industrie  und  Gewerbe  fangen 
an  zu  blühen  und  geben  dadurch  die  notwendigen  Sub- 
sistenzmittel  her  für  ein  neues  Steigen  der  Bevölkerung, 
welche  die  Städte  zu  füllen  anfängt.  Kapital  und  Geld- 
reichtum fangen  an,  sich  in  den  Händen  des  Bürgertums 
und  der  städtischen  Gilden  zu  entwickeln.  Was  wird  jetzt 
eintreten  ? 

Nun,  das  Wachsen  der  städtischen  Bevölkerung,  die 
nicht  vom  Adel  abhängig  ist,  deren  Interessen  diesem  viel- 
mehr gegenüberstehen,  kommt  zunächst  dem  Fürsten  zu- 
gut ;  sie  vermehrt  die  waffenfähigen  Mannschaften,  die 
ihm  zu  Gebote  stehen;  mit  den  Subsidien  der  Bürger  und 
Gewerke,  die  von  den  beständigen  adligen  Fehden  viel 
zu  leiden  haben  und  im  Interesse  von  Handel  und  Pro- 
duktion bürgerliche  Ruhe  und  Sicherheit  und  eine  ge- 
ordnete Justiz  im  Lande  wünschen  müssen,  also  auch 
mit  Geld  und  Mannschaften  den  Fürsten  gern  unterstützen, 
kann  der  Fürst,  so  oft  er  dessen  benötigt  ist,  jetzt  eine 
ständige  und  den  ihm  widerstrebenden  Adligen  weit  über- 
legene Heermacht  werben.  Diese  Fürsten  werden  daher 
jetzt  die  Macht  des  Adels  immer  mehr  beschränken,  ihm 
das  Fehderecht  entziehen ;  wenn  er  die  Landesgesetze 
verletzt,  seine  Burgen  brechen  und  nachdem  endlich  im 
Lauf  der  Zeiten  durch  die  Industrie  der  Geldreichtum 

48 


und  die  Bevölkerung  des  Landes  sich  hinreichend  ent- 
wickelt hat,  um  den  Fürsten  in  den  Stand  zu  setzen,  ein 
stehendes  Heer  zu  bilden,  wird  dieser  Fürst  die  Regi- 
menter gegen  das  Ständehaus  rücken  lassen  wie  der  Große 
Kurfürst  oder  wie  Friedrich  Wilhelm  I.  mit  dem  Aus- 
ruf :  je  stabilirai  die  Souveränetät  wie  einen  rocher  de 
bronze,  die  Taxenfreiheit  des  Adels  aufheben  und  dem 
Steuerbewilligungsrecht  des  Adels  ein  Ende  machen. 

Sie  sehen,  meine  Herren,  wie  hier  wieder  mit  der 
Änderung  der  realen  Machtverhältnisse  eine  Än- 
derung der  Verfassung  eingetreten  ist;  es  ist  jetzt  das 
absolute   Fürsten-   oder  Königtum  entstanden. 

Der  Fürst  hat  nun  nicht  nötig,  die  neue  Verfassung 
zu  schreiben;  dazu  ist  das  Fürstentum  ein  viel  zu  prak- 
tisches Ding.  Der  Fürst  hat  in  den  Händen  das  reale 
tatsächliche  Machtmittel,  das  stehende  Heer,  welches  die 
wirkliche  Verfassung  dieser  Gesellschaft  bildet,  und 
der  Fürst  und  sein  Anhang  spricht  dies  im  Laufe  der 
Zeit  selbst  aus,  indem  er  das  Land  einen  „Militärstaat" 
nennt. 

Der  Adel,  der  entfernt  nicht  mehr  imstande  ist,  mit 
dem  Fürsten  zu  konkurrieren,  hat  es  nun  seit  lange  auf- 
geben müssen,  ein  eigenes  Waffengefolge  zu  haben.  Er 
hat  seinen  alten  Gegensatz  zum  Fürsten  und  daß  er  seines- 
gleichen war,  vergessen,  hat  sich  von  seinen  früheren  Bur- 
gen großenteils  an  die  Residenz  begeben,  dort  Pensionen 
beziehend  und  den  Glanz  und  das  Ansehen  des  Fürsten 
vermehrend. 

Industrie  und  Gewerbe  entwickeln  sich  aber  immer 
mehr  und  mehr;  mit  dieser  Blüte  steigt  und  steigt  die 
Bevölkerung. 

Es  scheint,  daß  dieser  Fortschritt  immer  nur  dem 
Fürsten  zugute  kommen  muß,  der  sein  stehendes  Heer 

4   Laseall,:.    Geä.    Schriften.   Band   IL  49 


dadurch  beständig  vergrößern  kann  und  dazu  kommt,  eine 
Weltstellung  einzunehmen. 

Aber  endlich  tritt  eine  so  ungeheure,  so  riesenhafte 
Entwicklung  der  bürgerlichen  Gesellschaft  ein,  daß  der 
Fürst  jetzt  nicht  mehr  vermag,  auch  nicht  durch  das  Mittel 
des  stehenden  Heeres,  im  gleichen  Verhältnis  an 
diesem  Machtfortschritt  des  Bürgertums  teilzunehmen. 

Einige  wenige  Zahlen,  meine  Herren,  werden  Ihnen 
das   recht   sinnlich   klar  machen. 

Im  Jahre  1657  hatte  Berlin  20000  Einwohner.  Un- 
gefähr in  derselben  Zeitperiode,  beim  Tode  des  Großen 
Kurfürsten,  betrug  die  Armee  zwischen  24-  und  30000 
Mann. 

Im  Jahre  1803  hat  Berlin  bereits  153070  Einwohner. 

Im  Jahre  1819,  sechzehn  Jahre  später,  hat  Berlin  be- 
reits  192646  Einwohner. 

In  diesem  Jahre  1819  betrug  das  stehende  Heer  — 
Sie  wissen,  daß  nach  dem  zurzeit  noch  bestehenden  Gesetz 
vom  September  1814,  das  man  uns  jetzt  entreißen  will, 
die  Landwehr  nicht  zum  stehenden  Heere  gehört  —  im 
Jahre  1819  also  betrug  das  stehende  Heer  ,137639  Mann. 

Wie  Sie  sehen,  war  das  stehende  Heer  jetzt  über 
viermal  so  groß  geworden  als  zur  Zeit  des  Großen  Kur- 
fürsten. 

Die  Einwohnerzahl  von  Berlin  aber  war  über  neun- 
mal so  groß  geworden  als  damals. 

Eine  noch  ganz  andere  Entwicklung  aber  beginnt 
jetzt. 

Im  Jahre  1846  beträgt  —  die  Zahlen  sind  überall  aus 
amtlichen  Listen  genommen  —  die  Bevölkerung  von  Berlin 
389  308  Einwohner,  also  beinahe  400  000,  also  noch  ein- 
mal so  viel  als  im  Jahre  1819.  In  27  Jahren  hatte  sich 
die  Einwohnerzahl  der  Stadt  —  jetzt  beträgt  sie,  wie 

50 


Sie  wissen,  schon  zirka  550000  Einwohner  —  mehr 
als  verdoppelt. 

Das  stehende  Heer  betrug  dagegen  im  Jahre  1846 
wieder  nur  138810  Mann,  gegen  die  137639  von  1819. 
Es  war  also  stehen  geblieben,  weit  entfernt,  diese  riesen- 
hafte Entwicklung  des  Bürgertums  mitmachen  zu  können. 

Mit  einer  so  riesenhaften  Entwicklung  des  Bürgertums 
beginnt  dasselbe,  sich  als  eine  selbständige  politische  Macht 
zu  fühlen.  Hand  in  Hand  mit  dieser  Entwicklung  der 
Bevölkerung  geht  eine  noch  großartigere  Entwicklung  des 
gesellschaftlichen  Reichtums,  geht  ferner  eine  ebenso 
großartige  Entwicklung  der  Wissenschaften  und  der  all- 
gemeinen Bildung,  des  allgemeinen  Bewußtseins  vor  sich, 
dieses  anderen  Stückes  Verfassung,  von  dem  wir  gleich- 
falls bereits  gesprochen  haben.  Die  Bürger  sagen  sich 
jetzt :  wir  wollen  nicht  länger  eine  willenlos  beherrschte 
Menge  sein ;  wir  wollen  selbst  herrschen,  und  der  Fürst 
selbst  soll  nur  nach  unserem  Willen  uns  beherrschen  und 
unsere  Angelegenheiten  leiten. 

Kurz,  meine  Herren,  die  realen  tatsächlichen  Macht- 
verhältnisse, die  in  diesem  Lande  bestehen,  haben  sich 
wieder  verändert.  Oder  mit  anderen  Worten:  in  einer 
solchen   Gesellschaft  tritt   —   der    18.  März    1848   ein! 

Sie  sehen,  meine  Herren,  daß  hiermit  in  der  Tat  ganz 
das  geschehen  ist,  was  wir  am  Anfang  unserer  Entwicklung 
als  ein  unmögliches  Beispiel  unterstellten.  Wir  unter- 
stellten damals  den  Fall,  die  Gesellschaft  verlöre  ihre 
Gesetze  durch  eine  Feuersbrunst.  Nun,  sind  sie  nicht 
durch  Feuer  untergegangen,  so  sind  sie  durch  den  Sturm- 
wind untergegangen. 

,,Das   Volk   stand   auf, 
Der  Sturm  brach  los." 

4"  51 


Wenn  in  einer  Gesellschaft  eine  siegreiche  Revolution 
eingetreten  ist,  so  dauert  zwar  das  Privatrecht  fort,  aber 
alle  Gesetze  des  öffentlichen  Rechts  liegen  am 
Boden  oder  haben  nur  provisorische  Bedeutung  und  sind 
neu  zu  machen. 

Jetzt  trat  also  die  Notwendigkeit  ein,  eine  neue  ge- 
schriebene Verfassung  zu  machen,  und  der  König 
selbst  berief  nun  die  Nationalversammlung  nach  Berlin, 
um  die  neue  geschriebene  Verfassung  festzustellen, 
wie  es  zuerst  hieß  oder  wie  es  später  hieß,  um  sie  mit 
ihm  zu  vereinbaren. 

Wann  ist  nun  eine  geschriebene  Verfassung  eine 
gute  und  dauerhafte? 

Nun  offenbar  nur  in  dem  einen  Falle,  meine  Herren, 
wie  jetzt  aus  unserer  ganzen  Entwicklung  von  selbst  folgt, 
wenn  sie  der  wirklichen  Verfassung,  den  realen, 
im  Lande  bestehenden  Machtverhältnissen  ent- 
spricht. Wo  die  geschr  iebene  Verfassung  nicht  der 
wirklichen  entspricht,  da  findet  ein  Konflikt  statt,  dem 
nicht  zu  helfen  ist  und  bei  dem  unbedingt  auf  die  Dauer 
die  geschriebene  Verfassung,  das  bloße  Blatt  Papier,  der 
wirklichen  Verfassung,  den  tatsächlich  im  Lande  bestehen- 
den Machtverhältnissen,  erliegen  muß. 

Was  hätte  also  damals  geschehen  müssen  ? 

Nun,  man  hätte  vor  allen  Dingen  nicht  geschriebene, 
sondern  wirkliche  Verfassung  machen  müssen,  das  heißt 
also  die  im  Lande  bestehenden  realen  Machtverhältnisse 
hätten  geändert,  zugunsten  der  Bürger  geändert  wer- 
den müssen. 

Zwar  hatte  sich  soeben  am  18.  März  gezeigt,  daß  die 
Macht  der  Nation  allerdings  schon  jetzt  größer  sei  als 
die  Macht  des  stehenden  Heeres.  Nach  einem  langen  und 

52 


blutigen  Kampf  hatten  sich  die  Truppen  zurückziehen 
müssen. 

Allein  ich  habe  Sie  bereits  früher  auf  den  wichtigen 
Umstand  aufmerksam  gemacht,  der  zwischen  der  Macht 
der  Nation  und  der  Macht  des  stehenden  Heeres  besteht 
und  welcher  zur  Folge  hat,  daß  die,  wenn  auch  in  Wahr- 
heit kleinere  Macht  des  stehenden  Heeres  auf  die 
Dauer  dennoch  wirksamer  ist  als  die  —  wenn  auch  in 
Wahrheit  —  größere  Macht  der  Nation. 

Dieser  Unterschied  besteht,  wenn  Sie  sich  erinnern, 
darin,  daß  die  Macht  der  Nation  eine  unorganisierte 
ist,  die  Macht  des  stehenden  Heeres  aber  eine  organi- 
sierte, welche  täglich  parat  steht,  den  Kampf  wie- 
der aufzunehmen,  und  auf  die  Dauer  daher  wirksamer 
sein  und  das  Feld  behaupten  muß  gegen  die  wenn 
auch  größere  aber  unorganisierte  Macht  der  Nation, 
welche  nur  in  seltenen  Augenblicken  großer  Erregung 
sich  zusammenballt. 

Sollte  also  der  am  18.  März  erfochtene  Sieg  nicht 
notwendig  wieder  resultatlos  werden  für  das  Volk,  so 
mußte  der  siegreiche  Augenblick  benutzt  werden,  um  die 
organisierte  Macht  des  stehenden  Heeres  derart  umzu- 
gestalten, daß  sie  nicht  wieder  als  ein  bloßes  Macht- 
mittel des  Fürsten  gegen  die  Nation  verwendet  werden 
konnte. 

Es  mußte  z.B.  die  Dienstzeit  des  Soldaten  auf  sechs 
Monate  beschränkt  werden,  eine  Zeit,  welche  einerseits 
nach  dem  Ausspruch  der  größten  militärischen  Autori- 
täten vollkommen  hinreicht,  um  dem  Soldaten  die  voll- 
kommenste militärische  Ausbildung  beizubringen,  und 
welche  andererseits  zu  kurz  ist,  um  dem  Soldaten  einen 
besonderen  Kastengeist  einflößen  zu  können ;  eine  Zeit- 
dauer, deren  Kürze  vielmehr  eine  solche  beständige  Er- 

53 


neuerung  des  Heeres  aus  dem  Volke  nach  sich  zieht,  daß 
dadurch  das  Heer  erst  aus  einem  Fürstenheer  zu 
einem  Volksheere  wird. 

Man  mußte  ferner  bestimmen,  daß  alle  niederen  Offi- 
ziere, bis  mindestens  zum  Major  inklusive,  nicht  von  oben 
herab  ernannt,  sondern  von  den  Truppenkörpern  selbst  ge- 
wählt würden,  damit  auch  die  Offiziersstellen  nicht  in 
einem  volksfeindlichen  Sinne  besetzt  werden  und  hierdurch 
dazu  beitragen  könnten,  das  Heer  in  ein  blindes  Instru- 
ment der  Fürstenmacht  zu  verwandeln. 

Man  mußte  ferner  das  Heer  für  alle  nicht  speziell  mili- 
tärischen Vergehen  unter  die  gewöhnlichen  bürgerlichen 
Gerichte  stellen,  damit  es  auch  hierdurch  sich  als  ein  Ge- 
meinsames mit  dem  Volke  und  nicht  als  etwas  Apartes, 
als  eine  besondere  Kaste  betrachten  lerne. 

Man  mußte  ferner  alles  Geschütz,  die  Kanonen,  die  ja 
nur  zur  Landesverteidigung  dienen  sollen,  soweit  sie  nicht 
unumgänglich  zu  militärischen  Übungen  nötig,  in  den  Ver- 
wahr der  städtischen  vom  Volke  gewählten  Behörden 
stellen.  Mit  einem  Teile  dieser  Artillerie  mußte  man 
ferner  Artillerie- Sektionen  der  Bürger  wehr  bilden,  um 
so  auch  die  Kanonen,  dieses  so  wichtige  Stück  Verfassung, 
in  die  Macht  des  Volkes  zu  bringen. 

Von  allem  diesen,  meine  Herren,  ist  im  Frühjahr,  im 
Sommer  1848  nichts  geschehen,  und  können  Sie  sich  da- 
her wundern,  wenn  die  Märzrevolution  im  November  1848 
wieder  rückgängig  gemacht  wurde  und  resultatlos  blieb  ? 
Gewiß  nicht,  es  war  dies  eben  eine  notwendige  Folge  da- 
von, daß  jede  Änderung  der  realen  tatsächlichen  Macht- 
verhältnisse unterblieben  war. 

Die  Fürsten,  meine  Herren,  sind  viel  besser  bedient 
als  Sie !  Die  Diener  des  Fürsten  sind  keine  Schönredner, 
wie  es  die   Diener  des  Volkes  oft  sind.   Aber  es  sind 

54 


praktische  Leute,  die  den  Instinkt  haben,  worauf  es 
ankommt.  Herr  von  Manteuffel  war  gewiß  kein  großer 
Redner.  Aber  er  war  ein  praktischer  Mann !  Als  er  im 
November  1848  die  Nationalversammlung  gesprengt  und 
die  Kanonen  auf  den  Straßen  aufgefahren  hatte  —  womit 
fing  er  da  an  ?  Mit  dem  Niederschreiben  einer  reaktio- 
nären Verfassung  etwa  ?  O  Gott  behüte,  dazu  nahm  er 
sich  Zeit!  Er  gab  Ihnen  sogar  selbst  im  Dezember  1848 
eine  ziemlich  liberale  geschriebene  Verfassung.  Womit 
fing  er  aber  damals  im  November  sofort  an,  welches  war 
seine  erste  Maßregel  ?  Nun,  meine  Herren,  Sie  erinnern 
sich  dessen  ja :  er  begann  damit,  die  Bürger  zu  entwaff- 
ne n,  ihnen  die  Waffen  abzunehmen.  Sehen  Sie,  meine 
Herren,  den  Besiegten  entwaffnen,  das  ist  die 
Hauptaufgabe  für  den  Sieger,  wenn  er  nicht  will,  daß 
.sich  der  Kampf  jeden  Augenblick  wieder  erneuern  soll. 

Im  Anfang  unserer  Untersuchung,  meine  Herren,  sind 
wir  sehr  langsam  zu  Werke  gegangen,  um  erst  den  Begriff 
der  Verfassung  zu  haben.  Vielleicht  schien  es  selbst  da- 
mals manchen  zu  langsam.  Dafür  aber  werden  Sie  bereits 
seit  langem  selbst  bemerkt  haben,  wie  sich,  seit  wir  diesen 
Begriff  hatten,  Schlag  auf  Schlag  die  überraschendsten 
Konsequenzen  entrollten,  und  wie  wir  jetzt  die  Dinge  viel 
besser,  viel  klarer  und  ganz  anders  wußten  als  die  an- 
deren, ja,  daß  wir  eigentlich  zu  Konsequenzen  gekommen 
sind,  die  dem,  was  man  in  der  öffentlichen  Meinung  hier- 
über anzunehmen  pflegt,  meistens  ganz  entgegengesetzt 
sind. 

Wir  wollen  rasch  noch  einige  dieser  Konsequenzen  be- 
trachten. 

Ich  habe  soeben  gezeigt,  daß  im  Jahre  1848  keine  von 
jenen  Maßregeln  ergriffen  wurden,  welche  notwendig  ge- 
wesen   wären,    die   tatsächlichen   im   Lande   bestehenden 

55 


Machtverhältnisse  zu  ändern,  das  Heer  aus  einem  Fürsten- 
heer zu  einem  Volksheer  zu  machen. 

Ein  hierauf  hinzielender,  und  den  ersten  Schritt  auf 
dieser  Bahn  bildender  Antrag  wurde  in  der  Tat  gestellt, 
der  Steinsche  Antrag,  der  dahin  ging,  das  Ministerium  zu 
einem  Armeebefehl  zu  drängen,  welcher  den  Zweck  hatte, 
daß  alle  reaktionären  Offiziere  ihre  Entlassung  nehmen 
sollten. 

Aber  Sie  erinnern  sich,  meine  Herren,  kaum  hatte  die 
Nationalversammlung  in  Berlin  diesen  Antrag  genehmigt, 
als  die  ganze  Bourgeoisie  und  das  halbe  Land  schrie:  die 
Nationalversammlung  solle  die  Verfassung  machen, 
nicht  das  Ministerium  quängeln,  nicht  mit  Interpella- 
tionen die  Zeit  verlieren,  nicht  mit  Sachen,  welche  die 
Exekutive  angingen ;  Verfassung  machen,  nur  Verfassung 
machen,  schrie  man,  als  ob  es  brennte ! 

Sie  sehen,  meine  Herren,  die  ganze  Bourgeoisie,  das 
halbe  Land,  das  so  schrie,  verstand  ganz  und  gar 
nichts  von  dem  Wesen  einer  Verfassung ! 

Eine  geschriebene  Verfassung  machen,  das  war  das 
wenigste,  das  ist,  wenn  es  sein  muß,  in  dreimal  vierund- 
zwanzig Stunden  getan,  das  war  das  letzte  von  allem; 
damit  war,  wenn  sie  vorzeitig  kam,  auch  nicht  das 
allergeringste  getan. 

Die  wirklichen,  tatsächlichen  Machtverhältnisse 
im  Lande  umgestalten,  in  die  Exekutive  ein- 
greifen, so  sehr  eingreifen  und  sie  tatsächlich  so  sehr 
umformen,  daß  sie  sich  nie  wieder  selbständig  dem  Willen 
der  Nation  entgegenstellen  konnte  —  das  war  es,  worauf 
es  damals  ankam  und  was  voraus  gehen  mußte,  damit  eine 
geschriebene  Verfassung  von  Dauer  sein  konnte. 

Da  es  nicht  zeitig  genug  geschah,  ließ  man  der  Na- 
tionalversammlung nicht  einmal  Zeit,  eine  Verfassung  zu 

56 


machen,  man  jagte  sie  fort  mit  den  ungebrochenen  Macht- 
mitteln jener  Exekutive. 

Zweite  Konsequenz.  Setzen  Sie  den  Fall,  man  hätte 
die  Nationalversammlung  damals  nicht  fortgejagt  und 
diese  wäre  wirklich  dazu  gelangt,  eine  Verfassung  aus- 
zuarbeiten und  zu  beschließen. 

Hätte  das  am  Lauf  der  Dinge  etwas  Wesentliches 
geändert  ? 

Gott  behüte,  meine  Herren,  und  der  Beweis  dafür  liegt 
ja  in  den  Tatsachen  selbst.  Die  Nationalversammlung 
wurde  zwar  fortgejagt,  aber  der  König  selbst  prokla- 
mierte aus  den  hinterlassenen  Papieren  der  National- 
versammlung am  5.  Dezember  1848  eine  Verfassung,  die 
in  den  meisten  Punkten  in  der  Tat  ganz  der  Verfassung 
entspricht,  die  wir  von  der  Nationalversammlung  zu  er- 
warten gehabt  hätten. 

Jetzt  also  wurde  diese  Verfassung  vom  König  selbst 
proklamiert,  nicht  ihm  aufgedrungen,  sondern  von  ihm, 
wie  er  als  Sieger  dastand,  freiwillig  erlassen.  Jetzt  also, 
scheint  es,  hätte  diese  Verfassung  doch  um  so  mehr  auf 
Lebensfähigkeit  rechnen  sollen ! 

Gott  behüte,  meine  Herren !  Ganz  unmöglich !  Wenn 
Sie  in  Ihrem  Garten  einen  Apfelbaum  haben  und  hängen 
nun  an  denselben  einen  Zettel,  auf  den  Sie  schreiben: 
dies  ist  ein  Feigenbaum,  ist  denn  dadurch  der  Baum  zum 
Feigenbaum  geworden  ?  Nein,  und  wenn  Sie  Ihr  ganzes 
Hausgesinde,  ja  alle  Einwohner  des  Landes  herum  ver- 
sammelten und  laut  und  feierlich  beschwören  ließen :  dies 
ist  ein  Feigenbaum  —  der  Baum  bleibt,  was  er  war,  und 
im  nächsten  Jahr  da  wird  sich's  zeigen,  da  wird  er  Äpfel 
tragen  und  keine  Feigen. 

Ebenso  wie  wir  gesehen  haben  mit  der  Verfassung. 
Was  auf  das  Blatt  Papier  geschrieben  wird,  ist  ganz 

57 


gleichgültig,  wenn  es  der  realen  Lage  der  Dinge,  den  tat- 
sächlichen Machtverhältnissen  widerspricht. 

Der  König  hatte  sich  auf  dem  Blatt  Papier  vom  5.  De- 
zember 1848  von  selbst  zu  einer  großen  Anzahl  Konzes- 
sionen verstanden,  die  aber  alle  der  wirklichen  Ver- 
fassung widersprachen,  nämlich  den  realen  tatsächlichen 
Machtmitteln,  die  der  König  ungeschwächt  in  seiner  Hand 
behielt.  Mit  derselben  Notwendigkeit,  die  im  Gesetze 
der  Schwerkraft  liegt,  mußte  daher  die  wirkliche  Ver- 
fassung es  Schritt  für  Schritt  über  die  geschriebene 
Verfassung  durchsetzen. 

So  mußte  der  König,  obgleich  die  Verfassung  vom 
5.  Dezember  1848  von  der  Revisionsversammlung  ange- 
nommen war,  sofort  die  erste  Umänderung,  das  oktroyierte 
Dreiklassenwahlgesetz  von  1849,  vornehmen.  Mit  Hilfe 
der  durch  dieses  Wahlgesetz  erzeugten  Kammer  mußten 
weiter  die  wesentlichsten  Verfassungsänderungen  vor- 
genommen werden,  damit  sie  nur  im  Jahre  1850  vom 
König  beschworen  werden  konnte,  und  nachdem  sie  be- 
schworen war,  begann  das  Umändern  erst  recht!  Jedes 
Jahr  ist  auch  seit  1850  mit  solchen  Umänderungen  be- 
zeichnet. Keine  Fahne,  die  100  Schlachten  mitgemacht 
hat,  kann  so  zerfetzt  und  durchlöchert  sein  wie  unsere 
Verfassung ! 

Dritte  Konsequenz.  Sie  wissen,  meine  Herren,  es  gibt 
in  unserer  Stadt  eine  Partei,  deren  Organ  die  Volkszeitung 
ist  —  eine  Partei,  sage  ich,  die  sich  dennoch  mit  fieber- 
hafter Angst  um  diesen  Fahnenstummel,  um  unsere  durch- 
löcherte Verfassung,  schart,  eine  Partei,  die  sich  daher 
die  „Verfassungstreuen"  nennt  und  deren  Feldgeschrei 
ist :  „Laßt  uns  an  der  Verfassung  halten,  um  Gottes 
willen  die  Verfassung,  die  Verfassung,  Hilfe,  Rettung, 
es  brennt,  es  brennt!" 

58 


Meine  Herren,  so  oft  Sie,  gleichviel  wo  und  wann, 
sehen,  daß  eine  Partei  auftritt,  welche  zu  ihrem  Feld- 
geschrei den  Angstruf  macht  ,,sich  um  die  Verfassung 
scharen"  —  was  werden  Sie  hieraus  schließen  können? 
Ich  frage  Sie,  meine  Herren,  hier  nicht  als  wollende 
Menschen  ;  ich  richte  meine  Frage  nicht  an  Ihren  Willen. 
Ich  frage  Sie  lediglich  als  denkende  Menschen:  was 
werden  Sie  aus  dieser  Erscheinung  schließen  müssen? 

Nun,  meine  Herren,  Sie  werden  sich,  ohne  Propheten 
zu  sein,  in  einem  solchen  Falle  immer  mit  größter  Sicher- 
heit sagen  können :  diese  Verfassung  liegt  in  ihren  letzten 
Zügen;  sie  ist  schon  so  gut  wie  tot,  einige  Jahre  noch, 
und  sie  existiert  nicht  mehr. 

Die  Gründe  sind  einfach.  Wenn  eine  geschriebene  Ver- 
fassung den  tatsächlichen  im  Lande  bestehenden  Macht- 
verhältnissen entspricht,  da  wird  dieser  Schrei  nie 
ausgestoßen  werden.  Einer  solchen  Verfassung  bleibt 
jeder  von  selbst  drei  Schritte  vom  Leibe  und  hütet  sich, 
ihr  zu  nahe  zu  treten.  Mit  einer  solchen  Verfassung  fällt 
es  keinem  Menschen  ein,  anzubinden ;  er  würde  anderen- 
falls sehr  schlecht  wegkommen.  Wo  die  geschriebene  Ver- 
fassung den  realen  tatsächlichen  Machtverhältnissen  ent- 
spricht, da  wird  die  Erscheinung  gar  nicht  vorkommen 
können,  daß  eine  Partei  ihren  besondern  Feldruf  aus  dem 
Festhalten  an  der  Verfassung  macht.  Wo  dieser  Ruf  aus- 
gestoßen wird,  ist  dies  ein  sicheres  und  untrügliches 
Zeichen,  daß  er  ein  Angstruf  ist ;  mit  anderen  Worten: 
daß  in  der  geschriebenen  Verfassung  immer  noch  etwas 
ist,  was  der  wirklichen  Verfassung,  den  tatsächlichen 
Machtverhältnissen,  widerspricht.  Und  wo  dieser 
Widerspruch  einmal  da  ist,  da  ist  die  geschriebene 
Verfassung  —  kein  Gott  und  kein  Schreien  kann  hier 
helfen  —  immer  unrettbar  verloren ! 

59 


Sie  kann  auf  entgegengesetzte  Weise  abgeändert 
werden,  nach  rechts  oder  links  hin,  aber  bleiben  kann 
sie  nicht.  Der  Ruf  gerade,  sie  festzuhalten,  beweist 
es  für  den  klarer  denkenden  Menschen.  Sie  kann  nach 
rechts  hin  abgeändert  werden,  indem  die  Regierung  diese 
Änderung  vornimmt,  um  die  geschriebene  Verfassung  in 
Übereinstimmung  mit  den  tatsächlichen  Machtverhältnissen 
der  organisierten  Macht  der  Gesellschaft  zu  setzen. 
Oder  aber  es  tritt  die  unorganisierte  Macht  der  Ge- 
sellschaft auf  und  beweist  von  neuem,  daß  sie  größer  ist 
als  die  organisierte.  In  diesem  Falle  wird  die  Verfassung 
wieder  eben  so  weit  nach  links  hin  abgeändert  und  auf- 
gehoben wie  vorhin  nach  rechts.  Aber  verloren  ist  sie 
in  jedem  Falle. 

Wenn  Sie,  meine  Herren,  den  Vortrag,  den  ich  Ihnen 
zu  halten  die  Ehre  hatte,  nicht  nur  festhalten  und  sorgfältig 
durchdenken,  sondern  ihn  zu  allen  seinen  Konsequenzen 
fortdenkend  entwickeln,  so  werden  Sie  zum  Besitz  aller 
Verfassungskunst  und  aller  Verfassungsweisheit  gelangen. 
Verfassungsfragen  sind  ursprünglich  nicht  Rechts- 
fragen sondern  Machtfragen;  die  wirkliche  Ver- 
fassung eines  Landes  existiert  nur  in  den  reellen  tatsäch- 
lichen Machtverhältnissen,  die  in  einem  Lande  bestehen; 
geschriebene  Verfassungen  sind  nur  dann  von  Wert  und 
Dauer,  wenn  sie  der  genaue  Ausdruck  der  wirklichen 
in  der  Gesellschaft  bestehenden  Machtverhältnisse  sind 
—  das  sind  die  Grundsätze,  die  Sie  festhalten  wollen. 
Ich  habe  Ihnen  diese  Grundsätze  heute  nur  mit  besonderer 
Beleuchtung  der  Heeresmacht  entwickelt  —  einmal, 
weil  die  Kürze  der  Zeit  nicht  mehr  erlaubte,  zweitens 
weil  das  Heer  das  entscheidendste  und  wichtigste  aller 
organisierten  Machtmittel  ist.  Sie  begreifen  aber  von 
selbst,  daß  es  sich  nur  ganz  ähnlich  mit  der  Organisation 

60 


der  Justizbeamten,  der  Verwaltungsbeamten  usw.  verhält ; 
diese  sind  gleichfalls  die  organisierten  Machtmittel  einer 
Gesellschaft.  Halten  Sie  diesen  Vortrag  fest,  so  werden 
Sie,  meine  Herren,  wenn  Sie  je  wieder  in  die  Lage  kom- 
men, sich  selbst  eine  Verfassung  zu  geben,  wissen,  wie 
man  da  zu  verfahren  hat  und  wie  nicht  mit  dem  Voll- 
schreiben eines  Blattes  Papier,  sondern  nur  damit  etwas 
getan  ist,  wenn  man  an  den  tatsächlichen  Machtverhält- 
nissen ändert. 

Bis  dahin  und  einstweilen,  zum  Tagesgebrauch,  werden 
Sie  aber  aus  diesem  Vortrag  auch  von  selbst  erfahren 
haben,  meine  Herren,  ohne  daß  ich  mit  einem  Worte  da- 
von gesprochen,  aus  welchem  Bedürfnis  die  neuen  Mi- 
litärvorlagen hervorgegangen  sind,  die  Heeresvermehrung, 
die  man  von  Ihnen  fordert.  Sie  werden  von  selbst  dazu 
gekommen  sein,  den  Finger  auf  den  innersten  Quellpunkt 
zu  legen,  aus  welchem  diese  Vorlagen  entsprungen  sind. 

Das  Fürstentum,  meine  Herren,  hat  praktische  Diener, 
nicht  Schönredner,  aber  praktische  Diener,  wie  sie  Ihnen 
zu  wünschen  wären. 


61 


WAS   NUN? 


ZWEITER  VORTRAG  ÜBER  VERFASSUNGSWESEN 


GEHALTEN  VON 


FERDINAND  LASSALLE 


DER  ERSTE  ABDRUCK  ERSCHIEN 
IM  VERLAG  VON  MEYER  &  ZELLER,  ZÜRICH  1863 


VORBEMERKUNG 

Auch  dieser  zweite  Vortrag  über  Verfassungswesen  ist 
von  Lassalle  in  verschiedenen  Berliner  fortschrittlich- 
liberalen Bezirksvereinen  gehalten  worden.  Zuerst  am 
17.  November  1862  im  Mundtschen  Saale  in  der  Köpe- 
nickerstraße,  dann  am  10.  Dezember  desselben  Jahres  in 
der  „Fürstenhalle",  Wassertorstraße  54,  und  schließlich 
am  12.  Januar  1863  im  Leyschen  Lokal,  Schönhauser 
Allee  162.  Das  Erscheinen  der  Druckausgabe  fällt  eben- 
falls in  die  erste  Hälfte  des  Januar  1863. 

Im  Sommer  1862  waren  allerhand  Versuche  unter- 
nommen worden,  eine  Verständigung  zwischen  König  und 
Abgeordnetenhaus  herbeizuführen,  ohne  jedoch  zu  dem  ge- 
wünschten Resultat  zu  führen.  Die  vom  König  ins  Werk 
gesetzte  Reorganisation  des  Heeres  bestand  im  wesent- 
lichen darin,  daß  die  gesetzliche  Dienstzeit  auf  drei  Jahre 
normiert  und  die  zwei  jüngsten  Jahrgänge  der  damaligen 
Landwehr  der  Reserve  zuerteilt  werden  sollten,  womit 
diese  von  zwei  auf  vier  Jahrgänge  ausgedehnt  wurde. 
Dafür  sollte  die  Entlassung  aus  der  Landwehr  zum  Land- 
sturm statt  mit  dem  vierzigsten  schon  mit  dem  dreiund- 
dreißigsten Lebensjahre  erfolgen.  Unter  rein  militärischem 
Gesichtspunkte  bedeuteten  die  beiden  letzteren  Bestim- 
mungen sicher  große  Verbesserungen :  die  Linienregimen- 
ter konnten  vermehrt  werden,  und  die  Schlagfertigkeit  des 
Heeres  wurde  dadurch  bedeutend  gesteigert,  daß,  wo  bis- 
her im  Mobilisierungsfail  sofort  zum  umständlichen,  ze^t- 

5   Lassalle.    Ges.   Schriften.  Band  II  65 


raubenden  Aufgebot  der  Landwehr  gegriffen  werden 
mußte,  nun  zunächst  nur  Reserven  meist  noch  unverhei- 
rateter Leute  zur  Einstellung  in  die  fertigen  Kadres  ein- 
gezogen zu  werden  brauchten,  die  verheirateten  Leute 
aber  in  höherem  Grade  als  bisher  geschont  werden  konn- 
ten. Anders  unter  politischem  Gesichtspunkt.  Die  Re- 
serve war,  wenn  eingezogen,  Bestandteil  der  stehenden 
Armee  und  deren  Disziplinarvorschriften  unterworfen, 
während  die  Landwehr  damals  noch  in  hohem  Grade  den 
Charakter  des  Volksheeres  trug.  Die  Zuweisung  der 
jüngsten  und  energischsten  Jahrgänge  der  Landwehr  an 
die  Reserve  bedeutete  also  eine  Vermehrung  der  Macht- 
mittel der  Krone  und  des  mit  ihr  innerlich  verbundenen 
Junkertums.  Bis  zu  welchem  Grade,  das  hing  freilich 
immer  noch  von  der  jeweiligen  Disposition  der  ein- 
gezogenen Truppen  ab,  die  im  Kriegsfall  sich  bekanntlich 
leicht  zu  ändern  pflegt.  Aber  wenn  Lassalle  letzteres 
außer  Betracht  ließ,  so  war  die  Bemerkung,  die  er  im 
März  1860  beim  ersten  Bekanntwerden  des  den  Kammern 
vorgelegten  Reorganisationsentwurfs  an  Friedrich  Engels 
schrieb,  das  neue  Militärgesetz  bedeute  in  verkappter 
Form  die  „völlige  Aufhebung  der  Landwehr  als  letzten 
demokratischen  Restes  der  Zeit  von  1810",  darum  doch 
durchaus  richtig. 

Unter  diesem  Gesichtspunkt  behandelt  Lassalle  das 
Militärgesetz  nun  auch  im  vorliegenden  Vortrage.  Die 
Fortschrittspartei  dagegen  hatte  im  September  1862  in 
voreiliger  Freude  über  eine  hingeworfene  Andeutung  des 
Kriegsministers  von  Roon  erklärt,  wenn  die  Regierung 
auf  die  gesetzliche  Einführung  der  zweijährigen  Dienst- 
zeit eingehe,  ihrerseits  der  Umgestaltung  der  Armee  zu- 
stimmen zu  wollen.  Roon  und  der  König  wollten  sich  je- 
doch  auf   die   gesetzliche    Festlegung   der   zweijährigen 

66 


Dienstzeit  nicht  einlassen,  und  so  verweigerte  am  23.  Sep- 
tember 1862  das  Abgeordnetenhaus  mit  308  gegen  nur 
11  Stimmen  die  Kosten  der  Heeresumwandlung,  worauf 
die  vermittelnden  Minister,  Fürst  Hohenlohe-Ingelfingen 
und  Freiherr  von  der  Heydt,  zurücktraten  und  Otto  von 
Bismarck  das  Ministerpräsidium  übernahm,  der  breiten 
Masse  von  den  Revolutions jähren  her  als  einer  der  rück- 
sichtslosesten Vertreter  des  Junkertums  bekannt.  Ver- 
schiedene seiner  ersten  Erklärungen,  wie  z.  B.  der  Aus- 
spruch, daß  Deutschlands  Einheit  nicht  durch  Reden, 
sondern  „nur  durch  Blut  und  Eisen"  hergestellt  werden 
könne,  wurden  denn  auch  als  der  Ausfluß  solchen  Geistes 
aufgefaßt  und  verschärften  den  Konflikt  noch.  Er  war 
dadurch  akut  geworden,  daß  die  Regierung  nunmehr  ihre 
Geschäfte  ohne  ein  von  der  Volksvertretung  genehmigtes 
Budget  weiterführte.  Das  Walten  der  geschriebenen,  vom 
König  und  den  Ministern  beschworenen  Verfassung  Preu- 
ßens war  unterbrochen,  das  Verfassungsleben  auf  einen 
toten  Punkt  angelangt.  Am  13.  Oktober  1862  schickte  der 
König  den  Landtag  nach  Hause. 

Diese  Situation  fand  Lassalle  vor,  als  er  am  4.  No- 
vember 1862  von  Breslau,  wohin  er  an  das  Sterbebett  des 
Vaters  geeilt  war,  nach  Berlin  zurückkehrte.  Sie  war  der 
von  ihm  angebahnten  Agitation  überaus  günstig,  denn  nun 
mußte,  wenn  die  Fortschrittler  nicht  feige  zu  Kreuze 
krochen,  der  Streit  in  der  Tat  zu  einem  ernsten  Kampf 
um  die  Macht  werden.  Hatte  doch  auch  Bismarck  am 
30.  September  den  Abgeordneten  drohend  erklärt,  eine 
Verfassung  erhalte  ihr  Leben  erst  durch  die  Praxis,  unter- 
drücke man  diese,  so  werde  „die  Rechtsfrage  leicht  zu 
einer  Machtfrage".  Als  solche  aber  mußte  der  Ver- 
fassungsstreit revolutionären  Charakter  annehmen  und  die 
radikalsten  Elemente  der  Demokratie  in  die  Aktion  rufen. 

f  67 


Es  galt  also,  im  Volk  für  diese  Auffassung  Stimmung 
zu  machen.  Gern  nahm  Lassalie  daher  die  Einladung  des 
Bezirksvereins  Alt- Colin  an,  auch  bei  ihm  seinen  Exkurs 
über  Verfassungswesen  vorzutragen.  Die  betreffende  Ver- 
sammlung fand  am  14.  November  im  Mundtschen  Saal, 
Köpenickerstraße  100,  statt,  und  ein  L.  gezeichneter  Be- 
richt der  „Berliner  Reform"  vom  18.  November  1862, 
dessen  Verfasser  zweifelsohne  der  damalige  Kaufmann 
und  spätere  Fabrikant  Ludwig  Löwe  war,  erklärte  von 
Lassalles  Vorträgen,  es  könnte  „nicht  oft  genug  auf  den 
Wert  dieser  bedeutsamen  Arbeiten  hingewiesen  werden", 
es  sei  „unmöglich,  den  Eindruck  zu  schildern,  den  diese 
gewaltigen,  wuchtigen  Gedanken  auf  den  Hörer  ausüben". 
Lassalle  habe  erklärt,  in  einem  zweiten  Vortrag  die  Nutz- 
anwendung des  ersten  Vortrages  klar  machen  zu  wollen, 
und  der  Bezirksverein  Alt-Cölln  habe  deshalb  auch  sofort 
eine  neue  Versammlung  zur  Entgegennahme  der  Fort- 
setzung anberaumt.  Danach  muß  in  der  Tat  der  Eindruck 
der  Rede  ein  ungewöhnlich  starker  gewesen  sein  —  und 
wie  hätte  dieser  Vortrag  in  solcher  Situation  nicht  ein- 
schlagen sollen  ?  —  denn  die  zweite  Versammlung  fand 
schon  fünf  Tage  nach  der  ersten,  am  19.  November  1862, 
statt. 

Über  ihn  lautet  der  Bericht  der  „Reform"  erheblich 
kühler,  wenn  er  auch  von  großem  Beifall  zu  melden  weiß, 
den  Lassalles  Ausführungen  gefunden  hätten.  Selbst  dem 
demokratischen  Blatt  flößte  der  Vorschlag  Lassalles,  die 
fortgesetzte  Verletzung  des  Budgetrechts  der  Kammer 
mit  einem  parlamentarischen  Streik  zu  beantworten,  Schau- 
der ein.  Das  ließ  schon  erkennen,  welche  Aufnahme  er 
bei  den  maßgebenden  Führern  der  Fortschrittspartei  zu 
gewärtigen  hatte.  Anfangs  schwieg  man  ihn  tot,  welche 
Taktik  jedoch  nicht  aufrechtzuerhalten  war  und  dann  auch 

68 


verlassen  wurde,  als  der  Vortrag  gedruckt  vorlag  und  die 
konservative  Presse  sich  über  ihn  hermachte. 

Wenige  Tage,  nachdem  die  ersten  Exemplare  der 
Schrift  aus  der  Schweiz  in  Berlin  eingetroffen  waren, 
brachte  das  damals  verbreitetste  Organ  der  Fortschritts- 
partei in  Berlin,  die  „Volkszeitung",  zwei  fulminante  Ar- 
tikel gegen  die  Idee,  durch  Aussetzung  der  Beratungen  in 
der  Kammer  die  Regierung  zur  Nachgiebigkeit  zwingen  zu 
wollen.  In  diesen  Artikeln  —  der  erste  ,, Überspanntheit 
und  Abspannung",  der  zweite  „Schmollen"  überschrieben 
—  wurde  mit  einer  bei  dem  genannten  Blatt  außergewöhn- 
lichen Heftigkeit  auseinandergesetzt,  die  Volksvertretung 
besitze  noch  gar  keine  wirkliche  Macht,  sie  habe  dieselbe 
erst  im  Rechtsbewußtsein  des  Volkes  zu  „erstreben". 
Es  leiste  daher  „ein  jeder,  der  in  seiner  Überspanntheit 
nach  sogenannter  Machtpolitik  für  die  Volksvertretung 
hascht,  bewußt  oder  unbewußt,  der  Reaktion  sehr  kost- 
bare Dienste".  Der  größte  Fehler  dieses  Haschens  aber 
bestehe  darin,  daß  man  „im  Bewußtsein  der  Vergeblich- 
keit desselben  in  das  absolute  Gegenteil,  in  die  Abspan- 
nung" verfalle  und  „als  kühnsten  Rat  höchster  Taten  die 
Weisheit  der  Vertagungskunst  empfiehlt,  von  deren  im- 
posantem Schweigen  man  sich  vergeblich  den  höchsten 
Effekt  verspricht".  Das  „Schmollen"  sei  „der  Vorläufer 
politischer  Erschlaffung".  Sobald  eine  Volksvertretung  zu 
schmollen  anfange  und  „imponierendes  Schweigen"  spiele, 
weil  ihr  Reden  doch  nichts  helfe,  dann  sage  der  Ur- 
wähler seinerseits :  „das  Wählen  hilft  doch  nichts"  und 
erleichtere  die  Maßregel,  die  „gutgesinnte  Majoritäten 
schafft".  Wenn  daher  ein  „enragierter  Pessimist"  nach 
Machtpolitik  jage  und  sich  dann  „echauffiert  auf  den 
Bauch  legt  und  Nichtstun  empfiehlt",  so  könne  man  ihn 
ruhig    der    „Kreuzzeitung"    zur    Glorifizierung    als    den 

69 


„wahren  Musterdemokraten"  überlassen.  „Ist  es  klug, 
ist  es  recht,  ist  es  logisch,  ist  es  erfolgreich,  im 
budgetlosen  Zustand,  den  die  Regierung  verschuldet,  noch 
budgetlosen  Zustand  durch  Vertagung  und  Nichtberatung 
machen  helfen  ?" 

Lassalle  ist  in  diesen  Artikeln  nirgends  genannt,  aber 
es  liegt  auf  der  Hand,  daß  ihre  schärfsten  Pfeile  auf  ihn 
zielten.  Er  hatte  die  Verfassungsfrage  als  eine  Macht- 
frage hingestellt,  ihm  hatte  die  „Kreuzzeitung",  wie  nach 
dem  ersten,  so  auch  nach  dem  zweiten  Verfassungsvortrage 
auf  ihre  Art  Beifall  geklatscht1),  wer  sollte  also  anders 
mit  dem  „enragierten  Pessimisten"  gemeint  sein?  Aber 
die  Artikel  gingen  nicht  nur  gegen  Lassalle.  Unterm 
14.  Januar  1863  findet  sich  die  Redaktion  der  „Volks- 
zeitung" „auf  Anfrage  einiger  aufmerksamer  Leser"  zu 
der  Erklärung  veranlaßt,  „daß  der  Plan,  das  Abgeord- 
netenhaus zur  Fassung  einer  Resolution  und  zur  wieder- 
holten Vertagung  der  Sitzungen  auf  14  Tage  zu  veran- 
lassen, von  sehr  achtbarer  und  einflußreicher  Seite  auf- 
gestellt" worden  sei.  „Obwohl  er  noch  nicht  in  die  Öffent- 
lichkeit getreten  war",  heißt  es  weiter,  „hielten  wir  es 
doch  für  geeignet,  ihn  in  einigen  Artikeln  unserer  Zeitung 
zu  bekämpfen,  und  freuen  uns,  die  Hoffnung  aussprechen 
zu  dürfen,  daß  derselbe  nunmehr  nicht  weiter  in  Kreisen 
der  Abgeordneten  werde  geltend  gemacht  werden."  Folgt 
dann,  wieder  ohne  Namensnennung,  ein  ingrimmiger  Hieb 
auf  Lassalle.  Nur  dieser  Angelegenheit  hätten  ihre  Ar- 
tikel gegolten.  „Ein  Gefühl  geistiger  Sauberkeit,  die  Ach- 


*)  „Diesen  Phrasen",  schrieb  sie  in  ihrer  Nummer  vom  18.  No- 
vember 1862,  im  Anschluß  an  einen  Bericht  über  Lassalles 
Vortrag,  „diesen  Phrasen,  die  wenigstens  die  Offenheit  radi- 
kaler Anschauung  gegenüber  den  demokratischen  Schleichern  für 
sich  haben,  wurde  nach  Kräften  applaudiert." 

70 


tung  vor  unsern  Lesern  und  die  Würde  dieser  Zeitung 
aber  hätten  die  Redaktion  davor  bewahrt,  ,,in  Leitartikeln 
gegen  unschädliche  Phantasmen  eines  hohlen  Pessimismus 
zu  Felde  zu  ziehen." 

Diese  Worte  zeigen,  wie  gespannt  die  persönlichen  Be- 
ziehungen Lassalles  zu  den  maßgebenden  Vertretern  der 
Fortschrittspartei  in  Berlin  bereits  zu  einer  Zeit  waren, 
wo  eben  dieselbe  „Volkszeitung",  die  so  voller  Haß  und 
Hohn  auf  Lassalle  losschlug,  ein  Zusammenstehen  aller 
Elemente  der  Opposition  „vom  Abgeordneten  Becker  ) 
bis  zum  Grafen  Schwerin"  predigte.  Andererseits  aber 
berechtigt  die  Gereiztheit,  mit  der  die  „Volkszeitung 
überhaupt  gegen  den  Vorschlag  der  Aussetzung  der  Kam- 
beratungen zu  Felde  zog,  zu  dem  Schluß,  daß  derselbe 
in  den  Reihen  der  Fortschrittsabgeordneten  ursprünglich 
erheblich  mehr  Anklang  gefunden  haben  muß,  als  nur  bei 
dem  Abgeordneten  Martiny,  der  bekanntlich  einen  dahin- 
gehenden Antrag  in  der  Fraktion  stellte.  Es  mögen  sich 
noch  andere  für  ihn  ins  Zeug  gelegt  haben,  die  durch  die 
„Volkszeitung"  veranlaßt  werden  sollten,  von  ihm  ab- 
zustehen. Gegen  einen  einzelnen  und,  wie  sich  später 
zeigte,  obendrein  nicht  einmal  sehr  tatkräftigen  Fraktions- 
genossen würde  man  es  wohl  kaum  der  Mühe  wert  be- 
funden haben,  mit  so  schwerem  Geschütz  ins  Feld  zu 
ziehen.  Daß  unter  den  Berliner  Hörern  Lassalles  ein  gut 
Teil  den  von  ihm  in  so  überzeugender  Weise  vorgetragenen 
Ideen  zustimmte,  hatte  ja  der  ihm  gezollte  Beifall  ge- 
zeigt. Da  galt  es  also,  zu  verhindern,  daß  sich  aus  den 
eigenen  Reihen  der  Partei  heraus  Stimmen  in  größerer 


*)  Der  „rote",  einst  mit  Marx  und  Lassalle  befreundete 
Becker,  der  später  Oberbürgermeister  von  Köln  wurde,  damals 
aber  noch   als   Ultraradikaler  galt. 

71 


Zahl  erhoben,  welche  die  parlamentarische  Aktion  der 
Partei  zu  kompromittieren  geeignet  waren. 

Lassalle  seinerseits  antwortete  der  „Volkszeitung"  so- 
wohl auf  die  ersten  Artikel  als  auch  auf  die  so  persönlich 
zugespitzte  Redaktions  -  Erklärung  in  nicht  minder  ge- 
pfefferten Erklärungen,  die  er  der  radikalen  Berliner  „Re- 
form" und  der  liberalen  ,, Vossischen  Zeitung"  einsandte. 
Beide  Blätter  nahmen  diese  Einsendungen  ruhig  auf  —  ein 
Beweis  mehr,  daß  in  jenem  Zeitpunkt  die  Frage  des 
Forttagens  der  Kammer  noch  nicht  als  entschieden  galt. 
Da  die  beiden  Erklärungen  Lassalles  in  ihrem  sachlichen 
Teil  Ergänzungen  der  vorliegenden  Schrift  bilden,  so 
schien  es  zweckmäßig,  sie  ihr  am  Schluß  in  Form  eines 
Nachtrages  anzufügen.  Sie  füllen  eine  nicht  unwesentliche 
Lücke  dieser  ganzen  Verfassungskontroverse  aus,  bleibeü 
aber  mehr  beim  Formellen. 

Was  den  materiellen  Gegenstand  des  Streits,  die  Frage, 
ob  die  Kammer  forttagen  oder  ihre  Beratungen  aussetzen 
solle,  anbetrifft,  so  handelte  es  sich  auf  beiden  Seiten  im 
Grunde  doch  nur  um  eine  Zweckmäßigkeitsfrage,  mit  der 
die  Frage  der  Beziehungen  von  Macht  und  Recht  als 
Prinzipfrage  wenig  zu  tun  hatte.  Die  Fortschrittsführer 
hielten  es  für  zweckmäßiger,  den  Rechtsstandpunkt  heraus- 
zukehren, weil  sie  in  ihm  eine  festere  Basis  für  ihren 
Kampf  gegen  die  Regierung  zu  haben  meinten,  als  durch 
Provozierung  des  Abmessens  der  positiven  Machtfaktoren 
hüben  und  drüben.  Sie  waren  nicht  sicher,  wie  weit  ihnen 
im  andern  Falle  das  Gros  ihrer  Wähler  folgen  würde 
—  die  Reaktion  nach  1848  steckte  ihnen  noch  in  den 
Knochen.  Es  fehlte  ihnen,  was  bei  der  Buntscheckigkeit 
und  dem  überwiegend  bürgerlichen  Charakter  der  Partei 
auch  weiter  kein  Wunder  war,  das  zu  einer  revolutionären 
Taktik  unerläßliche  Selbstvertrauen.  Das  Aussetzen  der 

72 


Beratungen  hatte  aber  nur  einen  Sinn,  wenn  man  dazu 
entschlossen  und  in  der  Lage  war,  den  Kampf  eventuell 
mit  revolutionären  Mitteln  zu  führen,  alle  Konsequenzen 
auf  sich  zu  nehmen,  die  dieser  Schritt  nach  sich  ziehen 
mochte.  Lassalle  als  Revolutionär  war  natürlich  dazu  ent- 
schlossen, die  große  Mehrheit  der  Fortschrittler  aber 
nicht  —  das  war  das  ganze  Geheimnis  des  Gegensatzes, 
die  „Rechts-  und  Machtfrage"  hatte  in  Wirklichkeit  da- 
mit ebensowenig  zu  tun  wie  die  Theorie  vom  „Aus- 
sprechen dessen,  v/as  ist".  Die  Fortschrittler  sprachen 
in  ihrer  Art  auch  aus,  was  war ;  sie  verweigerten  das  Bud- 
get und  denunzierten  die  Regierung,  daß  sie  verfassungs- 
widrig regiere.  Damit  hatten  sie  von  Wahl  zu  Wahl  ihre 
Position  gestärkt,  und  daß  der  Regierung  durchaus  nicht 
sehr  behaglich  dabei  war,  bewies  das  Schimpfen  der  reak- 
tionären Presse,  die  fortgesetzt  nach  „Taten"  drängte, 
von  „Verschwörungen  usw."  fabelte  und  bereits  kräftig 
den  „roten  Lappen"  zu  schwenken  begann. 

Der  Beifall,  mit  dem  Blätter  wie  die  „Kreuzzeitung" 
Lassalles  Vorschlag  begrüßten,  hatte  denn  auch  die  Wir- 
kung, daß  selbst  bei  den  Bezirksvereinsdemokraten  die 
Agitation  für  ihn  schnell  einschlief.  Auch  Lassalles  Inter- 
esse an  ihm  erkaltete  bald.  Durch  die  Vermittelung  Lud- 
wig Lowes  war  er  mit  dem  Leipziger  Arbeiterkomitee  in 
Verbindung  gekommen,  dem  die  Einberufung  eines  All- 
gemeinen deutschen  Arbeiterkongresses  übertragen  worden 
war,  und  hatte  zu  seiner  Freude  bei  ihm  eine  entschieden 
sozialistische  Gesinnung  und  geistige  Unabhängigkeit  von 
der  Fortschrittspartei  angetroffen.  Nicht  ob,  sondern  wie 
man  sich  von  der  Fortschrittspartei  unabhängig  machen 
sollte,  war  die  Frage,  und  die  Antwort  auf  sie  ward  im 
„Offenen  Antwortschreiben"  gegeben. 

Auf  die  Vorgänge  des  Tages  haben  neben  den  großen 

73 


Triebkräften  der  Geschichte  so  viele  Faktoren  zweiten 
und  dritten  Ranges  Einfluß,  daß  sich  nie  mit  Sicherheit 
bestimmen  läßt,  welchen  Verlauf  sie  etwa  genommen 
hätten,  wenn  gewisse  Vorschläge  befolgt  oder  nicht  be- 
folgt worden  wären.  Immerhin  wird  man  hinsichtlich  des 
in  dieser  Schrift  entwickelten  Lassallschen  Vorschlages 
soviel  als  wahrscheinlich  bezeichnen  dürfen,  daß,  wenn 
er  im  Rat  der  Fortschrittsführer  eine  Mehrheit  gefunden 
hätte,  die  Proklamierung  des  parlamentarischen  Streiks 
auf  diese  Partei  selbst  als  Sprengpulver  gewirkt,  in  ihrer 
Folge  zur  Trennung  der  eigentlichen  Bourgeoisie- Elemente 
der  Partei  von  deren  kleinbürgerlich-demokratischem  Flü- 
gel geführt  hätte.  Dafür  hätte  u.  a.  schon  das  Dreiklassen- 
wahlsystem gesorgt.  Auch  unter  diesem  Gesichtspunkt  wird 
es  begreiflich,  daß  die  Fortschrittsführer  nichts  von  ihm 
wissen  wollten.  Aber  die  spätere  Geschichte  hat  gezeigt, 
daß  die  gemischte  Gesellschaft,  die  ein  Tageskonflikt  zu- 
sammengeführt hatte,  sich  doch  nicht  zusammenhalten  ließ. 
Die  Abweisung  des  Lassalleschen  Vorschlages  konnte  den 
Zersetzungsprozeß  der  Fortschrittspartei  nur  vertagen,  ihn 
aber  nicht  verhindern. 


Ed.  Bernstein. 


74 


WAS  NUN? 


In  meinem  letzten  Vortrage  habe  ich  Ihnen,  meine 
Herren,  das  Wesen  der  Verfassungen,  und  speziell  auch 
der  preußischen,  entwickelt.  Ich  zeigte  Ihnen,  wie  zu 
unterscheiden  ist  zwischen  der  wirklichen  und  der  nur 
geschriebenen  Verfassung  oder  dem  Blatt  Papier,  wie 
die  wirkliche  Verfassung  eines  Landes  immer  nur  in  den 
realen  tatsächlichen  Machtverhältnissen  besteht,  die 
sich  in  einer  gegebenen  Gesellschaft  vorfinden.  Ich  zeigte 
Ihnen,  wie  die  geschriebene  Verfassung,  wenn  sie  den  tat- 
sächlichen Machtverhältnissen  der  organisierten  Macht  der 
Gesellschaft  nicht  entspricht,  wenn  sie  also  nur  das  ist, 
was  ich  das  ,, Blatt  Papier"  nannte,  der  Überwucht  der 
organisierten  Machtverhältnisse  gegenüber  rettungslos  ver- 
loren ist,  und  zwar  wie  sie  das  notwendig  und  jeden- 
falls sein  muß.  Denn  es  nimmt  dann,  sage  ich,  entweder 
die  Regierung  die  Änderung  der  Verfassung  vor,  um  die 
geschriebene  Verfassung  in  Übereinstimmung  mit  den  tat- 
sächlichen Machtverhältnissen  der  organisierten  Macht  der 
Gesellschaft  zu  setzen.  Oder  aber  es  tritt  die  unorgani- 
sierte Macht  der  Gesellschaft  auf,  beweist  von  neuem, 
daß  sie  größer  ist  als  die  organisierte  und  ändert  dann  not- 
wendig die  organisierten  Machtverhältnisse  der  Gesell- 
schaft, also  die  Verfassungspfeiler  selbst,  wieder  ebenso 
weit  nach  links  hin  ab,  als  die  Regierung  es  bei  ihrem 

77 


Siege  nach  rechts  hin  in  dieser  oder  jener  Form  getan 
hätte. 

Ich  resümierte  am  Schlüsse  meines  Vortrages  denselben 
in  folgenden  Worten :  „Wenn  Sie,  meine  Herren,  den 
Vortrag,  den  ich  Ihnen  zu  halten  die  Ehre  hatte,  nicht  nur 
festhalten  und  sorgfältig  durchdenken,  sondern  ihn  zu  allen 
seinen  Konsequenzen  fortdenkend  entwickeln,  so  werden 
sie  zum  Besitz  aller  Verfassungsweisheit  gelangen.  Ver- 
fassungsfragen sind  ursprünglich  nicht  Rechts  fragen 
sondern  Macht  fragen;  die  wirkliche  Verfassung  eines 
Landes  existiert  nur  in  den  reellen  tatsächlichen  Macht- 
verhältnissen, die  in  einem  Lande  bestehen ;  geschriebene 
Verfassungen  sind  nur  dann  von  Wert  und  Dauer,  wenn 
sie  der  genaue  Ausdruck  der  wirklichen  in  der  Gesell- 
schaft bestehenden  Machtverhältnisse  sind  —  das  sind 
die   Grundsätze,   die   Sie '  festhalten  wollen." 

Wenn  dies  nun  wahr  sein  soll,  daß  die  Durchdenkung 
und  Fortentwicklung  dieses  Vortrages  zu  allen  seinen  Kon- 
sequenzen Sie  in  den  Besitz  aller  Verfassungskunst  und 
Verfassungsweisheit  setzen  würde,  so  müßte  dieser  Vor- 
trag, wenn  Sie  ihn  zu  seinen  Konsequenzen  fortentwickeln, 
auch  imstande  sein,  den  Weg,  den  sicheren  und  allei- 
nigen Weg  anzugeben,  auf  welchem  der  gegenwärtig  im 
Lande  bestehende  Konflikt  einem  für  die  Nation  ge- 
deihlichen und  siegreichen  Ausgang  zuzuführen  sei.  Und 
in  der  Tat  ist  es  eben  dies,  was  ich  heut  leisten  will. 
Ich  will  aus  der  Theorie  heraus,  die  ich  Ihnen  entwickelt 
habe,  das  Mittel  bestimmen,  welches  notwendig  und  allein 
zu  einer  siegreichen  Beendigung  des  zwischen  der  Re- 
gierung und  der  Kammer  eingetretenen  Konflikts  führen 
muß. 

Ehe  ich  dazu  übergehe,  lassen  Sie  uns  noch  einen 
Blick  darauf  werfen,  wie  unbedingt  wahr  die  Theorie  ist, 

78 


die  ich  damals  über  das  Wesen  der  Verfassungen  auf- 
gestellt habe,  und  die  ich  meiner  heutigen  Untersuchung 
überall  als  die  Seele  derselben  zugrunde  lege.  Sie  wissen, 
meine  Herren,  wie  überaus  streitig  jede  politische  Be- 
hauptung zwischen  den  entgegengesetzten  politischen  Par- 
teien ist !  Da  ist  nichts  von  dem,  was  von  der  einen  poli- 
tischen Partei  als  unbestreitbar  wahr  anerkannt  wird,  was 
nicht  von  der  anderen  mit  ebenso  großer  Bestimmtheit 
als  durchaus  falsch  verworfen  würde.  Fast  sollte  man 
manchmal  meinen  —  und  schwache,  skeptische  Gemüter 
meinen  dies  daher  wirklich  —  es  gäbe  keine  Wahrheit, 
keine  einheitliche  menschliche  Vernunft  mehr,  wenn  man 
sieht,  wie  grundsätzlich,  mit  welcher  Verachtung  und  Er- 
bitterung bei  der  einen  Partei  als  absolut  falsch  betrach- 
tet wird,  was  bei  der  anderen  ebenso  entschieden  als  ab- 
solut erwiesen,  als  Axiom  gilt.  Nur  der  Wissenschaft 
ist  es  gegeben,  in  dieser  grellen  Dissonanz  von  Meinungen, 
in  diesem  unharmonischen,  greulichen  Konzert  von  ein- 
ander lügenstrafenden  Behauptungen  hin  und  wieder  eine 
Wahrheit  zutage  zu  fördern  von  einem  so  klaren  und 
schlagenden  Lichte,  daß  sich  auch  die  entgegengesetztesten 
politischen  Parteien  ihrer  Anerkennung  nicht  entziehen 
können.  Solche  Fälle  bilden  daher  immer  einen  wahren 
Triumph  der  Wissenschaft  und  einen  äußerst  mächtigen 
Beweis  für  die  Wahrheit  einer  Theorie.  In  der  Tat 
aber  ist  einer  dieser  seltenen  Ausnahmefälle  gerade  in 
bezug  auf  die  Verfassungstheorie  eingetreten,  die  ich  Ihnen 
in  einem  damaligen  Vortrage  entwickelt  habe. 

Ich  gehöre,  meine  Herren,  wie  Ihnen  bekannt  ist,  der 
Partei  der  reinen  und  entschiedenen  Demokratie  an. 
Nichtsdestoweniger  hat  selbst  ein  meinen  Parteiansichten 
so  sehr  entgegengesetztes  politisches  Organ  wie  die 
,, Kreuzzeitung"  nicht  umhin  gekonnt,  die  unbedingte  Wahr- 

79 


heit  der  von  mir  aufgestellten  Verfassungstheorie  unum- 
wunden einzuräumen.  Sie  widmet  ihr  in  Nr.  132  (vom 
S.Juni  1862)  einen  Leitartikel  und  nennt  sie  daselbst 
in  ihrer  Sprache :  „Die  Rede  eines  seinerzeit  vielgenann- 
ten revolutionären  Juden,  der  mit  richtigem  Instinkt  den 
Nagel  auf  den  Kopf  getroffen  und  uns  noch  nicht  alles 
gesagt  hat,  was  er  weiß  und  denkt."  Letzteren  Fehler, 
wenn  es  einer  sein  soll,  werde  ich  immer  mehr  und  mehr 
ablegen.  Die  ,, Kreuzzeitung"  kann  sicher  sein,  daß  ich 
ihre  Ahnung  erfüllen  und  sukzessive,  je  nachdem  es  an 
der  Zeit  sein  wird,  immer  mehr  alles  sagen  werde,  was 
ich  weiß  und  denke.  Von  ihrem  Eingeständnis  aber,  mit 
meiner  Verfassungstheorie  den  Nagel  auf  den  Kopf  ge- 
troffen zu  haben,  nehme  ich  hiermit  Akt.  Aber  nicht  nur 
die  ,, Kreuzzeitung",  auch  die  Minister  haben  die  Wahr- 
heit der  von  mir  entwickelten  Theorie  vollständig  an- 
erkannt. Der  Kriegsminister  Herr  v.  Roon  erklärte  in 
der  Sitzung  des  Abgeordnetenhauses  vom  12.  September 
1862,  seine  Auffassung  der  Geschichte  gehe  dahin,  daß 
der  Hauptinhalt  der  Geschichte  nicht  nur  zwischen  den 
einzelnen  Staaten,  sondern  auch  innerhalb  eines  jeden 
Staates  selbst,  nichts  anderes  sei  als  der  Kampf  um 
Macht  und  Macht  er  Weiterung  zwischen  den  ein- 
zelnen Faktoren.  Sie  sehen,  meine  Herren,  das  ist  genau, 
das  ist  mit  denselben  Worten  eben  die  Theorie,  die  ich 
in  diesem  Frühjahr  in  meinem  damaligen  Vortrag  in  den 
Bezirksvereinen  unter  genauer  historischer  Entwicklung 
aufgestellt  und  als  Broschüre  veröffentlicht  hatte.  Merk- 
würdigerweise sagt  der  Kriegsminister  allerdings  in  der- 
selben Auslassung  und  wenige  Zeilen  nach  der  eben  zitier- 
ten Stelle,  es  existierten  in  Berlin  außerhalb  des  Ab- 
geordnetenhauses Parteigänger,  welche  —  ich  zitiere  jetzt 
seine  eigenen  Worte  —  „schriftlich  und  mündlich  in  Be- 

80 


zirksversammlungen  und  in  der  Presse  die  allerwunder- 
barsten  und  nach  meiner  Auffassung  destruktivsten  Ten- 
denzen kundgegeben  haben."  Da  in  den  hiesigen  Bezirks- 
vereinen bis  dahin,  soweit  irgend  bekannt  geworden,  kern 
anderer  Vortrag  gehalten  worden  war,  auf  welchen  jene 
Bezeichnung,, destruktive  Tendenzen"  irgend  hätte  bezogen 
werden  können,  und  da  ferner  die  ministerielle  Sternzei- 
tung damals  meinen  Vortrag,  den  ich  in  drei  bis  vier  Be- 
zirksversammlungen gehalten,  zu  wiederholten  Malen  de- 
struktiver Tendenzen  beschuldigt  hatte,  so  erblicke  ich 
hierin,  verbunden  mit  dem  Umstände,  daß  der  Kriegs- 
minister soeben  den  Grundgedanken  jenes  Vortrages  als 
seine  Geschichtsauffassung  ausgesprochen  hatte,  zwingende 
Gründe,  jene  Beschuldigung  des  Kriegsministers,  soweit 
sie  die  Bezirks  Versammlungen  betrifft,  eben  auf 
diesen  meinen  in  den  Bezirksversammlungen  gehaltenen 
Vortrag  über  Verfassungswesen  zu  beziehen. 

Nun  muß  ich  es  allerdings  meinerseits  als  sehr  wunder- 
bar und  merkwürdig  bezeichnen,  daß  der  Herr  Kriegs- 
minister genau  dieselbe  Geschichtsauffassung,  genau  die- 
selben Worte,  die  er  in  seinem  Munde  konservativ  hält, 
in  meinem  Munde  destruktiv  findet.  Ja  noch  etwas  Wun- 
derbareres und  Merkwürdigeres  ist  geschehen.  Der 
Kriegsminiscer  macht  nämlich  bei  derselben  Gelegenheit 
der  Kammer  den  Vorwurf,  daß  sie  nicht  jene  Tendenzen, 
die  sich  in  den  Bezirksversammlungen  und  in  der  Presse 
kundgegeben,  desavouiert  habe.  Es  ist  nun  überhaupt  nicht 
Sache  der  Kammer,  mich  zu  desavouieren.  Aber  das 
Urkomische  dabei  ist,  daß  der  Kriegsminister  nicht 
sieht,  wie  er,  indem  er  die  Kammer  auffordert,  eine  Ge- 
schichtsauffassung zu  desavouieren,  zu  der  er  sich  soeben 
selbst  bekannt  hat,  dadurch  geradezu  auffordert,  ihn  selbst 
und  seine  eigenen  Ansichten  zu  desavouieren !  Inzwischen- 

6  LasäaUe.   Ges.   Sckriften.   Band  II.  81 


dies  sind  Ergötzlichkeiten,  weiche  der  Kriegsminister  mit 
der  Logik  abzumachen  hat  und  die  nichts  zur  Sache  ver- 
schlagen ;  was  zur  Sache  gehört,  ist  nur,  zu  konstatieren, 
daß  der  Kriegsminister  sich  genau  zu  derselben  Theorie 
über  das  Wesen  der  Verfassungen  bekannt  hat,  die  ich 
in  meinem  damaligen  Vortrage  aufgestellt  habe. 

Nicht  weniger  ist  der  gegenwärtige  Ministerpräsident, 
Herr  v.  Bismarck,  so  freundlich  gewesen,  und  zwar  im 
Namen  des  gesamten  Staatsministeriums,  Zeugnis  für  die 
Wahrheit  meiner  Geschichtsanschauungen  abzulegen.  Sie 
wissen  alle,  daß  es  das  in  der  Verfassung  geschriebene 
unbestreitbare  und  unbestrittene  Recht  der  Kammer  ist, 
dem  Staatshaushaltetat  die  Genehmigung  zu  erteilen  oder 
zu  verweigern.  Die  Kammer  hat  nun  von  diesem  Recht 
Gebrauch  gemacht.  Herr  v.  Bismarck  bestreitet  auch  nicht 
eigentlich,  daß  dies  das  Recht  der  Kammer  sei.  Aber  er 
sagt  in  der  Sitzung  vom  7.  Oktober  wörtlich:  „Rechts- 
fragen  der  Art   pflegen  nicht  durch   Gegenüberstellung 
widerstreitender  Theorien,  sondern  nur  allmählich  durch 
die  staatsrechtliche  Praxis  erledigt  zu  werden."  Sehen 
Sie  ein  wenig  genauer  zu,  meine  Herren,  so  finden  Sie, 
daß  hier,  nur  in  etwas  verschleierten,  verschämten  Aus- 
drücken, wie  es  sich  für  einen  Minister  schickt,  ganz  meine 
Theorie  entwickelt  ist.  Das  Recht  der  Kammer  übersetzt 
Herr  v.   Bismarck  mildernd  in  den  Ausdruck  Rechts- 
frage. Er  leugnet  nicht  —  wie  könnte  er  auch  ?  —  daß 
diese  Rechtsfrage  oder  dieses  Recht  auf  dem  Blatt  Pa- 
pier oder  in  der  Verfassung  steht.  Aber,  sagt  er,  es  steht 
nur  auf  dem  Blatt  Papier,  das  wirklich  Entscheidende 
dagegen   sei   die   staatsrechtliche   Praxis.    Mit   dem   mil- 
deren Ausdruck  „staatsrechtliche  Praxis",  mit  dem,  was 
wirklich  geschieht  und  vor  sich  geht  im  Gegensatz  zum 
bloßen  Recht  oder  zu  der  Rechtstheorie,  ist  hier,  wie  Sie 

82 


sehen,  nur  der  Druck  dessen  bezeichnet,  was  ich  deutlicher 
die  realen  tatsächlichen  Machtverhältnisse  genannt  habe. 
Ihr  mögt,  sagt  Herr  v.  Bismarck  also,  aus  dem  Ministe- 
riellen ins  Unverblümte  übersetzt,  das  Blatt  Papier 
für  Euch  haben.  Aber  ich  habe  die  realen  tatsächlichen 
Machtverhältnisse  der  organisierten  Macht,  Heer,  Finan- 
zen, Gerichte,  unter  mir,  und  diese  realen  tatsächlichen 
Machtverhältnisse  sind  es,  die  in  letzter  Instanz  doch  das 
Entscheidende  sind  und  die  staatsrechtliche  Praxis  be- 
stimmen. 

Der  Einspruch  dieser  realen  tatsächlichen  Machtver- 
hältnisse, sagt  Herr  v.  Bismarck  zu  den  Abgeordneten, 
setzt  Euer  Recht  zu  einer  bloßen  Rechtsfrage  herab, 
und  diese  selben  Machtverhältnisse  bürgen  mir  auch  3chon, 
daß  die  Sache  nicht  im  Sinne  Eures  bloß  theoretischen, 
bloß  papiernen  Rechts  zu  Ende  gehen  wird.  „Allmäh- 
lich," sagt  Herr  v.  Bismarck,  „wird  die  staatsrechtliche 
Praxis  diese  Rechtsfrage,  das  heißt  diesen  Konflikt  zwi- 
schen nur  geschriebenem  Recht  und  in  Erz  gegrabenen 
Machtverhältnissen  in  einem  ganz  anderen  Sinne  er- 
ledigen." Hierin  liegt  noch  eine  weitere  Einsicht  des 
Herrn  v.  Bismarck.  Sie  erinnern  sich,  daß  ich  Ihnen  in 
meinem  letzten  Vortrag  auseinandersetzte,  was  ein  kon- 
stitutioneller Präzedenzfall  sei.  Wenn  ich  ein- 
mal die  Macht  zu  etwas  habe,  so  habe  ich  das  zweite  Mal 
auch  schon  das  Recht  dazu.  Ich  zeigte  Ihnen  dies  bei- 
spielsweise das  letzte  Mal  an  dem  mittelalterlichen  fran- 
zösischen staatsrechtlichen  Grundsatz :  „das  niedere  Volk 
ist  nach  Willkür  mit  Steuern  und  Fronden  zu  belegen". 
Dieser  Grundsatz,  sagte  ich,  war  zunächst  nichts  anderes 
als  der  einfache  Ausdruck  der  tatsächlichen  Machtver- 
hältnisse in  dem  mittelalterlichen  Frankreich.  Das  nie- 
dere Volk  war  im  Mittelalter  wirklich  so  machtlos  ge- 


t* 


83 


wesen,  daß  es  ganz  beliebig  mit  Steuern  und  Fronden  be- 
lastet werden  konnte ;  nach  diesem  tatsächlichen  Macht- 
verhältnis wurde  nun  auch  immer  verfahren.  Das  Volk 
wurde  immer  so  belastet.  Dieser  tatsächliche  Hergang 
gab  die  sogenannten  Präzedenzfälle,  die  noch  heutzutage 
in  England  in  den  Verfassungsfragen  eine  so  große  Rolle 
spielen.  Bei  diesem  tatsächlichen  Belasten  wurde  nun  häu- 
fig auch,  wie  dies  nicht  anders  sein  konnte,  die  Tatsache, 
daß  das  Volk  so  belastet  werden  könne,  ausgesprochen. 
Dies  Aussprechen  gab  den  staatsrechtlichen  Grund- 
satz, auf  den  dann  in  ähnlichen  Fällen  wieder  rekurriert 
wurde. 

Sie  sehen,  meine  Herren,  es  ist  offenbar  dieselbe  Ideen- 
reihe, die  Herr  v.  Bismarck  im  Sinne  hat,  wenn  er  be- 
hauptet, es  werde  allmählich  durch  die  staatsrecht- 
liche Praxis  die  Sache  in  einem  ganz  anderen  Sinne 
erledigt  werden. 

Wenn  ich  diesmal,  1862,  will  Herr  v.  Bismarck  an- 
deuten, die  Macht  habe,  es  durchzusetzen,  so  werde  ich 
1866,  falls  ich  wieder  gegen  den  Willen  der  Kammer  das 
stehende  Heer  vermehren,  falls  ich  wieder  von  der  Kam- 
mer nicht  genehmigte  Ausgaben  machen  will,  auch  das 
Recht  dazu  für  mich  haben,  denn  dann  werde  ich  mich 
schon  auf  einen  Präzedenzfall  berufen  können.  Und  wenn 
ich  1870  das  Heer  von  neuem  vergrößern  und  Ausgaben 
gegen  die  Kammerentscheidung  machen  will,  so  werde 
ich  dann  schon  ein  ganz  unbestreitbares  Recht  für 
mich  haben.  Denn  dann  werde  ich  mich  schon  auf  zwei 
Präzedenzfälle,  auf  eine  vollständige  „staatsrechtliche 
Praxis"  berufen  können. 

Diese  angenehme  Hinweisung  darauf,  daß  er  nicht 
jetzt  zum  letztenmal,  daß  er  auch  künftig  das  stehende 
Heer  gegen  den  Beschluß  der  Kammer  vergrößern  oder 

84 


sonstige  Ausgaben,  die  von  ihr  verworfen  wurden,  be- 
streiten will,  diese  trostreiche  Versicherung,  daß  er  es 
allmählich  zur  unbestrittenen  staatsrechtlichen  Praxis  bei 
uns  erheben  wolle,  Heer  wie  Ausgaben  gegen  die  Be- 
schlüsse der  Kammer  zu  vermehren  —  diese  reizende 
Fernsicht  ist  es,  durch  welche  Herr  v.  Bismarck  die 
Kammer  und  das  Land  für  den  Eingriff  in  die  papierne 
Verfassung  oder  die  bloße  Rechtstheorie  trösten  und 
schadlos   halten   will. 

Zwar  könnten  Sie  finden,  daß  dies  ein  wunderlicher 
Trost  sei.  Denn  es  ist  gerade  so,  als  ob  ich  Sie  für 
jetzige  Prügel,  die  Sie  zu  empfangen  sich  sträuben,  da- 
durch geneigter  machen  wollte,  daß  ich  Ihnen  verspreche, 
Ihnen  auch  noch  künftighin  solche  reichlich  und  in  Menge 
erteilen  zu  wollen. 

Allein  bei  alledem  werden  Sie  aus  dieser  Betrach- 
tung der  Worte  des  Herrn  Ministerpräsidenten  dennoch 
ersehen  haben,  daß  derselbe  ein  tiefer  und  feiner  Kenner 
des  Verfassungswesens  ist,  daß  er  ganz  und  gar  auf  dem 
Boden  meiner  Theorie  steht,  daß  er  vortrefflich  weiß, 
wie  die  wirkliche  Verfassung  eines  Landes  nicht  in  dem 
Blatt  Papier,  sondern  in  den  tatsächlichen  Machtverhält- 
nissen besteht,  und  nur  aus  diesen,  nicht  aus  dem  papiernen 
Recht,  die  staatsrechtliche  Praxis,  das,  was  wirklich  ge- 
schieht, bestimmt  wird,  und  daß  er  sich  ausgezeichnet  klar 
darüber  ist,  was  Präzedenzfälle  sind,  wie  sie  entstehen 
und  wie  sie  nachher  verwertet  werden. 

Ich  kann  also  Sie  alle,  meine  Herren,  und  ganz  be- 
sonders die  hier  anwesenden  Vertreter  der  Polizeigewalt, 
darauf  aufmerksam  machen,  daß  ich  mich  auf  einem  von 
allen  obersten  Behörden  im  Staat  anerkannten  und  durch- 
aus unangreifbaren  Boden  befinde. 

Sie  dürfen  sich  übrigens  nicht  wundern,  meine  Herren, 

85 


diese  Klarheit  gerade  bei  den  Männern  der  Regierung  zu 
finden.  Ich  habe  Sie  schon  das  letzte  Mal  darauf  auf- 
merksam gemacht,  daß  die  Fürsten  sehr  gut  bedient  sind, 
daß  die  Diener  der  Fürsten  keine  Schönredner,  aber  doch 
praktische  Männer  sind,  die  gleichviel  ob  mit  mehr  oder 
weniger  ausgearbeitetem  theoretischen  Bewußtsein  doch 
den  Instinkt  haben,  worauf  es  ankomme.  Aber  nicht 
nur  die  Ansichten  der  Männer  der  Regierung  kann  ich 
als  Beleg  für  die  Wahrheit  meiner  Theorie  anführen, 
sondern,  was  noch  von  weit  größerem  Gewicht  ist,  die 
Ereignisse  selbst  haben,  und  zwar  in  der  auffällig- 
sten Weise,  für  sie  entschieden.  Sie  erinnern  sich  der 
Prophezeiung,  die  als  dritte  Konsequenz  in  meinem  in 
diesem  Frühjahr  gehaltenen  Vortrage  entwickelt  war.  Ich 
entwickelte  Ihnen  dort,  wie  und  warum  notwendig  unsere 
jetzt  bestehende  Verfassung  in  ihrem  Todeskampfe  be- 
griffen sei  und  warum  sie  schlechterdings  in  kürzester 
Frist  entweder  nach  rechts  hin  von  der  Regierung  oder 
nach  links  hin  von  dem  Volke  werde  geändert  werden 
müssen,  aber  als  diese  jetzt  bestehende  bestimmte  Ver- 
fassung unmöglich  länger  fortbestehen  könne.  Ich  sagte 
damals  wörtlich:  „Diese  Verfassung  liegt  in  ihren  letzten 
Zügen ;  sie  ist  schon  so  gut  wie  tot ;  einige  Jahre  noch 
—  und  sie  existiert  nicht  mehr."  Ich  wollte  nicht  zu  sehr 
erschrecken  und  sagte  darum:  „einige  Jahre  noch".  Wie 
die  Ereignisse  zeigen,  hätte  ich  sagen  können:  einige  Mo- 
nate noch,  und  sie  existiert  nicht  mehr. 

Der  Präsident  des  Abgeordnetenhauses  selbst,  Herr 
Grabow,  hat  jetzt  in  seiner  Rede  beim  Kammerschluß 
konstatiert,  daß  die  Verfassung  „schwer  beschädigt*  wor- 
den sei.  Das  Herrenhaus  —  ein  selbst  dieser  Verfassung 
angehöriger  Körper  —  hat  durch  sein  Votum,  welches 
den  von  der  zweiten  Kammer  verworfenen  Staatshaus- 

86 


haltsetat  genehmigt,  einen  Verfassungsbruch  begangen. 
Und  noch  viel  ernster  und  schwerer  ist  der  Eingriff,  den 
die  Regierung  selbst  in  die  Verfassung  getan  hat.  Die 
Kammer  hat  die  Ausgaben  für  die  neue  Militärorganisation 
verworfen  —  und  die  Regierung  setzt  dieselben  dennoch 
auch  seit  dem  Tage  dieses  Kammerbeschlusses  nach  wie 
vor  fort,  wie  sie  dies  selbst  erklärt  hat. 

Die  Logik  hat  also  Recht  behalten,  meine  Herren,  die 
bestehende  Verfassung  ist  eine,  zurzeit  wenigstens  und 
vorläufig,  in  der  Wirklichkeit  nicht  mehr  bestehende 
Verfassung,  und  die  Geschichte  hat  meine  Prophezeiung 
in  bezug  auf  die  Kürze  der  Zeit  noch  weit  übertroffen. 
Sie  können  also  vollständiges  Zutrauen  haben  in  die  un- 
angreifbare Wahrheit  der  Verfassungstheorie,  die  ich 
Ihnen  entwickelt.  Und  wenn  sich  nun  aus  einer  so  von 
allen  Seiten  und  durch  die  Ereignisse  selbst  betätigten 
Theorie  mit  logischer  Konsequenz  ein  Mittel  sollte  ab- 
leiten lassen,  wie  in  dem  gegenwärtigen  Konflikt  der  Sieg 
erlangt  werden  kann,  so  würden  Sie  getrosten  Mutes  sein 
können,  meine  Herren.  Denn  Sie  würden  dann  mit  der- 
selben vollständigen  Zuversicht  überzeugt  sein  können,  daß 
dieses  Mittel,  als  aus  dieser  Theorie  heraus  geboren,  auch 
das  unbedingt  zutreffende,  das  mit  Sicherheit  zum  Siege 
führende  sein  muß. 

Ein  solches  Mittel  läßt  sich  nun  aber  allerdings  aus 
dieser  Theorie  mit  Evidenz  entwickeln,  und  dies  ist  es, 
wa3  den   Gegenstand  meines  heutigen  Vortrages  bildet. 

Stellen  wir  zunächst  die  Frage,  wie  sie  gestellt  werden 
muß.  Bei  allen  Untersuchungen  kommt  es  vor  allen  Dingen 
auf  die  Fragestellung  an,  und  das  falsche  Resultat  ist  sehr 
häufig  nur  die  Folge  der  falschen  Fragestellung.  Diese 
Frage  lautet  also  nicht  so:  wie  ist  dieser  Verfassung, 
das  heißt  dieser  ganz  bestimmten  Verfassung  vom  Januar 

87 


1850  mit  Haut  und  Haar,  wie  sie  eben  ist,  zur  dauern- 
den Fortexistenz  zu  verhelfen  ?  Wenn  Sie  die  Frage  so 
stellen  wollten,  meine  Herren,  so  könnte  allerdings  ich 
so  wenig  wie  irgend  ein  anderer  eine  wahrhafte,  eine 
andere  als  scheinbare  Lösung  geben,  ebensowenig  wie 
man  durch  Galvanisierung  in  einen  Leichnam  mehr  als 
ein  Scheinleben  hineinbringen  kann.  So  wird  es,  um  nur 
ein  Beispiel  anzuführen,  jedem  von  Ihnen  klar  sein,  daß 
mindestens  das  Herrenhaus  —  welches  ja  auch  einen 
Teil  der  Verfassung  von  1850  bildet  und  welches  seine 
Stellung  dazu  braucht,  allen  Beschlüssen  des  Abgeord- 
netenhauses systematisch  entgegenzutreten  —  auf  die 
Dauer  nicht  fortbestehen  kann.  Damit  wäre  aber  immer- 
hin schon  die  gegenwärtige  Verfassung  in  einer  ihrer  we- 
sentlichen Grundlagen  aufgehoben.  Inzwischen,  so  steht 
die  Frage  auch  ja  gar  nicht  für  Sie.  So  interessiert  Sie 
dieselbe  nicht.  Was  interessiert  Sie  die  Forterhaltung 
aller  für  Sie  schädlichen  Bestimmungen  in  der  Verfas- 
sung ?  Was  interessiert  Sie  z.  B.  der  Fortbestand  des 
Artikel  108 :  „Eine  Vereidigung  des  Heeres  auf  die 
Verfassung  findet  nicht  statt?"  Oder  was  interessiert  Sie 
der  Fortbestand  des  Artikels  111,  welcher  die  Regie- 
rung ermächtigt,  in  gewissen  Fällen  den  Belagerungs- 
zustand zu  erklären  und  über  ein  halbes  Dutzend  gerade 
der  wichtigsten  Artikel  der  Verfassung  außer  Kraft  zu 
setzen  und  die  unverletzlichsten  Rechte  des  Menschen  und 
Bürgers  zu  verletzen  ?  Oder  was  interessiert  S  i  e  die 
Forterhaltung  des  Artikel  106,  welcher  den  Richtern  die 
Prüfung  der  Rechtsgültigkeit  königlicher  Verordnungen 
verbietet?  Oder  was  interessiert  Sie  die  Forterhaltung 
des  Artikels  109,  welcher  die  Regierung  in  bezug  auf 
die  Vereinnahmung  aller  einmal  bestehenden  Steuern  von 
der  Genehmigung  der  Kammer  entbindet  ?  Alles  dies  sind 


aber  nur  einzelne  kurze  Belege  dafür,  daß  die  Forter- 
haltung dieser  Verfassung  mit  Haut  und  Haar  Sie  eben- 
sowenig interessiert,  als  sie  auf  die  Dauer  möglich  wäre. 
Was  Sie  wirklich  bei  dem  jetzigen  Konflikt  interessiert, 
ist  vielmehr  nur  das  eine :  das  absolute  Recht  des  Volkes, 
das  selbst  in  dieser  Verfassung  anerkannte  Budgetbe- 
willigungsrecht Ihrer  Abgeordneten,  ein  Recht,  das  für 
alle  Zeiten  auch  in  alle  künftige  Verfassungen  würde  auf- 
genommen werden  müssen,  zur  Geltung  zu  bringen. 

Die  Frage  also,  wie  sie  wirklich  für  Sie  steht,  lautet 
demnach :  Wie  ist  das  Recht  des  Volkes,  durch  seine  Ab- 
geordneten Ausgabeposten  des  Staatshaushaltsetats  zu  ver- 
weigern, die  ihm  ungerechtfertigt  erscheinen,  durchzu- 
setzen, zur  Geltung  und  Wirklichkeit  zu  bringen  ?  Ich 
werde  mich  wieder,  wie  das  letztemal,  der  indirekten  Me- 
thode zur  Entscheidung  dieser  Frage  bedienen ;  d.  h.  ich 
werde  zunächst  zeigen,  welche  Mittel,  wie  plausibel  sie 
auch  scheinen  möchten,  nicht  die  angemessenen  zu  dem 
angegebenen  Ziele  sind. 

Wenn  ich  nicht  irre,  so  ist  vielleicht  von  manchem 
daran  gedacht  worden,  die  Kammer  müsse  in  der  nächsten 
Session  zu  einer  Steuerv  er  Weigerung  greifen,  um 
die  Regierung  zum  Einlenken  in  die  gesetzliche  Bahn  zu 
zwingen.  Allein  dieses  Mittel,  so  klangvoll  es  in  die  Ohren 
tönen  möchte,  würde  gleichwohl  ein  entschieden  falsches, 
seinen    Zweck   vollständig   verfehlendes   sein. 

Zunächst  muß  eingestanden  werden,  daß  angesichts  des 
§  109  unserer  Verfassung  es  mehr  als  zweifelhaft  ist,  ob 
unserer  Kammer  überhaupt  eine  Verweigerung  der  zur- 
zeit einmal  bestehenden  Steuern  zusteht. 

Angenommen  aber  auch,  daß  dies  umgekehrt  stände, 
angenommen  selbst,  daß  unsere  Verfassung  mit  dürren 
Worten  der  Kammer  das  Recht  der  Steuerverweigerung 

89 


zuspräche,  so  würde  dennoch  dieses  Mittel  ganz  ebenso 
unpraktisch  und  machtlos  sein.   Die  Steuerverweigerung, 
die  an  und  für  sich  noch  nicht  zu  verwechseln  ist  mit 
einem  Aufstand,  ist  ein  besonders  von  England  her  sehr 
akkreditiertes,  dort  bestehendes  legales  Mittel,   die  Re- 
gierung zu  zwingen,  in  irgend  einem  Punkte  dem  Willen 
der   Nation   nachzukommen.    Die   bloße  Androhung   der 
Steuerverweigerung  durch  die  Aldermänner  der  City  hat 
bei  Gelegenheit  der  Reformbill  von  1830  genügt,  die  Krone 
dazu  zu  bestimmen,   nachzugeben  und  einen   Pairsschub 
vorzunehmen,    um   den   Widerstand   des   Oberhauses   zu 
brechen.  Da  also  dies  Mittel  in  England  so  bewährt  ist, 
so  kann  es  nicht  wunder  nehmen,  daß  manche  auch  jetzt 
wieder  die  Augen  darauf  richten,  wie  man  es  ähnlich  schon 
im  Novemberkonflikt  des  Jahres  1848  bei  uns  anzuwenden 
gesucht  hat.  Allein  schon  die  von  der  Nationalversammlung 
1848  beschlossene  Steuerverweigerung  —  und  die  Na- 
tionalversammlung  besaß,    als   konstituierende   Ver- 
sammlung, doch  das  unbedingte  und  unbestreitbare  Recht 
zu  einem  solchen  Beschluß  —  ist  ohne  allen  reellen  Erfolg 
geblieben,  und  ganz  denselben  und  einen  noch  kläglicheren 
Ausgang  müßte  gegenwärtig  jede  gänzliche  oder  teilweise 
Wiederholung  jenes  Beschlusses  nehmen. 

Woher  kommt  dieser  Unterschied,  meine  Herren,  daß 
dieselbe  Maßregel,  die  so  effektvoll  ist  in  England,  so 
effektlos  bleiben  muß  bei  uns  ?  An  der  Hand  unserer 
Theorie  wird  Ihnen  dies  sofort  durchsichtig  werden.  Sie 
werden  bei  dieser  Gelegenheit  sich  zugleich  ein  wichtiges 
Stück  unserer  vergangenen  Geschichte  —  den  Ausgang 
des  Novemberkonflikts  von  1848  —  zur  Klarheit  bringen 
und  sich  ebenso  vor  Mißgriffen  in  der  Gegenwart  sichern. 
Diejenigen  nämlich,  welche  im  November  1848  in  der 
Steuerverweigerung  als  solche  eine  wirksame  Maßregel 

90 


erblickten,  und  diejenigen,  welche  jetzt  wieder  die  Augen 
hierauf  richten,  übersehen  nichts  Geringeres  als  den  in 
unserer  Theorie  auseinandergesetzten  Fundamentalunter- 
schied einer  wirklichen  und  einer  nur  geschriebenen 
Verfassung. 

England  ist  ein  Land,  in  welchem  die  wirkliche 
Verfassung  konstitutionell  ist,  d.  h.  ein  Land,  in  welchem 
sich  demnach  das  Übergewicht  der  realen  tatsäch- 
lichen Machtmittel,  auch  der  organisierten 
Macht,  auf  Seiten  der  Nation  befindet. 

In  einem  solchen  Lande  muß  es  daher  leicht  sein,  eine 
Steuerverweigerung  durchzuführen.  In  einem  solchen 
Lande  kann  die  Regierung  es  nicht  einmal  auf  die  Probe 
ankommen  lassen ;  sie  muß  schon  bei  der  Drohung  nach- 
geben. In  einem  solchen  Lande  wird  die  Steuerverweige- 
rung auch  gar  nicht  bloß  dazu  gebraucht,  um  Angriffe  auf 
die  bestehende  Verfassung  abzuwehren,  sondern  im 
Gegenteil,  wie  dies  1830  bei  der  Reformbill  der  Fall 
war,  um  dem  Volke  günstige  Angriffe  auf  die  Ver- 
fassung durchzusetzen.  Sie  ist  das  organisierte  legale, 
friedliche  Mittel,  um  die  Regierung  unter  den  Willen  des 
Volkes  zu  beugen. 

Ganz  anders  bei  uns  in  Preußen,  wo  jetzt,  wie  im 
November  1848,  immer  nur  eine  geschriebene  Verfassung 
oder  Verfassungsbruchstücke  bestehen  und  bestanden,  alle 
tatsächlichen  Machtmittel  der  organisierten  Macht  aber 
sich  ausschließlich  in  den  Händen  der  Regierung  befinden. 
Um  sich  dieses  Unterschiedes  ganz  bewußt  zu  werden, 
brauchen  Sie  nur  den  realen  Verlauf  sich  vorzustellen, 
den  eine  Steuerverweigerung  in  England  und  den  eine 
solche  in  Preußen  nehmen  würde.  Ich  setze  also  den 
Fall,  das  englische  Unterhaus  beschlösse  eine  Steuerver- 
weigerung, und  die  Regierung  wollte  dennoch  gewaltsam 

91 


die  Steuer  erheben.  Der  englische  Steuerexekutor  kommt 
zu  mir  und  will  exequieren.  Ich  widersetze  mich,  ich  werfe 
ihn  zur  Tür  hinaus.  Ich  werde  vor  Gericht  gestellt.  Der 
englische  Richter  aber  spricht  mich  frei  oder  belobt  mich 
noch,  daß  ich  ungesetzliche  Gewalt  nicht  geduldet  habe. 
Der  Steuerexekutor  kommt  wieder,  verstärkt  durch  Sol- 
daten. Ich  widersetze  mich  weiter  mit  meinen  Freunden 
und  Hausleuten.  Die  Soldaten  geben  Feuer;  sie  ver- 
wunden und  töten.  Ich  stelle  sie  vor  Gericht,  und  obgleich 
sie  sich  auf  den  Befehl  ihrer  Vorgesetzten  berufen,  so 
werden  sie,  da  ein  solcher  in  England  bei  Handlungen 
gegen  das  Gesetz  nicht  deckt,  einfach  wegen  Totschlags 
zum  Tode  verurteilt.  Ich  setze  aber  den  Fall,  ich  habe 
mit  meinen  Freunden  das  Feuer  der  Soldaten  erwidert  und 
gleichfalls  verwundet  und  getötet.  Ich  werde  vor  Gericht 
gestellt.  Ich  werde  immer  nach  wie  vor  wegen  Widerstand 
gegen  ungesetzliche  Gewalt  freigesprochen. 

Aber  ferner.  Weil  diesen  ganzen  Verlauf  jedermann 
in  England  kennt,  weil  somit  von  vornherein  alle  Chancen 
des  Sieges  auf  Seite  des  Volkes  sind,  verweigert  jeder 
die  Steuern ;  alle  tun  es,  auch  solche,  die  indifferent  wären 
oder  lieber  zahlen  möchten ;  aber  sie  verweigern,  um  sich 
bei  ihren  Mitbürgern,  die  doch  voraussichtlich  Sieger  blei- 
ben werden,  nicht  verhaßt  zu  machen,  um  sich  nicht  als 
schlechte  Bürger  zu  zeigen. 

Aber  weiter,  welches  Mittel  hätte  die  Regierung,  den 
Widerstand  des  englischen  Unterhauses  und  Volkes  zu 
brechen  ?  Das  Heer.  Aber  in  England  muß  seit  der  bill 
of  Rights  1)  die  Regierung  jedes  Jahr  von  neuem  von  dem 

1)  Die  Bill  of  Rights  —  Aufstellung  der  Rechte  —  ist  das 
Anfang  Februar  1689  von  dem  als  freier  Konvent  konsti- 
tuierten englischen  Parlament  beschlossene  Grundgesetz,  das 
Wilhelm  von  Oranien  bei  Übernahme  der  Krone  —   13.  Fe- 

92 


Parlament  die  Erlaubnis  erbitten,  ein  Heer  zu  halten. 
Diese  Erlaubnis  wird  ihr  jedes  Jahr  und  immer  nur  auf 
die  Dauer  eines  Jahres  bewilligt  durch  die  sogenannte 
mutiny-Akte1),  durch  welche  die  Regierung  zugleich  für 
die  Dauer  dieses  Jahres  mit  einer  Disziplinargewalt  gegen- 
über den  Soldaten,  die  sonst  nur  unter  den  gewöhnlichen 
Landesgesetzen  stehen  würden,  zur  Bestrafung  von  In- 
subordination und  Meuterei  ausgerüstet  wird.  In  derselben 
Akte  wird  zugleich  die  genaue  Zahl  der  Truppen,  welche 
der  Regierung  zu  halten  erlaubt  wird,  und  ihre  Bezahlung 
festgesetzt.  Was  würde  also  die  Folge  sein,  wenn  sich 
die  englische  Regierung  mit  dem  Unterhause  in  einem 
Kampfe  befände  ?  Das  englische  Unterhaus  würde  ein- 
fach beim  Jahresschluß  die  Erneuerung  der  mutmy-Akte 
verweigern  und  von  Stund'  an  könnte  die  Regierung  kein 
Heer  halten,  dasselbe  nicht  zahlen,  keine  Meuterei  mehr 
unterdrücken,  keine  Disziplinargewalt  gegen  die  Soldaten 
anwenden,  die  beliebig  auseinanderlaufen  könnten  und 
würden.  Aber  noch  mehr.  Ich  sagte  Ihnen,  daß  jährlich 
die  Zahl  der  Truppen,  welche  der  Regierung  zu  halten 
erlaubt  wird,  durch  die  mutiny-Akte  festgestellt  wird. 
Diese  Zahl  betrug  im  letzten  Jahre  (1861  bis  1862)  für 
Großbritannien  und  sämtliche  Kolonien,  mit  Ausnahme 
Indiens,  nicht  mehr  als  99000  Mann.  Es  kämen  also, 
da  die  vielen  und  besonders  einer  Truppenmacht  bedürf- 
tigen  Kolonien   Englands   mindestens   die   Hälfte   dieser 

bruar  1689  —  zu  bestätigen  hatte  und  das  seitdem  jeder  eng- 
lische König  beim  Regierungsantritt  beschwören  muß.  Artikel 
4  dieses  Grundgesetzes  erklärt  es  für  gesetzwidrig,  in  Friedens- 
zeiten ein  stehendes  Heer  ohne  Zustimmung  des  Parlaments  zu 
halten.  Ein  englischer  König,  der  sich  dagegen  verginge,  würde 
als  Hochverräter  vor  Gericht  gestellt  und  hätte  Absetzung  und 
schwere  sonstige  Strafen  zu  gewärtigen.  D.  H. 

x)  Wörtlich :  Meuterei gesetz. 

93 


Anzahl  erfordern  werden,  nicht  mehr  als  50000  Mann 
auf  Großbritannien,  das  heißt  auf  eine  Bevölkerung  von 
25  Millionen  Einwohnern,  und  Sie  werden  hegreifen,  daß 
man  bei  solchem  Zahlenverhältnis  keinen  Kampf  mit  der 
Nation  wagen  kann. 

Und  nun  immer  weiter  von  Wechselwirkung  zu  Wech- 
selwirkung. 

Weil  es  klar  ist,  daß  fast  alle  sich  der  Steuerzahlung 
widersetzen  werden,  und  weil  hierdurch  die  Chancen,  die 
schon  von  vornherein  durchaus  zugunsten  des  Volkes  ste- 
hen,  noch  unendlich  vermehrt  werden,  weil  endlich  die 
englische  Regierung  in  England  selbst  nur  ein  Heer  von 
so   geringfügiger  Zahl  halten  darf,  kann  die  Regierung 
dort  auch  nicht  einmal  auf  ihre  eigenen  Beamten,  nicht 
einmal  auf  die  Machtmittel,  die  sie  wirklich  hat,  rechnen. 
Denn   Sie  begreifen,   meine   Herren,   daß   sich   bei  der 
Masse  der  Beamten  ihr  Verhalten  in  einem  solchen  Kon- 
flikt hauptsächlich  nach  der  Meinung  richtet,  die  sie  dar- 
über haben,  wer  von  beiden,  Regierung  oder  Volk,  wohl 
Sieger  bleiben  werde.   Wie  auf  der   Börse  hausse  und 
baisse  sich  zum  großen  Teil  darnach  bestimmt,  welche 
Meinung  die  meisten  schon  beim  Beginn  der  Börse  dar- 
über haben,  ob  hausse  oder  baisse  triumphieren  werde,  so 
richtet  sich  zu  einem  guten  Teil  das  Verhalten  der  Beamten 
und  somit  ein  bedeutendes  Element  des  wirklichen  Sieges 
nach  der  Meinung,  die  sie  darüber  haben,  wem  der  Sieg 
schließlich  verbleiben  Werde.  Glauben  die  Beamten,  die 
Regierung  werde  Sieger  bleiben,  so  sind  sie  eifrig,  uner- 
schütterlich,  energisch.    Sind   die  Verhältnisse  der  Art, 
daß  sie  die  entgegengesetzte  Ansicht  haben  müssen,  so 
sind   sie   schwankend,   wankend,   protestieren,   fallen  ab, 
gehen  über.  Dies  ist  nur  zu  natürlich.  Der  eine  will  seine 
Knochen,  der  andere  sein  Amt  und  Gehalt,  der  dritte 

94 


seine  soziale  Achtung  nicht  aufs  Spiel  setzen.  Da  nun  die 
reale  Position  des  englischen  Volkes,  wenn  das  Unter- 
haus eine  Steuerverweigerung  beschlösse,  von  vornherein 
so  stark  ist,  daß  jeder  an  seinen  Sieg  glauben  muß,  so 
würden  die  englischen  Beamten  in  Masse  von  der  Re- 
gierung abfallen,  und  es  bliebe  zuletzt  der  dortige  Minister- 
präsident, etwa  mit  einer  Handvoll  katilinarischer  Exi- 
stenzen, die  nichts  zu  verlieren  haben,  allein  übrig,  um 
die  Steuer  einzutreiben,  die  Kanonen  abzufeuern  und  die 
Leute  einzusperren.  Und  weil  der  casus  dort  realiter  so 
stehen  würde,  würde  eine  vom  englischen  Unterhaus  be- 
schlossene Steuerverweigerung  überhaupt  schwerlich  dazu 
gelangen,  ausgeführt  werden  zu  müssen.  Die  Regierung 
würde  nachgeben,  und  alles  liefe  auf  dem  Wege  einer 
friedlichen  Demonstration  ab. 

Nun  denken  Sie  sich  aber  einmal  den  Fall,  eine  preu- 
ßische Kammer  beschlösse,  und  wenn  sie  noch  so  sehr 
dazu  berechtigt  wäre,  wie  das  im  November  1848  der 
Fall  war,  eine  Steuerverweigerung. 

Niemand  wird  darüber  zweifelhaft  sein,  daß  die  Re- 
gierung dennoch  auf  das  allerernsteste  an  die  Eintreibung 
der  Steuern  gehen  würde.  Ich  werfe  jetzt  wieder  den 
Steuerdiener  hinaus.  Ich  werde  vor  Gericht  gestellt  und 
von  unseren  Richtern  unbedenklich  und  trotz  der  schönsten 
Reden  zu  so  und  so  viel  Monaten  Gefängnis  wegen  Wider- 
stand gegen  die  Regierungsgewalt  verurteilt.  Der  Steuer- 
diener kommt  wieder  mit  Soldaten,  die  auf  mich  und 
meine  mich  unterstützenden  Freunde  Feuer  geben,  ver- 
wunden und  töten.  Kein  Mensch  kann  bei  uns  diese  Sol- 
daten und  Steuerdiener  vor  Gericht  stellen.  Sie  haben 
einfach  auf  Befehl  ihrer  vorgesetzten  Behörde  gehandelt 
und  sind  dadurch  gedeckt.  Ich  feuere  aber  zurück  auf  den 
Steuerdiener  und  die  Agenten  der  bewaffneten   Macht, 

95 


ich  verwunde  und  töte.  Ich  werde  vor  Gericht  gestellt, 
einfach  verurteilt  und  geköpft. 

Und  weil  dies  so  ist,  und  weil  also  von  vornherein  alle 
Chancen  gegen  die  Steuerverweigerer  sind,  wird  überhaupt 
nur  eine  Minderzahl  prinzipfester  Charaktere  die  Steuer- 
zahlung verweigern ;  und  wiederum,  weil  dies  so  ist,  wach- 
sen um  so  mehr  die  Chancen  der  Regierung,  die  Steuer- 
eintreibung durchzusetzen,  und  wiederum,  weil  dies  so 
ist  und  weil  die  Regierung  auch  bei  uns  nicht  nötig  hat, 
jährlich  die  Erlaubnis  des  Parlaments,  um  ein  Heer  von 
bestimmter  Anzahl  zu  halten,  und  zur  Bewilligung  einer 
Disziplinargewalt  gegen  dasselbe  nachzusuchen,  und  weil 
endlich  unsere  Regierung  nicht,  wie  die  englische,  ein 
Heer  von  etwa  50  000  Mann  auf  25  Millionen  Einwohner, 
sondern  ein  stehendes  Heer  von  über  140000  Mann 
auf  bloß  18  Millionen  Einwohner  zur  Durchsetzung  ihrer 
Maßregeln  zur  Hand  hat  ( —  nach  der  neuen  Armee- 
organisation hat  sie  sogar  ein  stehendes  Heer  von  etwa 
200000  Mann  — )  so  wird  ihr  auch  die  ungeheure  Majo- 
rität ihrer  Beamten  in  einem  solchen  Konflikt  treu  bleiben, 
und  so  vice  versa  immer  im  Kreise  herum,  und  die  Steuer- 
verweigerung würde  zu  nichts  anderem  dienen,  als  gericht- 
liche Verfolgungen  über  unsere  tapfersten  Mitbürger  zu 
bringen,  wie  das  alles   1848  der  Fall  gewesen  ist. 

Sie  ersehen  hieraus,  meine  Herren,  daß  eine  Steuer- 
verweigerung als  solche  nur  ein  wirksames  Mittel  ist  in 
den  Händen  eines  solchen  Volkes,  welches  bereits  die 
realen  Machtmittel  der  organisierten  Macht  auf  seiner  Seite 
hat,  eines  solchen  Volkes,  welches  bereits  in  der  Festung 
ist ;  daß  sie  aber  ein  ganz  unwirksames  Mittel  ist  für  ein 
solches  Volk,  welches  erst  eine  bloß  geschriebene  Ver- 
fassung hat  und  die  Festung  der  realen  Machtmittel  erst 
erobern  will. 

96 


An  der  theoretischen  Unklarheit  hierüber  ist  die  48  er 
Nationalversammlung  untergegangen.  Bei  einem  Volke, 
welches  erst  in  jene  Festung  eindringen  soll,  hätte  die 
Steuerverweigerung  nur  dann  überhaupt  einen  Sinn,  wenn 
sie  dazu  dienen  sollte,  einen  allgemeinen  Aufstand  zu  ent- 
flammen. 

Aber  hieran,  meine  Herren,  an  eine  Insurrektion  wird 
unter  den  jetzigen  Umständen  hoffentlich  wohl  niemand 
denken.  Aus  Gründen,  deren  Entwicklung  Sie  mir  er- 
lassen werden,  wäre  sie  in  der  momentanen  Situation  eine 
völlige  Unmöglichkeit. 

Anders  stand  die  Sache  bei  der  Steuerverweigerung 
vom  November  1848.  Bei  der  damals  bestehenden  all- 
gemeinen Aufregung  hätte  eine  siegreiche  Insurrektion 
sehr  wohl  erfolgen  können,  und  die  damals  von  der  Na- 
tionalversammlung dekretierte  Steuerverweigerung  hätte 
dann  allerdings  einen  verständigen  Sinn  gehabt,  wenn  die 
Nationalversammlung  konsequent  weiter  gegangen  wäre 
und  den  nationalen  Aufstand  dekretiert  hätte.  Das  wurde 
inzwischen,  wie  Sie  wissen,  durch  den  von  Herrn  von 
Unruh  erfundenen  passiven  Widerstand,  traurigen  An- 
gedenkens, verhindert. 

Heute  aber,  wo,  ich  wiederhole  es,  der  Gedanke  an 
einen  Aufstand  in  der  momentanen  Situation  vollständig 
sinnlos  wäre,  und  ein  solcher  Versuch  nur  der  Regierung 
den  Sieg  in  die  Hände  spielen  würde  —  heute  würde 
auch  jeder  Gedanke  an  eine  Steuerverweigerung  durch- 
aus zweckwidrig  sein.  Mit  der  Steuerverweigerung  also 
ist  es  nichts ;  mit  dem  Aufstand  ist  es  momentan  auch 
nichts.  Was  bleibt  übrig  ?  Sind  wir  wirklich  wehr-  und 
mittellos  ? 

Nein,  meine  Herren !  Die  Kammer  besitzt  vielmehr  ein 
Mittel   von   unwiderstehlicher   Macht   und   Wirksamkeit, 

7  Lassalle,   Ges.    Schriften.   Band  II.  7/ 


ein  Mittel,  welches  den  Widerstand  der  Regierung  unbe- 
dingt überwinden  muß. 

Dieses  Mittel,  welches  in  der  Formel,  in  der  ich  es 
vorschlagen  werde,  gerade  um  der  Einfachheit  dieser  For- 
mel, willen,  Ihnen  zunächst  vielleicht  völlig  unverständlich 
erscheinen  wird,  besteht  einfach  darin:  Die  Kammer 
muß  aussprechen  das,  was  ist!  — 

Um  zu  wissen,  was  das  heißt,  um  die  Tiefe  kennen  zu 
lernen,  welche  durch  diese  einfache  Formel  bedeckt  wird, 
müssen  wir  auf  die  Frage  zurückgehen : 

Was  ist  der  Scheinkonstitutionalismus  und 

wie  entsteht  er  ? 

Die  Beantwortung  dieser  Frage  aber  ist  es  eben,  welche 
Ihnen  aus  meinem  letzten  Vortrage  vollkommen  klar  sein 
muß. 

Ich  zeigte  Ihnen  damals,  wie,  so  lange  der  Grundbesitz 
und  die  Agrikulturproduktion  die  hauptsächlichste  Quelle 
des  gesellschaftlichen  Reichtums  ist,  und  diese  vorwiegende 
Macht  sich  tatsächlich  in  den  Händen  des  grundbesitzen- 
den Adels  befindet,  die  Verfassung  eine  ständische  und 
das  Fürstentum  ein  sehr  beschränktes  sein  muß.  Ich 
zeigte  Ihnen  ferner,  meine  Deduktionen  Schritt  für  Schritt 
an  der  Hand  der  Historie  belegend,  wie  mit  dem  Steigen 
der  Bevölkerung  und  dem  damit  verbundenen  Überhand- 
nehmen der  industriellen,  bürgerlichen  Produktion  eine 
Verschiebung  der  gegenseitigen  Machtverhältnisse  zu- 
gunsten des  Fürstentums  beginnt,  so  daß,  wenn  die  indu- 
strielle, bürgerliche  Produktion  zur  vorwiegenden  Quelle 
des  gesellschaftlichen  Reichtums  geworden  ist,  das  ab- 
solute Fürsten-  oder  Königtum  eintreten  und  der  Adel 
zu  einem  machtlosen  Zierat  des  Thrones  zusammen- 
schrumpfen muß.  Ich  zeigte  Ihnen  endlich  drittens,  wie 
bei  der  immer  weiter  und  bis  ins  Riesenhafte  fortschrei- 

98 


tenden  Entwickelung  der  Industrie  und  der  Gewerbe,  wie 
bei  dem  dadurch  bedingten,  immer  gewaltigeren  An- 
wachsen der  Bevölkerung  endlich  ein  Punkt  eintreten 
muß,  wo  das  Fürstentum  auch  nicht  durch  das  Mittel  des 
stehenden  Heeres  an  diesem  Machtfortschritt  des  Bürger- 
tums in  irgend  gleichem  Verhältnis  teilzunehmen  vermag, 
wie  jetzt  das  Bürgertum,  sich  fühlend  als  den  wahren  In- 
haber der  gesellschaftlichen  Macht,  dieselbe  auch  nach 
seinem  Willen  verwendet  und  geleitet  zu  sehen  fordern, 
und  wie  also  in  einer  Gesellschaft,  deren  reale  Macht- 
verhältnisse sich  allmählich  so  sehr  verändert  haben,  der 
18.  März  1848  eintreten  muß. 

Aber  ich  habe  Ihnen  in  jenem  Vortrage  auch  gezeigt, 
meine  Herren,  daß  und  warum  mit  der  noch  so  sehr  über- 
wiegenden gesellschaftlichen  Macht  des  Bürgertums  und 
selbst  mit  dem  siegreichen  Durchbruch  desselben  vom 
18.  März  1848  der  Kampf  noch  durchaus  nicht  zu  Ende 
ist  und  sein  kann.  Ich  zeigte  Ihnen  nämlich,  wie  die  in 
den  Händen  des  Bürgertums  befindliche  gesellschaftliche 
Übermacht,  so  groß  sie  sei,  eine  unorganisierte  ist,  die 
in  den  Händen  der  Regierung  aber  befindliche  Macht, 
wenn  auch  eine  um  noch  so  viel  geringere,  eine  organi- 
sierte ist,  welche  also  diszipliniert  und  täglich  parat  steht, 
den  Kampf  wieder  aufzunehmen,  und  wie  deshalb,  wenn 
das  Bürgertum  seinen  siegreichen  Durchbruch  nicht  sofort 
und  schnell  benutzt,  um  auch  die  organisierte  Macht  in 
seine  Hände  zu  bringen,  der  Absolutismus  notwendig  den 
günstigen  Augenblick  finden  muß,  den  Kampf  siegreich 
wieder  aufzunehmen,  und  dann  die  obwohl  größere  Macht 
des  Bürgertums  auf  lange  Zeit  niederzuhalten. 

Auch  ist  dies  bei  uns  wirklich  eingetreten,  und  Sie  alle 
erinnern  sich  des  Datums  dieses  Ereignisses  :  die  Konter- 
revolution vom  November  1848.  — 

99 


Was  wird  denn  nun  aber  der  Absolutismus  tun,  wenn 
er  eine  solche  siegreiche  Konterrevolution  gemacht  hat  ? 

Der  Absolutismus  will  sich  fortsetzen.  Das  ist  wahr. 
Wird  er  sich  aber  deswegen  in  seiner  alten  Form,  als 
nackter,  unverhüllter  Absolutismus  fortsetzen  wollen  ? 
Wird  er  die  Verfassung  kassieren  und  ohne  jede  Ver- 
fassung in  der  früheren  absoluten  Weise  fortregieren ! 
Gott  behüte !  so  dumm  ist  er  nicht !  Der  Absolutismus  hat 
nämlich  notwendig  durch  seine  einmalige  Niederlage,  bei 
uns  also  durch  den  18.  März,  die  Einsicht  erlangt,  daß 
ihm  die  unorganisierte  gesellschaftliche  Macht  des  Bürger- 
tums im  Grunde  bei  weitem  überlegen  ist,  daß  er  es  zwar 
in  einer  günstigen  Stunde  durch  die  Diszipliniertheit  der 
organisierten  Macht  momentan  geschlagen  hat,  daß  aber 
das  Bürgertum  nichtsdestoweniger  nach  wie  vor  die  zwar 
unorganisierte  aber  immerhin  gesellschaftliche  Übermacht 
darstellt;  daß  also  jede  Stunde  ein  neuer  Konflikt  ein- 
treten könne,  bei  welchem  er,  der  Absolutismus,  von 
neuem  unterläge,  und  wenn  dies  Unterliegen  dann  besser 
benutzt  wird,  für  immer  unterlegen  wäre. 

Der  Absolutismus  hat,  nachdem  er  sich  einmal  der  ge- 
sellschaftlichen Übermacht  des  Bürgertums  bewußt  ge- 
worden ist,  irgend  eine  dunkle  Ahnung  davon,  daß,  wie 
ein  Mensch  nur  einen  Menschen,  ein  Affe  nur  einen  Affen, 
ein  jedes  Wesen  also  nur  ein  ihm  gleiches  und  nach 
seinem  Ebenbilde  zeugen  kann,  so  auch  auf  die  Länge 
der  Zeit  unvermeidlich  die  unorganisierte  in  der  Gesell- 
schaft herrschende  elementarische  Macht  die  organisierte 
Macht  —  oder  die  Regierungsform  —  als  ein  ihr  Gleiches 
und  nach  ihrem  Ebenbilde  erzeugt. 

Der  Absolutismus  hat  von  allediesem  eine  mehr  oder 
weniger  unklare  Ahnung,  denn  die  Männer  der  Regierung 
sind,  wie  ich  Ihnen  sagte,  praktische  Männer  und  haben 

100 


den  Instinkt,  worauf  es  ankommt.  Das  weiß  schon  ein 
altes  überaus  wahres  Volkssprichwort,  welches  lautet : 
Wem  Gott  ein  Amt  gibt,  dem  gibt  er  auch  Verstand. 
In  der  Tat,  ein  Amt  erzeugt  gewisse  Einsichten  in 
einem  Menschen  durch  die  Lage,  in  die  es  ihn  bringt,  wenn 
er  diese  Einsichten  auch  nicht  hatte,  ehe  er  in  das  Amt 
kam.  Dies  ist  wahr  und  notwendig,  wie  wenig  Ahnung 
auch  die  Schwätzer  von  dieser  Notwendigkeit  haben. 

Der  alte  Diplomat  Talleyrand  hat  schon  gesagt:  pn 
peut  tout  faire  avec  les  bayonnettes  excepte  s'y  asseoir 
—  „man  kann  alles  machen  mit  den  Bajonetten,  nur  nicht 
sich  darauf  setzen."  Sie  wissen,  warum,  meine  Herren. 
Die  Bajonette  würden  einem  in  das  Sitzfleisch  dringen. 
Talleyrand  wollte  in  dieser  witzigen  Form  ausdrücken, 
daß  man  wohl  momentan  alles  mit  den  Bajonetten  durch- 
setzen, sie  aber  nicht  zu  einer  soliden  dauernden  Unter- 
lage machen  könne. 

Der  Absolutismus  also,  wie  ungebärdig  er  sich  auch 
stelle,  hat  durchaus  kein  Wohlgefallen  an  der  prekären 
Existenz,  sich  in  einem  ausgesprochenen  und  erklärten 
Widerspruch  mit  den  gesellschaftlichen  Machtverhält- 
nissen zu  befinden  und  daher  jeden  Augenblick  zu  ris- 
kieren, daß  ihm  diese  wie  eine  Lawine  auf  die  Brust 
fallen  und  ihn  zerschmettern. 

Er  hat  daher  nur  ein  einziges  Mittel,  um  sich  möglich 
lange  fortzusetzen:  den  Scheinkonstitutionalis - 
mus. 

Sie  wissen,  worin  dieser  besteht. 

Der  Absolutismus  erläßt  eine  Verfassung,  in  welcher 
er  die  Rechte  des  Volkes  und  seiner  Vertreter  auf  ein 
winziges  von  keiner  reellen  Garantie  gesichertes  Minimum 
reduziert  und  durch  welche  er  also  von  vornherein  den 
Volksvertretern  teils  die  Möglichkeit,  teils  die  Lust  be- 

101 


nimmt,  eine  selbständige  Stellung  gegen  ihn  einzunehmen. 
Jeden  Versuch  der  Abgeordneten,  den  Willen  des  Volkes 
gegen  die  Regierung  zur  Geltung  zu  bringen,  brandmarkt 
er  unter  dem  Namen:  „parlamentarisches  Regime"  — 
als  ob  nicht  in  der  Tat  im  parlamentarischen  Regime  und 
nur  in  ihm  das  Wesen  einer  jeden  wahrhaft  konstitutio- 
nellen Regierung  bestände.  Endlich  behält  er  sich  inner- 
lich vor,  falls  dennoch  einmal  die  Volksvertretung  zu 
einem  unabhängigen,  mit  dem  Willen  der  Regierung  nicht 
übereinstimmenden  Votum  sich  entschließen  sollte,  das- 
selbe wie  nicht  ergangen  zu  betrachten,  gleichwohl  aber 
immer  das  äußere  Schaugepränge  konstitutioneller  Formen 
ruhig  beizubehalten. 

Sowie  der  Absolutismus  diesen  Schritt  getan  hat,  sich 
als  Scheinkonstitutionalismus  zu  konstatieren,  hat 
er  einen  großen  Vorteil  erreicht  und  seine  Existenz 
auf  unbestimmte  Zeit  verlängert. 

Wenn  der  Absolutismus  in  seiner  alten,  unverhüllten 
Weise  fortexistieren  wollte,  würde  er  nicht  auf  eine  lange 
Lebensdauer  rechnen  können.  Der  ausgesprochene,  an- 
erkannte Widerspruch  zwischen  ihm  und  dem  gesellschaft- 
lichen Zustande  würde  seinen  Sturz  zur  unausgesetzten, 
fortwährenden  Parole  der  Gesellschaft  machen.  Die  ganze 
Gesellschaft  würde,  ohne  das  anders  zu  können,  durch 
die  Natur  der  Sache  selbst,  gleichsam  nichts  anderes  als 
eine  große  Verschwörung  zum  Sturze  ihrer  Regierungs- 
form sein.  Eine  solche  Situation  kann  keine  Regierung 
auf  gar  lange  Zeit  aushalten!  Eine  Regierung  kann  mit 
Erfolg  in  einem  ihr  günstigen  Moment  ihr  Heer  zusammen- 
raffen und  einen  siegreichen  Angriff,  eine  siegreiche 
Konterrevolution  vornehmen.  Schwieriger  schon  ist  ihre 
Stellung,  wenn  s  i  e  der  angegriffene,  in  der  Defensive  be- 
findliche Teil  und  das  Volk  der  Angreifer  ist.  Der  Vor- 

102 


teil  bei  dieser  Art  von  Kämpfen  ist  nämlich  im  allge- 
meinen stets  auf  seiten  des  Angreifers  und  zwar  deshalb, 
weil  er  es  ist,  der  sich  den  ihm  günstigen  Moment  aus- 
sucht. Dies  ist  der  Grund,  weshalb  in  diesem  Jahrhundert 
meistens  die  Staatsstreiche  der  Regierung  geglückt  sind, 
aber  ebenso  auch  meistens  die  Revolutionen  des  Volkes. 

Inzwischen  kann  eine  Regierung  auch  noch  den  An- 
griff des  Volkes,  den  sie  für  einen  bestimmten  Zeitraum, 
z.  B.  innerhalb  eines  oder  einiger  Monate,  zu  erwarten 
hat,  mit  Erfolg  abwehren.  Was  aber  für  eine  Regierung 
von  der  äußersten  Schwierigkeit  ist,  ist,  ganze  Zeitperio- 
den hindurch  beständig  gerüstet  und  auf  dem  Kriegsfuß 
zu  stehen,  um  einen  Angriff,  der  sie  vielleicht  gerade  im 
mißlichsten  Momente,  im  Augenblicke  größter  sonstiger 
Verwicklungen  treffen  kann,  abzuwehren.  Eine  solche  Si- 
tuation ist  für  die  Regierung  auf  die  Länge  der  Zeit  un- 
haltbar und   daher  auch  unannehmbar. 

Sowie  dagegen  eine  absolutistische  Regierung  sich  mit 
dem  leeren  Schein  konstitutioneller  Formen  umgeben  hat 
und  nun  innerhalb  derselben  den  alten  Absolutismus  fort- 
setzt, hat  sie  einen  entschiedenen  Vorteil  davongetragen. 
Denn  jetzt  ist  durch  die  scheinbar  glücklich  erlangte 
Gleichartigkeit  zwischen  der  Regierungsform  und  dem  in 
der  Gesellschaft  herrschenden  Stand  der  letztere  in  den 
Schlaf  gelullt  und  befriedigt.  Das,  was  erreicht  werden 
soll,  scheint  ein  schon  Erreichtes  zu  sein.  Diese  Täu- 
schung beschwichtigt  den  Kampf,  lähmt  ihn  und  stumpft 
ihn  ab,  macht  Massen  des  Volkes  teils  zufrieden,  teils 
gleichgültig  und  indifferent.  Von  jetzt  ab  drängen  im  gan- 
zen nur  noch  die  unbewußt  in  der  Gesellschaft  wirken- 
den Kräfte,  nicht  mehr  das  eigene  Bewußtsein  dieser  Ge- 
sellschaft auf  den  Umsturz  der  Regierung. 

Der  Scheinkonstitutionalismus  ist  also  —  es  ist  sehr 

103 


wichtig,  meine  Herren,  dies  festzuhalten  —  durchaus  nicht 
eine  Errungenschaft  des  Volkes,  sondern  im  Gegenteil 
nur  eine  Errungenschaft  des  Absolutismus  und  die 
erheblichste  Verlängerung  seiner  Lebensdauer. 

Der  Scheinkonstitutionalismus  besteht  hiemach,  wie  Sie 
gesehen  haben,  darin,  daß  die  Regierung  das  aus- 
spricht, was  nicht  ist;  daß  sie  den  Staat  für  einen 
konstitutionellen  erklärt,  während  er  in  der  Tat  ein  ab- 
soluter ist;  er  besteht  in  der  Lüge. 

Dieser  Lüge  und  ihrer  Macht  gegenüber  besteht  das 
absolute,  das  schlechthin  siegreiche  Mittel  notwendig  in 
der  Aufdeckung  dieser  Lüge;  es  besteht  einfach  darin, 
daß  dieser  Schein  zerstört,  die  Fortsetzung  der  betörenden 
Form  unmöglich  gemacht  und  hierdurch  ihre  irreführende 
Wirkung  auf  Krethi  und  Plethi  abgeschnitten  wird.  Es 
besteht  darin,  die  Regierung  zu  zwingen,  der  Verhüllung 
zu  entsagen  und  sich  auch  formell  vor  aller  Welt  als 
das  zu  zeigen,  was  sie  ist:  als  absolute  Regierung. 

Die  Kammer,  sagte  ich,  muß.  und  dies  ist  das  unbe- 
dingte Siegesmittel,  aussprechen  das,  was  ist. 

Das  heißt,  die  Kammer  muß  unmittelbar  nach  ihrem 
Zusammentritt  einen  Beschluß  erlassen,  den  ich  Ihnen, 
größerer  Deutlichkeit  halber,  gleich  beispielsweise  for- 
muliert vortragen  will. 

Die  Kammer  müßte  also  gleich  nach  ihrem  Zusammen- 
tritt folgenden   Beschluß   erlassen: 

„In  Erwägung,  daß  die  Kammer  die  Genehmigung 
der  Ausgaben  für  die  neue  Militärorganisation  ver- 
weigert hat ;  in  Erwägung,  daß  nichtsdestoweniger  auch 
seit  dem  Tage  dieses  Beschlusses  die  Regierung  ein- 
gestandenermaßen diese  Ausgaben  nach  wie  vor  fort- 
setzt ;  in  Erwägung,  daß  so  lange  dies  geschieht,  die 

104 


preußische  Verfassung,  nach  welcher  keine  von  der 
Kammer  verweigerten  Ausgaben  gemacht  werden  dür- 
fen, eine  Lüge  ist;  in  Erwägung,  daß  es  unter  diesen 
Umständen  und  so  lange  dieser  Zustand  dauert,  der 
Vertreter  des  Volks  unwürdig  sein  und  sogar  eine 
direkte  Teilnahme  derselben  an  dem  Verfassungsbruch 
der  Regierung  in  sich  einschließen  würde,  durch  wei- 
teres Forttagen  und  Fortbeschließen  mit  der  Regierung 
derselben  behilflich  zu  sein,  den  Schein  eines  verfas- 
sungsmäßigen Zustandes  aufrecht  zu  halten,  —  aus 
diesen  Erwägungen  beschließt  die  Kammer,  ihre  Sit- 
zungen auf  unbestimmte  Zeit,  und  zwar  auf  so  lange 
auszusetzen,  bis  die  Regierung  den  Nachweis  antritt, 
daß  die  verweigerten  Ausgaben  nicht  länger  fortge- 
setzt werden." 

Sowie  die  Kammer  diesen  Beschluß  erläßt,  ist  die  Re- 
gierung unbedingt  besiegt.  Die  Gründe  sind  einfach  und 
liegen  in  dem  Vorigen.  Dieser  Beschluß  der  Kammer  liegt 
durchaus  in  den  Grenzen  ihrer  Rechtsbefugnisse ;  es  ist 
ihm  weder  mit  Staatsanwalt  noch  Gerichten  beizukommen. 
Die  Regierung  hat  also  nur  eine  einfache  Alternative. 
Entweder  sie  gibt  nach,  oder  sie  gibt  nicht  nach.  Gibt 
sie  nicht  nach,  so  muß  sie  sich  also  entschließen,  ohne 
Kammer  als  nackte  absolute  Regierung  zu  regieren.  Die 
Regierung  hätte  zwar  ein  drittes  Auskunftsmittel,  die 
Kammer  aufzulösen.  Aber  dieses  verdient  kaum  der  Er- 
wähnung, so  flüchtig  vorübergerauscht  wäre  es.  Denn 
die  neuen  Abgeordneten  würden  sofort  mit  derselben  Pa- 
role gewählt  werden.  Die  neue  Kammer  würde  sofort 
dieselbe  Erklärung  abgeben.  Es  bliebe  also  dabei,  daß 
die  Regierung  sich  entschließen  müßte,  entweder  nach- 
zugeben oder  für  ewige  Zeiten  ohne  Kammer  zu  regieren. 
Letzteres,  meine  Herren,  kann  sie  schlechterdings  nicht. 

105 


Tausend  Gründe  können  Ihnen  dies  beweisen.  Werfen 
Sie  Ihren  Blick  auf  Europa,  meine  Herren.  Wo  sie  hin- 
sehen, mit  einziger  Ausnahme  Rußlands,  das  aber  eben 
auch  ganz  andere  gesellschaftliche  Verhältnisse  hat  als 
die  anderen  Länder,  Staaten  mit  konstitutionellen  Formen ! 
Selbst  Napoleon  hat  der  konstitutionellen  Scheinform  nicht 
entbehren  können.  Er  hat  sich  eine  Deputiertenkammer 
gegeben.  Diese  allgemeine  Übereinstimmung  zeigt  Ihnen 
bereits  als  bloßes  Faktum,  daß  —  wovon  Ihnen  meine 
Theorie  den  klaren  Grund  in  den  gesellschaftlichen  Be- 
völkerungs-  und  Produktionsverhältnissen  aufgezeigt  hat 
—  in  den  heutigen  Verhältnissen  der  europäischen  Staaten 
eine  Notwendigkeit  vorliegt,  vermöge  deren  schlech- 
terdings nicht  mehr  ohne  konstitutionelle  Form  regiert 
werden  kann.  Sehen  Sie  auf  Österreich,  welches  den 
schlagendsten  Beweis  für  das  bildet,  was  ich  Ihnen  heute 
entwickelt  habe.  Nach  der  bewaffneten  Konterrevolution 
des  Jahres  1849  wurde  in  Österreich  die  Verfassung 
kassiert.  Nicht  daß  man  in  Österreich  schlimmer  und 
konterrevolutionärer  gewesen  wäre  als  bei  uns !  Durch- 
aus nicht !  Die  österreichische  Regierung  war  nur  naiver, 
weniger  ausgewitzt  als  die  unsrige.  Wenige  Jahre  ge- 
nügten daher  —  und  die  österreichische  Regierung  stellte 
ganz  von  selbst,  ohne  jeden  Aufstand,  ohne  jedes 
Andrängen  von  seiten  des  Volkes,  die  konstitutionelle 
Form  wieder  her.  Das  Amt  hatte  der  österreichischen 
Regierung  den  Verstand  gegeben,  einzusehen,  daß  sie 
ohne  konstitutionelle  Scheinform,  daß  sie  als  erklärte 
absolute  Regierung  die  prekärste  Existenz  von  der  Welt 
haben  und  sehr  bald  in  Stücke  brechen  müsse. 

Sagen  Sie  sich  hiernach,  wie  unmöglich  es  wäre,  daß 
gerade  Preußen,  gerade  Preußen  allein  in  dem  ganzen 
Europa,   Preußen  gerade  bei   seinem  kräftigen  Bürger- 

106 


stand,  ohne  konstitutionelle  Form  existierte !  Bedenken 
Sie  ferner,  wie  schwach  die  preußische  Regierung  nach 
außen,  wie  unmöglich  und  unhaltbar  ihre  auswärtige  dip- 
lomatische Stellung  wäre,  wie  sie  sich  bei  jeder  Verwick- 
lung die  übermütigsten  und  unerträglichsten  Fußtritte  von 
seiten  der  anderen  Regierungen  gefallen  lassen  müßte, 
wenn  sie  in  diesem  offen  erklärten  und  permanenten  Wider- 
spruch mit  ihrem  eigenen  Volke  stände  und  also  ihre 
Schwäche  vor  niemandem  mehr  verbergen  könnte. 

Daß  keiner  von  Ihnen,  meine  Herren,  glaube,  dies 
sei  ein  unpatriotisches  Raisonnement.  Einmal  hat  der  Poli- 
tiker wie  der  Naturforscher  alles  zu  betrachten,  was  ist, 
und  also  alle  wirkenden  Kräfte  in  Erwägung  zu  ziehen. 
Der  Antagonismus  der  Staaten  untereinander,  der  Gegen- 
satz, die  Eifersucht,  der  Konflikt  in  den  diplomatischen 
Beziehungen  ist  einmal  eine  wirkende  Kraft,  und  gleich- 
viel, ob  gut  oder  schlimm,  müßte  sie  hiernach  schon  un- 
bedingt in  Rechnung  gezogen  werden.  Überdies  aber,  meine 
Herren,  wie  oft  habe  ich  Gelegenheit  gehabt,  in  der  Stille 
meines  Zimmers  bei  historischen  Studien  mir  die  große 
Wahrheit  auf  das  Genaueste  zu  vergegenwärtigen,  daß  fast 
gar  nicht  abzusehen  wäre,  auf  welcher  Stufe  der  Bar- 
barei wir,  und  die  Welt  im  allgemeinen,  noch  stehen 
würden,  wenn  nicht  seit  je  die  Eifersucht  und  der  Gegen- 
satz der  Regierungen  untereinander  ein  wirksames  Mittel 
gewesen  wäre,  die  Regierung  zu  Fortschritten  im  Innern 
zu  zwingen !  Endlich  aber,  meine  Herren,  ist  die  Existenz 
der  Deutschen  nicht  von  so  prekärer  Natur,  daß  bei  ihnen 
eine  Niederlage  ihrer  Regierungen  eine  wirkliche  Gefahr 
für  die  Existenz  der  Nation  in  sich  schlösse.  Wenn  Sie, 
meine  Herren,  die  Geschichte  genau  und  mit  innerem 
Verständnis  betrachten,  so  werden  Sie  sehen,  daß  die 
Kulturarbeiten,  die  unser  Volk  vollbracht  hat,  so  riesen- 

107 


hafte  und  gewaltige,  so  bahnbrechende  und  dem  übrigen 
Europa  vorleuchtend  sind,  daß  an  der  Notwendigkeit  und 
Unverwüstlichkeit  unserer  nationalen  Existenz  gar  nicht 
gezweifelt  werden  kann.  Geraten  wir  also  in  einen  großen 
äußeren  Krieg,  so  können  in  demselben  wohl  unsere  ein- 
zelnen Regierungen,  die  sächsische,  preußische,  baye- 
rische, zusammenbrechen,  aber  wie  ein  Phönix  würde  sich 
aus  der  Asche  derselben  unzerstörbar  erheben  das,  wo- 
rauf es  u  n  s  allein  ankommen  kann  —  das  deutsche  Volk ! 

Richten  Sie  ferner  den  Blick,  meine  Herren,  von  den 
auswärtigen  Beziehungen  auf  die  inneren  Verhältnisse, 
auf  die  Finanzlage.  Vor  20  Jahren,  im  Jahre  1841,  im 
absoluten  Staat,  betrug  der  öffentliche  preußische  Etat 
55  Millionen. 

Jetzt  für  das  Jahr  63  betrug  das  Budget  der  Regie- 
rung nicht  weniger  als  144  Millionen.  In  nicht  mehr  als 
20  Jahren  hat  sich  das  Budget,  hat  sich  die  Steuerlast  ver- 
dreifacht. 

Eine  Regierung,  die  ein  solches  Budget  aufbringen 
muß,  eine  Regierung,  die  so  dasteht,  unablässig  mit  der 
Hand  in  jedermanns  Tasche,  muß  auch  mindestens  den 
Schein  annehmen,  jedermanns  Zustimmung  dabei  zu  haben. 

Wenn  für  die  alten  einfachen,  patriarchalisch  beschränk- 
ten Verhältnisse,  wenn  für  ein  Budget  von  55  Millionen, 
von  welchen  noch  über  ein  Fünftel  durch  den  Domänen- 
ertrag geliefert  wurde,  der  patriarchialische  Absolutis- 
mus genügte,  so  kann  ein  Budget  von  144  Millionen  in 
Preußen  nicht  mehr  auf  die  Dauer  durch  einen  einfachen 
Regierungsukas  beigetrieben  werden. 

Vor  allem  aber,  meine  Herren,  werfen  Sie  das  Auge 
auf  die  oben  aus  unserer  Theorie  entwickelten  Sätze, 
von  welchen  die  soeben  betrachteten  Umstände  nur  ein- 
zelne reale  Folgen  sind,  und  wonach  die  Regierung  sich 

108 


unmöglich  in  den  unverschleierten  und  offen  zugestandenen 
Widerspruch  mit  dem  gesellschaftlichen  Zustand  begeben 
kann.  Wollte  die  Regierung  dies  dennoch  tun,  regierte  sie 
in  absoluter  Weise  ohne  Kammern  fort,  —  nun,  so  würde 
durch  dies  von  der  Kammer  ausgegangene  Aussprechen 
dessen,  was  ist,  durch  den  von  der  Regierung  offen  ak- 
zeptierten Absolutismus  die  Illusion  getötet,  der 
Schleier  fortgerissen,  die  Unklaren  zur  Erkenntnis 
gebracht,  die  für  feinere  Unterschiede  Indifferenten  er- 
bittert, die  gesamte  Bourgeoisie  wäre  von  Stund'  an  in 
den  latenten,  unausgesetzt  wühlenden  Kampf  gegen  die 
Regierung  gerissen,  die  gesamte  Gesellschaft  wäre  eine 
organisierte  Verschwörung  gegen  sie,  und  die  Regierung 
hätte  von  diesem  Augenblicke  an  nichts  anderes  mehr  zu 
tun,  als  Astrologie  zu  treiben,  um  die  bestimmte  Stunde 
ihres  Unterganges  am  Sternenhimmel  zu  lesen. 

Dies  ist  die  Macht  des  Aussprechens  dessen, 
was  ist.  Es  ist  das  gewaltigste  politische  Mittel!  Fichte 
konstatiert  in  seinen  Werken,  daß  „das  Aussprechen 
dessen,  was  ist,"  ein  Lieblingsmittel  des  alten  Napoleon 
gewesen,  und  in"  der  Tat  hat  er  ihm  einen  großen  Teil 
seiner  Erfolge  verdankt. 

Alle  große  politische  Aktion  besteht  in  dem  Ausspre- 
chen dessen,  was  ist,  und  beginnt  damit. 

Alle  politische  Kleingeisterei  besteht  in  dem  Ver- 
schweigen und  Bemänteln  dessen,  was  ist. 

In  der  Tat,  meine  Herren,  könnte  und  müßte  ich  fast 
hier  schwere  politische  Anklagen  erheben,  wenn  ich  sie 
nicht  der  Einigkeit  zuliebe,  so  weit  es  irgend  möglich  ist, 
lieber  unterdrücken  wollte.  Jahrelang  haben  in  der  letzten 
Zeit  —  seit  und  mit  der  neuen  Ära  —  Führer  der  Volks- 
partei in  der  Presse  —  Sie  würden  auch,  wenn  ich  die 
Rücksicht  so  weit  triebe,  keinen  Namen  zu  nennen,  doch 

109 


wissen,  daß  ich  die  sogenannte  „Volkszeitung"  meine  — 
ein  System  befolgt,  welches  geradezu  in  nichts  anderem 
bestand,  als  in  dem  Aussprechen  dessen,  was  nicht  ist! 
Sie  gingen  von  der  Ansicht  aus,  man  müsse  vertuschen, 
verheimlichen  und  bemänteln ;  man  müsse  —  meinten  sie 
—  der  Regierung  so  lange  einreden,  daß  sie  eine  kon- 
stitutionelle sei,  bis  sie  wirklich  selbst  daran  glaube !  Sie 
wollten  also  die  Regierung  umlügen.  Aber  alle  reellen 
Erfolge  im  Leben  wie  in  der  Geschichte  lassen  sich  nur 
erzielen  durch  reelles  Umarbeiten  und  Umackern, 
nie  durch  Umlügen!  Diese  Geistesärmsten  sahen  nicht, 
daß  sie,  ohne  es  zu  wollen,  Regierungsmenschen  ge- 
worden waren,  in  bezug  auf  ihr  Mittel  sowohl,  wie  in  bezug 
auf  die  Wirkung  desselben.  In  bezug  auf  ihr  Mittel,  denn 
dieses  war  genau  dasselbe,  was  wir  als  das  Mittel  des 
sich  in  Scheinkonstitutionalismus  verhüllenden  Absolutis- 
mus kennen  gelernt  haben  —  das  Aussprechen  dessen, 
was  nicht  ist.  In  bezug  auf  die  Wirkung  dasselbe  — 
denn  diese  Geistesärmsten  sahen  nicht,  daß  sie,  um  der 
Regierung  in  ihren  Blättern  vorzulügen,  daß  sie  konsti- 
tutionell sei,  dieselbe  Lüge  täglich  dem  Volke  vorpre- 
digen und  ihr  so  endlich  bei  ihm  wirklichen  Eingang  ver- 
schaffen mußten.  Diese  Geistesärmsten  sahen  nicht,  daß 
sie  ferner  die  Regierung  durch  diese  Lügen  nur  ermutig- 
ten, fast  selber  staunend  über  den  Kredit  und  den  Nimbus, 
den  man  ihr  bereitete,  über  die  Aureole  einer  ,, neuen 
Ära",  die  man  ihr  aufs  Haupt  drückte,  Schritt  für  Schritt 
auf  der  ihr  so  leicht  gemachten  Bahn  des  Scheinkonsti- 
tutionalismus weiter  zu  gehen  und  sich  endlich  bis  zu  den 
Militärforderungen  zu  entwickeln.  Diese  Geistesärmsten, 
welche  täglich  in  ihren  Leitartikeln  gegen  Unsittlichkeit 
predigten,  sahen  nicht,  daß  die  Lüge  ein  tief  unsittliches 
Mittel  ist,   welches  im  politischen  Kampfe  wohl  einer 

110 


mäcchiavellistischen  Regierungskunst,  niemals  aber  dem 
Volke  zugute  kommen  kann. 

Diese  Geistesärmsten  sind  es,  welche  einen  sehr  großen 
Teil  der  Verantwortlichkeit  dafür  tragen,  .daß  die  Dinge 
so  kamen,  wie  sie  gekommen  sind. 

Sie  waren  es,  welche  unter  dem  Ausruf:  „Ehren- 
männer! die  Minister  sind  Ehrenmänner!  Vertrauen  den 
Ministern !"  in  ihren  Leitartikeln  die  Kammern  dazu  trie- 
ben, dem  scheinkonstitutionellen  Ministerium  Schwerin- 
Patow  die  provisorischen  Geldforderungen  für  die  Ar- 
meeorganisation zu  bewilligen,  die  damals  viel  leichter 
zu  verweigern  waren.  Sie  waren  es,  die  somit  die  Schuld 
tragen,  daß,  was  ohne  die  provisorische  Geldbewilligung 
unmöglich  war,  die  Armeeorganisation  überhaupt  einge- 
führt werden  konnte  und  daß  wir  jetzt  an  diesem  schweren 
Konflikte   stehen. 

Friede,  meine  Herren,  der  Vergangenheit ! 

Aber  um  so  unerbittlicher,  um  so  eifersüchtiger  lassen 
Sie  uns  in  dem  schweren  Kampfe  der  Gegenwart  darauf 
halten,  daß  nicht  wiederum  durch  eine  Politik  verlogener 
Bemäntelung  das  Volk  um  sein  Recht  betrogen  werde. 
Ich  habe  ihnen  das  Mittel  entwickelt,  welches  den  un- 
bedingten und  sicheren  Sieg  des  Volkes  nach  sich  ziehen 
muß.  Wirken  Sie  dafür.  Es  soll  eine  Wechselwirkung 
bestehen  zwischen  den  Abgeordneten  und  der  öffentlichen 
Meinung.  Erheben  Sie  das  Mittel,  das  wir  gefunden  haben, 
zur  Agitationsparole.  Verbreiten  Sie  dieselbe,  streiten  Sie 
für  dieselbe  in  dem  gesamten  Kreise  Ihrer  Bekannten, 
an  öffentlichen  und  Privatorten,  im  ganzen  Bereiche  Ihres 
Einflusses.  Betrachten  Sie  jeden  als  einen  sei  es  bewußten, 
sei  es  unbewußten  Gegner  der  guten  Sache,  der  dieses 
Mittel  nicht  ergreifen  will.  Das  entwickelte  Mittel  ist 
das  einzige,  welches  die  Kammer  hat.  Welches  andere 

111 


Mittel  hätte  sie  ?  Es  wäre,  wie  auf  der  Hand  liegt,  die 
kläglichste  und  absurdeste  Illusion,  wenn  die  Kammer 
glaubte,  dadurch,  daß  sie  forttagt  und  fortfährt,  andere, 
etwa  alle  Forderungen  des  Ministeriums  zu  verweigern, 
dieses  zwingen  zu  können.  Wenn  man  die  erste  unbestrit- 
tene verfassungsmäßige  Weigerung  der  Kammer  mit 
Füßen  tritt  und  darüber  hinweggeht,  als  existierte  sie 
nicht,  wie  ist  es  möglich,  daß  die  zweite  oder  dritte  oder 
vierte  Verweigerung  der  Kammer  eine  größere  Wirkung 
hätte?  Vielmehr  würde  man  sich  nur  gewöhnen,  un- 
bequeme Beschlüsse  der  Kammern  wie  nicht  ergangen 
zu  betrachten.  Regierung  wie  Volk  würde  sich  daran 
gewöhnen.  Die  süße  Gewohnheit  der  Verachtung  der 
Kammerbeschlüsse  würde  sich  festsetzen  und  beim  Volke 
—  und  zwar  mit  Recht  —  fast  in  noch  höherem  Grade 
als  bei  der  Regierung.  Eine  Kammer,  die  einwilligte,  wenn 
man  ihre  verfassungsmäßigen  Beschlüsse  mit  Füßen  tritt, 
weiter  zu  raten  und  zu  taten  mit  der  Regierung,  ihre  Rolle 
fortzuspielen  in  dieser  Komödie  des  Scheinkonstitutio- 
nalismus,  würde  dadurch  der  schlimmste  Komplize  der 
Regierung  sein.  Denn  sie  würde  eben  dadurch  der  Re- 
gierung ermöglichen,  unter  dem  fortdauernden  Scheine  der 
konstitutionellen  Form  die  konstitutionellen  Rechte  des 
Volkes  zu  vernichten.  Die  Kammer  wäre  dann  aber  noch 
viel  strafbarer  als  die  Regierung.  Demi  viel  strafbarer 
noch  als  mein  Gegner  ist  der  eigene  Vertreter  meiner 
Rechte,  wenn  er  meine  Rechte  verrät. 

Noch  schlimmer  womöglich  wäre  es,  wenn  die  Kammer 
sich  in  dieser  Frage  auf  einen  sogenannten  Kompromiß, 
wie  z.  B.  den  der  zweijährigen  Dienstzeit,  einlassen  wollte. 
Besonders  dagegen,  meine  Herren,  erheben  Sie  laut  Ihre 
Stimme.  Es  gibt  überhaupt  keinen  Kompromiß  in  dieser 
Frage.  Würde  z.  B.  von  der  Regierung  der  Kompromiß 

112 


der  zweijährigen  Dienstzeit  angeboten,  und  die  Kammer 
ginge  hierauf  ein,  so  wäre  um  eines  zwar  an  sich  nicht 
unwichtigen,  aber  im  Verhältnis  zur  ganzen  Frage  doch 
nur  überaus  unbedeutenden  Punktes  willen  das  Interesse 
des  Landes  preisgegeben  und  verraten.  Denn  wenn  die 
Armeeorganisation  mit  der  Beschränkung  auf  zweijährige 
Dienstzeit  angenommen  würde,  so  wäre  immerhin  die 
Landwehr  —  das  ganze  erste  Aufgebot,  welches  die 
wirkliche  Wehrkraft  des  Landes  bildet  —  forteskamo- 
tiert,  sie  wäre  zur  Kriegsreserve  gezogen,  unter  Linien- 
offiziere gestellt.  Wir  hätten  keine  Landwehr  mehr. 
Neben  dieser  Kapitalfrage  aber,  ob  das  Land  seine  Land- 
wehr behalten  soll  oder  nicht,  schwindet  die  andere  Frage, 
ob  der  Dienstpflichtige  zwei  oder  drei  Jahre  zu  dienen 
hat,  und  ebenso  die  Kostenfrage  in  ein  Nichts  zusammen. 

Aber  endlich  sogar  die  Landwehrfrage  kommt  jetzt 
nur  in  zweiter  Linie  in  Betracht. 

Was  durch  den  Verlauf,  den  die  Sache  genommen, 
jetzt  in  erster  Linie  steht,  das  ist  die  konstitutionelle 
Grundfrage:  Ist  die  Regierung  gezwungen,  Ausgaben 
einzustellen,  deren  Genehmigung  von  der  Kammer  ver- 
weigert ist  ?  Die  Regierung  hat  trotz  dieser  verweigerten 
Genehmigung,  als  existierte  dieselbe  gar  nicht,  die  Aus- 
gaben fortzusetzen  erklärt.  Wenn  in  dieser  Lage  der 
Sache  die  Kammer  sich  zu  irgend  einem  Kompromiß  her- 
beiließe, wie  zu  dem  der  zweijährigen  Dienstzeit,  so  wäre 
das  nicht  mehr  ein  Kompromiß,  ein  Vergleich;  es 
wäre  ein  gänzliches  Preisgeben  des  öffentlichen  Rechts. 
Es  würde  dann  die  Bismarcksche  staatsrechtliche  Praxis 
glücklich  Platz  gegriffen  haben,  welche  lautet :  wenn  die 
Regierung  sich  in  einem  Konflikt  mit  dem  verfassungs- 
mäßigen Recht  der  Kammern  befindet,  so  müssen  diese 
nachgeben.  Dies  wäre  es,  was  durch  diesen  Präzedenz- 

8  La.salle.    Ge..   Schriften.   Band  U.  113 


fall  festgestellt  wäre.  Betrachten  Sie  daher  jeden  gerade- 
zu als  einen  bewußten  oder  als  einen  unbewußten  und 
dann  noch  viel  gefährlicheren  Feind  der  guten  Sache,  der 
hier  von  einem  Kompromiß  spricht. 

Unser  Mittel,  meine  Herren,  ist  aber  auch  jedenfalls 
unschädlich.  Es  kann  nichts  verderben,  denn  das  wird 
jeder  von  Ihnen  einsehen :  Ist  die  Regierung  so  fest  zum 
Absolutismus  entschlossen,  daß  sie  sogar,  falls  die  Kam- 
mer jene  obige  Erklärung  erläßt,  nicht  nachgibt  und 
ohne  Kammer  in  unverhüllt  absoluter  Form  weiter  re- 
giert —  nun,  dann  würde  die  Kammer  auch  ebensowenig 
und  noch  viel  weniger  durch  nachgiebiges  Forttagen  mit 
der  Regierung  dieselbe  von  dem  absolutistischen  Schein- 
konstitutionalismus  herunterdrängen  und  zu  einem  Ein- 
gehen auf  wahrhaften  Konstitutionalismus  be- 
wegen können;  sie  würde  der  Regierung  nur  das  Mittel 
geben,  die  Komödie  des  Scheinkonstitutionalismus  fort- 
zuspielen. Diese  ist  aber  noch  weit  verderblicher  als  der 
offene  Absolutismus.  Denn  sie  verwirrt  die  Volksintelli- 
genz und  depraviert,  wie  jedes  auf  Lüge  beruhende  Re- 
gierungssystem,  die   Sittlichkeit  des  Volkes. 

Das  Mittel  ist  also  auch  in  jedem  Falle  für  das  Land 
unschädlich.  Es  ist  selbst  ungefährlich  für  die  Abge- 
ordneten, und  es  gehört  nur  Klarheit  und  Energie,  aber 
kein  großer  Mut  dazu,  sich  dazu  zu  entschließen.  Das 
einzige  Opfer,  welches  es  den  Abgeordneten  auferlegt, 
ist :  schlimmstenfalls  auf  einige  Zeit  der  Wichtigkeit  einer 
offiziellen  Stellung  zu  entsagen ! 

Das  Mittel  ist  endlich,  wie  ich  Ihnen  früher  gezeigt, 
schlechterdings  notwendig  und  in  allen  Fällen  siegreich. 
Eben  deshalb  ist  anzunehmen,  daß  die  Regierung,  wenn  es 
angewendet  wird,  von  selbst  vor  demselben  zurückweicht. 

Vielleicht  aber  —  und  dies  wäre  gar  sehr  zu  Ihrem 

114 


Vorteil,  meine  Herren,  —  vielleicht  gibt  sie  nicht  augen- 
blicklich nach,  sondern  bleibt  einige  Zeit  hartnäckig,  ohne 
Kammern  fortregierend.  Es  wäre  dies  gar  sehr  zu  Ihrem 
Vorteil,  sage  ich.  Denn  um  so  mehr  demütigt  sich  dann 
die  Regierung  vor  der  Majorität  des  Volkes,  wenn  sie 
später  umzukehren  sich  gezwungen  sieht.  Um  so  mehr 
erkennt  sie  dann  die  gesellschaftliche  Macht  des  Bürger- 
tums als  die  ihr  überlegene  Macht  an,  wenn  sie  erst 
später  umkehrend  sich  vor  Volk  und  Kammer  beugen  muß. 
Dann  werden  Sie,  meine  Herren,  in  der  Lage  sein, 
Ihrerseits  und  siegreich  Ihre  Bedingungen  zu  stellen.  Dann 
werden  Sie  in  der  Lage  sein,  das  parlamentarische  Regi- 
ment, ohne  welches  nur  Scheinkonstitutionalismus  bestehen 
kann,  zu  fordern  und  durchzusetzen.  Dann  also  kein  Ver- 
söhnungsdusel, meine  Herren.  Sie  haben  jetzt  hinreichende 
Erfahrungen  gesammelt,  um  zu  sehen,  was  der  alte  Ab- 
solutismus ist.  Dann  also  kein  neuer  Kompromiß  mit 
ihm,  sondern:  den  Daumen  aufs  Auge  und  das  Knie 
auf  die  Brust! 


115 


NACHTRAG. 

Folgendes  sind  die  Antworten  Lassalles  auf  die  in 
der  „Einleitung"  erwähnten  Artikel  der  „Berliner  Volks- 
zeitung" : 

I. 

„Vossische  Zeitung"  vom  13.  Januar  1863: 
Von    Herrn    F.   Lassalle    geht    uns    nachstehendes 
Schreiben  mit  dem  Ersuchen  um  Abdruck  desselben  zu: 

Geehrter  Herr  Redakteur ! 

Die  Nr.  8  der  „Volkszeitung"  vom  10.  Januar  bringt 
unter  der  Überschrift  „Überspanntheit  und  Abspannung" 
einen  Leitartikel,  in  welchem  sie,  wenn  auch  ohne  mich 
zu  nennen,  den  von  mir  in  meiner  Broschüre:  „Was  nun" 
entwickelten  Vorschlag  :  die  Kammer  müsse  beschließen  : 
„ihre  Sitzungen  auf  unbestimmte  Zeit  und  zwar  auf  so- 
lange auszusetzen,  bis  die  Regierung  den  Nachweis  an- 
tritt, daß  die  verweigerten  Ausgaben  nicht  länger  fort- 
gesetzt werden,"  kritisiert.  Daß  sie  sich  gegen  denselben 
ausspricht,  ist  in  der  Ordnung  und  war  von  ihr  nicht 
anders  zu  erwarten.  Weniger  notwendig  aber  war  es, 
daß  sie,  um  diesen  Vorschlag  zu  bekämpfen,  zu  einer 
plumpen  Unwahrheit  greift,  die  jenen  Vorschlag  aller- 
dings vollständig  in  sein  lächerlichstes  Gegenteil  ver- 
kehrt. — 

116 


Die  ,, Volkszeitung"  sagt  nämlich,  das  Abgeordneten- 
haus werde  viel  Besseres  zu  tun  haben,  als : 

„von  dem  überspannten  Wahn  der  Macht  einer  ein- 
zigen Resolution  in  die  Abgespanntheit  des  schweigen- 
den Verzehrens  der  Vertagungsdiäten  durch  volle 
„14  Tage  (  ?  ?)  zu  verfallen,  um  sodann  das  Reso- 
„lutionsschauspiel  noch  einmal  durchzuführen 
,,(  ?  ?),  und  auf  neue  14  Tage  (  ?  ?)  imposant  unter- 
zutauchen. Zur  dritten  Wiederholung  dieser 
„Szene  (  ?  ?),  fürchten  wir,  werden  die  unfehlbarsten 
„Berater  den  Mut  nicht  haben.  Denn  14  Tage  (  ! !) 
„imposantes  Schweigen"  liest  sich  sehr  imposant,  ist 
„aber,  wiederholt  in  der  Wirklichkeit  ausgeführt,  eine 
, .Abspannung,  wie  sie  nur  von  der  Überspanntheit  je- 
„mals  wider  Willen  herbeigeführt  worden  ist." 

Die  „Volkszeitung"  nimmt  also  den  Anschein  an,  als 
wäre  in  jenem  Vorschlag  von  einer  „Vertagung  auf  vier- 
zehn Tage"  gesprochen,  die  dann  nach  14  Tagen  zu 
wiederholen  wäre  und  so  fort.  Dies  wäre  allerdings  ein 
so  lächerlicher  Gedanke,  daß  er  schwerlich  in  dem  Ge- 
hirne irgend  eines  anderen,  als  in  dem  des  Redakteurs  der 
„Volkszeitung",  entstehen  könnte.  In  der  Tat  ist  aber  ein 
solcher  Vorschlag  weder  von  irgend  einem  anderen, 
noch  von  mir  in  jener  Broschüre  gemacht  worden.  Ich 
verlange  vielmehr  ausdrücklich,  wie  mein  oben  angeführ- 
ter Vorschlag  zeigt,  daß  sich  die  Kammer  ein  für  alle- 
mal auf  so  lange  vertagt,  bis  die  Regierung  den  artiku- 
lierten Nachweis  antritt. 

Die  „Volkszeitung"  setzt  sogar  die  Worte  „imposantes 
Schweigen"  in  Anführungsstriche  und  erregt  hierdurch  den 
Schein,  als  seien  diese  aus  der  in  Rede  stehenden  Bro- 
schüre herausgegriffen.   In  der  Tat  finden  sie  sich  aber 

117 


ebensowenig  in  dieser  wie  in  einem  gestrigen  Artikel  der 
„Nationalzeitung",  auf  welchen  man  die  Kritik  der 
„ Volkszeitung",  außer  auf  meine  Broschüre,  noch  be- 
ziehen könnte.  Sie  liegen  ebenso  von  dem  Gedankengang 
derselben  hundert  Meilen  ab. 

Diese  Manier,  bei  allen,  welche  jene  Broschüre  nicht 
gelesen  haben,  den  Schein  zu  erregen,  als  sei  in  derselben 
eine  stets  neu  zu  wiederholende  Vertagung  auf  vier- 
zehn Tage  vorgeschlagen  worden  —  mag  geschickt,  mag 
besonders  rabbinisch  sein  —  ehrlich  ist  sie  aber  durch- 
aus nicht!  Die  ,, Volkszeitung"  hätte  sich  hierin  die 
„Kreuzzeitung"  zum  Muster  nehmen  können,  welche 
meine  Broschüre  natürlich  bekämpft,  aber  den  in  der- 
selben entwickelten  Vorschlag  doch  in  treuer,  wörtlicher 
Fassung  wiedergibt. 

Bei  einer  so  wichtigen,  das  ganze  Land  betreffenden 
Angelegenheit,  in  welcher  die  „Volkszeitung"  doch  jedem 
freilassen  müßte,  sich  nach  seiner  eigenen  Einsicht  über 
die  verschiedenen  Vorschläge  zu  entscheiden,  stellt  jene 
Fälschung  eine  Handlungsweise  dar,  welche  sich  um  des 
Preßgesetzes  und  des  Anstandes  willen  jeder  Qualifizie- 
rung entzieht. 

Eine  einzige  Vermutung  bleibt  noch  übrig,  um  sich 
möglicherweise  das  zu  erklären,  was  die  „Volkszeitung  ' 
von  der  vierzehntägigen  Vertagung  fabelt.  —  Viel- 
leicht —  vermute  ich  —  bestimmt  die  Geschäftsord- 
nung des  Hauses,  die  ich  nicht  kenne,  daß  sich  das  Haus 
nur  auf  vierzehn  Tage  vertagen  könne,  so  daß  dann  also 
der  Redakteur  der  „Volkszeitung"  —  was  freilich  wie- 
derum nur  bei  seiner  Intelligenz  und  Ehrlichkeit  mög- 
lich war  —  meinen  Vorschlag  gleich  geschäftsordnungs- 
gemäß verbessert  mitteilt. 

Freilich  konnte  eine  solche  aus  der  Geschäftsordnung 

118 


abgeleitete  Schwierigkeit  wiederum  für  niemand  anders 
als  den  Redakteur  der  „Volkszeitung"  existieren!  Denn 
abgesehen  davon,  daß  das  Haus  stets  alleiniger  Herr 
ist,  seine  Geschäftsordnung  aufzuheben  oder  zu  ändern, 
—  setzt  sich  das  Haus  in  jenem  Beschlüsse  erst  über  sein 
ganzes  Dasein  hinweg,  so  wird  es  sich  wohl  auch  über 
die  Geschäftsordnung  hinwegsetzen  können!  Die  ,, Volks- 
zeitung" kann  unbesorgt  sein!  Wer  übers  Pferd  springt, 
springt  auch  über  den  Esel ! 

Noch  habe  ich  mit  einigen  Worten  des  schon  oben  an- 
gezogenen Artikels  der  „Nationalzeitung"  (Nr.  13  vom 
9.  Januar)  Erwähnung  zu  tun,  weil  derselbe  scheinbar 
meinem  Vorschlage  ganz  nahe  liegt,  in  der  Tat  aber 
ein  ganz  entgegengesetztes  Resultat  hervorbrin- 
gen würde. 

In  jenem  Artikel  und  in  einer  Berichtigung  zu  dem- 
selben (in  der  Beilage  zu  Nr.  15  in  der  „Nationalzeitung" 
vom  10.  Januar)  macht  die  „Nationalzeitung"  nämlich 
den  Vorschlag :  „die  Abgeordneten  müssen  vor  der  Hand 
jede  Beratung  eines  Budgets  für  1863  ableh- 
nen, weil  die  Regierung  ihnen  die  verfassungsmäßige 
Beratung  und  Beschlußfassung  verwehrt." 

Die  Ablehnung  der  Beratung  soll  also  nach  der  „Natio- 
nalzeitung" nur  in  bezug  auf  die  Budgetberatung  statt- 
finden, eine  Ablehnung  aller  Beratungen,  und  folglich 
eine  Vertagung  des  Hauses  bis  zur  Wiederherstellung 
des  verfassungsmäßigen  Rechts  soll  nicht  eintreten;  viel- 
mehr sollen,  wie  sich  aus  dem  ganzen  Artikel  von  selbst 
ergibt,  die  anderen  Beratungen,  Gesetzbeschlüsse  usw. 
vom  Hause  fortgesetzt  werden. 

Es  muß  auf  der  Hand  liegen,  daß,  träte  dies  ein,  die 
Regierung  genau  das,  und  mehr  als  das  erreicht 
hätte,  was  sie  nur  irgend  hoffen  kann!  — 

119 


Bei  der  Ablehnung  der  Budgetberatung  würde  sich 
die  Regierung  um  so  eher  das  Recht  eines  Notbudgets 
konstruieren,  und  im  übrigen  hätte  sie  in  der  Fortdauer 
der  Kammersitzungen  und  Kammerberatungen  auch  noch 
den  fortdauernden  Schein  und  Apparat  eines 
konstitutionellen  Zustandes,  und  also  die  Vor- 
teile desselben. 

Der  in  meiner  Broschüre  entwickelte,  hier  aus  Mangel 
an  Raum  nicht  weiter  auszuführende  Gedanke  ist  vielmehr 
gerade  der  entgegengesetzte,  ist  gerade  der  :  die  Regierung 
zu  zwingen,  entweder  dem  verfassungsmäßigen  Recht 
der  Kammern  nachzugeben,  oder  sich  allen  konsti- 
tutionellen Scheins  und  Apparates  und  aller  dar- 
aus entspringenden  Vorteile  zu  begeben,  also  durch 
eine  unverhüllte  absolute  Regierung  —  oder,  was  ganz 
dasselbe  wäre,  durch  Oktroyierung  einer  ständischen 
Verfassung  —  im  Laufe  der  Zeit  eine  solche  Entwicklung 
herbeizuführen,  welche  die  Regierung  unmöglich  herbei- 
führen wollen  kann  und  wird. 

In  der  Tat  steht  und  fällt  ja  mit  dem  verfassungs- 
mäßigen Budgetbewilligungsrecht  die  ganze  Verfassung, 
und  ist  sie  gefallen,  so  ist  es  sicher  für  das  Land  nicht 
vorteilhaft,   daß   noch  ihr   Schein  fortexistiere! 

Nur  Klarheit  und  Entschiedenheit,  nur  diese 
entschiedene  Alternative  kann  in  dieser  schweren 
Krise  helfen!  Das  dem  Wahren  Naheliegende  ist 
aber  hier,  wie  häufig,  gerade  das  Falscheste  von 
allem. 

Mit  vorzüglicher  Hochachtung 

F.   Lassalle. 
Berlin,   10.  Januar   1863. 


120 


II. 

„Vossische   Zeitung"    Nr.  12  vom    15.  Januar    1863: 

Erwiderung. 

Zwei  Negationen  bilden  eine  Bejahung,  zwei  Lügen 
aber  darum  noch  durchaus  keine  Wahrheit ! 

Durch  meine  gestrige  Erklärung  in  Verlegenheit  ge- 
setzt, erklärt  heut  (in  Nr.  11)  die  „Volkszeitung",  daß 
der  Plan  einer  wiederholten,  immer  auf  vierzehn  Tage 
auszusprechenden  Vertagung  des  Abgeordnetenhauses  von 
„sehr  achtbarer  und  einflußreicher  Seite"  aufgestellt  wor- 
den. Freilich  sei  er  „noch  nicht  in  die  Öffentlichkeit  ge- 
treten" und  werde  nunmehr  (plötzlich!)  auch  gar 
nicht  weiter  geltend  gemacht  werden.  Keineswegs  aber 
habe  sie  irgendwie  an  meine  Broschüre :  „Was  nun  ?  ' 
gedacht.  Es  sei  eine  irrtümliche  Voraussetzung,  sagt  die 
„Volkszeitung"  :  „daß  wir  in  Leitartikeln  gegen  unschäd- 
liche Phantasmen  eines  hohlen  Pessimismus  zu  Felde 
ziehen."  Vor  dergleichen  bewahre  sie  schon  ein  Gefühl 
„geistiger  Sauberkeit"  und  die  Würde  der  Zeitung. 

Wenn  nun  auch  mein  Hauptzweck  hiernach  bereits  er- 
reicht ist,  und  wenn  auch  diejenigen,  welche  jene  Bro- 
schüre und  die  Leitartikel  in  Nr.  8  und  9  der  „Volks- 
zeitung" gelesen  haben,  nicht  einen  Augenblick  im  Zwei- 
fel, sondern  nur  in  sprachloser  Verwunderung  über  so 
dreiste  Unwahrheit  sein  werden,  so  erfordert  doch  so 
pfäffisch  freches  Lügen,  schon  um  den  allgemeinen  Cha- 
rakter dieses  Blattes  und  die  Art  seiner  „geistigen  Sauber- 
keit" auch  für  andere  näher  darzulegen,  die  Beschämung 
einer  kurzen  tatsächlichen  Widerlegung. 

Im  Leitartikel  der  Nr.  8  der  „Volkszeitung"  ist  die 
Grundlage  desselben,  die  geistreiche  Unterscheidung  :  „Die 
Volksvertretung  ist  eine  Macht,  aber  hat  keine  Macht," 

121 


gegen  die  von  mir  meiner  Broschüre  zugrunde  gelegte 
Theorie  gerichtet :  Die  wirkliche  Verfassung  eines  Landes 
bestehe  in  den  realen  tatsächlichen  Machtver- 
hältnissen in  demselben,  die  geschriebene  Verfassung 
sei  nur  der  Ausdruck  dieser  Machtverhältnisse  und 
ohne  diese  reale  Grundlage  von  keinem  Wert,  Verfas- 
sungsfragen seien  daher  ursprünglich  und  in  letzter  In- 
stanz nicht  sowohl  Rechtsfragen  als  Macht  fragen. 

Die  polemische  Bezugnahme  auf  diese  von  mir  in  jener 
Broschüre  historisch  entwickelte  und  von  der  „Volks- 
zeitung" natürlich  durchaus  nicht  verstandene  Theorie 
durchdringt  jeden  Satz  in  den  beiden  Leitartikeln  der  Nr.  8 
und  9.  Einige  Beispiele  mögen  genügen.  So  in  Nr.  8 : 
,,. . .  Wer,  mit  einem  Worte  gesagt,  die  Geschichte  der 
Entwicklung  des  Staats-  und  Völkerlebens  nicht  vom 
Standpunkte  der  bloßen  Agitation  nach  Macht, 
sondern  vom  Standpunkt  des  wachsenden  R  e  c  h  t  s  bewußt- 
seins  aus  betrachtet  usw."  Oder:  „Darum  behaupten  wir: 
es  leistet  ein  jeder,  der  in  seiner  Überspanntheit  nach 
sogenannter  Machtpolitik  (?)  für  die  Volksver- 
tretung hascht,  bewußt  oder  unbewußt  der  Reaktion  sehr 
kostbare  Dienste.  Der  größte  Fehler  dieses  Haschens 
aber  besteht  nun  darin,  daß  man  im  Bewußtsein  der  Ver- 
geblichkeit desselben  in  das  absolute  Gegenteil,  in  die 
Abspannung  verfällt  und  als  kühnsten  Rat  höchster 
Taten  ( —  welches  Deutsch!  welcher  Unsinn!  wie  un- 
angenehm ist  es,  so  etwas  abschreiben  zu  müssen!)  die 
Weisheit  der  Vertagungs k u n s t  (  ?  ?)  empfiehlt,  von 
deren  imposantem  Schweigen  man  sich  vergeblich  den 
höchsten  Effekt  verspricht."  Und  am  Ende  dieses  Ar- 
tikels :  „Zur  dritten  Wiederholung  dieser  Szene  fürchten 
wir,  werden  die  unfehlbarsten  Berater  den  Mut  nicht 
haben.  Denn  vierzehn  Tage  imposantes  Schweigen  liest 

122 


sich  sehr  imposant,  ist  aber  usw."  Liest  sich  sehr  im- 
posant! Die  „Volkszeitung"  zeigt  hier  also,  daß  ihr 
eine  Broschüre  im  Kopfe  schwirrt,  daß  sie  von  etwas 
spricht,  das  sie  gelesen  haben  will,  nicht  von  einer, 
wie  sie  jetzt  sagt,  „noch  nicht  in  die  Öffentlichkeit  ge- 
tretenen" Ansicht,  die  sie  dann  wohl  nur  gehört  haben 
könnte. 

Und  noch  deutlicher  wieder  in  Nr.  9 :  Wenn  ein  en- 
ragierter  Pessimist  nach  Machtpolitik  jagt  — 
(hier  spricht  sie  also  geradezu  von  dem  enragierten  „Pes- 
simismus", an  welchen  zu  denken  nach  ihrer  heutigen 
Erklärung  ihre  geistige  „Sauberkeit"  und  „Würde"  sie 
ganz  unfähig  macht)  und  sich  dann  sehr  echauffiert 
auf  den  Bauch  legt  (??!!)  und  imponierendes  Nichts- 
tunempfiehlt, so  können  wir  ihn  ruhig  der,,Kreuz- 
zeitung"  zur  Glorifizierung  als  den  „„wahren 
Musterdemokraten""   überlassen. 

Hier  werden  ich  und  meine  Broschüre  also  auf  das 
deutlichste  bezeichnet,  denn  die  „Kreuzzeitung"  hatte  eben 
über  diese  neulich  zwei  Leitartikel  gebracht,  auf  welche 
hier  angespielt  ist.  Freilich  kann  auch  hierbei  wieder  die 
„Volkszeitung",  aus  purer  „geistiger  Sauberkeit",  das 
perfideste  Lügen  nicht  lassen.  Sie  will  nämlich,  indem  sie 
die  Worte  „den  wahren  Musterdemokraten"  in  Anfüh- 
rungsstriche setzt,  bei  ihren  Lesern  echt  pfäf fisch 
den  verdächtigen  Schein  erregen,  als  habe  die  „Kreuz- 
zeitung"  mich  so  bezeichnet,  während  dies  der  ,, Kreuz- 
zeitung" weder  mit  diesen  noch  mit  anderen  Worten  auch 
nur  in  den  Sinn  gekommen  ist,  sie  vielmehr  jene  Broschüre 
auf  das  entschiedenste  bekämpft  und  sie  nur  als  klar  und 
konsequent  gedacht  anerkennt  —  ein  Lob,  das  man  auch 
dem  erbittertsten  Gegner  erteilen  kann  und  das  überhaupt 
gar  kein  Lob  wäre,  als  in  einer  Zeit,  in  welcher  man 

123 


bereits  anfängt,  sich  an  den  Stil  und  Gedankengang  der 
„Volkszeitung"   gewöhnt  zu  haben. 

Wenn  nun  nach  so  deutlicher  Bezeichnung  die  ,,  Volks- 
zeitung", stolz  auf  ihre  Abonnenten  und  Sprachfehler 
—  sie  hat  deren  34000,  nämlich  Abonnenten,  denn  an 
Sprachfehlern  würden  ohne  Mühe  in  jedem  Quartal  weit 
mehr  zusammengezählt  werden  können  —  es  unter  ihrer 
„Sauberkeit"  erklärt,  an  mich  und  meine  Broschüre,  in 
welcher  ich  freilich  die  Geistesarmut  und  politische  Schäd- 
lichkeit der  „Volkszeitung"  hinreichend,  wenn  auch  in 
Kürze,  darlege,  in  jenen  Leitartikeln  irgend  gedacht  zu 
haben,  so  zeigt  sie  hierdurch  nur,  daß  sie  in  bezug  auf 
einfache  Tatsachen  nicht  weniger  pfäffisch  verlogen  ist, 
als  in  ihren  politischen  Ratschlägen,  und  es  läßt  sich  ihr 
hierauf  nur  erwidern : 

Non  audet  Stygius  Pluto  tentare  quod  audet 
Ef frenus  monachus  plenaque  f raudis  anus  !  *) 
was  sich  der  Redakteur  der  „Volkszeitung"  übersetzen 
lassen  möge. 

Berlin,   14.  Januar   1863. 

F.  Lassalle. 


*)  Deutsch  etwa: 
Selbst  der  höllische  Pluto  wagt  nicht  zu  versuchen,  was  kecklich 
Wagen  der  schamlose  Mönch  und  die  verlogene  Vettel. 

D.H. 

124 


MACHT  UND   RECHT 


OFFENES  SENDSCHREIBEN 


VON 


FERDINAND  LASSALLE 


DER  ERSTE  ABDRUCK  ERSCHIEN 
IM  VERLAG  VON  MEYER  &  ZELLER,  ZÜRICH  1863 


VORBEMERKUNG. 

„Friede,  meine  Herren,  der  Vergangenheit,"  hatte 
Lassalle  im  zweiten  Verfassungsvortrag  ausgerufen,  und 
den  Fortschrittlern,  nach  Aufzählung  ihrer  politischen 
Sünden  —  Sünden,  die  sie  zumeist  gegen  sich  selbst  be- 
gangen hatten  —  für  den  Fall,  daß  sie  nunmehr  wenigstens 
die  radikale  Konsequenz  der  geschaffenen  Situation  ziehen 
wollten,  die  Waffenbrüderschaft  der  „reinen  und  ent- 
schiedenen Demokratie"  für  die  Erkämpf ung  der  vollen 
Rechte  der  Volksvertretung  angeboten.  Die  Aufnahme, 
die  man  seinem  Vorschlag  zuteil  werden  ließ,  zeigte  je- 
doch, daß  zwischen  ihm  und  jener  Partei  nur  noch  Krieg 
möglich  war.  Diesen  Krieg  verkündet  der  Sache  nach 
in  aller  Schärfe  der  Artikel  „Macht  und  Recht",  den 
Lassalle,  nachdem  sowohl  die  „Berliner  Reform"  wie 
die  „Vossische  Zeitung"  seine  Aufnahme  abgelehnt  hatten, 
als  „Offenes  Sendschreiben"  im  Verlage  von  Meyer  und 
Zeller  in  Zürich  erscheinen  ließ.  Beide  Blätter  begrün- 
deten die  Ablehnung  mit  dem  Hinweis  auf  den  Staats- 
anwalt, und  so  schwer  es  ist,  herauszufinden,  was  eigent- 
lich in  dem  Artikel  preßgesetzlich  anfechtbar  sein  sollte, 
so  muß  man  doch  annehmen,  daß  in  der  Tat  Furcht  vor 
einem  Prozeß  die  Zurückweisung  verursachte,  und  nicht, 
wie  Lassalle  meinte,  die  Absicht  des  Totschweigens.  Denn 
die  „Vossische"  hatte  erst  einige  Tage  vorher  über  Las- 
salles  großen   Kriminalprozeß   einen   sehr   ausführlichen 

127 


und  Lassalle  durchaus  günstigen  Bericht  gebracht,  und 
der  „Reform",  die  wiederholt  erklärte,  daß  nur  preß- 
gesetzliche Bedenken  sie  zur  Zurückweisung  veranlaßt 
hätten,  war  das  um  so  mehr  zu  glauben,  als  sie  auch 
fernerhin  Einsendungen  Lassalles  aufnahm  und  sich  über- 
haupt zu  seiner  Agitation  weniger  gehässig  verhielt  als 
die  „Volkszeitung"  und  andere  Fortschrittsblätter.  Es 
ist  durchaus  unrichtig  zu  sagen,  daß  sie  fortan  in  bezug 
auf  Verleumdungen  Lassalles  obenan  gestanden  hätte ;  sie 
nahm  nicht  für  ihn  Partei,  aber  sie  bewahrte  ihm  gegenüber 
eine  gewisse  Objektivität. 

Ließ  sich  Lassalle  in  diesem  Punkt  zu  einer  Unge- 
rechtigkeit hinreißen,  so  trafen  seine  politischen  Vor- 
halte um  so  mehr  den  Kern  der  Sache.  Aber  die  Fort- 
schrittler wollten  es  nicht  zugeben,  weil  sie  den  Mut 
nicht  hatten,  im  Kampfe  die  äußersten  Konsequenzen  zu 
ziehen. 


Ed.  Bernstein. 


12S 


VORBEMERKUNG. 

Am  7.  Februar  d.  J.  erschien  ein  Leitartikel  in  der 
„Berliner  Reform",  welcher  mich  veranlaßte,  das  fol- 
gende Schreiben  an  die  „Berliner  Reform"  mit  der  Bitte 
um  Aufnahme  desselben  zu  richten. 

Die  angeblich  „radikale"  „Berliner  Reform"  verwei- 
gerte mir  dieselbe. 

Ich  sandte  nunmehr  den  Brief  an  die  „Vossische  Zei- 
tung" mit  dem  ausdrücklichen  Hinzufügen,  daß,  falls  die 
Redaktion  wider  Erwarten  und  Verhoffen  Anstand  neh- 
men sollte,  den  Artikel  als  solchen  aufzunehmen,  ich  sie 
ersuche,  denselben  als  Inserat  zu  bringen  und  mir  die 
Rechnung  über  die  Insertionsgebühren  zuzuschicken ;  hier- 
auf erhielt  ich  von  der  Redaktion  der  ,, Vossischen  Zei- 
tung" die  Antwort: 

„Geehrter  Herr ! 

Die  Unterzeichnete  bedauert,  den  von  Ihnen  übersand- 
ten anbei  zurückfolgenden  Artikel  in  keiner  der  von  Ihnen 
gewünschten  Formen  zum  Abdruck  bringen  zu  können,  da 
ihrer  Meinung  nach  erhebliche  preßgesetzliche  (  !)  Be- 
denken gegen  mehrere  Stellen  des  Inhaltes  entgegen- 
stehen." 

Die  vorgeschützten  preßgesetzlichen  Bedenken 
waren  natürlich  nur  vorgeschützt!  Ein  gesetzlicher 
Grund  zu  einer  Verfolgung  des  Artikels  —  die  übrigens 
nur  mich  als  den  namentlichen  Unterzeichner  getroffen 
hätte  —  liegt  keinesfalls  vor,  und  jedenfalls  konnte  die 
„Vossische  Zeitung"  ruhig  darüber  hinwegsehen,  wenn 
irgend  eine  ihrer  unpolitischen  Beilagen,  in  die  sie  den 
Artikel  als  Inserat  relegieren  konnte,  mit  Beschlag  be- 
legt wurde  oder  nicht. 

Aber  das  ist  die  Preßfreiheit,  welche  die  Ber- 

9  Luaatte.   Gc<.   Sckrif ten.  Band  II.  1  29 


liner  Organe  der  Fortschrittspartei  der  Demokratie  ge- 
währen, sobald  es  sich  um  irgend  ein  nicht  in  den  Ge- 
dankengang der  Fortschrittspartei  passendes  Wort  han- 
delt! — 

Mundtot  machen,  totschweigen,  unter- 
drücken, alles  was  über  den  Gedankenkram  der  Fort- 
schrittspartei hinausgeht  —  das  ist  die  Taktik  der  Fort- 
schrittspartei und  ihrer  Organe. 

Wurde  doch  dieser  Tage  die  motivierte  Erklärung,  mit 
welcher  der  Abgeordnete  Martiny  sein  Mandat  nie- 
dergelegt hatte,  von  keinem  dieser  Blätter  —  ebenso- 
wenig auch  von  der  fortschrittlichen  „Rheinischen  Zei- 
tung" —  abgedruckt,  weil  sie  unangenehm  in  das  Ohr  der 
Fortschrittspartei   getönt  hätte.    — 

An  der  Tür  des  Herrn  Zabel  —  ,, Nationalzeitung" 
—  noch  anklopfen,  wäre  mehr  als  überflüssig  gewesen. 
Denn  mehr  als  irgend  ein  anderer  ist,  wie  ich  aus  frü- 
heren Erfahrungen  sattsam  weiß,  er  ein  Meister,  ein 
unerreichter  Meister  in  dieser  Kunst  des  Tot- 
schweigens und  Unterdrückens! 

Einen  Moment  lang  schwankte  ich  —  dahin  ist  die 
Demokratie  in  Preußen  durch  die  Verschwörung  der  Fort- 
schrittskoterie  gekommen !  —  ob  ich  den  Brief  nicht  der 
,, Kreuzzeitung"  zusenden  und  von  der  Courtoisie 
eines  Feindes  die  Möglichkeit,  zu  Worte  zu  kommen, 
in  Anspruch  nehmen  sollte,  die  mir  die  Fortschrittsblätter 
verweigern. 

Dann  aber  fiel  es  mir  ein,  daß  es  unnötig  wäre,  der 
Verleumdungskunst  der  „Volkszeitung"  diesen  Gefallen 
zu  tun.  Es  blieb  mir  noch  der  Weg  der  Veröffentlichung 
als  Flugblatt,  den  ich  hierdurch  ergreife. 

Berlin,  den  13.  Februar  1863. 

F.  Lassalle. 
130 


MACHT  UND  RECHT 


Geehrter   Herr    Redakteur! 

In  dem  Leitartikel  der  „Berliner  Reform"  vom  7.  Fe- 
bruar über  die  Adresse  des  Herrenhauses  befindet  sich 
folgender  Satz : 

„Graf  Krassow  stimmte  Lassalle  bei,  daß  der 
Konflikt  eine  Machtfrage  sei." 

Bekanntlich  ging  von  der  „Volkszeitung"  das  Miß- 
verständnis aus,  als  hätte  ich  in  meinen  Verfassungsbro- 
schüren die  Theorie  aufgestellt,  daß  Macht  vor  Recht 
gehen  solle.  Auch  im  Publikum  haben  einige  unklare 
Köpfe  sich  dieser  geistreichen  Auffassung  hingegeben  und 
dem  Vernehmen  nach  bei  Gelegenheit  die  Ansicht  aus- 
gesprochen, daß  Herr  v.  Bismarck  nur  als  mein  Zögling 
handle. 

Der  obige  Satz  kann  durch  die  Form  seiner  Fassung 
dazu  Anlaß  geben,  bei  anderen  dies  Mißverständnis 
zu  bestärken.  Und  obgleich  es  schwer  ist,  auf  dasselbe 
etwas  anderes  zu  tun,  als  darüber  zu  lächeln,  so  will  ich 
doch  diese  Gelegenheit  zu  folgenden  flüchtigen  Bemer- 
kungen benutzen : 

Wenn  ich  die  Welt  geschaffen  hätte,  so  ist  es  höchst 
wahrscheinlich,  daß  ich  sie  ausnahmsweise  in  dieser  Hin- 
sicht nach  den  Wünschen  der   „Volkszeitung"   und  des 

133 


Grafen  Schwerin  und  also  so  eingerichtet  hätte,  daß 
Recht  vor  Macht  geht.  Denn  es  entspricht  dies  ganz 
meinem  eigenen  ethischen  Standpunkt  und  meinen 
Wünschen. 

Leider  aber  bin  ich  nicht  in  der  Lage  gewesen,  die 
Welt  zu  schaffen,  und  muß  jede  Verantwortlichkeit,  so 
Lob  wie  Tadel,  für  ihre  wirkliche  Einrichtung  ablehnen. 

Jene  Broschüren  haben  nun  nicht  zum  Gegenstand,  zu 
entwickeln,  was  sein  sollte,  sondern  was  wirklich  ist; 
sie  sind  nicht  eine  ethische  Abhandlung,  sondern  eine 
historische   Untersuchung. 

Und  so  zeigen  sie  denn,  daß,  während  es  ganz  feststeht, 
daß  Recht  vor  Macht  gehen  sollte,  in  der  Wirk- 
lichkeit doch  immer  Macht  vor  Recht  geht  und 
allemal  und  solange  geht,  bis  das  Recht  nun  auch  seiner- 
seits eine  hinreichendere  Macht  hinter  sich  gesammelt 
hat,  um  die  Macht  des  Unrechts  zu  zerschmet- 
tern. — 

In  jenen  Broschüren  ist  nun  einmal  gezeigt,  daß  dies 
historisch  so  ist,  zweitens  al>er  —  wie  dies  für  eine 
Theorie  erforderlich  —  sind  daselbst  auch  die  inneren 
Gründe  entwickelt,  welche  es  hervorbringen,  daß 
in  der  Wirklichkeit  Macht  vor  bloßem  Recht  geht;  mit 
keinem  Worte  aber  ist  die  für  eine  historische  Unter- 
suchung, deren  Zweck  nur  darin  besteht,  aufzuzeigen, 
was  ist,  wildfremde  Frage  berührt,  was  nach  meinem 
subjektiven  Bewußtsein  sein  sollte!  —  Jene 
tiefergehenden  theoretischen  Gründe  müssen  hier  aus  dem 
Spiele  bleiben.  Aber  in  bezug  auf  den  durch  historische 
Tatsachen  gegebenen  Beweis  erlauben  Sie  mir  wohl, 
da  wir  uns  gerade  in  der  Woche  der  „vaterländischen  Er- 
eignisse" befinden,  einige  vaterländische  Erinnerungen  und 
Fragen. 

134 


Ging  Recht  vor  Macht  oder  Macht  vor  Recht, 
als  die  preußische  Nationalversammlung  im  November 
1848  mit  Bajonetten  auseinandergesprengt  wurde  ? 

Ging  Recht  vor  Macht  oder  Macht  vor  Recht,  als  die 
zur  Revision  einberufene  Kammer  trotz  des  Artikels  112 
der  oktroyierten  Verfassung  im  Jahre  1849  von  neuem 
aufgelöst  wurde  ? 

Ging  Recht  vor  Macht  oder  Macht  vor  Recht,  als  im 
Juli  1849  das  gesetzlich  zu  Recht  bestehende  allgemeine 
Wahlrecht  aufgehoben  und  das  Dreiklassenwahlgesetz  ok- 
troyiert wurde  ? 

Ging  Recht  vor  Macht  oder  Macht  vor  Recht,  als  nun 

dieses  oktroyierte  Dreiklassenwahlrecht  von  einer  auf 
Grund  desselben  einberufenen  Versammlung  genehmigt 
wurde,  während  dasselbe  rechtlich  und  gesetzlich  nur  von 
einer  auf  Grund  des  bis  dahin  gesetzlich  bestehen- 
den allgemeinen  Wahlrechts  gewählten  Kammer 
hätte  genehmigt  werden  können  ? 

Ging  Recht  vor  Macht  oder  Macht  vor  Recht,  als  nun 
eine  auf  den  Grund  dieses  illegalen  Dreiklassenwahlge- 
setzes gewählte  Versammlung,  die  nichts  als  etwa  ein 
Haufe  von  Notabein,  aber  keine  gesetzliche  Landesver- 
tretung war,  sich  herausnahm,  jenes  Wahlgesetz  und  eine 
Verfassung  zu  genehmigen,  wozu  ihr  nicht  die  geringste 
rechtliche  Kompetenz  innewohnte  ? 

Und  geht  jetzt  Recht  vor  Macht  oder  Macht  vor  Recht, 
wenn  jetzt  von  neuem,  wie  die  Kammer  erklärt  hat,  die 
Verfassung  von  der  Regierung  gebrochen  wird,  die  Re- 
gierung mit  ruhigem  Lächeln  ihre  Maßregeln  aufrecht 
hält  und  die  Kammer  trotzdem  sich  hierin  ergibt  und  der 
Regierung  durch  ihr  Forttagen  den  Schein  einer  konsti- 
tutionellen leiht? 

135 


Ich  denke,  jetzt  sollte  doch  ein  jeder  den  Glauben  in 
die  Hand  bekommen  haben,  daß  in  der  Wirklichkeit  Macht 
vor  bloßem  Recht  geht! 

Aber  selbst  die  Ehre,  daß  Herr  von  Bismarck  oder 
Graf  Krassow  als  meine  Eleven  handeln,  muß  ich  zurück- 
weisen. 

Der  Handelnde  trägt  die  volle  Verantwortlichkeit  für 
die  sittliche  und  rechtliche  Natur  seiner  Handlungen.  Den 
theoretischen  Untersucher  der  Geschichte  aber  kümmert 
nur,  was  o  b  j  e  k  t  i  v  ist  und  die  Entdeckung  der  Gesetze, 
die  dies  bestimmen,  nicht,  was  sein  soll.  Es  tritt  also 
bei  ihm  nicht  eine  Identifizierung  seines  subjektiven,  ethi- 
schen Standpunktes  mit  dem  Inhalt  seiner  Erkenntnis 
ein,  wie  bei  dem  Handelnden  mit  dem  Inhalte  seiner 
Handlungen.  Herr  v.  Bismarck  bestätigt  das,  was 
ich  historisch  als  die  Natur  der  Wirklichkeit  auf- 
gezeigt habe.  Aber  ich  habe  keine  ethische  Vorschrift 
für  das  Handeln  hierin  gegeben,  der  Herr v.  Bismarck 
folgen  könnte. 

Was  bedeutet  aber  nach  dem  obigen  der  fromme  Jubel, 
mit  welchem  die  Kammer  die  Erklärung  des  Grafen  v. 
Schwerin  aufnahm,  daß  im  preußischen  Staate  „Recht 
vor  Macht"  gehe?  Fromme  Kinderwünsche  und  weiter 
nichts !  Denn  eine  feierlichere  Bedeutung  würde  er  nur 
bei  Männern  haben,  die  entschlossen  wären,  auch  die 
Macht  hinter  das  Recht  zu  setzen! 

Was  bedeutet  es,  wenn  der  Graf  Schwerin  davon  nur 
zu  sprechen  wagt,  daß  ,, Recht  vor  Macht"  gehe,  er,  der 
als  Abgeordneter  wie  als  Minister  an  den  mei- 
sten der  oben  aufgeführten  Rechtsbrüche  po- 
sitiven Teil  nahm? 

Es  hat  kein  Mensch  im  preußischen  Staate  das 
Recht,  vom  „Recht"  zu  sprechen,  als  die  Demokra- 

136 


tie,  die  alte  und  wahre  Demokratie!  Denn  sie 
allein  ist  es,  die  stets  am  Recht  festgehalten  und  sich 
zu  keinem  Kompromiß  mit  der  Macht  erniedrigt  hat. 

Graf  von  Schwerin  hat  nicht  das  Recht,  vom  Recht  zu 
sprechen,  denn  er  hat  sich  an  den  meisten  jener  Rechts- 
brüche beteiligt. 

Die  „Volkszeitung"  hat  nicht  das  Recht,  vom  Recht 
zu  sprechen,  denn  sie  hat  lange  die  Notabein- Verfassung 
und  alle  oben  aufgezählten  Rechtsbrüche  akzeptiert  und 
oft  sogar  beschönigt  und  verherrlicht. 

Herr  von  Unruh  hat  nicht  das  Recht,  vom  Recht  zu 
sprechen,  denn  es  befindet  sich  noch  in  den  Schlußakten 
der  Nationalversammlung  von  1848  ein  von  ihm  nieder- 
gelegter Protest,  worin  er  feierlich  gegen  alles  das  als 
null  und  nichtig  und  illegal  protestiert,  was  er  jetzt  selbst 
tut.  — 

Die  Fortschrittspartei  hat  nicht  das  Recht,  vom  Recht 
zu  sprechen,  da  sie  die  offenbarste  Vergewaltigung  des- 
selben hinnimmt. 

Die  Demokratie  —  und  das  ist  ihr  Stolz!  —  hat 
allein  das  Recht,  vom  Recht  zu  sprechen,  da  sie 
allein  den  Bruch  desselben  niemals  sanktioniert  hat. 

Wie  oft  haben  uns  nicht  eben  deshalb  die  „Volkszei- 
tung" und  ähnliche  Blätter  vorgeworfen,  daß  wir  ab- 
strakte Rechts  jäger  seien  !  Jetzt  kehren  sie  den  Spieß 
um  und  werfen  uns  vor,  Macht  jäger  zu  sein,  nach 
„Machtpolitik  zu  jagen!"  Umgekehrt!  Die  Demo- 
kratie ist  stets  unerbittlich  beim  Recht  stehen  geblieben. 
Aber  die  „Volkszeitung",  Graf  Schwerin,  Herr  von  Un- 
ruh und  die  Fortschrittspartei  sind  es,  die  alle  das  Recht 
aufgegeben  haben,  um  ein  Stück  Macht  in  diesem 
Handel  zu  erlangen.  Und  indem  sie  das  Recht  auf- 
gaben, haben  sie  natürlich  von  der  Macht,  die  sie  für 

137 


dasselbe  eintauschen  wollten,  nichts  anderes  bekommen, 
als  —  wie  sich  gebührt,  die  Fußtritte ! 

Bei  der  Demokratie  allein  ist  alles  Recht  — 
und  bei  ihr  allein  wird  die  Macht  sein! 

Zur  Orientierung  vieler  sehr  verwirrter  Köpfe  in  dieser 
verwirrten  Zeit  ersuche  ich  Sie,  geehrter  Herr,  das  Gegen- 
wärtige aufzunehmen,  und  alle  Blätter,  bei  denen  man 
sich  solcher  Billigkeit  versehen  kann,  dasselbe  gefälligst 
abzudrucken. 

Berlin,  7.  Februar   1863. 

Mit  vorzüglichster  Hochachtung 

F.  Lassalle. 


138 


ARBEITER-PROGRAMM 


OBER  DEN  BESONDEREN  ZUSAMMENHANG 

DER  GEGENWÄRTIGEN  GESCHICHTSPERIODE 

MIT  DER  IDEE  DES  ARBEITERSTANDES 

VON 
FERDINAND  LASSALLE 


DER  ERSTE  ABDRUCK  ERSCHIEN 
IM  VERLAG  VON  CARL  NÖHRING,  BERLIN  1862 


VORBEMERKUNG. 

Der  Vortrag  über  den  „Zusammenhang  usw.",  der 
später  unter  dem  Titel  ,, Arbeiterprogramm"  eine  so  große 
Popularität  erlangt  hat,  ist  von  Lassalle  am  12.  April 
1862  in  Berlin  im  Handwerkerverein  der  Oranienburger 
Vorstadt  gehalten  worden.  Das  Lokal  dieses  Vereins  be- 
fand sich  in  der  Borsigstraße,  in  nächster  Umgebung  der 
damals  florierenden  Borsigschen  und  anderer  großer  Ma- 
schinenfabriken, und  es  werden  wohl  auch  vorzugsweise 
Borsigsche,  Pflugsche  usw.  Arbeiter  gewesen  sein,  welche 
die  Mitgliedschaft  des  Vereins  bildeten.  Daß  dieser 
trotzdem  „Handwerker" -Verein  genannt  wurde,  ent- 
sprach ganz  der  kleinbürgerlichen  Denkweise  der  Fort- 
schrittspartei, die  bei  seiner  Gründung  Taufe  gestanden. 
Die  Maschinenbauarbeiter  waren  eben  die  feste  Garde  der 
Fortschrittspartei,  was  sie  bekanntlich  auch  noch  lange 
Jahre  blieben,  nachdem  Lassalle  bereits  die  Fahne  seiner 
Agitation  erhoben  hatte. 

Wer  heute  das  ,, Arbeiterprogramm"  liest,  dem  mag  es 
fast  unglaublich  erscheinen,  daß  dieser  mit  so  großem 
Geschick  ausgearbeitete  Vortrag,  gehalten  von  einem  so 
begabten  Redner  wie  Lassalle,  nicht  den  größten  Ein- 
druck auf  ein  Arbeiterpublikum  ausgeübt  haben  sollte. 
Indes  braucht  man  nur  Zeit  und  Umstände,  unter  denen 
der  Vortrag  gehalten  wurde,  zu  berücksichtigen,  sowie 
die  Tatsache,  daß  Lassalle  sich  in  demselben  noch  jeder 

141 


speziellen  Nutzanwendung  enthält,  um  zu  begreifen, 
warum  er  ihm  zunächst  nichts  einbrachte  als  den  üb- 
lichen Dank  der  Zuhörerschaft.  Die  politischen  Tages- 
fragen nahmen  die  Gemüter  viel  zu  sehr  in  Anspruch,  um 
einem  noch  vorwiegend  akademisch  gehaltenen  Vortrag 
mehr  zu  erlauben  als  eine  vorübergehende  Anregung.  Es 
war  ein  spröder  Boden,  den  Lassalle  zu  bearbeiten  unter- 
nommen, und  ohne  rhetorische  Übertreibung  durfte  er 
daher  am  Schluß  des  Vortrages  ausrufen : 

„Wenn  unter  Ihnen,  meine  Herren,  die  Sie  mir  heute 
zuhören,  nur  zwei  oder  drei  wären,  in  welchen  es  mir 
geglückt  wäre,  die  sittliche  Glut  dieses  Gedankens  zu 
entzünden,  in  jener  Vertiefung,  die  ich  meine  und  Ihnen 
geschildert  habe,  so  würde  ich  das  bereits  für  einen  großen 
Gewinn  und  mich  für  meinen  Vortrag  reich  belohnt  be- 
trachten." 

Es  mögen  in  der  Tat  nicht  mehr  Personen  gewesen 
sein,  in  deren  Köpfen  der  an  jenem  Abend  ausgestreute 
Samen  Boden  gefaßt. 

Auch  den  die  Versammlung  überwachenden  Polizisten 
entging  die  revolutionäre  Tragweite  des  Vortrages.  Schnel- 
ler begriff  dieselbe  dagegen  die  Berliner  Staatsanwalt- 
schaft. Lassalle  hatte  das  Manuskript  des  Vortrages  so- 
fort, nachdem  derselbe  gehalten,  in  Druck  gegeben,  aber 
kaum  war  das  Pflichtexemplar  der  fertigen  Broschüre  bei 
der  Berliner  Polizei  eingereicht,  als  diese  auch  sofort  die 
ganze  Auflage  konfiszieren  und  gegen  Lassalle  Straf- 
untersuchung einleiten  ließ.  Nur  50  Exemplare  dieses 
ersten  Abdrucks,  die  der  Drucker  vorher  an  Lassalle 
übersandt,  entgingen  den  Griffen  der  Allgewaltigen;  sie 
konnten  selbst  bei  einer  am  28.  Juni  1862  in  Lassalles 
Wohnung  vorgenommenen  Haussuchung  nicht  ausgekund- 
schaftet werden.  Lassalle  unterließ  übrigens  nicht,  gegen 

142 


die  Haussuchung  als  gesetzlich  unzulässig  Protest  einzu- 
reichen, und  der  Gerichtshof  in  der  ersten  Instanz  schloß 
sich  diesem  Protest  wenigstens  insofern  an,  als  er  im 
mündlichen  Erkenntnis  die  gesetzliche  Zulässigkeit  dieser 
Haussuchung  als  „höchst  zweifelhaft"  bezeichnete.  Indes 
scheint  den  betreffenden  Richtern  der  „Zweifel"  sehr 
bald  geschwunden  zu  sein,  denn  im  wenige  Tage  hinterher 
schriftlich  ausgefertigten  Urteil  fehlt  jene  Stelle.  Alles 
nähere  über  den  Prozeß  findet  man  in  der  Schrift  „Der 
Lassallesche  Kriminalprozeß"1).  Hier  nur  noch  soviel, 
daß  der  Paragraph,  auf  Grund  dessen  Strafverfolgung  und 
Verurteilung  dieses  rein  akademischen  Vortrages  erfolg- 
ten —  der  berüchtigte  Haß-  und  Verachtungsparagraph 
des  alten  preußischen  Strafgesetzbuches  — ,  zwar  durch 
die  Schaffung  des  Strafgesetzbuches  des  Deutschen 
Reiches,  das  einen  etwas  moderneren  Geist  atmet,  aus 
der  Welt  geschafft  worden,  aber  noch  bis  zum  heutigen 
Tage  das  Ideal  der  auf  die  Staatsmannschaft  Bismarcks 
schwörenden  reaktionären  Sippschaft  ist. 

Über  die  Schrift  selbst  sei  wiederholt,  daß  sie  eine  der 
besten  der  Lassalleschen  Agitationsschriften  —  von  einigen 
theoretischen  Mißgriffen  abgesehen,  eine  ganz  vortreff- 
liche Einleitung  in  die  Gedankenwelt  des  Sozialismus  ist. 
In  ihrem  geschichtlichen  Teil  finden  wir  die  wesentlichen 
Grundgedanken  der  materialistischen  Geschichtsauffassung 
in  sehr  verständlicher  und  von  allen  Übertreibungen  freier 
Darstellung  angewendet,  und  ebenso  frei  von  Übertrei- 
bung in  der  Sache  wie  zugleich  hinreißend  in  der  wahr- 
haft klassisch  schönen  Sprache  sind  die  Ausführungen 
über  den   Klassenkampf  in  der  modernen   Gesellschaft 

*)  Sie  findet  sich  mit  Ausnahme  desjenigen  Teils,  der  unter 
dem  Titel  „Die  Wissenschaft  und  die  Arbeiter"  veröffentlicht 
wurde,  im  XI.  Bande  dieser  Ausgabe. 

143 


und  die  geschichtliche  Mission  der  Arbeiterklasse.  Sie 
machen  das  „Arbeiterprogramm"  zu  einem  unvergäng- 
lichen Dokument  in  der  Literatur  des  Sozialismus.  Für 
die  Geschichte  der  Sozialdemokratie  hat  es  dadurch  eine 
noch  erhöhte  Bedeutung  erhalten,  daß  seine  Lektüre  es 
war,  die  Anfang  1862  das  Leipziger  Arbeiterkomitee  be- 
stimmte, Lassalle  zur  Abfassung  eines  offenen  Briefes 
über  die  Aufgaben  des  zu  berufenden  Arbeiterkongresses 
aufzufordern.  Die  Schrift  bahnte  dem  „Offenen  Antwort- 
schreiben" den  Weg,  und  wenn  dieses  sie  an  unmittel- 
barer Wirkung  erheblich  übertreffen  sollte,  so  hat  dafür 
das  ,, Arbeiterprogramm"  —  unter  welchem  Titel  Las- 
salle die  in  Preußen  konfiszierte  Broschüre  Anfang  1863 
in  Zürich  neu  auflegen  ließ  —  noch  heute  hohen  agitato- 
rischen Wert,  während  das  „Antwortschreiben"  inhalt- 
lich zum  großen  Teil  veraltet  ist. 

Ed.  Bernstein. 


Lassalle  selbst  hat  der  Druckausgabe  des  „Arbeiter- 
programms" folgende  Vorbemerkung  vorausgeschickt: 

VORBEMERKUNG. 

Bei  der  nachfolgenden  Ausführung  ist  nicht  außer 
Augen  zu  lassen,  daß  sie  ursprünglich  nicht  für  den  Druck 
bestimmt,  sondern  zum  Zweck  eines  Vortrages  in  einem 
hiesigen  Handwerkerverein  geschrieben  war.  Ähnliche 
Gründe  wie  die,  welche  den  Druck  meines  Vortrages 
„Über  Verfassungswesen"  veranlaßt  haben,  bestimmen 
mich,  auch  den  gegenwärtigen  Vortrag  der  Öffentlichkeit 
zu  übergeben. 

F.  Lassalle. 


144 


ARBEITER-PROGRAMM 


Meine  Herren 


Aufgefordert,  Ihnen  einen  Vortrag  zu  halten,  habe  ich 
geglaubt,  am  besten  zu  tun,  wenn  ich  für  denselben  ein 
Thema  wähle  und  auf  streng  wissenschaftliche 
Weise  behandle,  welches  Sie  seiner  Natur  nach  beson- 
ders interessieren  muß.  Ich  werde  nämlich  sprechen  über 
den  speziellen  Zusammenhang,  welcher  stattfindet  zwi- 
schen dem  Charakter  der  gegenwärtigen  Geschichtsperiode, 
in  der  wir  uns  befinden,  und  der  Idee  des  Arbeiter- 
standes. 

Ich  habe  bereits  bemerkt,  daß  meine  Behandlung  des 
Themas  eine  rein  wissenschaftliche  sein  wird. 

Wahre  Wissenschaftlichkeit  aber  besteht  eben 
in  nichts  anderem  als  in  einer  völligen  Klarheit  und 
deshalb  in  einer  völligen  Voraussetzungslosigkeit 
des  Denkens. 

Wegen  dieser  gänzlichen  Voraussetzungslosigkeit,  in 
welcher  wir  an  unseren  Gegenstand  zu  gehen  haben,  wird 
es  im  Verlauf  sogar  nötig  sein,  uns  klar  zu  werden  über 
das,  was  wir  denn  eigentlich  unter  „Arbeiter"  oder  „Ar- 
beiterstand" verstehen.  Denn  nicht  einmal  hierüber  dürfen 
wir  uns  einer  Voraussetzung,  als  sei  das  etwas  ganz  Be- 
kanntes, hingeben.  Durchaus  nicht !  Die  Sprache  des  ge- 
wöhnlichen Lebens  verbindet  sehr  häufig  das  eine  Mal 
ganz  andere  und  verschiedene  Begriffe  mit  den  Worten 
„Arbeiter"  und  „Arbeiterstand"  als  das  andere  Mal,  und 


10' 


147 


wir  werden  uns  daher  an  seinem  Ort  zuvor  darüber  klar 
werden  müssen,  in  welchem  Sinne  wir  diese  Benennung 
gebrauchen  wollen. 

Indes,  hierzu  ist  in  diesem  Augenblick  noch  nicht  der 
Ort.  Wir  werden  vielmehr  zuvörderst  diesen  Vortrag  mit 
einer  anderen  Frage  beginnen  müssen. 

Mit  folgender  Frage  nämlich :  Der  Arbeiterstand  ist 
nur  ein  Stand  unter  den  mehreren  Ständen,  welche  die 
bürgerliche  Gesellschaft  zusammensetzen.  Auch  hat  es 
zu  jeder  Zeit  Arbeiter  gegeben.  Wie  ist  es  hiernach  nur 
möglich  und  welchen  Sinn  hat  es,  daß  ein  besonderer 
Zusammenhang  stattfinden  soll  zwischen  der  Idee  dieses 
einzelnen,  bestimmten  Standes  und  dem  Prinzip  der  be- 
sonderen Geschichtsperiode,  in  der  wir  leben  ? 

Um  dies  zu  verstehen,  ist  es  erforderlich,  einen  Blick 
in  die  Geschichte  zu  werfen,  in  die  Vergangenheit, 
meine  Herren,  welche,  richtig  verstanden,  hier  wie  immer 
die  Bedeutung  der  Gegenwart  aufschließt  und  die  Um- 
risse der  Zukunft  vorauszeigt. 

Wir  werden  uns  bei  diesem  Rückblick  möglichst  kurz 
fassen  müssen,  meine  Herren,  denn  wir  würden  sonst  Ge- 
fahr laufen,  gar  nicht  zu  dem  eigentlichen  Thema  der  Be- 
trachtung in  der  kurzen  Zeit,  die  uns  zugemessen  ist,  zu 
gelangen. 

Aber  selbst  auf  diese  Gefahr  hin  werden  wir  wenig- 
stens irgend  einen  solchen,  wenn  auch  auf  die  allgemein- 
sten Umstände  beschränkten  Rückblick,  wie  flüchtig  er 
auch  sei,  auf  die  Vergangenheit  werfen  müssen,  um  dar- 
aus den  Sinn  unserer  Frage  und  unseres  Themas  zu  ver- 
stehen. 

Gehen  wir  also  auf  das  Mittelalter  zurück,  30  finden 
wir,  daß  in  demselben  sich  auch  damals  bereits,  wenn  auch 
freilich  lange  nicht  so  ausgebildet  wie  heute,  im  ganzen 

148 


dieselben  Stände  und  Klassen  der  Bevölkerung  vorfinden, 
welche  heute  die  bürgerliche  Gesellschaft  zusammensetzen. 
Aber  wir  finden  ferner,  daß  ein  Stand  und  ein  Element 
damals  das  herrschende  ist  —  nämlich  der  Grund- 
besitz. 

Der  Grundbesitz  ist  es,  meine  Herren,  welcher  im 
Mittelalter  in  jeder  Hinsicht  das  Zepter  führt,  welcher 
sein  spezifisches  besonderes  Gepräge  allen  Einrich- 
tungen und  dem  ganzen  Leben  jener  Zeit  aufge- 
drückt hat ;  er  ist  es,  der  als  das  herrschendePrinzip 
jener  Zeit  ausgesprochen  werden  muß. 

Der  Grund  davon,  daß  der  Grundbesitz  das  herr- 
schende Prinzip  jener  Zeit  ist,  ist  ein  sehr  einfacher.  Er 
hegt  —  wenigstens  kann  uns  hier  dieser  Grund  völlig 
genügen  —  in  der  ökonomischen,  wirtschaftlichen  Be- 
schaffenheit des  Mittelalters :  in  dem  Zustand  seiner  Pro- 
duktion. Der  Handel  war  damals  noch  sehr  wenig  ent- 
wickelt ;  noch  viel  weniger  die  Industrie.  Der  Haupt- 
reichtum jener  Gesellschaft  bestand  vielmehr  unendlich 
überwiegend   in   der  Ackerbauproduktion. 

Der  bewegliche  Besitz  kam  damals  neben  dem  Be- 
sitz des  Grund  und  Bodens  sehr  wenig  in  Betracht,  und 
wie  sehr  dies  der  Fall  war,  kann  Ihnen  selbst  das  Privat- 
recht, welches  immer  einen  sehr  hellen  Einblick  in  die 
ökonomischen  Verhältnisse  der  Epochen  gewährt,  in  denen 
es  entstanden  ist,  sehr  deutlich  zeigen1).  So  erklärte  z.  B. 
das  mittelalterliche  Privatrecht  in  der  Absicht,  das  Ver- 
mögen der  Familien  von  Geschlecht  zu  Geschlecht  fort- 


1)  Vergleiche  auch  das  Vorwort  zum  „System  der  erworbe- 
nen Rechte" :  „Und  wo  sich  das  Juristische  als  das  Privatrecht- 
liche völlig  von  dem  Politischen  abzulösen  scheint,  da  ist  es 
noch  viel  politischer,  als  das  Politische  selbst,  denn  da  ist  es 
das  soziale  Element".  D.H. 

149 


zuerhalten  und  gegen  Verschwendung  zu  schützen,  das 
Familienvermögen  oder  „Eigen"  für  unveräußerlich  ohne 
die  Zustimmung  der  Erben.  Aber  unter  diesem  Familien- 
vermögen oder  dem  „Eigen"  v/erden  ausdrücklich  nur 
Grundstücke  verstanden.  Die  Fahrnis  dagegen,  wie 
man  damals  das  bewegliche  Eigentum  nannte,  ist  ohne  Ein- 
willigung der  Erben  veräußerlich.  Und  überhaupt  wird  im 
allgemeinen  die  Fahrnis  oder  das  bewegliche  Eigentum 
vom  altdeutschen  Privatrecht  nicht  behandelt  wie  ein  selb- 
ständiger, fortzeugender  Vermögensstock,  Kapital,  son- 
dern immer  nur  wie  Früchte  von  Grund  und  Boden, 
also  z.  B.  wie  die  Jahresrente  vom  Boden,  und  dieser 
gleichgestellt.  Als  selbständiger,  fortzeugender  Vermö- 
gensstock wird  damals  regelmäßig  nur  der  Grundbe- 
sitz behandelt.  Es  war  daher  diesem  Zustand  der  Dinge 
nur  höchst  entsprechend  und  eine  einfache  Folge  davon, 
daß  der  Grundbesitz  —  und  diejenigen,  welche  ihn 
weit  überwiegend  in  Händen  hatten,  also  wie  Ihnen  be- 
kannt sein  wird,  Adel  und  Geistlichkeit  —  den  beherr- 
schenden Faktor  jener  Gesellschaft  in  jeder  Hinsicht 
bildete. 

Welche  Institution  des  Mittelalters  Sie  auch  betrachten 
mögen,  tritt  Ihnen  immer  von  neuem  diese  Erscheinung 
entgegen. 

Wir  wollen  uns  begnügen,  den  Blick  auf  einige  der 
wesentlichsten  dieser  Einrichtungen  zu  werfen,  in  welchen 
der  Grundbesitz  als  das  herrschende  Prinzip  zutage  tritt. 

So  zuerst  die  durch  ihn  gegebene  Organisation  der 
öffentlichen  Macht,  oder  die  Lehnsverfassung. 
Sie  wissen,  meine  Herren,  daß  diese  darin  bestand,  daß 
Könige,  Fürsten  und  Herren  anderen  Herren  und  Rittern 
Grundstücke  zur  Benutzung  abtraten,  wogegen  ihnen  die 
Empfänger,   besonders   die   Heergefolge,   das  heißt: 

150 


die  Unterstützung  ihrer  Lehnsherren  in  den  Kriegen  oder 
Fehden  derselben,  sowohl  persönlich  als  mit  ihren  Mann- 
schaften angeloben  mußten. 

So  zweitens  die  Organisation  des  öffentlichen 
Rechts  oder  die  Reichsverfassung.  Auf  den  deut- 
schen Reichstagen  war  der  Fürstenstand  und  der  große 
Grundbesitz  der  Reichsgrafenschaft  und  der  Geistlichkeit 
vertreten.  Die  Städte  selbst  genossen  nur  dann  dort  Sitz 
und  Stimme,  wenn  es  ihnen  gelungen  war,  das  Privi- 
legium einer  freien  Reichsstadt  zu  erwerben. 

So  drittens  die  Steuerfreiheit  des  großen  Grund- 
besitzes. Es  ist  nämlich  eine  charakteristische  und  stets 
wiederkehrende  Erscheinung,  meine  Herren,  daß  jeder 
herrschende  privilegierte  Stand  stets  die  Lasten  zur 
Aufrechterhaltung  des  öffentlichen  Wesens  auf  die  unter- 
drückten und  nicht  besitzenden  Klassen  zurückzuwälzen 
sucht,  in  offener  oder  verschleierter,  in  direkter  oder 
indirekter  Form.  Als  Richelieu  im  Jahre  1641  6  Mil- 
lionen Franken  von  der  Geistlichkeit  als  eine  außerordent- 
liche Steuer  forderte,  um  den  Bedürfnissen  des  Staates 
zu  Hilfe  zu  kommen,  gab  diese  durch  den  Mund  des  Erz- 
bischofs von  Sens  die  charakteristische  Antwort :  ,,L'usage 
ancien  de  l'eglise  pendant  sa  vigueur  etait  que  le  peuple 
contribuait  ses  biens,  la  noblesse  son  sang,  le  clerge 
ses  prieres  aux  necessites  de  l'Etat" :  „Der  alte  Brauch 
der  Kirche  während  ihrer  Blüte  war,  daß  das  Volk  bei- 
steuerte für  die  Bedürfnisse  des  Staates  seine  Güter,  der 
Adel  sein  Blut,  die  Geistlichkeit  ihre  Gebete. 

So  viertens  die  soziale  Geringschätzung,  welche 
auf  jeder  anderen  Arbeit,  als  etwa  auf  der  Beschäftigung 
mit  dem  Grund  und  Boden  lastete. 

Industrielle  Unternehmungen  zu  leiten,  im  Handel  und 
den  Gewerben   Geld  zu   verdienen,   galt  für  schimpflich 

151 


und  entehrend  für  die  bevorrechtigten,  herrschenden  beiden 
Stände,  Adel  und  Geistlichkeit,  für  welche  nur  aus  dem 
Grundeigentum  ihr  Einkommen  zu  beziehen,  ehrenhaft  er- 
schien. 

Diese  vier  großen  und  maßgebenden,  den  Grundcha- 
rakter einer  Epoche  bestimmenden  Tatsachen  reichen  für 
unsere  Betrachtung  vollkommen  aus,  um  zu  zeigen,  wie 
es  in  jener  Zeitperiode  der  Grundbesitz  war,  welcher 
derselben  überall  sein  Gepräge  aufdrückte  und  das  herr- 
schende  Prinzip   derselben  bildete. 

Dies  war  so  sehr  der  Fall,  daß  selbst  die  scheinbar 
vollständig  revolutionäre  Bewegung  der  Bauern- 
kriege, die  1524  in  Deutschland  ausbrach  und  ganz 
Schwaben,  Franken,  den  Elsaß,  Westfalen  und  noch  an- 
dere Teile  Deutschlands  umfaßte,  innerlich  noch  durch 
und  durch  an  diesem  selben  Prinzip  hing,  in  der  Tat  also 
eine  reaktionäre  Bewegung  war,  trotz  ihres  revo- 
lutionären Gebarens.  Sie  wissen,  meine  Herren,  daß  die 
Bauern  damals  die  Burgen  der  Adligen  niederbrannten, 
die  Adligen  selbst  töteten,  sie,  was  die  damals  übliche 
Form  war,  durch  die  Spieße  laufen  ließen.  Und  nichts- 
destoweniger, trotz  dieses  äußeren  revolutionären  An- 
striches, war  die  Bewegung  innerlich  von  Grund  aus  re- 
aktionär. 

Denn  die  Wiedergeburt  der  staatlichen  Verhältnisse, 
die  deutsche  Freiheit,  welche  die  Bauern  herstellen 
wollten,  sollte  nach  ihnen  darin  bestehen,  daß  die  be- 
sondere und  bevorrechtete  Zwischenstellung,  welche  die 
Fürsten  zwischen  Kaiser  und  Reich  einnahmen,  fort- 
fallen und  statt  ihrer  auf  den  deutschen  Reichstagen  nichts 
als  der  freie  und  unabhängige  Grundbesitz,  und 
zwar  der  bäuerliche  und  ritterliche  —  die  beide 
bis  dahin  nicht  vertreten  waren  —  ebensogut,  wie  der 

152 


eigene,  unabhängige  Grundbesitz  der  Adligen  aller  Art, 
also  der  Ritter,  Grafen  und  der  bisherigen  Fürsten,  ohne 
Rücksicht  auf  diese  früheren  Unterschiede,  und  wieder 
der  adelige  Grundbesitz  seinerseits  so  gut  wie  der 
bäuerliche  vertreten  sein  sollte. 

Sie  sehen  also  sofort,  meine  Herren,  daß  dieser  Plan 
in  letzter  Instanz  auf  nichts  anderes  hinausläuft,  als  auf 
eine  nur  konsequentere  und  gerechtere  Durchführung  des 
Prinzips,  welches  der  damals  eben  sich  zu  Ende  nei- 
genden Epoche  zugrunde  gelegen  hatte,  auf  eine  nur  kon- 
sequentere, reinere  und  gerechtere  Durchführung  des  Prin- 
zips nämlich:  der  Grundbesitz  solle  das  herrschende 
Element  und  die  Bedingung  sein,  welche  allein  einen 
jeden  zu  einem  Anteil  an  der  Herrschaft  über  den  Staat 
berechtige.  Daß  jeder  einen  solchen  Anteil  schon  des- 
halb fordern  könne,  weil  er  Mensch,  weil  er  ein  ver- 
nünftiges Wesen  sei,  auch  ohne  jeden  Grundbesitz, 

—  das  fiel  den  Bauern  nicht  entfernt  ein !  Dazu  waren 
die  damaligen  Verhältnisse  noch  nicht  entwickelt,  die  da- 
malige Gedankenbildung  noch  nicht  revolutionär  genug. 

So  war  denn  diese  äußerlich  mit  so  revolutionärer 
Entschiedenheit  auftretende  Bauernbewegung  innerlich 
vollkommen  reaktionär;  d.  h.  sie  stand,  statt  auf  einem 
neuen  revolutionären  Prinzip  zu  stehen,  ohne  es  zu 
wissen,  innerlich  vielmehr  durchaus  auf  dem  Prinzip  des 
Alten,  des  Bestehenden,  auf  dem  Prinzip  der  damals  ge- 
rade untergehenden  Periode,  und  nur  gerade  deshalb, 
weil  sie,  während  sie  sich  für  revolutionär  hielt,  in 
der  Tat  reaktionär  war,  ging  die  Bauernbewegung 
zugrunde. 

Es  war  hiernach  damals  sowohl  der  Bauern-  als 
der  Adelserhebung  (Franz  von  Sickingen)  gegenüber 

—  welchen  beiden  das  Prinzip  gemeinschaftlich  war, 

153 


den  Anteil  an  der  Staatsherrschaft,  noch  konsequenter,  als 
bis  dahin  der  Fall,  auf  den  Grundbesitz  zu  gründen  — 
das  emporstrebende  Landesfürstentum  als  von  der 
Idee  einer  vom  Grundeigentum  unabhängigen  Staats - 
Souveränität  getragen,  als  Vertreter  einer  von  den 
Privatbesitzverhältnissen  unabhängigen  Staats- 
idee ein  immerhin  relativ  berechtigtes  und  revolutionäres 
Moment  —  und  dies  eben  war  es,  was  ihm  die  Kraft  zu 
seiner  siegreichen  Entwicklung  und  zur  Unterdrückung 
der  Bauern-  und  Adelsbewegung  gab1). 


*)  Wenngleich  die  Auffassung,  welche  Lassalle  hier  in  bezug 
auf  die  Bauern-  und  Adelserhebung  der  Reformationszeit  ent- 
wickelt, insofern  einen  Fortschritt  gegenüber  der  seinem  „Franz 
von  Sickingen"  zugrunde  liegenden  Anschauung  darstellt,  als  die 
Sickingensche  Erhebung  jetzt  nicht  mehr  über  die  Bauern- 
bewegung gestellt  wird,  wird  Lassalle  doch  immer  noch  nicht 
der  letzteren  gerecht.  Selbst  wenn  sie  keine  revolutionäre  Be- 
wegung im  großen  historischen  Sinne  war,  war  sie  doch 
darum  noch  lange  nicht  „reaktionär".  Die  eigentlichen  Forde- 
rungen der  Bauern  konnten  erfüllt  werden,  ohne  den  gesell- 
schaftlichen Fortschritt  irgendwie  aufzuhalten.  Und  was  die 
Entwickelung  des  staatlichen  Lebens  anbetrifft,  so  vertrat  das 
Landesfürstentum  in  jenem  Moment  auch  nicht  einen  Gedanken, 
der  der  Bauernbewegung  gegenüber  revolutionär  zu  nennen  war. 
Zunächst  leitete  vielmehr  sein  Sieg  und  die  totale  Niederlage 
der  Bauern  eine  Reaktion  ein,  die  Deutschland  auf  nahezu  zwei 
Jahrhunderte  in  der  Entwickelung  zurückwarf.  Erst  sehr  all- 
mählich und  gerade  infolge  der  Schwächung  der  Reichszentral- 
gewalt erhielt  das  Landesfürstentum  Gelegenheit,  sich  zum  Ver- 
treter eines  relativ  modernen  Gedankens  zu  entwickeln,  den  es 
im  großen  und  ganzen  auch  sogar  noch  schlecht  genug  vertreten 
hat.  Andere  Länder  haben  es  ohne  diesen  recht  kostspieligen 
Notbehelf  auch  und  besser  zu  modernen  Institutionen  gebracht. 

Indes,  wir  haben  es  hier  und  in  ähnlichen  Stellen  dieser 
Schrift  mit  dem  Ergebnis  einer  Begriffsbestimmung  zu  tun,  die 
tief  in  Lassalles  philosophischer  Denkweise  wurzelte  und  durch 

154 


Ich  habe  bei  diesem  Punkt  etwas  nachdrücklich  ver- 
weilt, meine  Herren,  einmal  um  Ihnen  die  Vernünftigkeit 
und  den  Fortschritt  der  Freiheit  in  der  geschichtlichen 
Entwicklung  sogar  an  einem  Beispiele,  an  welchem  dies 
bei  oberflächlicherer  Betrachtung  keineswegs  einleuchtet, 
nachzuweisen :  zweitens  weil  die  Geschichtsschreiber  noch 
weit  davon  entfernt  sind,  diesen  reaktionären  Charakter 
der  Bauernbewegung  und  den  lediglich  in  ihm  liegenden 
Grund  ihres  Mißlingens  zu  erkennen,  vielmehr,  durch  den 
äußeren  Anschein  getäuscht,  die  Bauernkriege  für  eine 
wirklich  revolutionäre  Bewegung  halten. 

Drittens  endlich  deshalb,  weil  sich  zu  allen  Zeiten  dies 
Schauspiel  häufig  wiederholt,  daß  gedankenunklare  Men- 
schen —  und  hierzu,  meine  Herren,  können  die  scheinbar 
Allergebildetsten,  können  Professoren  gehören  und  ge- 
hören, wie  uns  die  Paulskirche  traurigen  Angedenkens 
gezeigt  hat,  vorzüglich  häufig  dazu  —  in  die  unge- 
heure Täuschung  verfallen,  das,  was  nur  der  konse- 
quentere und  reinere  Gedankenausdruck  der  eben 
untergehenden  Zeitperiode  und  Welteinrichtung  ist, 
für  ein  neues  revolutionäres  Prinzip  zu  halten. 

Vor  solchen  nur  in  ihrer  eigenen  Einbildung  revo- 
lutionären Männern  und  Richtungen  möchte  ich  —  denn 
es  wird  uns  in  der  Zukunft  daran  ebenso  wenig  fehlen, 
als  es  uns  bisher  in  der  Vergangenheit  daran  gefehlt  hat 
—  Sie  warnen,  meine  Herren ! 

Es  läßt  sich  daran  zugleich  der  Trost  knüpfen,  daß  di? 
zahlreichen  sofort  oder  binnen  kurzer  Zeit  nach  momen- 
tanem Gelingen  wieder  verunglückten  Bewegungen,  welche 


fast  alle  seine  Schriften  wie  ein  roter  Faden  sich  durchzieht. 
Sie  erklärt  namentlich  auch  seinen  Staatskultus,  der  sich  weiter- 
hin  gerade  im   „Arbeiter-Programm"  so   energisch  ausspricht. 

D.H. 

155 


wir  in  der  Geschichte  finden  und  welche  den  wohlmeinen- 
den, aber  oberflächlichen  Blick  manchen  Volksfreundes 
mit  trüber  Besorgnis  erfüllen  können,  immer  nur  solche 
bloß  in  ihrer  Einbildung  revolutionäre  Bewegungen 
waren. 

Eine  wirklich  revolutionäre  Bewegung,  eine  solche, 
die  auf  einem  wahrhaft  neuen  Gedankenprinzip  steht,  ist, 
wie  sich  der  tiefere  Denker  zu  seinem  Tröste  aus  der  Ge- 
schichte zu  beweisen  vermag,  noch  niemals  unterge- 
gangen, mindestens  nicht  auf  die  Dauer. 

Ich  kehre  zu  meinem  Faden  zurück. 

Wenn  die  Bauernkriege  nur  in  ihrer  Einbildung  revo- 
lutionär waren,  so  war  dagegen  damals  wirklich  und 
wahrhaft  revolutionär  der  Fortschritt  der  Industrie, 
der  bürgerlichen  Produktion,  der  sich  immer  weiter  ent- 
wickelnden Teilung  der  Arbeit  und  der  hierdurch  ent- 
standene Kapitalreichtum,  der  sich  ausschließlich  in 
den  Händen  der  Bourgeoisie  aufhäufte,  weil  sie  eben  der 
Stand  war,  welcher  sich  der  Produktion  unterzog  und 
deren  Vorteile  sich  aneignete. 

Man  pflegt  mit  der  Reformation,  also  mit  dem  Jahre 
1517,  das  Ende  des  Mittelalters  und  den  Anbruch  der 
neueren  Geschichte  zu  datieren. 

In  der  Tat  ist  das  in  dem  Sinne  richtig,  daß  in  den 
unmittelbar  auf  die  Reformation  folgenden  zwei  Jahr- 
hunderten langsam,  allmählich  und  unmerklich  ein  Um- 
schwung eintritt,  welcher  das  Aussehen  der  Gesellschaft 
von  Grund  aus  verändert  und  in  ihrem  Herzen  eine  Um- 
wälzung vollzieht,  welche  später  im  Jahre  1789  durch 
die  französische  Revolution  nur  proklamiert,  nicht  aber 
eigentlich   geschaffen  wird. 

Worin  dieser  Umschwung  bestand,  fragen  Sie  ? 

In  der  rechtlichen   Stellung  des   Adels  hatte  sich 

156 


nichts  geändert.  Rechtlich  waren  Adel  und  Geistlichkeit 
die  beiden  herrschenden  Stände,  die  Bourgeoisie  der  über- 
all zurückgesetzte  und  unterdrückte  Stand  geblieben.  Aber 
wenn  sich  rechtlich  nichts  geändert  hatte,  so  war  fak- 
tisch, war  tatsächlich  die  Umänderung  der  Verhält- 
nisse eine  um  so  ungeheurere  gewesen. 

Durch  die  Erzeugung  und  Aufhäufung  des  Kapital- 
reichtums des,  im  Gegensatz  zum  Grundeigentum,  beweg- 
lichen Besitzes  in  den  Händen  der  Bourgeoisie,  war  der 
Adel  in  eine  vollkommene  Unbedeutenheit,  ja  bereits  in 
wahre  Abhängigkeit  von  dieser  reich  gewordenen  Bour- 
geoisie herabgesunken.  Bereits  mußte  er,  wollte  er  sich 
irgend  neben  ihr  halten,  allen  seinen  Standesprinzipien 
abtrünnig  werden  und  zu  denselben  Mitteln  des  indu- 
striellen Erwerbs  zu  greifen  anfangen,  welchen  die  Bour- 
geoisie ihren  Reichtum  und  somit  ihre  tatsächliche  Macht 
verdankte. 

Schon  die  Komödien  Molieres,  der  zur  Zeit  Lud- 
wigs XIV.  lebte,  zeigen  uns  —  eine  höchst  interessante 
Erscheinung  —  den  damaligen  Adel  die  reiche  Bourgeoisie 
verachtend  und  bei  ihr  schmarotzend  zu  gleicher  Zeit. 

Louis  XIV.  selbst,  dieser  stolzeste  König,  zieht  bereits 
in  seinem  Schlosse  zu  Versailles  den  Hut  und  erniedrigt 
sich  vor  dem  Juden  Samuel  Bernard,  dem  Rotschild  der 
damaligen  Epoche,  um  ihn  zu  einem  Anlehen  geneigt  zu 
machen. 

Als  Law,  der  berühmte  schottische  Finanzmann,  in 
Frankreich  im  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  die  Han- 
delskompagnien gebildet  hatte,  eine  auf  Aktien  ge- 
gründete Gesellschaft,  welche  zur  kommerziellen  Aus- 
beutung der  Mississippiufer,  der  Louisiana,  Ostindiens  usw. 
zusammengetreten  war,  war  der  Regent  von  Frankreich 
selbst  unter  ihren  Direktoren   —  Mitglied  einer  Kauf- 

157 


mannsgesellschaft !  Ja,  der  Regent  sah  sich  genötigt,  im 
August  1717  Edikte  zu  erlassen,  in  welchen  verordnet 
wurde,  daß  die  Adligen,  ohne  sich  etwas  zu  vergeben, 
in  den  See-  und  Kriegsdienst  dieser  Handelskompagnien 
treten  könnten !  Dahin  war  also  bereits  damals  der  krie- 
gerische und  stolze  Feudaladel  Frankreichs  gekommen, 
den  bewaffneten  Kommis  für  die  industriellen  und  kom- 
merziellen Unternehmungen  der  alle  Weltteile  durchein- 
anderwühlenden  Bourgeoisie  zu  machen. 

Ganz  entsprechend  diesem  Umschwünge  hatte  sich  be- 
reits damals  ein  Materialismus  entwickelt,  ein  heiß- 
hungriges, gieriges  Ringen  nach  Geld  und  Gut,  dem  alle 
sittlichen  Ideen,  ja,  was  bei  den  bevorrechteten  Ständen 
leider  in  der  Regel  noch  mehr  sagen  will,  selbst  alle 
Standesvorteile1)  feil  waren.  Unter  demselben  Regenten 
von  Frankreich  wird  Graf  Hörn,  einer  der  vornehmsten 
mit  den  ersten  Familien  Frankreichs,  ja  mit  dem  Regenten 
selbst  verwandten  Adligen,  als  gemeiner  Raubmörder 
gerädert,  und  die  Herzogin  von  Orleans,  eine  deutsche 
Prinzeß,  schreibt  in  einem  Briefe  vom  29.  November 
1719,  sechs  der  vornehmsten  Damen  hätten  eines  Tages 
dem  vorhin  erwähnten  Law,  der  damals  der  gefeiertste 
und  auch  der  beschäftigtste  Mann  in  Frankreich  war  und 
dessen  es  sich  infolgedessen  sehr  schwer  war,  zu  bemäch- 
tigen, in  dem  Hofe  eines  Gebäudes  aufgepaßt,  um  ihn 
zu  bewegen,  ihnen  von  jenen  von  ihm  gestifteten  Aktien 
abzulassen,  um  die  sich  damals  ganz  Frankreich  riß  und 
die  auf  der  Börse  sechs-  und  achtmal  so  hoch  und  höher 
standen,  als  der  Nominalpreis  betrug,  zu  denen  sie  von 
Law  ausgegeben  worden  waren.  Law  sei  sehr  beeilt  ge- 


*)  So  auch  in  der  ersten  Auflage.  Es  muß  jedoch  unzweifel- 
haft „Standesvorurteile"  heißen.  D.  H. 

158 


wesen,  habe  nicht  hören  wollen  und  habe  endlich  zu  den 
Damen,  die  ihn  nicht  von  der  Stelle  ließen,  gesagt :  „Meine 
Damen,  ich  bitte  tausendmal  um  Verzeihung,  aber  wenn 
Sie  mich  nicht  loslassen,  so  muß  ich  platzen,  denn  ich  habe 
ein  Bedürfnis,  zu  pissen,  welches  mir  unmöglich  ist,  länger 
anzuhalten."  Worauf  ihm  die  sechs  vornehmen  Damen 
geantwortet:  „Eh  bien,  monsieur,  pissez  pourvu  que  vous 
nous  ecoutiez"  („Nun  wohl,  mein  Herr,  pissen  Sie  immer- 
hin, wenn  Sie  uns  nur  anhören."  Und  sieltfieben  in  der 
Tat  während  dieses  Aktes  bei  ihm  stehen  und  trugen  ihm 
ihr  Anliegen  vor. 

Fragen  Sie  mich  wiederum,  welche  Ursachen  es  ge- 
wesen waren,  welche  diese  Entwicklung  der  Industrie  und 
den  dadurch  hervorgerufenen  Reichtum  der  Bourgeoisie 
ermöglicht  hatten,  so  würde  ich  durch  ein  genaueres  Ein- 
gehen auf  dieselben  weitaus  den  Zeitraum,  den  ich  mir 
gestatten  kann,  überschreiten  müssen.  Nur  kurz  aufzählen 
kann  ich  Ihnen  die  allerwesentlichsten  derselben :  die  Ent- 
deckung Amerikas  und  der  hierdurch  auf  die  Produktion 
geübte  unermeßliche  Einfluß ;  der  durch  die  Umschiffung 
des   Kaps  der  guten   Hoffnung  entdeckte  Seeweg  nach 
Ostindien,  während  früher  aller  Handel  mit  dem  Orient 
und  Indien  den  Landweg  über  Suez  nehmen  mußte;  die 
Erfindung  der  Magnetnadel  und  des  Kompasses,  die  hier- 
durch für  allen  Seehandel  herbeigeführte  größere  Sicher- 
heit,   Schnelligkeit   und   Verminderung   der   Assekuranz- 
prämie ;  die  im  Innern  der  Länder  angelegten  Wasser- 
straßen, die  Kanäle  und  auch  die  Chausseen,  welche  durch 
die  Verminderung  der  Transportkosten  zahlreichen  Pro- 
dukten, die  früher  ihre  Verteuerung  durch  den  Transport 
nicht  ertragen  konnten,  erst  die  Möglichkeit  entfernteren 
Absatzes  erschließen ;  die  größere  bürgerliche  Sicherheit 
des   Besitzes,   die   geordnete   Justiz,   die   Erfindung   des 

159 


Pulvers  und  das  infolge  dieser  Erfindung  eingetretene 
Brechen  der  kriegerischen  Feudalmacht  des  Adels  durch 
das  Königtum ;  die  durch  die  Zerstörung  der  adligen  Bur- 
gen und  der  selbständigen  adligen  Kriegsmacht  wieder 
eingetretene  Entlassung  ihrer  Landsknechte  und  Reisigen, 
denen  nun  nichts  übrig  bleibt,  als  Aufnahme  im  mittel- 
alterlichen Arbeitsateher  zu  suchen  —  alle  diese  Er- 
eignisse ziehen  an  dem  Triumphwagen  der  Bourgeoisie ! 

Alle  diese  Ereignisse  und  noch  viele  andere,  die  man 
Ihnen  aufzählen  könnte,  fassen  sich  inzwischen  in  die 
eine  Wirkung  zusammen :  durch  die  Eröffnung  großer 
debouches,  d.  h.  großer  Absatzgebiete,  und  die  damit  ver- 
bundene Verminderung  der  Produktions-  und  Transport- 
kosten, die  Produktion  in  Masse,  die  Produktion  für  den 
Weltmarkt  hervorzurufen;  hierdurch  wieder  das  Be- 
dürfnis der  billigen  Produktion  zu  schaffen,  welches 
wiederum  nur  durch  eine  immer  weiter  getriebene  Tei- 
lung der  Arbeit,  das  heißt  durch  eins  immer  vollständiger 
ausgeführte  Zerlegung  der  Arbeit  in  ihre  einfachsten  me- 
chanischen Operationen,  befriedigt  werden  kann,  und  hier- 
durch wiederum  seinerseits  eine  Produktion  in  immer  grö- 
ßerem Maßstabe  hervorruft. 

Wir  stehen  hier  auf  dem  Boden  der  Wechselwirkungen, 
meine  Herren.  Jede  dieser  Tatsachen  ruft  die  andere  her- 
vor und  diese  andere  wirkt  wieder  auf  die  erste  zurück, 
erweitert  und  vergrößert  ihren  Umfang. 

So  wird  es  Ihnen  klar  sein,  daß  die  Produktion  eines 
Artikels  in  ungeheuren  Massen,  seine  Produktion  für  den 
Weltmarkt,  nur  dann  im  allgemeinen  leicht  möglich  ist, 
wenn  sich  die  Produktionskosten  dieses  Artikels  billig 
stellen  und  wenn  auch  der  Transport  desselben  billig 
genug  ist,  um  seinen  Preis  nicht  erheblich  zu  verteuern. 
Denn  die  Produktion  in  ungeheuren  Massen  erfordert  den 

160 


Absatz  en  masse,  und  der  massenhafte  Absatz  einer  Ware 
läßt  sich  nur  hervorrufen  durch  ihren  billigen  Preis,  der 
sie  einer  sehr  großen  Anzahl  von  Käufern  zugänglich 
macht.  Die  billigen  Produktions- und  Transportkosten  einer 
Ware  rufen  also  ihre  Produktion  auf  großem  Fuße,  in 
großen  Massen  hervor.  Umgekehrt  wird  Ihnen  aber  auch 
wieder  sofort  klar  sein,  daß  die  Produktion  eines  Artikels 
in  großen  Massen  die  Billigkeit  desselben  erzeugt  und 
vermehrt.  Ein  Fabrikant,  welcher  z.  B.  zweimalhundert- 
tausend  Stück  Kattun  im  Jahre  absetzt,  kann  sowohl  wegen 
der  billigeren  Beschaffung  des  Rohmaterials  im  großen, 
als  weil  sich  sein  Kapitalprofit  und  die  Zinsen  seiner 
gewerblichen  Anlagen,  Gebäude,  Maschinen  über  eine  so 
große  Anzahl  von  Stücken  verteilen,  innerhalb  gewisser 
Grenzen  jedes  Stück  weit  billiger  geben,  als  ein  Fabrikant, 
der  nur  fünftausend  solcher  Stücke  jährlich  produziert. 
Die  größere  Billigkeit  der  Produktion  führt  also  zur  Pro- 
duktion im  großen,  diese  führt  im  allgemeinen  wieder 
größere  Billigkeit  herbei,  diese  ruft  wieder  eine  noch 
massenhaftere  Produktion  hervor,  die  wiederum  eine  noch 
größere  Billigkeit  erzeugt  und  so  fort. 

Es  verhält  sich  ganz  ebenso  in  bezug  auf  die  Tei- 
lung der  Arbeit,  welche  ihrerseits  wieder  die  not- 
wendige Voraussetzung  der  Produktion  in  Masse  und  der 
Billigkeit  ist.  und  ohne  welche  weder  Billigkeit  noch  Pro- 
duktion in  Masse  möglich  wäre. 

Die  Teilung  der  Arbeit,  welche  die  Herstellung  eines 
Produkts  in  eine  große  Anzahl  ganz  einfacher,  oft  rein 
mechanischer  und  verstandloser  Operationen  zerlegt  und 
für  jede  einzelne  dieser  Teiloperationen  besondere  Ar- 
beiter anstellt,  wäre  gar  nicht  möglich  ohne  massenhafte 
Produktion  dieser  Artikel,  wird  also  durch  diese  erst  her- 
vorgerufen und  entwickelt.  Umgekehrt  führt  diese  Zer- 

11    La«alle.    Ge».    ScLritten.    BauJ   II.  161 


legung  der  Arbeit  in  solche  ganz  einfache  Operationen 
und  Handgriffe  weiter  1.  zu  einer  immer  größeren  Bil- 
ligkeit, 2.  deshalb  zu  einer  Produktion  in  immer  größeren, 
riesenhaften  Massen,  zu  einer  immer  mehr  nicht  auf  diese 
und  jene  nahegelegene  Absatzkreise,  sondern  auf  den 
ganzen  Weltmarkt  berechneten  Produktion  und  3.  hier- 
durch und  durch  die  neuen  Zerlegungen,  die  sich  hier- 
durch bei  den  einzelnen  Arbeitsoperationen  anbringen 
lassen,  wieder  zu  immer  größeren  Fortschritten  in  der 
Teilung  der  Arbeit  selbst. 

Durch  die  Reihe  dieser  Wechselwirkungen  war  allmäh- 
lich eine  totale  Umänderung  in  der  gesellschaftlichen  Ar- 
beit und  somit  in  allen  Lebensverhältnissen  der  Gesell- 
schaft eingetreten. 

Dieser  Umschwung  läßt  sich  in  der  Kürze  am  besten 
auf  folgenden  Gegensatz  reduzieren : 

Im  früheren  Mittelalter  hatte  man,  da  nur  eine  sehr 
geringe  Anzahl  von  kostbaren  Produkten  die  Teuerkeit 
des  Iransportes  ertrug,  produziert  für  das  Bedürfnis  der 
eigenen  Lokalität  und  sehr  beschränkter  nahe  gelegener 
Absatzkreise,  deren  Bedürfnis  eben  deshalb  ein  bekann- 
tes, festes  und  umschwankendes1)  war.  Das  Bedürfnis 
oder  die  Nachfrage  war  der  Produktion  oder  dem  An- 
gebot vorausgegangen  und  bildete  die  bekannte 
Richtschnur  dafür.  Oder  mit  anderen  Worten:  Die 
gesellschaftliche  •  Produktion  war  vorherrschend  eine 
handwerksmäßige  gewesen.  Denn  dies  ist  eben  im 
Unterschied  von  dem  Fabrikations-  oder  Großbetrieb  der 
Charakter  des  kleinen  oder  Handwerksbetriebes,  daß  ent- 
weder das  Bedürfnis  abgewartet  wird,  um  zu  produzieren, 


A)   Unzweifelhaft  ein  Druckfehler.  Vielleicht  soll  es  , .um- 
schriebenes" heißen.  D.  H. 

162 


wie  z.  B.  der  Schneider  meine  Bestellung  abwartet,  um 
mir  einen  Rock  zu  machen,  der  Schlosser,  um  mir  ein 
Schloß  zu  verfertigen,  oder  daß  doch,  wenn  auch  manche 
Gegenstände  im  voraus  gearbeitet  werden,  sich  im  ganzen 
diese  Vorausarbeit  beschränkt  auf  ein  Minimum  des  er- 
fahrungsmäßig genau  bekannten  Bedürfnisses  in  der  eige- 
nen Lokalität  und  ihrer  nächsten  Nachbarschaft,  wie  z.  B., 
wenn  ein  Klempner  eine  gewisse  Anzahl  von  Lampen  im 
voraus  arbeitet,  von  denen  er  weiß,  daß  der  städtische 
Bedarf  sie  bald  absorbiert  haben  muß. 

Die  charakteristischen  Eigenschaften  einer  vorherr- 
schend in  dieser  Weise  produzierenden  Gesellschaft,  meine 
Herren,  sind  Armut  oder  doch  nur  eine  bescheidene  Wohl- 
habenheit und  dagegen  eine  gewisse  Festigkeit  und  Stabili- 
tät aller  Verhältnisse. 

Jetzt  dagegen  war  allmählich  durch  die  unablässige 
Wechselwirkung,  die  ich  Ihnen  geschildert  habe,  ein  total 
entgegengesetzter  Charakter  der  gesellschaftlichen  Arbeit 
und  damit  aller  Lebensverhältnisse  eingetreten,  der  heute 
in  einer  freilich  ganz  anders  ausgebildeten,  in  einer  riesen- 
haft entwickelten  Weise  die  gesellschaftliche  Arbeit  kenn- 
zeichnet. In  dieser  riesenhaften  Entwicklung,  die  er  heute 
hat,  läßt  sich  dieser  Charakter  im  Gegensatz  zu  dem  früher 
geschilderten  also  kennzeichnen.  Wenn  früher  das  Be- 
dürfnis vorausging  dem  Angebot,  der  Produktion,  diese 
nach  sich  zog  und  bestimmte,  ihre  Richtschnur  und  ihr 
bekanntes  Maß  bildete,  so  geht  jetzt  die  Produktion, 
das  Angebot,  dem  Bedürfnis  voraus  und  sucht  dieses  zu 
erzwingen.  Es  wird  produziert  nicht  mehr  für  die  Loka- 
lität, nicht  mehr  für  das  bekannte  Bedürfnis  nahegelegener 
Absatzkreise,  sondern  für  den  Weltmarkt.  Es  wird 
produziert  ins  Weite  und  Allgemeine  hinein,  für  alle  Welt- 
teile,  für  ein  schlechthin  unbekanntes  und  nicht  zu  be- 

11*  163 


stimmendes  Bedürfnis,  und  damit  das  Produkt  sich  das 
Bedürfnis  nach  ihm  erzwingen  kann,  wird  ihm  eine 
Waffe  mitgegeben,  die  Billigkeit.  Die  Billigkeit  ist 
die  Waffe  des  Produktes,  mit  der  sich  es  einerseits  den 
Käufer  erobert  und  mit  der  es  andererseits  alle  an- 
deren Waren  derselben  Art  aus  dem  Felde  schlägt,  die 
gleichfalls  auf  den  Käufer  eindringen  wollen,  so  daß  in 
der  Tat  unter  dem  System  der  freien  Konkurrenz  ein 
jeder  Produzent  hoffen  kann,  wie  riesenhafte  Massen 
er  auch  produziere,  für  alle  diese  Absatz  zu  gewinnen, 
wenn  es  ihm  nur  gelingt,  durch  bessere  Bewaffnung  seiner 
Ware  mit  Billigkeit  die  Waren  seiner  Mitproduzenten 
kampfunfähig  zu  machen. 

Der  hervorstechende  Charakter  einer  solchen  Gesell- 
schaft ist  großer,  unermeßlicher  Reichtum,  andererseits 
ein  großes  Schwanken  aller  Verhältnisse,  eine  fast  be- 
ständige sorgenvolle  Unsicherheit  in  der  Lage  der  ein- 
zelnen, verbunden  mit  einer  sehr  verschiedenartigen  Be- 
teiligung der  zur  Produktion  Mitwirkenden  an  dem  Ge- 
winn der  Produktion. 

So  groß  also,  meine  Herren,  war  der  Umschwung  ge- 
wesen, welchen  die  stille,  revolutionäre,  unterwühlende 
Tätigkeit  der  Industrie  schon  vor  dem  Ende  des  vorigen 
Jahrhunderts  unmerklich  in  dem  Herzen  der  Gesellschaft 
herbeigeführt  hatte. 

Wenn  die  Männer  der  Bauernkriege  noch  nicht  gewagt 
hatten,  auch  nur  einen  anderen  Gedanken  zu  fassen,  als 
den,  den  Staat  auf  den  Grundbesitz  zu  gründen,  wenn 
sie  noch  nicht  einmal  im  Gedanken  sich  von  der  Anschau- 
ung loszuwinden  vermocht  hatten,  daß  der  Grundbesitz 
das  notwendig  die  Herrschaft  über  den  Staat  führende 
Element,  und  die  Teilnahme  an  diesem  Besitz  die  Be- 
dingung für  die  Teilnahme  an  dieser  Herrschaft  sei,  so 

164 


hatte  es  der  stille,  unmerklich  revolutionierende  Fortschritt 
der  Industrie  dahin  gebracht,  daß  bereits  lange  vor  Ende 
des  vorigen  Jahrhunderts  der  Grundbesitz  zu  einem  seiner 
früheren  Wichtigkeit  verhältnismäßig  völlig  ent^eideten 
Element  geworden  und  neben  der  Entwicklung  der  neuen 
Produktionsweisen  und  der  Reichtümer,  die  sie  in  ihrem 
Schöße  barg  und  täglich  aufhäufte,  des  immensen  Ein- 
flusses, den  sie  dadurch  über  die  ganze  Bevölkerung  und 
ihre  Verhältnisse,  sogar  auf  den  zum  großen  Teil  arm 
gewordenen  Adel  selbst  ausübte,  zu  einer  untergeordneten 
Stelle   herabgesunken   war. 

Die  Revolution  war  somit  bereits  in  dem  Innern  der 
Gesellschaft,  in  den  tatsächlichen  Verhältnissen  der- 
selben eingetreten,  lange  ehe  sie  in  Frankreich  ausbrach, 
und  es  war  nur  noch  erforderlich,  diesen  Umschwung  auch 
zur  äußeren  Anerkennung  zu  bringen,  ihm  recht- 
liche Sanktion  zu  geben. 

Dies  ist  überhaupt  bei  allen  Revolutionen  der 
Fall,  meine  Herren!  Man  kann  nie  eine  Revolution 
machen ;  man  kann  immer  nur  einer  Revolution,  die  schon 
in  den  tatsächlichen  Verhältnisen  einer  Gesellschaft  ein- 
getreten ist,  auch  äußere  rechtliche  Anerkennung 
und  konsequente  Durchführung  geben. 

Eine  Revolution  machen  wollen,  ist  eine  Torheit  un- 
reifer Menschen,  die  von  den  Gesetzen  der  Geschichte 
keine  Ahnung  haben. 

Eben  deshalb  ist  es  eben  so  unreif  und  ebenso  kin- 
disch, eine  Revolution,  die  sich  bereits  einmal  in  den  Ein- 
geweiden einer  Gesellschaft  vollzogen  hat,  zurückdämmen 
und  sich  ihrer  rechtlichen  Anerkennung  widersetzen  oder 
einer  solchen  Gesellschaft  oder  einzelnen,  die  sich  bei 
diesem  Hebammendienst  beteiligen,  den  Vorwurf  machen 
zu  wollen,  daß  sie  revolutionär  seien.  Ist  die  Revolution 

165 


drin  in  der  Gesellschaft,  in  ihren  tatsächlichen  Verhält- 
nissen, so  muß  sie,  da  hilft  nichts,  auch  herauskommen 
und  in  die  Gesetzsammlung  übergehen. 

Wie  sich  dies  verhält  und  wie  weit  es  hierin  in  der 
Zeit,  von  der  ich  spreche,  bereits  gekommen  war,  sehen 
Sie  am  besten  an  einer  Tatsache,  die  ich  noch  erwähnen 
will.  — 

Ich  habe  Ihnen  vorhin  von  der  Teilung  der  Arbeit 
gesprochen,  deren  Entwicklung  darin  besteht,  jede  Pro- 
duktion in  eine  Reihe  ganz  einfacher,  mechanischer  und 
verstandsloser  Operationen  zu  zerlegen. 

Indem  diese  Zerlegung  immer  weiter  fortschreitet,  ent- 
deckt man  endlich,  daß  sich  diese  einzelnen  Operationen, 
da  sie  ganz  einfach  und  verstandslos  sind,  ebensogut  und 
besser  auch  von  verstandslosen  Faktoren  vollbringen 
lassen,  und  so  erfindet  im  Jahre  1775,  also  14  Jahre 
vor  der  französischen  Revolution,  Arkwright  in  England 
die  erste  Maschine,  seine  berühmte  Baumwollenspinn- 
maschine. 

Man  kann  sagen,  daß  diese  Maschine  an  und  für  sich 
schon  die  Revolution  nicht  hervorbrachte,  dazu  geht  ihr 
diese  Erfindung,  die  überdies  auch  nicht  augenblicklich  in 
Frankreich  eingeführt  wurde,  viel  zu  kurze  Zeit  vorher, 
sondern  daß  sie  die  bereits  tatsächlich  eingetretene,  be- 
reits vollzogene  Revolution  in  sich  verkörperte.  Sie  war 
selbst  schon,  so  unschuldig  sie  aussah,  diese  Maschine, 
die  lebendig  gewordene  Revolution. 

Die  Gründe  hierfür  sind  einfach. 

Sie  werden  von  der  Zunftverfassung  gehört  haben,  in 
welcher  sich  die  mittelalterliche  Produktion  bewegte. 

Ich  kann  hier  auf  das  Wesen  der  mittelalterlichen 
Zünfte  so  wenig  eingehen,  wie  auf  dasjenige  der  seit  der 
französischen  Revolution  überall  an  die  Stelle  der  Zünfte 

166 


getretenen  freien  Konkurrenz.  Ich  kann  hier  nur  in  Weise 
einer  Versicherung  die  Tatsache  feststellen,  das  das  mittel- 
alterliche Zunftwesen  untrennbar  mit  den  anderweitigen 
Einrichtungen  des  Mittelalters  verbunden  war.  Kann  ich 
Ihnen  aber  auch  heut  die  Gründe  dieser  untrennbaren 
Verbindungen  nicht  klar  legen,  so  läßt  sich  die  Tatsache 
selbst  doch  schon  geschichtlich  beweisen.  Die  Zünfte 
haben  das  ganze  Mittelalter  hindurch  bis  zur  französi- 
schen Revolution  gedauert.  Schon  im  Jahre  1672  wird 
über  ihre  Aufhebung  auf  dem  deutschen  Reichstag  ver- 
handelt —  aber  vergeblich.  Ja  schon  im  Jahre  1614 
wird  auf  den  französischen  Etats  generaux,  den  franzö- 
sischen Reichsständen,  von  der  Bourgeoisie  die  Abschaf- 
fung der  Zünfte,  welche  sie  in  der  Produktion  bereits 
überall  beengten,  verlangt.  Ebenso  vergeblich.  Ja  noch 
mehr,  dreizehn  Jahre  vor  der  Revolution,  im  Jahre  1776, 
hebt  ein  reformierender  Minister  in  Frankreich,  der  be- 
rühmte Turgot,  die  Zünfte  auf.  Aber  die  feudale  pri- 
vilegierte Welt  des  Mittelalters  erblickte  sich,  und  mit 
vollkommenem  Recht,  in  Todesgefahr,  wenn  ihr  Lebens- 
prinzip, das  Privileg,  nicht  alle  Klassen  der  Gesellschaft 
durchdränge,  und  so  wird  denn  der  König  sechs  Monate 
nach  Aufhebung  der  Zünfte  vermocht,  sein  Edikt  zu 
widerrufen  und  die  Zünfte  wieder  herzustellen.  Erst  die 
Revolution  stürzte  —  diese  aber  auch  an  einem  Tage 
durch  den  Bastillesturm  —  was  in  Deutschland  seit  1672, 
in  Frankreich  seit  1614,  also  seit  fast  zwei  Jahrhun- 
derten, auf  legalem  Wege  vergeblich  erstrebt  worden 
war. 

Sie  ersehen  daraus,  meine  Herren,  daß,  welche  große 
Vorteile  auch  dem  Reformieren  auf  legalem  Wege  zu- 
kommen, dieser  doch  wieder  bei  allen  wichtigeren  Punk- 
ten den  einen  großen  Nachteil  hat,  von  einer  sich  über 

167 


ganze  Jahrhunderte  hin  erstreckenden  Ohnmacht  zu  sein, 
und  andererseits,  daß  der  revolutionäre  Weg,  mit  wie 
unleugbaren  Nachteilen  er  auch  verbunden  ist,  dafür  den 
einen  Vorteil  hat,  schnell  und  energisch  zu  einem  prak- 
tischen Ziele  zu  führen. 

Halten  Sie  nun,  meine  Herren,  mit  mir  einen  Augen- 
blick die  Tatsache  fest,  daß  die  Zünfte  in  einer  untrenn- 
baren Weise  mit  der  gesamten  gesellschaftlichen  Ein- 
richtung des  Mittelalters  verbunden  waren,  so  ersehen 
Sie  sofort,  wie  die  erste  Maschine,  jene  Baumwollen- 
spinnmaschine, die  Arkwright  erfand,  eine  vollständige 
Umwälzung  jener  gesellschaftlichen  Zustände  bereits  in 
sich  enthielt. 

Denn  wie  sollte  die  Produktion  mit  Maschine  möglich 
sein  unter  der  Zunftverfassung,  bei  welcher  die  Anzahl 
von  Gesellen  und  Lehrlingen,  welche  ein  Meister  halten 
durfte,  in  jeder  Lokalität  gesetzlich  bestimmt  war  ?  Oder 
wie  sollte  unter  der  Zunftverfassung,  bei  welcher  die 
verschiedenen  Arbeitszweige  auf  das  genaueste  gesetz- 
lich voneinander  abgegrenzt  waren  und  jeder  Meister  nur 
einen  derselben  betreiben  durfte,  so  daß  z.  B.  die  Schnei- 
der von  Paris  mit  den  Flickschneidern,  die  Nagelschmiede 
mit  den  Schlossern  hundertjährige  Prozesse  führten,  um 
die  Grenzen  zwischen  ihren  Gewerben  festzustellen  — 
wie  sollte  unter  einer  solchen  Zunftverfassung  die  Pro- 
duktion mit  einem  System  von  Maschinen  möglich  sein, 
welche  vielmehr  die  Verbindung  der  verschiedenartigsten 
Arbeitsgattungen  unter  der  Hand  eines  und  desselben 
Kapitals  erfordert  ? 

Es  war  also  dahin  gekommen,  daß  die  Produktion 
selbst  durch  ihre  beständige  schrittweise  Vervollkomm- 
nung Produktionsinstrumente  hervorgebracht  hatte,  welche 
den  bestehenden  Zustand  der  Dinge  in  die  Luft  sprengen 

168 


mußten,  Produktionsinstrumente  und  Produktionsweisen, 
welche  in  diesem  Zustand  keinen  Platz  und  Entwicke- 
lungsraum  mehr  finden  konnten. 

In  diesem  Sinne,  sagte  ich,  war  die  erste  Maschine 
bereits  an  und  für  sich  eine  Revolution,  denn  sie  trug  in 
ihren  Kämmen  und  Rädern,  so  wenig  ihr  dies  auch  bei 
der  äußerlichen  Betrachtung  anzusehen  gewesen  wäre, 
bereits  im  Keime  den  ganzen  auf  die  freie  Konkurrenz 
gebauten  neuen  Zustand  der  Gesellschaft  in  sich,  der 
sich  mit  der  Kraft  und  Notwendigkeit  des  Lebens  aus 
diesem  Keime  entwickeln  mußte. 

Und  so  mag  es,  wenn  ich  nicht  sehr  irre,  auch  heute 
sein,  meine  Herren,  daß  bereits  mehrfache  Erscheinungen 
existieren,  welche  einen  neuen  Zustand  der  Dinge  in  sich 
tragen  und  ihn  mit  Notwendigkeit  aus  sich  entwickeln 
müssen,  Erscheinungen,  denen  man  dies  gleichwohl  auf 
den  äußerlichen  Blick  durchaus  nicht  ansieht,  so  daß  an 
ihnen,  während  man  unbedeutende  Agitatoren  verfolgt, 
selbst  die  Behörden  nicht  nur  unbefangen  vorübergehen, 
sondern  sie  sogar  als  notwendige  Träger  unserer  Kultur 
gelten  lassen,  als  Blüten  und  Höhepunkte  derselben  be- 
grüßen und  ihnen  bei  Gelegenheit  anerkennende  und 
preisende  Festreden  halten. 

Nach  allen  diesen  Erörterungen,  meine  Herren,  wer- 
den Sie  nun  ganz  begreifen  die  wahre  Bedeutung  der  be- 
rühmten Broschüre,  welche  1788,  ein  Jahr  vor  der  fran- 
zösischen Revolution,  der  Abbe  Sieyes  veröffentlichte, 
und  welche  sich  in  die  Worte  resümiert :  qu'est-ce  que 
c'est  que  le  tiers  etat  ?  rien  !  qu'est  ce  qu'il  doit  etre  ?  tout ! 

Tiers  etat,  oder  dritter  Stand,  wurde  nämlich  in  Frank- 
reich die  Bourgeoisie  deshalb  genannt,  weil  sie  auf  den 
französischen  Reichsständen  den  beiden  bevorrechteten 
Ständen,  dem  Adel  und  der  Geistlichkeit,  gegenüber  den 

169 


dritten  Stand  bildete,  der  das  ganze  nicht  privilegierte 
Volk  bedeutete. 

Jene  Broschüre  faßt  sich  also  in  die  beiden  von  Sieyes 
daselbst  aufgestellten  Fragen  und  erteilten  Antworten  zu- 
sammen :  „Was  ist  der  dritte  Stand  ?  Nichts !  Was  sollte 
er  sein  ?  Alles  !" 

So  formuliert  Sieyes  diese  beiden  Fragen  und  Ant- 
worten. Schärfer  und  richtiger  ausgedrückt  war  aber,  wie 
aus  allem  Früheren  folgt,  die  wahre  Bedeutung  dieser 
Fragen  und  Antworten  vielmehr  folgende : 

„Was  ist  der  dritte  Stand  faktisch,  tatsächlich? 
Alles. 

Was  aber  ist  er  rechtlich?  Nichts!" 

Es  handelte  sich  also  darum,  die  rechtliche  Stel- 
lung des  dritten  Standes  seiner  tatsächlichen  Bedeu- 
tung gleich  zu  machen';  es  handelte  sich  darum,  seine 
tatsächlich  schon  vorhandene  Bedeutung  auch  zur 
rechtlichen  Sanktion  und  Anerkennung  zu  bringen  — 
und  dies  eben  ist  das  Werk  und  die  Bedeutung  der  sieg- 
reichen Revolution,  die  1789  in  Frankreich  ausbrach  und 
ihren  umgestaltenden  Einfluß  auch  auf  die  anderen 
Länder  Europas  ausübte. 

Ich  habe  Ihnen  hier  nicht,  meine  Herren,  die  Geschichte 
der  französischen  Revolution  zu  geben.  Nur  die  wichtig- 
sten und  entscheidendsten  Übergangspunkte  der  gesell- 
schaftlichen Perioden  können  wir  hier  betrachten,  und 
auch  diese  nur  wegen  der  sonst  dazu  erforderlichen  Zeit- 
dauer, ganz  kurz  und  flüchtig. 

Es  ist  daher  hier  die  Frage  aufzuwerfen,  wer  war 
dieser  dritte  Stand  oder  die  Bourgeoisie,  welche  durch 
die  französische  Revolution  den  Sieg  über  die  privile- 
gierten Stände  und  die  Herrschaft  über  den  Staat  er- 
langt ? 

170 


Da  dieser  dritte  Stand  den  privilegierten,  gesetzlich 
bevorrechteten  Ständen  der  Gesellschaft  gegenüberstand, 
so  faßte  er  damals  im  ersten  Augenblick  sich  selbst  als 
gleichbedeutend  mit  dem  gesamten  Volke,  seine  Sache 
als  die  Sache  der  ganzen  Menschheit  auf.  Daher  die 
erhebende  und  gewaltige  Begeisterung,  die  in  jener  Peri- 
ode herrscht.  Die  Menschenrechte  werden  erklärt 
und  es  scheint,  als  habe  mit  der  Befreiung  und  Herr- 
schaft des  dritten  Standes  alle  gesetzliche  Bevorrechtung 
in  der  Gesellschaft  aufgehört,  und  als  sei  jede  recht- 
liche, privilegierte  Unterscheidung  in  die  eine  Frei- 
heit des  Menschen  untergegangen. 

Zwar  schreibt  schon  damals,  ganz  im  Anfang  der  Be- 
wegung, im  April  1789  bei  Gelegenheit  der  Wahlen  zu 
den  Reichsständen,  die  vom  König  mit  der  Bestimmung 
zusammengerufen  waren,  daß  der  dritte  Stand  diesmal 
allein  ebenso  viele  Vertreter  schicken  solle,  wie  Adel  und 
Geistlichkeit  zusammengenommen,  zwar  schreibt  schon  da- 
mals ein  durchaus  nicht  revolutionäres  Blatt1)  wie  folgt: 
,,qui  peut  nous  dire,  si  le  despotisme  de  la  bourgeoisie 
ne  succedera  pas  ä  la  pretendue  aristocratie  des  nobles  ? 
zu  deutsch:  „Wer  kann  uns  sagen,  ob  der  Despotismus 
der  Bourgeoisie  nicht  folgen  wird  auf  die  angebliche  Ari- 
stokratie der  Adligen?" 

Aber  solche  Rufe  wurden  in  der  allgemeinen  Be- 
geisterung damals  noch  völlig  überhört. 

Nichtsdestoweniger  müssen  wir  zu  jener  Frage  zurück- 
kehren ;  wir  müssen  die  Frage  bestimmt  aufwerfen :  War 
die  Sache  des  dritten  Standes  wirklich  die  Sache  der 
ganzen  Menschheit,  oder  trug  dieser  dritte  Stand, 


1)  Der  Ami  du  roi,  siehe  Buchez  et  Roux,  Hist.  Parlament. 

f.I.  P.  310. 

171 


die  Bourgeoisie,  innerlich  noch  einen  vierten  Stand  in 
seinem  Herzen,  von  welchem  er  sich  seinerseits  rechtlich 
abscheiden  und  ihn  seiner  Herrschaft  unterwerfen  wollte  ? 

Es  ist  hier  an  der  Zeit,  meine  Herren,  wenn  ich  nicht 
Gefahr  laufen  will,  daß  mein  Vortrag  vielleicht  großen 
Mißverständnissen  ausgesetzt  sei,  mich  über  die  Bedeu- 
tung, des  Wortes  Bourgeoisie  oder  große  Bourgeoisie 
als  politischer  Parteibezeichnung,  mich  über  die 
Bedeutung,  die  das  Wort  Bourgeoisie  in  m  e  i  n  e  m  Munde 
hat,  auszusprechen. 

In  die  deutsche  Sprache  würde  das  Wort :  Bourgeoisie 
mit  Bürgertum  zu  übersetzen  sein.  Diese  Bedeutung 
aber  hat  es  bei  mir  nicht;  Bürger  sind  wir  alle,  der 
Arbeiter,  der  Kleinbürger,  der  Großbürger  usw.  Das 
Wort  Bourgeoisie  hat  vielmehr  im  Laufe  der  Geschichte 
die  Bedeutung  angenommen,  eine  ganz  bestimmte  po- 
litische Richtung  zu  bezeichnen,  die  ich  nun  sofort 
darlegen  will. 

Die  gesamte  nicht  adlige  bürgerliche  Klasse  zerfiel, 
als  die  französische  Revolution  eintrat,  und  zerfällt  noch 
heute  im  großen  und  ganzen  wieder  in  zwei  Unterklassen ; 
nämlich  erstens  die  Klasse  derer,  welche  ganz  oder 
hauptsächlich  aus  ihrer  Arbeit  ihr  Einkommen  be- 
ziehen und  hierin  durch  gar  kein  oder  nur  durch  ein  be- 
scheidenes Kapital  unterstützt  werden,  welches  ihnen  eben 
die  Möglichkeit  gibt,  eine  produktive,  sie  und  ihre  Fa- 
milie ernährende  Tätigkeit  auszuüben ;  in  diese  Klasse 
gehören  also  die  Arbeiter,  die  Kleinbürger  und  Hand- 
werker und  im  ganzen  die  Bauern.  Und  zweitens  die 
Klasse  derer,  welche  über  einen  großen  bürgerlichen  Be- 
sitz, über  das  große  Kapital  verfügen  und  auf  Grund 
einer  solchen  großen  Kapitalbasis  produzieren  oder 
Renteneinkommen  daraus  beziehen.  Man  könnte  diese  die 

172 


Großbürger  nennen.  Aber  auch  ein  Großbürger, 
meine  Herren,  ist  darum  an  und  für  sich  noch  durchaus 
kein  Bourgeois ! 

Kein  Bürgerlicher  hat  etwas  dagegen,  wenn  ein  Ad- 
liger sich  in  seinem  Zimmer  über  seine  Ahnen  und  seinen 
Grundbesitz  freut.  Aber  wenn  der  Adlige  diese  Ahnen 
oder  diesen  Grundbesitz  zur  Bedingung  einer  besonderen 
Geltung  und  Berechtigung  im  Staat,  zur  Bedingung  einer 
Herrschaft  über  den  Staatswillen  machen  will,  —  dann 
beginnt  der  Zorn  des  Bürgerlichen  gegen  den  Adligen, 
und  er  nennt  ihn  einen  Feudalen. 

Es  verhält  sich  nur  ganz  entsprechend  mit  den  tatsäch- 
lichen Unterschieden  des  Besitzes  innerhalb  der  bürger- 
lichen Welt. 

Daß  sich  der  Großbürger  in  seinem  Zimmer  der 
großen  Annehmlichkeit  und  des  großen  Vorteils  erfreue, 
welche  ein  großer  bürgerlicher  Besitz  für  den  Besitzen- 
den in  sich  schließt,  —  nichts  einfacher,  nichts  natür- 
licher und  nichts  rechtmäßiger  als  das ! 

So  sehr  der  Arbeiter  und  der  Kleinbürger,  mit  einem 
Worte  die  ganze  nicht  Kapital  besitzende  Klasse,  berech- 
tigt ist,  vom  Staate  zu  verlangen,  daß  er  sein  ganzes 
Sinnen  und  Trachten  darauf  richte,  wie  die  kummervolle 
und  notbeladene  materielle  Lage  der  arbeitenden  Klassen 
zu  verbessern,  und  wie  auch  ihnen,  durch  deren  Hände 
alle  die  Reichtümer  produziert  worden,  mit  denen  unsere 
Zivilisation  prunkt,  deren  Händen  alle  die  Produkte  ihre 
Entstehung  verdanken,  ohne  welche  die  gesamte  Gesell- 
schaft keinen  Tag  existieren  könnte,  zu  einem  reich- 
licheren und  gesicherten  Erwerbe  und  damit  wieder  zu 
der  Möglichkeit  geistiger  Bildung  und  somit  erst  zu 
einem  wahrhaft  menschenwürdigen  Dasein  zu  verhelfen 
sei  —  wie  sehr,  sage  ich,  die  arbeitenden  Klassen  auch 

173 


berechtigt  sind,  dies  vom  Staate  zu  fordern  und  dies  als 
seinen  wahrhaften  Zweck  hinzustellen,  so  darf  und  wird 
dennoch  der  Arbeiter  niemals  vergessen,  daß  alles  ein- 
mal erworbene  gesetzliche  Eigentum  vollständig  unantast- 
bar und  rechtmäßig  ist. 

Wenn  aber  der  Großbürger,  nicht  zufrieden  mit  der 
tatsächlichen  Annehmlichkeit  eines  großen  Besitzes, 
den  bürgerlichen  Besitz,  das  Kapital,  auch  noch 
als  die  Bedingung  hinstellen  will,  an  der  Herrschaft 
über  den  Staat,  an  der  Bestimmung  des  Staatswillens 
und  Staatszweckes  teilzunehmen,  dann  erst  wird  der 
Großbürger  zum  Bourgeois,  dann  macht  er  die  Tatsache 
des  Besitzes  zur  rechtlichen  Bedingung  der  politischen 
Herrschaft,  dann  charakterisiert  er  sich  als  einen  neuen 
privilegierten  Stand  im  Volke,  der  nun  das  herr- 
schende Gepräge  seines  Privilegiums  allen  gesellschaft- 
lichen Einrichtungen  ebensogut  aufdrücken  will,  wie  dies 
der  Adel  im  Mittelalter,  wie  wir  gesehen  haben,  mit  dem 
Privilegium  des  Grundbesitzes  getan1). 


*)  Das  ist  eine  für  die  sozialtheoretische  Begriffsbestim- 
mung unhaltbare  Einschränkung.  Es  unterscheidet  gerade  den 
Bourgeois  vom  Feudalen,  daß  seine  politische  und  soziale 
Machtstellung  auch  ohne  formalrechtliche  Privilegien  besteht, 
eine  bloße  Wirkung  seiner  ökonomischen  Übermacht  ist. 
Lassalle  zwingt  sich,  indem  er  dem  Begriff  des  Bourgeois  diese 
enge  Grenze  zieht,  in  der  Folge  zu  Behauptungen,  die  durchaus 
nicht  mit  dem  tatsächlichen  Verlauf  der  Dinge  übereinstimmen, 
und  verwickelt  sich  in  allerhand  Widersprüche.  So  z.  B.  in  dem, 
was  er  in  bezug  auf  die  Einführung  des  Dreiklassen-Wahl- 
systems in  Preußen,  in  bezug  auf  die  Zeitungsstempelsteuer  usw. 
sagt.  Das  sind,  wie  Lassalle  in  ,,Die  Wissenschaft  und  die  Ar- 
beiter" auch  anerkennt,  Regierungsmittel  halbfeudaler,  polizei- 
absolutistischer Staaten,  aber  keine  der  entwickelten  Bourgeoisie- 
staaten. D.  H. 

174 


Die  Frage,  die  wir  also  in  bezug  auf  die  französische 
Revolution  und  die  von  ihr  eingeleitete  Geschichtsperiode 
zu  erheben  haben,  ist  somit  die :  hat  sich  der  dritte 
Stand,  der  durch  die  französische  Revolution  zur  Herr- 
schaft kam,  in  diesem  Sinne  als  Bourgeoisie  aufgefaßt 
und  das  Volk  seiner  privilegierten  politischen  Herrschaft 
unterwerfen  wollen  und  unterworfen  ? 

Die  Antwort  hierauf  haben  die  großen  Tatsachen  der 
Geschichte  zu  erteilen,  und  diese  Antwort  ist  eine  ent- 
schieden bejahende. 

Wir  können  nur  einen  rapiden  Blick  auf  die  aller- 
wichtigsten  dieser  Tatsachen  werfen,  die  aber  zur  Ent- 
scheidung der  Frage  hinreichen. 

Schon  in  der  ersten  Verfassung,  welche  die  Folge  der 
französischen  Revolution  war,  in  der  Verfassung  vom 
3.  September  1791,  wird  (Kap.  I  Sekt.  I  und  II)  der 
Unterschied  zwischen  citoyen  activ  und  citoyen  passiv, 
zwischen  aktiven  Bürgern  und  passiven  Bürgern  auf- 
gestellt. Nur  die  aktiven  Bürger  erhalten  das  Wahlrecht, 
und  ein  aktiver  Bürger  ist,  dieser  Verfassung  zufolge, 
nur  derjenige,  der  eine  direkte  Steuer  von  einer  ge- 
wissen näher  bestimmten  Höhe  zahlt. 

Dieser  Steuerbetrag  war  damals  seinem  Umfange  nach 
noch  mäßig  bestimmt ;  er  sollte  nur  den  Wert  dreier 
Arbeitstage,  also  wenn  wir  den  Arbeitstag  z.  B.  auf 
10  Sgr.  schätzen,  den  Wert  von  1  Taler  betragen.  Aber 
noch  wichtiger  war,  daß  alle  diejenigen  für  nicht  aktive 
Bürger  erklärt  wurden,  welche  serviteurs  ä  gages  waren, 
um  Lohn  dienten,  durch  welche  Bestimmung  der  Ar- 
beiterstand ausdrücklich  vom  Wahlrecht  ausgeschlossen 
wurde.  Endlich  kommt  es  bei  solchen  Fragen  nicht  ein- 
mal auf  den  Umfang  an,  sondern  auf  das  Prinzip. 

Es  war  ein  Zensus  eingeführt;  d.h.  ein  bestimmter 

175 


bürgerlicher  Besitz  als  die  Bedingung  hingestellt, 
durch  das  Wahlrecht  —  dieses  erste  und  wichtigste  aller 
politischen  Rechte  —  an  der  Bestimmung  des  Staats- 
willens und  Staatszweckes  teilnehmen  zu  können. 

Alle  diejenigen,  welche  überhaupt  keine  direkte  Steuer 
oder  keine  von  diesem  Betrage  zahlten,  oder  Lohn- 
arbeiter waren,  waren  von  der  Herrschaft  über  den 
Staat  ausgeschlossen  und  zu  einer  beherrschten  unter- 
worfenen Masse  gemacht.  Der  bürgerliche  Besitz 
oder  der  Kapitalbesitz  war  die  Bedingung  zur  Herr- 
schaft über  den  Staat  geworden,  wie  im  Mittelalter  der 
adlige  Besitz  oder  der  Grundbesitz. 

Dies  Prinzip  des  Zensus  bleibt  —  mit  Ausnahme  einer 
sehr  kurzen  Periode,  der  französischen  Republik  von 
1793,  die  an  ihrer  eigenen  Unklarheit  und  an  der  ganzen 
Lage  der  damaligen  Verhältnisse  zugrunde  ging,  und  auf 
die  ich  hier  nicht  näher  eingehen  kann  —  das  leitende 
Prinzip  aller  Verfassungen,  die  aus  der  französischen 
Revolution  hervorgingen. 

Ja,  mit  jener  Konsequenz,  die  allen  Prinzipien  eigen 
ist,  mußte  sich  dasselbe  gar  bald  auch. zu  einem  ganz 
anderen  quantitativen  Umfang  entwickeln. 

In  der  Verfassung  von  1814  wurde  von  der  oktroyier- 
ten Charte,  die  Louis  XVIII.  erließ,  ein  direkter  Steuer- 
betrag von  300  Frank,  also  von  80  Taler,  an  Stelle 
jenes  früheren  vom  Werte  dreier  Arbeitstage  als  Be- 
dingung des  Wahlrechts  festgestellt.  Die  Julirevolution 
von  1830  bricht  aus,  und  nichtsdestoweniger  wird  durch 
das  Gesetz  vom  19.  April  1831  ein  direkter  Steuerbetrag 
von  200  Frank,  also  von  zirka  53  Taler,  als  Bedingung 
des  Wahlrechts  gefordert. 

Was  unter  Louis  Philipp  und  Guizot  das  pays  legal, 
das  gesetzliche  Land,  nämlich  das  „gesetzlich  in  Betracht 

176 


kommende  Land"  genannt  wurde,  bestand  aus  200000 
Männern.  Es  gab  nicht  mehr  als  200000  mit  jenem 
bürgerlichen  Besitz  ausgerüstete  Wähler  in  Frankreich, 
welche  die  Herrschaft  führten  über  ein  Land  von  über 
30  Millionen  Einwohnern. 

Es  muß  hier  beiläufig  bemerkt  werden,  daß  es  selbst- 
redend ganz  gleichgültig  ist,  ob  das  Prinzip  des  Zensus, 
die  Ausschließung  der  Nichtbesitzenden  vom  Wahlrecht 
auftritt,  wie  in  den  angeführten  Verfassungen,  in  direk- 
ter und  offener,  oder  in  einer  irgendwie  verkappten 
Form.  Die  Wirkung  ist  immer  dieselbe. 

So  konnte  die  zweite  französische  Republik  im  Jahre 
1850  das  einmal  erklärte  allgemeine  und  direkte  Wahl- 
recht, das  wir  im  Verlauf  noch  betrachten  werden,  un- 
möglich offen  widerrufen.  Aber  sie  half  sich  damit,  daß 
sie  durch  das  Gesetz  vom  31.  Mai  1850  nur  solche  Bür- 
ger zum  Wahlrecht  in  einem  Orte  zuließ,  welche  an  dem- 
selben Ort  schon  seit  mindestens  drei  Jahren  ununter- 
brochen domiziliert  waren.  Weil  nämlich  die  Arbeiter  in 
Frankreich  durch  ihre  Lage  häufig  gezwungen  sind,  den 
Ort  zu  wechseln  und  in  einer  anderen  Gemeinde  Arbeit 
und  Beschäftigung  zu  suchen,  hoffte  man,  und  mit  gutem 
Grunde,  überaus  große  Massen  von  Arbeitern,  die  den 
Nachweis  eines  dreijährigen  ununterbrochenen  Domizils 
an  demselben  Ort  nicht  führen  konnten,  von  dem  Wahl- 
rechte auszuschließen. 

Hier  haben  Sie  also  einen  Zensus  in  verkappter  Form. 

Noch  viel  schlimmer  ist  es  bei  uns  seit  dem  oktroyierten 
Dreiklassen- Wahlgesetz,  wo  also,  je  nach  den  Verhält- 
nissen der  Lokalität,  3,  10,  30  und  mehr  nichtbesitzende 
Wähler  der  dritten  Klasse  nur  dasselbe  Wahlrecht  aus- 
üben, wie  ein  einziger  Kapitalbesitzer,  ein  Großbürger, 
welcher  der  ersten  Wählerklasse  angehört,  so  daß  also 

13   L.t.aUc     Gm     Schrift« .    Band   II.  177 


in  Wahrheit,  wäre  das  Verhältnis  z.  B.  im  Durchschnitt 
wie  1:10,  immer  je  neun  Männer  von  zehn  solchen, 
welche  im  Jahre  1848  Wahlrecht  besaßen,  es  durch  das 
oktroyierte  Dreiklassen- Wahlgesetz  des  Jahres  1849  ver- 
loren haben  und  es  nur  noch  zum  Schein  ausüben. 

Um  Ihnen  aber  zu  zeigen,  wie  sich  dies  nun  wirklich 
im  Durchschnitt  verhält,  brauche  ich  Ihnen  bloß  einige 
auf  offiziellen  amtlichen  Listen  beruhende  Zahlen  mit- 
zuteilen. 

Im  Jahre  1848  hatten  wir  infolge  des  damals  ein- 
geführten allgemeinen  Wahlrechts  3661993   Urwähler. 

Durch  das  oktroyierte  Dreiklassen-Wahlgesetz  vom 
30.  Mai  1849  wurde  nun  zuvörderst  dadurch,  daß  man 
denjenigen,  welche  keinen  festen  Wohnsitz  hatten,  oder 
Armenunterstützung  empfingen,  das  Wahlrecht  entzog,  die 
Zahl  der  Wähler  auf  3255703  herabgesetzt.  406000 
Männern  wurde  also  schon  hierdurch  das  Wahlrecht  ent- 
zogen. Dies  war  jedoch  noch  das  wenigste. 

Die  übrig  bleibenden  3255000  Urwähler  zerfielen 
nun  nach  dem  oktroyierten  Wahlgesetz  in  drei  Klassen, 
und  zwar  gehörten  laut  den  amtlichen  Listen,  die  nach 
Erlaß  des  oktroyierten  Wahlgesetzes  im  Jahre  1849  auf- 
genommen wurden : 

1 .  zur  ersten  Wählerklasse     .     .     .      153808  Mann 

2.  zur  zweiten  Wählerklasse  .     .     .      409  949  Mann 

3.  zur  dritten  Wählerklasse    .     .     .2691950  Mann 

Lassen  wir  nun  selbst  die  zweite  Wählerklasse  ganz 
aus  dem  Spiel  und  vergleichen  nur  die  erste  und  die  dritte 
Wählerklasse,  die  Großbürger  und  die  Nichtbesitzenden, 
miteinander,  so  üben  also  153800  Reiche  dasselbe  Wahl- 
recht aus,  wie  2691950,  die  zur  Arbeiter-,  Kleinbürger- 
und Bauernklasse  gehören,   d.h.   ein  Reicher  übt  das- 

178 


selbe  Wahlrecht  aus,  das  siebzehn  Nichtbesitzende  aus- 
üben. Und  gehen  wir  nun  von  der  tatsächlichen  Grund- 
lage aus,  daß  im  Jahre  1848  durch  das  Gesetz  vom 
8.  April  1848  bereits  das  allgemeine  Wahlrecht  gesetz- 
lich bestand,  daß  damals  also  153800  Arbeiter  oder 
Kleinbürger  beim  Wählen  153800  Reiche  aufwogen, 
also  ein  Nichtbesitzender  einen  Reichen  aufwog,  so 
zeigt  sich,  daß  jetzt,  wo  erst  siebzehn  Ärmere  das 
Wahlrecht  eines  Reichen  aufwiegen,  immer  16  Arbeitern 
und  Kleinbürgern  unter  17  ihr  gesetzliches  Wahlrecht 
entrissen  worden  ist. 

Aber  auch  dies,  meine  Herren,  ist  nur  das  Durch- 
schnitts Verhältnis.  In  der  Wirklichkeit  gestaltet  sich  die 
Sache,  wegen  der  verschiedenen  Verhältnisse  der  Loka- 
litäten, noch  ganz  anders,  noch  viel  ungünstiger,  am  un- 
günstigsten überall  da,  wo  die  Ungleichheiten  des  Besitzes 
am  entwickeltsten  sind.  So  hat  der  Regierungsbezirk  Düs- 
seldorf 6356  Wähler  erster  Klasse  und  166300  Wähler 
dritter  Klasse;  es  üben  also  dort  erst  26  Wähler  dritter 
Klasse  dasselbe  Wahlrecht  aus,  wie  ein  Reicher. 

Kehren  wir  von  dieser  Ausführung  zu  unserem  Haupt- 
faden zurück,  so  haben  wir  also  gezeigt  und  haben  weiter 
zu  zeigen,  wie,  seitdem  durch  die  französische  Revolution 
die  Bourgeoisie  zur  Herrschaft  gelangte,  jetzt  ihr  Element, 
der  bürgerliche  Besitz,  zum  herrschenden  Prinzip  aller 
gesellschaftlichen  Einrichtungen  gemacht  wird;  wie  die 
Bourgeoisie,  ganz  so  verfahrend,  wie  der  Adel  im  Mittel- 
alter mit  dem  Grundbesitz,  jetzt  das  herrschende  und 
ausschließende  Gepräge  ihres  besonderen  Prinzips,  des 
bürgerlichen  oder  Kapitalbesitzes,  das  Gepräge  ihres 
Privilegiums  allen  Einrichtungen  der  Gesellschaft  auf- 
drückt. Die  Parallele  zwischen  Adel  und  Bourgeoisie  ist 
darin  eine  vollständige. 

»•  170 


In  bezug  auf  den  wichtigsten  Fundamentalpunkt,  auf 
die  Reichsverfassung,  haben  wir  dies  bereits  betrachtet. 
Wie  im  Mittelalter  der  Grundbesitz  das  herrschende  Prin- 
zip der  Vertretung  auf  den  deutschen  Reichstagen  war, 
so  ist  jetzt  im  direkten  oder  verkappten  Zensus  der  Steuer- 
betrag und  somit,  da  dieser  durch  das  Kapitalvermögen 
eines  Mannes  bedingt  wird,  in  letzter  Instanz  der  Kapi- 
talbesitz dasjenige,  was  das  Wahlrecht  zu  den  Kam- 
mern und  somit  den  Anteil  an  der  Herrschaft  über  den 
Staat,  bestimmt. 

Ebenso  in  bezug  auf  alle  anderen  Einrichtungen,  bei 
denen  ich  Ihnen  im  Mittelalter  den  Grundbesitz  als 
das  herrschende  Prinzip  nachgewiesen  habe. 

Ich  hatte  Sie  damals  auf  die  Steuerfreiheit  des 
adligen  Grundbesitzes  im  Mittelalter  aufmerksam  gemacht 
und  hatte  Ihnen  gesagt,  daß  jeder  herrschende  privile- 
gierte Stand  die  Lasten  zur  Aufrechterhaltung  des  öf- 
fentlichen Wohles  auf  die  unterdrückten,  nicht  besitzen- 
den Klassen  abzuwälzen  sucht. 

Ganz  ebenso  die  Bourgeoisie.  Zwar  kann  sie  freilich 
nicht  offen  erklären,  daß  sie  steuerfrei  sein  will.  Ihr  aus- 
gesprochenes Prinzip  ist  vielmehr  in  der  Regel,  daß  jeder 
im  Verhältnis  zu  seinem  Einkommen  steuern  solle.  Aber 
sie  erreicht  wiederum,  mindestens  so  gut  es  geht,  dasselbe 
Resultat  in  verkappter  Form  durch  die  Unterscheidung 
von  direkten  und  indirekten  Steuern. 

Direkte  Steuern,  meine  Herren,  sind  solche,  welche, 
wie  die  klassifizierte  Einkommensteuer  oder  die  Klassen- 
steuer, vom  Einkommen  erhoben  werden  und  sich  daher 
nach  der  Größe  des  Einkommens  und  Kapitalbesitzes 
bestimmen.  Indirekte  Steuern  aber  sind  solche,  die  auf 
irgendwelche  Bedürfnisse,  z.  B.  auf  Salz,  Getreide,  Bier, 
Fleisch,  Heizungsmaterial,  oder  z.  B.  auf  Bedürfnis  nach 

180 


Rechtsschutz,  Justizkosten,  Stempelbogen  usw.  gelegt  wer- 
den, und  die  sehr  häufig  der  einzelne  in  dem  Preise  der 
Dinge  bezahlt,  ohne  zu  wissen  und  zu  merken,  daß  er 
jetzt  steuert,  daß  es  die  Steuer  ist,  welche  ihm  den 
Preis  der  Dinge  verteuert. 

Nun  wird  Ihnen  bekannt  sein,  meine  Herren,  daß  je- 
mand, der  20-,  50-,  100 mal  so  reich  ist,  als  ein  anderer, 
deshalb  durchaus  nicht  20-,  50-,  100 mal  so  viel  Salz, 
Brot,  Fleisch,  50-  oder  100  mal  so  viel  Bier  oder  Wein 
trinkt,  50-  oder  100  mal  so  viel  Bedürfnis  nach  Ofen- 
wärme und  also  nach  Heizungsmaterial  hat,  wie  ein  Ar- 
beiter oder  Kleinbürger. 

Hierdurch  kommt  es,  daß  der  Betrag  aller  indirekten 
Steuern,  statt  die  Individuen  nach  Verhältnis  ihres  Kapi- 
tals und  Einkommens  zu  treffen,  seinem  bei  weitem  größ- 
ten Teile  nach  von  den  Unbemittelten,  von  den  ärmeren 
Klassen  der  Nation  gezahlt  wird.  Nun  hat  zwar  die  Bour- 
geoisie die  indirekten  Steuern  nicht  eigentlich  erfunden ; 
sie  existierten  schon  früher.  Aber  die  Bourgeoisie  hat  sie 
erst  zu  einem  unerhörten  Systeme  entwickelt  und  ihnen 
beinahe  den  gesamten  Betrag  der  Staatsbedürfnisse  auf- 
gebürdet. 

Ich  werfe,  um  Ihnen  dies  zu  zeigen,  z.  B.  einen  Blick 
auf  den  preußischen  Staatshaushalt  des  Jahres  1855. 

Die  Gesamteinnahmen  des  Staates  in  diesem  Jahre 
betrugen  in  runder  Summe  108930000  Taler.  Davon 
gehen  ab,  aus  den  Domänen  und  Forsten  fließend,  also 
ein  Staatseinkommen  aus  Besitzungen,  das  hier  nicht  in 
Betracht  kommen  kann,  1 1 967  000  Taler.  Es  bleiben 
also  etwa  97  Millionen  anderweitiger  Staatseinnahmen 
übrig.  Von  diesen  Einnahmen  würden  der  Einteilung  des 
Budgets  zufolge  etwa  26  Millionen  aus  direkten  Steuern 
erhoben.  Dies  ist  aber  auch  nicht  wahr  und  scheint  bloß 

181 


so,  weil  unser  Budget  dabei  nirgends  nach  wissenschaft- 
lichen Grundsätzen  verfährt,  sondern  sich  nur  danach  rich- 
tet, in  welcher  Weise  äußerlich  die  Steuern  eingetrieben 
werden.  Von  diesen  26  Millionen  gehen  vielmehr  ab 
10  Millionen  Grundsteuer,  die  zwar  von  dem  Grund- 
besitzer direkt  erhoben,  von  ihm  aber  wieder  auf  den 
Getreidepreis  abgewälzt  und  somit  definitiv  von  den  Ge- 
treidekonsumenten bezahlt  werden,  daher  eine  indirekte 
Steuer  bilden.  Es  gehen  aus  denselben  Gründen  ab 
2900000  Taler  Gewerbesteuer. 

An  Einnahmen  aus  wirklich  direkten  Steuern  bleiben 
nur  übrig : 

2  928  000  Taler  aus  der  klassifizierten  Einkommen- 
steuer, 
7884000      ,,      aus  der  Klassensteuer  und 
2036000     ,,     aus  dem  Zuschlag, 
zus.T284800ÖTaler. 

Also  12  800000  Taler,  meine  Herren,  fließen  in 
Wahrheit  aus  direkten  Steuern  auf  97  Millionen  Staats- 
einnahmen. Was  über  diese  12  800000  Taler  hinausgeht, 
das  wird  —  man  muß  hier  wieder  nicht  der  unwissen- 
schaftlichen Rubrizierung  des  Budgets  folgen,  welches 
z.  B.  den  Ertrag  des  Salzmonopols  von  8300000  Taler 
oder  die  Einnahmen  aus  dem  Justizdienst  von  8849000 
Taler  nicht  zu  den  indirekten  Steuern  rechnet  —  was 
über  diese  12800000  Taler  hinausgeht,  das  wird,  sage 
ich,  mit  Ausnahme  weniger  und  sehr  unbedeutender  Posten, 
mit  denen  es  eine  besondere  Bewandtnis  hat,  samt  und 
sonders  aus  Einnahmequellen  aufgebracht,  welche  die  Na- 
tur von  indirekten  Steuern  haben,  das  wird  also  durch 
indirekte  Steuern  aufgebracht. 

Die  indirekte  Steuer,  meine  Herren,  ist  somit  das  In- 

182 


stitut,  durch  welches  die  Bourgeoisie  das  Privilegium 
der  Steuerfreiheit  für  das  große  Kapital  ver- 
wirklicht und  die  Kosten  des  Staatswesens  den  ärmeren 
Klassen  der  Gesellschaft  aufbürdet. 

Bemerken  Sie  zugleich,  meine  Herren,  den  eigentüm- 
lichen Widerspruch  und  die  eigentümliche  Gerechtigkeit 
des  Verfahrens,  die  gesamten  Staatshaushaltsbedürfnisse 
den  indirekten  Steuern  und  somit  dem  armen  Vo  1  k e 
aufzubürden,  zum  Maßstabe  aber  und  zur  Bedingung  des 
Wahlrechts  und  somit  des  politischen  Herrschaftsrechts, 
die  direkten  Steuern  zu  machen,  welche  zu  dem 
Gesamtbedürfnis  des  Staates  von  108  Millionen  nur  den 
verschwindend  kleinen  Beitrag  von  12  Millionen  liefern! 

Ich  sagte  Ihnen  ferner,  meine  Herren,  von  dem  Adel 
des  Mittelalters,  daß  alle  bürgerliche  Tätigkeit  und  Indu- 
strie in  sozialer  Mißachtung  bei  ihm  stand. 

Ganz  analog  heute.  Zwar  jede  Art  von  Arbeit  ist 
heute  gleich  geachtet,  und  wenn  einer  beim  Lumpensam- 
meln oder  Abtrittfegen  zum  Millionär  würde,  so  würde 
er  gewiß  sein  können,  eine  große  Achtung  in  der  Gesell- 
schaft zu  finden. 

Aber  mit  welcher  sozialen  Mißachtung  denen  begegnet 
wird,  welche,  gleichviel  worin  und  wie  sehr  sie  arbeiten, 
keinen  bürgerlichen  Besitz  hinter  sich  haben,  —  nun,  das 
ist  eine  Tatsache,  die  Sie  nicht  aus  meinem  Vortrage  zu 
erfahren  brauchen,  sondern  der  Sie  leider  oft  genug  im 
täglichen   Leben  begegnen  können. 

Ja,  in  gar  mancher  Hinsicht  führt  die  Bourgeoisie  die 
Herrschaft  ihres  besonderen  Privilegiums  und  Elements 
mit  noch  strengerer  Konsequenz  durch,  als  dies  der  Adel 
im  Mittelalter  mit  dem  Grundbesitz  getan  hatte. 

Der  Volksunterricht  —  ich  spreche  hier  von  dem  Un- 
terricht der  Erwachsenen  —  war  im  Mittelalter  der  Geist  - 

183 


lichkeit  überlassen.  Seitdem  haben  die  Zeitungen  dies 
Amt  übernommen.  Durch  che  Kautionen  aber,  welche 
die  Zeitungen  stellen  müssen,  und  noch  viel  mehr  durch 
die  Stempelsteuer,  welche  bei  uns  wie  in  Frankreich 
und  anderwärts  auf  die  Zeitungen  gelegt  wird,  wird  eine 
täglich  erscheinende  Zeitung  zu  einem  sehr  kostspieligen, 
nur  bei  sehr  erheblichen  Kapitalmitteln  in  das  Leben  zu 
rufenden  Institut,  so  daß  dadurch  jetzt  selbst  die  Fähig- 
keit auf  die  Volksm einung  wirken,  sie  aufklären  und 
leiten  zu  können,  ein  Privilegium  des  großen  Kapitalbe- 
sitzes geworden  ist. 

Wäre  dies  nicht,  meine  Herren,  so  würden  Sie  ganz 
andere  und  viel  bessere  Zeitungen  besitzen ! 

Es  ist  von  Interesse,  zu  sehen,  meine  Herren,  wie  früh 
dies  Bestreben  der  großen  Bourgeoisie,  aus  der  Presse 
ein  Privilegium  des  Kapitals  zu  machen,  bereits  auftritt, 
und  in  welcher  naiven,  unverhüllten  Form.  Am  24.  Juli 
1789,  wenige  Tage  nach  dem  Bastillensturm,  also  schon 
in  den  ersten  Tagen,  in  welchen  die  Bourgeoisie  die  poli- 
tische Herrschaft  eroberte,  erließen  die  städtischen  Re- 
präsentanten der  Gemeinde  von  Paris  einen  Beschluß, 
durch  welchen  sie  die  Drucker  für  verantwortlich  erklären, 
wenn  sie  Broschüren  oder  Flugblätter  veröffentlichen  von 
Schriftstellern  ,,sans  existence  connue",  „ohne  notorisch 
bekannte  Existenzmittel"1).  Die  soeben  erst  eroberte 
Preßfreiheit  sollte  also  nur  für  Schriftsteller  von  ,, noto- 
risch bekannten  Existenzmitteln"  da  sein.  Das  Eigen- 
tum erscheint  hier  als  Bedingung  für  die  Preßfreiheit, 
ja  eigentlich  sogar  für  die  Moralität  eines  Schriftstellers ! 
Diese  Naivität  der  ersten  Tage  der  Bourgeoisherrschaft 
spricht  nur  in  kindlich  offener  Weise  aus,  was  heut  in 


1)  S.  den  Arrete  bei  Buchez  et  Roux,  Hist.  pari.  T.  II.  p.  192. 
184 


künstlicher  Form  durch  Kautionen  und  Stempelsteuer  er- 
reicht wird. 

Mit  diesen  großen  charakteristischen  Tatsachen,  ent- 
sprechend unserer  Betrachtung  des  Mittelalters,  meine 
Herren,  wollen  wir  uns  auch  hier  begnügen. 

Was  wir  bisher  gesehen  haben,  meine  Herren,  sind 
zwei  Weltperioden,  die  jede  unter  der  herrschenden  Idee 
eines  bestimmten  Standes  der  Gesellschaft  stehen,  wel- 
cher sein  Prinzip  allen  Einrichtungen  dieser  Zeit  auf- 
drückt. 

Zuerst  die  Idee  des  Adels  oder  der  Grundbesitz, 
welche  das  herrschende  Prinzip  des  Mittelalters  bildet 
und  alle  seine  Institutionen  durchdringt. 

Diese  Periode  lief  ab  mit  der  französischen  Revo- 
lution, wenn  Sie  auch  begreifen  werden,  daß  besonders 
in  Deutschland,  wo  jene  Umwälzung  nicht  durch  das 
Volk,  sondern  auf  dem  Wege  sehr  langsamer  und  unvoll- 
kommener Reformen  durch  seine  Regierungen  eingeführt 
wurde,  noch  sehr  zahlreiche  und  bedeutende  Ausläufer 
jener  ersten  Geschichtsperiode  existieren,  zum  großen  Teil 
heute  noch  die  Bourgeoisie  auf  Schritt  und  Tritt  hemmend. 

Wir  sahen  zweitens  die  mit  der  französischen  Revo- 
lution am  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  beginnende  Ge- 
schichtsperiode, welche  den  großenbürgerlichenBe- 
sitz  oder  das  Kapital  zu  ihrem  Prinzip  hat  und  diesen  als 
das  Privilegium  gestaltet,  welches  alle  gesellschaftlichen 
Einrichtungen  durchdringt  und  die  Teilnahme  an  der  Be- 
stimmung des  Staatswillens  und  Staatszwecks  bedingt. 

Auch  diese  Periode,  meine  Herren,  so  wenig  dies 
äußerlich  den  Anschein  hat,  ist  innerlich  bereits  abge- 
laufen. 

Am  24.  Februar  1848  brach  die  erste  Morgenröte 
einer  neuen  Geschichtsperiode  an. 

185 


An  diesem  Tage  brach  nämlich  in  Frankreich,  in  diesem 
Lande,  in  dessen  gewaltigen  inneren  Kämpfen  die  Siege 
wie  die  Niederlagen  der  Freiheit,  Siege  und  Niederlagen 
für  die  gesamte  Menschheit  bedeuten,  eine  Revolution 
aus,  die  einen  Arbeiter  in  die  provisorische  Regierung  be- 
rief, als  den  Zweck  des  Staates  die  Verbesserung  des 
Loses  der  arbeitenden  Klassen  aussprach,  und  das  allge- 
meine und  direkte  Wahlrecht  proklamierte,  durch  welches 
jeder  Bürger,  der  sein  21.  Jahr  erreicht  hatte,  ohne  alle 
Rücksicht  auf  seine  Besitzverhältnisse  einen  gleichmäßigen 
Anteil  an  der  Herrschaft  über  den  Staat,  an  der  Be- 
stimmung des  Staatswillens  und  Staatszweckes  empfing. 

Sie  sehen,  meine  Herren,  wenn  die  Revolution  von 
1789  die  Revolution  des  Tiers  etat,  des  dritten  Standes 
war,  so  ist  es  diesmal  der  vierte  Stand,  der  1789  noch 
in  den  Falten  des  dritten  Standes  verborgen  war  und  mit 
ihm  zusammenzufallen  schien,  welcher  jetzt  sein  Prinzip 
zum  herrschenden  Prinzip  der  Gesellschaft  erheben  und 
alle  ihre  Einrichtungen  mit  demselben  durchdringen  will. 

Aber  hier  bei  der  Herrschaft  des  vierten  Standes  fin- 
det sofort  der  immense  Unterschied  statt,  daß  der  vierte 
Stand  der  letzte  und  äußerste,  der  enterbte  Stand  der 
Gesellschaft  ist,  welcher  keine  ausschließende  Bedin- 
gung weder  rechtlicher  noch  tatsächlicher  Art,  weder  Adel 
noch  Grundbesitz,  noch  Kapitalbesitz,  mehr  aufstellt  und 
aufstellen  kann,  die  er  als  ein  neues  Privilegium  ge- 
stalten und  durch  die  Einrichtungen  der  Gesellschaft  hin- 
durchführen könnte. 

Arbeiter  sind  wir  alle,  insofern  wir  nur  eben  den 
Willen  haben,  uns  in  irgend  einer  Weise  der  mensch- 
lichen Gesellschaft  nützlich  zu  machen. 

Dieser  vierte  Stand,  in  dessen  Herzfalten  daher  kein 
Keim  einer  neuen  Bevorrechtung  mehr  enthalten  ist,  ist 

186 


eben  deshalb  gleichbedeutend  mit  dem  ganzen  Men- 
schengeschlecht. Seine  Sache  ist  daher  in  Wahr- 
heit die  Sache  der  gesamten  Menschheit,  seine 
Freiheit  ist  die  Freiheit  der  Menschheit  selbst,  seine 
Herrschaft  ist  die  Herrschaft  aller. 

Wer  also  die  Idee  des  Arbeiterstandes  als  das  herr- 
schende Prinzip  der  Gesellschaft  anruft,  in  dem  Sinne, 
wie  ich  Ihnen  dies  entwickelt,  der  stößt  nicht  einen  die 
Klassen  der  Gesellschaft  spaltenden  und  trennenden  Schrei 
aus;  der  stößt  vielmehr  einen  Schrei  der  Versöhnung 
aus,  einen  Schrei,  der  die  ganze  Gesellschaft  umfaßt, 
einen  Schrei  der  Ausgleichung  für  alle  Gegensätze  in  den 
gesellschaftlichen  Kreisen,  einen  Schrei  der  Einigung, 
in  den  alle  einstimmen  sollten,  welche  Bevorrechtung  und 
Unterdrückung  des  Volkes  durch  privilegierte  Stände  nicht 
wollen,  einen  Schrei  der  Liebe,  der,  seitdem  er  sich  zum 
ersten  Male  aus  dem  Herzen  des  Volkes  emporgerungen, 
für  immer  der  wahre  Schrei  des  Volkes  "blei- 
be n ,  und  um  seines  Inhalts  willen  selbst  dann  noch  ein 
Schrei  der  Liebe  sein  wird,  wenn  er  als  Schlachtruf 
des  Volkes  ertönt. 

Das  Prinzip  des  Arbeiterstandes  als  das  herrschende 
Prinzip  der  Gesellschaft  soll  jetzt  von  uns  nur  noch  in 
dreierlei  Beziehung  betrachtet  werden : 

1.  in  bezug  auf  das  formelle  Mittel  seiner  Verwirk- 
lichung ; 

2.  in  bezug  auf  seinen  sittlichen  Inhalt  und 

3.  in  bezug  auf  die  politische  Auffassung  des  Staats - 
Zweckes,  die  ihm  innewohnt. 

Auf  andere  Seiten  desselben  können  wir  heut  nicht 
mehr  eingehen,  und  auch  die  angegebenen  Beziehungen 
können  bei  der  so  vorgeschrittenen  Zeit  nur  noch  ganz 
flüchtig  beleuchtet  werden. 

187 


Das  formelle  Mittel  der  Durchführung  dieses  Prin- 
zips ist  das  bereits  betrachtete  allgemeine  und  direkte 
Wahlrecht.  Ich  sage,  das  allgemeine  und  direkte  Wahl- 
recht, meine  Herren,  nicht  das  bloß  allgemeine  Wahlrecht, 
wie  wir  es  im  Jahre  1848  gehabt  haben.  Die  Einführung 
von  zwei  Abstufungen  bei  dem  Wahlakt,  von  Urwählern 
und  Wahlmännern,  ist  nichts  als  ein  künstliches  Mittel, 
absichtlich  zu  dem  Zweck  eingeführt,  den  Volkswillen 
beim  Wahlakt  möglichst  zu  verfälschen. 

Zwar  wird  auch  das  allgemeine  und  direkte  Wahlrecht 
keine  Wünschelrute  sein,  meine  Herren,  die  Sie  vor  mo- 
mentanen Mißgriffen  schützen  kann. 

Wir  haben  in  Frankreich  in  den  Jahren  1848  und  1849 
zwei  schlechte  Wahlen  hintereinander  gesehen.  Aber  das 
allgemeine  und  direkte  Wahlrecht  ist  das  einzige  Mittel, 
welches  auf  die  Dauer  von  selbst  wieder  die  Mißgriffe 
ausgleicht,  zu  denen  sein  momentan  irriger  Gebrauch  füh- 
ren kann.  Es  ist  jene  Lanze,  welche  selbst  die  Wunden 
wieder  heilt,  die  sie  schlägt.  Es  ist  auf  die  Länge  der 
Zeit  bei  dem  allgemeinen  und  direkten  Wahlrecht  nicht 
anders  möglich,  als  daß  der  gewählte  Körper  das  genaue 
treue  Ebenbild  sei  des  Volkes,  das  ihn  gewählt  hat. 

Das  Volk  wird  daher  jederzeit  das  allgemeine  und 
direkte  Wahlrecht  als  sein  unerläßlich  politisches  Kampf- 
mittel, als  die  allerfundamentalste  und  wichtigste  seiner 
Forderungen  betrachten  müssen. 

Ich  werfe  jetzt  einen  Blick  auf  den  sittlichen  Inhalt 
jenes  Gesellschaftsprinzips,  das  wir  betrachten. 

Vielleicht  kann  der  Gedanke,  das  Prinzip  der  unter- 
sten Klassen  der  Gesellschaft  zu  dem  herrschenden 
Prinzip  des  Staates  und  der  Gesellschaft  zu  machen,  als 
ein  sehr  gefährlicher  und  unsittlicher  erscheinen,  als  ein 

188 


solcher,  der  Sittigung  und  Bildung  dem  Untergange  in  ein 
„modernes  Barbarentum"  auszusetzen  droht. 

Und  es  wäre  gar  kein  Wunder,  wenn  dieser  Gedanke 
heute  so  erschiene,  denn  auch  die  öffentliche  Meinung, 
meine  Herren  —  ich  habe  Ihnen  bereits  angedeutet,  durch 
welche  Vermittlung,  nämlich  durch  die  Zeitungen  —  emp- 
fängt heutzutage  ihr  Gepräge  von  dem  Prägstock  des 
Kapitals  und  aus  den  Händen  der  privilegierten  großen 
Bourgeoisie. 

Dennoch  ist  diese  Furcht  nur  ein  Vorurteil  und  es 
läßt  sich  im  Gegenteil  nachweisen,  daß  dieser  Gedanke 
den  höchsten  Fortschritt  und  Triumph  der  Sittlichkeit 
darstellen  würde,  welchen  die  Weltgeschichte  bis  heute 
kennt. 

Jene  Ansicht  ist  ein  Vorurteil,  sage  ich,  und  sie  ist 
eben  nur  das  Vorurteil  der  heutigen,  noch  vom  Privi- 
legium beherrschten  Zeit. 

In  einer  andern  Zeit,  nämlich  in  jener  ersten  fran- 
zösischen Republik  des  Jahres  1793,  von  der  ich  Ihnen 
bereits  gesagt  habe,  daß  ich  sie  heute  nicht  näher  betrach- 
ten kann,  daß  sie  aber  an  ihrer  eigenen  Unklarheit  not- 
wendig zugrunde  gehen  mußte,  herrschte  sogar  bereits  das 
entgegengesetzte  Vorurteil.  Damals  galt  es  als  ein 
Dogma,  daß  alle  höheren  Stände  unsittlich  und  verderbt, 
nur  das  niedrige  Volk  gut  und  sittlich  sei.  Diese  Ansicht 
war  von  Rousseau  ausgegangen.  In  der  neuen  Erklärung 
der  Menschenrechte,  welche  der  französische  Konvent, 
jene  gewaltige  konstituierende  Versammlung  Frankreichs, 
erließ,  wird  sie  sogar  durch  einen  besonderen  Artikel 
festgestellt,  durch  den  Artikel  19,  welcher  lautet:  ,,toute 
institution  qui  ne  suppose  le  peuple  bon  et  le  magistrat 
corruptible  est  vicieuse"  —  ,,Jede  Institution,  welche  nicht 
voraussetzt,  daß  das  Volk  gut  und  die  Obrigkeit  be- 

189 


stech  lieh  sei,  ist  fehlerhaft."  Sie  sehen,  das  ist  gerade 
das  Gegenteil  von  der  Vertrauensseligkeit,  welche  man 
heutzutage  fordert  und  nach  welcher  es  kein  größeres 
Vergehen  gibt,  als  an  dem  guten  Willen  und  der  Tugend- 
haftigkeit der  Behörde  zu  zweifeln,  während  das  Volk 
grundsätzlich  als  eine  Art  von  Tiger  und  als  der  Sitz  der 
Verderbtheit  betrachtet  wird. 

Damals  steigerte  sich  das  entgegengesetzte  Dogma  so- 
gar so  weit,  daß  fast  jeder,  der  einen  ganzen  Rock  hatte, 
eben  dadurch  verderbt  und  verdächtig  erschien,  und  Tu- 
gend, Reinheit  und  patriotische  Sittlichkeit  nur  solchen 
innezuwohnen  schien,  die  keinen  guten  Rock  besaßen. 
Es  war  die  Periode  des  Sansculottismus. 

Diese  Anschauung,  meine  Herren,  hat  in  der  Tat  zu 
ihrer  Grundlage  eine  Wahrheit,  die  aber  in  unwahrer 
und  verkehrter  Form  auftritt.  Nun  gibt  es  aber  gar 
nichts  Gefährlicheres,  als  eine  Wahrheit,  die  in  unwahrer 
verkehrter  Form  auftritt.  Denn  wie  man  sich  zu  ihr  ver- 
halte, wird  man  gleich  schlecht  fahren.  Adoptiert  man  jene 
Wahrheit  in  ihrer  unwahren,  verkehrten  Form,  so  wird 
dies  zu  gewissen  Zeiten  die  schädlichsten  Verwüstungen 
anrichten,  wie  dies  im  Sansculottismus  der  Fall  war.  Wirft 
man  um  der  unwahren,  verkehrten  Form  willen  den  ganzen 
Satz  als  unwahr  fort,  so  fährt  man  noch  schlechter.  Denn 
man  hat  eine  Wahrheit  fortgeworfen,  und  zwar  im  vor- 
liegenden Fall  gerade  eine  solche,  ohne  deren  Erkenntnis 
gar  kein  gesunder  Schritt  im  heutigen  Staatsleben  mög- 
lich ist. 

Es  bleibt  also  kein  anderes  Verhalten  übrig,  als  daß 
man  die  unwahre  und  verkehrte  Form  jenes  Satzes  zu 
besiegen  und  sich  ihren  wahrhaftigen  Inhalt  zur  Klarheit 
zu  bringen  sucht. 

Die  öffentliche  Meinung  heutzutage  wird,  wie  gesagt, 

190 


geneigt  sein,  den  ganzen  Satz  selbst  als  vollkommen  un- 
wahr und  als  eine  Deklamation  der  französischen  Revo- 
lution und  Rousseaus  zu  bezeichnen.  Indes  wenn  dies 
wegwerfende  Verhalten  Rousseau  und  der  französischen 
Revolution  gegenüber  auch  noch  möglich  wäre,  so  wird 
es  doch  vollkommen  unmöglich  sein  in  bezug  auf  einen 
der  größten  deutschen  Philosophen,  dessen  hundertjährigen 
Geburtstag  diese  Stadt  im  nächsten  Monat  feiern  wird, 
nämlich  dem  Philosophen  Fichte  gegenüber,  einem  der 
gewaltigsten  Denker  aller  Völker  und  Zeiten. 

Auch  Fichte  erklärt  ausdrücklich  und  wörtlich,  daß  mit 
dem  steigenden  Stande  eine  immer  steigende  Zunahme  der 
sittlichen  Verschlimmerung  entstehe,  daß  —  es  sind  dies 
alles  seine  eigenen  Worte  —  „die  Schlechtigkeit  nach 
Verhältnis  des  höheren  Standes  zunehme  . 

Den  letzten  Grund  dieser  Sätze  hat  indes  auch  Fichte 
nicht  entwickelt.  Er  führt  als  den  Grund  dieser  Verderbt- 
heit die  Selbstsucht,  den  Egoismus  der  höheren  Stände 
an.  Dabei  muß  aber  sofort  die  Frage  entstehen,  ob  denn 
nicht  auch  in  den  untersten  Klassen  Selbstsucht  herrsche, 
oder  warum  hier  weniger.  Ja,  es  muß  zunächst  als  ein 
überraschender  Widerspruch  erscheinen,  daß  in  den  un- 
teren Ständen  eine  geringere  Selbstsucht  herrschen  soll 
als  in  den  höheren,  welche  vor  ihnen  Bildung  und  Er- 
ziehung, diese  anerkannt  sittigenden  Elemente,  in  einem 
erheblichen  Grade  voraus  haben. 

Der  wahrhafte  Grund  und  die  Auflösung  dieses  zu- 
nächst so  überraschend  erscheinenden  Widerspruches  ist 
der  folgende : 

Seit  lange  geht,  wie  wir  gesehen  haben,  die  Entwick- 
lung der  Völker,  der  Atemzug  der  Geschichte  auf  eine 
immer  steigende  Abschaffung  der  Privilegien,  welche  den 
höheren  Ständen  diese  ihre  Stellung  als  höhere  und  herr- 

191 


sehende  Stände  garantieren.  Der  Wunsch  nach  Forter- 
haltung derselben  oder  das  persönliche  Interesse 
bringt  daher  jedes  Mitglied  der  höheren  Stände,  das  sich 
nicht  ein  für  allemal  durch  einen  großen  Blick  über  sein 
ganzes  persönliches  Dasein  erhoben  und  hinweggesetzt 
hat  —  und  Sie  werden  begreifen,  meine  Herren,  daß  dies 
nur  immer  sehr  wenig  zahlreiche  Ausnahmen  sein  können 
—  von  vornherein  in  eine  prinzipiell  feindliche  Stel- 
lung zu  der  Entwicklung  des  Volkes,  zu  dem  Umsich- 
greifen der  Bildung  und  Wissenschaft,  zu  den  Fortschrit- 
ten der  Kultur,  zu  allen  Atemzügen  und  Siegen  des  ge- 
schichtlichen Lebens. 

Dieser  Gegensatz  des  persönlichen  Interesses  der  höhe- 
ren Stände  und  der  Kulturentwicklung  der  Nation  ist  es, 
welcher  die  hohe  und  notwendige  Unsittlichkeit  der  höhe- 
ren Stände  hervorruft.  Es  ist  ein  Leben,  dessen  tägliche 
Bedingungen  Sie  sich  nur  zu  vergegenwärtigen  brauchen, 
um  den  tiefen  inneren  Verfall  zu  fühlen,  zu  dem  es  führen 
muß.  Sich  täglich  widersetzen  müssen  allem  Großen 
und  Guten,  sich  betrüben  müssen  über  sein  Gelingen, 
über  sein  Mißlingen  sich  freuen,  seine  weiteren  Fort- 
schritte aufhalten,  seine  bereits  geschehenen  rückgängig 
machen  oder  verwünschen  zu  müssen.  Es  ist  ein  fort- 
gesetztes Leben  wie  in  Feindes  Land  —  und  dieser 
Feind  ist  die  sittliche  Gemeinschaft  des  eigenen  Vol- 
kes, in  der  man  lebt,  und  für  welche  zu  streben  alle 
wahre  Sittlichkeit  ausmacht.  Es  ist  ein  fortgesetztes  Le- 
ben, sage  ich,  wie  in  Feindesland,  dieser  Feind  ist  das 
eigene  Volk,  und  daß  es  als  der  Feind  angesehen  und 
behandelt  wird,  muß  noch  wenigstens  auf  die  Dauer  listig 
verheimlicht  und  diese  Feindschaft  mit  mehr  oder  weniger 
künstlichen  Vorhängen  bekleidet  werden. 

Dazu  die  Notwendigkeit,  dies  alles  entweder  gegen 

192 


die  eigene  Stimme  des  Gewissens  und  der  Intelligenz  zu 
tun,  oder  aber  diese  Stimme  schon  gewohnheitsmäßig  in 
sich  ausgerottet  zu  haben,  um  nicht  von  ihr  belästigt  zu 
werden,  oder  endlich  diese  Stimme  nie  gekannt,  nie  etwas 
Besseres  und  anderes  gekannt  zu  haben  als  die  Religion 
des  eigenen  Vorteils ! 

Dieses  Leben,  meine  Herren,  führt  also  notwendig  zu 
einer  gänzlichen  Geringschätzung  und  Verachtung  alles 
ideellen  Strebens,  zu  einem  mitleidigen  Lächeln,  so  oft 
der  große  Name  der  Idee  nur  ausgesprochen  wird,  zu 
einer  tiefen  Unempfänglichkeit  und  Widenvilligkeit  gegen 
alles  Schöne  und  Große,  zu  einem  vollständigen  Unter- 
gang aller  sittlichen  Elemente  in  uns  in  die  eine  Leiden- 
schaft des  selbstsüchtigen  Vorurteils  und  der  Genußsucht. 

Dieser  Gegensatz,  meine  Herren,  des  persönlichen 
Interesses  und  der  Kulturentwicklung  der  Nation  ist  es, 
der  bei  den  unteren  Klassen  der  Gesellschaft  zu  ihrem 
Glücke  fehlt. 

Zwar  ist  auch  in  den  unteren  Klassen  leider  immer 
noch  Selbstsucht  genug  vorhanden,  viel  mehr  als  vor- 
handen sein  sollte.  Aber  hier  ist  diese  Selbstsucht,  wo 
sie  vorhanden  ist,  der  Fehler  der  Individuen,  der  ein- 
zelnen, und  nicht  der  notwendige  Fehler  der  Klasse. 

Schon  ein  sehr  mäßiger  Instinkt  sagt  den  Gliedern  der 
unteren  Klassen,  daß,  sofern  sich  jeder  von  ihnen  bloß  auf 
sich  bezieht  und  jeder  bloß  an  sich  denkt,  er  keine  er- 
hebliche Verbesserung  seiner  Lage  für  sich  hoffen  kann. 

Insofern  aber  und  insoweit  die  unteren  Klassen  de? 
Gesellschaft  die  Verbesserung  ihrer  Lage  als  Klasse, 
die  Verbesserung  ihres  Klassenloses  erstreben,  inso- 
fern und  insoweit  fällt  dieses  persönliche  Interesse, 
statt  sich  der  geschichtlichen  Bewegung  entgegenzustellen 
und  dadurch  zu  jener  Unsittlichkeit  verdammt  zu  werden, 

13  Lassalle.    Ges     Sckriften.   Band  II.  193 


seiner  Richtung  nach  vielmehr  durchaus  zusammen  mit 
der  Entwicklung  des  gesamten  Volkes,  mit  dem  Siege 
der  Idee,  mit  den  Fortschritten  der  Kultur,  mit  dem 
Lebensprinzip  der  Geschichte  selbst,  welche  nichts  an- 
deres als  die  Entwicklung  der  Freiheit  ist.  Oder,  wie 
wir  schon  oben  sahen,  Ihre  Sache  ist  die  Sache  der  ge- 
samten Menschheit. 

Sie  sind  somit  in  der  glücklichen  Lage,  meine  Herren, 
daß  Sie,  statt  abgestorben  sein  zu  können  für  die  Idee, 
vielmehr  durch  Ihr  persönliches  Interesse  selbst 
zur  höchsten  Empfänglichkeit  für  dieselbe  bestimmt  sind. 
Sie  sind  in  der  glücklichen  Lage,  daß  dasjenige,  was  Ihr 
wahres  persönliches  Interesse  bildet,  zusammenfällt  mit 
dem  zuckenden  Pulsschlag  der  Geschichte,  mit  dem  trei- 
benden Lebensprinzip  der  sittlichen  Entwicklung.  Sie 
können  daher  sich  der  geschichtlichen  Entwicklung  mit 
persönlicher  Leidenschaft  hingeben  und  gewiß  sein, 
daß  Sie  um  so  sittlicher  dastehen,  je  glühender  und  ver- 
zehrender diese  Leidenschaft  in  ihrem  hier  entwickelten 
reinen  Sinne  ist. 

Dies  sind  die  Gründe,  meine  Herren,  weshalb  die 
Herrschaft  des  vierten  Standes  über  den  Staat  eine  Blüte 
der  Sittlichkeit,  der  Kultur  und  Wissenschaft  herbeiführen 
muß,  wie  sie  in  der  Geschichte  noch  nicht  dagewesen. 

Hierzu  führt  aber  auch  noch  ein  anderer  Grund,  der 
selbst  wieder  auf  das  innigste  mit  allen  von  uns  ange- 
stellten Betrachtungen  zusammenhängt  und  ihren  Schluß- 
stein bildet. 

Der  vierte  Stand  hat  nicht  nur  ein  anderes  formelles, 
politisches  Prinzip  als  die  Bourgeoisie,  nämlich  das  allge- 
meine direkte  Wahlrecht  an  Stelle  des  Zensus  der  Bour- 
geoisie, er  hat  ferner  nicht  nur  durch  seine  Lebensstellung 
ein  anderes  Verhältnis  zu  den  sittlichen  Potenzen  als  die 

194 


höheren  Stände,  sondern  er  hat  auch  —  zum  Teil  infolge 
hiervon  —  eine  ganz  andere,  ganz  verschiedene  Auffassung 
von  dem  sittlichen  Zweck  des  Staates  als  die 
Bourgeoisie. 

Die  sittliche  Idee  der  Bourgeoisie  ist  diese,  daß  aus- 
schließend nichts  anderes  als  die  ungehinderte  Selbst- 
betätigung seiner  Kräfte  jedem  einzelnen  zu  garan- 
tieren sei. 

Wären  wir  alle  gleich  stark,  gleich  gescheit,  gleich  ge- 
bildet und  gleich  reich,  so  würde  diese  Idee  als  eine  aus- 
reichende und  sittliche  angesehen  werden  können. 

Da  wir  dies  aber  nicht  sind  und  nicht  sein  können, 
so  ist  dieser  Gedanke  nicht  ausreichend  und  führt  des- 
halb in  seinen  Konsequenzen  notwendig  zu  einer  tiefen 
Unsittlichkeit.  Denn  er  führt  dazu,  daß  der  Stärkere, 
Gescheitere,  Reichere  den  Schwächeren  ausbeutet  und 
in  seine  Tasche  steckt. 

Die  sittliche  Idee  des  Arbeiterstandes  dagegen  ist  die, 
daß  die  ungehinderte  und  freie  Betätigung  der  individu- 
ellen Kräfte  durch  das  Individuum  noch  nicht  ausreiche, 
sondern  daß  zu  ihr  in  einem  sittlich  geordneten  Gemein- 
wesen noch  hinzutreten  müsse:  die  Solidarität 
der  Interessen,  die  Gemeinsamkeit  und  die  Gegen- 
seitigkeit in  der  Entwicklung. 

Entsprechend  diesem  Unterschiede,  faßt  die  Bourgeoi- 
sie den  sittlichen  Staatszweck  so  auf :  er  bestehe  aus- 
schließend und  allein  darin,  die  persönliche  Freiheit  des 
einzelnen  und  sein  Eigentum  zu  schützen. 

Dies  ist  eine  Nachtwächteridee,  meine  Herren,  eine 
Nachtwächteridee  deshalb,  weil  sie  sich  den  Staat  selbst 
nur  unter  dem  Bilde  eines  Nachtwächters  denken  kann, 
dessen  ganze  Funktion  darin  besteht,  Raub  und  Einbruch 

«•  195 


zu  verhüten.  Leider  ist  diese  Nachtwächteridee  nicht  nur 
bei  den  eigentlichen  Liberalen  zu  Hause,  sondern  selbst 
bei  vielen  angeblichen  Demokraten,  infolge  mangelnder 
Gedankenbildung,  oft  genug  anzutreffen.  Wollte  die  Bour- 
geoisie konsequent  ihr  letztes  Wort  aussprechen,  so  müßte 
sie  gestehen,  daß  nach  diesen  ihren  Gedanken,  wenn  es 
keine  Räuber  und  Diebe  gebe,  der  Staat  überhaupt  ganz 
überflüssig  sei1). 

Ganz  anders,  meine  Herren,  faßt  der  vierte  Stand  den 
Staatszweck  auf,  und  zwar  faßt  er  ihn  so  auf,  wie  er  in 
Wahrheit  beschaffen  ist. 

Die  Geschichte,  meine  Herren,  ist  ein  Kampf  mit  der 
Natur ;  mit  dem  Elende,  der  Unwissenheit,  der  Armut, 
der  Machtlosigkeit  und  somit  der  Unfreiheit  aller  Art, 
in  der  wir  uns  befanden,  als  das  Menschengeschlecht  im 
Anfang  der  Geschichte  auftrat.  Die  fortschreitende  Be- 
siegung  dieser  Machtlosigkeit  —  das  ist  die  Entwick- 
lung der  Freiheit,  welche  die  Geschichte  darstellt. 


-1)  Diese  Staatsidee,  welche  den  Staat  eigentlich  ganz  auf- 
hebt und  ihn  in  die  bloße  bürgerliche  Gesellschaft  der  egoisti- 
schen Interessen  umwandelt,  ist  die  Staatsidee  des  Liberalis- 
mus und  von  ihm  historisch  produziert  worden.  Sie  bildet  bei 
der  Macht,  die  sie  notwendig  erlangt  hat  und  die  im  direkten 
Verhältnis  mit  ihrer  Oberflächlichkeit  steht,  die  wahrhafte  Ge- 
fahr geistiger  und  sittlicher  Versumpfung,  die  wahrhafte  Gefahr 
einer  „modernen  Barbarei",  welche  heute  besteht.  In  Deutsch- 
land kämpft  ihr  zum  Glück  mächtig  entgegen  die  antike  Bildung, 
welche  nun  einmal  die  unverlierbare  Grundlage  des  deutschen 
Geistes  geworden  ist.  Von  ihr  aus  erzeugt  sich  die  Ansicht, 
„der  Begriff  des  Staates  sei  vielmehr  notwendig  dahin  zu  er- 
weitern, bis  wohin  er  meines  Erachtens  zu  erweitern  ist,  daß 
der  Staat  die  Einrichtung  sei,  in  welcher  die  ganze 
Tugend  der  Menschheit  sich  verwirklichen  solle". 
(Worte  August  Boeckhs  in  seiner  Universitätsfestrede  vom 
22.  März  1862.) 

196 


In  diesem  Kampfe  würden  wir  niemals  einen  Schritt 
vorwärts  gemacht  haben  oder  jemals  weiter  machen,  wenn 
wir  ihn  als  einzelne  jeder  für  sich,  jeder  allein, 
geführt  hätten  oder  führen  wollten. 

Der  Staat  ist  es,  welcher  die  Funktion  hat,  diese 
Entwicklung  der  Freiheit,  diese  Entwicklung 
des  Menschengeschlechts  zur  Freiheit  zu  voll- 
bringen1). 

Der  Staat  ist  diese  Einheit  der  Individuen  in  einem 
sittlichen  Ganzen,  eine  Einheit,  welche  die  Kräfte  aller 
einzelnen,  welche  in  diese  Vereinigung  eingeschlossen  sind, 
millionenfach  vermehrt,  die  Kräfte,  welche  ihnen  allen 
als  einzelnen  zu  Gebote  stehen  würden,  millionenfach  ver- 
vielfältigt. 

Der  Zweck  des  Staates  ist  also  nicht  der,  dem  ein- 
zelnen nur  die  persönliche  Freiheit  und  das  Eigentum  zu 
schützen,  mit  welchen  er  nach  der  Idee  der  Bourgeoisie 
angeblich  schon  in  den  Staat  eintritt ;  der  Zweck  des 
Staates  ist  vielmehr  gerade  der,  durch  diese  Vereinigung 
die  einzelnen  in  den  Stand  zu  setzen,  solche  Zwecke, 
eine  solche  Stufe  des  Daseins  zu  erreichen,  die  sie 
als  einzelne  nie  erreichen  könnten,  sie  zu  befähigen,  eine 


x)  Wie  vorher  in  bezug  auf  das  allgemeine,  gleiche  und  di- 
rekte Wahlrecht,  so  entwickelt  Lassalle  hier  in  bezug  auf  den 
Staat  Anschauungen,  die  vor  der  genaueren,  auf  die  geschicht- 
liche Erfahrung  gestützten  Kritik  nicht  standhalten.  Die  Sozial- 
demokratie steht  denn  auch  heute  beiden  Institutionen  wesent- 
lich kühler  gegenüber.  Aber  sie  verkennt  darum  ebenso  wenig 
deren  zeitweilige  historische  Berechtigung,  wie  das  Verdienst 
Lassalles,  von  links  her  dem  Geheul  der  Nichts  als  Freihandels- 
apostel gegenüber  energisch  darauf  hingewiesen  zu  haben,  daß 
die  Staatsmaschinerie  auch  noch  zu  etwas  Besserem  da  ist,  als 
das  bürgerliche  Eigentum  zu  schützen.  D.  H. 

197 


Summe  von  Bildung,  Macht  und  Freiheit  zu  er- 
langen, die  ihnen  sämtlich  als  einzelnen  schlechthin  uner- 
steiglich  wäre. 

Der  Zweck  des  Staates  ist  somit  der,  das  menschliche 
Wesen  zur  positiven  Entfaltung  und  fortschrei- 
tenden Entwicklung  zu  bringen,  mit  anderen  Worten, 
die  menschliche  Bestimmung,  d.  h.  die  Kultur,  deren 
das  Menschengeschlecht  fähig  ist,  zum  wirklichen 
Dasein  zu  gestalten;  er  ist  die  Erziehung  und  Ent- 
wicklung des  Menschengeschlechts  zur  Freiheit. 

Dies  ist  die  eigentliche  sittliche  Natur  des  Staates, 
meine  Herren,  seine  wahre  und  höhere  Aufgabe.  Sie  ist 
es  so  sehr,  daß  sie  deshalb  seit  allen  Zeiten  durch  den 
Zwang  der  Dinge  selbst  von  dem  Staat,  auch  ohne 
seinen  Willen,  auch  unbewußt,  auch  gegen  den  Willen 
seiner  Leiter,  mehr  oder  weniger  ausgeführt  wurde. 

Der  Arbeiterstand  aber,  meine  Herren,  die  unteren 
Klassen  der  Gesellschaft  überhaupt  haben  schon  durch 
die  hilflose  Lage,  in  welcher  sich  ihre  Mitglieder  als 
einzelne  befinden,  den  tiefen  Instinkt,  daß  eben  dies  die 
Bestimmung  des  Staates  sei  und  sein  müsse,  dem  einzelnen 
durch  die  Vereinigung  aller  zu  einer  solchen  Entwicke- 
lung  zu  verhelfen,  zu  der  er  als  einzelner  nicht  befähigt 
wäre. 

Ein  Staat  also,  welcher  unter  die  Herrschaft  der  Idee 
des  Arbeiterstandes  gesetzt  wird,  würde  nicht  mehr,  wie 
freilich  auch  alle  Staaten  bisher  schon  getan,  durch  die 
Natur  der  Dinge  und  den  Zwang  der  Umstände  un- 
bewußt und  oft  sogar  widerwillig  getrieben,  sondern  er 
würde  mit  höchster  Klarheit  und  völligem  Bewußtsein 
diese  sittliche  Natur  des  Staates  zu  seiner  Aufgabe 
machen.  Er  würde  mit  freier  Lust  und  vollkommenster 
Konsequenz  vollbringen,  was  bisher  nur  stückweise  in 

198 


den  dürftigsten  Umrissen  dem  widerstrebenden  Willen 
abgerungen  worden  ist,  und  er  würde  somit  eben  hier- 
durch notwendig  —  wenn  mir  die  Zeit  auch  nicht  mehr 
erlaubt,  Ihnen  die  detailliertere  Natur  dieses  notwendigen 
Zusammenhanges  auseinanderzusetzen  —  einen  Auf- 
schwung des  Geistes,  die  Entwickelung  einer  Summe  von 
Glück,  Bildung,  Wohlsein  und  Freiheit  herbeiführen,  wie 
sie  ohne  Beispiel  dasteht  in  der  Weltgeschichte  und  gegen 
welche  selbst  die  gerühmtesten  Zustände  in  früheren 
Zeiten  in  ein  verblassendes  Schattenbild  zurücktreten. 

Das  ist  es,  meine  Herren,  was  die  Staatsidee  des 
Arbeiterstandes  genannt  werden  muß,  seine  Auffassung 
des  Staatszweckes,  die,  wie  Sie  sehen,  eben  so  sehr,  und 
genau  entsprechend  von  der  Auffassung  des  Staats- 
z  weck  es  bei  der  Bourgeoisie  verschieden  ist,  wie  das 
Prinzip  des  Arbeiterstandes  von  dem  Anteil  aller  an  der 
Bestimmung  des  Staats  willens  oder  das  allgemeine 
Wahlrecht,  von  dem  betreffenden  Prinzip  der  Bourgeoisie, 
dem  Zensus. 

Die  Ihnen  hier  entwickelte  Ideenreihe  ist  es  also,  die 
als  die  Idee  des  Arbeiterstandes  ausgesprochen  werden 
muß.  Sie  ist  es,  die  ich  im  Auge  hatte,  als  ich  Ihnen  im 
Eingang  von  dem  Zusammenhange  der  besonderen  Ge- 
schichtsperiode, in  der  wir  leben,  und  der  Idee  des  Ar- 
beiterstandes sprach.  Es  ist  diese  mit  dem  Februar 
1848  beginnende  Geschichtsperiode,  welcher  die  Auf- 
gabe zugefallen  ist,  diese  Staatsidee  zur  Verwirklichung 
zu  bringen  und  wir  können  uns  beglückwünschen,  meine 
Herren,  daß  wir  in  einer  Zeit  geboren  sind,  welche  be- 
stimmt ist,  diese  glorreichste  Arbeit  der  Geschichte  zu 
erleben,  und  in  welcher  es  uns  vergönnt  ist,  fördernd  an 
ihr  teilzunehmen. 

Für  alle   aber,   welche  zum  Arbeiterstande  gehören, 

199 


folgt   aus   dem   Gesagten   die   Pflicht   einer   ganz  neuen 
Haltung. 

Nichts  ist  mehr  geeignet,  einem  Stande  ein  würde- 
volles und  tiefsittliches  Gepräge  aufzudrücken,  als  das 
Bewußtsein,  daß  er  zum  herrschenden  Stande  bestimmt, 
daß  er  berufen  ist,  das  Prinzip  seines  Standes  zum  Prin- 
zip des  gesamten  Zeitalters  zu  erheben,  seine  Idee  zur 
leitenden  Idee  der  ganzen  Gesellschaft  zu  machen  und 
so  diese  wiederum  zu  einem  Abbilde  seines  eigenen  Ge- 
präges zu  gestalten. 

Die  hohe  weltgeschichtliche  Ehre  dieser  Bestimmung 
muß  alle  Ihre  Gedanken  in  Anspruch  nehmen.  Es  ziemen 
Ihnen  nicht  mehr  die  Laster  der  Unterdrückten,  noch  die 
müßigen  Zerstreuungen  der  Gedankenlosen,  noch  selbst 
der  harmlose  Leichtsinn  der  Unbedeutenden.  Sie  sind 
der  Fels,  auf  welchen  die  Kirche  der  Gegenwart  gebaut 
werden  soll ! 

Der  hohe  sittliche  Ernst  dieses  Gedankens  ist  es, 
der  sich  mit  einer  verzehrenden  Ausschließlichkeit  Ihres 
Geistes  bemächtigen,  Ihr  Gemüt  erfüllen  und  Ihr  ge- 
samtes Leben  als  ein  seiner  würdiges,  ihm  angemessenes 
und  immer  auf  ihn  bezogenes  gestalten  muß.  Der  sittliche 
Ernst  dieses  Gedankens  ist  es,  der,  ohne  Sie  je  zu  ver- 
lassen, vor  Ihrem  Innern  stehen  muß  in  Ihrem  Atelier 
während  der  Arbeit,  in  Ihren  Mußestunden,  Ihren  Spa- 
ziergängen, Ihren  Zusammenkünften;  und  selbst,  wenn 
Sie  sich  auf  Ihr  hartes  Lager  zur  Ruhe  strecken,  ist  es 
dieser  Gedanke,  welcher  Ihre  Seele  erfüllen  und  be- 
schäftigen muß,  bis  sie  in  die  Arme  des  Traumgottes 
hinübergleitet.  Je  ausschließender  Sie  sich  vertiefen  in 
den  sittlichen  Ernst  dieses  Gedankens,  je  ungeteilter  Sie 
sich  der  Glut  desselben  hingeben,  um  so  mehr  werden 
Sie  wiederum  —  dessen  seien  Sie  sicher  —  die  Zeit  b  e  - 

200 


schleunigen,  innerhalb  welcher  unsere  gegenwärtige 
Geschichtsperiode  ihre  Aufgabe  zu  vollziehen  hat,  um  so 
schneller  werden  Sie  die  Erfüllung  dieser  Aufgabe 
herbeiführen. 

Wenn  unter  Ihnen,  meine  Herren,  die  Sie  mir  heute 
zuhören,  nur  zwei  oder  drei  wären,  in  welchen  es 
mir  geglückt  wäre,  die  sittliche  Glut  dieses  Gedankens 
zu  entzünden,  in  jener  Vertiefung,  die  ich  meine  und 
Ihnen  geschildert  habe,  so  würde  ich  das  bereits  für 
einen  großen  Gewinn  und  mich  für  meinen  Vortrag  reich 
belohnt  betrachten. 

Vor  allem,  meine  Herren,  müssen  Ihrer  Seele  fremd 
bleiben  Mutlosigkeit  und  Zweifel,  zu  denen  eine  des  Ge- 
dankens nicht  hinreichend  mächtige  Betrachtung  geschicht- 
licher Ereignisse  leicht  führen  kann. 

So  ist  es  z.B.  geradezu  nicht  wahr,  daß  in  Frank- 
reich die  Republik  durch  den  Staatsstreich  des  Dezembers 
1851  gestürzt  wurde. 

Was  sich  in  Frankreich  nicht  halten  konnte,  was  da- 
mals wahrhaft  unterging,  das  war  nicht  die  Republik, 
sondern  jene  Republik,  welche  durch  das  Wahlgesetz  vom 
30.  Mai  1850,  wie  ich  Ihnen  bereits  gezeigt  habe,  das 
allgemeine  Wahlrecht  aufhob  und  einen  verkappten  Zen- 
sus zur  Ausschließung  der  Arbeiter  einrührte ;  das  war 
also  die  Bourgeois-Republik,  welche  das  Gepräge  der 
Bourgeoisie,  die  Herrschaft  des  Kapitals,  auch  dem  re- 
publikanisierten  Staate  aufdrücken  wollte.  Dies  war  es, 
was  dem  französischen  Usurpator  die  Möglichkeit  gab, 
unter  einer  scheinbaren  Wiederherstellung  des  allgemeinen 
Wahlrechts  die  Republik  zu  stürzen,  welche  sonst  an 
der  Brust  der  französischen  Arbeiter  einen  unübersteig- 
lichen  Wall  gefunden  hätte. 

Was   also   damals   in   Frankreich   wirklich   sich   nicht 

201 


halten  konnte  und  gestürzt  wurde,  das  war  nicht  die 
Republik,  sondern  die  Bourgeois -Republik,  und  so  be- 
stätigt es  sich  denn  bei  der  wahrhaften  Betrachtung  ge- 
rade auch  an  diesem  Beispiel,  daß  die  Geschichtsperiode, 
in  die  wir  mit  dem  Februar  1848  eingetreten  sind,  keinen 
Staat  mehr  erträgt,  welcher,  gleichviel  ob  in  monar- 
chischer oder  republikanischer  Form,  das 
herrschende  politische  Gepräge  des  dritten  Standes  der 
Gesellschaft  aufdrücken  oder  in  ihr  erhalten  will. 

Von  den  hohen  Bergspitzen  der  Wissenschaft  aus, 
meine  Herren,  sieht  man  das  Morgenrot  des  neuen  Tages 
früher  als  unten  in  dem  Gewühle  des  täglichen  Lebens. 

Haben  Sie  bereits  einmal,  meine  Herren,  einen  Sonnen- 
aufgang von  einem  hohen  Berge  aus  mit  angesehen  ? 

Ein  Purpursaum  färbt  rot  und  blutig  den  äußersten 
Horizont,  das  neue  Licht,  verkündend,  Nebel  und  Wolken 
raffen  sich  auf,  ballen  sich  zusammen  und  werfen  sich 
dem  Morgenrot  entgegen,  seine  Strahlen  momentan  ver- 
hüllend, —  aber  keine  Macht  der  Erde  vermag  das  lang- 
same und  majestätische  Aufsteigen  der  Sonne  selbst  zu 
hindern,  die  eine  Stunde  später  aller  Welt  sichtbar,  hell 
leuchtend  und  erwärmend  am  Firmamente  steht. 

Was  eine  Stunde  ist  in  dem  Naturschauspiel  eines 
jeden  Tages,  das  sind  ein  und  zwei  Jahrzehnte  in  dem 
noch  weit  imposanteren  Schauspiel  eines  weltgeschicht- 
lichen Sonnenaufgangs. 


202 


DIE  WISSENSCHAFT 
UND   DIE  ARBEITER 


EINE  VERTEIDIGUNGSREDE 

VOR  DEM  BERLINER  KRIMINALGERICHT  GEGEN 
DIE  ANKLAGE,  DIE  BESITZLOSEN  KLASSEN  ZUM 
HASS  UND  ZUR  VERACHTUNG  GEGEN  DIE  BE- 
SITZENDEN ÖFFENTLICH  ANGEREIZT  ZU  HABEN 


VON 


FERDINAND  LASSALLE 


DER  ERSTE  ABDRUCK  ERSCHIEN 
IM  VERLAG  VON  MEYER  &  ZELLER,  ZÜRICH  1863 


VORBEMERKUNG. 

Wie  schon  der  Titel  „Die  Wissenschaft  und  die  Ar- 
beiter" anzeigt,  ist  diese  von  Lassalle  am  16.  Januar  1863 
gehaltene  Verteidigungsrede  mehr  als  eine  Abwehr  der 
Anklage,  durch  den  Vortrag  „Das  Arbeiterprogramm" 
den  §  100  des  alten  preußischen  Strafgesetzbuches  ver- 
letzt zu  haben.  Sie  war  von  Lassalle  dazu  bestimmt,  seine 
Gedanken  über  die  Bedeutung  der  Wissenschaft  für  die 
Arbeiterklasse  der  Neuzeit  und  die  Bedeutung  dieser  für 
die  Wissenschaft  in  programmatischen  Sätzen  niederzu- 
legen, die  geeignet  waren,  das  Verständnis  für  die  von 
ihm  erstrebte  Arbeiterpartei  bei  den  gebildeten  Elemen- 
ten der  Nation  wie  bei  den  Arbeitern  selbst  zu  fördern. 
Sie  ist  mindestens  ebenso  sehr  eine  sachliche  Fort- 
setzung und  Erweiterung  wie  eine  strafrechtliche 
Verteidigung  des  Arbeiterprogramms,  und  wenn  sie 
in  beiden  Eigenschaften  Anspruch  darauf  hat,  un- 
vergessen zu  bleiben,  so  ist  es  doch  vor  allem  die 
erstere  Eigenschaft,  die  ihr  ein  Recht  auf  unvergäng- 
liches Leben  in  den  Köpfen  der  Arbeiter  und  aller,  die 
zu  ihnen  stehen,  verbürgt.  Das  Stück  der  Rede,  welches 
in  die  Erklärung  ausläuft,  daß  für  Lassalle  das  unaus- 
löschliche Ziel  seines  Lebens  „die  Allianz  der 
Wissenschaft  und  der  Arbeiter"  bildet,  enthält 
Sätze  von  unübertroffener  Tiefe  des  Gedankens  und 
Schönheit  des  Ausdrucks. 

In  bezug  auf  das  äußere  Schicksal  der  Rede  sei  fol- 
gendes vorausgeschickt : 

Wie  Lassalle  seinerzeit  die  Rede,  die  er  vor  den  rhei- 
nischen Geschworenen  zu  halten  gedachte,  schon  vor  der 

205 


Verhandlung  in  Druck  gegeben  hatte,  so  verfuhr  er  auch 
mit  der  Rede,  die  er  behufs  Zurückweisung  der  unsäg- 
lich albernen  Anklage  ausgearbeitet  hatte,  durch  das 
„Arbeiterprogramm"  die  besitzlosen  Klassen  in  den 
öffentlichen  Frieden  gefährender  Weise  zu  Haß  und 
Verachtung  gegen  die  Besitzenden  angereizt  zu  haben. 
Und  es  fehlte  nicht  viel,  so  wäre  auch  diese  Rede,  gleich 
ihrer  Vorgängerin,  eine  bloß  geschriebene  geblieben. 
Wiederholt  wurde  Lassalle  im  Laufe  der  Gerichtsver- 
handlung, die  am  16.  Januar  1863  stattfand,  vom  Vor- 
sitzenden mit  Entziehung  des  Wortes  bedroht,  wenn  er 
in  der  begonnenen  Weise  zu  sprechen  fortfahre.  Aber 
Lassalle  seinerseits  verfehlte  nicht,  als  Antwort  den 
Richtern  zu  drohen,  er  werde  auf  jede  Verteidigung  ver- 
zichten und  mit  seinem  Verteidiger  den  Gerichtshof  ver- 
lassen, wenn  man  ihm  in  seiner  Kritik  der  Anklage  Be- 
schränkungen auferlege.  Und  seine  Drohung  hatte  Er- 
folg. Selbst  als  ihm,  nach  einer  formell  durchaus  un- 
anstößigen, wenngleich  sachlich  freilich  um  so  schärferen 
Bemerkung  in  bezug  auf  den  Staatsanwalt,  der  Vor- 
sitzende tatsächlich  das  Wort  entzog,  gelang  es  Lassalle, 
indem  er  eine  Beschlußfassung  des  ganzen  Gerichtshofs 
über  die  Maßregel  verlangte  und  bei  der  Begründung 
seines  Antrags  mit  der  ganzen  Schärfe  seiner  Dialektik 
den  Mangel  eines  genügend  motivierten  Anlasses  zur 
Wortentziehung  nachwies,  die  Zurücknahme  der  Maß- 
regel durchzusetzen.  Er  konnte  die  Rede,  wie  er  sie  aus- 
gearbeitet hatte,  zu  Ende  führen.  So  überzeugend  er  je- 
doch darin  die  Anklageschrift  als  ein  klägliches  Tendenz- 
machwerk bloßgelegt  hat,  und  mit  wie  großem  Geschick 
und  Witz  er  auch  ihren  Verfasser,  den  damaligen  Staats- 
anwalt Schelling  und  späteren  Justizminister  v.  Schelling, 
durch  dessen  eigenen  Vater,  den  Philosophen  Schel- 

206 


ling,  hatte  widerlegen  —  nein  ohrfeigen  lassen,  wurde  er 
dennoch  des  Verstoßes  gegen  den  von  der  Staatsanwalt- 
schaft angerufenen  Gesetzesparagraphen  —  den  berüch- 
tigten Haß-  und  Verachtungsparagraphen  des  damaligen 
Preußischen  Strafgesetzbuches  —  für  schuldig  erkannt 
und  zu  vier  Monaten  Gefängnis  verurteilt.  Die  Staats- 
anwaltschaft selbst  hatte  nicht  weniger  als  neun  Monate 
Gefängnis  beantragt. 

Die  Vorgänge  während  der  so  bewegten  Gerichts- 
verhandlung und  die  aller  Logik  ins  Gesicht  schlagende 
Urteilsbegründung,  die  außerdem  in  der  schriftlichen  Aus- 
fertigung ganz  anders  ausfiel  als  in  der  mündlichen,  sind 
in  zwei  Broschüren  geschildert  bzw.  kritisiert,  die  Las- 
salle der  Druckausgabe  der  Rede  ,,Die  Wissenschaft  und 
die  Arbeiter"  folgen  ließ  und  als  zweites  und  drittes 
Heft  einer  Sammelschrift  „Der  Lassallesche  Kriminal- 
prozeß" bezeichnete.  Als  ihr  erstes  Heft  ist,  obwohl  sie 
diesen  Nebentitel  nicht  trägt,  die  vorliegende  Rede  zu 
betrachten. 

Es  war  eine  sehr  lebhafte  Verhandlung,  in  der  Las- 
salle diese  klassische  Verteidigungsrede  vortrug.  Neben 
einigen  politischen  Freunden,  darunter  die  Delegierten 
des  Leipziger  Arbeitervereins,  die  nach  Berlin  gekommen 
waren,  mit  Lassalle  über  die  Gründung  des  ihnen  und 
ihm  am  Herzen  liegenden  Arbeiterverbandes  zu  beraten, 
hatten  sich  auch  eine  Anzahl  seiner  Freunde  aus  der 
wissenschaftlichen  und  literarischen  Welt  im  Zuhörerraum 
eingefunden.  Denn  schon  war  es  ruchbar  geworden,  daß 
Lassalle  Schelling  den  Vater  an  Schelling  dem  Sohn  ein 
Exempel  statuieren  lassen  werde ;  man  durfte  also  ein 
ergötzliches  geistiges  Duell  gewärtigen.  Zu  einem  solchen 
sollte  es  nun  freilich  in  der  erwarteten  Gestalt  nicht 
kommen.  Herr  Schelling,  an  den  die  Kunde  von  Lassalles 

207 


Vorhaben  wohl  ebenfalls  herangelangt  sein  wird,  zog  es 
vor,  der  Verhandlung  fern  zu  bleiben  und  die  Vertretung 
der  Anklage  einem  seiner  Assistenten,  namens  Goltz,  zu 
übertragen.  Dieser  Unglückliche  führte  indes  in  begreif- 
lichem Übereifer,  aber  unbegreiflichem  Ungeschick  gerade 
das  herbei,  was  er  hatte  verhindern  sollen ;  er  gab  Lassalle 
Gelegenheit,  mit  dem  Ankläger  wie  die  Katze  mit  der 
Maus  zu  spielen  und  seine  Spitzen  gegen  den  Urheber 
der  Anklage  noch  zu  verschärfen.  Selten  dürfte  ein  An- 
geklagter seine  Ankläger  so  sehr  die  Überlegenheit  seines 
Geistes  haben  fühlen  lassen  und  seinen  Hörern  ein  so 
glänzendes  geistiges  Schauspiel  bereitet  haben  wie  Las- 
salle in  dieser  denkwürdigen  Verhandlung. 

Dabei  soll  nicht  verschwiegen  werden,  daß  die  Rede 
Lassalles  auch  hier  und  da  den  Dingen  etwas  Gewalt  an- 
tut. Zwar  ist  es  entschieden  zurückzuweisen,  wenn  Oncken 
in  seinem  Werk  über  Lassalle  die  Rede  als  eine  Kette 
von  Sophismen  und  von  Unwahrheiten  im  Sinne  von  Las- 
salle selbst  bezeichnet.  Denn  das,  was  Oncken  als  solche 
Unwahrheiten  bezeichnet,  wie  die  angebliche  „Ableug- 
nung jeden  politischen  Hintergedankens"  durch  Lassalle, 
findet  sich  gar  nicht  in  der  Rede.  Vielmehr  heißt  es  in 
ihr  ausdrücklich :  „Ich  hatte  in  der  Tat  die  ausnehmend 
praktische  Tendenz,  meine  Leser  zum  Verständnis  ihrer 
Zeit  zu  bringen  und  dadurch  für  immer  bestimmend  auf 
alle  Handlungen  einzuwirken,  die  sie  in  der  ganzen  Dauer 
ihres  Lebens  vornehmen."  (S.  245.)  Es  ist  Lassalle  gar 
nicht  eingefallen,  seinen  Vortrag  als  von  jeder  politischen 
Absicht  frei  auszugeben,  er  verwahrt  sich  nur,  und  mit 
Recht,  gegen  den  Vorwurf,  die  Arbeiter  zu  „Haß  und 
Verachtung"  gegen  die  Besitzenden  aufgehetzt  zu  haben. 
Davon  enthält  der  Vortrag  keine  Silbe.  Ebenso  war  es 
durchaus  nicht  erheuchelt,  wenn  Lassalle  am  Schluß  der 

208 


Rede  ausruft:  „Bourgeoisie  und  Arbeiter  sind  wir  die 
Glieder  eines  Volkes  und  ganz  einig  gegen  unsere  Unter- 
drücker." Das  sollte  nicht  heißen,  daß  nicht  starke  Gegen- 
sätze zwischen  Bourgeoisie  und  Arbeitern  beständen,  son- 
dern nur  die  vorher  von  Lassalle  gekennzeichnete  Ab- 
sicht zurückweisen,  im  Verf assungskampf,  den  Bourgeoisie 
und  Regierung  führten,  den  Gegensatz  zwischen  ersterer 
und  den  Arbeitern  zugunsten  der  letzteren  auszuspielen. 
Wie  weit  Lassalle  aber  in  jenem  Moment  von  solcher 
Absicht  entfernt  war,  beweist  seine  Verfassungsbroschüre : 
„Was  nun  ?",  die  zur  selben  Zeit  herauskam,  wo  Lassalle 
die  vorliegende  Verteidigungsrede  ausarbeitete  und  die 
gleichfalls  den  gemeinsamen  Kampf  gegen  die  Regierung 
predigte.  Erst  die  schroffe  Abweisung  des  von  ihm  vor- 
geschlagenen parlamentarischen  Streiks  brachte  Lassalle 
in  stärkeren  Gegensatz  zur  bürgerlichen  Demokratie. 

Wo  Lassalle  jedoch  mit  den  Tatsachen  etwas  gewalt- 
sam umspringt,  das  ist  seine  Beweisführung  für  die  Frei- 
heit der  Wissenschaft  im  Mittelalter  und  Spätmittelalter. 
Daß  die  Universität  Paris  zu  einer  Zeit,  wo  das  Papst- 
tum zu  Avignon  ein  verachtetes  Dasein  als  Werkzeug 
Frankreichs  führte,  in  einer  Sache  dem  Papst  entgegen- 
trat, und  daß  sie  zur  Zeit,  wo  Karl  VI.  längst  in  Blöd- 
sinn verfallen  war  und  in  Paris  die  Zünfte  —  die  ,,Ca- 
bochiens"  —  vollständig  souverän  regierten,  als  Mund- 
stück dieser  Zünfte  dem  machtlosen  König  gegenüber  eine 
derbe  Sprache  führte,  hat  mit  der  Freiheit  der  Wissen- 
schaft, selbst  wenn  man  sie  nur  als  Freiheit  von  Korpora- 
tionen auffaßt,  recht  wenig  zu  tun.  Lassalle  treibt  hier 
wirklich  ein  dialektisches  Spiel  mit  Ankläger  und  Rich- 
tern. Man  wird  ihm  indes  das  um  so  eher  verzeihen,  als 
der  Gesetzesparagraph,  der  gegen  ihn  angerufen  wurde, 
selbst  einen  nach  Belieben  zu  dehnenden  juristischen  Be- 

14  Lastille,    Ges.    Schriften.   Band  II.  2QQ 


griff  zum  Strafkriterium  erhob.  Das  heutige  deutsche 
Reichsstrafgesetzbuch  ist  gewiß  nicht  übertrieben  liberal. 
Aber  auf  Grund  seiner  hätte  kein  Gerichtshof  es  zuge- 
lassen, Lassalle  auch  nur  unter  Anklage  zu  stellen. 

Indes  selbst  dem  verrufenen  §  100  des  alten  preußi- 
schen Strafgesetzes  gegenüber  waren  Anklage  und  Ver- 
urteilung eine  Ungeheuerlichkeit.  Sie  gaben  dem  späteren 
bitteren  Gegner  Lassalles,  Schulze-Delitzsch,  Gelegen- 
heit, von  der  Tribüne  des  preußischen  Abgeordneten- 
hauses herab  für  Lassalle  eine  Lanze  einzulegen.  Der 
Anlaß,  bei  dem  dies  geschah,  ist  insofern  nicht  uninter- 
esant,  weil  er  die  Art  bloßstellt,  wie  damals  die  preu- 
ßische Regierung  bereits  die  Arbeiter  gegen  die  liberale 
Bourgeoisie  auszuspielen  suchte. 

Der  Krieg  zwischen  den  Nord-  und  Südstaaten  der 
amerikanischen  Union  hatte  im  Jahre  1862  eine  große 
Stockung  in  der  Baumwollenindustrie  zur  Folge  gehabt, 
die  meisten  Fabriken  mußten  ihren  Betrieb  ganz  oder 
teilweise  einstellen.  Was  das  für  die  Arbeiter  bedeutete, 
liegt  auf  der  Hand :  in  allen  Baumwolldistrikten  herrsch- 
ten Arbeitslosigkeit  und  Elend,  die  in  einen  völligen  Not- , 
stand  auszuarten  drohten.  Im  August  1862  wandten  sich 
daher  die  Fabrikanten  des  Kreises  Reichenbach  in  Schle- 
sien, wo  die  Not  besonders  groß  war,  an  den  Landrat  des 
Kreises  mit  einer  Eingabe,  in  der  sie  ihn  auf  die  „bedenk- 
liche Situation"  aufmerksam  machten  und  ihn  ersuchten, 
Vorkehrungen  zu  treffen.  Auf  diese  Eingabe  nun  ant- 
wortete der  Landrat :  „Jedenfalls  werden  zu  allererst 
sämtliche  Herren  Fabrikanten  das  möglichste  gewiß  auf- 
bieten, um  aus  eigenen  Mitteln  die  notleidenden  Weber 
zu  unterstützen ;  es  darf  mit  um  so  größerer  Gewißheit 
hierauf  gerechnet  werden,  als  im  allgemeinen  seit  Jahren 
die  Verhältnisse  der  Fabrikanten  sich  bessern,  während 

210 


die  Lage  der  Arbeiter  in  derselben  traurigen  Beschaffen- 
heit bleibt."  Der  Landrat  erwarte  also,  hieß  es  weiter, 
zunächst  die  Vorschläge  der  Herren  Fabrikanten. 

Diese  blieben  nicht  aus,  und  unter  ihnen  befand  sich 
unter  anderem  auch  der  allerdings  die  Kritik  herausfor- 
dernde Vorschlag,  ein  Arbeitshaus  für  die  Beschäftigungs- 
losen bauen  zu  lassen.  Darauf  erhielten  die  Herren  fol- 
gende zweite  Antwort : 

„Ich  fürchte,  daß  mit  einem  solchen  Vorschlage  die 
Herren  Fabrikanten  sich  nicht  mit  Unrecht  den  Haß  der 
Arbeiterbevölkerung  zuziehen  werden.  Es  handelt  sich 
lediglich  darum,  eine  ohne  Verschuldung  in  Not  geratene 
zahlreiche  Bevölkerung,  die  kaum  je  in  der  Lage  ge- 
wesen ist,  sich  einen  Notpfennig  zu  erübrigen,  und  mit 
deren  Tätigkeit  andere  reich  geworden  sind, 
vor  Hunger  zu  schützen.  Dazu  ein  Arbeitshaus  ? 

Die  Kritik  wäre  vortrefflich  gewesen,  wenn  der  Land- 
rat seinerseits  bessere  Vorschläge  gemacht  hätte.  Aber 
davon  stand  nichts  in  seinem  Register.  Es  kam  ihm  nur 
darauf  an,  den  Fabrikanten,  die  durchgängig  Liberale 
waren  und  deren  Hauptwortführer,  Leonor  Reichenheim, 
obendrein  fortschrittlicher  Abgeordneter  war,  gründlich 
eins  auszuwischen.  Beiläufig  bemerkt,  war  dies  derselbe 
Landrat,  der  später  die  famose  Weberdeputation  an  Wil- 
helm I.  in  Szene  setzte  und  der  bald  darauf  eine  Weber- 
genossenschaft ins  Leben  rief,  die  nach  und  nach  6000 
Taler  Staatshilfe  zugewendet  erhielt,  ohne  daß  damit 
mehr  erreicht  worden  wäre,  als  daß  eine  Handvoll  Ar- 
beiter eine  Zeitlang  sich  in  Illusionen  wiegen  durften. 

Beide  Antworten  waren  in  der  „Provinzialzeitung  für 
Schlesien"  veröffentlicht  worden  und  hatten  natürlich  nicht 
geringes  Aufsehen  erregt.  Die  Fortschrittler,  deren  Ver- 
druß sich  leicht  begreifen  läßt,  brachten  die  Sache  im 

14«  211 


preußischen  Abgeordnetenhaus  in  Form  einer  Interpella- 
tion zur  Sprache.  Die  Verhandlung  fand  am  22.  Januar 
1863  statt  —  gerade  sechs  Tage,  nachdem  Lassalle 
wegen  eines  Vortrags,  der  sich  den  zitierten  Sätzen  gegen- 
über beinahe  noch  zahm  ausnimmt,  vor  Gericht  gestanden 
und  eine  viermonatliche  Gefängnisstrale  zudiktiert  erhal- 
ten hatte.  Bei  Gelegenheit  dieser  Interpellation  nun  war 
es,  daß  Schulze- Delitzsch  dem  Minister,  der  den  Land- 
rat in  Schutz  nahm,  vorwarf,  wie  man  bei  Billigung  sol- 
cher Sprache  eines  Beamten  wider  die  Fabrikanten  Las- 
salle habe  vor  Gericht  stellen  können,  dessen  Vortrag 
doch  rein  wissenschaftlicher  Natur  gewesen  sei.  Er, 
Schulze-Delitzsch,  müsse  das  ausdrücklich  betonen,  ob- 
wohl er  durchaus  nicht  auf  dem  Standpunkt  Lassalles 
stehe. 

Soviel  hierüber.  Ferner  ist  noch  zu  erwähnen,  daß 
der  racheschnaubende  Staatsanwalt  Scheliing  sich  nicht 
mit  der  erzielten  Verurteilung  Lassalles  begnügte,  son- 
dern ihn  wirklich  noch  wegen  ,, Beleidigung  der  Staats- 
anwaltschaft", begangen  in  der  Verteidigungsrede,  unter 
besondere  Anklage  stellen  ließ.  Sie  kam  am  20.  April 
1863  zur  Verhandlung  und  trug  Lassalle  eine  Verur- 
teilung zu  einem  Monat  Gefängnis  ein.  Wer  wagt  es  nun, 
noch  zu  bezweifeln,  daß  Herr  Scheliing  eine  bessere 
Klinge  schlug  als  sein  Gegner? 

Indes,  unter  einem  Gesichtspunkt  kann  die  Nachwelt 
Scheliing  dem  Sohn  Indemnität  erteilen.  Sie  verdankt 
seinem  Vorgehen  gegen  Lassalle  eine  Rede,  die  Tausende 
und  Abertausende  von  Arbeitern  zur  höchsten  Begeiste- 
rung für  die  Kulturmission  ihrer  Klasse  aufgerüttelt  hat. 

Ed.  Bernstein. 


212 


DIE  WISSENSCHAFT  UND  DIE  ARBEITER 


Meine  Herren  Präsident  und  Räte ! 


Ich  muß  damit  beginnen,  Ihre  Nachsicht  in  Anspruch 
zu  nehmen.  Meine  Verteidigung  wird  eine  eingehende 
sein.  Sie  wird  eben  deshalb  eine  nicht  gerade  kurze  sein 
müssen.  Aber  ich  halte  mich  hierzu  berechtigt,  einmal 
durch  die  Höhe  des  Strafmaßes,  mit  welchem  mich  der 
§100  des  Strafgesetzbuchs  bedroht,  ein  Strafmaß,  das 
in  seinem  Maximum  nicht  weniger  als  zwei  Jahre  Ge- 
fängnis beträgt,  zweitens  aber  und  besonders  dadurch, 
daß  es  sich  heute  um  noch  ganz  etwas  anderes  handelt 
als  um  eine  Strafe  und  um  einen  Mann ! 

Erlauben  Sie,  daß  ich  sofort  die  Debatte  aus  dem 
Bereiche  gewöhnlicher  Prozeßroutine  auf  die  Höhe  und 
zu  der  Würde  erhebe,  welche  ihr  zukommen. 

Die  Anklage,  die  gegen  mich  erhoben  worden  ist,  ist 
ein  schlimmes  und  trauriges  Zeichen  der  gegenwärtigen 
Lage  der  Dinge. 

Sie  verletzt  nicht  nur  die  gewöhnlichen  Gesetze ;  sie 
bildet  sogar  einen  entschiedenen  Eingriff  in  die  Ver- 
fassung, und  dies  ist  das  erste  Verteidigungsmittel,  das 
ich  hier  entgegenstelle. 

I.  Der  Artikel  20  der  Verfassung  lautet: 

„Die  Wissenschaft  und  ihre  Lehre  ist  frei." 

Was  kann  und  soll  dieses  in  der  Verfassung  prokla- 
mierte „ist  frei"  bedeuten,  wenn  nicht  dies,  daß  die 
Wissenschaft  und  ihre  Lehre  nicht  an  das  allgemeine 
Strafgesetz  gebunden  sein  soll  ? 

Soll  dies  „die  Wissenschaft  und  ihre  Lehre  frei" 
vielleicht  bedeuten,  frei  innerhalb  der  Grenzen  des  all- 
gemeinen  Strafgesetzbuches?"  Aber  innerhalb  dieser 

215 


Grenzen  ist  jede  Meinungsäußerung,  durchaus  nicht  bloß 
die  Wissenschaft  und  ihre  Lehre,  vollkommen  frei.  Inner- 
halb der  Grenzen  des  allgemeinen  Strafgesetzbuches  ist 
jeder  Zeitungsschreiber  und  selbst  jedes  Hökerweib  voll- 
kommen frei,  zu  schreiben  und  zu  sprechen,  was  sie 
wollen.  Diese  Freiheit,  die  jeder  Art  von  Meinungs- 
äußerung zusteht,  brauchte  und  konnte  dann  nicht  für 
,,die  Wissenschaft  und  ihre  Lehre"  durch  einen 
besonderen  Verfassungsartikel  verkündet  werden. 

Jenen  Verfassungsartikel  in  diesem  Sinne  auslegen, 
hieße  also  nichts  anderes,  als  ihn  einfach  fortleugnen,  ihn 
dahinein  interpretieren,  daß  er  überhaupt  nicht  dastehe, 
—  was  freilich  eine  in  unserer  Zeit  nicht  unbeliebte  Weise 
ist,  die  Verfassung  in  aller  Stille  zu  beseitigen. 

Kein  Zweifel  also,  daß,  da  die  erste  Regel  juristi- 
scher Interpretation  die  ist,  eine  Gesetzesbestimmung, 
geschweige  denn  einen  Verfassungsartikel,  nicht  ins  Über- 
flüssige und  Absurde,  nicht  ins  Nichtdastehen  zu 
interpretieren  —  kein  Zweifel  also,  sage  ich,  daß  dieser 
Verfassungsartikel  besagt,  was  er  eben  besagt:  daß  die 
Wissenschaft  und  ihre  Lehre  frei,  an  die  Grenzen  des 
gemeinen  Strafgesetzes  nicht  gebunden  sein  sollen. 

Und  kein  Zweifel  auch,  meine  Herren,  daß  dies  eben 
die  Absicht  dieser  Verfassungsbestimmung  war,  der 
Wissenschaft  das  Vorrecht  einzuräumen,  nicht  an  die 
Beschränkungen,  welche  das  gemeine  Strafrecht  der  ge- 
wöhnlichen Meinungsäußerung  auferlegt,  gebunden  zu  sein. 

Es  ist  begreiflich,  wenn  die  Gesetzgebung  die  Institu- 
tionen eines  Landes  zu  schützen  sucht.  Es  ist  natürlich, 
wenn  die  Gesetze  es  verbieten,  die  Bürger  dazu  aufzu- 
fordern, sich  gewaltsam  gegen  die  bestehenden  Einrich- 
tungen zu  erheben. 

Es  ist  bei  Unterstellung  gewisser  Rechtsansichten  auch 

216 


noch  erklärlich,  wenn  die  Gesetze  es  verbieten,  sich  an 
die  gedankenlose  Leidenschaft  zu  wenden,  Schmähung 
und  Verhöhnung  gegen  die  bestehenden  Einrichtungen  zu 
verbreiten,  durch  einen  Appell  an  das  leichtbewegliche 
unmittelbare  Empfindungsvermögen  der  Menge  die 
Gefühle  des  Hasses  und  der  Verachtung  zu  entzünden. 

Aber  was  ewig  urfrei  und  in  keine  Schranken  ge- 
schlagen dastehen  muß,  was  für  den  Staat  selbst  wich- 
tiger als  jedes  einzelne  Gesetz,  an  kein  einzelnes  Ge- 
setz als  Grenze  seiner  freien  Tätigkeit  gebunden  sein 
darf  —  das  ist  der  Trieb  wissenschaftlicher  Er- 
kenntnis ! 

Alle  Zustände  sind  unvollkommen.  Es  kann  sich  tref- 
fen, daß  Institutionen,  welche  wir  für  die  unantastbarsten 
und  notwendigsten  halten,  die  verderblichsten  und  ver- 
änderungsbedürftigsten sind. 

Wer,  dessen  Blick  die  Veränderungen  der  Geschichte 
seit  den  Zeiten  der  Inder  und  Ägypter,  wer,  dessen  Blick 
auch  nur  den  beschränkten  Zeitraum  eines  Jahrhunderts 
genau  umfaßt,  leugnete  dies  ? 

Der  ägyptische  Fellah  heizt  den  Herd  seiner  elenden 
Lehmhütte  mit  den  Mumien  der  ägyptischen  Pharaonen, 
den  allmächtigen  Erbauern  der  ewigen  Pyramiden.  Sitten, 
Einrichtungen,  Gesetzbücher,  Königsgeschiechter,  Staaten, 
Völker  —  sind  im  regen  Wechsel  verschwunden.  Aber 
was  mächtiger  als  sie  alle,  nie  verschwunden,  immer  nur 
gewachsen  ist,  was  sich  seit  den  ältesten  Zeiten  joni- 
scher Philosophie,  alles  andere  überdauernd,  immer  nur 
in  beständiger  Zunahme  entfaltet  hat,  von  einem  Staate 
dem  andern,  von  einem  Volke  dem  andern,  von  einer 
Zeit  der  andern  in  heiliger  Ehrfurcht  überliefert,  das 
ist  der  stolz  ragende  Baum  wissenschaftlicher  Er- 
kenntnis ! 

217 


Und  welches  ist  die  Quelle  aller  unablässig  fortschrei- 
tenden, aller  unausgesetzt  und  unmerklich  sich  vermeh- 
renden, aller  friedlich  sich  vollziehenden  Verbesserung 
in  der  Geschichte,  wenn  nicht  die  wissenschaftliche 
Erkenntnis?  Sie  muß  darum  walten  ohne  Schranken, 
für  sie  darf  es  kein  Festes,  das  sie  nicht  in  den  Prozeß 
ihrer  chemischen  Untersuchungen  zöge,  kein  Unberühr- 
bares,  kein  noli  me  tangere  geben.  Ohne  die  Freiheit  der 
wissenschaftlichen  Erkenntnis  daher  nur  Stagnation,  Ver- 
sumpfung, Barbarei !  Und  wie  sie  die  unausgesetzt  flie- 
ßende Quelle  aller  Vervollkommnung  menschlicher  Zu- 
stände ist,  so  ist  sie  und  ihre  die  Überzeugungen  langsam 
gewinnende  Macht  zugleich  auch  die  einzige  Garantie  für 
eine  friedliche  Entwickelung.  Wer  daher  diese  Quelle 
verstopft,  wer  ihr  in  bezug  auf  irgendwelche  Zustände, 
wer  ihr  an  irgendwelchen  Punkten  zu  fließen  verbietet, 
der  hat  nicht  nur  den  Quell  der  Vervollkommnung  ab- 
geschnitten und  Nacht  und  Barbarei  heraufbeschworen  — 
er  hat  den  öffentlichen  Frieden  eingerissen  und  den 
Staat  auf  gewaltsamen  Umsturz  und  Ruin  gestellt !  Denn 
er  hat  jenes  Sicherheitsventil  verschlossen,  durch  welches 
die  Gesellschaft  allmählich  in  sich  aufnimmt,  was  ihrer 
unmerklich  sich  ändernden  Lage  entsprechend,  durch  die 
Kraft  der  Wissenschaft  langsam  herausgeboren,  sicher, 
wenngleich  allmählich,  in  Köpfe  und  Zustände  übergeht. 
Er  hat  das  Sicherheitsventil  geschlossen  und  den  Staat  auf 
die  Explosion  gestellt!  Er  hat  der  Wissenschaft  ver- 
boten, Wunde  und  Heilmittel  aufzuzeigen,  und  die  aus  der 
verborgen  gehaltenen  Wunde  sich  endlich  ergebenden  Kon- 
vulsionen des  Todeskampfes  an  die  Stelle  der  Krankheits- 
erforschung und  ihrer  Heilung  gesetzt. 

Die  unbeschränkte  Freiheit  der  wissenschaftlichen 
Lehre  ist   daher  nicht  nur   ein  unnehmbares   Recht  des 

218 


Individuums,  sie  ist  vor  allem  und  in  noch  höherem  Grade 
die  Lebensbedingung  des  Ganzen,  das  Lebensinteresse 
des  Staates  selbst. 

Darum  verkündet  die  Gesellschaft  den  Satz:  ,,die 
Wissenschaft  und  ihre  Lehre  ist  frei,"  frei  ohne  Zusatz, 
ohne  Bedingung,  ohne  Schranke,  und  darum  setzt  sie 
diesen  Satz,  um  zu  zeigen,  daß  er  selbst  dem  Gesetzgeber 
unantastbar  sein  solle,  selbst  von  ihm  in  keinem  Momente 
verkannt  und  verletzt  werden  dürfe,  weit  über  alle  Gesetz- 
gebung hinaus  in  die  Verfassung,  als  das  fröhliche 
Unterpfand  der  friedlichen  Fortentwicklung  des  gesell" 
schaftlichen  Lebens  bis  in  die  spätesten  Zeiten ! 

Aber  wie,  meine  Herren  ?  Stelle  ich  vielleicht  hier 
eine  nagelneue  und  unerhörte  Theorie  auf  ?  Mißbrauche 
ich  vielleicht  den  Wortlaut  der  Verfassung,  um  mir  aus 
einer  prozessualischen  Verlegenheit  zu  helfen  ? 

Nichts  leichter  statt  dessen,  als  Ihnen  den  historischen 
Nachweis  zu  erbringen,  daß  diese  Bestimmung  der  Ver- 
fassung nie  anders  aufgefaßt  worden  ist,  daß  diese  Theorie 
seit  je  und  Jahrhunderte  lang  vor  der  Verfassung  durch 
Usus  und  Praxis  unbestrittene  Geltung  bei  uns  hatte,  daß 
sie  ein  traditioneller  und  charakteristischer  Grundzug  aller 
germanischen  Nationen  seit  der  frühesten  Zeit  ist. 

Zur  Zeit  des  Sokrates  konnte  man  noch  angeklagt 
werden,  xtwovg  deovz  neue  Götter,  gelehrt  zu  haben,  und 
Sokrates  trank  den  Giftbecher  unter  dieser  Anklage. 

Im  Altertum  war  dies  natürlich.  Der  antike  Geist  war 
so  durch  und  durch  identisch  mit  seinen  staatlichen  Zu- 
ständen —  und  die  Religion  gehörte  zu  den  Grundlagen 
des  Staates  — ,  daß  er  sich  in  keiner  Weise  von  denselben 
losschälen,  sich  nicht  häuten  konnte.  Er  mußte  mit 
diesen  Staatseinrichtungen  stehen  und  fallen,  und  er  fiel 
mit   denselben !   In  einem   solchen  Volksgeiste  war  jede 

219 


wissenschaftliche  Lehre,  welche  eine  Verneinung  einer  der 
Grundlagen  des  Staates  enthielt,  ein  Angriff  auf  das 
Lebensprinzip  dieses  Volkes  selbst  und  konnte  als  solcher 
behandelt  werden. 

Eine  ganz  andere  Erscheinung  tritt  nach  dem  Unter- 
gang der  antiken  Welt  mit  den  germanischen  Nationen  auf. 
Es  sind  dies  Nationen,  die  sich  schälen  und  häuten 
können,  die  in  der  Entwicklungsfähigkeit  ihres  Lebens- 
prinzips, des  subjektiven  Geistes,  die  Biegsamkeit  in  sich 
tragen,  die  verschiedenartigsten  Wandlungen  in  sich  selbst 
durchzumachen;  Nationen,  welche  die  zahlreichsten  und 
gewaltigsten  dieser  Wandlungen  bereits  durchgemacht 
haben  und  in  ihnen,  statt  Tod  und  Untergang,  immer  nur 
die  Grundlage  höherer  Entwicklung  und  höherer  Blüte 
fanden1). 


*)  Die  hier  angeführten  Kriterien  für  den  Unterschied  zwi- 
schen der  geistigen  Verfassung  der  sogenannten  germanischen 
Nationen  und  der  der  antiken  Welt  werden  heute  vielfach  auf 
Widerspruch  stoßen.  Und  nicht  mit  Unrecht.  Als  Nation  waren 
die  Griechen  und  Römer  kaum  weniger  entwickelungsfähig  wie 
die  germanischen  Völker  —  daß  ihre  Staaten  mit  dem  Verfall 
einer  Reihe  von  Einrichtungen  des  gesellschaftlichen  Lebens 
der  Epoche  zusammenbrachen,  ist  ein  Schicksal,  das  sie  mit  den 
verschiedenen  Staaten  der  germanischen  Welt  durchaus  gemein 
haben.  Staatswesen  sind  überhaupt  nur  bis  zu  einem  gewissen 
Grade  entwickelungsfähig,  geht  die  Entwickelung  über  diesen 
Punkt  hinweg,  so  tritt  früher  oder  später  die  geschichtliche 
Katastrophe  ein,  die  an  die  Stelle  des  alten  Staates  eine  andere 
Gesellschaftsform  mit  neuen  Grundlagen  setzt.  Zu  diesen  mögen 
alsdann  auch  neue  Religionen  oder  Moralbegriffe  gehören,  im 
allgemeinen  ist  jedoch  die  Rolle  der  Religion,  außer  natürlich 
in  theokratischen  Staaten,  selbst  in  der  antiken  Welt  nur  eine 
sekundäre.  Sokrates  war  nicht  der  erste  und  nicht  der  einzige, 
der  in  Griechenland  „neue  Götter"  gelehrt  hatte  —  wenn  ge- 
rade er  den  Schierlingsbecher  trinken  mußte,  so  waren  poli- 

220 


Das  Mittel  zur  Vorbereitung  und  Durchführung  dieser 
zu  immer  höherer  Blüte  führenden  Wandlungen,  deren 
Element  sie  in  sich  tragen,  haben  diese  Völker  an  dem 
Prinzip  der  unbeschränkten  Freiheit  der  wissenschaftlichen 
Forschung  und  Lehre. 

Früher  daher,  und  weit  früher,  als  man  in  der  heutigen, 
gebildeten  Welt,  welche  die  Freiheit  der  Wissenschaft  zu 
den  modernen  Errungenschaften  zu  zählen  pflegt,  in  der 
Regel  ahnt,  weit  früher,  sage  ich,  bricht  in  diesen  Völkern 
der  Instinkt  durch,  daß  die  Freiheit  der  Wissenschaft 
weder  an  die  Autorität  einer  Person,  noch  einer  mensch- 
lichen Satzung  gebunden  sein  dürfe,  daß  sie  vielmehr  die 
allen  menschlichen  Einrichtungen  überlegene  und  ihnen 
vorgehende,  sich  auf  ein  göttliches  Recht  stützende  Kraft 
sei.  — 

„Quasi  lignum  vitae,"  sagt  Papst  Alexander  IV.  in 
einer  im  Jahre  1255  an  die  Pariser  Universität  gerichteten 
Konstitution  —  denn  wie  im  Mittelalter  alles  nur  korpora- 
tive Existenz  hat,  so  auch  damals  die'  Wissenschaft  nur 
als  Universität  —  „quasi  lignum  vitae  in  Paradiso  Dei 
et  quasi  lucerna  fulgoris  in  Domo  Domini,  est  in  Sancta 
Ecclesia  Parisiensis  Studii  disciplina."  „Wie  der  Baum 
des  Lebens  im  Paradiese  Gottes  und  wie  das  Leuchten 


tische  Gründe  dafür  maßgebend,  die  mit  der  von  ihm  angeblich 
begangenen  Religionsstörung  nur  sehr  äußerlich  zu  tun  hatten. 
Außerdem  stehen  dem  griechischen  Verkünder  „neuer  Götter" 
bei  den  germanischen  Nationen  Huß  und  tausend  andere  Opfer 
religiöser  Verfolgung  gegenüber. 

Lassalle  irrt  darin,  daß  er  einseitig  im  ,, Geist"  der  Völker 
die  Ursache  ihrer  Entwickelung  erblickt,  statt  in  den  besonderen 
Umständen  ihrer  Entwickelung  die  Erklärung  für  ihre  geistige 
Verfassung  zu  suchen.  Dies  hindert  übrigens  nicht,  daß  er  trotz- 
dem schließlich  meist  zu  richtigen  Schlußfolgerungen  in  bezug 
auf  die  Gegenwart  kommt.  D.  H. 

221 


des  göttlichen  Glanzes  im  Hause  des  Herrn,  so  ist  in 
der  heiligen  Kirche  das  Institut  des  Pariser  Studiums." 

Und  man  würde  sehr  irren,  zu  glauben,  daß  auf  diese 
und  ähnliche  päpstliche  oder  kaiserliche  und  königliche 
Konstitutionen  die  Universitäten  des  Mittelalters  das  Recht 
der  wissenschaftlichen  Zensur  —  der  censura  doctrinalis 
—  stützen,  das  sie  in  einer  merkwürdigen  Ausdehnung  in 
Anspruch  nehmen.  Nicht  ex  jure  humano,  sagt  Petrus 
Alliacensis  —  ein  Mann,  den,  1381  zum  Magnus  Magister 
der  Pariser  Universität  gewählt,  der  erzbischöfliche  und 
dann  der  Kardinalshut  bedeckte  — ,  nicht  ex  jure  humano, 
sagt  Petrus  Alliacensis,  und  alle  späteren  Scholastiker 
stimmen  ihm  bei,  nicht  aus  menschlichem  Recht,  sondern 
ex  jure  divino,  aus  göttlichem  Recht  stamme  der  Wis- 
senschaft die  Befugnis,  ihre  Zensur  zu  üben,  und  die 
von  Päpsten,  Kaisern  und  Königen  erteilten  Privilegien 
und  Konstitutionen  seien  nur  die  Anerkennung  des 
ex  jure  divino  oder,  wie  sie  sich  gleichfalls  ausdrücken, 
ex  jure  naturali,  aus  dem  Naturrecht  für  die  Wissen- 
schaft herfließenden  Rechtes. 

Wir  sind  gewohnt,  meine  Herren,  auf  das  Mittelalter 
vornehm  als  auf  eine  Zeit  der  Nacht  und  Barbarei  herab- 
zublicken. 

Aber  in  vielen  Stücken  mit  hohem  Unrecht,  und  in 
keiner  Hinsicht  mit  größerem  Unrecht,  als  in  bezug  auf 
das  damals  durch  die  wiederholtesten  und  solennesten 
Fälle  anerkannte  Recht  der  Wissenschaft,  ohne  alle  Rück- 
sicht und  gegen  König  und  Papst  ihre  feierliche  Stimme 
zu  erheben. 

Wir  haben  neulich  einen  Konflikt  erlebt  zwischen  der 
Regierung  und  dem  Abgeordnetenhause  über  die  Bestrei- 
tung von  Ausgaben,  die  von  der  Kammer  nicht  bewilligt 
worden.    Man  hat   versucht,   im   Lande,   ich  weiß  nicht 

222 


welche  Meinung  zu  verbreiten  über  die  maßlose  Kühnheit 
und  die  wühlerischen  Tendenzen  des  Abgeordnetenhauses, 
und  gewiß  hat  es  sogar  Abgeordnete  genug  gegeben,  die 
selbst  über  ihre  eigene  Kühnheit  erstaunt  und  stolz  auf 
sie  waren. 

Aber,  meine  Herren,  im  Februar  1412  erlaubte  sich 
die  Universität  von  Paris,  welche  keineswegs  irgendwie 
mit  der  Finanzverwaltung  des  Landes  oder  mit  ihrer  Kon- 
trolle betraut  war,  eine  Adresse  an  den  König  von  Frank- 
reich, Karl  VI.,  zu  richten,  wie  sie  selbst  sagt,  ,,pour  la 
chose  publique  de  vostre  royaume,"  ,,für  die  öffentliche 
Sache  des  Königreichs,"  in  der  sie  ganz  besonders  die 
Finanzverwaltung  des  Landes,  dann  aber  auch  alle  andern 
Zweige  der  Verwaltung  der  schärfsten  Kritik  unterwirft, 
das  vernichtendste  Verdammungsurteil  darüber  ausspricht. 
Und  zu  welcher  ganz  anderen  Kühnheit  der  Sprache  und 
der  Forderungen,  als  die  ist,  zu  der  sich  unser  Abge- 
ordnetenhaus erhoben  hat  oder  erheben  würde,  schwingt 
sich  in  dieser  Remonstrance  die  Pariser  Universität 
empor ! 

Sie  weist  dem  König  nach,  daß  die  Staatseinkünfte 
nicht  nach  ihrer  Bestimmung  verwendet  würden  (,,on 
appert  clairement,  que  les  dictes  finances  ne  sont  point 
employees  ä  choses  dessus  dictes"  usw.)  und  schließt 
diese  Nachweisungen  mit  dem  peremtorischen  Ausruf: 
,,Item,  et  il  fault  savoir,  oü  est  cette  finance."  „Item, 
und  man  muß  wissen,  wo  dieses  Geld  geblieben  ist."  Sie 
schildert  ihm  seine  gesamte  Finanzverwaltung,  und  zwar 
seine  höchsten  Beamten,  die  Finanzminister,  Gouverneurs 
und  Schatzmeister  der  Krone  vor  allen,  als  eine  Bande 
gesetzloser  Missetäter,  als  eine  Bande  von  miteinander 
zum  Ruin  des  Landes  verschworenen  Spitzbuben  ohne 
alle  Ausnahme !   Sie  wirft  dem  König  vor,  wie  er  den 

223 


obersten  Gerichtshof,  das  Parlament  von  Paris  besetzt 
und  den  Namen  des  Rechts  dadurch  entweiht  habe !  Sie 
hält  ihm  vor,  mit  wie  viel  geringeren  Summen  seine  Vor- 
gänger regiert,  „au  quel  temps  estoit  le  royaume  bien 
gouverne,  autrement  que  maintenant,"  ,,zu  welcher  Zeit 
gleichwohl  das  Land  gut  regiert  war,  ganz  anders  als 
jetzt." 

Sie  schildert  ihm  den  Druck,  der  auf  den  Armen  laste, 
dem  durchaus  abzuhelfen  sei  und  zu  dessen  Abhilfe  sie 
eine  Zwangsanleihe  auf  die  Reichen  verlangt,  und  sie  er- 
klärt ihm,  daß  alles,  was  sie  in  ihrer  langen  Remonstrance 
sage,  doch  nur  höchst  ungenügend  sei ;  denn  mehrere  Tage 
würden  nicht  hinreichen,  die  Mißregierung  des  Landes 
wahrhaft  auseinanderzusetzen. 

Ihr  Recht  zu  dieser  sanglanten  Remonstrance  stützt  die 
Universität  ausdrücklich  auf  nichts  anderes  als  darauf, 
daß  sie  die  Wissenschaft  sei,  von  der  jedermann 
wisse,  daß  sie  vollkommen  uneigennützig  sei,  daß  es  nicht 
ihre  Gewohnheit  sei,  die  Ämter  unter  sich  zu  haben  und 
die  Profite,  noch  sich  in  irgend  anderer  Weise  darum  zu 
bekümmern  als  mit  ihrem  Studium,  eben  deshalb  aber  sei 
es  ihre  Pflicht,  zu  sprechen,  wo  der  Fall  es  erheische. 

Und  sie  konkludiert  nun  auf  nichts  Geringeres  als  da- 
hin: der  König  müsse  ohne  jeden  Verzug  (sans  quelque 
dilacion)  alle  Gouverneure  der  Finanzen  ohne  alle  Aus- 
nahme (sans  nul  excepter)  ihrer  Ämter  entsetzen,  sie  ver- 
haften und  ihre  Güter  vorläufig  mit  Sequester  belegen 
lassen,  und  unter  der  Strafe  des  Todes  und  der  Ver- 
mögenskonfiskation verbieten,  daß  nicht  einer  der  unteren 
Finanzbeamten  mit  diesen  Gouverneurs  Rücksprache 
nehme. 

Wenn  Sie  diese  lange  Remonstrance  lesen,  meine 
Herren  —  Sie  finden  sie  in  der  Chronik  jener  Zeit  von 

224 


Enguerrand  de  Monstrelet  (liv.  I.  c.  99  T.  II.  pag.  307 
sq.  Ed.  Douet-D'aroy)  —  so  werden  Sie  sich  nicht 
verhehlen  können,  daß,  wenn  diese  Adresse  in  unseren 
Tagen,  z.  B.  von  der  Berliner  Universität  erlassen  worden 
wäre,  es  kaum  ein  Verbrechen  des  Strafkodex  gäbe,  wel- 
ches der  Staatsanwalt  nicht  darin  gefunden  hätte ! 

Verleumdung  und  Beleidigung  von  Beamten  in  bezug 
auf  ihr  Amt,  Schmähung  und  Verhöhnung  der  Einrich- 
tungen des  Staates  und  der  Anordnungen  der  Obrigkeit, 
Majestätsbeleidigung,  Anreizung  der  Angehörigen  des 
Staates  zum  Haß  und  zur  Verachtung  —  und  ich  weiß 
nicht  wie  viel  Verbrechen  noch  würden  unsere  Staats- 
anwälte darin  gefunden  haben ! 

Hat  man  doch  vor  weniger  als  einem  Jahre,  wie  die 
Zeitungen  erzählen,  eine  Disziplinaruntersuchung  wegen 
einer  Adresse  ganz  anderer  Art  eingeleitet,  mit  welcher 
eine  unserer  Universitäten  das  an  sie  ergangene  Wahlauf- 
forderungsschreiben des  Ministers  ablehnte. 

Aber  damals,  in  der  Nacht  der  Zeiten,  war  dies  noch 
nicht  üblich.  Vielmehr  wird,  ganz  wie  es  die  Universität 
verlangt  hatte,  der  Schatzmeister  der  Krone,  Audry  Grif- 
fart, mit  vielen  anderen  der  höchsten  Finanzbeamten  ge- 
fangen genommen,  und  andere  entgingen  diesem  Schicksal 
nur  dadurch,  daß  sie  in  eine  Kirche  flohen,  der  das  Asyl- 
recht zustand. 

Das  war  1412.  Aber  schon  achtzig  Jahre  vorher  trug 
sich  ein  anderer  vielleicht  noch  bedeutenderer  Fall  zu, 
den  ich  in  größerer  Kürze  berühren  kann. 

Der  Papst  Johann  XXII.  stellt  eine  neue  Auffassung 
des  Dogma  von  der  visio  beatifica  auf  und  läßt  sie  in  den 
Kirchen  predigen.  Die  Universität  von  Paris  —  nee 
Pontificis  reverentia  prohibuit,  sagt  der  Berichterstatter, 
quominus   veritati   insisterent;    „nicht  hielt  sie   die   Ehr- 

15   Lassalle,    G<6.    Sckrifr«a.   Band  II-  225 


furcht  vor  dem  heiligen  Vater  zurück,  der  Wahrheit  bei- 
zustehen" —  die  Universität,  und  obgleich  es  sich  hier 
um  einen  Glaubensartikel  handelte,  ein  Gebiet,  in  welchem 
die  Kompetenz  des  Papstes  nicht  bezweifelt  werden 
konnte,  erläßt  am  2.  Januar  1332  ein  Dekret,  worin  sie 
diese  Auffassung  des  Dogma  für  einen  Irrtum  erklärt. 

Der  König  Philipp  VI.  insinuiert  dies  Dekret  dem  zu 
Avignon  befindlichen  Papste  mit  der  Erklärung,  wenn  er 
infolge  desselben  nicht  widerrufe,  werde  er  ihn  als  einen 
Ketzer  verbrennen  lassen,  und  der  Papst  wider- 
ruft wirklich,  obwohl  ohnehin  auf  dem  Totenbette  liegend, 
wie  Sie  dies  alles  bei  Bulaeus  in  der  Historia  Universi- 
tatis  Parisiensis,  Paris  1668  fol.  To.  IV.  p.  335  sq. 
ausführlicher  erzählt  finden  können. 

Diese  Beispiele,  die  übrigens  beliebig  vermehrt  werden 
könnten,  werden  genügen,  um  zu  zeigen,  wie  unbeschränkt 
und  an  keine  strafrechtlichen  Grenzen  gebunden  schon  im 
frühen  Mittelalter,  sogar  Papst  und  König  gegenüber,  die 
Freiheit  der  Wissenschaft  war,  die,  ich  wiederhole  es, 
freilich  im  Mittelalter  nur  eine  korporative  Existenz 
hatte. 

Die  Theorie,  die  ich  aufstelle,  sie  hat  schon  seit  mehr 
als  500  Jahren  selbst  in  katholischen  Zeiten  und  bei 
romanischen  Völkern  ihre  Praxis  gehabt. 

Kommt  der  Protestantismus  und  errichtet  die  Staats- 
gebäude selbst,  die  er  schafft,  auf  dem  Prinzip  der  freien 
Forschung !  Dies  Prinzip  ist  seitdem  die  Grundlage  un- 
serer ganzen  staatlichen  Existenz.  Die  protestantischen 
Staaten  haben  kein  Recht  zu  existieren  ohne  das- 
selbe, haben  keine  Möglichkeit  dazu!  Wann  wäre  seit- 
dem eine  strafrechtliche  Anklage  wegen  einer  wissen- 
schaftlichen Lehre  in  Preußen  erhört  gewesen  ? 

Als    Christian   Wolf   die   Leibnizsche   Philosophie  in 

226 


Halle  popularisierte,  insinuierte  man  dem  damaligen  Sol- 
datenkönig Friedrich  Wilhelm  I.,  daß  nach  Wolfs  Lehre 
von  der  prästabilierten  Harmonie  die  Soldaten  nicht  aus 
freiem  Willen  desertierten,  sondern  vermöge  dieser  be- 
sonderen Einrichtung  Gottes,  der  prästabilierten  Har- 
monie1), und  daß  diese  Lehre  also,  in  das  Militär  ver- 
breitet, höchst  gefährlich  wirken  müßte.  Es  ist  wahr,  daß 
dieser  Soldatenkönig,  der  den  Staat  in  seinen  Regimentern 
sah,  hierdurch  aufs  äußerste  aufgebracht,  sofort  eine  Ka- 
binettsorder an  Wolf  erließ,  im  November  1723,  in  der 
er  ihm  befahl,  bei  Strafe  des  Stranges  binnen  zweimal 
24  Stunden  die  preußischen  Staaten  zu  verlassen  —  und 
Wolf  mußte  fliehen.  Aber  wenn  die  lettres  de  cachet  der 
Könige  ohne  Appell  sind  in  der  Zeit,  so  sind  sie  dafür 
ohne  Ansehen  und  ohne  Bedeutung  in  der  Geschichte. 
Überdies  hatte  jener  Soldatenkönig  nur  eine  offene  freie 
Gewalttat  begangen  und  nicht  die  Formen  des  Rechtes 
entweiht.  Er  drohte,  er  werde  Wolf  hängen  lassen,  und 
er  hätte  dies  durch  seine  Soldaten  ausführen  lassen  können. 
Auch  die  Gewalt  hat  noch  eine  gewisse  Würde,  wenn  sie 
offen  auftritt.  Aber  er  beleidigte  nicht  seine  Richter- 
kollegien durch  das  Ansinnen,  daß  sie  die  Wissen- 
schaft verurteilen  sollten!  Es  fiel  ihm  nicht  ein, 
die  Gewalt  in  Recht  zu  verkleiden! 

Zudem,  kaum  besteigt  Friedrich  der  Große,  er,  der 


*•)  Der  (von  Gott  bei  Erschaffung  der  Welt)  in  der  Weise 
vorherbestimmte  gesetzmüßige  Zusammenhang  aller  Bewegungen 
der  „Monaden"  —  der  beseelt  gedachten  Einheiten,  aus  denen 
die  organische  wie  die  unorganische  Welt  bestehe  —  daß  diese 
Bewegungen  insgesamt  eine  harmonische  Reihe  darstellen.  So 
daß  also  alles,  was  geschieht,  nach  dieser  Lehre  notwendiges 
Ergebnis  der  Beschaffenheit  der  anscheinend  selbständig  sich 
betätigenden  Monaden  ist.  D.  H. 

15«  227 


zwar  gewiß  Soldaten  brauchte,  aber  deshalb  doch  ein 
Staatskönig  und  kein  Soldatenkönig  war,  am  31. 
Mai  1740  den  Thron,  als  er  sechs  Tage  darauf,  am 
6.  Juni  1740,  wegen  Wolfs,  an  den  übrigens  auch  schon 
Friedrich  Wilhelm  I.,  seine  Gewalttat  bereuend,  später 
sehr  ehrenvolle  aber  vergebliche  Rückberufungsschreiben 
erlassen  hatte,  folgendes  Handschreiben  an  den  Konsi- 
storialrat  Reinbeck  richtet: 

„Ich  bitte  ihn,  sich  umb  des  Wolfen  mühe  zu  geben, 
ein  Mensch,  der  die  Wahrheit  sucht  und  sie  liebet,  mus 
unter  aller  menschlichen  Gesellschaft  werth  gehalten  wer- 
den und  glaube  ich,  daß  er  eine  Conquete  im  Land  der 
Wahrheit  gemacht  hat,  wehn  er  den  Wolf  hierher  per- 
suadiret." 

So  trug  denn  also  auch  dieser  Konflikt  nur  dazu  bei, 
den  alten  Grundsatz,  daß  die  wissenschaftliche  Erfor- 
schung und  Verkündung  der  Wahrheit  an  keine  Grenze  und 
Rücksicht  gebunden  sei  und  nur  sich  selber  zur  höchsten 
und  einzigen  Rücksicht  habe,  mit  neuem  Glänze  zu  um- 
geben und  vom  Throne  selbst  herunter  anerkennen  zu 
lassen. 

Selbst  das  Dasein  Gottes  war  vor  der  Lehre  der 
Wissenschaft  nicht  geschützt !  Sie  konnte  frei,  sie  kann 
noch  heute  frei,  selbst  nach  dem  neuen  Strafgesetzbuch, 
welches  nur  die  Lästerung,  die  für  den  Andersgläubigen 
kränkende  Beschimpfung  Gottes,  nicht  aber  die  Leugnung 
seines  Daseins  verbietet,  ihre  Beweise  gegen  seine  Exi- 
stenz führen. 

Dezennienlang  vor  der  Verfassung  war  die  unbedingte 
Freiheit  der  Wissenschaft  in  Preußen  der  letzte  Zu- 
fluchtswinkel, in  den  sich  Preußens  Lobredner  retteten, 
der  letzte  Stolz,  mit  dem  sie  prunkten. 

Sie  alle  erinnern  sich  noch  des  immensen  Aufsehens, 

228 


welches  der  Fall  Bruno  Bauers  erregte,  des  Privatdozen- 
ten an  der  theologischen  Fakultät  zu  Bonn,  welchem  unter 
dem  absolutistisch-pietistischen  Ministerium  Eichhorn  omi- 
nösen Angedenkens  die  licentia  docendi1)  wegen  seiner 
Evangelienlehre,  entzogen  werden  sollte ;  der  erste  Fall 
in  diesem  Jahrhundert,  in  welchem  eine  —  und  doch  wie 
unendlich  geringe  —  Antastung  der  Freiheit  der  Wissen- 
schaft gewagt  wurde.  Die  Fakultäten  kamen  in  Auf- 
regung, die  Gutachten  schwirrten  monatelang  hin  und  her, 
Männer  von  den  ruhmreichsten  Namen,  wie  Marheinecke 
und  andere,  erklärten  Protestantismus  und  In^li^enz  für 
in  ihren  Grundfesten  bedroht,  wenn  solche  in  Preußen 
unerhörte  Anmaßung  Erfolg  haben  könne,  und  selbst 
solche  Gutachten,  welche  gehorsam  nach  dem  ministeri- 
ellen Wunsche  ausfielen,  basierten  ihre  Konklusion  doch 
nur  darauf,  daß  es  sich  hier  um  eine  licentia  docendi  in 
der  theologischen  Fakultät  handele,  mit  deren  Grund- 
prinzipien jene  Bauersche  Evangelienlehre  in  Widerspruch 
stehe,  und  erklärten  ausdrücklich,  daß,  hätte  es  sich  hier 
um  eine  licentia  docendi  in  einer  nichttheologischen,  in 
einer  philosophischen  Fakultät  gehandelt,  die  Entschei- 
dung die  entgegengesetzte  hätte  sein  müssen.  Niemandem 
aber,  und  Eichhorn  selbst  nicht,  war  der  Gedanke  in  den 
Sinn  gekommen,  jene  Lehre  vor  das  Forum  des  Straf- 
rechts  zu  ziehen!  Einen  theologischen  Lehrstuhl  ent- 
zog man  dem  Verkünder  untheologischer  wissenschaft- 
licher Resultate,  —  dieselben  mit  dem  Büttel  zu  be- 
kämpfen —  so  weit  war  man  unter  dem  Absolutismus 
noch  nicht  gediehen! 

Warum  hat  Eichhorn,  der  Vielgeschmähte,  diesen  Tag 
nicht  erlebt! 

Mit  welcher  Bewunderung  und  mit  welcher  höhnischen 
*)  Erlaubnis  zur  Lehrtätigkeit.  D.  H. 

229 


Genugtuung  zugleich  würde  er  auf  seine  konstitutionellen 
Nachfolger  blicken ! 

Selbst  unter  dem  pietistischen  Absolutismus  Eichhorns, 
unter  dieser  ecclesia  militans  der  Verfinsterung,  bewahrte 
man  doch  noch  einen  solchen  Rest  von.  Scham  vor  den 
uralten  Traditionen,  daß  man  in  jener  Zeit,  wo  die  Re- 
pressivgesetze durch  die  Präventiv-Zensur  überflüssig  ge- 
macht waren,  auch  vor  dem  Drucke  dieser  die  Würde  und 
Freiheit  der  Wissenschaft  bewahren  wollte.  Nach  irgend 
einem  äußeren  Kriterium  der  Wissenschaftlichkeit  eines 
Buches  haschend,  suchte  man  ein  solches,  wie  ungeschickt 
die  getroffene  Wahl  auch  war,  in  dem  äußeren  Umfange 
eines  Werkes  und  verordnete :  Bücher  über  20  Bogen  sind 
zensurfrei. 

Diese  mehr  als  fünfhundertjährigen  Traditionen,  dieser 
Satz,  der  lange,  ehe  er  Gesetz  war,  durch  Praxis  und  Usus 
bei  allen  modernen  Nationen  in  Geltung  war,  diese  uralte 
Überlieferung  des  geistigen  Lebensprozesses  der  germa- 
nischen Nationen  ist  es,  welche  die  Gesellschaft  endlich 
im  Artikel  20  der  Verfassung  zusammenfaßt,  jedem  spä- 
teren Gesetzgeber  selbst  als  Norm  zurufend :  ,,Die  Wis- 
senschaft und  ihre  Lehre  ist  frei." 

Ist  frei  ohne  Schranken,  frei  ohne  Grenze,  frei  ohne 
Riegel !  Alles  hat  in  gesetzlichen  Zuständen  seine  Grenze ; 
jede  Macht,  jede  Funktion,  jede  Befugnis.  Das  einzige, 
was  selber  grenzenlos  und  unendlich,  auch  in  grenzenloser 
und  unendlicher  Freiheit  wie  die  Sonne  im  Äther  über 
allen  festen  Zuständen  schweben  soll,  das  ist  das  Sonnen - 
äuge  theoretischer  Erkenntnis! 

Frei  soll  sie  sein,  selbst  bis  zum  Mißbrauch  frei! 
Denn  wenn  selbst  bei  der  Wissenschaft  und  ihrer  Lehre 
von  einem  Mißbrauch  die  Rede  sein  könnte  —  was  auf 
das    allerernsthafteste    bestritten    werden    kann,    meine 

230 


Herren  —  hier  wäre  der  Punkt,  wo  die  Verhütung  des 
Mißbrauchs  in  einem  Falle  die  Segnungen  des  Ge- 
brauchs in  Millionen  Fällen  verhindern  könnte.  Wenn 
irgendwelche  Klasseneinrichtungen  gegen  die  Wissenschaft 
geschützt  wären,  so  daß  diese  nicht  lehren  dürfte,  diese 
Einrichtungen  sind  mangelhaft  oder  schädlich,  ungerecht 
oder  verderblich  —  wessen  Geist  wäre  dann  so  allum- 
fassend, so  überschauend  die  Geister  aller  seiner  Zeit- 
genossen und  der  nachfolgenden  Generationen,  daß  er 
auch  nur  eine  Ahnung  zu  haben  vermöchte,  welche  segens- 
reiche Entdeckungen,  welche  fruchtbringendsten  Ent- 
wicklungen, welche  Bereicherungen  des  Geistes  durch 
diese  eine  feste  Grenze  gegen  Mißbrauch  im  Keime  er- 
stickt werden,  welche  gewalttätige  Erschütterungen  oder 
welcher  Verfall  dadurch  über  den  Staat  heraufbeschworen 
werden  könnten  ? 

Zudem,  was  ist  Gebrauch  und  was  Mißbrauch  in  der 
Wissenschaft,  wo  scheiden  sich  beide,  und  wer  be- 
stimmt dies?  Dies  müßte  —  so  erleuchtet  Sie  ohne 
allen  Zweifel  sein  mögen,  meine  Herren  Präsident  und 
Räte,  und  gerade  je  erleuchteter  Sie  sind,  desto  lebhafter 
werden  Sie  dies  selbst  fühlen  —  nicht  ein  Gerichtshof 
sein,  sondern  ein  Hof,  zusammengesetzt  aus  der  Blüte 
aller  wissenschaftlichen  Kapazitäten  der  Zeit  in  allen 
Fächern  und  Zweigen  der  Wissenschaft.  Was  sage  ich  ? 
Aus  der  Blüte  aller  Kapazitäten  der  Zeit  ?  Nein,  auch 
noch  aus  der  aller  Folgezeiten !  Denn  wie  oft  zeigt  uns 
nicht  die  Geschichte  gerade  die  bahnbrechenden  Geister 
der  Wissenschaft  im  feindlichsten  Gegensatz  mit  der  Wis- 
senschaft ihrer  Tage ! 

Nach  50-,  nach  100  jährigen  Debatten  oft  ist  in  der 
Wissenschaft  erst  festgestellt,  was  Gebrauch,  was  Miß- 
brauch war.  — 


231 


In  der  Tat  ist  auch  seit  der  Verfassung1  noch  niemals 
eine  Anklage  gegen  eine  wissenschaftliche  Lehre  versucht 
worden. 

Wir  haben  in  Preußen,  meine  Herren,  seit  1848,  seit 
1850  Hartes  und  Schweres  getragen,  und  müde  und 
wund  vom  Tragen  sind  unsere  Schultern! 

Aber  selbst  unter  Manteuffel-Westphalen  und  bis  auf 
den  heutigen  Ta<*  ist  uns  dies  eine  erspart  geblieben, 
eine  wissenschaftliche  Lehre  unter  Anklage  gestellt  zu 
sehen. 

Angriffe  der  schärfsten  Natur,  Angriffe,  die  an  und 
für  sich  auf  das  leichteste  hätten  strafrechtlicher  Ver- 
folgung ausgesetzt  werden  können,  sie  b-ieben  unverfolgt, 
wenn  sie  in  einem  wissenschaftlichen  Werk,  wenn  sie  als 
wissenschaftliche   Lehre   auftraten. 

Ich  bin  selbst  in  der  Lage,  hiervon  Zeugnis  ablegen  zu 
können. 

Vor  nicht  ganz  zwei  Jahren  veröffentlichte  ich  ein 
Werk,  in  welchem  es  mir  vielleicht  gelungen  ist,  Ihre 
eigene  Wissenschaft,  meine  Herren,  die  Wissenschaft, 
aus  welcher  die  Rechtsprechung  herfließt,  einige  Fort- 
schritte machen  zu  lassen,  mein  Svstem  der  erworbenen 
Rechte.  Ich  sage  in  demselben  (Bd.  I,  S.  238)  :  „Die 
Wissenschaft,  deren  erste  Pflicht  schärfstes  Denken  ist, 
kann  deshalb  auch  gar  nicht  auf  das  Recht  verzichten, 
die  Schärfe  der  Begriffsbestimmungen  in  der  ihr  allein 
entsprechenden  Schärfe  und  Bestimmtheit  der  Ausdrücke 
niederzulegen."  Und  hierauf  gestützt,  trete  ich  in  dem 
Werke  den  Nachweis  an,  daß  die  preußische  Agrargesetz- 
gebung seit  1850  nichts  anderes  sei,  als  —  ich  bediene 
mich  dort  wörtlich  dieser  Worte  —  ein  widerrechtlich 
und   wider   das   eigene   Rechtsbewußtsein   am 

232 


armen  Mann  zugunsten  der  reichen  Grundaristokratie  be- 
gangener Raub! 

Wie  leicht  wäre  es  gewesen,  in  diesen  Worten,  wenn 
sie  anderwärts  gestanden  hätten,  öffentliche  Schwächung 
der  Einrichtungen  des  Staates  oder  Anreizung  zu  Haß 
und  Verachtung  gegen  die  Anordnungen  der  Obrigkeit  zu 
finden ! 

Aber  sie  standen  in  einem  wissenschaftlichen 
Werk,  sie  waren  ein  Resultat  sorgfältig  ausgeführter  wis- 
senschaftlicher Lehre  —  und  so  blieben  sie  unverfolgt ! 

Aber  freilich,  das  war  noch  vor  zwei  Jahren ! 

Der  Anklage,  welche  gegen  mich  erhoben  wird,  schleu- 
dere ich  meinerseits  die  Anklage  entgegen,  durch  den 
heutigen  Tag  über  Preußen  die  Schmach  gebracht  zu 
haben,  daß  zum  ersten  Male,  seitdem  dieser  Staat  besteht, 
die  Lehre  der  Wissenschaft  vor  das  Forum  des  Straf- 
rechts gezogen  wird ! 

Oder  was  wird  mir  der  Staatsanwalt  antworten, 
wenn  er  in  thesi *)  meine  Ausführungen  zugeben,  wenn 
er  anerkennen  muß,  die  Wissenschaft  und  ihre  Lehre  sei 
frei,  und  also  frei  von  jeder  strafrechtlichen  Beschrän- 
kung? 

Wird  er  mir  vielleicht  bestreiten  wollen,  daß  ich  ein 
Vertreter  der  Wissenschaft  sei  ?  Oder  wird  er  vielleicht 
leugnen  wollen,  daß  das  Werk,  um  das  es  sich  in  dieser 
Anklage  handelt,  ein  wissenschaftliches  Produkt 
sei  ?  — 

Der  Staatsanwalt  scheint  selbst  sich  dadurch  beengt 
zu  fühlen,  daß  er  es  hier  mit  einer  wissenschaftlichen 
Produktion  zu  tun  hat,  denn  er  beginnt  in  der  Anklage- 
schrift mit  dem  Satze:   „Obgleich  sich  der  Angeklagte 


x)  Als  Grundsatz.  D.  H. 

233 


den  Schein  der  Wissenschaftlichkeit  gegeben  hat,  so 
hat  derselbe  doch  eine  durch  und  durch  praktische  Ten- 
denz." 

Den  Schein  der  Wissenschaftlichkeit?  Und  warum 
nur  den  Schein?  Ich  fordere  den  Staatsanwalt  auf,  mir 
zu  erweisen,  warum  dieser  wissenschaftlichen  Leistung 
nur  der  Schein  der  Wissenschaftlichkeit  zukommen  soll! 

Ich  glaube,  ich  bin,  wenn  es  sich  um  die  Frage  handelt : 
was  Wissenschaft  ist  oder  nicht,  besser  befugt  mitzu- 
sprechen als  der  Staatsanwalt. 

In  verschiedenen  und  schwierigen  Gebieten  der  Wissen- 
schaft habe  ich  umfangreiche  Werke  zutage  gefördert, 
keine  Mühen  und  keine  Nachtwachen  gescheut,  um  die 
Grenzen  der  Wissenschaft  selbst  zu  erweitern,  und  ich 
kann  vielleicht  mit  Horaz  sagen :  militavi  non  sine  gloria1). 

Aber  ich  selbst  erkläre  Ihnen :  Niemals,  nicht  in  meinen 
umfangreichsten  Werken,  habe  ich  eine  Zeile  geschrie- 
ben, die  strenger  wissenschaftlich  gedacht  wäre  als  diese 
Produktion  von  ihrer  ersten  Seite  bis  zur  letzten. 

Ich  behaupte  ferner,  daß  diese  Broschüre  nicht  nur  ein 
wissenschaftliches  Werk  wie  so  manches  andere  ist,  wel- 
ches bereits  bekannte  Resultate  zusammenfaßt,  sondern 
daß  sie  sogar  in  der  vielfachsten  Hinsicht  eine  wissen- 
schaftliche Tat,  eine  Entwicklung  von  neuen  wissen- 
schaftlichen  Gedanken  ist. 

Welches  ist  das  Kriterium  für  die  Wissenschaftlichkeit 
eines  Buches?  Doch  kein  anderes  als  sein  Inhalt. 

Werfen  Sie  also  einen  Blick  auf  den  Inhalt  dieser 
Broschüre. 

Dieser  Inhalt  ist  nichts  anderes  als  eine  auf  44  Seiten 
zusammengedrängte   Philosophie   der   Geschichte, 


-1)  Ich  habe  nicht  ruhmlos  gestritten.  D.  H. 

534 


beginnend  mit  dem  Mittelalter  und  gehend  bis  auf  die 
heutige  Zeit. 

Es  ist  eine  Entwicklung  des  objektiven  vernünftigen 
Gedankenprozesses,  welcher  der  europäischen  Geschichte 
seit  länger  denn  ein  Jahrtausend  zugrunde  liegt ;  eine  Ent- 
faltung der  inneren  Seele,  welche  der  scheinbar  nur  tat- 
sächlichen, scheinbar  nur  empirischen  historischen  Realität 
innewohnt  und  sie  als  ihre  sie  bewegende  und  zeugende 
Macht  aus  sich  herausgesetzt  hat.  Es  ist  der  trotz  der 
Kürze  der  Broschüre  genau  entwickelte  Nachweis,  daß 
die  Geschichte  nichts  anderes  ist  als  eine  mit  innerer  Not- 
wendigkeit und  unter  der  Larve  scheinbar  rein  äußerlicher 
und  materieller  Verhältnisse  sich  vollbringende  stetige 
Fortentwicklung  der  Vernunft  und  der  Freiheit. 

Drei  große  Weltperioden  führe  ich  in  dem  kurzen 
Rahmen  dieser  Broschüre  an  dem  Leser  vorüber,  von 
jeder  einzelnen  zeigend,  daß  sie  auf  einem  einheitlichen 
Gedanken  beruht,  der  alle  noch  so  sehr  auseinanderliegen- 
den Gebiete,  alle  noch  so  verschiedenen  und  zerstreuten 
Erscheinungen  dieser  Periode  beherrscht ;  von  allen  drei 
Perioden  untereinander  wiederum  zeigend,  daß  jede  vor- 
hergehende nur  die  notwendige  Anbahnung  und  Vorberei- 
tung der  nachfolgenden,  jede  nachfolgende  nur  die  eigene 
immanente  Fortentwicklung,  die  konsequente  Folge  und 
Vollendung  der  vorhergehenden  sei,  alle  drei  also  wieder- 
um untereinander  eine  höhere  Einheit  und  vernünftige 
Notwendigkeit  bilden. 

Zuerst  die  Periode  der  Feudalität  oder  des  Lehns- 
wesens. Ich  zeige,  daß  diese  in  allen  ihren  Erscheinungen 
auf  dem  einen  Prinzip  der  Herrschaft  des  Grundbe- 
sitzes beruht,  und  zeige  zugleich,  warum  in  jener  Zeit, 
nämlich  infolge  der  noch  unendlich  überwiegend  im  Acker- 
bau bestehenden  Produktion  der  Gesellschaft,  der  Grund- 

235 


besitz  notwendig  das  herrschende  Element,  d.  h. 
die  Bedingung  aller  staatlichen  und  gesellschaftlichen  Gel- 
tung sein  muß. 

Und  bemerken  Sie.  meine  Herren,  mit  welcher  strengen 
wissenschaftlichen  Objektivität  und  wie  fern  von  aller 
Tendenzmacherei  ich  verfahre. 

Wenn  es  ein  Faktum  gibt,  welches  geeignet  war,  jene 
Tendenz  daran  anzuknüpfen,  welche  der  Staatsanwalt 
dieser  Broschüre  insinuieren  will,  die  besitzlosen  Klassen 
zum  Haß  gegen  die  Besitzenden  zu  erregen,  so  sind  es 
die  Bauernkriege! 

Wenn  es  ein  Faktum  gibt,  welches  bisher  in  der  Wis- 
senschaft wie  in  der  Volksmeinung,  zumal  bei  den  be- 
sitzlosen Klassen  der  Gesellschaft,  mit  der  höchsten  Gunst 
der  Erinnerung  an  eine  nationale  und  ungerecht  mit  Gewalt 
unterdrückte  Erhebung  ausgestattet  war,  so  sind  es  die 
Bauernkriege ! 

Nun  wohl,  unbekümmert  um  diese  Gunst  und  diesen 
Schimmer,  mit  welchem  bisher  Wissenschaft  und  populäre 
Meinung  die  Bauernkriege  umgeben  hatten,  entreiße  ich 
ihnen  diesen  falschen  Schein  und  zeige,  daß  sie  eine  in, 
innersten  Grunde  reaktionäre  Bewegung  waren,  die 
im  Interesse  der  Freiheitsentwicklung  verunglücken 
mußte. 

Ferner : 

Wenn  es  ein  Institut  in  Deutschland  gibt,  welchem 
ich  für  die  Gegenwart  aus  tiefster  Seele  feind  bin 
und  welches  ich  als  die  Ursache  unseres  nationalen  Ver- 
falls, unserer  Schande  und  unserer  Ohnmacht  betrachte, 
so  ist  es  das  Institut  des  Territorialfürstentums! 

Nun  wohl,  jene  Broschüre  ist  so  streng  und  objektiv 
wissenschaftlich,  so  durchaus  entfernt  von  jeder  persön- 
lichen Tendenz,  daß  ich  darin  selbst  zeige,  wie  für  jene 

236 


Zeit  die  Entstehung  des  Territorialfürstentums  ein  histo- 
risch berechtigtes  und  revolutionäres  Moment,  wie  es  ein 
ideeller  Fortschritt  war,  indem  es  den  Gedanken 
einer  von  den  Eigentumsverhältnissen  unabhängigen 
Staatsidee  darstellt  und  entwickelt,  während  auch  noch 
die  Bauernkriege  den  Staat  und  die  staatliche  Berechti- 
gung auf  das  Prinzip  des  Grundeigentums  gründen  wollten. 

Ich  zeige  nun  ferner,  wie  auf  die  Periode  des  Lehns- 
wesens eine  zweite  Weltperiode  folgt ;  ich  zeige,  wie, 
während  die  Bauernkriege  nur  in  ihrer  Einbildung  revo- 
lutionär waren,  ungefähr  gleichzeitig  mit  ihnen  eine  wirk- 
liche Revolution  einzutreten  beginnt,  nämlich  der  durch 
die  Entwickelung  der  Industrie  und  der  bürgerlichen  Pro- 
duktion entstehende  Kapitalreichtum,  welcher  einen 
vollständigen  Umschwung  aller  Verhältnisse  vollbringt,  der 
in  der  französischen  Revolution  von  1789  nur  seinen  letz- 
ten Akt,  seine  rechtliche  Sanktion  feiert,  tatsäch- 
lich aber  sich  bereits  seit  drei  Jahrhunderten  allmählich 
vollzogen  hatte. 

Ich  weise  durch  genaueres  Eingehen,  mit  dessen  Re- 
kapitulation ich  Sie  nicht  behelligen  will,  die  national- 
ökonomischen Faktoren,  die  durch  neue  Produktions- 
instrumente und  dadurch  bedingte  neue  Produktionsweisen 
vor  sich  gehende  Entwickelung  nach,  welche  allmählich 
aus  der  industriellen  Produktion  den  weit  überwiegenden 
Hebel  und  Träger  des  gesellschaftlichen  Reichtums 
machen,  der  den  Grundbesitz  in  tiefen  Schatten  stellen 
und  zu  einer  verhältnismäßigen  Machtlosigkeit  herab- 
drücken muß. 

Ich  weise  nach,  wie  jetzt  infolgedessen  das  Kapital 
als  das  herrschende  Element  dieser  zweiten  Weltperiode 
sich  ebenso  notwendig  im  öffentlichen  Recht  zur  privi- 
legierten Bedingung  der  staatlichen  Berechtigung,  zur  Be- 

237 


dingung  der  Teilnahme  an  der  Bestimmung  des  Staats- 
willens und  Staatszweckes  machen  muß,  wie  dies  früher 
mit  dem  Grundbesitz  im  öffentlichen  Recht  der  Feudal- 
zeit der  Fall  gewesen  war.  Ich  weise  nach,  wie  im  direk- 
ten Zensus,  in  den  Kautions-  und  Stempelgesetzen  für 
die  Presse,  in  der  indirekten  Steuer  usw.  das  Kapital  als 
Bedingung  zur  Teilnahme  an  der  gesellschaftlichen  Herr- 
schaft mit  derselben  Konsequenz  und  historischen  Not- 
wendigkeit sich  entwickeln  muß,  wie  früher  der  Grund- 
besitz. 

Auch  diese  zweite  Weltperiode,  die  350  Jahre  an- 
gefüllt hat,  sage  ich  ferner,  ist  innerlich  bereits  abge- 
laufen, und  mit  der  französischen  Revolution  des  Jahres 
1848  ist  die  Morgendämmerung  einer  neuen  und  dritten 
Weltperiode  angebrochen,  die  durch  das  von  ihr  prokla- 
mierte allgemeine  gleiche  Wahlrecht  jedem  ohne  alle 
Rücksicht  auf  irgendwelche  Besitzverhältnisse  einen 
gleichmäßigen  Anteil  an  der  Herrschaft  über  den  Staat, 
an  der  Bestimmung  des  Staatswillens  und  des  Staats- 
zweckes sichert  und  somit  die  weder  an  die  Bedingung 
des  Grundbesitzes,  noch  des  Kapitalbesitzes  gebundene 
freie  Arbeit  als  das  herrschende  Prinzip  der  Gesell- 
schaft einsetzt. 

Ich  entwickle  nun  den  Unterschied  in  der  sittlichen  Idee 
der  Bourgeoisie  und  der  sittlichen  Idee  des  Arbeiter- 
standes und  ferner  den  sich  hieraus  wieder  ergebenden 
Unterschied  in  der  Auffassung  des  Staatszweckes  in 
beiden  Klassen.  Wenn  die  Adelsidee  die  Geltung  des 
Individuums  an  eine  bestimmte  natürliche  Abstammung 
und  gesellschaftliche  Lage  band,  so  ist  es  die  sittliche 
Idee  der  Bourgeoisie,  daß  jede  solche  rechtliche  Be- 
schränkung ein  Unrecht  sei,  das  Individuum  vielmehr 
gelten  müsse  rein  als  solches,  und  ihm  nicht  anderes  als 

238 


die  ungehinderte  Selbstbetätigung  seiner  Kräfte  als  ein- 
zelner zu  garantieren  sei.  Wären  wir  nun,  sage  ich,  alle 
von  Natur  gleich  reich,  gleich  gescheit,  gleich  gebildet,  so 
möchte  diese  sittliche  Idee  eine  ausreichende  sein.  Da 
aber  diese  Gleichheit  nicht  stattfinde,  noch  stattfinden 
könne,  da  war  nicht  als  Individuen  schlechtweg,  sondern 
mit  bestimmten  Unterschieden  des  Besitzes  und  der  An- 
lagen in  die  Welt  treten,  die  dann  auch  wieder  ent- 
scheidend werden  über  die  Unterschiede  der  Bildung,  so 
sei  diese  sittliche  Idee  noch  keine  ausreichende.  Denn 
wäre  nun  dennoch  in  der  Gesellschaft  nichts  zu  garan- 
tieren als  die  ungehinderte  Selbstbetätigung  des  Individu- 
ums, so  müsse  das  in  seinen  Konsequenzen  zu  einer  Aus- 
beutung des  Schwächeren  durch  den  Stärkeren  führen. 
Die  sittliche  Idee  des  Arbeiterstandes  sei  daher  die,  daß 
die  ungehinderte  freie  Betätigung  der  individuellen 
Kräfte  durch  das  Individuum  für  sich  allein  noch  nicht 
ausreiche,  sondern  daß  zu  ihr  in  einem  sittlich  geord- 
neten Gemeinwesen  noch  hinzutreten  müsse :  die 
Solidarität  der  Interessen,  die  Gemeinsamkeit 
und   Gegenseitigkeit   in   der   Ent wickelung. 

Aus  diesem  Unterschiede  der  sittlichen  Idee  ergebe 
sich  sofort  auch  der  Unterschied  in  der  Auffassung  des 
Staatszweckes  bei  beiden  Ständen. 

Die  Bourgeoisie  habe  die  Doktrin  produziert :  die  Auf- 
gabe des  Staats  bestehe  darin,  die  persönliche  Freiheit 
des  einzelnen  und  sein  Eigentum  zu  schützen !  Dies  sei 
die  Doktrin  der  wissenschaftlichen  Vertreter  der  Bour- 
geoisie, dies  die  Doktrin  ihrer  politischen  Führer  oder 
des  Liberalismus. 

Aber  dies  sei  eine  höchst  dürftige,  unwissenschaftliche 
und  der  wahren  Natur  des  Staates  nicht  entsprechende 
Theorie. 

239 


Die  Geschichte  sei  ein  Kampf  mit  der  Natur,  mit  dem 
Elend,  der  Unwissenheit,  der  Machtlosigkeit  und  somit 
der  Unfreiheit  aller  Art,  in  der  wir  uns  im  Naturstande, 
am  Anfang  der  Geschichte,  befinden.  Die  fortschreitende 
Besiegung  dieser  Machtlosigkeit,  das  sei  die  Entwicke- 
lung  der  Freiheit,  welche  die  Geschichte  darstelle.  In 
diesem  Kampfe  würden  wir  niemals  einen  Schritt  vor- 
wärts gemacht  haben  oder  jemals  weiter  machen,  wenn 
wir  ihn  als  einzelne,  jeder  für  sich,  jeder  allein 
geführt  hätten  oder  führen  wollten. 

Der  Staat  sei  nun  gerade  diese  Einheit  und  Ver- 
bindung der  Individuen  zu  einem  sittlichen  Ganzen,  welche 
die  Funktion  habe,  diesen  Kampf  zu  führen,  eine  Ver- 
einigung, welche  die  Kräfte  aller  einzelnen,  die  in  sie  ein- 
geschlossen sind,  millionenfach  vermehrt,  die  Kräfte, 
welche  ihnen  allen  als  einzelnen  zu  Gebote  stehen  wür- 
den, millionenfach  vervielfältigt. 

Der  Zweck  des  Staates  sei  also  nicht  der,  dem  ein- 
zelnen nur  die  persönliche  Freiheit  und  das  Eigentum  zu 
schützen,  mit  welchen  er  nach  der  Idee  der  Bourgeoisie 
angeblich  schon  in  den  Staat  eintritt,  während  er  in  Wahr- 
heit beide,  Freiheit  und  Eigentum,  erst  im  Staate  und 
durch  den  Staat  produziert.  Der  Zweck  des  Staates 
könne  vielmehr  kein  anderer  sein,  als  das  zu  vollbringen, 
was  von  Haus  aus  schon  seine  natürliche  Funktion  sei, 
also  formell  ausgesprochen :  durch  die  Staatsvereinigung 
die  einzelnen  in  den  Stand  zu  setzen,  solche  Zwecke  und 
eine  solche  Stufe  des  Daseins  zu  erreichen,  die  sie  als 
einzelne  niemals  erreichen  könnten. 

Der  letzte  und  inhaltliche  Zweck  des  Staates  sei  somit 
der:  das  menschliche  Wesen  zur  positiven  Entfal- 
tung und  fortschreitenden  Entwickelung  zu 
bringen,  mit  anderen  Worten:  die  menschliche  Bestim- 

240 


mung,  d.h.  alle  Kultur,  deren  das  Menschengeschlecht 
fähig  sei,  zum  wirklichen  Dasein  herauszuringen 
und  zu  gestalten.  Er  sei  die  Erziehung  und  Entwickelung 
des  Menschengeschlechts  zur  Freiheit. 

In  der  Tat  arbeite  auf  diese  Auffassung  des  Staats 
unter  uns  schon  die  antike  Bildung,  welche  nun  einmal 
die  unverlierbare  Grundlage  des  deutschen  Geistes  ge- 
worden sei,  mächtig  hin,  wofür  ich  die  Worte  des  großen 
Hauptes  unserer  Wissenschaft,  August  Böckhs,  anführe : 
„Der  Begriff  des  Staates  sei  nach  ihm  notwendig  dahin 
zu  erweitern,  daß  der  Staat  die  Einrichtung  sei,  in  wel- 
cher die  ganze  Tugend  der  Menschheit  sich  verwirklichen 
solle." 

Vor  allem  aber  sei  die  entwickelte  Staatsidee  die  Idee 
des  Arbeiterstandes  zu  nennen.  Denn  wenn  auch  jeder 
andere  durch  Einsicht  und  Bildung  sich  zu  dieser  Er- 
kenntnis erheben  könne,  so  liege  sie  dem  Arbeiterstande 
durch  die  hilflose  Lage,  in  welcher  sich  seine  Mit- 
glieder als  einzelne  befinden,  schon  instinktmäßig,  schon 
materiell  und  ökonomisch  nahe. 

Diese  ökonomische  Lage  erzeuge  notwendig  in  d.esem 
Stande  den  tiefen  Instinkt,  daß  es  die  Bestimmung  des 
Staates  sei  und  sein  müsse,  dem  einzelnen  durch  die  Ver- 
einigung aller  zu  einer  solchen  Entwickelung  zu  verhelfen, 
zu  der  er  als  einzelner  nicht  befähigt  wäre. 

In  der  Tat  aber  stelle  diese  sittliche  Staatsidee  nicht 
eine  solche  dar,  die  nicht  auch  bisher  schon  die  treibende 
Idee  des  Staates  gewesen.  Sondern  im  Gegenteil,  dies 
sei,  wie  schon  aus  dem  Vorigen  folge,  seit  je  die  nur 
unbewußte  Natur  des  Staates  gewesen,  die  sich  durch 
den  vernünftigen  Zwang  der  Dinge  auch  ohne  den 
Willen  des  Staates,  auch  gegen  den  Willen  seiner  Leiter 
mehr  oder  weniger  immer  ausgeführt  habe. 

16    Laasalle.    Gee.    Sckriften.    Band  II.  241 


Indem  die  Idee  des  Arbeiterstandes  als  die  herrschende 
Idee  des  Staates  aufgestellt  werde,  werde  also  nur,  was 
auch  bisher  schon  seit  je  die  dunkle  organische  Natur 
des  Staates  gewesen,  zur  Erkenntnis  gebracht  und  zum 
bewußten  Zwecke  der  Gesellschaft  herausgerungen. 

Dies  ist  die  große  Kontinuität  und  Einheit  aller 
menschlichen  Entwickelung,  daß  nichts  Neues  in  sie  hinein- 
schneit, daß  in  ihr  nur  immer  zur  bewußten  Erkenntnis 
gebracht  und  nun  mit  Willensfreiheit  verwirklicht 
wird,  was  seit  je  schon  an  sich  die  unbewußt  wirkende 
organische  Natur  der  Dinge  gewesen  ist. 

Mit  der  französischen  Februarrevolution  des  Jahres 
1848  sei  nun  aber  dieses  Bewußtsein  eingetreten  und  ver- 
kündet worden.  Denn  man  habe  dies  erst  symbolisch  dar- 
gestellt, indem  man  einen  Arbeiter  in  die  provisorische 
Regierung  berufen,  und  man  habe  ferner  das  allgemeine 
gleiche  und  direkte  Wahlrecht  proklamiert,  welches  das 
formelle  Mittel  zur  Verwirklichung  dieser  Idee  sei.  Mit 
dem  Februar  1848  sei  somit  die  Geschichtsperiode  an- 
gebrochen, in  welcher  mit  Bewußtsein  die  sittliche 
Idee  des  Arbeiterstandes  als  die  herrschende  Idee  der 
Gesellschaft  verkündet  wird. 

Wir  könnten  uns  Glück  wünschen,  in  einer  Geschichts- 
periode zu  leben,  welche  der  Verwirklichung  dieses 
hohen  Zieles  geweiht  sei.  Vor  allem  aber  folge  daraus 
für  den  Arbeiterstand,  da  es  die  Bestimmung  dieser  Ge- 
schichtsperiode sei,  die  Idee  seines  Standes  zur  herr- 
schenden Idee  der  Gesellschaft  zu  machen,  die  Pflicht 
der  sittlichsten,  feierlichsten  und  in  den  Ernst  des  Ge- 
dankens vertieften  Haltung. 

Dies  ist  in  konzentriertester  Kürze  der  Inhalt  und  Ge- 
dankengang jenes  gedruckten  Vortrages. 

Was  ich  darin  erstrebt  habe,  ist  nichts  anderes,  als 

242 


dem  Hörer  das  innere  philosophische  Verständnis  der 
Geschichte,  dieser  schwersten  aller  Wissenschaften,  zu 
eröffnen,  sie  ihm  als  ein  sich  nach  notwendigen  Gesetzen 
stufenweise  entwickelndes  vernünftiges  Ganze  zum  Be- 
wußtsein zu  bringen. 

Ein  in  eine  solche  Aufgabe  Vertiefter  hat  sicher  das 
Recht,  dem  Staatsanwalt  zuzurufen,  was  bei  der  Einnahme 
von  Syrakus  der  mathematische  Figuren  im  Sande  ent- 
werfende und  in  tiefes  Sinnen  darüber  verlorene  Archi- 
medes  dem  ihn  mit  dem  Schwert  anfallenden  rohen  Söld- 
ner zurief:  ,,Noli  turbare  circulos  meos."  „Wolle  meine 
Zirkel  nicht  stören  ! ' ' 

Fünf  Wissenschaften  und  mehr,  Geschichte  im  engeren 
Sinn,  die  Wissenschaft  des  Rechts  und  der  Rechts- 
geschichte, Nationalökonomie,  Statistik,  Finanz,  und  end- 
lich die  letzte  und  schwierigste  der  Wissenschaften,  die 
Gedankenwissenschaft  oder  Philosophie,  haben  sich  die 
Hand  reichen,  haben  beherrscht  werden  müssen,  um  mich 
in  den  Stand  zu  setzen,  diese  Broschüre  zu  verfassen. 

Welch  ein  Ausbund  von  Wissenschaft  muß  der 
Staatsanwalt  sein,  wenn  dies  alles  noch  nicht  hinreicht, 
um  vor  seinen  Augen  einem  Werke  das  Attribut  eines 
wissenschaftlichen  zu  verdienen ! 

Aber  die  Anklageschrift  gibt  bei  genauerer  Betrach- 
tung selbst  an,  warum  diesem  Werke  das  Requisit  eines 
wissenschaftlichen  nicht  zukomme. 

Sie  sagt :  „Obgleich  sich  der  Angeklagte  Lassalle  bei 
diesem  Vortrage  den  Schein  der  Wissenschaftlichkeit  ge- 
geben hat,  so  hat  derselbe  doch  —  eine  durch  und  durch 
praktische  Tendenz." 

Also,  weil  der  Vortrag  angeblich  eine  praktische  Ten- 
denz hat,  deshalb  ist  er  nach  dem  Staatsanwalt  nicht 
wissenschaftlich!  Das  Requisit,  die  Bedingung  derWissen- 

W  243 


Schädlichkeit  ist  nach  dem  Staatsanwalt,  keine  prak- 
tische Tendenz  zu  haben !  Ich  möchte  den  Staatsanwalt 
—  ein  Sehe  Hing  hat  die  Anklageakte  gegen  mich  unter- 
zeichnet !  —  fragen:  Wo  hat  er  das  gelernt?  Bei 
seinem  Vater  —  sicher  nicht!  Schelling  der  Vater  gibt 
als  den  Zweck  der  Philosophie  keinen  geringeren  an  als 
den:  die  gesamte  Zeit  umzuformen.  ,,Es  heißt 
sich  zuviel  —  sagt  er1),  werde  man  ihm  vielleicht  ent- 
gegnen —  von  der  Philosophie  versprechen,  wenn  man 
eine  Wiederherstellung  der  Zeit  durch  sie  für  möglich 
hält."  „Aber  wenn  ich  —  antwortet  er  hierauf  —  in  der 
Philosophie  das  Mittel  der  Heilung  für  die  Zerrissen- 
heit unserer  Zeit  sehe,  so  meine  ich  damit  natürlich  nicht 
eine  schwächliche  Philosophie,  nicht  ein  bloßes  Artefakt, 
ich  meine  eine  starke  Philosophie,  die  mit  dem  Leben 
sich  messen  kann,  die  weit  entfernt,  dem  Leben  und 
seiner  ungeheuren  Realität  gegenüber  sich  ohnmächtig  zu 
fühlen  oder  auf  das  traurige  Geschäft  der  bloßen  Ne- 
gation und  Zerstörung  beschränkt  zu  sein,  ihre  Kraft  aus 
der  Wirklichkeit  selbst  nimmt  und  darum  auch  wieder 
Wirkendes  und  Dauerndes  hervorbringt." 

Und  sicher  wird  der  Staatsanwalt  auch  wenig  Glück 
bei  den  anderen  Männern  der  Wissenschaft  mit  dieser 
seiner  nagelneuen  und  merkwürdigen  Entdeckung  machen ! 

„Was  wollen  denn  zuletzt"  —  sagt  Fichte  in  seinen 
Reden  an  die  deutsche  Nation2)  —  „alle  unsere  Be- 
mühungen um  die  abgezogensten  Wissenschaften  ?  Lasset 
sein,  der  nächste  Zweck  dieser  Bemühungen  sei  der, 
die  Wissenschaft  fortzupflanzen  von  Geschlecht  zu  Ge- 
schlecht und  in  der  Welt  zu  erhalten,  warum  sollen  sie 


*)  Philosophie  der  Offenbarung,  Bd.  III,  p.  11. 
2)  Ges.  Werke,  Bd.  VII,  p.  394. 


244 


denn  auch  erhalten  werden?  Offenbar  nur,  um  zu  rech- 
ter Zeit  das  allgemeine  Leben  und  die  ganze  mensch- 
liche Ordnung  der  Dinge  zu  gestalten.  —  Dies 
ist  ihr  letzter  Zweck ;  mittelbar  dient  sonach,  sei  es  auch 
erst  in  einer  späteren  Zukunft,  jede  wissenschaftliche 
Bestrebung  dem  Staate." 

Soweit  Fichte ! 

Meine  Herren  Präsident  und  Räte !  Es  würde  eine 
Geringschätzung  gegen  Ihren  eigenen  erleuchteten  Blick 
in  sich  schließen,  wenn  ich  diese  staatsanwaltliche  Ent- 
deckung, nicht  praktische  Tendenz  zu  haben,  sei  ein 
notwendiges  Requisit  der  Wissenschaft,  auch  nur  eines 
einzigen  weiteren  Wortes  der  Widerlegung  würdigen 
wollte. 

Ich  hatte  in  der  Tat  bei  dieser  Broschüre  die  aus- 
nehmend praktische  Tendenz,  meine  Leser  zum  Ver- 
ständnis ihrer  Zeit  zu  bringen  und  damit  für  immer  be- 
stimmend auf  alle  Handlungen  einzuwirken,  die  sie  in 
der  ganzen  Dauer  ihres  Lebens  vornehmen. 

Welches  ist  nun  aber  das  Requisit  der  Wissenschaft, 
welches  der  Staatsanwalt  hier  vermissen  kann  ? 

Ist  es  vielleicht  der  ihm  etwa  erforderlich  scheinende 
äußere  Umfang  des  Werkes  ?  Der  Umstand,  daß  diese 
Produktion  nur  in  einer  Broschüre  von  drei  Bogen  und 
nicht  in  einem  in-folio  von  drei  dicken  Bänden  besteht  ? 

Seit  wann  aber  wäre  der  Umfang  statt  des  Inhaltes 
der  Maßstab  für  die  Wissenschaftlichkeit  eines  Werkes 
gewesen  ? 

Wird  der  Staatsanwalt  vielleicht  bestreiten  wollen,  daß 
die  Vorträge,  welche  die  Mitglieder  der  k.  Akademie  der 
Wissenschaften  in  ihren  Sitzungen  halten,  und  welche  fast 
alle  weit  kürzer  sind  als  der  meinige,  wissenschaft- 
liche Elaborate  seien? 

245 


Im  vorigen  Jahre  hielt  ich  bei  der  Feier  von  Fichtes 
Geburt  als  Redner  der  philosophischen  Gesellschaft  eine 
Festrede,  in  welcher  ich  die  innere  Geschichte  der  deut- 
schen Metaphysik  zu  geben  hatte.  Diese  Broschüre  um- 
faßt sogar  nur  35  Seiten,  während  die  gegenwärtige 
44  Seiten  zählt. 

Wird  der  Staatsanwalt,  um  dieser  Kürze  halber,  leug- 
nen  wollen,   daß   sie   eine   wissenschaftliche   Produktion 


war? 


Wer  sieht  nicht  vielmehr,  daß  die  hier  in  Rede 
stehende  wissenschaftliche  Leistung  gerade  eine  um  so 
vollere  und  schwierigere  war,  als  ich  einerseits  genötigt 
war,  meine  Ausfuhrungen  auf  einen  zweistündigen  Vor- 
trag, auf  den  Raum  einer  Broschüre  von  44  Seiten  zu- 
sammenzudrängen, als  ich  andererseits  zu  einem  Publikum 
sprach,  bei  welchem  ich  keine  wissenschaftlichen  Voraus- 
setzungen machen  konnte.  Die  Besiegung  dieser  Schwierig- 
keiten erfordert,  wenn,  wie  hier,  der  wissenschaftlichen 
Tiefe  nichts  vergeben  v/erden  soll,  eine  Präzision,  eine 
Konzentrierung  und  eine  Klarheit  des  Gedankens, 
welche  bei  weitem  den  Grad  der  wissenschaftlichen  An- 
strengung überschreitet,  die  in  der  Regel  für  umfangreiche 
Werke  gemacht  zu  werden  braucht. 

Welches  ist  also,  ich  frage  nochmals,  das  Requisit  der 
Wissenschaftlichkeit,  welches  diesem  Vortrage  fehlt  ? 

Sollte  es  vielleicht  der  Ort  sein,  wo  ich  ihn  gehalten 
habe  ? 

Und  hier  berühre  ich  in  der  Tat  den  innersten 
Kern,  aber  auch  den  wundesten  Fleck  dieser  An- 
klage. 

Möchte  doch  —  so  sagt  sich  offenbar  der  Staats- 
anwalt —  dieser  Vortrag  immerhin  gehalten  worden  sein, 
wo  er  wollte,  von  dem  Katheder  herab  oder  in  der  Sing- 

246 


akademie  vor  der  sogenannten  Elite  eines  gebildeten 
Publikums ;  aber  daß  dieser  Vortrag  vor  dem  eigent- 
lichen Volke,  daß  er  vor  Arbeitern  gehalten  und  an 
Arbeiter  gerichtet  ist  —  das  macht  ihn  zu  einem  nicht- 
wissenschaftlichen, das  macht  ihn  zu  einem  Verbrechen! 

Crimen  novum  atque  inauditum ! 

Ich  könnte  mich  darauf  beschränken,  Ihnen  zu  er- 
widern, daß  es  für  den  Inhalt  eines  Vortrags,  und  so- 
mit für  seine  Wissenschaftlichkeit,  vollkommen  gleich- 
gültig sei,  an  welchem  Orte  er  gehalten  worden,  ob  in 
der  k.  Akademie  der  Wissenschaften  vor  der  Blüte  der 
Gelehrten  oder  in  einem  Saale  der  Vorstadt  vor  den 
Maschinenbauarbeitern. 

Aber  ich  bin  Ihnen,  meine  Herren,  eine  vollere  Ant- 
wort schuldig.  —  Zuerst  muß  ich  Ihnen  mein  Erstaunen 
ausdrücken,  daß  hier  in  Berlin,  in  der  Stadt,  wo  Fichte 
seine  unsterblichen  popularphilosophischen  Vorträge, 
seine  Reden  über  die  Grundzüge  des  gegenwärtigen  Zeit- 
alters und  seine  Reden  an  die  deutsche  Nation  vor  allem 
Publikum  gehalten  hat,  eine  solche,  die  Wissenschaft- 
lichkeit an  den  Ort  knüpfende  Ansicht  auch  nur  bei 
irgend  jemand  noch  möglich  ist ! 

Dies  gerade  ist  die  Größe  der  Bestimmung  dieser 
Zeit,  auszuführen,  was  finstere  Jahrhunderte  nicht 
einmal  zu  denken  für  möglich  gehalten  haben,  die 
Wissenschaft  an  das  Volk  zu  bringen ! 

Mag  man  sich  die  Schwierigkeiten  dieser  Aufgabe  vor- 
stellen, so  groß  man  will,  —  unsere  Anstrengungen  sind 
bereit,  mit  ihnen  zu  ringen,  unsere  Nachtwachen  sind  da, 
sie  zu  überwinden! 

Zwei  Dinge  allein  sind  groß  geblieben  in  dem  all- 
gemeinen Verfall,  der  für  den  tieferen  Kenner  der  Ge- 
schichte alle  Zustände  des  europäischen  Lsbens  ergriffen 

247 


hat,  zwei  Dinge  allein  sind  frisch  geblieben  und  fort- 
zeugend mitten  in  der  schleichenden  Auszehrung  der 
Selbstsucht,  welche  alle  Adern  des  europäischen  Lebens 
durchdrungen  hat:  die  Wissenschaft  und  das  Volk, 
die  Wissenschaft  und  die  Arbeiter! 

Die  Vereinigung  beider  allein  kann  den  Schoß  euro- 
päischer Zustände  mit  neuem  Leben  befruchten. 

Die  Alliance  der  Wissenschaft  und  der  Arbei- 
ter, dieser  beiden  entgegengesetzten  Pole  der  Gesell- 
schaft, die,  wenn  sie  sich  umarmen,  alle  Kulturhinder- 
nisse in  ihren  ehernen  Armen  erdrücken  werden  — 
das  ist  das  Ziel,  dem  ich,  so  lange  ich  atme,  mein  Leben 
zu  weihen  beschlossen  habe ! 

Wie  aber,  meine  Herren,  ist  diese  Lehre  vielleicht 
eine  ganz  neue  und  unerhörte  in  den  Annalen  der  Wissen- 
schaft ? 

Hören  Sie,  was  Fichte  selbst  in  seinen  Reden  an  die 
deutsche  Nation  zu  den  gebildeten  Ständen  sagt,  an  die 
er  seine  Vorträge  richtet :  „Insbesondere  nun  wendet  sich 
mit  diesem  Vortrage  meine  Rede  an  die  gebildeten  Stände 
Deutschlands,  indem  sie  diesen  noch  am  ersten  verständ- 
lich zu  werden  hofft,  und  trägt  sich  zu  allernächst  ihnen 
an,  sich  zu  den  Urhebern  dieser  neuen  Schöpfung  zu 
machen,  und  dadurch  teils  mit  ihrer  bisherigen  Wirksam- 
keit die  Welt  auszusöhnen,  teils  ihre  Fortdauer  in  der 
Zukunft  zu  verdienen.  Wir  werden  im  Fortgange  dieser 
Reden  ersehen,  daß  bisher  alle  Fortentwickelung 
der  Menschheit  in  der  deutschen  Nation  vomVolke 
ausgegangen,  und  daß  an  dieses  immer  zuerst  die  großen 
Nationalangelegenheiten  gebracht  und  von  ihm  besorgt  und 
weiter  befördert  worden,  und  daß  es  somit  jetzt  zum 
ersten  Male  geschieht,  daß  den  gebildeten  Ständen 
die  ursprüngliche  Fortbildung  der  Nation  angetragen  wird, 

248 


und  daß,  wenn  sie  diesen  Antrag  wirklich  ergriffen,  auch 
dies  das  erstemal  geschehen  würde.  Wir  werden  ersehen, 
daß  diese  Stände  nicht  berechnen  können,  auf  wie  lange 
Zeit  es  noch  in  ihrer  Gewalt  stehen  werde,  sich  an  die 
Spitze  dieser  Angelegenheit  zu  stellen,  indem  dieselbe 
bis  zum  Vortrag  an  das  Volk  schon  beinahe 
vorbereitet  und  reif  sei  und  an  Gliedern  aus  dem 
Volke  geübt  werde,  und  dieses  nach  kurzer  Zeit  ohne  alle 
unsere  Beihilfe  sich  selbst  werde  helfen  können."1) 

Das  also  wußte  und  verkündete  auch  Fichte,  daß  die 
großen  Nationalangelegenheiten  immer  nur  vom  Volke, 
nie  von  den  gebildeten  Ständen  in  die  Hand  ge- 
nommen werden. 

Wenn  er  sich  noch  trotzdem  an  die  gebildeten  Stände 
wandte,  so  geschah  dies  deshalb,  weil  er,  wie  er  selbst 
sagt,  ihnen  noch  am  ersten  verständlich  zu  werden  hofft ; 
weil  er  den  Vortrag  der  Wissenschaft  an  das  Volk  nur 
für  „schon  beinahe  vorbereitet  und  reif",  noch  nicht 
für  wirklich  vorbereitet  und  reif  hielt. 

Daß  man  heute  wirklich  tut,  was  man  schon  zu 
Fichtes  Zeit  als  das  einzig  Fruchtbare  eingesehen, 
damals  aber  noch  nicht  für  hinlänglich  vorbereitet  und 
reif,  für  noch  allzu  schwierig  hielt  —  das  bezeichnet 
eben  das  ganze  bißchen  Fortschritt,  das  seit 
Fichte  —  denn  in  den  deutschen  Regierungen  werden 
Sie  irgendwelchen  Fortschritt  vergeblich  suchen  —  das 
also  seit  fünfzig  Jahren  in  Deutschland  eingetreten 
ist! 

Fichte  selbst  verkündet  in  jener  Stelle,  daß  dieser 
Fortschritt  „nach  kurzer  Zeit"  eintreten  werde.  Diese 
kurze  Zeit  hat  fünfzig  Jahre  gedauert,  und  ich  hoffe, 


*)  Ges.  Werke,  Bd.  VII,  p.  278. 

249 


meine  Herren  Präsident  und  Räte,  daß  Ihnen  allen  dies 
lang  genug  für  eine  kurze  Zeit  erscheinen  wird. 

Die  Männer  aber,  die  sich  unbekümmert  um  alle 
Schwierigkeiten  und  ringend  aus  allen  Kräften  ihres 
Geistes  der  Riesenaufgabe  unterziehen,  Wissenschaft  und 
wissenschaftliches  Denken  in  das  Volk  zu  bringen,  — 
verdienen  sie  wirklich  dadurch  die  Anklage,  die  Besitz- 
losen zum  Hasse  gegen  die  Besitzenden  aufstacheln  zu 
wollen,  oder  verdienen  sie  dadurch  nicht  vielmehr  den 
Dank  und  die  Liebe  gerade  der  besitzenden  Klassen, 
gerade  der  Bourgeoisie  vor  allen  ? 

Woher  kommt  alle  politische  Furcht  der  Bourgeoisie 
vor  dem  Volke  ? 

Werfen  Sie  einen  Blick  der  Erinnerung  in  die  Monate 
März,  April  und  Mai  des  Jahres  1848. 

Haben  Sie  vergessen, .  wie  es  damals  hier  aussah  ? 

Die  Polizeimacht  war  gebrochen,  das  Volk  füllte  alle 
Gassen  und  öffentlichen  Plätze.  Und  alle  Gassen,  alle 
öffentlichen  Plätze  und  alles  Volk  —  ausschließlich  in 
der  Hand  eines  Karbe,  eines  Lindenmüller  und  ähnlicher 
gedankenloser  Agitatoren,  Männer  ohne  Wissen,  ohne  Bil- 
dung, ohne  Einsicht,  aufgewirbelt  vom  Sturm,  der  das 
politische  Leben  bis  in  seine  Tiefen  peitschte !  Die  Bour- 
geoisie, scheu  und  furchtsam  das  Zimmer  hütend,  jeden 
Augenblick  zitternd  für  ihr  Eigentum  und  Leben,  das  sie 
in  der  Hand  roher  Agitatoren  sah,  die  nur  zu  gutmütig 
waren,  um  von  ihrer  Macht  den  gefürchteten  Gebrauch 
zu  machen.  Die  Bourgeoisie,  heimlich  betend  für  die 
Rückkehr  des  Polizeizwanges,  unter  einer  Furcht  bebend, 
die  sie  noch  bis  heute  nicht  vergessen  hat,  und  deren  An- 
gedenken sie  noch  bis  heute  unfähig  zum  politischen 
Kampfe  macht! 

Woher  kam  es,  daß  in  einer  Stadt,  die  sich  stolz  die 

250 


Metropole  der  Intelligenz  nennt,  in  einer  so  großen  Stadt, 
dem  Sitz  der  leuchtendsten  Geister,  das  Volk  monate- 
lang einem  Karbe  und  Lindenmüller  gehören  und  Sie  für 
Leben  und  Eigentum  zittern  konnten  ? 

Wo  waren  die  Intelligenz  Berlins,  die  Männer  der 
Wissenschaft  und  des  Gedankens,  wo  waren  Sie  alle, 
meine  Herren  ? 

Eine  ganze  Stadt  ist  nicht  feige. 

Aber  Sie  sagten  sich :  das  Volk  versteht  unsere  Ge- 
danken, versteht  selbst  unsere  Sprache  nicht.  Ein  Ab- 
grund besteht  zwischen  unserem  wissenschaftlichen 
Denken  und  der  Bildung  der  Menge,  zwischen  der 
Sprache  des  wissenschaftlichen  Gedankens  und  den  Vor- 
stellungen des  Volks.  Es  würde  uns  nicht  begreifen. 
Darum  gehört  dem  Rohesten  die  Tribüne ! 

Das  sagten  Sie  sich  und  schwiegen!  —  Nun, 
meine  Herren,  sind  Sie  so  sicher,  daß  nie  wieder  eine 
politische  Erschütterung  zurückkehren  wird  ?  Wollen  Sie 
schwören,  daß  Sie  am  Ende  der  geschichtlichen  Be- 
wegungen stehen  ? 

Wollen  Sie  dann  wieder  Ihr  Leben  und  Eigentum 
in  die  Hand  eines  Karbe  und  Lindenmüller  wissen  ? 

Wenn  nicht,  so  danken  Sie  den  Männern,  die  sich 
der  Arbeit  gewidmet  haben,  jenen  Abgrund  auszufüllen, 
welcher  wissenschaftliches  Denken  und  wissenschaftliche 
Sprache  von  dem  Volke  trennt,  und  so  die  Barriere  ein- 
zureißen, welche  Bourgeoisie  und  Volk  auseinanderhält. 
Danken  Sie  jenen  Männern,  welche  auf  Kosten  ihrer 
eigenen  geistigen  Anstrengungen  eine  Arbeit  übernommen 
haben,  deren  Resultate  dann  Ihnen  allen  und  jedem  ein- 
zelnen von  Ihnen  zugute  kommen ! 

Speisen  Sie  diese  Männer  auf  dem  Prytaneion  —  und 
stellen  Sie  sie  nicht  unter  Anklage! 

251 


Der  Ort  also,  an  welchem  dieser  Vortrag  gehalten 
worden  ist,  kann  ebensowenig  einen  Einwurf  gegen  seine 
Wissenschaftlichkeit  begründen. 

Ich  habe  nunmehr  erschöpfend  nachgewiesen,  daß  diese 
Produktion  eine  wissenschaftliche  ist. 

Sollte  man  dies  gleichwohl  wider  alles  Erwarten  noch 
bestreiten  wollen,  obgleich  ich  dies  von  so  erleuchteten 
Männern  wie  Sie,  meine  Herren  Präsident  und  Räte, 
im  Ernste  auch  nicht  einen  Augenblick  für  möglich  halte, 
nun  so  nehme  ich  zu  dem  Rechte  meine  Zuflucht,  das 
jeder  Schuster  hat  und  das  Sie  umsoweniger  mir  ver- 
weigern können :  durch  eine  Expertise  der  Leute  vom 
Metier  das  Dasein  einer  metiermäßigen  Arbeit  zu  er- 
weisen. 

Zuletzt  ist  die  Frage,  ob  eine  Produktion  eine  wissen- 
schaftliche sei,  eine  Frage  des  Metier,  über  welche  die 
allgemeine  Bildung  nicht  entscheiden  kann,  und  hier  auch 
ein  Richterkollegium  nicht,  weil  es  sich  hier  nicht  um 
die  Rechtswissenschaft  handelt,  in  welcher  Sie  unter- 
richtet sein  müssen,  sondern  um  andere  Wissenschaften, 
in  denen  Sie  auch  unbewandert  sein  dürfen  und  nur  zu- 
fällig und  in  Ihrer  Privateigenschaft,  nicht  in  Ihrer  rich- 
terlichen Qualität  darin  erfahren  sind,  wenn  Sie  es  sind. 

Bejahen  können  Sie  diese  Frage,  dazu  sind  Sie  kom- 
petent. Denn  das  Dasein  der  Wissenschaft  kann  in  den 
häufigsten  Fällen  selbst  für  die  allgemeine  Bildung  mit 
Sicherheit  in  einem  Werke  zu  erkennen  sein. 

Verneinen  können  Sie  diese  Frage  gegenüber  dem 
Expertenbeweis,  auf  den  ich  subsidiarisch  antrage,  nicht. 
Denn  ob  nicht  unter  einer  zum  Zwecke  der  größeren 
Faßlichkeit  ganz  leichten  und  populären  Form  das  tiefste 
Sinnen  der  Wissenschaft  herausgerungen  sei,  ob  nicht 
gerade,  dadurch  eine  um  so  vollere  Leistung  des  wissen- 

252 


schaftlichen  Gedankens  vorliege,  als  es  diesem  gelungen 
ist,  jede  Spur  des  Ringens  mit  sich  selbst,  jede  Schwie- 
rigkeit, jede  Sprödigkeit  des  Stoffes  abzutilgen  und  sich 
zur  klarsten  Durchsichtigkeit  zu  bringen,  zu  einem  wissen- 
schaftlichen Kunstwerk,  welches,  wie  Schiller  sagt,  aus- 
gestoßen hat  jeden  Zeugen  menschlicher  Bedürftigkeit 
und  sich  frei  und  leicht,  gleichsam  spielend  und  von  selbst, 
als  das  eigene  Denken  des  Hörers  zu  entfalten  scheint 
—  ob  irgendwo  eine  solche  schwierigste  Leistung  der 
Wissenschaft  vorliege,  das  wird  mit  Sicherheit,  mit  jener 
Sicherheit  vor  allem,  die  zu  einer  Verurteilung  gehört, 
nur  dem  wissenschaftlichen  Auge  klar  sein  können. 
Ich  trage  also  subsidiarisch  darauf  an,  die  nachbenann- 
ten Herren: 

den  Geheimen  Rat  August  Böckh, 

den  Wirklichen  Geheimen  Rat  Johannes  Schulze, 
früheren  Direktor  des  Kultusministeriums, 

den  Professor  Adolph  Trendelenburg, 

den  Geheimen  Rat  und  Oberbibliothekar  Dr.  Pertz, 

den  Professor  Leopold  Ranke, 

den  Professor  Theodor  Mommsen, 

den  Geheimen  Rat  Professor  Hanssen, 
sämtliche  Genannte  Mitglieder  der  königl.  Akademie  der 
Wissenschaften,  als  Sachverständige  darüber  zu  verneh- 
men, ob  das  in  Rede  stehende  Werk  nicht  eine  streng 
wissenschaftliche  Produktion  sei. 

In  diesem  Falle  aber  hat  sie,  wie  ich  vorher  ausgeführt, 
mit  dem  Strafgesetze  nichts  zu  schaffen. 

Ich  habe  mich  zu  einer  so  erschöpfenden  Ausführung 
dieses  meines  ersten  Verteidigungsmittels  herbeigelassen, 
weil  ich  im  Interesse  des  Landes,  im  Interesse  der  Würde 
und  Freiheit  der  Wissenschaft  und  um  ein  für  allemal 
einen  prinzipiellen  Präzedenzfall  gegen  alle  zukünftigen 

253 


Bestrebungen  der  Staatsanwaltschaft  festzustellen,  vor 
allem  den  Antrag  an  Sie  richten  muß,  mich  auf  Grund 
des  Art.  20  der  Verfassung  freizusprechen. 

Nicht  aber,  als  ob  ich  dessen  zu  meiner  persönlichen 
Deckung  bedürftig  wäre. 

Denn  könnte  selbst  das  Strafgesetz  überhaupt  hier  an- 
gerufen werden,  so  ist  doch  dasselbe  in  keiner  Weise 
verletzt,  und  der  vom  Staatsanwalt  angezogene  Paragraph 
trifft  in  keiner  Weise  zu. 

Schon  diese  eine  Einrede  würde  hinreichen  müssen, 
diese  Anklage  zu  beseitigen,  daß  hier  auch  nicht  eine 
einzige  Stelle,  nicht  ein  einziger  Satz  inkriminiert 
ist,  in  welchem  das  Vergehen  vorhegen  soll,  daß  hier 
vielmehr  lediglich  ein  Tendenzprozeß  in  unverhüll- 
tester Form  vorhegt.  Eine  Tendenz  ist  angeklagt,  nichts 
weiter.  Und  Tendenzen  können  nie  strafbar  sein. 

Aber  es  ist  mir  nicht  gestattet,  mir  meine  Verteidigung 
so  leicht  zu  machen.  Die  Anklage,  die  Besitzlosen  zum 
Haß  gegen  die  Besitzenden  haben  aufreizen  wollen,  ist 
eine  solche,  die,  selbst  abgesehen  von  der  Strafe,  auch 
den  Namen  und  Leumund  des  Bürgers  bedroht.  Sie  ist 
eine  solche,  die,  selbst  aus  rein  juristisch  formellen  Grün- 
den abgewiesen,  noch  immer  einen  Verdacht  auf  dem  An- 
geklagten zurücklassen  könnte.  Sie  werden  daher,  meine 
Herren  Präsident  und  Räte,  nur  einen  Beweis  meiner 
Achtung  vor  Ihnen  darin  erblicken,  wenn  ich  meine  Ehre 
vor  Ihnen  ebenso  sorgsam  wahre  wie  meine  Freiheit, 
und  deshalb  sorgfältig  die  tatsächlichen  wie  die 
rechtlichen  Gründe  entwickele,  welche  die  Anklage 
widerlegen,  und  Sie  werden  daher,  ich  bin  dessen  ge- 
wiß, es  mit  derselben  Nachsicht  hinnehmen,  daß  auch 
dieser  zweite  Teil  meiner  Verteidigung  nicht  viel  kürzer 
ausfallen  kann  als  der  erste. 

254 


Ich  bin  angeklagt,  gegen  den  §  100  des  Strafgesetz- 
buches verstoßen  zu  haben.  Derselbe  lautet : 

„Wer  den  öffentlichen  Frieden  dadurch  gefähr- 
det, daß  er  die  Angehörigen  des  Staats  zum  Haß 
oder  zur  Verachtung  gegen  einander  öffentlich  an- 
reizt, wird  mit  Geldbuße  von  20  bis  zu  200  Talern 
oder  mit  Gefängnis  von  einem  Monat  bis  zu  zwei 
Jahren  bestraft." 
Dieser  Gesetzartikel  bietet  also  drei   Requisite  dar, 
welche  zusammentreffen  müssen,  um  denselben  anwend- 
bar zu  machen. 
Es  muß 
I.  zu   Haß  oder  zu  Verachtung  aufgereizt  worden 
sein; 
es  muß 
II.  diese  Anreizung   gegen   Klassen    der   Staatsange- 
hörigen gerichtet  sein,  wie  ich  in  der  Tat  auch  vom 
Staatsanwalt  angeklagt  werde,  die  Klasse  der  Be- 
sitzlosen gegen  die  Klasse  der  Besitzenden  auf- 
gereizt zu  haben ; 
und  es  muß 
III.  diese  Anreizung  eine  derartige  sein,  daß  sie  ge- 
eignet ist,  den  öffentlichen  Frieden  zu  gefährden. 
Alle   diese  drei   Requisite   müssen   zusammentreffen, 
müssen  sich  vereinigen,  damit  der  Gesetzesartikel  an- 
wendbar sei  —  und  von  allen  drei  Requisiten  trifft  auch 
nicht  ein  einziges  zu! 

Ad.  I.  Es  muß  zu  Haß  und  Verachtung  angereizt  sein. 
Hiervon  kann  aber  im  vorliegenden  Fall  gar  nicht  die 
Rede  sein,  und  zwar  wieder  aus  mehrfachen  Gründen : 

1.  kann  das  Vergehen  des  §  100  nicht  vorliegen,  ohne 
die  Absicht,  zu  Haß  und  Verachtung  anzureizen.  Eine 
kulpose  Anreizung  zu  Haß  und  Verachtung  ist  nicht 

255 


denkbar.  Wäre  eine  kulpose,  eine  unabsichtliche  Anrei- 
zung  zu  Haß  und  Verachtung  denkbar  —  welche  Konse- 
quenzen würden  dann  eintreten  müssen  ?  Wir  alle  z.  B. 
haben  neulich  gewisse  Reden  aus  dem  Herrenhause  ge- 
lesen, welche  vielleicht  mich  —  und  vielleicht  nicht  mich 
allein,  meine  Herren,  sondern  mit  mir  einen  sehr  großen 
Teil  der  Nation  mit  Haß  und  Verachtung  erfüllt  haben 
bis  zur  Berauschung !  Folgt  daraus,  daß  der  Staatsan- 
walt gegen  jene  Redner  einschreiten  könnte  ?  Er  könnte 
es  nicht,  auch  abgesehen  von  ihrem  politischen  Privi- 
legium;  denn  wenn  dies  auch  die  Wirkung  jener  Reden 
war,  so  war  doch  die  Absicht  jener  Herren  gewiß  nicht 
darauf  gerichtet,  Haß  und  Verachtung  hervorzubringen. 
Ebensowenig  aber  wird  irgend  jemand  von  meinem  Vor- 
trage leugnen  können,  daß  seine  Absicht  darauf  gerichtet 
gewesen  ist,  Erkenntnis  hervorzubringen.  Höchstens 
könnte  der  Staatsanwalt  hiernach  noch  behaupten,  es  sei 
mir  gleichgültig  gewesen,  ob  sich  aus  dieser  Erkennt- 
nis auch  Haß  und  Verachtung  entzünde,  eine  Behauptung, 
die  selber  gleichgültig  wäre,  da  es  eine  fahrlässige 
Anreizung  zu  Haß  oder  Verachtung  nicht  gibt. 

In  der  Tat  ist  aber  die  Absicht  zu  einer  solchen  An- 
reizung hier  absolut  ausgeschlossen  durch  einen  anderen 
Grund,  welcher  zugleich  hervorbringt,  daß  auch  die  Wir- 
kung von  Haß  und  Verachtung  durch  diesen  Vortrag 
gar  nicht  herbeigeführt  sein  kann,  und  welchen  ich  daher, 
um  Wiederholungen  zu  vermeiden,  zugleich  mit  diesem 
zweiten  Moment  behandeln  werde. 

Ich  sage  also  zweitens,  dieser  Vortrag  kann  unmöglich 
die  Wirkung,  zu  Haß  und  Verachtung  anzureizen,  und 
ebenso  unmöglich  die  Absicht  dazu  gehabt  haben. 

Wodurch  könnten  Haß  und  Verachtung  allein  verdient 
werden  ? 

256 


Durch  Schlechtigkeit,  welche  wieder  nur  bestehen 
kann  in  willkürlich-freien  Handlungen  der  Men- 
schen. .  !         ;       ?     :  j  ^jfrgaj 

Ich  aber  zeige  in  meinem  Vortrage,  daß  die  Herrschaft 
des  Prinzips  der  Bourgeoisie,  gegen  welche  ich  nach  dem 
Staatsanwalt  zum  Hasse  anreizen  soll,  eine  welthistorisch- 
notwendige,  ökonomische  und  sittliche  Entwicklungsstufe 
ist,  daß  sie  garnicht  nicht  sein  konnte  und  mit  der- 
selben Naturnotwendigkeit  bekleidet  ist  wie  die  physi- 
schen Entwicklungsprozesse  der  Erde. 

Haßt  man  auch  die  Natur,  weil  man  mit  ihr  ringt, 
ihre  Prozesse  zu  leiten,  ihre  Produktionen  zu  veroessern 
strebt  ?  I 

Aber  ferner :  Wi  e  hat  der  Staatsanwalt  meine  Lehre 
begriffen ! 

Es  ist  der  Grundgedanke  meines  Vortrags,  daß  keines- 
wegs die  Besitzenden  als  Personen,  bewußt  und  frei,  ab- 
sichtlich und  verantwortlich,  die  Herrschaft  der  Bour- 
geoisie produziert  haben,  sondern  daß  umgekehrt  sie,  die 
Bourgeois,  nur  die  unbewußten,  willenlosen  und  darum 
unverantwortlichen  Produkte,  nicht  Produzenten, 
dieser  Weltlage  sind,  die  sich  aus  ganz  anderen  Gesetzen 
als  aus  dem  subjektiven  Willen  entwickelt  habe.  Sogar 
den  Widerstand,  diese  Herrschaft  aufzugeben,  führe  ich 
auf  das  Gesetz  der  menschlichen  Natur  zurück,  in  der 
es  liege,  bei  dem  Gegebenen  zu  verharren  und  dies  tür 
das  Notwendige  zu  erachten.  Und  eine  Lehre,  welche 
den  Besitzenden  sogar  die  Verantwortlichkeit  für  den 
bestehenden  Zustand  entzieht,  sie  aus  Produzenten  des- 
selben zu  seinen  Produkten  macht,  will  der  Staatsanwalt 
beschuldigen,  zu  Haß  und  Verachtung  gegen  diese  Per- 
sonen angereizt  zu  haben  ? 

Denn  mit  Personen  und  Klassen  von  Personen  haben 

17   Lassalle.    Ges.    Schritten.   Bcrnl  II.  ZD  i 


wir  es   nach   §  100   zu   tun,  nicht  mit   Institutionen  des 
Staates,  wie  nach  §  101. 

Kein  Arbeitsmann  hat  meinen  Vortrag  so  schlecht  ver- 
standen wie  der  Staatsanwalt,  und  ich  überlasse  ihm  die 
Wahl,  ob  seine  Fähigkeit  zu  verstehen  oder  sein  Wille 
dazu  so  gering  ist. 

Aber  noch  mehr:  ich  zeige,  daß  die  Herrschaft  der 
Idee  der  Bourgeoisie  eine  weltbefreiende,  historische 
Tat,  daß  sie  der  gewaltigste  sittliche  und  kulturhistorische 
Fortschritt  war,  daß  sie  sogar  die  unerläßliche  weltge- 
schichtliche Vorbedingung  und  Durchgangsstufe  war,  um 
zu  der  Entwicklung  der  Idee  des  Arbeiterstandes  zu  führen. 

Ich  versöhne  so  den  Arbeiterstand  mit  der  Herr- 
schaft der  Bourgeoisie  in  der  Geschichte,  indem  ich  die 
objektive  Vernünftigkeit  dieser  Herrschaft  aufzeige. 
Ich  versöhne  ihn  damit,  denn  das  ist  die  höchste  Ver- 
söhnung, daß  wir  die  Vernünftigkeit  von  dem  begreifen 
was  uns  beengt. 

Und  wenn  ich  nun  weiter  zeige,  daß  auch  die  Idee  der 
Bourgeoisie  noch  nicht  die  höchste  Stufe  der  geschicht- 
lichen Entwicklung,  noch  nicht  die  letzte  Blüte  der  Ver- 
vollkommnung ist  —  daß  hinter  ihr  eine  noch  höhere 
Manifestation  des  Menschlichen  steht,  zu  welcher  jene 
frühere  Stufe  den  Grund  gelegt  hat,  heißt  dies  zu  Haß 
und  Verachtung  gegen  diese  anreizen  ? 

Ebensogut  müßten  die  Arbeiter  dann  sich  selber, 
die  gesamte  menschliche  Natur,  in  sich  wie  in  anderen 
hassen  und  verachten,  weil  es  eben  das  Gesetz  der 
menschlichen  Natur  ist,  nur  schrittweise  sich  zu  ent- 
falten und  in  jeder  früheren  Entwicklung  die  unumgäng- 
liche Bedingung  der  folgenden  zu  haben. 

Wenn  ich  den  pastoralen  Stil  liebte,  meine  Herren, 
den  ich  nicht  liebe,  so  könnte  ich  vollkommen  wohl  sagen, 

25S 


ich  habe  durch  den  Nachweis,  daß  die  Herrschaft  der 
Bourgeoisie  die  unerläßliche  Durchgangsstufe  und  welt- 
geschichtliche Vorbedingung  war,  aus  der  sich  erst  die 
Idee  des  Arbeiterstandes  überhaupt  erzeugen  konnte,  die 
Arbeiter  vielmehr  zur  historischen  Pietät  gegen  die  Bour- 
geoisie aufgefordert.  Denn  wenn  der  Sohn  auch  vermöge 
einer  freieren  und  reicheren  Bildung  und  eines  kräftigeren 
Wesens  über  den  Vater  hinausstrebt,  so  vergißt  er  doch 
nie,  den  Quell  seines  Blutes  und  den  Produzenten  seines 
Daseins  in  ihm  zu  sehen.  In  welchen  Kot  will  man  also 
die  höchste  aller  Wissenschaften  hineinziehen,  daß  man 
die  Lehre  von  der  Geschichte  als  einer  sich  stufenweise 
vollbringenden  Entwicklung  der  Vernunft  und  der  Frei- 
heit verbrecherischer  Anreizung  anklagt  ? 

Lange  ist  mir  unbegreiflich  geblieben,  wie  hier  der 
Staatsanwalt  von  Haß  und  Verachtung  auch  nur  sprechen 
kann.  Endlich  habe  ich  mir  dies  nur  durch  eine  Voraus- 
setzung zu  erklären  vermocht.  Der  Staatsanwalt  muß  ver- 
sucht haben,  sich  beim  Lesen  der  Schrift  in  die  Seele  eines 
Arbeiters  hineinzuversetzen,  und  nun  gefühlt  haben:  er, 
der  Staatsanwalt,  würde  —  hassen! 

Der  Staatsanwalt  also  fühlt,  er  würde  hassen! 

Nun,  meine  Herren,  ich  könnte  sagen,  daß  dies  an 
seiner  singulären  Gemütsart  liegen  und  er  sich  also 
an  diese  halten  müsse.  Aber  ich  will  dem  Staatsanwalt 
zu  Hilfe  kommen !  Ich  will  die  Anklage  gegen  mich 
schärfer  führen,  als  er  sie  zu  führen  vermocht  hat ;  ich 
will  sie  so  begründen,  wie  sie,  wenn  sie  einmal  geführt 
werden  soll,  in  Wahrheit  geführt  werden  müßte.  Je 
schärfer  ich  dadurch  die  innere  Natur  dieser  Anklage 
zum  Vorschein  bringe,  um  so  schärfer  werde  ich  sie 
vernichten  können. 

Der  Staatsanwalt  müßte  also  sagen : 

ir  259 


Es  ist  wahr,  daß  der  Vortrag,  den  Lassalle  gehalten 
hat,  sich  an  das  theoretische  Erkenntnisvermögen,  nicht 
an  den  praktischen  Willen  und  die  Empfindungen  der 
Zuhörer  richtet.  Es  ist  somit  wahr,  daß  hiernach  dieser 
Vortrag  nicht  in  die  Sphäre  des  Strafgesetzes  hineinfällt. 

Aber  in  einem  normal  fühlenden  Menschen  sind  Er- 
kenntnis, Wi  1 1  e  und  Empfindung  nicht  getrennte 
Rocktaschen,  die  nichts  miteinander  zu  tun  haben.  Sondern 
wovon  das  eine  Gefäß  voll  ist,  das  quillt  notwendig  in  das 
andere  über.  Wille  und  Empfindung  stehen  im  Dienste 
der  Erkenntnis  und  werden  von  ihr  beherrscht. 

Lassalle  spricht  nun  zwar  in  seinem  Vortrag  kein  Wort 
von  Haß  und  Verachtung ;  er  weist  nur  theoretisch  nach, 
daß  gewisse  Einrichtungen,  wie  z.  B.  das  Dreiklassen- 
wahlgesetz usw.,  schädlich  und  verderblich  sind.  Wider- 
legen kann  ich  diese  Lehre  nicht.  Aber  das  muß  ich 
ihr  um  jenes  notwendigen  Zusammenhanges  in  der  Men- 
schennatur willen  bezeugen:  ist  sie  wahr,  so  muß 
jeder  Arbeiter  als  normal  fühlender  Mensch  diese  Ein- 
richtungen nicht  nur,  sondern  auch  diejenigen,  denen  sie 
zugute  kommen,  hassen  und  verachten! 

Das  ist  das  logische  Gerippe,  welches  dieser  Anklage 
zugrunde  liegt,  das  ist  die  Deduktion,  die,  mit  ausdrück- 
lichen Worten  oder  nicht,  unrettbar  und  logisch  unver- 
meidlich durch  diese  Anklage  ausgesprochen  wird ! 

Nicht  ich,  der  Staatsanwalt  also  ruft  von  seinem 
kurulischen  Sessel  herab  den  arbeitenden  Klassen  die  fürch- 
terliche Lehre  zu :  Ihr  müßt  hassen  und  verachten ! 

Nicht  ich,  der  Staatsanwalt  mag  sich  darüber  mit  der 
Bourgeoisie  auseinandersetzen ! 

Welche  Antwort  aber  werde  ich  dem  Staatsanwalt  auf 
diese  Anklage  zu  erteilen  haben,  die  mich  dessen  be- 
schuldigt, was  er  selbst  vollbringt  ? 

260 


Eine  vierfache. 

Die  erste  ist  die,  daß  die  einmal  erlangte  Erkenntnis 
von  der  Mangelhaftigkeit  oder  Schädlichkeit  einer  be- 
stehenden Einrichtung  allerdings  notwendig  in  jedem  nor- 
mal fühlenden  Menschen  für  sein  ganzes  Leben  den  Willen 
hervorbringen  muß,  diese  Einrichtung,  wenn  möglich,  zu 
ändern,  und  daß  diesen  Willen  in  meinen  Hörern  für  ihr 
ganzes  Leben  hindurch  hervorzubringen,  notwendig  der 
Zweck  meiner  wie  jeder  wissenschaftlichen  Tätigkeit  war  ; 
daß  aber  dieser  Wille,  wenn  er  sich  nicht  in  staatlich 
unerlaubten  Handlungen  äußert,  vollkommen  staatlich  frei 
ist ;  und  ebenso  die  Aufforderung  zu  diesem  Willen,  wenn 
sie  nicht  auf  unerlaubte  Handlungen  gerichtet  ist;  daß 
dagegen  der  Wille,  einer  erkannten  Mangelhaftigkeit  ab- 
zuhelfen, noch  durchaus  nicht  zusammenfällt  mit  den  Emp- 
findungen des  Hasses  und  der  Verachtung  gegen  dieselbe, 
da  diese  Mangelhaftigkeit  eine  historisch  berechtigte,  eine 
historisch  notwendige,  ja  eine  historisch  befreiende  und 
im  höchsten  Grade  kulturhistorisch  fördernde  gewesen 
sein  kann,  sowie  aus  den  anderen  bereits  entwickelten 
Gründen,  mit  deren  Wiederholung  und  weiterer  Aus- 
führung ich  Sie  nicht  aufhalten  will;  so  daß  also  hier 
der  erste  Sprung  des  Staatsanwalts  vorliegt. 

Die  zweite  Antwort  wird  die  sein,  daß,  wenn  wirklich 
in  irgend  einem  Falle  Haß  und  Verachtung  in  einem  nor- 
mal fühlenden  Menschen  die  notwendige  Folge  der 
theoretischen  wissenschaftlichen  Erkenntnis 
wäre  —  dieser  Haß  und  diese  Verachtung  dann  vom 
Gesetzgeber  keineswegs  verpönt  sein  würden ! 

Was  so  schlecht  ist,  daß  es,  erkannt,  Haß  und  Ver- 
achtung entzünden  muß  —  das  sollen  wir  hassen  und 
verachten ! 

Der   Gesetzgeber   verpönt   den   Haß   und  die   Ver- 

261 


achtung,  welche  die  Folge  von  Aufstachelung  bloßer  Emp- 
findungen und  Leidenschaften  ist.  Aber  er  verpönt  nicht 
die  Vernunft  und  die  sittliche  Natur  des  Men- 
schen! Er  verpönt  somit  nicht  einen  Haß  und  eine 
Verachtung,  welche  nur  der  notwendige  Ausfluß  von  bei- 
den wäre.  Der  Staatsanwalt  faßt  den  §100  so  auf,  als 
habe  der  Gesetzgeber  dadurch  die  Vernunft  verboten 
und  die  Sittlichkeit  des  Menschen  geächtet!  Das 
ist  aber  dem  Gesetzgeber  nicht  in  den  Sinn  gekommen. 
Kein  Richter  wird  das  Gesetz  so  auslegen,  daß  er  den 
Gesetzgeber  dadurch  zu  einem  erklärten  Verächter  von 
Vernunft  und  Wissenschaft  macht,  und  hier  kehren  denn 
alle  Ausführungen  zurück,  die  ich  Ihnen  in  meinem  ersten 
Verteidigungsmittel  über  den  Artikel  20  der  Verfassung 
gemacht  habe.  Sie  haben  hier  den  Sinn,  daß,  wären  selbst 
die  Wissenschaft  und  ihre  Lehre  durch  jenen  Artikel  nicht 
überhaupt  außerhalb  des  Strafgesetzes  gestellt,  der  §  100 
desselben  doch,  ohne  von  Grund  aus  die  mensch- 
liche Natur  ruinieren  zu  wollen,  niemals  einen 
solchen  Haß  und  eine  solche  Verachtung  im  Auge  haben 
kann,  die  nur  der  notwendige  Ausfluß  der  Wissenschaft 
und  ihrer  Erkenntnis  wären. 

Die  dritte  Antwort  wird  die  sein,  daß  Haß  und  Ver- 
achtung gegen  eine  objektive  Einrichtung  noch  durchaus 
nicht  zusammenfällt  mit  Haß  und  Verachtung  gegen  die 
Personen,  denen  diese  Einrichtung  zugute  kommt,  der 
§  100  aber  nur  von  einem  solchen  Hasse  gegen  Per- 
sonen spricht,  so  daß  hier  also  der  dritte  Sprung  des 
Staatsanwalts  —  ein  wahrer  Saltomortale !   —  vorliegt. 

Die  vierte  Antwort,  die  ich  dem  Staatsanwälte  geben 
werde,  ist  ihrer  Grundlage  nach  tatsächlicher  Natur.  Sie 
besteht  darin,  daß  diese  Anklage  das  merkwürdigste  quid 
pro  quo  vornimmt,  das  mir  jemals  in  judiciären  Debatten 

262 


vorgekommen  ist.  Sie  bildet  den  Übergang  zu  dem  Nach- 
weis, daß  auch  das  zweite  Requisit  dieser  Anklage 
fehlt,  daß  nämlich,  könnte  selbst  hier  von  Haß  und  Ver- 
achtung irgend  die  Rede  sein,  doch  niemals  zu  Haß  und 
Verachtung  dagegen  angereizt  worden  ist,  wogegen  ich 
angereizt  zu  haben  angeklagt  bin. 

Ad  II.  Ich  bin  angeklagt,  die  Besitzlosen  zum  Hasse 
und  zur  Verachtung  gegen  die  besitzenden  Klassen  auf- 
gereizt zu  haben. 

Durch  diese  Darstellung  —  sagt  die  Anklage  in  ihrer 
Begründung  —  werden  aber  offenbar  die  Arbeiter  zum 
Haß  und  zur  Verachtung  gegen  die  Bourgeoisie,  d.  h. 
die  besitzlosen  Klassen  gegen  die  besitzenden  Klas- 
sen aufgereizt."  Und  nachdem  die  Anklage  diese  Defi- 
nition des  Wortes  „Bourgeoisie"  an  dieser  Stelle  sachte 
und  unmerklich  eingeführt  hat,  konkludiert  sie  am  Schlüsse 
formell  dahin : 

„Der  Privatmann  F.  L.  wird  hiernach  angeklagt: 
1.  durch  seinen  Vortrag  usw.,  2.  durch  die  Veröffent- 
lichung der  diesen  Vortrag  enthaltenden  Broschüre  die 
besitzlosen  Klassen  der  Angehörigen  des  Staates  gegen 
die  Besitzenden  zum  Hasse  und  zur  Verachtung  öffent- 
lich angereizt  zu  haben." 

Ich  spreche  allerdings  in  meinem  Vortrage  von  der 
„Bourgeoisie".  Wie  aber  definiere  ich  dieses  Wort?  Es 
wird  hinreichen,  eine  einzige  Stelle,  die  ausdrückliche  De- 
finition des  Wortes  Bourgeoisie,  die  ich  in  jener  Broschüre 
gebe,  anzuführen,  um  zu  zeigen,  welches  unbegreifliche, 
welches  unerhörte,  welches  gar  nicht  zu  qualifizierende 
quid  pro  quo  mir  der  Staatsanwalt  unterzuschieben  ver- 
sucht, indem  er  mich  beschuldigt,  die  besitzlosen  Klassen 
zum  Haß  und  zur  Verachtung  gegen  die  Besitzenden  an- 
gereizt zu  nar>en. 

263 


icii  sage  o.  ^u  jener  oroschurej   wörtlich: 

„Es  ist  hier  an  der  Zeit,  meine  Herren,  wenn  ich 
nicht  Gefahr  laufen  will,  daß  mein  Vortrag  vielleicht 
großen  Mißverständnissen  ausgesetzt  sei,  mich 
über  die  Bedeutung  des  Wortes  Bourgeoisie  oder  große 
Bourgeoisie  als  politischer  Parteibezeichnung,  mich 
über  die  Bedeutung,  die  das  Wort  Bourgeoisie  in  mei- 
nem Munde  hat,  auszusprechen.   — 

In  die  deutsche  Sprache  würde  das  Wort  Bour- 
geoisie mit  Bürgertum  zu  übersetzen  sein.  Diese 
Bedeutung  aber  hat  es  bei  mir  nicht.  Bürger  sind 
wir  alle,  der  Arbeiter,  der  Kleinbürger,  der  Groß- 
bürger  usw.  Das  Wort  Bourgeoisie  hat  vielmehr  im 
Laufe  der  Geschichte  die  Bedeutung  angenommen,  eine 
ganz  bestimmte  politische  Richtung  zu  bezeichnen,  die 
ich  nun  sofort  darlegen  will. 

Die  gesamte  nichtadelige  bürgerliche  Klasse  zer- 
fiel, als  die  französische  Revolution  eintrat,  und  zer- 
fällt noch  heute  im  großen  und  ganzen  wieder  in  zwei 
Unterklassen ;  nämlich  erstens  die  Klasse  derer,  welche 
ganz  oder  hauptsächlich  aus  ihrer  Arbeit  ihr  Ein- 
kommen beziehen  und  hierin  durch  gar  kein  oder  nur 
durch  ein  bescheidenes  Kapital  unterstützt  werden, 
welches  ihnen  eben  die  Möglichkeit  gibt,  eine  produk- 
tive, sie  und  ihre  Familie  ernährende  Tätigkeit  aus- 
zuüben ;  in  diese  Klasse  gehören  also  die  Arbeiter, 
die  Kleinbürger  und  Handwerker  und  im  ganzen  auch 
aie  Bauern.  Und  zweitens  die  Klasse  derer,  welche 
über  einen  großen  bürgerlichen  Besitz,  über  das  große 
Kapital  verfügen  und  auf  Grund  einer  solchen 
großen  Kapitalbasis  produzieren  oder  Rentenein- 
kommen daraus  beziehen.  Man  könnte  diese  die  Groß  - 


*)  Seite  172  des  gleichen  Bandes. 
264 


b  ü  r  g  e  r  nennen.  Aber  aucheinGroßbürger,  meine 
Herren,  ist  darum  an  und  für  sich  noch  durchaus 
kein  Bourgeois!  Kein  Bürgerlicher  hat  etwas  da- 
gegen, wenn  ein  Adliger  sich  in  seinem  Zimmer  über 
seine  Ahnen  und  seinen  Grundbesitz  freut.  Aber  wenn 
der  Adlige  diese  Ahnen  oder  diesen  Grundbesitz  zur 
Bedingung  einer  besonderen  Geltung  und  Berechtigung 
im  Staat,  zur  Bedingung  einer  Herrschaft  über  den 
Staatswillen  machen  will,  dann  beginnt  der  Zorn  des 
Bürgerlichen  gegen  den  Adligen,  und  er  nennt  ihn  einen 
Feudalen. 

Es  verhält  sich  nun  ganz  entsprechend  mit  den  tat- 
sächlichen Unterschieden  des  Besitzes  innerhalb  der 
bürgerlichen   Welt. 

Daß   sich  der  Großbürger  in   seinem  Zimmer  der 
großen  Annehmlichkeit  und  des   großen  Vorteils  er- 
freue, welche  ein  großer,  bürgerlicher  Besitz  für  den 
Besitzenden  in  sich  schließt  —  nichts  einlacher,  nichts 
natürlicher  und  nichts  rechtmäßiger  als  das !' 
Beiläufig  also,  meine  Herren,  so  sehr  reize  ich  in  dieser 
Broschüre  die  besitzlosen  Klassen  zum  Haß  gegen  die  Be- 
sitzenden   auf,    daß   ich   ausdrücklich    für   die    Recht- 
mäßigkeit dieses  Besitzes  eintrete,  die  Freude 
über  die  Vorteile  und  Annehmlichkeit,   die  er  gewährt, 
für  die  natürlichste  und  rechtmäßigste  Sache  von  der  Welt 
erkläre ! 

Ich  fahre  unmittelbar  in  jener  Definition  fort : 

„So  sehr  der  Arbeiter  und  der  Kleinbürger,  mit 
einem  Worte  die  ganze  nicht  Kapital  besitzende  Klasse, 
berechtigt  ist,  vom  Staate  zu  verlangen,  daß  er  sein 
ganzes  Sinnen  und  Trachten  darauf  richte,  wie  die 
kummervolle  und  notbeladene  materielle  Lage  der 
arbeitenden  Klasse  zu  verbessern  und  wie  auch  ihnen, 

265 


durch  deren    Hände    alle   die    Reichtümer   produziert 
werden,    mit   denen   unsere   Zivilisation   prunkt,   deren 
Händen  alle  die  Produkte  ihre  Entstehung  verdanken, 
ohne    welche    die    gesamte    Gesellschaft    keinen    Tag 
existieren  könnte,  zu  einem  reichlichen  und  gesicherten 
Erwerbe     und     damit     wieder     zu     der     Möglichkeit 
geistiger   Bildung   und   somit   erst   zu  einem  wahr- 
haft menschenwürdigen  Dasein  zu  verhelfen  sei  —  wie 
sehr,  sage  ich,  die  arbeitenden  Klassen  auch  berechtigt 
sind,  dies  vom  Staate  zu  fordern  und  dies  als  seinen 
wahrhaften   Zweck  hinzustellen,   so  darf  und  wird 
dennoch    der   Arbeiter    niemals    vergessen, 
daß  alles  einmal  erworbene  gesetzliche  Eigentum  voll- 
ständig unantastbar  und  rechtmäßig  ist.  ' 
So   sehr   also   reize   ich   die  besitzlosen   Klassen  zum 
Hasse  gegen  die  Besitzenden  auf,  daß  ich  ihnen  in  einem- 
fort  die  Unantastbarkeit  und  Heiligkeit  alles  einmal  er- 
worbenen gesetzlichen  Eigentums  der  besitzenden  Klasse 
predige  und   sie  zur  Achtung  desselben  ermahne ! 

„Wenn  aber  —  fahre  ich  in  jener  Broschüre  fort 
—  der  Großbürger,  nicht  zufrieden  mit  der  tatsäch- 
lichen Annehmlichkeit  eines  großen  Besitzes,  den  bür- 
gerlichen Besitz,  das  Kapital,  auch  noch  als 
die  Bedingung  hinstellen  will,  an  der  Herrschaft 
über  den  Staat,  an  der  Bestimmung  des 
Staats  willens  und  Staatszweckes  teilzu- 
nehmen, dann  erst  wird  der  Großbürgerzum 
Bourgeois,  dann  macht  er  die  Tatsache  des  Besitzes 
zur  rechtlichen  Bedingung  der  politischen 
Herrschaft,  dann  charakterisiert  er  sich  als  einen 
privilegierten  Stand  im  Volke,  der  nun  das  herr- 
schende Gepräge  seines  Privilegiums  allen  gesellschaft- 
lichen   Einrichtungen   ebensogut  aufdrücken  will,   wie 

266 


dies  der  Adel  im  Mittelalter,  wie  wir  gesehen  haben, 
mit  dem  Privilegium  des  Grundbesitzes  getan." 
Dann  also  gilt  mir,  wie  ich  ausdrücklich  und  sorg- 
sam definiere,  der  Besitzende,  der  Großbürger  erst  als 
Bourgeois,  wenn  er  dazu  übergeht,  die  ganz  unver- 
fängliche und  unanstößige  Tatsache  seines  größeren  Be- 
sitzes als  rechtliche  Bedingung  für  die  Teilnahme  an  der 
Bestimmung  des  Staatswillens  hinzustellen ;  kurz,  wenn 
er  dazu  übergeht,  den  Kapitalbesitz  zum  rechtlichen  Privi- 
legium zu  gestalten,  die  Rechtsgleichheit  zwischen 
Besitzenden  und  Nichtbesitzenden  aufzuheben  und  die 
Freiheit  des  Volkes  und  seiner  Entwicklung  dadurch  zu- 
gunsten des  größeren  Besitzes  und  seiner  festen  Herr- 
schaft zu  konfiszieren.  Erst  dadurch  wird  die  Bourgeoisie, 
wie  ich  ausdrücklich  hervorhebe,  überhaupt  zu  einem  pri- 
vilegierten Stand,  was  sie  bis  dahin  trotz  aller  bloß 
tatsächlichen  Ungleichheit  des  Besitzes  nicht  ist. 

Ich  zeige  in  der  Broschüre,  wie  dies  alles  eintritt  im 
Zensus,  durch  welchen  eben  die  Bedingung,  an  der  Be- 
stimmung des  Staatswillens  und  Staatszweckes  durch  die 
Wahl  zu  den  gesetzgebenden  Körpern  teilzunehmen,  an 
einen  bestimmten  Kapitalbesitz  gebunden  wird.  Ich  zeige 
ferner,  daß  dies  ganz  ebenso  sehr  der  Fall  ist  beim 
direkten  unverhüllten  wie  beim  verkappt  auftretenden  Zen- 
sus, und  endlich,  daß  unser  gegenwärtiges  oktroyiertes 
Dreiklassenwahlgesetz  vom  Jahre  1849  einen  solchen  ver- 
kappten Zensus  darstellt. 

Der  obwohl  rein  theoretische  Angriff,  welchen  jene 
Broschüre  enthält,  ist  somit  gegen  das  Dreiklassen- 
wahlgesetz gerichtet,  niemals  aber  gegen  die  besitzenden 
Klassen,  deren  tatsächlichen  Besitz  ich  vielmehr  auf  das 
wiederholteste  als  durchaus  unanfechtbar,  unanstößig,  un- 
antastbar und  vollkommen  rechtmäßig  verteidige. 

267 


Das  Dreiklassenwatilgesetz  ist  eine  Institution  unseres 
Staates. 

Warum  klagt  mich  also  der  Staatsanwalt  nicht  lieber 
auf  §  101  des  Strafgesetzbuches  an,  „die  Einrichtungen 
des  Staates  dem  Hasse  oder  der  Verachtung  ausgesetzt 
zu  haben"?  Sicher,  hätte  der  Staatsanwalt  diese  An- 
klage gewählt,  ich  würde  ihm  zu  antworten  gewußt  haben  ! 
Heute  hierauf  einzugehen,  wäre  überflüssig,  denn  ich  bin 
dessen  nicht  angeklagt  und  diese  Verteidigung  würde  ins 
Unendliche  wachsen,  wenn  ich  mich  auch  noch  gegen 
die  Vergehen  verteidigen  wollte,  deren  ich  nicht  ange- 
klagt bin. 

Warum  wählt  aber  der  Staatsanwalt  von  allen  un- 
möglichen Anklagen  gerade  die  unmöglichste  ?  Warum  ver- 
tauscht er  nur  das  Objekt  meines  Angriffes  ?  Es  weist 
jemand  nach,  daß  das  Dreiklassenwahlgesetz  ein  Unrecht 
sei,  weil  es  die  von  ihm  für  völlig  unverfänglich  erklärten 
Unterschiede  des  tatsächlichen  Besitzes  zur  rechtlichen 
Bedingung  der  politischen  Herrschaft  über  den  Staat 
macht  —  und  es  wird  gegen  ihn  die  vergiftete  Beschul- 
digung geschleudert :  die  besitzlosen  Klassen  zum  Hasse 
gegen  die  Besitzenden  angereizt  zu  haben ! 

Gibt  es  kein  Mittel,  meine  Herren,  gegen  solche  Ver- 
unglimpfung des  Namens  und  Leumunds  vor  allem  Volke  ? 

Kann  man  bei  uns  selbst  nur  sagen,  daß  die  Ein- 
führung des  Dreiklassenwahlgesetzes  den  besitzenden 
Klassen,  daß  sie  dem  deutschen  Bürgertum  zur  Last 
falle  ?  Von  der  französischen  Bourgeoisie  kann  man  ärm- 
liches sagen.  Dort  hat  schon  die  revolutionäre  Assemblee 
Constituante  den  Zensus  eingeführt.  Nicht  aber  bis  jetzt 
von  der  deutschen. 

Als  durch  die  Märzrevolution  des  Jahres  1843  die 
preußische  Bourgeoisie  bei  uns  zur  Herrschaft  kam,  führte 

268 


sie  durch  Gesetz  vom  8.  April  1848  das  allgemeine  gleiche 
Wahlrecht  ein ! 

Die  deutsche  Bourgeoisie  in  der  Paulskirche  zu  Frank- 
furt dekretierte  das  allgemeine  gleiche  Wahlrecht! 

Die  preußische  Revisionskammer  von  1849  bestätigte 
das  allgemeine  gleiche  Wahlrecht ! 

Oktroyiert,  von  der  Regierung  oktroyiert 
wurde  das  Dreiklassenwahlgesetz,  das  wir  jetzt 
haben ! 

Warum  deckt  der  Staatsanwalt  die  Regierung  mit 
dem  Rücken  der  preußischen  Bourgeoisie? 

A  tout  seigneur  tout  honneur ! 

Die  preußische  Regierung  ist  es,  nicht  die  be- 
sitzenden Klassen  in  Preußen,  welche  für  alle  Zeiten 
und  vor  allem  Volk  die  Schuld  und  Verantwort- 
lichkeit des  oktroyierten  Dreiklassen  Wahl- 
gesetzes  tragen  wird! 

Welches  aber  auch  die  Gründe  gewesen  sein  mögen, 
welche  den  Staatsanwalt  zu  dieser  seltsamen  Verwechs- 
lung veranlaßt  haben  —  vielleicht  ergeben  sie  sich  uns 
noch  späterhin  —  jedenfalls  fehlt  auch  dies  zweite  Re- 
quisit der  Anklage.  Es  ist  nicht  gegen  die  besitzenden 
Klassen  der  Nation,  es  ist  nicht  gegen  das  angereizt 
worden,  wogegen  die  Anklage  angereizt  zu  haben  mich 
beschuldigt. 

Es  fehlt  aber  auch  endlich  das  dritte  Requisit,  die 
Gefährdung   des   öffentlichen   Friedens. 

Ad.  III.  Der  §100  sagt:  Wer  den  öffentlichen 
Frieden  dadurch  gefährdet,  daß  er  die  Angehörigen  des 
Staates  zum  Hasse  oder  zur  Verachtung  gegeneinander 
öffentlich  anreizt,  wird  bestraft. 

Wenn  der  Staat  vom  öffentlichen  Frieden  spricht, 

269 


so  meint  er  nicht  den  Frieden  in  den  Gemütern, 
denn  der  Staat  ist  kein  pietistischer  Superintendent,  den 
der  Friede  in  den  Gemütern  und  die  Sphäre  der  inneren 
Erbauung  etwas  anginge.  Sondern  er  meint  den  Frieden 
in  den  Straßen.  Er  legt  dies  auch  auf  das  deutlichste 
durch  das  Beiwort:  „den  öffentlichen  Frieden"  an 
den  Tag. 

Dasselbe  fordern  aber  auch  alle  Rechtsprinzipien.  Die 
reine  Gemütsinnerlichkeit  geht  den  Staat  nichts  an,  den 
nur  Handlungen  kümmern  dürfen.  Ihn  gehen  also  auch 
Haß  und  Verachtung  und  die  Anreizung  dazu  nichts  an, 
insofern  sie  rein  im  Kreise  der  inneren  Empfindung  sich 
halten,  sondern  nur  dann  ist  diese  Anreizung  verpönt, 
wenn  sie  die  Natur  hat,  zu  äußeren  Handlungen  zu 
führen.  Dies  legt  endlich  der  Gesetzgeber  noch  dadurch 
entscheidend  an  den  Tag,'  daß  er  den  Ausdruck  braucht : 
wer  den  öffentlichen  Frieden  gefährdet.  Der  Gesetz- 
geber sagt  nicht  stört,  sondern  gefährdet. 

Wenn  im  Sinne  des  Gesetzes  jede  Anreizung  zu  Haß 
und  Verachtung  strafbar  wäre,  wenn  im  Sinne  des  Ge- 
setzes schon  durch  die  bloße  Anreizung  zu  diesen  bloßen 
inneren  Empfindungen  der  öffentliche  Friede  gestört  wäre, 
so  würde  der  Gesetzgeber  eben  sagen  müssen :  wer  den 
öffentlichen  Frieden  dadurch  stört,  daß  er  anreizt.  Dann 
würde  es  vielleicht  scheinen  können,  daß  diese  Störung 
jedesmal  eingetreten  wäre,  wenn  zu  Haß  und  Ver- 
achtung angereizt  worden  ist. 

Gefährden  aber  heißt:  die  Möglichkeit  einer 
Störung  herbeiführen,  und  durch  diesen  Ausdruck  zeigt 
also  der  Gesetzgeber,  daß  er  unter  dem  öffentlichen  Frie- 
den nicht  die  Eintracht  der  Gemüter  —  die  ja  schon  ge- 
stört, nicht  bloß  gefährdet  wäre  —  sondern  den 
Frieden  in  den  Straßen  versteht,  daß  er  sich  die  Stö- 

270 


rung  des  öffentlichen  Friedens  noch  nicht  notwendig  da- 
durch eingetreten  denkt,  daß  zu  den  inneren  Empfindungen 
des  Hasses  und  der  Verachtung  angereizt  ist,  und  daß 
also  nicht  jede  solche  Anreizung  strafbar  sein  solle,  son- 
dern nur  dann,  wenn  sie  den  Frieden  in  den  Stra- 
ßen der  Gefahr  einer  Störung  aussetzt;  mit  anderen 
Worten :  wenn  sie,  die  Anreizung  zu  Haß  und  Verach- 
tung, einen  solchen  Grad  von  Gefährlichkeit 
hat,  daß  sie  gefährdet,  d.h.  zu  äußeren  unerlaubten 
Handlungen  führen  kann.  Der  §  100  ist  also  nicht  so  zu 
verstehen :  Wer  zu  Haß  und  Verachtung  anreizt,  der  ge- 
fährdet den  öffentlichen  Frieden  und  soll  bestraft  wer- 
den. Dies  wäre  eine  ebenso  juristisch  wie  schon  gram- 
matisch bodenlos  falsche  Auslegung.  Sondern  er  ist  so 
zu  verstehen:  wenn  jemand  den  öffentlichen  Frieden 
dadurch  in  Gefahr  bringt,  daß  er  zu  Haß  oder  Ver- 
achtung anreizt,  wenn  also  die  Anreizung  von  der  Art  ist, 
daß  sie  eine  Gefahr  für  den  öffentlichen  Frieden  in  sich 
einschließt,  so  soll  er  bestraft  werden.  Das  Gesetz 
stellt  also  in  dem  Wort  „gefährdet"  ein  Requisit  für 
die  Anreizung  auf ;  sie  muß  der  Art  sein,  daß  sie  wenig- 
stens möglicherweise  zu  äußeren  Handlungen,  zu 
einer  Gefährdung  des  Friedens  in  den  Straßen  führen 
kann,  um  strafbar  zu  sein. 

Wie  wenig  nun  dies  dritte  Requisit  hier  zutrifft, 
wie  wenig  meine  angebliche  Anreizung  der  Art  war,  auch 
nur  denkbarerweise  zu  aktuellen  Handlungen  führen,  den 
staatlichen  Frieden,  den  Straßenfrieden  gefährden  zu 
können,  dafür  lassen  Sie  mich  einfach  darauf  hin- 
verweisen, daß  ich  in  meinem  ganzen  Vortrage  mich  nur 
mit  hundertjährigen  Geschichtsperioden  beschäftige  und 
noch  am  Schlüsse  desselben  ausdrücklich  hervorhebe :  für 
einen  weltgeschichtlichen  Sonnenaufgang  seien  ein  und 

271 


zwei  Jahrzehnte  das,  was  eine  Stunde  in  dem  Natur- 
schauspiel eines  Tages ! 

So  liegt  denn  hier  eine  Anklage  vor,  von  deren  sämt- 
lichen Requisiten,  die  vereinigt  sein  müssen,  um  sie  zu  be- 
gründen, auch  nicht  ein  einziges  zutrifft ! 

Daß  Anklagen  erhoben  werden,  denen  das  eine  oder 
andere  Requisit  gebricht,  ist  häufig  vorgekommen. 

Eine  Anklage  aber,  bei  der  von  allen  erforderlichen 
Requisiten  auch  nicht  ein  einziges  zutrifft  —  eine 
solche  Anklage  verdient  einen  eigenen  und  in  jedem 
Sinne  des  Wortes  eigentümlichen  Ehrenplatz  im 
Tempel  der  Jurisprudenz. 

Inzwischen  —  audiatur  et  altera  pars ! x)  Werfen  wir 
noch  einen  letzten  Blick  auf  das,  was  der  Anklageakt 
selbst  zu  seiner  Begründung  sagt.  Vielleicht  zeigt  sich 
dabei,  daß  ich  nur,  ich'  weiß  nicht  durch  welche  künst- 
liche Darstellung  das  Dasein  und  die  Requisite  des  Ver- 
gehens versteckt  habe  —  oder  aber  vielleicht  zeigt  sich 
auch  dabei  die  gänzliche  Nichtigkeit  dieser  Anklage  in 
einer  noch  härteren  Weise  sogar,  als  sie  selbst  bisher 
schon,  zum  Vorschein  gekommen  ist. 

Einen  einzigen  Satz  enthält  die  Anklage,  der  ihren 
Tragebalken  bilden  soll.  Dafür  wird  aber  dieser  Satz 
wahrscheinlich  auch  aus  Kernholz  gezimmert  sein !  Die 
Anklageschrift  sagt  im  Eingang :  ,,die  leitenden  Gedanken 
dieses  Vortrages  sind  folgende"  und  nachdem  sie  nun 
ein  seinsollendes  Resümee  dieser  Gedanken  gegeben,  fährt 
sie  folgendermaßen  fort:  „Durch  diese  Darstellungen 
und  durch  die  mehrfach  wiederkehrenden  Hinweisungen 
auf  eine  demnächst  bevorstehende  soziale  Revolution  wer- 
den aber  offenbar  die  Arbeiter  zum  Hasse  und  zur  V  e  r  - 


x)  Hören  wir  auch  die  andere  Seite.  D.  H. 

272 


achtung  gegen  die  Bourgeoisie,  d.  h.  die  besitzlosen 
Klassen  gegen  die  Besitzenden  aufgereizt,  und  hierdurch 
der  öffentliche  Friede  gefährdet,  namentlich  da  darin  die 
direkte  Aufforderung  enthalten  ist,  mit  der  glühendsten 
und  verzehrendsten  Leidenschaft  das  Ziel  einer  Herr- 
schaft der  arbeitenden  Klassen  über  die  anderen  Klassen 
der  Gesellschaft  zu  verfolgen." 

Dies  ist  der  einzige  Satz  rechtlicher  Begründung,  den 
die  Anklageschrift  enthält.  Wenn  wir  diesen  Satz,  der 
einem  nicht  mit  robusten  Lungenflügeln  Begabten  das 
Asthma  zuziehen  könnte  und  der  gerade  so  geschrieben 
ist,  daß  er  unter  der  flimmernden  Undeutlichkeit  des 
Gedankenwirrwarrs,  den  er  anregt,  der  oberflächlichen 
Betrachtung  seine  gänzliche  Inhaltlosigkeit  verbergen  kann 
- —  wenn  wir  diesen  Satz  näher  untersuchen,  so  werden 
Sie  staunen,  meine  Herren,  über  die  Masse  juristischer 
Ungeheuerlichkeiten,  tatsächlicher  Unwahrheiten  und  Ent- 
stellungen und  endlich  schreiender  Sinnwidrigkeiten,  die 
er  enthält ! 

Wodurch  soll  ich  also  diesem  Satz  zufolge  zu  Haß 
und  Verachtung  angereizt  haben?  „Durch  diese  Dar- 
stellungen", sagt  der  Satz  ;  also  durch  rein  theoretische, 
durch  rein  objektiv-historische  Darstellung,  durch  das, 
was  der  Anklageakt  selbst  die  Darstellung  meiner  leiten- 
tenden  Gedanken  nennt,  durch  nichts  anderes  als  durch 
die  wissenschaftliche  Lehre  selbst,  soll  ich  zu 
Haß  und  Verachtung  angereizt  haben !  Der  Anklageakt 
mag  sich  also  winden  wie  er  will  —  er  kann  sich  nicht 
dem  Geständnis  entziehen,  daß  er  nichts  anderes  als  rein 
wissenschaftliche  Entwickelungen,  daß  er  die  Wissen- 
schaft und  ihre  Lehre  in  Anklage  stellt! 

Aber  der  Satz  fügt  noch  ein  „und"  hinzu.  Durch  dies© 
Darstellungen  „und  durch  die  mehrfach  wiederkehrenden 

18  La.»Uc.   Ge«.   Sckriftea.  Band  II.  273 


Hinweisungen  auf  eine  demnächst  bevorstehende  soziale 
Revolution"   soll  die  Anreizung  vollbracht  worden  sein. 

Welches  sind  die  Hinweisungen  auf  eine  ,, demnächst 
bevorstehende  soziale  Revolution"?  Wo  stehen 
sie  ?  Warum  zitiert  sie  der  Staatsanwalt  nicht  ?  Ich  for- 
dere ihn  dazu  auf!  Er  kann  sie  nicht  zitieren.  Es  exi- 
stieren in  dieser  Broschüre  keine  Stellen,  welche  seine 
Insinuationen  unterstützen  würden. 

Allerdings  gebrauche  ich,  wenn  ich  auch  nicht  von  einer 
„demnächst  bevorstehenden  sozialen  Revolution"  spreche, 
wie  der  Staatsanwalt  behauptet  —  ich  spreche  vielmehr 
nur  von  einer  mit  dem  Februar  1848  bereits  eingetretenen 
sozialen  Revolution  —  allerdings  gebrauche  ich  sehr  häu- 
fig im  Laufe  dieser  ganzen  Broschüre  das  Wort  „revo- 
lutionär" und  „Revolution".  Mit  diesem  Wort  will  mich 
der  Staatsanwalt  zu  Boden  schlagen !  Denn  er,  dasselbe 
immer  nur  in  seiner  engen  juristischen  Bedeutung  nehmend, 
vermag  das  Wort  „Revolution"  nicht  zu  lesen,  ohne  ge- 
schwungene Heugabeln  vor  seiner  Phantasie  zu  sehen ! 
Das  ist  aber  nicht  die  wissenschaftliche  Bedeutung  dieses 
Wortes,  und  schon  der  konstante  Sprachgebrauch  in 
meiner  Schrift  hätte  den  Staatsanwalt  darüber  belehren 
können,  daß  hier  das  Wort  in  seinem  anderen,  wissen- 
schaftlichen Sinne  genommen  ist.  So  nenne  ich  darin  die 
Entwickelung  des  Landesfürstentums  eine  revolutio- 
näre Erscheinung. 

So  erkläre  ich  ausdrücklich  die  Bauernkriege,  die  doch 
wahrhaftig  hinreichend  mit  Gewalt  und  Blutvergießen  ins 
Leben  traten,  für  eine  nur  in  ihrer  Einbildung  revolu- 
tionäre Bewegung,  für  eine  in  Wahrheit  durchaus  nicht 
revolutionäre,  für  eine  reaktionäre  Bewegung. 

Den  Fortschritt  der  Industrie  dagegen,  der  sich  im 
16.  Jahrhundert  entwickelt,  nenne  ich,  obgleich  dabei  doch 

274 


kein  Schwert  aus  der  Scheide  gezogen  wurde,  wiederholt 
und  fortlaufend  ein  „wirklich  und  wahrhaft  revo- 
lutionäres Faktum"  (p.  7)1),  ebenso  nenne  ich 
p.  171)  die  Erfindung  der  Baumwollenspinnmaschine  von 
1775  eine  vollständige,  eine  tatsächlich  eingetretene  Re- 
volution. 

Mißbrauche  ich  vielleicht  die  Sprache,  oder  führe  ich 
auch  nur  einen  neuen  Sprachgebrauch  ein,  indem  ich  das 
Wort  „Revolution"  in  diesem  Sinne  nehme  ?  indem  ich 
es  auf  die  friedlichsten  Erscheinungen  anwende  und  den 
blutigsten  Aufständen  verweigere  ? 

Schelling,  der  Vater,  sagt  (Untersuchungen  über  das 
Wesen  der  menschlichen  Freiheit,  Bd.  VII.  p.  351): 
„Der  Gedanke,  die  Freiheit  einmal  zum  eins  und  alles 
der  Philosophie  zu  machen,  hat  den  menschlichen  Geist 
überhaupt  nicht  bloß  in  bezug  auf  sich  selbst  in  Freiheit 
gesetzt  und  der  Wissenschaft  in  allen  ihren  Teilen  einen 
kräftigeren  Umschwung  gegeben,  als  irgendeine  frühere 
Revolution".  Schelling,  der  Vater,  sieht  also  gleich- 
falls nicht,  wie  die  Phantasie  des  Staatsanwalts,  bei  dem 
Worte  „Revolution"  Heugabeln  vor  seinen  Augen  blitzen. 
Er  nimmt  dies  Wort,  indem  er  es  auf  die  Einwirkung  des 
philosophischen  Grundprinzips  anwendet,  gleich  mir  in 
einem  mit  materieller  Gewalt  durchaus  nicht  zusammen- 
fallenden Sinne. 

Welches  ist  dieser  wissenschaftliche  Sinn  des  Wortes 
„Revolution",  und  wie  unterscheidet  sich  Revolution  von 
Reform  ? 

Revolution  heißt  Umwälzung,  und  eine  Revolution  ist 
somit  stets  dann  eingetreten,  wenn,  gleichviel  ob  mit  oder 
ohne  Gewalt  —  auf  die  Mittel  kommt  es  dabei  gar  nicht 


x)  Seite  156  und  Seite  168  des  gleichen  Bandes. 
18-  275 


an  —  ein  ganz  neues  Prinzip  an  die  Stelle  des  be- 
stehenden Zustandes  gesetzt  wird.  Reform  dagegen  tritt 
dann  ein,  wenn  das  Prinzip  des  bestehenden  Zustandes 
beibehalten  und  nur  zu  milderen  oder  konsequenteren  und 
gerechteren  Folgerungen  entwickelt  wird.  Auf  die  Mittel 
kommt  es  wiederum  dabei  nicht  an.  Eine  Reform  kann 
sich  durch  Insurrektion  und  Blutvergießen  durchsetzen 
und  eine  Revolution  im  größten  Frieden.  Die  Bauern- 
kriege waren  der  Versuch  einer  durch  Waffengewalt  zu 
erzwingenden  Reform.  Die  Entwicklung  der  Industrie 
war  eine  in  der  friedlichsten  Weise  sich  vollziehende 
totale  Revolution,  denn  ein  ganz  neues  Prinzip  wurde 
dadurch  an  Stelle  des  bis  dahin  bestehenden  Zustandes 
gesetzt.  Beide  Gedanken  werden  gerade  in  dieser  Bro- 
schüre sorgfältig  und  lang  entwickelt. 

Warum  hat  mich  der  Staatsanwalt  allein  nicht  ver- 
standen ?  Warum  ist  ihm  allein  unverständlich  geblieben, 
was  jeder  Arbeitsmann  verstand  ? 

Wenn  ich  also  selbst  von  einer  „demnächst  bevor- 
stehenden sozialen  Revolution"  gesprochen  hätte,  obgleich 
dies  nicht  der  Fall  ist,  hätte  ich  deshalb  notwendig  an 
gewaltsamen  Umsturz  an  Heugabeln  und  Bajonnette 
denken  müssen  ? 

Professor  Huber,  ein  durchaus  konservativer  Mann, 
ein  strenger  Royalist,  ein  Mann,  der  den  Lehrstuhl,  den 
er  an  der  Berliner  Universität  einnahm,  freiwillig  auf- 
gab, als  die  Verfassung  von  1850  eingeführt  wurde,  weil 
er,  wenn  ich  recht  berichtet  bin,  Anstand  nahm,  sie  zu 
beschwören,  aber  ein  Mann,  der  mit  rührender  Liebe  dem 
Wohle  der  arbeitenden  Klasse  zugetan  ist,  ihre  Entwicke- 
lung  mit  der  größten  Sorgfalt  studiert  und  über  dieselbe, 
besonders  über  die  Geschichte  der  kooperativen  Bewegung 
oder  der  industriellen  Assoziation  unter  den  Arbeitern  die 

276 


trefflichsten  Werke  geschrieben  hat,  sagt  in  dem  neuesten 
derselben  (Concordia  p.  24),  nachdem  er  nachgewiesen, 
daß  die  Arbeiterassoziationen  in  England,  Frankreich  und 
Deutschland  bereits  ein  Kapital  von  fünfzig  Millionen 
Talern  umsetzen,  wörtlich  folgendes : 

„Unter  diesen  Umständen  und  Einflüssen  und  an- 
gesichts der  oben  im  allgemeinen  angedeuteten  Er- 
fahrungen,  wird   es  hoffentlich  keiner   Verwahrung 
gegen   den  Vorwurf  utopischer  Träumereien   allge- 
meiner Weltbeglückung  bedürfen,  wenn  wir  eine  sehr 
wesentliche  und  einer  gänzlichen  sozialen  und  volks- 
wirtschaftlichen Reform  gleichkommende  Hebung  der 
bisherigen    wesentlich    proletarischen   Zustände    der 
Fabrikbevölkerung  nicht  nur  als  eine  praktisch  mög- 
liche,  sondern  als  eine  im  gewöhnlichen  Lauf 
der  Dinge  sichere  Folge  der  kooperativen 
Entwickelung  in  Aussicht  stellen." 
Hier  wird  also  ein  gänzlicher  sozialer  Umschwung  als 
vollständig  sicher  und  im  gewöhnlichen  friedlichen  Lauf 
der   Dinge  eintretend  infolge  der  Assoziationsbewegung 
vorausgesagt.  Wie  nun,  wenn  ich  umsomehr  von  der  ver- 
einigten  Macht  beider   Faktoren,   von  der  Assoziations- 
bewegung  und   von   dem  allgemeinen   Stimmrecht,  einen 
solchen  erwartet  hätte  ? 

Was  kann  ich  für  die  literarische  Unbelesenheit  des 
Staatsanwalts  ?  für  seine  Unbekanntschaft  mit  dem,  was 
sich  in  allen  Richtungen  der  Gegenwart  bereits  vollbringt 
und  von  der  Wissenschaft  bereits  anerkannt  und  einregi- 
striert worden  ist  ?  Bin  ich  der  wissenschaftliche  Prügel- 
junge des  Staatsanwalts?  Ja,  wenn  ich  das  wäre,  wenn 
ich  einzustehen  hätte  für  diese  seine  Unbekanntschaft  mit 
alle  dem,  was  auf  den  verschiedenartigsten  Gebieten  der 
Wissenschaft  bereits  Ausdruck  und  Anerkennung  gefunden 

277 


hat  —  die  Strafen,  die  Sie  mir  dann  in  Ihrer  Indigna- 
tion zudiktieren  dürften,  meine  Herren  Präsident  und 
Räte,  könnten  enorm  sein! 

Aber  selbst  abgesehen  von  alledem  —  wie  kann  die 
Hinweisung  auf  eine  demnächst  bevorstehende  soziale  Re- 
volution —  selbst  im  Heugabelsinne  —  zu  Haß  und 
Verachtung  gegen  die  Bourgeoisie  anreizen? 
Und  das  ist  es  doch,  was  der  Staatsanwalt  behaupten 
muß  und  in  jedem  Satz  wirklich  behauptet.  Haß  und  Ver- 
achtung kann  gegen  jemand  nur  durch  seine  eigenen  Hand- 
lungen und  deren  Bekanntmachung  hervorgerufen  werden. 
Wie  kann  aber  das,  was  Christoph  tut,  gegen  Peter  Haß 
und  Verachtung  erzeugen?  Wenn  also  jemand  sagte:  „Die 
Arbeiter  werden  eine  soziale  Revolution  machen",  wie 
kann  diese  Hinweisung  gegen  die  Bourgeoisie  Haß 
und  Verachtung  erregen  ?  Es  fehlt  dem  Satze  also  sogar 
an  jedem  grammatisch-logischen  Sinn.  Er  ist  nicht  nur 
dreimal  nicht  wahr,  er  ist  selbst  sinnwidrig  und  sinnlos. 
Mindestens  bleibt  er  für  mich  unverständlich.  Ich  ver- 
stehe die  Sprache  des  Staatsanwalts  ebensowenig,  als  er 
die  meinige  versteht.  Im  Griechischen  nannte  man  den- 
jenigen barbaros,  einen  Barbar,  der  unsere  Sprache  nicht 
verstand  und  dessen  Sprache  wir  nicht  verstanden.  Und 
so  sind  wir  beide,  der  Staatsanwalt  und  ich,  Barbaren 
für  einander ! 

Aber  endlich  weist  jener  Satz  der  Anklageschrift,  mit 
dessen  Analyse  ich  mich  befasse,  noch  ein  drittes  Moment 
nach,  wodurch  ich  zu  Haß  und  Verachtung  gegen  die 
Bourgeoisie  angereizt  haben  soll.  Er  leitet  dies  mit  einem 
„namentlich"  ein.  Es  soll  durch  diese  Darstellungen  und 
diese  Hinweisungen  zu  Haß  und  Verachtung  angereizt 
worden  sein,  „namentlich  da  darin  auch  die  direkte 
Aufforderung  enthalten  ist,  mit  der  glühendsten  und  ver- 

278 


zehrendsten  Leidenschaft  das  Ziel  einer  Herrschaft  der 
arbeitenden  Klassen  über  die  anderen  Klassen  der  Ge- 
sellschaft zu  verfolgen."  Gesetzt,  dem  wäre  so  —  die 
Aufforderung  an  eine  Klasse  der  Gesellschaft,  das  ehr- 
geizige Ziel  einer  Herrschaft  über  die  anderen  Klassen 
zu  verfolgen,  würde  mannigfachen  Tadel  verdienen 
müssen,  aber  gesetzlich  wäre  sie  immer  noch  ganz 
erlaubter  Natur,  wenn  sie  nicht  zu  strafbaren  Handlungen 
zu  schreiten  anreizt.  Jede  Klasse  der  Gesellschaft  kann 
nach  der  Herrschaft  über  den  Staat  streben,  solange 
sie  nicht  zu  unerlaubten  Mitteln  zur  Verwirklichung 
dieses  Zieles  greift.  Kein  Ziel  ist  staatlich  strafbar, 
immer  nur  die  Mittel  sind  es.  Der  reine  Tendenzprozeß, 
mit  dem  wir  es  hier  zu  tun  haben,  muß  naturgemäß  in 
jeder  Zeile  der  Anklageschrift  zum  Vorschein  kommen, 
indem  sie  immer  nur  anklagt,  zu  Zielen  aufzufordern, 
nie  strafbare  Mittel  oder  die  Aufforderung  dazu  in 
meinem  Vortrage  nachzuweisen  versucht.  Und  wäre 
selbst  von  mir  aufgefordert  worden,  durch  strafbare 
Mittel  das  Ziel  einer  Herrschaft  der  arbeitenden  Klassen 
über  die  anderen  Klassen  der  Gesellschaft  zu  verfolgen, 
so  würde  ich  dann  unter  Umständen  auf  Grund  des  Ar- 
tikel 61 x)  oder  auf  andere  Artikel  des  Strafgesetzes  hin 
angeklagt  werden  können,  niemals  aber  auf  §  100,  nie- 
mals auf  Grund  dessen:  die  Arbeiter  zu  HaßundVer- 
achtung  angereizt  zu  haben.  Denn  durch  die  Aufforde- 
rung, nach  einer  Herrschaft  über  die  anderen  Klassen  der 
Gesellschaft  zu  trachten,  würden  die  Arbeiter  zum  Ehr- 
geiz, aber  niemals  zum  Haß  und  zur  Verachtung 
gegen  Dritte  aufgefordert  sein.  Der  Ehrgeiz  der  Ar- 
beiter ließe  sich  doch  nicht  der  Bourgeoisie  impu- 


L)  d.  h.  Hochverrat. 

270 


tieren,  und  weil  ihr  nicht  einmal  imputabel,  kann  doch 
auch  nicht  Haß  und  Verachtung  gegen  sie  dadurch  er- 
regt werden !  Dieser  Satz  entbehrt  also  wiederum  eines 
jeden  grammatisch-logischen  Sinnes.  Das  „namentlich", 
mit  welchem  die  Anklageschrift  diesen  letzten  Beweis 
für  die  Anreizung  zum  Haß  einleitet,  ist  vielmehr  ein 
„namenlos",  nämlich  eine  namenlos  sinnwidrige 
Behauptung.  Wo  aber  hat  endlich  der  Staatsanwalt 
aus  meiner  Schrift  herausgelesen,  daß  ich  dazu  aufge- 
fordert habe,  das  Ziel  einer  „Herrschaft  der  arbeiten- 
den Klassen  über  die  anderen  Klassen  der  Gesell- 
schaft zu  verfolgen?" 

Ich  spreche  in  meiner  ganzen  Broschüre  nur  davon, 
daß  es  die  Bestimmung  der  mit  dem  Februar  1848  be- 
gonnenen Weltperiode  sei,  das  sittliche  Prinzip  des 
Arbeiterstandes,  die  in  meiner  Broschüre  entwickelte  und 
Ihnen  im  Eingang  dieser  Rede  rekapitulierte  Idee  des 
Arbeiterstandes,  zum  herrschenden  Prinzip  der  Gesell- 
schaft zu  machen,  diese  Idee  zur  leitenden  Staatsidee 
zu  machen. 

Ich  drücke  mich  wiederholt  auf  das  schärfste  und  be- 
stimmteste so  aus.  Ich  sage  p.  31 1),  wie  1789  die  Revo- 
lution des  dritten  Standes  war,  so  sei  es  diesmal  der  vierte 
Stand,  „welcher  sein  Prinzip  zum  herrschenden  Prin- 
zip der  Gesellschaft  erheben  und  alle  ihre  Einrichtungen 
mit  ihm  durchdringen  will."  Oder  p.  32 2):  „Wer  also 
die  Idee  des  Arbeiterstandes  als  das  herrschende  Prin- 
zip der  Gesellschaft  anruft"  und  auf  derselben  Seite: 
„Das  Prinzip  des  Arbeiterstandes  als  das  herr- 
schende Prinzip  der  Gesellschaft  soll  jetzt  von  uns 
noch   in   dreierlei    Beziehung   betrachtet   werden."    Und 

*)  Seite  186  des  gleichen  Bandes. 
2)  Seite  187  des  gleichen  Bandes. 

280 


p.  331):  „Vielleicht  kann  der  Gedanke,  das  Prinzip 
der  untersten  Klassen  der  Gesellschaft  zu  dem  herr- 
schenden Prinzip  des  Staates  und  der  Gesellschaft 
zu  machen,  als  ein  sehr  gefährlicher  erscheinen."  Ich 
entwickle  dann  von  p.  39 2)  ab  den  Unterschied  der  sitt- 
lichen und  politischen  Idee  der  Bourgeoisie  und  der  sitt- 
lichen und  politischen  Idee  des  Arbeiterstandes  und 
schließe  p.  42 3)  mit  den  Worten:  „Das  ist  es,  meine 
Herren,  was  die  Staatsidee  des  Arbeiterstandes 
genannt  werden  muß"  usw. 

Und  hieraus,  daß  ich  eine  hohe,  sittliche  Idee  als  be- 
rufen darstelle,  leitende  Staatsidee  in  der  jetzigen  Ge- 
schichtsperiode zu  werden,  die  höchste  sittliche  Idee, 
welche  meine  Intelligenz  fassen  kann,  die  höchste  sitt- 
liche Idee,  welche  bis  jetzt  von  der  Staatsphilosophie 
herausgerungen  worden  ist,  und  daraus,  daß  ich  den  Nach- 
weis führe,  diese  Idee  sei,  als  dem  natürlichen  Instinkt 
und  der  ökonomischen  Lage  des  Arbeiterstandes  natur- 
gemäß entsprechend,  die  Idee  des  Arbeiterstandes 
zu  nennen  —  hieraus  macht  mir  der  Staatsanwalt  die 
Ungeheuerlichkeit,  ich  hätte  die  arbeitenden  Klassen  auf- 
gefordert, das  Ziel  einer  Klassenherrschaft  über 
die  anderen  Klassen  der  Gesellschaft  zu  ver- 
folgen. 

Der  Staatsanwalt  scheint  zu  glauben,  daß  ich  die  be- 
sitzenden Klassen  von  den  arbeitenden  Klassen  unter- 
jocht wissen,  daß  ich  die  Geschichte  umkehren  und  etwa 
die  Gutsbesitzer  und  Fabrikanten  zu  den  Hörigen  und 
Handlangern  der  Arbeiter  machen  will. 

War  denn  aber,   eine  wie  verschiedene  Sprache  wir 

*)  Seite  188  des  gleichen  Bandes. 

2)  Seite  195  des  gleichen  Bandes. 

3)  Seite  199  des  gleichen  Bandes. 

281 


beide  auch  sprechen,  und  welche  Barbaren  wir  für  ein- 
ander auch  sein  mögen,  irgendein  solches  oder  ähnliches 
Mißverständnis  nur  möglich? 

Ich  entwickle  p.  32  *)  ausführlich :  gerade  dadurch 
unterscheide  sich  der  vierte  Stand,  daß  in  seinem  Prinzip 
keine  ausschließende  Bedingung  weder  rechtlicher  noch 
tatsächlicher  Art  enthalten  ist,  die  er  als  herrschendes 
Privilegium  gestalten  und  durch  die  Einrichtungen  der 
Gesellschaft  hindurchführen  könnte.  Ich  sage  wörtlich 
(p.  32) 2):  „Arbeiter  sind  wir  alle,  insofern  wir  nur 
eben  den  Willen  haben,  uns  in  irgendeiner  Weise  der 
menschlichen  Gesellschaft  nützlich  zu  machen.  Dieser 
vierte  Stand,  in  dessen  Herzfalten  daher  kein  Keim 
einer  neuen  Bevorrechtigung  mehr  enthalten  ist,  ist  eben 
deshalb  gleichbedeutend  mit  dem  ganzen  Menschen- 
geschlecht. Seine  Sache  ist  daher  in  Wahrheit  die 
Sache  der  gesamten  Menschheit ;  Seine  Freiheit  ist  die 
Freiheit  der  Menschheit  selbst,  Seine  Herrschaft  ist  die 
Herrschaft  aller."  Und  ich  fahre  darauf  fort:  ,,Wer  also 
die  Idee  des  Arbeiterstandes  als  das  herrschende  Prin- 
zip der  Gesellschaft  anruft  in  dem  Sinne,  wie  ich  Ihnen 
dies  entwickelt,  der  stößt  nicht  einen  die  Klassen  der 
Gesellschaft  spaltenden  und  trennenden  Schrei  aus ;  der 
stößt  vielmehr  einen  Schrei  der  Versöhnung  aus,  einen 
Schrei,  der  die  ganze  Gesellschaft  umfaßt,  einen 
Schrei  der  Ausgleichung  für  alle  Gegensätze  in 
den  gesellschaftlichen  Kreisen"  usw.  Und  während  ich 
aus  tiefster  Seele  und  aus  vollster  Brust  nach  der  Be- 
endigung aller  Klassenherrschaft  und  aller  Klassen- 
gegensätze rufe,  beschuldigt  mich  der  Staatsanwalt,  die 


*)  Seite  186  ff.  des  gleichen  Bandes. 
2)  Seite  186  des  gleichen  Bandes. 


282 


Arbeiter    zur    Klassenherrschaft    über    die    besitzenden 
Klassen  aufgefordert  zu  haben ! 

Noch  einmal,  wie  ist  ein  so  erstaunliches  Mißverständ- 
nis erklärlich  ?  Lassen  Sie  mich  wieder  den  Vater  gegen 
den  Sohn  anfuhren : 

„Das  Medium  —  sagt  Schelling  (Bd.  I  p.  443)  in 
seinen  Abhandlungen  zur  Erläuterung  des  Idealismus 
der  Wissenschaftslehre  —  das  Medium,  wodurch 
Geister  sich  verstehen,  ist  nicht  die  umgebende  Luft, 
sondern  die  gemeinschaftliche  Freiheit,  deren  Er- 
schütterungen bis  ins  Innerste  der  Seele  sich  fort- 
pflanzen. Wo  der  Geist  eines  Menschen  nicht  vom 
Bewußtsein  der  Freiheit  erfüllt  ist,  ist  alle 
geistige  Ve rbindung  unterbrochen,  nicht  nur 
mit  anderen,  sondern  sogar  mit  ihm  selbst.  Kein 
Wunder,  daß  er  sich  selbst  ebensogut  als  anderen  un- 
verständlich bleibt  und  in  seiner  fürchterlichen  Einöde 
nur  mit  eiteln  Worten  sich  ermüdet,  denen  kein  freund- 
licher Widerhall  aus  eigner  oder  aus  fremder  Brust 
antwortet.  Einem  solchen  unverständlich 
bleiben,  ist  Ruhm  und  Ehre  vor  Gott  und 
den  Menschen  !"  . . . 
So  Schelling  der  Vater  ! 

Ich  stehe  jetzt  am  Schlüsse,  meine  Herren.  Umsonst 
frage  ich  mich,  ob  es  möglich  war,  sich  einen  Erfolg  von 
dieser  Anklage  bei  Ihnen,  meine  Herren  Präsident  und 
Räte,  zu  versprechen.  Aber  vielleicht  lag  eine  andere 
Berechnung  zugrunde.  Der  politische  Kampf  zwi- 
schen der  Bourgeoisie  und  der  Regierung  hat  eine  ge- 
wisse matte  Lebhaftigkeit  angenommen.  Vielleicht  sagte 
man  sich,  daß  unter  diesen  Umständen  die  Anklage  auf 
Anreizung  der  nichtbesitzenden  Klassen  zum  Haß  und 
zur  Verachtung  gegen  die  Besitzenden  als  ein  treffliches 

283 


Ableitungsmittel  dienen  könne ;  vielleicht  hoffte  man,  daß 
eine  solche  Anklage,  wenn  auch  abgewiesen  von  Ihnen 
—  Sie  kennen  den  alten  Grundsatz :  calumniare  audacter, 
semper  aliquid  haeret  (verleumde  kühn,  es  bleibt  doch 
stets  was  hängen)  —  immer  noch  wirken  würde  wie  ein 
nasses  Handtuch  um  das  in  leiser  Röte  erglühende  Ge- 
sicht unserer  Bourgeoisie  geworfen,  und  ich  sollte  der 
hierfür  in  die  Wüste  gestoßene  Sühnbock  sein !  Aber 
auch  diese  Absicht,  meine  Herren,  wird  nicht  erreicht 
werden. 

Sie  wird  zuschanden  werden  vor  der  einfachen  Lek- 
türe jener  Broschüre,  zu  der  ich  die  Bourgeoisie  vor 
allem  auffordere.  Sie  wird  zuschanden  werden  vor  der 
Macht  meiner  Stimme,  und  gerade  deshalb  habe  ich  auch 
das  Tatsächliche  in  meinen  Verteidigungsmitteln  so  ein- 
gehend entwickeln  müssen.  Bourgeoisie  und  Arbeiter 
sind  v/ir  die  Glieder  eines  Volkes  und  ganz  einig 
gegen  unsere  Unterdrücker!  —  Ich  schließe.  Ein 
Mann,  welcher,  wie  ich  Ihnen  dies  erklärt  habe,  sein 
Leben  dem  Wahlspruche  gewidmet  hat,  „die  Wissen- 
schaft und  die  Arbeiter"  dem  würde  auch  eine  Ver- 
urteilung, die  er  auf  seinem  Wege  findet,  keinen  anderen 
Eindruck  machen  können,  als  etwa  das  Springen  einer 
Retorte  dem  in  seine  wissenschaftlichen  Experimente  ver- 
tieften Chemiker.  Mit  einem  leisen  Stirnrunzeln  über  den 
Widerstand  der  Materie  setzt  er,  sowie  die  Störung  be- 
seitigt  ist,   ruhig  seine   Forschungen  und  Arbeiten  fort. 

Aber  um  der  Nation  und  ihrer  Ehre  willen,  um  der 
Wissenschaft  und  Ihrer  Würde,  um  des  Landes  und  seiner 
gesetzlichen  Freiheit,  um  des  Angedenkens  willen,  das 
die  Geschichte  Ihren  eigenen  Namen,  meine  Herren  Prä- 
sident und  Räte,  bewahren  wird,  rufe  ich  Ihnen  zu : 
Sprechen  Sie  mich  frei ! 

284 


DIE  INDIREKTE  STEUER 

UND  DIE  LAGE 

DER  ARBEITENDEN  KLASSEN 

EINE  VERTEIDIGUNGSREDE 

VOR  DEM  KÖNIGL.  KAMMERGERICHT  ZU  BERLIN 
GEGEN  DIE  ANKLAGE,  DIE  BESITZLOSEN  KLASSEN 
ZUM  HASS  UND  ZUR  VERACHTUNG  GEGEN  DIE 
BESITZENDEN  ÖFFENTLICH  ANGEREIZT  ZU  HABEN 

VON 

FERDINAND  LASSALLE 


DER  ERSTE  ABDRUCK  ERSCHIEN 
IM  VERLAG  VON  MEYER  &  ZELLER,  ZÜRICH  1863 


VORBEMERKUNG. 

Gegen  das  Erkenntnis  des  Berliner  Stadtgerichts,  das 
Lassalle  zwar  von  der  Anklage  der  Verbreitung  der 
Broschüre  „Über  den  Zusammenhang  usw."  freisprach, 
ihn  aber  auf  Grund  des  ebenso  betitelten  Vortrages  zu 
vier  Monaten  Gefängnis  verurteilte,  legten  sowohl  die 
Staatsanwaltschaft  als  auch  Lassalle  selbst  bei  der  zu- 
ständigen Berufungsinstanz,  dem  Berliner  Kammer- 
gericht, Berufung  ein.  Die  schriftliche  Rechtfertigung 
Lassalles  stützte  sich  im  wesentlichen  auf  die  kritischen 
Randglossen,  die  das  Heft  3  der  Broschürenfolge  „der  Las- 
sallesche Kriminalprozeß"1)  bilden,  für  die  mündliche 
Verteidigung  vor  dem  Kammergericht  dagegen  arbeitete 
Lassalle  die  hier  folgende  Rede  „Die  indirekte  Steuer 
und  die  Lage  der  arbeitenden  Klassen"  aus  und  ließ 
sie  bereits  im  Sommer  1863  im  Druck  erscheinen,  wäh- 
rend die  Gerichtsverhandlung,  für  die  sie  der  Form  nach 
bestimmt  war,  erst  am  12.  Oktober  des  genannten  Jahres 
stattfand. 

In  der  Verhandlung  selbst  ist  dagegen  die  Rede  in  der 
vorliegenden  Gestalt  nicht  gehalten  oder  verlesen  worden. 
Lassalle  beschränkte  sich  vielmehr  dort  darauf,  eine 
längere  Stelle  aus  der  Rede  „Die  Wissenschaft  und  die 


L)  S.Band  11  dieser  Ausgabe. 

287 


Arbeiter" :  die  Sätze  von  „Ich  bin  angeklagt  (S.  255  un- 
serer Ausgabe)  bis  „was  eine  Stunde  in  dem  Naturschau- 
spiel eines  Tages"  (S.  272  unserer  Ausgabe)  zu  wieder- 
holen, sowie  verschiedene  Auszüge  aus  der  schriftlich 
ausgearbeiteten  Rede  vorzutragen,  die  aber  zusammen 
nicht  ganz  den  vierten  Teil  derselben  ausmachen.  Wie 
aus  dieser  Zusammenstellung  hervorgeht,  welche  die 
„Vossische  Zeitung"  vom  20.  Oktober  1863  darüber 
veröffentlichte,  und  die  ihrem  Berichterstatter  unzweifel- 
haft von  Lassalle  selbst  oder  seinem  Verteidiger,  dem 
Rechtsanwalt  Holthoff,  geliefert  worden  war,  waren 
dies  folgende  Stücke: 

„Welche  Autorität  also..."  bis:  „Drucksachen  der 
Zweiten  Kammer",  Bd.  II,  Jahrgang  1849  (S.  440 
dieser  Ausgabe).  —  „Zwar  ruft  das  Ministerium..." 
bis:  „nicht  zu  brechen  vermöge"  (S.  449).  —  „Und 
die  Staats regierung  erklärt..."  bis:  „hinlänglich  vor- 
bereitet zu  finden"  S.  450).  —  „Ich  suche  dieser  Tat- 
sache abzuhelfen..."  bis:  „von  Unwahrheit  und  So- 
phismen" (S.  452).  —  „Gleichsam  intuitiv  habe  ich..." 
bis:  „und  bin  verurteilt"  (S.  454  bis  458).  —  „Und  noch 
mehr,  meine  Herren ..."  bis :  „den  Arbeitern  vorgetragen 
habe"  (S.  458  bis  466).  —  „Meine  Antwort  in  jure. . ." 
bis:  „gegen  die  Verfassung  des  Staates  vorliegt"  (S.  466 
bis  469).  —  „Noch  auf  zwei  Punkte  habe  ich. .  ."  bis: 
„gegen  jene  modernen  Barbaren"   (S.  474  bis  485).   — 

Welche  Gründe  Lassalle  veranlaßten,  auf  den  Vor- 
trag der  ganzen  Rede  zu  verzichten,  ist  in  keinem  der  uns 
zugängigen  Berichte  über  den  Prozeß  angedeutet.  Man 
wird  aber  kaum  fehlgehen,  wenn  man  annimmt,  daß  die 
Erkrankung  seiner  Sprachorgane,  infolge  deren  er  die 
Ende    September    am    Rhein    begonnene    Agitationstour 

288 


nicht  hatte  zu  Ende  führen  können1),  noch  nicht  so  weit 
gehoben  war,  daß  Lassalle  es  hätte  unternehmen  dürfen, 
die  acht  Druckbogen  umfassende  Schrift  von  Anfang  bis 
zu  Ende  vorzutragen.  Möglich  auch,  daß  die  Richter 
ihm  auf  Umwegen  zu  verstehen  gegeben  hatten,  daß  eine 
erhebliche  Kürzung  der  Rede  seiner  Sache  nicht  zum 
Schaden  gereichen  würde.  Wie  dem  jedoch  nun  gewesen 
sein  mag,  tatsächlich  scheint  die  Beschränkung,  die  Las- 
salle sich  auferlegte,  die  Herren  Kammergerichtsräte 
ziemlich  günstig  gestimmt  zu  haben,  denn  wenn  sie  auch 
die  vom  Stadtgericht  ausgesprochene  Verurteilung  des 
unter  Anklage  gestellten  Vortrages  aufrecht  erhielten,  so 
wandelten  sie  doch  die  Strafe  in  eine,  für  einen  Mann  in 
Lassalles  Vermögensverhältnissen  fast  minimale  Geld- 
strafe —  100  Taler  —  um.  Eine  so  winzige  Strafe 
einer  solchen  Anklage  gegenüber  kam  beinahe  einer  Frei- 
sprechung gleich,  die  vielleicht  auch  erfolgt  wäre,  wenn 
dies  nicht  die  Aufhebung  der  Konfiskation  der  Bro- 
schüre bedeutet  hätte. 

Die  Verhandlung  selbst  verlief  ohne  bemerkenswerten 
Zwischenfall.  Die  Staatsanwaltschaft  hatte  zwar  für  ein 
Stück  sensationellen  Anstrichs  dadurch  gesorgt,  daß  sie 
als  Belastungszeugen,  neben  dem  Professor  Adolph  Stahr, 
den  Abgeordneten  Schultze- Delitzsch  vorlud,  als  dessen 
Rivale  Lassalle  damals  beim  großen  Publikum  galt ;  aber 
da  es  sich  nicht  um  ein  sogenanntes  Sachverständigen- 
urteil über  den  Inhalt  des  inkriminierten  Vortrages,  son- 
dern nur  um  Abpressung  einer  Aussage  über  die  Ver- 


*)  Er  konnte  bekanntlich  infolge  totaler  Heiserkeit  in  Düssel- 
dorf seine  Rede  „Die  Feste,  die  Presse  usw."  nur  noch  in  ab- 
gekürzter Form  halten  und  mußte  die  Reise  nach  Hamburg 
ganz  aufgeben. 

19  Lassalle,    Ges.   Schriften.   Band  II.  289 


breitung  der  den  Vortrag  wiedergebenden  Broschüre  han- 
delte, wofür  natürlich  Schultze- Delitzsch  so  wenig  wie 
Stahr  zu  haben  war,  so  kam  es  auch  nicht  zu  der  er- 
warteten ,, Szene"  zwischen  den  beiden  Männern,  deren 
Namen  draußen  das  Kriegsgeschrei  zweier  sich  bitter  be- 
fehdender Parteien  geworden  waren. 

Das  Urteil  des  Kammergerichts  wurde  erst  acht  Tage 
nach  der  Verhandlung,  am  19.  Oktober,  bekannt  gegeben. 
Aus  ihm  ist  nur  soviel  hervorzuheben,  daß  es  die  Her- 
absetzung der  Strafe  damit  motiviert,  das  Gesetz  selbst 
stelle  für  das  Vergehen  gegen  den  in  Frage  kommenden 
Paragraphen  die  Abstufung  von  mäßiger  Geldstrafe  bis 
zu  längerer  Gefängnisstrafe  frei,  die  Vorstrafe  Lassalles 
aber,  welche  das  Strafgericht  als  Verschärfungsgrund  an- 
geführt habe,  gehe  bis  auf  das  Jahr  1849  zurück,  sei 
also  sozusagen  moralisch  verjährt. 

Über  den  Inhalt  der  Rede  oder  richtiger  wohl  Ab- 
handlung:  „Die  indirekte  Steuer  usw."  sei  hier  nur  so 
viel  gesagt,  daß  derjenige  Teil,  der  dem  Nachweis  ge- 
widmet ist  —  und  es  ist  der  bei  weitem  größere  Teil  der 
Schrift  —  daß  die  indirekten  Steuern  das  Mittel  waren, 
die  Steuerlast  von  den  besitzenden  Klassen  der  Gesell- 
schaft auf  die  Schultern  der  Nichtbesitzenden  abzuwälzen, 
von  geradezu  zwingender  Beweiskraft  ist.  Ein  erdrücken- 
des, mit  großem  Fleiß  zusammengestelltes  und  höchst 
anschaulich  geordnetes  Material  macht  die  Rede  zu  einer 
der  lehrreichsten,  die  Lassalle  verfaßt  hat.  Was  dagegen 
den  Nachweis  dafür  anbetrifft,  daß  es  speziell  die  Bour- 
geoisie gewesen  sein  soll,  welche  das  System  der  indirek- 
ten Steuern  in  der  unerhörtesten  Weise  entwickelt  habe, 
so  leidet  er  an  dem  Fehler,  daß  der  Begriff  Bourgeoisie 
einmal  in  seinem  weitesten  geschichtlichen  Sinne  genom- 

290 


men,  das  andere  Mal  aber  auf  die  kleine  Zahl  der  Finanz - 
und  Industriekönige  beschränkt  wird.  Bei  diesem  Neben- 
einanderlaufen zweier  so  wesentlich  verschiedener  Auf- 
fassungen wäre  es  geradezu  ein  Wunder,  wenn  nicht  hier 
und  da  Sätze  vorkämen,  die  mit  der  einen  oder  der  anderen 
im  strikten  Widerspruch  ständen.  Kein  Zweifel,  daß  Las- 
salle in  letzter  Instanz  recht  hat.  Aber  er  legt  sich  eine 
unmöglich  zu  erbringende  Beweislast  auf,  wenn  er  von 
der  Bourgeoisie  im  engeren  Sinne  ableiten  will,  was  gleich- 
zeitig auch  in  bezug  auf  den  zugleich  mit  der  Bourgeoisie 
aufkommenden,  aber  keineswegs  von  ihr  stets  beherrsch- 
ten modernen  Staat  gilt.  Speziell  die  Geschichte  Preu- 
ßens liefert  z.  B.  den  Beweis,  daß  es  neben  der  Bour- 
geoisie noch  andere  Mächte  gibt,  die  das  System  der 
indirekten  Steuern  trefflich  zu  kultivieren  wußten  und 
wissen.  Indes  hier  wurde  Lassalle  durch  seinen  Staats- 
kultus, der  ja  gerade  auch  in  dieser  Schrift  so  markant 
zum  Ausdruck  kommt,  daran  verhindert,  alle  Konsequen- 
zen zu  ziehen,  die  sich  aus  seinen  im  einzelnen  trefflichen 
Nachweisen  ergeben.  Ihm  und  dem  oben  geschilderten 
Widerspruch  ist  es  zuzuschreiben,  daß  Lassalle  in  einer 
der  wirkungsvollsten  Anklagen,  die  je  gegen  das  System 
der  indirekten  Steuern  erhoben  worden  sind,  am  Schluß 
den  Richtern  zurufen  konnte,  mit  ihm  das  „uralte  Vesta- 
feuer  aller  Zivilisation,  den  Staat"  zu  verteidigen  gegen 
„Barbaren",  von  denen  die  meisten  mindestens  theoretisch 
zehnmal  größere  Gegner  der  indirekten  Steuern  waren 
als  der  Staat,  in  dessen  Namen  dieselben  Richter  Recht 
sprachen. 

Mit  diesen  allgemeinen  Bemerkungen  mag  es  hier  ge- 
nügen. In  einer  Sonderausgabe  der  Rede,  die  im  Jahre 
1912  erschien,  habe  ich  sie,  da  sie  tatsächlich  eine  Ab- 

19*  291 


Handlung  bildet,  der  besseren  Übersichtlichkeit  halber  in 
kleine  Abschnitte  eingeteilt.  Hier  folgt  sie  jedoch  in  der 
Form,  in  der  Lassalle  sie  veröffentlicht  hat.  Ebenso  ver- 
bietet sich  für  diese  Ausgabe  die  Wiedergabe  des  ihr 
dort  beigegebenen  besonderen  Personen-  und  Sachregi- 
sters. Die  Noten  des  Herausgebers  zu  Einzelheiten  er- 
scheinen, um  einige  vermehrt,  in  der  Form  wieder,  die 
sie  in  der  ersten  Gesamtausgabe  hatten. 

Ed.  Bernstein. 


292 


DIE  INDIREKTE  STEUER 
UND  DIE  LAGE  DER  ARBEITENDEN  KLASSEN 


Meine  Herren ! 

Die  aufgeregten  Debatten,  welche  in  erster  Instanz  in 
diesem  Prozesse  stattgefunden  haben,  werden,  wie  ich 
hoffe,  heute  einer  größeren  Ruhe  Platz  machen.  Ich  kann 
meinerseits  die  Hand  hierzu  reichen,  weil  ich  mich  aus 
mannigfachen  Gründen  heute  in  einer  weit  besseren  Lage 
befinde  als  in  der  ersten  Instanz. 

Ich  brauche  die  Verteidigungseinreden  erster  Instanz 
heute  nicht  zu  entwickeln,  und  ich  habe  sie  in  meiner  ge- 
druckten Verteidigungsrede  Ihnen  als  pars  integra1)  mei- 
ner Appellationsrechtfertigung  überreicht,  und  diese  Ein- 
reden schützen  mich  daher  hier  und  würden  zu  wider- 
legen sein  —  falls  Sie,  ein  Verdacht,  den  ich  sehr 
fern  bin,  zu  hegen,  dem  ersten  Urteil  beitreten  wollten 
—  auch  ohne  daß  ich  sie  wiederhole.  Der  erste  Richter 
hat  eine  solche  Widerlegung  nicht  einmal  versucht! 

Ein  zweiter  Vorteil  meiner  heutigen  Lage  ist  der,  daß 
durch  das  Urteil  erster  Instanz  das  Feld  beschränkter 
geworden  ist.  In  erster  Instanz  mußte  ich  noch  meinen 
gesamten  Vortrag  verteidigen,  alles  decken,  da  der 
gesamte  Vortrag  von  der  Staatsanwaltschaft  angeklagt 
war.  Durch  die  Motive  des  ersten  Urteils  ist  naturgemäß 
das  Feld  des  Streites  begrenzt  worden.  Ich  habe  jetzt 
nicht  mehr  nötig,  alles  zu  verteidigen  wie  damals,  son- 
dern nur  noch  die  vom  Urteil  für  strafbar  befundenen 
Punkte. 


L)  Wesentliches  Bruchstück. 


295 


Ganz  besonders  ist  diese  Beschränkung  dadurch  ein- 
getreten, daß  das  Urteil  selbst  anerkannt  hat,  mein  Vor- 
trag sei  im  wesentlichen  rein  wissenschaftlicher  Natur, 
und  ferner,  er  sei  insoweit  durch  den  Artikel  20  der 
Verfassung  gedeckt.  Hierdurch  beschränkt  sich  die  De- 
batte der  Strafbarkeit  auf  das,  was  angeblich  außer  jenem 
wissenschaftlichen  Inhalt  noch  in  meinem  Vortrag  ent- 
halten gewesen  sein  soll.  Zwar,  daß  das  Urteil  selbst 
solche  Punkte  nicht  bezeichnet  hat,  noch  hat  bezeichnen 
können,  habe  ich  Ihnen  bereits  in  meiner  Appellations- 
rechtfertigung in  den  kritischen  Randnoten  zum  Urteil 
nachgewiesen.  Ich  habe  Ihnen  dort  außer  der  Widerlegung 
aller  einzelnen  Gründe,  welche  das  Urteil  geltend  macht, 
drei  große  Nachweise  geführt : 

1.  den  Nachweis,  daß  das  Urteil  selbst  mit  seinen 
eigenen  Worten  alles  das  für  rein  wissenschaftlich  und 
erlaubt  erklärt,  was  er  später  wieder  ebenso  mit  seinen 
eigenen  Worten  für  strafbar  erklärt ;  daß  sich  das  Urteil 
somit  in  einem  fortgesetzten  Widerspruch  Zeile  für  Zeile 
selbst  aufißt. 

2.  daß  das  Urteil,  statt  einen  verbrecherischen  Tat- 
bestand von  Worten  in  meinem  Vortrag  aufzeigen  zu 
können,  vielmehr  nur  die  unerhörteste  Gesinnungsinqui- 
sition treibt;  daß  es  in  Ermangelung  eines  solchen  ver- 
brecherischen Tatbestandes  Schlüsse  auf  von  mir  nicht 
ausgesprochene  Gesinnungen  macht  und  in  diesen 
auf  dem  Grunde  meiner  Seele  ruhenden,  nicht  ausgespro- 
chenen Gesinnungen  den  objektiven  Tatbestand  zur  Ver- 
urteilung finden  will ;  ja  daß  dies  Urteil,  wie  ich  Ihnen, 
die  Momente  der  Geschichte  an  der  Hand,  Punkt  für 
Punkt  bewiesen  habe,  in  dieser  Gesinnungsinquisition  noch 
v/eit  alle  Greuel  überschreitet,  durch  welche  die 
heilige  Inquisition,  die  mittelalterlichen  Glaubensprozesse 

296 


und  die  Schrecken  der  römischen  Kaiserzeit  die  Mit- 
und   Nachwelt  mit   Entsetzen   erfüllt  haben. 

3.  habe  ich  Ihnen  endlich  nachgewiesen,  daß  auch  so 
noch,  auch  noch  in  dieser  Verwechslung  von  Gesinnungs- 
inquisition und  kriminalistischem  Tatbestand,  das  Urteil, 
selbst  nach  seiner  eigenen  Ansicht,  immer  noch  nichts 
fand,  worauf  es  eine  Verurteilung  basieren  konnte, 
und  daß  es  deshalb  dazu  übergeht,  mir  Worte  unterzu- 
legen, die  ich  in  meinem  Vortrag  gar  nicht  gesagt  habe, 
und  Sätze  zu  verurteilen,  die  in  meiner  Bro- 
schüre gar  nicht  stehen. 

Ich  erinnere  nur  an  diese  Nachweisungen,  die  ich 
in  meiner  Appellationsrechtfertigung  geführt  habe,  ohne 
näher  auf  dieselben  zurückzukommen.  Ich  will  sie  hier 
nicht  wiederholen,  denn  mein  Zweck  ist  nicht  der,  wie 
man  irrig  von  meiner  Verteidigung  in  erster  Instanz  an- 
genommen hat,  Aufregung  hervorzubringen.  Son- 
dern ich  gehe  darin  nur  eben  so  weit,  daß  ich  mich  auch 
durch  die  Rücksicht  auf  Aufregung,  die  dadurch  hervor- 
gebracht werden  könnte,  nicht  abhalten  lassen  will, 
alles  das  zu  sagen  und  zu  entwickeln,  was  zu  meiner 
Verteidigung  nötig  oder  dienlich  ist. 

Was  ich  also  in  meiner  Appellationsrechtfertigung  ge- 
sagt habe,  die  furchtbaren  Nachweise,  die  ich  Ihnen  dort 
geführt,  lege  ich  Ihnen  hierdurch  nur  nochmals  warm, 
aber  gleichsam  stumm  ans  Herz,  ohne  darauf  zurückzu- 
kommen. 

Ich  rechne  diesen  Umstand,  nicht  genötigt  zu  sein, 
auf  die  aufregenden  Erörterungen  meiner  Verteidigungs- 
rede und  meiner  Appellationsrechtfertigungsschrift  zurück- 
kommen zu  müssen,  gleichfalls  unter  die  Vorteile  meiner 
heutigen  Situation. 

Worin  ich  aber  den  größten  Vorteil  derselben  finde, 

297 


ist  dies:  daß  ich  heute  vor  einem  höheren  Hofe  und 
somit  vor  einer  höheren  Intelligenz  plaidiere.  Wir 
sind  alle  ganz  in  unserer  Rolle,  meine  Herren !  Der  Hof 
erster  Instanz,  wenn  er  ein  der  Reform  bedürftiges  Urteil 
fällt  —  denn  wozu  wären  sonst  die  höheren  Höfe  da, 
wenn  nicht,  um  die  Urteile  der  unteren  zu  reformieren? 
—  ich,  wenn  ich  es  schlecht  finde,  Sie,  wenn  Sie  mir 
beistimmen  und  es  aufheben ! 

Endlich  aber  ist  ein  letzter  Vorteil  für  die  heutige 
Verhandlung  eingetreten,  der  dieselbe  weniger  aufregend 
zu  halten  verspricht,  ein  Umschlag  in  meiner  eigenen 
Stimmung. 

Es  ist  mir  in  erster  Instanz  von  der  Staatsanwaltschaft 
nicht  würdig  begegnet  worden,  und  ich  hoffe,  daß  sich  das 
heute  nicht  wiederholen  wird.  Es  wurde  behauptet,  daß  ich 
in  doloser  Weise,  um  Polizei  und  Gericht  zu  täuschen, 
den  Schein  der  Wissenschaftlichkeit  über  meinen  Vortrag 
gebreitet  habe. 

Meine  Herren,  ich  habe  es  ganz  unter  meiner  Würde 
gehalten,  dem  Staatsanwalt  hierauf  eine  andere  Antwort 
zu  geben  als  diejenige,  die  in  der  Tat  lag.  Der  Hof 
erster  Instanz  und  ebenso  Sie  selbst  werden  aus  meiner 
ersten  Verteidigung  hinreichend  die  Überzeugung  geschöpft 
haben,  wie  wenig  solche  Täuschungen  und  solche 
Vorwände  in  meinem  Charakter  liegen.  Ich  bin  vielmehr, 
wie  das  bei  solcher  Provokation  auch  nicht  anders  sein 
konnte,  in  meiner  Verteidigungsrede  viel  weiter  gegangen, 
viel  schonungsloser  gegen  die  Einrichtungen  des  Staates 
aufgetreten  als  in  meinem  Vortrag.  Es  liegt  in  der  Weise 
tapferer  Männer,  stärker  aufzutreten,  wenn  sie  provo- 
ziert werden,  nicht  sich  hinter  Täuschungen  zu  verbergen, 
und  das  war  die  tatsächliche  Antwort  und  die  tatsächliche 
Widerlegung,  die  ich  dem  Staatsanwalt  auf  jene  Impu- 

298 


tation  einer  feigen  Handlungsweise  schuldete.  Es  ist 
mir  in  dieser  Hinsicht  sogar  durch  das  verurteilende  Ge- 
richt selbst,  durch  die  Anerkennung,  daß  der  Vortrag 
allerdings  und  wesentlich  ein  rein  wissenschaftlicher  war, 
aber  trotzdem  strafbar  sein  soll,  hier  also  jedenfalls  von 
keinem  dolosen  Schein  die  Rede  ist,  bereits  die  erforder- 
liche Genugtuung  gegeben  worden. 

Aber  selbst  abgesehen  von  dieser  besonders  unpassen- 
den Weise,  in  welcher  die  Staatsanwaltschaft  damals  und 
zwar  schon  in  der  Anklageakte  ihren  Angriff  zu  moti- 
vieren versuchte,  befand  ich  mich  damals  in  der  Tat,  und 
wohl  mit  vollem  Recht,  in  einer  erregten  Stimmung.  Ver- 
setzen Sie  sich  einen  Augenblick  in  meine  Lage,  meine 
Herren,  in  die  Lage  eines  Gelehrten.  Die  Zeit,  welche 
andere  dem  Genüsse  und  der  Sucht  nach  Bereicherung 
widmen,  wird  von  ihm  mühsamen  Studien  geweiht.  In  den 
langen,  bei  dem  Scheine  seiner  Lampe  verbrachten  Näch- 
ten hält  seinen  Körper  das  eine  wach :  der  Durst  nach 
Wahrheit  und  das  Bewußtsein,  seinen  Mitmenschen  einen 
Dienst   zu    erweisen.    Dieser    Dienst   vergilt   sich   nicht ; 
weder  durch  äußere  Vorteile,  noch  durch  Anerkennung. 
Er  rechnet  auch  nicht  auf  solche  und  begehrt  sie  nicht. 
Er  hat  aus  der  Geschichte  gelernt,  daß  die  Anerkennung 
eine  Pflanze  ist,  welche  nur  auf  Gräbern  wuchert !  Aber 
während  er  eben  in  angestrengte  Meditationen  verloren, 
wird  er  durch  den  Ruf  geweckt  und  aus  seinen  Arbeiten 
aufgeschreckt,  daß  er  vor  die  Tribunale  gerissen  ist,  daß 
er  für  eben  das,  woran  er  uneigennützig  seine  beste  Kraft 
gesetzt,  und  wodurch  er  —  der  einzige  Lohn,  der  ihm 
wird  —  in  seinem  stillen  Bewußtsein,  der  Gesellschaft 
einen  Dienst  erwiesen  zu  haben1)  weiß,  jetzt  als  Ver- 

1)  Hier  sind  unzweifelhaft  beim  Druck  einige  Worte  aus- 
gelassen. Wahrscheinlich  hat  im  Manuskript  ein  Zwischensatz 

299 


brecher  bestraft  werden  soll!  Können  Sie  sich  da  wun- 
dern, meine  Herren,  daß  der  so  Aufgeschreckte  ent- 
rüstet auffährt,  die  Wissenschaft  zu  einem  blanken  Stahle 
schmiedet  und  erbittert  um  sich  schlägt  ? 

Das  war  also  die  naturgemäße  und  notwendige  Wir- 
kung jener  Anklage.  Durch  das  verurteilende  Urteil  sollte, 
scheint  es,  diese  Entrüstung  sich  nur  noch  gesteigert  haben. 
Statt  dessen  ist  sie  gerade  dadurch  umgeschlagen,  umge- 
schlagen in  eine  andere  Stimmung,  die  hier  näher  dar- 
zulegen überflüssig  ist,  da  sie,  wenn  ich  anders  nicht  ein 
zu  großes  Vertrauen  auf  die  Macht  der  Wahrheit  setze, 
noch  im  Laufe  dieses  Plaidoyers  Sie  selbst  ergreifen 
soll,  meine  Herren ! 

Wie  aus  dem  Vorhergesagten  hervorgeht,  werde  ich 
also  heute  nur  solche  Punkte  und  Einreden  ausfuhren, 
welche  ich  mir  in  meiner  Appellationsrechtfertigung  noch 
übrig  gelassen  habe,  und  hierzu  gehe  ich  jetzt  über. 

Den  Haupttragebalken  des  Urteils  bildet  das,  was  ich 
in  meinem  Vortrag  über  die  indirekten  Steuern  ge- 
sagt habe.  Hierdurch  soll  ich,  wie  das  Urteil  zu  wieder- 
holten Malen  als  sein  wahres  Fundament  hinstellt,  zu 
Haß  und  Verachtung  gegen  die  besitzenden  Klassen  an- 
gereizt haben. 

Sehen  wir  also  zunächst,  was  ich  in  meinem  Vortrage 
über  die  indirekten  Steuern  gesagt  habe.  Ich  entwickle 
daselbst  die  philosophische  Tatsache,  daß  jeder  herr- 
schende Stand  das  Prinzip,  auf  welchem  er  selbst  be- 
ruht, zum  herrschenden  Prinzip  aller  gesellschaftlichen 
Einrichtungen  macht,  ihnen  allen  das  ausschließliche  Ge- 


im  Sinne  von  „sich  für  seine  Mühe  allein  entschädigt"  (weiß) 

oder    „sich    gegen    jede    böswillige  Verdächtigung    gesichert" 
(weiß)  gestanden.  D.  H. 

300 


präge  seines  besonderen  Prinzips  aufdrückt.  Ich  hatte 
dies  S.  6  usw.  meines  Vortrages  *)  bei  der  Betrachtung 
der  Weltperiode  des  Adels  oder  des  Mittelalters  durch 
vier  große  Tatsachen  nachgewiesen.  Ich  gehe  infolge- 
dessen S.  19  usw.  meines  Vortrages2)  bei  der  Betrachtung 
der  zweiten,  auf  den  Kapitalbesitz  basierten  Weltperiode, 
oder  der  Herrschaft  der  Bourgeoisie,  daran,  zu  zeigen, 
daß  jenes  große,  alle  historische  Epochen  beherrschende 
Gesetz  sich  auch  hier  nicht  verleugnet  und  jetzt  die  Bour- 
geoisie genau,  und  zwar  unter  Betrachtung  derselben  vier 
Tatsachen,  an  denen  ich  dies  früher  von  dem  Adel  nach- 
gewiesen, den  Kapitalbesitz  mit  derselben  Konsequenz 
zum  herrschenden  Gepräge  und  Privilegium  der  Gesell- 
schaft macht,  wie  der  Adel  früher  den  Grundbesitz. 

Ich  zeige  dies  zuvörderst  an  dem  auf  einen  Zensus 
basierten  Wahlrecht,  entsprechend  der  auf  den  Grund- 
besitz basierten  Reichsverfassung  des  Mittelalters. 

Ich  gehe  hierauf  zur  Parallelisierung  des  zweiten  Punk- 
tes, der  Steuereinrichtung  über  und  sage  darüber  wörtlich, 
wie  folgt  (S.26)3): 

„Ebenso  in  bezug  auf  alle  anderen  Erscheinungen,  bei 
denen  ich  Ihnen  im  Mittelalter  den  Grundbesitz  als 
das  herrschende  Prinzip  nachgewiesen  habe. 

Ich  hatte  Sie  damals  auf  die  Steuerfreiheit  des 
adligen  Grundbesitzes  im  Mittelalter  aufmerksam  gemacht 
und  hatte  Ihnen  gesagt,  daß  jeder  herrschende,  privi- 
legierte Stand  die  Lasten  zur  Aufrechterhaltung  des 
öffentlichen  Wohles  auf  die  unterdrückten,  nicht  besitzen- 
den Klassen  abzuwälzen  sucht. 


*)  Seite  149  ff.  des  gleichen  Bandes. 

2)  Seite  170  ff.  des  gleichen  Bandes. 

3)  Seite  180  des  gleichen  Bandes. 


301 


Ganz  ebenso  die  Bourgeoisie.  Zwar  kann  sie  freilich 
nicht  offen  erklären,  daß  sie  steuerfrei  sein  will.  Ihr  aus- 
gesprochenes Prinzip  ist  vielmehr  in  der  Regel,  daß  ein 
jeder  im  Verhältnis  zu  seinem  Einkommen  steuern  solle. 
Aber  sie  erreicht  wiederum,  mindestens  so  gut  es  geht, 
dasselbe  Resultat  in  verkappter  Form  durch  die  Unter- 
scheidung von  direkten  und  indirekten  Steuern. 

Direkte  Steuern,  meine  Herren,  sind  solche,  welche, 
wie  die  klassifizierte  Einkommensteuer  oder  die  Klassen- 
steuer, vom  Einkommen  erhoben  werden  und  sich  daher 
nach  der  Größe  des  Einkommens  und  Kapitalbesitzes 
bestimmen.  Indirekte  Steuern  aber  sind  solche,  die  auf 
irgend  welche  Bedürfnisse,  z.  B.  auf  Salz,  Getreide, 
Bier,  Fleisch,  Heizungsmaterial,-  oder  z.  B.  auf  Bedürf- 
nis nach  Rechtsschutz,  Justizkosten,  Stempelbogen1)  usw. 
gelegt  werden,  und  die  sehr  häufig  der  einzelne  in  dem 
Preise  der  Dinge  bezahlt,  ohne  zu  wissen  und  zu  merken, 
daß  er  jetzt  steuert,  daß  es  die  Steuer  ist,  welche  ihm 
den  Preis  der  Dinge  verteuert. 

Nun  wird  Ihnen  bekannt  sein,  meine  Herren,  daß  je- 
mand, der  20-,  50-,  100 mal  so  reich  ist  als  ein  anderer, 
deshalb  durchaus  nicht  20-,  50-,  100 mal  so  viel  Salz, 
Brot,  Fleisch,  50-  oder  100  mal  so  viel  Bier  oder  Wein 
trinkt,  50-  oder  100  mal  so  viel  Bedürfnis  nach  Ofen- 
wärme und  also  nach  Heizungsmaterial  hat  wie  ein  Ar- 
beiter oder  Kleinbürger. 

Hierdurch  kommt  es,  daß  der  Betrag  aller  indirekten 


1)  Ob  Gebühren  für  Rechtsschutz  und  Justizkosten  als  in- 
direkte Steuern  zu  bezeichnen  sind,  wird  bestritten  werden  kön- 
nen oder  von  Art  und  Höhe  der  Gebührensätze  abhängen.  Da- 
gegen hat  der  Zwang  zur  Benutzung  von  Stempelbogen  für  Ein- 
gaben an  Behörden  usw.  unzweifelhaft  die  Bedeutung  einer  in- 
direkten Steuer.  D.  H. 

302 


Steuern,  statt  die  Individuen  nach  Verhältnis  ihres  Kapi- 
tals und  Einkommens  zu  treffen,  seinem  bei  weitem  größ- 
ten Teile  nach  von  den  Unbemittelten,  von  den  ärmeren 
Klassen  der  Nation  gezahlt  wird.  Nun  hat  zwar  die  Bour- 
geoisie die  indirekten  Steuern  nicht  eigentlich  erfunden ; 
sie  existierten  schon  früher.  Aber  die  Bourgeoisie  hat 
sie  erst  zu  einem  unerhörten  Systeme  entwickelt  und 
ihnen  beinahe  den  gesamten  Betrag  der  Staatsbedürfnisse 
aufgebürdet. 

Ich  werfe,  um  Ihnen  dies  zu  zeigen,  z.  B.  einen  Blick 
auf  den  preußischen  Staatshaushalt  des  Jahres  1855. 

Die  Gesamteinnahmen  des  Staates  in  diesem  Jahre 
betrugen  in  runder  Summe  108930000  Taler.  Davon 
gehen  ab,  aus  den  Domänen  und  Forsten  fließend,  also 
ein  Staatseinkommen  aus  Besitzungen,  das  hier  nicht  in 
Betracht  kommen  kann,  11967000  Taler.  Es  bleiben 
also  etwa  97  Millionen  anderweitiger  Staatseinnahmen 
übrig.  Von  diesen  Einnahmen  würden  der  Einteilung  des 
Budgets  zufolge  etwa  26  Millionen  aus  direkten  Steuern 
erhoben.  Dies  ist  aber  auch  nicht  wahr  und  scheint  bloß 
so,  weil  unser  Budget  dabei  nirgends  nach  wissenschaft- 
lichen Grundsätzen  verfährt,  sondern  sich  nur  danach  rich- 
tet, in  welcher  Weise  äußerlich  die  Steuern  eingetrieben 
werden.  Von  diesen  26  Millionen  gehen  vielmehr  ab  10 
Millionen  Grundsteuern,  die  zwar  von  dem  Grundbesitzer 
direkt  erhoben,  von  ihm  aber  wieder  auf  den  Getreidepreis 
abgewälzt  und  somit  definitiv  von  den  Getreidekonsumen- 
ten bezahlt  werden,  daher  eine  indirekte  Steuer  bilden1). 
Es  gehen  aus  denselben  Gründen  ab  2900000  Taler 
Gewerbesteuer. 


x)  Im  Jahre  1855  war  der  adlige  Grundbesitz  in  Preußen 
noch  von  der  Grundsteuer  befreit.  Über  die  Wirkung  der  Grund- 
steuer vergl.  die  Note  S.  429.  D.  H. 

303 


An  Einnahmen  aus  wirklich  direkten  Steuern  bleiben 
nur  übrig : 

2  928  000  Taler  aus  der  klassifizierten  Einkommen- 
steuer, 
7  884  000  Taler  aus  der  Klassensteuer  und 
2  036  000  Taler  aus  dem  Zuschlag, 
zus.  12848000  Taler. 

Also  12  800  000  Taler,  meine  Herren,  fließen  in  Wahr- 
heit aus  direkten  Steuern  auf  97  Millionen  Staatsein- 
nahmen. Was  über  diese  12800000  Taler  hinaus  geht, 
das  wird  —  man  muß  hier  wieder  nicht  der  unwissen- 
schaftlichen Rubrizierung  des  Budgets  folgen,  welches 
z.  B.  den  Ertrag  des  Salzmonopols  von  8300000  Taler 
oder  die  Einnahmen  aus  dem  Justizdienst  von  8849000 
Taler  nicht  zu  den  indirekten  Steuern  rechnet1),  —  was 
über  diese  12800000  Taler  hinausgeht,  das  wird,  sage 
ich,  mit  Ausnahme  weniger  und  sehr  unbedeutender  Posten, 
mit  denen  es  eine  besondere  Bewandtnis  hat,  samt  und 
sonders  aus  Einnahmequellen  aufgebracht,  welche  die  Na- 
tur von  indirekten  Steuern  haben,  das  wird  also  durch 
indirekte  Steuern  aufgebracht. 

Die  indirekte  Steuer,  meine  Herren,  ist  somit  das 
Institut,  durch  welches  die  Bourgeoisie  das  Privilegium 
der  Steuerfreiheit  für  das  große  Kapital  ver- 
w  i  r  k  1  i  c  h  t  und  die  Kosten  des  Staatswesens  den  ärmeren 
Klassen   der   Gesellschaft   aufbürdet." 

In  dem  Gesagten  sind  also  wörtlich  folgende  Thesen 
enthalten : 


*)  Den  8849000  Taler  Einnahmen  aus  dem  Justizdienst 
standen  natürlich  Kosten  in  Gestalt  von  Gehältern  an  Richter 
usw.  als  Ausgaben  gegenüber. 

304 


1.  daß  die  indirekten  Steuern  die  Individuen  nicht  im 
Verhältnis  ihres  Kapitals  und  Einkommens  treffen,  son- 
dern, zum  Unterschiede  von  den  direkten  Steuern,  welche 
dies  Verhältnis  innehalten,  die  ärmeren  Klassen  über  Ge- 
bühr belasten ; 

2.  daß  der  Betrag  der  indirekten  Steuern  daher  seinem 
bei  weitem  größeren  Teile  nach  von  den  ärmeren  Klassen 
der  Nation  aufgebracht  wird; 

3.  daß  zu  den  indirekten  Steuern  nicht  bloß  diejenigen 
gehören,  welche  das  Budget,  das  sich  bloß  an  den  äußeren 
Erhebungsmodus  hält  und  halten  kann,  unter  den  indirekten 
Steuern  aufführt,  sondern  alle  solche  Steuern,  die  den 
einzelnen  nicht  auf  Grund  seines  Besitzes,  sondern  durch 
die  Vermittlung  irgend  eines  besonderen  Bedürfnisses 
treffen ; 

4.  daß  daher  zu  den  indirekten  Steuern,  in  Wahrheit 
und  wissenschaftlich  gesprochen,  auch  die  Gewerbesteuern 
und  die  Grundsteuern  gehören,  welche  das  Budget  unter 
die  direkten  Steuern  stellt ; 

5.  daß  infolge  alles  dessen  das  von  mir  in  meinem 
Vortrage  betrachtete  Budget  von  1855  im  Betrage  von 
108930000  Talern  sich  aus  drei  Einnahmequellen  zu- 
sammensetzt :  a)  aus  einem  Einkommen  von  1 1  967  000 
Talern,  aus  Staatsbesitzungen,  b)  aus  einem  Einkommen 
von  12848000  Talern,  aus  der  direkten  Steuer  und  c) 
aus  den  den  gesamten  Überrest,  also  etwa  85  Millionen 
ergebenden  indirekten  Steuern. 

Diese  Darstellung  war  es,  welche  der  Staatsanwalt  in 
erster  Instanz  in  folgender  Weise  angriff.  Die  Richtigkeit 
der  mitgeteilten  Zahlen  bestritt  er  nicht  und  konnte  sie  frei- 
lich nicht  bestreiten.  Denn  sie  sind  aus  dem  offiziellen 
Staatshaushaltsetat  abgeschrieben.  Ich  überreichte  damals 

20  La6«ille.    Ges.    Sekrirten.    Band  II.  305 


ein  finanzstatistisches  Werk,  in  welchem  derselbe  abge- 
druckt war.  Ich  überreiche  heute  zu  den  Akten  des  Ge- 
richtes den  Staatshaushaltsetat  selbst  in  seiner  offiziellen 
Form. 

Aber,  sagte  der  Staatsanwalt,  diese  Darstellung  beruhe 
auf  einem  bloßen  Sophisma.  „Allerdings  —  sagt  er  wört- 
lich (S.  20  des  stenographischen  Berichtes) x)  —  ge- 
braucht der  Reiche  mehr  Salz,  Brot,  Fleisch,  Heizungs- 
material, denn  er  nährt  so  und  so  viel  Leute  gerade  aus 
den  unteren  Ständen  teils  an  seinem  Tisch,  teils  aber 
auch  durch  den  Lohn,  dessen  Höhe  nach  demselben  Ver- 
hältnis bemessen  ist.  Der  Angeklagte  übersieht  außerdem 
absichtlich,  daß  die  indirekten  Steuern  nicht  bloß  Salz, 
Fleisch,  Brot  und  Heizungsmaterial  treffen,  sondern  daß 
sie  auch  auf  anderen  Gegenständen  liegen,  vor  allem 
auf  Luxusartikeln.  Die  Steuern  hierauf,  z.  B.  auf 
Seide  und  selbst  auf  Zucker,  treffen  nicht  den  Armen. 
Ebenso  kommt  der  Arme  selten  in  die  Lage,  Stempel, 
namentlich  hohe,  zu  lösen,  partizipiert  also  auch  an  dieser 
—  indirekten !  —  (wie  der  Staatsanwalt  mit  ironischer 
Ausrufung  anführt)  Steuer  nicht.  Ich  glaube,  daß  in  dieser 
Beziehung  die  Sophistik  des  Angeklagten  klar  liegt  und 
daß,  wenn  er  in  solcher  Weise  vor  Arbeitern  spricht,  hierin 
eine  Anreizung  der  Zuhörer  zur  Störung  des  öffentlichen 
Friedens  in  unerhörtester  Art  vorliegt." 

Ich  hielt,  meine  Herren,  dies  Raisonnement  nicht  für 
geeignet,  irgend  eine  Antwort  zu  verdienen.  Ich  überging 
diesen  Punkt  in  meiner  Verteidigung  mit  Schweigen.  Der 
Staatsanwalt  aber  kommt  in  seiner  Replik  auf  denselben 
zurück :  „In  betreff  des  anderen  Grundes  —  sagt  er 
(S.  31   des   stenographischen   Berichts)    —    daß  in  der 


*)  Im  11.  Band  dieser  Ausgabe. 
306 


Tat  der  Inhalt  der  Rede  rein  wissenschaftlich  sei,  so 
erlaube  ich  mir,  besonders  hervorzuheben,  in  wie  wenig 
wissenschaftlicher  Weise  Angeklagter  zu  Werke  gegangen 
ist.  Er  hat  es  auch  nicht  für  gut  gefunden,  auf  diese  meine 
Behauptung  zu  erwidern.  Ich  sagte  ihm,  daß  in  dem 
Vortrage  unwahre  Tatsachen  vorgebracht  sind.  Ich  habe 
beispielsweise  darauf  hingewiesen,  daß  darin  ausdrücklich 
behauptet  worden  ist,  daß  die  Bourgeoisie  die  ganze  Last 
der  Steuern  auf  die  Schultern  des  Volkes  gewälzt  habe, 
indem  sie,  wie  es  wörtlich  heißt,  das  System  der  indirekten 
Steuern  zu  einem  unerhörten  entwickelte,  obgleich  es 
schon  früher  existiert  habe.  Wie  wunderbar  ist  es,  be- 
haupten zu  wollen,  daß  die  indirekten  Steuern  lediglich 
vom  vierten  Stande,  von  den  Armen  aufgebracht  werden ! 
Der  Arme  ist  faktisch  nicht  in  der  Lage,  solche  Beiträge 
zur  indirekten  Steuer  zu  bezahlen.  In  ausgedehnter  Weise 
bezieht  der  vierte  Stand  die  der  indirekten  Steuer  unter- 
worfenen Gegenstände  von  der  Bourgeoisie,  als  der  Klasse 
der  Bemittelten,  hat  also  insoweit  gar  keine  Steuer  zu 
entrichten." 

Hierauf  antwortete  ich  in  meiner  Duplik  —  Sie  finden 
dieselbe  S.  34  usw.  des  stenographischen  Berichts  — 
mit  wenigen  schlagenden  Bemerkungen :  Was  ich  über 
die  indirekten  Steuern  sage,  zerfalle  in  Fakta  und  De- 
duktion. Die  Fakta  —  die  mitgeteilten  Zahlen  —  greife 
der  Staatsanwalt  nicht  an ;  noch  weniger  aber  könne  er  die 
Deduktion  angreifen.  Daß  die  direkten  Steuern  nur  einen 
höchst  geringen  Teil  zu  der  Einnahme  des  Staates  lie- 
fern, stünde  ja  nach  dem  offiziellen  Staatshaushaltsetat 
selbst  fest,  da  sie  nach  diesem  immerhin  nur  einen  Betrag 
von  26  Millionen  zu  der  Gesamteinnahme  von  108  Mil- 
lionen Hefern.  Daß  auch  die  in  diesen  26  Millionen  ent- 
haltenen  Summen  für   Grundsteuer  und   Gewerbesteuer 

2o»  307 


auf  den  Konsumenten  übergewälzt  würden  und  somit  eine 
indirekte  Steuer  darstellten,  sei  ja  eine  ganz  bekannte 
Tatsache,  und  überhaupt  sei  in  der  Wissenschaft  gar  kein 
Streit  darüber,  daß  alle  durch  ein  besonderes  Bedürfnis 
vermittelten,  statt  auf  den  Besitz  gelegten,  Steuern  die 
Natur  von  indirekten  Steuern  haben.  Es  blieben  somit  in 
Wahrheit  nur  12 — 13  Millionen  aus  den  direkten  Steuern 
übrig  gegen  84  Millionen  indirekter  Steuern.  Daß  die 
indirekten  Steuern  bloß  und  lediglich  von  der  ärmeren 
Klasse  bestritten  würden,  hätte  ich  nicht  gesagt  und  würde 
auch  ein  reiner  Unsinn  sein,  da  ja  jedermann  konsumiere. 
Sodann  nur  das  hätte  ich  gesagt,  daß  die  indirekten  Steuern 
in  einem  weit  überwiegenden  Maße,  daß  sie 
ihrem  bei  weitem  größten  Teile  nach  von  den 
ärmeren  Klassen  getragen  werden. 

Dies  aber  folge  ja  mit  Sonnenklarheit  schon  daraus, 
daß  die  indirekten  Steuern,  was  eben  das  Unverhältnis- 
mäßige  bei  ihnen  sei,  den  einzelnen  nicht  treffen  im  Ver- 
hältnis zu  seinem  Einkommen,  sondern  zu  dem  sich 
keineswegs  nach  Einkommen  richtenden  Bedürfnis  nach 
dem  Gegenstande,  auf  welchen  die  Steuer  gelegt  sei. 
Sowie  aber  erst  feststünde,  daß  die  indirekten  Steuern 
den  einzelnen  nicht  im  Verhältnis  zu  seinem  Vermögen 
und  Einkommen  belasten,  daß  also  jemand,  der  20-,  50-, 
100  mal  so  reich  sei  wie  ein  anderer,  deshalb  durchaus 
nicht  20-,  50-,  100 mal  so  viel  Salz,  Brot,  Fleisch  usw. 
konsumiere  wie  ein  Arbeiter  oder  Kleinbürger,  so  folge 
ja  schon  für  die  bloße  rationelle  Betrachtung  aus  der 
bei  weitem  größeren  Zahl  ärmerer  Leute  mit  Notwendig- 
keit, daß  der  größte  Teil  der  indirekten  Steuern  durch 
diese  gezahlt  werde.  Überdies  stünde  dies  und  alles,  was 
ich  hierüber  gesagt,  durch  Wissenschaft  und  Statistik  ja 
seit  länger  denn  100  Jahren  vollkommen  fest  und  es  sei 

308 


also  mehr  als  überflüssig,  über  seit  so  langer  Zeit  in 
der  Wissenschaft  feststehende  Tatsachen  erst  weiter  zu 
dozieren.  — 

Mit  diesen  kurzen  und  schlagenden  Bemerkungen,  mit 
diesem  Hinweis  auf  das  konstante  und  einmütige  Zeugnis 
der  Wissenschaft  begnügte  ich  mich.  Ich  hätte  es  für  Un- 
recht, für  meiner  nicht  angemessen  erachtet,  mich  meiner 
natürlichen  Überlegenheit  in  einer  Wissenschaft,  in  der 
ich  seit  langen  Jahren  zu  Hause  bin,  zu  bedienen,  um 
durch  detaillierteres  Eingehen  dem  Staatsanwalt  peinlich 
fühlbar  zu  machen,  wie  wenig  der  von  ihm  zum  Zweck 
einer  Anklage  etwa  gemachte  dilettantische  Ausflug  auf 
ein  ihm  fremdes  fachwissenschaftliches  Gebiet  ausreicht, 
um  jemand  in  den  Stand  zu  setzen,  ein  Urteil  in  demselben 
zu  haben. 

Besonders  aber :  fast  hätte  es  mir  geschienen,  eine  Art 
von  moralischer  Beleidigung  gegen  das  Richterkollegium 
in  sich  zu  schließen,  wenn  ich  demselben  erst  eingehendere 
Beweise  über  Dinge  vortragen  wollte,  die  seit  mehr  als 
100  Jahren  in  allen  Kompendien  zu  lesen  sind. 

Zwar  hatte  ich  kein  Recht,  bei  dem  Kollegium  eine 
fachwissenschaftliche  Kenntnis  der  Nationalökonomie  und 
Statistik  vorauszusetzen.  Aber  Dinge,  die  seit  undenklichen 
Zeiten  so  allgemein  anerkannt  sind  wie  das,  was  ich  über 
die  indirekten  Steuern  sage,  die  schienen  mir  notwendig, 
mindestens  zu  ihrem  allgemeinen  Resultat,  durch  äußer- 
liches Vernehmen  zur  Kenntnis  des  Richterkollegiums  ge- 
kommen sein  zu  müssen  und  ich  hielt  es  daher  für  ebenso 
überflüssig  als  absurd,  für  so  triviale  Dinge,  die  längst 
Gemeingut  aller  Kompendien  geworden,  erst  einen  ernst- 
haften Beweis  antreten  zu  sollen. 

Ich  hatte  unrecht,  meine  Herren,  und  es  ist  nichts 
natürlicher,  als  daß  ich  unrecht  hatte.  Wir,  die  wir  unser 

309 


Leben  den  Studien  geweiht  haben,  wissen  manches  und 
vieles.  Aber  in  einem  Punkte  bleiben  wir  gerade  da- 
durch ewig  unwissend  wie  Kinder :  wir  haben  niemals 
eine  Ahnung  davon,  wie  viel  die  andern  nicht  wissen! 

In  der  Tat  trat  das  publizierte  Urteil  durchaus 
den  Ausführungen  des  Staatsanwalts  bei,  indem  es  aus- 
drücklich das,  was  ich  über  die  indirekten  Steuern  sagte, 
■für  nicht  wahr  erklärte;  ausdrücklich  erklärte,  daß  die 
Last  der  indirekten  Steuern  nicht  in  der  Weise  die 
ärmere  Klasse  treffe,  wie  ich  aufgestellt. 

Dies  ist  zugleich  auch  der  Grund,  aus  welchem  das 
publizierte  Urteil  meinen  Vortrag  zwar  für  im  wesent- 
lichen rein  wissenschaftlich,  aber  für  nicht  durchweg 
rein  wissenschaftlich  erklärt,  weil  er  nämlich  in  dem, 
was  ich  über  die  indirekten  Steuern  sage,  Beweise  ent- 
halte, die  nicht  „wissenschaftlich  logisch"  seien.  (Steno- 
graphischer Bericht,  S.  51). 

In  dem  mir  ausgefertigten  Urteil  ist  allerdings  auf- 
fälligerweise dieser  Widerspruch  gegen  die  Wahrheit 
dessen,  was  ich  über  die  indirekten  Steuern  sage,  völlig 
zurückgenommen.  Es  steht  hier  kein  Wort  mehr,  in  wel- 
chem diese  meine  Lehre  als  unwahr  oder  auch  nur  un- 
genau bezeichnet  wird. 

An  und  für  sich,  meine  Herren,  hat  nun  schon,  wie 
Sie  begreifen  werden,  das  publizierte  Urteil  eine  größere 
Wichtigkeit  für  mich  als  das  ausgefertigte  Urteil ;  denn 
das  in  der  Sitzung  sofort  publizierte  Urteil  zeigt 
mir  die  wirklichen,  psychologischen  Gründe, 
aus  denen  ich  verurteilt  wurde.  Das  ausgefertigte  Urteil 
zeigt  mir  nur  die  Gründe,  mit  welchen  diese  Verurteilung 
hinterher  verteidigt  wird!  Aber  selbst  abgesehen  hier- 
von :  auch  in  dem  ausgefertigten  Urteil  ist  meine  Aus- 
führung über  die  indirekte  Steuer,  und  obgleich  jeder  Ein- 

310 


spruch  gegen  die  Wahrheit  derselben  hier  fehlt,  als  das 
überall  wiederkehrende  wahrhafte  Fundament  der 
Verurteilung,  als  das,  wodurch  zu  Haß  und  Ver- 
achtung angereizt  worden  sein  soll,  stehen  geblieben! 

Es  läßt  sich  also  nur  annehmen,  daß  das  Urteil  seinen 
Widerspruch  gegen  die  Wahrheit  meiner  Ausführung  nur 
äußerlich  zurückgezogen  hat,  innerlich  aber  nach  wie 
vor  an  ihm  festhält. 

Denn  von  zwei  Dingen  eins.  Ist  meine  Lehre  über  die 
indirekten  Steuern  wissenschaftlich  wahr  —  so  wird 
sie  auch  nicht  strafrechtlich  angreifbar  sein.  Ist  sie  wissen- 
schaftlich wahr,  so  ist  und  bleibt  sie  durch  den  Artikel  20 
der  Verfassung  gedeckt :  „Die  Wissenschaft  und  ihre 
Lehre  ist  frei."  Ist  sie  wahr,  so  bleibt  sie  selbst  abge- 
sehen von  diesem  Artikel  vollkommen  unangreifbar,  denn 
wir  leben  nicht  in  einer  Zeit,  in  welcher  man  die  Finanz- 
statistik und  Nationalökonomie,  gleichviel  wo  und  wann 
sie  gepredigt  würden,  für  ein  Verbrechen  erklären 
kann. 

Das  hat  selbst  der  Staatsanwalt  in  erster  Instanz  an- 
erkannt. Denn  sein  ganzer  Angriff  beruhte  darauf,  daß 
diese  meine  Lehre  nach  ihm  „unwahre  Tatsachen  , 
daß   sie  ein   „Sophisma"   enthalte. 

Ein  anderer  würde  Ihnen  vielleicht  sagen :  selbst  wenn 
diese  Lehre  irrig  wäre,  so  bleibt  sie  immer  noch  eine 
wissenschaftlich  irrige  Lehre.  Seit  wann  wäre  ein  wissen- 
schaftlicher Irrtum  strafbar  ?  Aber  so  schlüssig  diese  Ein- 
rede in  jure  wäre,  ich  schleudere  sie  weit  von  rrür.  Mögen 
Sie  immerhin  annehmen  —  ich  fordere  Sie  selbst  dazu 
auf  —  wenn  ich  Ihnen  die  Wahrheit  des  von  mir  Ge- 
sagten nicht  erweise,  daß  ich  dasselbe  nur  dolose1),  seine 


x)  In  strafbarer  Absichtlichkeit. 

311 


Unwahrheit  kennend  und  also  in  der  Absicht,  aufzu- 
reizen, gesagt  habe.  Aber  je  liberaler  ich  hierin  bin,  je 
freigebiger  ich  mich  jeder  auf  irgend  welche  Schwäch- 
lichkeit hinauslaufenden  Verteidigung  entäußere,  desto 
ernster  muß  ich  bei  dem  Satze  stehen  bleiben :  ist  das, 
was  ich  sagte,  wissenschaftlich  wahr,  so  ist  nicht  die 
Verkündung  dieser  wissenschaftlichen  Lehre,  sondern 
nur  ihre  Verfolgung  ein  Verbrechen! 

Diesen  Beweis  der  Wahrheit  werde  ich  Ihnen  jetzt 
erbringen,  und  verschlungen  mit  ihm  werde  ich  Ihnen  in 
demselben  Material  zugleich  einen  anderen  Beweis  er- 
bringen, nämlich  den,  wie  erstaunlich  fern  von  jeder  auf- 
reizenden Absicht  ich  bei  meinem  Vortrag  war.  Ich  werde 
Ihnen  nämlich  zeigen,  daß  das,  was  ich  über  die  indirekten 
Steuern  sagte,  nicht  nur  wahr,  sondern  nur  ein  sehr  ge- 
ringer Teil  der  Wahrheit,  daß  es  nur  noch  viel  zu 
milde  war;  daß  ich  weit  schärfere,  weit  aufregen- 
dere Dinge  über  die  Steuern  hätte  sagen  können ;  daß  ich 
somit  keineswegs  den  Zweck  verfolgte,  aufzuregen,  son- 
dern im  Gegenteil  nur  so  wenig  als  möglich,  nur  so 
viel  zu  sagen,  als  zur  Durchführung  des  den  Vortrag 
beherrschenden  philosophischen  Grundgedankens  unerläß- 
lich notwendig  war. 

Und  bemerken  Sie  wohl,  meine  Herren,  wie  und  durch 
wen  ich  Ihnen  diesen  wissenschaftlichen  Nachweis  er- 
bringen werde.  Ich  werde  ihn  führen,  nicht  durch  Autoren, 
welche  meiner  Richtung  in  der  Nationalökonomie  an- 
gehören, sondern  gerade  nur  durch  diejenigen  Männer 
der  Wissenschaft,  welche  die  Bourgeoisie  in  der  Na- 
tionalökonomie vertreten ;  durch  die  Chefs  der  herrschen- 
den Schulen,  durch  die  Geständnisse  der  gefeiertsten  und 
berühmtesten  Namen  der  Bourgeoisökonomen  werde  ich 
Ihnen  diesen  Nachweis  führen. 

312  . 


Noch  eine  letzte  Vorbemerkung  habe  ich  voraus- 
zuschicken :  Die  Autoren,  die  ich  anfuhren  werde,  zer- 
fallen unter  sich  in  zwei  Reihen.  In  solche,  welche  die 
indirekten  Steuern  um  jener  Nachteile  willen  abgeschafft 
wissen  möchten,  und  in  solche,  welche  dies  nicht  wollen. 
Die  indirekten  Steuern  haben  nämlich  vom  Standpunkt 
der  praktischen  Routine  aus  gewisse  große  Vorteile.  Sie 
werden  entrichtet,  ohne  daß  der  Zahlende  es  merkt  und 
in  kleinen  Raten.  Und  besonders :  sie  bringen  erstaun- 
lich große  Summen  in  die  Staatskassen,  und  man  weiß 
nicht,  wie  man  ohne  ganz  radikale  Reformen  ihren  Er- 
trag ersetzen  sollte.  Aus  diesen  Gründen  sind  auch  viele 
der  anzuführenden  Schriftsteller  für  die  Beibehaltung  der 
indirekten  Steuern.  Alle  aber,  auch  diese  letzteren,  er- 
kennen alle  die  Tatsachen  an,  welche  ich  in  meinem  Vor- 
trag über  die  indirekten  Steuern  ausgesagt  habe.  Hier- 
über herrscht,  wie  Sie  sehen  werden,  Übereinstimmung 
aller ! 

Da  mir  der  Hof  erster  Instanz  auf  meine  einfache 
Versicherung  nicht  hat  glauben  wollen  und  es  deshalb 
mein  Grundsatz  ist,  heut  schlechterdings  nichts  zu  sagen, 
was  ich  nicht  sofort  in  beweisfähiger  Form  belege,  so 
will  ich  zuvörderst  den  meiner  Kritik  der  indirekten 
Steuern  zugrunde  liegenden  Satz,  daß  jede  Steuer  un- 
gleich und  somit  ungerecht  sei,  welche  den  einzelnen 
nicht  im  Verhältnis  zu  seinen  Einkünften  trifft,  daß  also 
nur  die  verhältnismäßige  Steuer  eine  gleiche 
Steuer  sei,  durch  eine  Autorität  belegen,  welche  Sie 
nicht  abweisen  können,  durch  die  des  preußischen  Ge- 
setzgebers. Schon  im  Edikt  vom  28.  April  1743  ist  aus- 
gesprochen :  „daß  in  einem  Staate,  in  welchem  alle  eines 
gleichen  Schutzes  genießen,  auch  zu  den  Abgaben,  welche 
darauf  verwendet  werden,  alle   Ihren   Beitrag  zu  geben 

313 


schuldig  seien,  und  zwar  ein  jeder  nach  Beschaf- 
fenheit seiner  Einkünfte.1) 

Ich  bin  in  meinem  Vortrag,  weil  ich  da  ja  gar  keine 
Abhandlung  der  Steuermaterie  gebe,  sondern  diesen 
Gegenstand  nur  gelegentlich  auf  zwei  Seiten  berühre,  — 
weshalb  ich  auch  viele  andere  große  Nachteile  der  in- 
direkten Steuern,  z.  B.  die  bei  weitem  größeren  Kosten 
ihrer  Erhebung,  mit  Stillschweigen  übergangen  —  so 
milde,  anzunehmen,  als  ob  die  proportionellen  direkten 
Steuern,  die  in  einem  gleichen  Prozentsatz  vom  Ein- 
kommen erhoben  werden,  diesem  Grundsätze  entsprächen. 

Selbst  dies  ist  nicht  einmal  der  Fall.  Hören  Sie  Say, 
den  Chef  der  französischen  Bourgeoisökonomie,  unter 
Louis  Philippe  Professor  der  Nationalökonomie  am 
College  de  France,  den  berühmtesten  und  beliebtesten 
Namen,  welchen  die  rechtgläubige  Bourgeoisökonomie  in 
Frankreich  aufzuweisen  hat.  Er  sagt  in  seinem  Cours 
complet  d'economie  politique,  VIII,  Partie  IV.  Chap. 
über  die  Steuer,  ihre  Rechtmäßigkeit  und  ihre  Grenzen, 
p.  495  der  Brüsseler  Ausgabe  von  1844,  wie  folgt: 
,,D'un  autre  cote,  une  contribution  simplement  propor- 
tionnelle  n'est  eile  pas  plus  lourde  pour  le  pauvre  que 
pour  le  riche  ?  L'homme  que  ne  produit  que  la  quantite 
de  pain  necessaire  pour  nourrir  sa  famille,  doit-il  con- 
tribuer  exactement  dans  la  meme  proportion  que  celui 
qui  gräce  ä  ses  talents  distingues,  ä  ses  immenses  biens- 
fonds,  ä  ses  capitaux  considerables,  non  seulement  jouit 
et  procure  aux  siens  toutes  les  jouissances  du  luxe  le  plus 
somptueux,  mais  de  plus  accroit  chaque  annee  son  tresor  ? 


*)  Vergleiche  die  schon  1741  den  Ständen  des  eroberten 
Schlesiens  gemachte  Regierungsproposition,  s.  Ranke,  Neue 
Bücher  preußischer  Geschichte  II,  467.  D.  H. 

314 


Ne  trouvez-vous  pas  dans  cette  pretention,  messieurs, 
quelque  chose  qui  choque  l'equite?"  Zu  deutsch:  „Ist 
eine  bloß  proportionelle  Steuer  nicht  schwerer  für  den 
Armen  als  für  den  Reichen  ?  Derjenige,  welcher  nur  die 
Quantität  Brot  verdient,  die  erforderlich  ist,  um  ihn  und 
seine  Familie  zu  ernähren,  soll  er  genau  in  demselben 
Verhältnis  steuern,  wie  derjenige,  welcher  dank  seinen 
ausgezeichneten  Talenten,  seinen  ausgedehnten  Be- 
sitzungen, seinen  beträchtlichen  Kapitalien  nicht  nur  alle 
Genüsse  des  Luxus  sich  und  den  Seinigen  gewährt,  son- 
dern auch  noch  jedes  Jahr  seinen  Reichtum  vermehrt  ? 
Findet  man  nicht  in  einer  solchen  Behauptung  etwas, 
was  die  Billigkeit  empört?" 

Say  also  —  und  wie  viele  andre  mit  ihm !  —  findet 
selbst  die  proportionelle  direkte  Steuer  für  unverhältnis- 
mäßig belastend  für  die  ärmeren  Klassen  und  verlangt 
auch  von  der  direkten  Steuer,  daß  sie,  um  gerecht  zu 
sein,  eine  progressive  Steuer  sei,  d.h.  eine  solche, 
welche  von  dem  höheren  Einkommen  auch  einen  höheren 
Prozentsatz  zu  entrichten  nötige,  wovon  ich  —  so  wenig 
war  mein  Zweck  auf  Aufregung  und  Erbitterung  ge- 
richtet —  meinem  Publikum  auch  nicht  ein  Wort  gesagt 
habe ! 

Was  aber  sagt  er  gar  von  der  indirekten  Steuer  ? 

Wörtlich  folgendes  (p.  496  das.)  : 

„L'impot  sur  les  consommations  est  necessairement 
proportionnel  ä  la  quantite  de  la  marchandise  consommee, 
et  comme  la  quantite  de  la  chose  consommee  ne  peut 
suivre  la  proportion  de  la  fortune,  il  s'ensuit  que  ce 
genre  d'impot,  qui  joue  le  principal  role  dans  les  pays 
fortement  imposes,  tombe  sur  les  conlnbuables  d'autant 
plus,  qu'ils  sont  moins  riches.  En  effet,  un  homme  qui 
jouit  de  trois  cent  mille  francs  de  revenu,  ne  saurait  con- 

315 


sommer  trois  cents  fois  plus  de  sucre  ou  de  vin  que 
lihomme  qui  n'a  que  mille  francs.  Les  petites  fortunes 
supportent  donc  sous  ce  rapport  un  impot  veritablement 
progressif ;  c'est-ä-dire  d'autant  plus  fort  proportionnelle- 
ment  que  les  facultes  du  contribuable  sont  moindres.  C'est 
un  des  grands  defauts  des  contributions  indirectes.  et  dont 
une  progression  croissante  dans  l'impot  direct,  ne  serait 
qu'une  juste,  mais  imparfaite  compensation." 

Zu  deutsch  :  „Die  auf  die  Konsumtionen  gelegte  Steuer 
ist  notwendig  proportionell  der  Quantität  der  konsumierten 
Ware ;  und  da  die  Quantität  der  konsumierten  Ware  der 
Proportion  des  Vermögens  nicht  folgen  kann,  so  folgt 
daraus,  daß  diese  Art  der  Besteuerung,  welche  in  den 
stark  besteuerten  Ländern  die  Hauptrolle  spielt,  auf  die 
Steuerpflichtigen  gerade  um  so  mehr  fällt,  je 
weniger  reich  sie  sind.  In  der  Tat,  ein  Mann,  der 
300  000  Fr.  Einkommen  hat,  wird  nicht  300  mal  mehr 
Zucker  oder  Wein  konsumieren  können,  als  ein  solcher, 
der  nur  1000  Fr.  Einkommen  hat.  Die  wenig  Bemit- 
telten sind  es  also,  die  in  dieser  Hinsicht  eine  wahr- 
haft progressive  Steuer  aushalten,  d.  h.  eine  solche,  die 
gerade  um  so  stärker  wird  in  demselben  Verhältnis, 
in  welchem  die  Kräfte  der  Steuerpflichtigen  geringer 
sind.  Dies  ist  einer  der  großen  Fehler  der  indirekten 
Steuern,  ein  Fehler,  für  welchen  eine  steigende  Pro- 
gression bei  der  direkten  Steuer  nur  eine  gerechte,  aber 
noch  unvollkommene  Kompensation  bilden  würde. 

So  Say !  Und  in  dem  folgenden  Kapitel  sagt  er,  die 
Vorteile  und  Nachteile  der  indirekten  Steuer  einander 
gegenüberstellend  (p.  499)  :  ,,On  a  dit  que  les  contribu- 
tions indirectes  etaient  moins  vexatoires  et  moins  penibles 
ä  acquitter  que  les  autres ;  on  a  meme  dit  que  le  contri- 
buable les  payait  sans  s'en  apercevoir  et  qu'il  con- 

316 


fondait  leur  montant  avec  le  sacrifice,  auquel  il  se  resout 
pour  jouir  des  consommations  atteintes  par  les  droits.  II 
semble  pouvoir  s'y  soustraire,  en  s'interdisant  les  actes 
(les  consommations)  qui  donnent  lieu  ä  les  exiger.  Mais 
elles  sont  accompagnees  de  beaucoup  d'inconvenients. 

C'en  est  d'abord  un  tres  grand  detnment  que  de  pro- 
duire  et  de  ne  pas  consommer  ses  produits,  ou  les  pro- 
duits  qu'on  pourrait  acquerir  au  moyen  des  pr emiers.  Par 
la  raison  meme  qu'elles  ne  sont  pas  susceptibles  de  re- 
clamations  personnelles  et  que  les  agents  du  fisc  peuvent 
repondre  ä  ceux  qui  s'en  plaignent :  Vous  etes  libres  de 
vous  y  soustraire,  le  fisc  a  pu  leur  donner  une  extension 
scandaleuse,  comme  dans  les  droits  d'accise  en  Angleterre 
et  dans  la  regie  des  contributions  indirectes  en  France. 

Elles  ne  sont  proportionnees  aux  facultes  des  contri- 
buables.  Le  riche  et  le  pauvre  consomment  du  sei ;  mais 
le  riche,  qui  jouit  dune  fortune  cent  mil  fois  plus  conside- 
rable  que  celle  du  pauvre,  ne  consomme  pas  cent  mille 
fois  plus  de  sei  que  lui.  L'impot  sur  les  boissons  fer- 
mentees  oblige  les  sept  huitiemes  des  habitants  de  la 
France  ä  se  priver  dans  leur  vie  ordinaire  de  via,  dune 
boisson  fortifiante,  que  leur  sol  produit  en  abondance ; 
or  c'est  une  inegalite  de  repartition  que  celle  que  permet 
aux  uns  l'usage  d'un  produit  qu'elle  interdit  aux  autres. 
Cet  impot  n'est  point  non  plus  en  proportion  des  prix. 
II  ne  peut  se  proportionner  ni  aux  recoltes,  ni  aux  qua- 
lites.  Trente  francs  qui  sont  une  taxe  dun  dixieme  sur 
un  tonneau  de  trois  cents  francs,  sont  une  taxe  de  trois 
cents  pour  cent  sur  un  tonneau  de  dix  francs ;  et  ce  qu  il 
y  a  de  pis,  c'est  que  la  plus  forte  taxe  est  payee  par 
l'indigent  et  la  plus  faible  par  le  riche. 

On  peut  affirmer  que  les  impots  sur  les  consommations 
sont  les  plus  inegalement  repartis  de  tous ;  et  que  dans 

317 


les  nations  oü  ils  dominent,  les  familles  les  plus  indigentes 
sont  sacrifiees.  C'est  une  des  plaies  de  l'Angleterre." 
Zu  deutsch:  „Man  hat  gesagt,  daß  die  indirekten 
Steuern  weniger  vexatorisch  und  weniger  peinlich  zu  ent- 
richten wären  als  die  andern ;  man  hat  selbst  gesagt,  daß 
der  Steuerpflichtige  sie  bezahle,  ohne  es  zu  merken,  und 
ihren  Betrag  verwechsle  mit  dem  Opfer,  zu  dem  er  sich 
entschließt,  um  die  Konsumtionen  zu  machen,  welche 
durch  die  Gebühren  getroffen  sind.  Er  scheint  sich  selbst 
ihnen  entziehen  zu  können,  indem  er  sich  die  Handlungen, 
die  Konsumtionen,  untersagt,  die  zu  ihrer  Erhebung  An- 
laß geben.  Aber  sie  sind  von  großen  Nachteilen  be- 
gleitet. 

Es  ist  zunächst  schon  ein  sehr  großer  Nachteil,  zu 
produzieren  und  seine  Produkte,  oder  die  Produkte,  die 
man  vermittelst  ihrer  eintauschen  könnte,  nicht  zu  kon- 
sumieren. Und  gerade  aus  dem  Grunde,  daß  diese  Steuern 
persönlicher  Reklamationen  nicht  fähig  sind,  und  die 
Agenten  des  Fiskus  denen,  die  sich  darüber  beklagen, 
antworten  können :  Ihr  seid  ja  frei,  euch  ihnen  zu  ent- 
ziehen, hat  der  Fiskus  ihnen  eine  skandalöse  Aus- 
dehnung geben  können,  wie  in  den  Akziserechten  Eng- 
lands und  in  der  Regie  der  indirekten  Steuern  in  Frank- 
reich.1) 


*)  In  Frankreich  haben  bis  in  die  neueste  Zeit  hinein  in- 
direkte Steuern  den  übergroßen  Teil  der  Staatseinnahmen  auf- 
bringen müssen.  So  ergaben  im  Budget  für  1910: 

Zölle   und   Verbrauchsabgaben   .     .  1832,9  Millionen  Mark, 

Monopole  des  Staats 729,5  Millionen  Mark, 

Direkte  Steuern 466,4  Millionen  Mark. 

Dabei  waren  aber  Abgaben  wie  Patentsteuer,  Tür-  und 
Fenstersteuer  noch  als  direkte  Steuern  gerechnet,  ebenso, 
trotz   Schutzzöllen,   die   Grundsteuer.   In  England   wurden 

318 


Sie  stehen  ferner  in  keinem  Verhältnis  zu  den  Kräften 
der  Steuerpflichtigen.  Der  Reiche  und  der  Arme  ver- 
zehren Salz ;  aber  der  Reiche,  der  ein  hunderttausend- 
mal beträchtlicheres  Vermögen  hat  als  dasjenige  des 
Armen,  verzehrt  deshalb  nicht  hunderttausendmal  mehr 
Salz  als  er.  Die  Steuer  auf  die  Getränke  nötigt  sieben 
Achtel  der  Einwohner  Frankreichs  sich  für  das  gewöhn- 
liche Leben  des  Weines  zu  berauben,  eines  stärkenden 
Getränkes,  welches  ihr  Boden  in  Überfluß  hervorbringt ; 
und  es  ist  eine  ungleiche  Steuerverteilung,  welche  den 
einen  den  Gebrauch  eines  Produkts  erlaubt,  den  sie  den 
andern  untersagt. 

Diese  Steuer  steht  ferner  in  keinem  Verhältnis  zu  den 
Preisen.  Sie  kann  sich  nicht  anpassen  weder  den  ver- 
schiedenen Jahresernten,  noch  den  verschiedenen  Quali- 
täten. Dreißig  Franken,  die  eine  Taxe  von  10  Prozent 
darstellen  auf  ein  Faß  Wein  von  300  Fr.,  bilden  eine 
Taxe  von  300  Prozent  auf  ein  Faß  Wein  von  10  Fr. ; 
und  was  das  schlimmste  ist,  ist,  daß  die  stärkste  Taxe 
gerade  von  dem  Bedürftigen  bezahlt  wird  und  die 
schwächste  von  dem  Reichen. 

Man  kann  versichern,  daß  die  Steuern  auf  die  Kon- 
sumtionen, die  am  allerungleichsten  verteilten  von  allen 
sind,  und  daß  in  den  Nationen,  wo  sie  vorherrschen,  die 
bedürftigsten  Familien  aufgeopfert  werden.  Es  ist  eine 
der  Wunden  Englands." 

So  Say !  Ich  stehe  erst  am  Anfang,  meine  Herren, 
einer  endlosen  Reihe  von  Zitationen,  so  endlos,  daß  ich, 
wenn  ich  wollte,  vierzehn  volle  Tage  und  mehr  hier  mit 
Zitationen  zubringen  könnte,   ich  stehe  erst  am  Anfang 


zur  Zeit,  wo  Say  schrieb,  über  70  Prozent  der  Staatseinnahmen 
durch  indirekte  Steuern  aufgebracht.  D.  H. 

319 


derselben  und  schon  wird  es  Ihnen  vielleicht  scheinen, 
als  sei  durch  die  bloße  Anführung  dieses  einen  Chefs 
der  herrschenden  Bourgeoisökonomie  das  zu  Beweisende 
bewiesen.  Denn,  wie  Sie  gesehen  haben,  sagt  Say  ganz 
dasselbe,  was  ich,  nur  noch  weit  schärfer,  nur  noch  weit 
stärker  in  dem  quantitativen   Umfang  der  Äußerungen. 

Ich  sage,  die  indirekten  Steuern  treffen  die  Individuen 
nicht  nach  Verhältnis  ihres  Kapitals  und  Einkommens ; 
Say  sagt,  die  indirekten  Steuern  sind  sogar  eine  im  um- 
gekehrten Sinne  progressive  Steuer,  die  jeden  gerade  um 
so  stärker  trifft,  je  ärmer  er  ist.  Ich  sage,  die  armen 
Klassen  werden  dadurch  überbürdet.  Nein,  sagt  Say,  sie 
werden  dadurch  sacrifiees,  aufgeopfert,  zum  Opfer 
geschlachtet.  Ich  sage,  die  europäische  Bourgeoisie  hat 
die  indirekte  Steuer  nicht  erfunden,  sie  bestand  vor  ihr, 
aber  sie  hat  sie  zu  einem  unerhörten  System  ent- 
wickelt. Nein,  sagt  Say,  sie  hat  ihr  eine  skandalöse 
Ausdehnung  gegeben ! 

Ich  sage,  es  ist  ein  eigentümlicher  Widerspruch  und 
eine  eigentümliche  Gerechtigkeit,  fast  die  gesamten  Staats- 
haushaltsbedürfnisse den  indirekten  Steuern  aufzubür- 
den, und  zum  Maßstab  des  Wahlrechts,  d.  h.  des  poli- 
tischen Herrschaftsrechts  dagegen  die  direkten  Steuern 
zu  machen,  die  nur  12  Millionen  zu  jenem  Gesamtbudget 
von  108  Millionen  liefern.  Diese  direkten  Steuern 
lasse  ich  also  mindestens  als  gerecht  und  verhältnismäßig 
erscheinen,  denn  ich  war  hundert  Meilen  weit  davon  ent- 
fernt, eine  Aufreizung  wegen  der  Steuereinrichtungen  zu 
beabsichtigen.  Behüte !  sagt  Say,  die  direkte  Steuer  ist 
gleichfalls  ungerecht,  wenn  sie  nicht  progressiv  ist,  und 
die  steigende  Progression  ihres  Prozentsatzes  wäre  nur 
eine  gerechte,  aber  noch  unvollständige  Kompensation  der 
hohen  Unbill,  welche  die  gleichfalls  eine  progressive 

320 


Steuer   aber   nach   unten    hin   darstellenden   indirekten 
Steuern  den  ärmeren  Klassen  zufügen ! 

Aber  alles  das  wußte  man  nicht,  meine  Herren, 
und  so  wurde  ich  wegen  einer  in  der  Wissenschaft  fest- 
stehenden Tatsache  verurteilt ! 

Hören  wir  einen  andern  der  berühmtesten  Gewährs- 
männer, die  angeführt  werden  können.  Ein  Mann,  ebenso 
groß  als  Nationalökonom  wie  als  Historiker,  der  be- 
rühmte Geschichtsschreiber  Frankreichs  und  Italiens, 
Simon  de  Sismondi,  Mitglied  des  Instituts  von  Frank- 
reich, der  kaiserlichen  Akademie  zu  Petersburg,  der 
königlichen  Akademie  der  Wissenschaften  zu  Berlin  und 
so  vieler  andern  gelehrten  Gesellschaften,  daß  ich  meh- 
rere Minuten  brauchen  würde,  sie  Ihnen  alle  aufzuzählen. 

,,Si  Ton  se  donne  la  peine  —  sagt  er  in  seinen  Nou- 
veaux  Principes  d'economie  politique,  T.  II.  p.  207  der 
Pariser  Ausgabe  von  1819  in  dem  Kapitel  über  die 
Steuer  —  si  Ton  se  donne  la  peine  de  recapituler  les 
differentes  parties  du  revenu  du  riche  qui  sont  ainsi  sous- 
traites  ä  l'impot,  on  trouvera  que  c'est  tout  au  plus  sur 
le  dixieme  de  sa  depense  qu'il  paie  quelques  droits  de 
consommation ;  que  ces  droits  s'elevent  toujours  plus  dans 
leur  proportion  avec  les  revenus  ä  mesure  qu'on  descend 
vers  les  classes  plus  indigentes,  et  que  la  plus  malheureuse 
de  toutes,  celle  des  ouvriers  manufacturiers,  dont  la  de- 
pense se  compose  presque  uniquement  de  denrees  achetees 
et  introduites  dans  les  villes,  n'y  echappe  pour  aucune 
partie  de  son  revenu." 

Zu  deutsch:  „Wenn  man  sich  die  Mühe  gibt,  die  ver- 
schiedenen Teile  der  Einkünfte  des  Reichen  zu  rekapitu- 
lieren, die  auf  diese  Weise  der  Steuer  entzogen  sind,  so 
wird  man  finden,  daß  allerhöchstens  auf  dem 
zehnten   Teil  seiner   Ausgaben   irgendwelche 

21  Lwsall«.    Ge«.    Sckriften.  Band  II.  321 


Konsumtionssteuern  ruhen,  daß  diese  Steuern  immer 
mehr  steigen  im  Verhältnis  zu  den  Revenuen,  je  mehr 
man  zu  den  ärmeren  Klassen  herabsteigt,  und 
daß  die  unglücklichste  von  allen,  diejenige  der 
Fabrikarbeiter,  deren  Verzehr  sich  fast  ausschließlich  aus 
Lebensmitteln  zusammensetzt,  die  in  den  Städten  gekauft 
und  eingeführt  werden,  der  Steuer  auch  nicht  für 
irgendwelchen  Teil  ihres  Einkommens  entgeht." 

Und  Sismondi  fährt  unmittelbar  also  fort:  ,,C'est  donc 
une  proposition  tres-injuste  et  tres-inhumaine  que  celle 
qu'on  a  souvent  repetee,  de  supprimer  toutes  les  imposi- 
tions  directes  et  de  lever  la  totalite  des  revenus  de  l'Etat 
par  des  impots  sur  la  consommation,  car  eile  equivaut  ä 
peu  pres  ä  celle-ci  de  dispenser  presque  de  tout  impot 
tous  les  riches  et  de  ne  lever  les  taxes  que  sur  les 
pauvres.  A  plusieurs  egards  ce  serait  rentrer  dans  lancier 
Systeme  feodal  oü  le  noble  ne  payait  rien ;  mais  il  y 
aurait  encore  dans  cette  innovation  un  perfectionnement 
d'aristocratie,  c'est  qu'il  suffirait  de  devenir  riche,  pour 
etre  par  le  fait  meme,  dispense  de  payer." 

Zu  deutsch:  ,,Es  ist  also  ein  sehr oingerechter  und  sehr 
unmenschlicher  Vorschlag,  jener  oft  wiederholte  Vor-; 
schlag,  alle  direkten  Steuern  aufzuheben  und  die  ge- 
samten Staatseinnahmen  durch  indirekte  Konsumtions- 
steuern zu  erheben,  denn  er  läuft  beinahe  auf  den  Vor- 
schlag hinaus,  alle  Reichen  von  aller  Steuer  zu 
entbinden  und  die  Taxen  nur  von  den  Armen  zu 
erheben.  In  mehrfacher  Hinsicht  würde  das  heißen,  in 
das  alte  Feudalsystem  zurückkehren,  wo  der  Adlige  nichts 
bezahlte ;  aber  es  würde  in  dieser  neuen  Weise  noch 
eine  Steigerung  von  Aristokratie  liegen,  diese  nämlich, 
daß  es  genügen  würde,  reich  zu  werden,  um  durch  dies 
Faktum  selbst  von  der  Steuer  entbunden  zu  sein." 

322 


Sie  sehen  also,  auch  dieser  große  Gelehrte,  Sismondi 
wie  Say,  begeht  ganz  dasselbe  „Sophisma",  erklärt  ganz 
dieselben  „unwahren  Tatsachen",  nur  noch  in  weit  ge- 
steigerter Weise,  welche  der  Staatsanwalt  mir  vorwirft 
und  für  welche  mich  das  Urteil  verurteilt.  Ich  sage  wört- 
lich:  „der  Betrag  der  indirekten  Steuern  wird,  statt 
die  Individuen  nach  Verhältnis  ihres  Kapitals  und  Ein- 
kommens zu  treffen,  seinem  bei  weitem  größten 
Teile  nach  von  den  ärmeren  Klassen  der  Nation  ge- 
zahlt." Nicht  seinem  bei  weitem  größten  Teile 
nach,  sondern  fast  nur  von  den  Armen  wird  er  gezahlt 
und  fast  von  jedem  Beitrag  sind  die  Reichen  dis- 
pensiert bei  den  Konsumtionssteuern,  sagt  Sismondi. 

Dies  stand  also  schon  1819  in  der  Wissenschaft  fest. 
Und  weil  sich  ein  Staatsanwalt  und  ein  Gerichtshof  in 
der  glücklichsten  Unbekanntschaft  mit  den  ersten  Ele- 
menten der  Staatswissenschaften  erhalten  haben,  werde 
ich  noch  fast  fünfzig  Jahre  später  dafür  angeklagt,  ver- 
urteilt und  bestraft ! 

Es  gibt  einen  Namen  in  der  Nationalökonomie,  be- 
rühmter noch  als  derjenige  der  beiden  Vorerwähnten  und 
ihnen  zugleich  lange  vorhergehend  in  der  Zeit.  Ich 
spreche  von  dem  großen  Begründer  der  modernen  Na- 
tionalökonomie, dem  Schotten  Adam  Smith,  geboren 
1723,  dessen  epochemachendes  Werk  über  den  Reich- 
tum der  Nationen  1 775 x)  erschien.  Hören  wir  also  Adam 
Smith  über  die  in  Rede  stehenden  Punkte. 

,,Les  impots,  sagt  er  — ■  ich  zitiere  hier  nach  der  fran- 
zösischen Ausgabe  seiner  Werke  vom  Marquis  Garnier, 
Paris   1822,  T.  III.   p.  82   —  les  impots  sur  les  choses 


x)  Ein  Schreib-  oder  Druckfehler.  Das  Buch  erschien  zu- 
erst 1776.  D.  H. 

2i-  323 


necessaires  ä  la  vie  ont  sur  le  sort  du  peuple,  ä  peu  pres 
le  meme  effet  qu'un  sol  ingrat  ou  un  'mauvais  climat. 
Ces  impots  rencherissent  les  denrees  de  la  meme  maniere 
que  si  elles  coutaient  plus  de  travail  et  de  depense  qu'ä 

lordinaire  pour  etre  produites." „Ces  sortes  d'im- 

pots  quand  ils  sont  montes  ä  un  certain  point,  ,sont  une 
calamite  aussi  fächeuse  que  la  sterilite  du  sol  ou  l'in- 
clemence  des  Saisons  et  cependant  c'est  dans  les  pays 
les  plus  riches  et  les  plus  industrieux  qu'en  general  on 
les  trouve  etablis.  Aucun  autre  pays  ne  serait  en  etat  de 
supporter  une  aussi  forte  maladie.  De  meme  qu'il  n'y  a 
que  les  corps  les  plus  vigoureux  qui  puissent  se  maintenir 
en  vie  et  meme  en  sante  avec  le  regime  le  plus  mal-sain, 
de  meme  il  n'y  a  que  les  nations  qui  sont  les  plus  fa- 
vorisees  dans  toute  espece  d'industrie  par  des  avantages 
naturels  ou  acquis,  qui  puissent  subsister  et  meme  pros- 
perer  sous  les  poids  de  ces  sortes  d  impots." 

Zu  deutsch  :  „Die  Steuern  auf  die  notwendigen  Lebens- 
mittel haben  auf  das  Los  des  Volkes  fast  denselben  Ein- 
fluß wie  ein  unfruchtbarer  Boden  oder  ein  schlechtes 
Klima.  Diese  Steuern  verteuern  die  Lebensmittel  in  der- 
selben Weise,  als  wenn  sie  mehr  Arbeit  und  Ausgaben 
als  sonst  kosteten,  um  produziert  zu  werden."  —  — 
„Diese  Arten  von  Steuern,  wenn  sie  zu  einem  gewissen 
Punkte  steigen,  sind  also  eine  ebenso  traurige  Kalamität, 
wie  die  Unfruchtbarkeit  des  Bodens  oder  die  Ungunst 
der  Witterung,  und  dennoch  sind  es  gerade  die  reichsten 
und  industriellsten  Länder,  wo  man  sie  im  allgemeinen 
vorfindet.  Auch  würde  kein  andres  Land  imstande  sein, 
eine  so  starke  Krankheit  zu  ertragen.  Ebenso  wie  es 
nur  die  kräftigsten  Körper  sind,  welche  sich  am  Leben 
und  selbst  bei  Gesundheit  erhalten  können  selbst  bei  der 
ungesundesten   Lebensweise,   ebenso   sind  es  nur  die  in 

324 


jeder  Art  von  Industrie  durch  natürliche  oder  erworbene 
Vorteile  am  meisten  bevorzugten  Nationen,  die  be- 
stehen und  selbst  gedeihen  können  unter  dem  Druck 
dieser  Arten  von  Steuern.' 

Und  näher  zu  der  Untersuchung  der  indirekten  Steuern 
im  allgemeinen  und  ihrer  Einwirkung  auf  die  Lage  der 
arbeitenden  Klassen  übergehend,  sagt  Adam  Smith  (lib. 
V.  eh.  II.  T.  IV.  p.  377)  :  ,,Une  hausse  dans  le  prix 
des  denrees  imposees  n'entrainera  pas  necessairement  une 
hausse  dans  le  salaire  du  travail.  Un  impot  sur  le  tabac, 
par  exemple,  quoique  ce  soit  une  chose  de  luxe  ä  l'usage 
du  pauvre  aussi  bien  que  du  riche,  ne  fera  pas  hausser 
les  salaires.  Quoi-qu'il  soit  impose,  en  Angleterre,  ä  trois 
fois  son  prix  originaire  et  en  France  ä  quinze  fois  ce 
prix,  cependant  il  ne  parait  pas  que  ces  droits  enormes 
aient  produit  aueun  effet  sur  les  salaires  du  travail.  On 
ne  peut  dire  autant  des  impots  sur  le  the  et  sur  le  sucre 
qui  sont  devenus  en  Angleterre  et  en  Hollande  des  choses 
de  luxe  ä  l'usage  des  dernieres  classes  du  peuple  et  de 
ceux  sur  le  chocolat,  qui  est  devenu  la  meme  chose,  ä 
ce  qu'on  dit,  en  Espagne.  Les  differents  impots  qu'on  a 
etablis  en  Grande  Bretagne,  dans  le  cours  de  ce  siecle, 
sur  les  liqueurs  spiritueuses,  ne  passent  pas  pour  avoir 
produit  quelque  effet  sur  les  salaires  du  travail.  La  hausse 
occasionnee  dans  le  prix  du  porter  par  un  impot  additionnel 
de  3  s.  par  baril  de  biere  forte,  n'a  pas  fait  monter  a 
Londres  les  salaires  du  travail  de  manoeuvre." 

Zu  deutsch:  „Die  Erhöhung  des  Preises  der  be- 
steuerten Lebensmittel  wird  deshalb  nicht  notwen- 
dig eine  Erhöhung  des  Arbeitslohnes  nach 
sich  ziehen.  Eine  Steuer  auf  den  Tabak  zum  Bei- 
spiel, obgleich  derselbe  ein  Luxusgegenstand  ist,  welcher 
ebenso   stark   vom   Armen   wie   vom   Reichen   gebraucht 

325 


wird,  wird  den  Arbeitslohn  nicht  steigern.  Obgleich  er 
in  England  zum  dreifachen  Betrage  seines  ursprünglichen 
Preises  besteuert  ist  und  in  Frankreich  zum  fünfzehn- 
fachen Betrag  dieses  Preises,  scheint  es  gleichwohl  nicht, 
daß  diese  enormen  Gebühren  irgendeine  Einwirkung  auf 
die  Arbeitslöhne  gehabt  haben.  Man  kann  dasselbe  sagen 
von  den  Steuern  auf  Tee  und  Zucker,  die  in  England 
und  Holland  —  (Sie  wissen  beiläufig,  meine  Herren, 
daß  der  Tee  ebenso  in  England  allgemein  gebräuchliches 
Lebensmittel  des  Arbeiters  ist  wie  bei  uns  der  Kaffee) 
—  Luxusgegenstände  im  gewohnten  Gebrauch  der  un- 
tersten Volksklassen  geworden  sind  oder  von  denjenigen 
auf  Schokolade  in  Spanien,  welche  dort  ebenso  allge- 
meines Bedürfnis  geworden  ist.  Die  verschiedenen  Steuern 
auf  Spirituosa,  welche  man  in  Großbritannien  im  Laufe 
dieses  Jahrhunderts  eingeführt  hat,  gelten  nicht  dafür, 
irgendeine  Wirkung  auf  den  Arbeitslohn  hervorgebracht 
zu  haben.  Die  Steigerung,  welche  durch  eine  Zusatz- 
steuer von  3  Schilling  per  Barrel  im  Porter  verursacht 
worden  ist  —  (Sie  wissen,  meine  Herren,  daß  dies  in 
England  ein  in  den  untersten  Volksklassen  zum  allgemein 
üblichen  und  gewohnheitlichen  Bedürfnis  gewordenes  Ge- 
tränk ist,  welches  auch  von  den  porte-faix1),  den  Last- 
trägern, seinen  Namen  bekommen  hat)  —  hat  gleich- 
wohl in  London  die  Arbeitslöhne  nicht  zu  steigern  ver- 
mocht." 

Und  ebenso  sagt  er  an  einer  andern  Stelle  von  den 
arbeitenden  Klassen  (libr.  I.  eh.  XI.  T.  II.  p.  147)  :  ,,Ils 
souffrent  bien  plus  peut-etre  de  cette  hausse  artificielle 
qu'ont  occasionnee  les  impots  dans  le  prix  de  quelques 


x)  Das  ist  der  französische  Name,  der  englische  lautet  eben 
„porter  ".  D,  H. 

326 


denrees  manufacturees,  tel  que  celui  du  sei,  du  savon, 
du  cuir,  des  chandelles,  de  la  dreche,  de  la  biere  et  de 
l'huile  etc." 

„Sie  leiden  weit  mehr  vielleicht  —  nämlich  weit  mehr 
noch  als  von  den  Getreidepreisen  —  von  der  künstlichen 
Preiserhöhung,  welche  die  Steuern  im  Preise  einiger 
Manufakturwaren  verursacht  haben,  wie  z.  B.  beim  Salz, 
der  Seife,  dem  Leder,  den  Lichtern,  dem  Malz,  dem 
Biere,  dem  Öl  usw." 

Sie  sehen  also  schon  hier,  meine  Herren,  aus  diesen 
unumwundenen  Erklärungen  Adam  Smiths,  es  verhält  sich 
nicht  so,  wie  der  Staatsanwalt  glaubt,  daß  die  arbeiten- 
den Klassen  im  Arbeitslohn  die  Steuer,  welche  auf  den 
Gegenständen  ihren  Konsums  liegt,  vergütet  bekommen ; 
ein  Punkt,  auf  welchen  ich  übrigens  später  noch  näher 
eingehen  werde. 

Wie  aber  denkt  Adam  Smith  über  jenen  andern  Punkt, 
darüber  nämlich,  ob  in  der  Tat,  wie  ich  in  meinem  Vor- 
trag behaupte,  der  Betrag  der  indirekten  Steuern  zu 
seinem  bei  weitem  größten  Teile  von  den  ärmeren 
Klassen  aufgebracht  wird  ?  Zur  Zeit  von  Adam  Smith 
gab  es  noch  keine  Statistik,  und  hiernach  könnte  es 
möglich  scheinen,  daß  er  sich  in  diesem  Punkte  noch 
geirrt  haben  könnte.  Aber  nein,  meine  Herren.  Dies  war 
doch  nicht  möglich.  Die  bloße  rationelle  Betrachtung 
mußte,  wie  ich  in  meiner  Duplik  in  erster  Instanz  hervor- 
hob, schon  aus  apriorischen  Gründen  ihm  hinreichend  das 
wirkliche  Sachverhältnis  enthüllen,  wenn  ihm  auch  noch 
keine  Kolonnen  statistischer  Tatsachen  zu  Gebote  standen. 

Er  sagt  darüber,  wie  folgt  (ib.  libr.  V.  eh.  II.  T.  IV. 
p.  413)  :  ,,11  faut  observer  que  la  somme  totale  de  la 
consommation  que  fönt  les  classes  inferieures  du  peuple, 
ou  celle  qui  sont  au-dessous  de  la  classe  mitoyenne,  est 

327 


par  tout  pays  beaucoup  plus  grande,  non  seulement  en 
quantite,  mais  en  valeur,  que  la  consommation  de  la  classe 
mitoyenne  et  de  celle  qui  sont  au-dessus  de  cette  classe. 
La  somme  totale  de  la  depense  des  classes  inferieures  est 
beaucoup  plus  forte  que  celle  des  classes  superieures." 

Zu  deutsch:  „Man  muß  bemerken,  daß  die  Total- 
summe des  Konsums,  welchen  die  unteren  Klassen  des 
Volkes  machen,  oder  diejenigen,  welche  unter  der  Mittel- 
klasse stehen,  in  jedem  Lande  bei  weitem  größer  ist, 
nicht  nur  der  Quantität,  sondern  auch  dem  Werte  nach, 
als  die  Konsumtion  der  Mittelklasse  und  der  noch  über 
ihr  stehenden  Klassen.  Die  Totalsumme  der  Ausgabe  der 
unteren  Klassen  ist  bei  weitem  stärker,  als  die  der  oberen 
Klassen." 

Und  er  konkludiert  hierauf  in  wörtlicher  Übereinstim- 
mung mit  mir  (ib.  p.  414)  :  ,,Ainsi,  entre  les  impots  etablis 
sur  les  depenses,  ceux  qui  portent  principalement  sur  la 
depense  des  classes  superieures,  sur  la  portion  la  plus 
petite  du  produit  annuel,  promettent  un  revenu  public 
beaucoup  moindre  que  ceux  qui  portent  indistinctement 
sur  les  depenses  communes  ä  toutes  les  classes  du  peuple 
ou  meme  que  ceux  qui  portent  principalement  sur  la  de- 
pense des  classes  inferieures." 

Zu  deutsch:  ,,Also  unter  den  Steuern,  welche  auf  Aus- 
gaben gelegt  werden,  versprechen  diejenigen,  welche 
hauptsächlich  die  Ausgaben  der  höheren  Klassen,  den 
kleinsten  Teil  der  Jahresproduktion  treffen,  ein  weit  ge- 
ringeres Staatseinkommen  als  diejenigen,  welche  ohne 
Unterschied  auf  die  allen  Klassen  des  Volkes  gemein- 
schaftlichen Ausgaben,  oder  selbst  als  diejenigen,  welche 
hauptsächlich  nur  auf  die  Ausgaben  der  unteren  Klassen 
gelegt  werden."  .    s; 

Die  Sophismen  also,  die  ich  aufgestellt,  die  unwahren 

328 


Tatsachen,  die  ich  behauptet,  sie  sind  mir  in  allen  ihren 
Punkten  auch  mit  Adam  Smith  gemeinschaftlich !  Sie 
stehen  schon  seit  1770,  also  seit  hundert  Jahren  in  der 
Wissenschaft  fest ! 

Wollen  Sie  aber  vielleicht  statt  der  Engländer  und 
Franzosen  lieber  die  Vertreter  der  deutschen  Wissen- 
schaft vernehmen  ?  Ich  stehe  zu  Ihren  Diensten,  meine 
Herren ! 

Hören  wir  also  z.  B.  den  herzoglich  Sachsen-Koburg- 
schen  Regierungsrat  Lotz,  der  1822  ein  dreibändiges 
Handbuch  der   Staatswirtschaftslehre  publizierte. 

Der  Mann  weist,  wie  schon  andere  vor  ihm,  nach, 
daß  —  wovon  ich  gleichfalls  meinem  Publikum,  weil  mir 
jede  Absicht,  aufzureizen,  fern  lag,  nichts  gesagt  habe 
—  die  indirekten  Steuern  den  Konsum  der  ärmeren  Klas- 
sen nicht  nur  um  den  ganzen  Betrag  der  Steuern  selbst 
verteuern,  auch  nicht  bloß  um  die  immensen  Kosten  ihrer 
Erhebung,  die  zehnmal  so  groß  sind,  wie  bei  den  direkten 
Steuern,  sondern  noch  weit  darüber  hinaus,  da  die  Ge- 
werbsunternehmer sich  jetzt  auch  auf  den  von  ihnen  zu- 
vörderst vorgeschossenen  Betrag  der  Steuersumme  den 
üblichen  Profitsatz  im  Preise  der  Dinge  vergüten 
lassen.  Er  sagt  Bd.  III,  p.  185:  „Vorzüglich  dieses  ist 
es,  was  alle  indirekten  Konsumtionsausgaben  für  den  är- 
meren und  größeren  Teil  des  Volkes  stets  so  drückend 
macht.  Die  erhöhten  Preise  unserer  Lebensbedürfnisse, 
die  stets  die  unausbleibliche  Folge  eines  solchen  Abgaben- 
erhebungssystems sind,  drücken  schon  die  ärmere  und 
niedere  Volksklasse  unendlich;  noch  mehr,  oder  we- 
nigstens ebenso  stark  aber  drücken  sie  die  Vorteile,  welche 
sie  der  reicheren  Volksklasse  für  ihre  gemachten  Vor- 
schüsse zugestehen  muß  —  und  beides  zusammen  kann 
denn  keine  andere  Folge  haben,  als  daß  bei  einem  solchen 

329 


Abgabenerhebungssystem  ein  Aufschwung  der  Betrieb- 
samkeit der  ärmeren  und  niederen  Volksklassen  und  ihres 
Wohlstandes  beinahe  ganz  unmöglich  wird." 

Welche  aufreizende  Stärke  der  Ausdrücke,  meine 
Herren !  Wie  milde,  verschleiernd,  beschönigend  erscheint 
daneben  alles,  was  ich  sagte  !  Derselbe  Beamte  und  Natio- 
nalökonom fährt  fort  (ib.  p.  186)  :  „Mit  einem  Worte, 
die  Konsumtionssteuer  wälzt  die  Abgabe  gerade  auf  die- 
jenige Volksklasse,  welche  zu  ihrer  Entrichtung  am  we- 
nigsten Kraft  und  Fähigkeit  hat,  und  erschüttert  dadurch 
nicht  bloß  die  Gleichmäßigkeit  der  Verteilung  der  öffent- 
lichen Abgaben,  sondern  selbst  auch  die  Elemente  des 
allgemeinen  Wohlstandes  bis  auf  seine  äußerste 
Grundlage  hinaus." 

Und  gleich  darauf:  „Wohl  mag  der  Wohlhabende  und 
Reiche  ein  solches  Abgabesystem  etwa  ohne  auffallende 
Nachteile  für  ihn  ertragen  können.  Aber  für  die  niedere 
und  ärmere  Volksklasse  kann  es  nie  ohne  offenbaren 
Verderb  bleiben.  Schon  ist  es  drückend  genug  an  sich. 
Aber  zu  diesem  Druck  an  sich  gesellt  sich  noch  der 
zweite  Druck,  der  aus  dem  Übergewicht  entspringt,  das 
es  dem  Reicheren  über  den  Ärmeren  gibt.  Der  Haupt- 
grund dieses  zweiten  Druckes  und  seiner  Verderblichkeit 
für  den  Ärmeren  liegt  in  dem  bei  weitem  stärkeren  Ge- 
wicht, den  das  Bedürfnis  auf  den  Ärmeren  hat,  als  auf 
den  Reicheren ;  vorzüglich  darin,  daß  dieses  Gewicht  für 
den  Ärmeren  zugleich  den  Preis  seiner  Arbeit  und  seiner 
dem  Reichen  zu  machenden  Leistungen  ebenso  sehr  herab- 
setzt, als  es  dem  Reichen  Gelegenheit  gibt,  für  seine 
Reichnisse  (Darreichungen)  für  den  Bedarf  des  Armen 
von  diesem  die  höchsten  Preise  zu  erzwingen.  Denn  je 
drückender  die  Lage  des  ärmeren  Volkes  ist  und  um  so 
empfindlicher   sie   durch   die   Abgabe   für  den   Ärmeren 

330 


verschlimmert  wird,  um  so  dringender  muß  dieser  stets 
fremde  Arbeit  suchen  und  um  so  drückender  wird  für 
ihn  stets  das  Übergewicht  des  Reicheren.  Nur  dazu,  um 
dieses  schon  in  der  Natur  der  Sache  begründete  Über- 
gewicht widernatürlich  zu  verstärken  und  dadurch  das 
nötige  Gleichmaß  des  öffentlichen  Abgabewesens  durchaus 
und  bis  auf  das  Innerste  zu  zerrütten  —  dazu  nur 
können  die  Konsumtionsabgaben  dienen,  und  werden  sie 
besonders  da  dienen,  wo  sie  auf  dem  indirekten  Wege  er- 
hoben werden." 

Und  p.  188  :  „Und  so  kann  es  denn  sehr  leicht  kommen, 
daß  die  eben  bemerkte  Abgabe,  die  für  jeden  auf  25  Pro- 
zent ihres  reinen  Einkommens  veranschlagt  ist,  den  Armen 
zu  40  und  mehr  Prozent  treffen  kann,  während  vielleicht 
der  Reiche  10  oder  weniger  oder  gar  nichts  zahlt, 
oder  vielleicht  durch  den  niedrigen  Arbeitslohn,  zu 
dem  sich  der  Arme  jetzt  Verstehen  muß,  gegen  früher 
gar  noch  gewinnt." 

Aber  wozu,  meine  Herren,  Ihnen  einzelne  Stellen  der 
Nationalökonomen  anführen  ?  Ich  müßte  Ihnen  eigentlich 
ganze  Schriften,  ganze  Bibliotheken  vorlesen.  Lesen  Sie 
z.  B.  die  1813  erschienene  Spezialschrift  des  ordentlichen 
Professors  der  Staatswirtschaft  an  der  Universität  zu 
Heidelberg,  Dr.  Eschenmaier,  ,,über  die  Konsumtions- 
steuer", worin  er  unter  den  elf  Gründen,  die  er 'gegen  sie 
geltend  macht,  als  zweiten  Grund  (p.  36)  folgenden  an- 
führt :  „Weil  sie  das  gerechte  und  gleiche  Verhältnis  der 
Besteuerung  zwischen  dem  Reichen  und  Armen  nie  treffen 
kann"  und  als  vierten  Grund  wörtlich  folgenden:  „weil 
sie  gerade  die  ärmere  Klasse  der  Nationalglieder  als  die 
größeste  im  Staate  am  meisten  und  härtesten  trifft,  wenn 
sie  auch  auf  die  absoluten  Bedürfnisse  gelegt  ist."  Oder 
hören    Sie    den    großherzogl.    hessischen    Hofkammerrat 

331 


Krönke  im  4.  Teile  seiner  „Abhandlungen  über  staats- 
wirtschaftliche Gegenstände"  p.  141  etc.  Es  heißt  da- 
selbst in  seinem  Aufsatz  über  indirekte  Steuern  :  „Indirekte 
Steuern  nenne  ich  nach  §  10  solche  Abgaben,  deren  Er- 
trag nicht  gegeben  ist  und  die  nicht  notwendig  und  nach 
Vorherbestimmungen,  sondern  nur  dann  zu  entrichten  sind, 
wenn  gewisse,  meistens  der  Wahl  der  Pflichtigen  über- 
lassene  Bedingungen  und  Umstände  eintreten,  woran  die 
Bezahlung  der  Steuern  geknüpft  ist."  „Die  vorzüglichsten 
sind  die  Zoll-  und  Mautabgaben,  Konsumtionssteuern, 
das  Stempelpapier  und  die  mancherlei  Konzessionsgel- 
der." „Es  ist  klar  —  sagt  er  daselbst  p.  146  —  daß, 
man  mag  das  positive  oder  relative  Vermögen  verhältnis- 
mäßig besteuern  wollen,  die  Abgaben  von  absoluten  Le- 
bensbedürfnissen oder  von  Gegenständen,  die  durch  die 
Gewohnheit  auch  bei  der  großen  Volksmasse  zu  Lebens- 
bedürfnissen geworden  sind,  nicht  rechtlich  sein  können, 
indem  diese  Bedürfnisse  im  allgemeinen  nach  der  Kopf- 
zahl sich  richten,  und  bei  den  Ärmeren  wenigstens  nicht 
geringer,  oft  aber  größer  als  bei  den  Reichen  sind.  Da 
nun  die  Bedürfnisse  nicht  entbehrt  werden  können,  so 
wirken  Abgaben  dieser  Art  wie  Kopfsteuern.  Ja, 
sie  sind  hinsichtlich  der  Ärmeren  wohl  gar 
nachteiliger  als  Kopfsteuern,  indem  diese  Klasse 
von  Menschen  meistens  schwer  arbeiten  muß,  dadurch 
jene  Bedürfnisse  in  größerer  Menge  gebraucht  und  sonach 
zu  der  aus  dieser  Abgabe  erfolgenden  Staatseinnahme 
mehr  als  nach  der  Kopfzahl  beitragen  muß." 
Er  zeigt  nun,  daß  Kaffee,  Tabak,  Branntwein  usw. 
durch  die  Gewohnheit  gleichfalls  zu  den  unentbehrlichsten 
Lebensbedürfnissen  gehören  und  konkludiert  (p.  151): 
„Die  Kaffee-,  Tabaks-  und  Branntweinakzisen  wirken 
also  ebenfalls  wie  Kopfsteuern  etc." 

332 


Oder  aber  lesen  Sie  von  Ulmenstein,  über  die  Vor- 
züge und  Mängel  der  indirekten  Besteuerung,  Düsseldorf 
1831.  Oder  aber  von  Liechtenstern,  Aphorismen  und 
Notizen  über  wichtige  Zweige  des  Finanzwesens,  Alten- 
berg 1821.  Oder  aber  die  1822  in  Leipzig  erschienene 
„Lehre  von  der  Wirtschaft  des  Staates"  von  Dr.  Behr, 
welcher  sich  p.  151  in  folgenden  zum  Teil  übertriebenen 
Wutausbruch  ergießt :  „Wohl  mag  hierdurch  gerechtfertigt 
sein,  was  ich  bereits  im  Jahre  1810  öffentlich  gesagt 
und  seitdem  immer  mehr  bestätigt  gefunden  habe,  nämlich : 
„Indirekte  Steuern  sind  entweder  von  grober  Ignoranz 
oder  von  bübischer  Tücke  erfunden,  durch  Superklug- 
heit und  Sophisterei  verteidigt,  von  der  Gemächlichkeit 
gepflegt,  durch  Not  vervielfältigt  und  aus  Furcht  vor 
der  Mühe  der  Einführung  des  Rechten  bis  zur  Stunde 
noch  nicht  abgeschafft."  Nein,  meine  Herren,  erfunden 
sind  die  indirekten  Steuern  nicht  auf  diese  Weise,  wie 
Dr.  Behr  meint.  Dr.  Behr  übersieht  gänzlich  die  innere 
historische  und  organische  Notwendigkeit,  vermöge  wel- 
cher die  indirekten  Steuern  entstehen  und  um  sich  greifen 
mußten,  eine  organische  Notwendigkeit,  die  ich  in  mei- 
nem Vortrage  hinreichend  im  allgemeinen  dargelegt  habe. 
Aber  das  wirklich  berechtigte  Fundament,  welches  diesem 
Wutausbruch  des  Dr.  Behr  zugrunde  liegt,  wird  Ihnen 
jetzt  aus  den  früheren  Ausführungen  jener  übereinstim- 
menden Zeugnisse  der  ruhmvollsten  Namen  der  Wissen- 
schaft bereits  klar  sein. 

Ich  habe  Ihnen  aber  absichtlich  diese  Stelle  des  Dr. 
Behr  angeführt,  um  Ihnen  zu  zeigen,  welche  Preß-  und 
öffentliche  Redefreiheit  man  früher  unter  dem  Absolutis- 
mus in  Deutschland  genoß. 

Denn  wenn  ich  auf  meine  so  ruhigen,  gemäßigten  und 
streng  objektiven  Äußerungen  hin :  die  indirekte  Steuer 

333 


treffe  die  Individuen  nicht  nach  Verhältnis  ihres  Kapitals 
und  Einkommens  und  sie  bewirke  daher,  daß  der  Betrag 
der  indirekten  Steuern  seinem  bei  weitem  größten  Teile 
nach  von  den  Unbemittelten,  von  den  ärmeren  Klassen 
der  Nation  getragen  werde ;  sie  gebe  sich  also  als  das 
Institut  zu  erkennen,  durch  welches  das  große  Kapital,  so 
gut  es  eben  geht,  sich  die  Steuerfreiheit  sichere,  die 
wir  früher  in  der  Adelszeit  beim  adligen  Grundbesitz  an- 
getroffen —  wenn  ich  für  diese  objektiven  und  unan- 
greiflichen  Explikationen  mit  vier  Monaten  Gefängnis  be- 
straft werde,  —  nun,  so  hätte  ja  jener  staatswirtschaftliche 
Schriftsteller  für  jenen  leidenschaftlichen  Ausfall,  den 
er  nicht  nur  in  jener  Schrift,  sondern,  wie  er  selbst  kon- 
statiert, auch  in  einer  öffentlichen  Rede  auf  die  indirekte 
Steuer  vornahm,  augenblicklich  geköpft  werden  müssen ! 

Aber  alle  die  Autoritäten,  die  ich  bisher  angeführt  habe, 
sind  später  als  Adam  Smith.  Sollte  die  Wissenschaft 
wirklich  der  neuen  Begründung,  welche  dieser  der  Natio- 
nalökonomie gab,  benötigt  gewesen  sein,  um  so  klare  und 
einfache  Dinge  einzusehen  wie  diejenigen,  von  denen  es 
sich  hier  handelt  ?  Keineswegs,  meine  Herren ! 

Lesen  Sie  das  berühmte  Werk  „Recherches  et  Con- 
siderations  sur  les  Finances  de  France",  welches  1758 
in  Basel  zuerst  anonym  in  zwei  großen  Quartbänden  er- 
schien, aber  von  Forbonnais,  dem  Generalinspektor 
der  königlichen  Münzen  von  Frankreich,  herrührt.  Er 
gesteht  T.  I.  p.  260,  daß  die  Abschaffung  der  indirekten 
Steuern  und  das  Aufbringen  der  Bedürfnisse  des  Staates 
durch  eine  direkte  Einkommensteuer  das  Ziel  sein  muß, 
nach  welchem  um  der  Gerechtigkeit,  des  allgemeinen 
Wohlstandes  und  um  der  Vermehrung  der  Macht  des 
Staates  willen  alle  Finanzmänner  streben  müssen. 

Er  beklagt  mit  Wärme  und  Wehmut  die  Unmöglich- 

334 


keit,  zu  konsumieren,  in  welche  die  ärmeren  Klassen  durch 
die  indirekten  Steuern  und  die  durch  sie  bewirkte  Preis- 
steigerung der  Waren  versetzt  werden.  Er  sagt,  beispiels- 
weise die  Provinz  Languedoc  betrachtend  (T.  I.  p.  319)  : 
,,11  est  un  autre  vice  interieur  en  Languedoc,  dont  les 
riches  gardent  le  secret  et  qui  doit  ä  la  longue  porter 
un  grand  prejudice  ä  cette  Province."  „Es  gibt  einen 
anderen  Krebsschaden  in  Languedoc,  von  welchem  die 
Reichen  das  Geheimnis  bewahren,  und  welcher 
auf  die  Länge  dieser  Provinz  einen  großen  Schaden  zu- 
fügen muß."  Dieser  Krebsschaden,  sagt  er,  bestünde  dar- 
in, daß  die  Güter  und  die  Preise  aller  Waren  gesteigert 
worden  seien,  während  sich  die  Handwerker,  die  Pächter, 
die  ländlichen  Arbeiter  sogar  m  einer  noch  unvorteil- 
hafteren Lage  als  anderwärts  befänden.  „Quelle  est  la 
raison  dun  fait  si  extraordinaire  en  apparence  ?"  Welches 
ist  der  Grund  eines  scheinbar  so  befremdlichen  Faktums  ?" 
fragt  er.  Und  er  antwortet  hierauf:  „Cest  que  le  prix 
des  journees,  des  corvees,  n'y  a  point  hausse  propor- 
tionnellement  avec  les  denrees ;  il  n'est  en  beaucoup  d'en- 
droits  de  cette  province  que  de  six  sols,  comme  il  y  a 
ete  cent  ans  et  plus ;  voilä  la  source  veritable  du  desordre 
qu'un  interet  personnel  tres  mal  entendu  se  dissimule." 
„Der  Grund  ist,  daß  der  Tagelohn,  der  Preis  der  länd- 
lichen Arbeiten  durchaus  nicht  proportionell  mit  dem  der 
Waren  gestiegen  ist;  er  steht  in  vielen  Orten  dieser  Pro- 
vinz nur  auf  sechs  Sous,  wie  er  vor  100  Jahren  und 
länger  stand;  das  ist  die  wahre  Quelle  einer  Unordnung, 
welche  ein  sehr  schlecht  verstandenes  persönliches  Inter- 
esse sich  verheimlicht."  In  wie  vieler  Hinsicht  wären 
diese  hochherzigen  Worte  Forbonnais'  dem  Gedächtnisse 
einzuprägen !  Er  erklärt  geradezu,  sogar  vom  Kriegsfalle 
sprechend    (T.    I.    p.  485) :    „En   quelque    Situation  que 

335 


les  choses  se  trouvent,  ils  est  toujours  possible,  dans  un 
pays  opulent,  d'etablir  dans  le  cas  d'une  guerre,  un  fonds 
d'imposition  considerable,  qui  n'affectera  point  la  classe 
des  citoyens  les  plus  pauvres."  „In  jeder  Lage  der  Dinge 
ist  es  in  einem  reichen  Lande  immer  möglich,  im  Falle 
des  Krieges  einen  Steuerfonds  zu  finden,  welcher  die 
ärmste  Klasse  der  Bürger  nicht  trifft."  Und  mit  einer 
edlen  Bitterkeit  ruft  er  T.  II.  p.  83  aus :  Manche  Steuer, 
welche  nicht  mehr  als  zehn  Goldstücke  dem  Spiele  oder 
den  frivolsten  Ausgaben  der  wohlhabenden  Familien  ent- 
ziehen würde,  würde  auf  diese  Weise  haben  aufgebracht 
werden  können,  ohne  daß  der  Arbeiter  von  ihr  anders 
als  vom  Hörensagen  wüßte.  Aber,  fügt  er  hinzu :  ,,Si 
l'Edit  dun  tel  impöt  paraissait,  on  n'entendrait  que  cla- 
meurs,  que  murmures  de  la  part  de  deux  ou  trois  millions 
d'hommes  environ ;  ne  leur  demandez  rien,  epuisez  les 
campagnes ;  ces  memes  hommes  diront  froidement :  le 
Peuple  souffre,  il  est  vrai ;  mais  l'interet  general  l'emporte 
sur  l'interet  particulier;  il  ne  faut  pas  que  cette  espece 
d'hommes  soit  ä  son  aise."  „Wenn  ein  solches  Steuer- 
gesetz erschiene,  so  würde  man  nur  Geschrei  und  Murren 
von  zwei  oder  drei  Millionen  Menschen  hören ;  man  ver- 
lange nichts  von  ihnen,  man  erschöpfe  das  Land  —  und 
diese  selben  Menschen  werden  kalt  sagen :  das  Volk  lei- 
det, es  ist  wahr ;  aber  das  allgemeine  Interesse  muß  dem 
besonderen  Interesse  vorgehen,  und  es  ist  nicht  notwen- 
dig, daß  diese  Klasse  von  Menschen  —  die  untere  näm- 
lich —  sich  wohl  befinde!" 

Oder  gehen  Sie  noch  weiter  zurück  in  der  Zeit,  werfen 
Sie  einen  Blick  auf  ein  noch  berühmteres,  1697  erschie- 
nenes Werk :  Le  detail  de  la  France,  von  Boisguillebert, 
lieutenant  general  au  bailliage  de  Ronen,  den  man  den 
Christoph  Columbus  der  Nationalökonomie  genannt  hat. 

336 


Dies  Werk  ist  von  Anfang  bis  zu  Ende  ein  ununter- 
brochener,mit  der  edelsten  Wärme  beredter  Leidenschaft 
geschriebener  Nachweis  von  der  unheilvollen  und  unge- 
rechten Wirkung  der  indirekten  Steuern. 

Boisguillebert  weist  nach,  wie  die  damaligen  indirekten 
Steuern  Frankreichs,  die  taille  oder  die  auf  dem  Ackerbau 
lastenden  Steuern,  die  aides  oder  die  Weinsteuer,  und  die 
Douanen  durch  die  Verteuerung  der  Produkte  dem  Volk, 
zumal  den  ärmeren  Klassen,  die  Konsumtion  unmöglich 
machen,  wie  sie  dasselbe  erdrücken,  aber  eben  dadurch 
gerade  auch  den  reicheren  Klassen,  ohne  daß  diese  frei- 
lich eine  Ahnung  davon  haben,  rückwirkend  nachteilig 
sind  ;  wie  endlich  das  Land  mit  Leichtigkeit  dem  König 
einen  doppelten  Steuerbeitrag  und  mehr  aufbringen  könnte, 
wenn  nicht  der  bei  jenen  indirekten  Steuern  stattfindende 
Repartitionsmodus  ein  so  unheilvoller  wäre. 

La  consommation  a  cesse,  parcequ'elle  est  devenue  ab- 
solument  defendue  et  absolument  impossible",  ruft  er  aus, 
chap.  2  T.  I.  p.  184  der  großen  französischen  Collection 
des  economistes.  „Die  Konsumtion  hat  aufgehört,  weil 
sie  absolut  gehindert,  absolut  unmöglich  gemacht  worden 
ist."  „II  s'est  trouve  —  sagt  er  chap.  10.  T.  I.  p.  194 
—  en  effet  des  annees,  oü  les  droits  ont  ete  vingt  fois 
plus  forts  dans  le  detail  que  le  prix  en  gros  de  la  denree, 
ce  qui  aneantit  si  fort  la  consommation,  qu'il  faut  que 
les  pauvres  ouvriers  boivent  de  l'eau,  les  liqueurs  etant  en 
un  prix  exorbitant."  „Es  hat  Jahre  gegeben,  wo  die  Steuer 
im  Detailhandel  zwanzigmal  so  viel  betrug  als  der  Engros- 
preis der  Ware,  was  so  sehr  die  Konsumtion  vernichtet, 
daß  die  armen  Arbeiter  Wasser  trinken  müssen,  da  der 
Wein  im  Debit  von  einem  unerschwinglichen  Preise  ist." 
Er  zeigt  (chap.  19  p.  200),  wie  diese  Vernichtung  der 
Weinkonsumtion  seitens  des  Arbeiters  wieder  zehn  andere 

22   La.salle.   Ges.   Schriften.   Band  II.  337 


Gewerbe  ruinieren  muß :  „II  en  va  de  meine  des  autres 
denrees,  ruft  er  aus,  n'y  ayant  aucune  dont  l'aneantisse- 
ment  de  consommation  cause  par  les  desordres  marques 
ci-devant  ne  fasse  d'abord  cesser  dix  ou  douze  sortes  des 
metiers,  qui  roulaient  tous  sur  le  meme  principe  et  ne 
rejaillise  ensuite  par  contre-coup  sur  le  roi  et  sur  tout 
le  reste  des  professions  du  corps  de  l'Etat. "  „Es  geht 
ebenso  zu  bei  allen  anderen  Waren.  Es  gibt  keine,  bei 
welcher  nicht  die  Verhinderung  des  Konsums,  welche 
durch  jene  Mißbräuche  verursacht  wird,  zehn  oder  zwölf 
andere  Gewerbe  außer  Tätigkeit  setzt,  die  auf  demselben 
Prinzip  roulierten,  und  folglich  nicht  in  ihrer  Wirkung 
auf  den  König  zurückfiele  und  auf  alle  anderen  Pro- 
fessionen des  Staatskörpers."  Er  qualifiziert  jene  aides 
(VI.  Part.  eh.  IV.  p.  212)  geradezu  als  droits  effroya- 
bles,  er  beschuldigt  sie  (eh.  XIII.  p.  188)  de  ruiner  la 
consommation  et  par  consequent  le  pays,  pour  une  utilite 
particuliere  qui  ne  va  pas  ä  la  millieme  partie  du  mal 
qu'elles  fönt  au  corps  de  l'Etat,  qui  est  la  source  generale 
dont  le  roi  tire  tous  ses  revenus,"  „die  Konsumtion  und 
folglich  das  Land  zu  ruinieren  wegen  eines  Sonderinter- 
esses, welches  sich  nicht  auf  den  tausendsten  Teil  des 
Schadens  beläuft,  den  diese  Steuern  dem  Staatskörper 
zufügen,  welcher  die  allgemeine  Quelle  ist,  aus  der  der 
König  alle  seine  Revenuen  bezieht". 

Und  er  gibt  folgenden  höchst  bemerkenswerten  Grund 
als  den  Grund  dieser  Steuern  an  (Part.  II.  eh.  8,  p.  225)  : 
„On  crie  de  tout  temps  en  France  contre  les  impots,  et 
les  riches  bien  plus  que  les  pauvres,  ä  cause  de  cette 
malheureuse  coutüme  qui  s'est  introduite,  de  n'avoir  aucune 
justice  dans  la  repartition  des  charges  pubiiques ;  ce  qui 
mettant  les  choses  sur  un  pied  que  s'en  defend  qui  peut, 
plus  un  homme  est  puissant,  moins  il  paye,  parce  qu'il  est 

338 


plus  en  etat  de  s'en  exempter.  Et  comme  entre  les  moyens 
dont  on  se  sert  pour  se  procurer  ce  privilege,  le  bruit  et 
les  plaintes  sont  un  des  plus  considerables,  elles  se  fönt 
bien  mieux  entendre  dans  la  bouche  des  riches  que  dans 
celle  des  pauvres,  ce  qui  fait  que  les  derniers  sont  tou- 
jours  accables ;  ce  qui  retombant  par  contre-coup  sur 
les  riches,  ainsi  que  Ton  a  fait  yoir,  ruine  enfin  les 
uns  et  les  autres."  „Man  schreit  von  jeher  in  Frankreich 
gegen  die  Steuern,  und  die  Reichen  schreien  weit  mehr 
als  die  Armen  infolge  jener  unglücklichen  Gewohnheit, 
die  sich  eingenistet  hat,  keine  Gerechtigkeit  bei  der  Ver- 
teilung der  öffentlichen  Lasten  zu  haben,  so  daß,  da  die 
Sachen  hierdurch  auf  einen  Fuß  gekommen  sind,  daß  jeder 
sich  dagegen  wehrt,  der  kann,  je  mächtiger  ein  Mann  ist, 
er  um  so  weniger  bezahlt,  weil  er  imstande  ist,  sich  davon 
zu  befreien.  Und  da  unter  den  Mitteln,  deren  man  sich 
bedient,  um  sich  dies  Privilegium  zu  verschaffen,  das  Ge- 
schrei und  die  Klagen  eines  der  beträchtlichsten  sind, 
so  machen  sich  diese  weit  vernehmbarer  im  Munde  der 
Reichen  als  in  dem  der  Armen,  was  wieder  bewirkt,  daß 
diese  letzteren  immer  erdrückt  werden,  und  dies,  durch 
den  Gegenschlag,  wie  ich  nachgewiesen  habe,  wieder  auf 
die  Reichen  zurückfallend,  ruiniert  endlich  die  einen  und 
die  andern."  —  ,, Ainsi  donc  —  sagt  er,  hierauf  zurück- 
kehrend, p.  223  —  voilä  la  malheureuse  Situation  d'un 
premier  ministre,  c'est  de  voir  toute  la  terre  en  mouve- 
ment  et  toute  la  faveur  en  action,  non  seulement  pour  le 
tromper,  mais  pour  l'obliger  ä  immoler  et  son  prince  et 
le  peuple  ä  des  interets  particuliers,  n'etant  applaudi  par 
tous  ceux  qui  pretendent  former  seuls  le  monde,  qu  ä 
Proportion,  qu'il  donne  dans  cette  surprise  et  il  ne  pourrait 
meme  entreprendre  de  faire  le  moindre  pas  en  arriere 
sans  s'attirer  tous  ceux  qu'on  vient  de  dire  sur  les  bras. 

22*  339 


„Das  ist  also  die  unglückliche  Situation  eines  Premier- 
ministers, das  ganze  Land  in  Bewegung  und  alle  Gunst 
in  Tätigkeit  zu  sehen,  nicht  bloß  um  ihn  zu  täuschen, 
sondern  um  ihn  zu  nötigen,  seinen  König  und  sein  Volk 
Sonderinteressen  aufzuopfern,  da  er  nur  applaudiert 
wird  durch  alle  die,  welche  allein  die  Welt 
zu  bilden  behaupten,  in  dem  Maße,  in  welchem 
er  in  diese  Falle  geht,  und  da  er  selbst  nicht 
den  geringsten  Schritt  rückwärts  tun  könnte, 
ohne  alle  diese  auf  dem  Halse  zu  haben!" 

Welche  frappante  Ähnlichkeit  mit  den  Erscheinungen 
von  heute!  Sollte  man  nicht  glauben,  diese  Worte,  die 
natürlich  nicht  nur  auf  Premierminister,  sondern  auf  jeden 
passen,  der  zugunsten  der  ärmeren  Klassen  das  Wort 
ergreift,  seien  heute  geschrieben? 

Und  er  resümiert  sich,  seine  Rede  an  den  König  rich- 
tend, mit  den  Worten :  ,,Sire,  comme  vous  ne  voulez 
qu'etre  paye  et  recevoir  le  plus  d'argent  qu'il  est  possible, 
la  maniere  dont  vous  en  usez  semble  etre  inventee  pour 
nous  ruiner  et  vous  aussi ;  car  comme  toute  notre  richesse 
et  la  votre  ne  peuvent  provenir  que  de  la  vente  des  biens 
qui  croitent  sur  votre  terre,  ce  que  vous  proposez  ferait 
tout  perir ;  mais  que  votre  majeste  compte  ce  qui  lui  en 
viendrait  de  la  facon  qu'elle  l'entend,  et  nous  le  lui  dou- 
blerons,  pourvu  qu'elle  nous  laisse  notre  liberte  de  vendre 
et  de  consommer  ce  que  bon  nous  semblera." 

,,Sire,  da  Sie  doch  nichts  anderes  wollen,  als  bezahlt 
sein  und  so  viel  Geld  als  möglich  empfangen,  so  scheint 
die  Art,  in  der  Sie  zu  Werke  gehen,  erfunden  zu  sein, 
um  uns  zu  ruinieren  und  Sie  gleichfalls ;  denn  da  all  unser 
Reichtum  und  der  Ihrige  nur  aus  dem  Verkauf  der  Güter 
hervorgehen  kann,  die  in  Ihrem  Lande  wachsen,  so  würde 
das,  was  Sie  vorschlagen,  alles  zugrunde  richten.   Aber 

340 


berechnen  sich  Ew.  Majestät,  was  Ihnen  zukommt,  nach 
der  Weise,  in  welcher  Sie  die  Sache  betrachten,  und 
wir  wollen  Ihnen  diese  Summe  verdoppeln,  vorausgesetzt, 
daß  Sie  uns  unsere  Freiheit  lassen,  zu  verkaufen  und  zu 
konsumieren,  was  uns  gut  scheinen  wird." 

Ich  könnte  Ihnen  nicht  wenige  Auszüge  aus  dem  be- 
rühmten Werk  „projet  dune  dime  royale"1)  von  Mar- 
schall Vauban  verlesen,  der,  obwohl  einer  der  vornehm- 
sten Männer  Frankreichs,  gleichwohl  ein  nicht  weniger 
warmes  Herz  für  die  Leiden  des  Volkes  sich  bewahrt 
hatte. 

Oder  werfen  Sie  in  dieser  Völkerschau  einen  Blick  auf 
die  Niederländer.  Bloß  in  dem  einen  Jahre  1748  er- 
schienen in  den  Niederlanden  nicht  weniger  als  acht  gegen 
die  Konsumtionssteuern  gerichtete  Schriften,  die  Sie  in 
der  Anmerkung  1012  der  von  der  fürstlich  Jablonowski- 
schen  Gesellschaft  herausgegebenen  gekrönten  Preisschrift 
des  Heidelberger  Dozenten  Dr.  Etienne  Laspeyres  „Ge- 
schichte der  volkswirtschaftlichen  Anschauungen  der  Nie- 
derländer"   aufgezählt   finden   können. 

Aber  ich  sehe  soeben,  daß  ich  wieder  ins  18.  Jahr- 
hundert geraten  bin.  Machen  wir  also  einen  großen 
Sprung;  springen  wir  um  215  Jahre  zurück,  in  das  Jahr 
1649!  In  diesem  Jahre  veröffentlicht  der  Spanier  Diego 
Saavedra  Faxardo  sein  Werk  Idea  Princips  Christiano- 
Politici,  in  welchem  es  im  67.  Symbolum,  p.  557  der 
Kölner  Ausgabe  von  1650,  nach  welcher  ich  zitiere,  heißt : 
,,Nec  imponi  debent  tributa  iis  rebus,  quae  ad  vitam 
praecise  sustentandam  sunt  necessariae ;  sed  iis  potius, 
quae  deliciis  deserviunt  aut  curiositati  aut  ostentationi  et 
pompae ;  sie  enim  fiet,  ut  correcto  immodico  luxu,  major 


*)  Plan  eines  Königszehnten.  D.  H. 

341 


oneris  pars  incumbat  in  ditiores  et  magis  potentes  et  suble- 
ventur  agricolae  et  opifices,  quae  communitatis  pars  vel 
maxime  fovenda  et  conservanda  est  in  Republica1). 

Oder  wollen  Sie  noch  um  ein  Jahrhundert  zurück  ? 
Nun,  so  schrieb  1584  Jean  Bodinus  in  seinem  berühm- 
ten Werke  de  republica  (p.  661  u.  663)  :  „Quid  si  quis 
est  qui  scire  de  me  velit,  quodnam  genus  vectigalium 
immortali  Deo  gratissimum,  civitatibus  pulcherrimum, 
principibus  honestissimum,  plebi  utilissimum  videatur,  illud 
est  quod  iis  rebus  imponitur  quae  ad  corrumpendos  civium 
mores,  quae  ad  delicias,  quae  ad  luxum,  quae  ad  libidinem 
spectant  —  —  —  rerum  vero  civibus  utilium  aut 
nulla  aut  levissima  pretia  esse  debuerunt,  ut  vec- 
tigal  facihus  dissolveretur  et  peregrini  mercatores  ad  eas 
res  majore  copia  advehendas  allicerentur.  Etenim  Romanis 
legibus  vectigalia  nulla  indicta  sunt  earum  rerum,  quae 
ad  vitam  commodius  honestiusque  degendam  aspor- 
tantur"  2). 


*)  Und  nicht  dürfen  sie  Steuer  auf  solche  Dinge  auflegen, 
welche  zur  bloßen  Erhaltung  des  Lebens  notwendig  sind;  son- 
dern vielmehr  auf  diejenigen,  die  der  Üppigkeit,  der  Neugier, 
der  Schaustellung  oder  dem  Pomp  dienen ;  denn  so  soll  es  ein- 
gerichtet werden,  daß,  nachdem  der  unmäßige  Luxus  reduziert 
ist,  der  größere  Teil  der  Last  auf  die  Reicheren  und  Höher- 
gestellten entfällt  und  die  Ackerbauer  und  Landarbeiter  ent- 
lastet werden,  welcher  Teil  der  Bevölkerung  aufs  höchste  im 
Staat  begünstigt  und  gefördert  werden  muß. 

-)  Wenn  jemand  von  mir  wissen  will,  welche  Art  Steuern 
dem  ewigen  Gott  die  wohlgefälligsten,  für  die  Staatswesen  die 
passendsten,  für  die  Fürsten  die  rühmlichsten  und  für  die  Volks- 
masse die  nützlichsten  zu  sein  scheinen,  so  ist  es  die,  welche 
auf  diejenigen  Dinge  gelegt  wird,  die  die  Korruption  der 
Sitten  der  Bürger,  die  Üppigkeit,  den  Luxus  und  die  Wollust 
befördern  —  —  —  von  den  Dingen  aber,  die  das  Volk 
nötig    braucht,    sollen    entweder    gar   keine    oder   nur 

342 


Seit  drei  Jahrhunderten  also  —  und  ich  könnte  diese 
historische  Rückschau  noch  weiter  fortsetzen,  aber  ich 
denke,  das  Bisherige  wird  Ihnen  genügen  —  seit  drei 
Jahrhunderten  also  rollen  sich  diese  Sätze  in  der  Wissen- 
schaft von  Buch  zu  Buch !  Kein  Kompendium  erscheint, 
das  sie  nicht  enthielte  — ■  und  das  ist  es  gerade,  meine 
Herren,  was  in  meinem  Fall  besonders  hart  ist! 

Jeder  Stand  bedarf  eines  ihm  eigentümlichen  Mutes. 
Der  Gelehrte  muß  aus  der  Geschichte  wissen,  daß  er 
neue  große  Entdeckungen  sehr  häufig  auf  seine  eigene 
Gefahr  macht,  daß  er  deshalb  verfolgt,  verlästert,  be- 
straft wird.  Es  ist  traurig,  daß  es  so  ist,  aber  es  ist 
so,  und  man  weiß,  daß  es  so  ist,  und  tröstet  sich  in 
einem  solchen  Falle  mit  seiner  Erfinderehre. 

Aber  gerade  für  einen  Punkt  bestraft  werden,  der  sich 
bereits  seit  300  Jahren  in  der  Wissenschaft  von  Buch  zu 
Buch  bis  in  jedes  Kompendium  geschleppt  hat, 
bloß  deshalb  bestraft  werden,  weil  ein  Staatsanwalt  und 
ein  Gerichtshof  niemals  ein  Kompendium  der  Staatswirt- 
schaft zur  Hand  genommen  haben  —  das  ist  hart,  das 
ist  erbitternd!  Oder  aber  —  es  muß  gerade  aus  dem- 
selben Grunde  alle  Erbitterung  beseitigen  und  den  Be- 
troffenen mit  einer  unbeschreiblichen,  verzeihenden  Milde 
erfüllen ! 

Aber  der  Staatsanwalt  hat  mir  ja  auch  einen  Grund 
oder  etwas,  das  wenigstens  wie  ein  solcher  aussah,  für 


sehr  geringe  Abgaben  erhoben  werden,  damit  die  Steuer 
leichter  bezahlt  wird  und  die  fremden  Händler  angeregt  werden, 
diese  Gegenstände  in  größerer  Fülle  einzuführen.  Denn  in  den 
römischen  Gesetzen  sind  keine  Steuern  von  solchen  Gegen- 
ständen aufgeführt,  die  für  den  leichteren  und  würdigeren 
Lebensunterhalt  herbeigeholt  werden. 

343 


seine  Behauptung  angegeben,  und  die  Gerechtigkeit  er- 
fordert, daß  ich  näher  auf  diesen  eingehe. 

Der  Staatsanwalt  hat  gesagt  (s.  p.  31  u.  20  des  steno- 
graphischen Berichts)1),  die  Last  der  indirekten  Steuern, 
obwohl  sie  natürlich  den  Preis  der  Produkte  verteuere, 
könne  dennoch  nicht  den  Arbeiterstand  treffen,  weil  ja 
„die  Höhe  des  Lohnes  nach  demselben  Verhältnis  be- 
messen ist",  der  Arbeiterstand  also,  indem  der  Arbeits- 
lohn sich  nach  dem  Preis  der  Produkte  und  somit  auch 
nach  den  indirekten  Steuern  regele,  „insoweit  gar  keine 
Steuer  zu  entrichten"  habe. 

Es  scheint,  meine  Herren,  daß  der  Staatsanwalt  ein- 
mal von  dem  bekannten  ökonomischen  Gesetz  hat  reden 
hören,  daß  im  Durchschnitt  der  Arbeitslohn  immer  die 
zur  Lebensfristung  notdürftig  erforderlichen  Unterhalts- 
mittel darstelle.  Folglich,  schließt  der  Staatsanwalt  hier- 
aus, kann  es  den  Arbeitern  ja  auch  gleich  sein,  wie  sehr 
ihnen  durch  die  indirekten  Steuern  die  Lebensmittel  ver- 
teuert werden.  Der  Arbeitslohn  bemißt  sich  stets  nach 
den  Preisen  derselben,  steigt  mit  ihnen,  und  die  sie  ver- 
teuernden indirekten  Steuern  werden  daher  in  letzter  In- 
stanz doch  nur  von  den  Gewerbsunternehmern,  nicht  von 
den  Arbeitern,  gezahlt2). 

IndieserAusdehnung  hingestellt,  beruht  diese  Fol- 
gerung natürlich  nur  auf  der  reinen  Unkunde.  Niemals  ist 
es  irgend  einem  Nationalökonomen  eingefallen,  mit  einer 


*)  Im  11.  Band  unserer  Ausgabe. 

2)  Bekanntlich  ist  diese  Folgerung  auch  neuerdings  von  den 
Verteidigern  der  agrarischen  Schutzzölle  in  Deutschland  geltend 
gemacht  worden.  Es  sei  nur  an  die  famosen  Reden  des  sächsi- 
schen Abgeordneten  Gehlert  erinnert.  Im  nachfolgenden  wird 
man  sehen,  wie  energisch  sich  schon  Lassalle  gegen  diese  Aus- 
legung des  „ehernen  Lohngesetzes"  wehrte.  D.  H. 

344 


solchen  Behauptung  aufzutreten.  Sie  erinnern  sich  viel- 
mehr, meine  Herren,  wie  ich  Ihnen  oben  die  eigenen 
Worte  Adam  Smiths  darüber  angeführt  habe,  daß  die  auf 
Tee  und  Kaffee,  Bier,  Öl,  Seife,  Lichter,  Tabak  ge- 
legten Steuern  durch  die  hierdurch  hervorgerufene  Preis- 
steigerung den  Arbeiter  empfindlich  drücken,  folglich  also 
ihm  nicht  durch  einen  gesteigerten  Arbeitslohn  ausge- 
glichen werden,  obgleich  alle  diese  Artikel  in  der  Wirk- 
lichkeit und  nach  Adam  Smiths  eigener  Erklärung  zu 
den  allgemein  üblichen  regelmäßigen  Lebensbedürfnissen 
des  Arbeiters  gehören. 

Die  Stelle  ist  so  wichtig,  daß  ich  sie  nochmals  hier 
folgen  lassen  will.  ,,Ils  —  nämlich  die  arbeitenden  Klas- 
sen —  souffrent  bien  plus  peut-etre  —  nämlich  weit 
mehr  als  von  den  erhöhten  Getreidepreisen  — -  de  cette 
hausse  artificielle  qu'ont  occasionnee  les  impots  dans  le 
prix  de  quelques  denrees  manufacturees,  tel  que  celui  du 
sei,  du  savon,  du  cuir,  des  chandelles,  de  la  dreche,  de  la 
biere,  et  de  l'huile  etc."1). 

Sie  erinnern  sich  ebenso  der  anderen  Ihnen  eben  ver- 
lesenen Stelle,  worin  Adam  Smith  selbst  nachweist,  daß 
mit  der  durch  die  Steuern  hervorgerufenen  Preissteige- 
rung des  Tabaks,  des  Tees,  des  Zuckers  und  des  Porters, 
obgleich,  wie  er  selbst  sagt,  alle  diese  Gegenstände  zu 
den  regelmäßigen  und  gewohnheitsmäßigen  Lebensbedürf- 
nissen der  untersten  Volksklassen  in  England  (des  der- 
nieres  classes  du  peuple)  gehören,  dennoch  keine  Er- 
höhung des  Arbeitslohnes  eingetreten  sei. 

Es  ist  also  Adam  Smith  natürlich  auch  entfernt  nicht 
eingefallen,  das  zu  sagen,  was  der  Staatsanwalt  behauptet. 

Aber  etwas  anderes  und  damit  Verwandtes,   was  zu 


*)  Vergleiche  auf  Seite  326  und  327. 

345 


dieser  Verwechslung  des  Staatsanwalts  vielleicht  Anlaß 
gegeben  hat,  hat  Adam  Smith  und  sein  noch  größerer 
Nachfolger  Ricardo  in  der  Tat  behauptet. 

Nämlich  von  den  absolutenundunerläßlichnot- 
wendigen  Lebensbedürfnis  sen,  worunter  er  haupt- 
sächlich das  Getreide  versteht,  behauptet  Adam  Smith 
und  ebenso  Ricardo,  daß,  da  der  Arbeitslohn  immer  für 
das  ausreichen  müsse,  was  zur  absoluten  Nahrung  er- 
forderlich sei,  die  durch  die  darauf  gelegten  Steuern  ver- 
ursachte Steigerung  des  Getreidepreises  dem  Arbeiter 
stets  durch  den  Arbeitslohn  ersetzt  werde  und  also  nicht 
ihn,  sondern  den  Unternehmer  und  Kapitalisten  treffe. 

Angenommen  nun,  dem  wäre  so,  so  wäre  dies  für 
den  hier  vorhegenden  Punkt  sogar  vollkommen  gleich- 
gültig. Denn  der  Arbeiter  lebt  ja  nicht  von  Getreide  allein, 
sondern  ebenso  von  Bier,  Tee,  Kaffee,  Tabak,  Seife, 
Licht  usw.,  bei  welchen  Gegenständen  sämtlich  die  auf 
sie  gelegte  Steuer  nach  Adam  Smith  den  Arbeiter  selbst 
trifft,  und  ich  spreche  ja  in  meinem  Vortrag  durchaus 
nicht  speziell  von  den  Getreidesteuern,  sondern  von  den 
indirekten  Steuern  überhaupt,  und  es  würde  also  immer, 
auch  nach  Smith  und  Ricardo,  vollkommen  richtig  sein, 
was  ich  hierüber  sagte. 

Verhält  es  sich  denn  nun  aber  selbst  nur  bei  dem  Ge- 
treide, bei  den  absoluten  Lebensbedürfnissen,  wirk- 
lich so,  daß  der  Arbeiter  die  hierauf  gelegte  Steuer  im 
Arbeitslohn  auf  den  Unternehmer  überwälzen  kann,  wie 
Smith  und  Ricardo  sich  noch  vorstellten  ? 

Nein,  meine  Herren !  Durchaus  nicht !  Und  in  den 
vierzig  Jahren,  die  seit  Ricardo  verflossen  sind,  ist  dies 
in  der  Wissenschaft  zur  allgemeinen  Anerkennung  ge- 
kommen. Ja  sogar  die  Smithsche  und  Ricardosche  Schule 
selbst  hat  trotz  der  Zähigkeit,  mit  welcher  die  Engländer 

346 


an  der  Autorität  ihrer  großen  Lehrer  festzuhalten  lieben, 
diesen  Irrtum  eingestehen  und  aufgeben  müssen. 

Ich    werde    Ihnen    einen    dreifachen    Beweis    hierfür 
führen: 

1.  den  äußeren  Beweis  durch  die  neuesten,  jetzt  leben- 
den Autoritäten  der  Wissenschaft, 

2.  den  inneren  Beweis  durch  die  Gründe,  welche  den 
Irrtum  jener  Behauptung  aufzeigen, 

3.  den   statistischen    Beweis,   welcher   die   Richtigkeit 
dieser  Gründe  bestätigt. 

Zuerst  also  den  Autoritätenbeweis. 
Nehmen  wir  das  Lehrbuch  der  Politischen  Ökonomie 
von  Geh.  Rat  Professor  Carl  Rau  in  Heidelberg,  dritte 
Auflage,   1851,  zur  Hand.   Es  ist  nicht  der  Zweck  des 
Rauschen  Kompendiums,  eigene  dissentierende  Ansichten 
aufzustellen,  und  es  liegt  dies  ohnehin  nicht  in  der  Natur 
des  Verfassers.  Professor  Rau  bezweckt  in  seinem  Kom- 
pendium nur,  die  zurzeit  herrschenden  Meinungen  in 
der  Wissenschaft  zusammenzustellen.  Professor  Rau  sagt 
nun  über  den  fraglichen  Punkt  Bd.  III,  2.  Abt.  §421  : 
„Eine  Steuer  auf  die  nötigen  Lebensmittel,  als  Kar- 
toffeln, Brotgetreide,  Brennholz,  Leinwand  u.  dgl.  ist 
sehr  einträglich  und  wirkt  ungefähr  wie  eine  Kopf- 
steuer,  weil  der   Beitrag  eines   jeden  hauptsächlich 
von  der  Zahl  seiner  Hausgenossen  bestimmt  wird,  aber 
eben   darum   verletzt   sie   den    Grundsatz,    daß   die 
Steuerfähigkeit  den  Maßstab  der  Belegung  bilden  solle. 
Man  hat  solche  Steuern  in  der  Hoffnung  in  Schutz  ge- 
nommen, daß  sie  auf  die  Lohnherren  übergewälzt  wer- 
den, weil  der  Lohn  zu  jeder  Zeit  den  nötigen  Unterhalt 
vergüten  müsse.  Allein  diese  Überwälzung  ist  nicht 
mit  Sicherheit  zu  erwarten.   Der  Lohn  entspricht  nur 
dem  mittleren  Bedarf  e  und  die  Verteuerung  derLebens- 

347 


mittel   wird   wenigstens   dem   Vater   einer   zahlreichen 
Familie  nicht  vergütet.  Der  Lohn  zeigt  überhaupt  nur 
eine  geringere  Beweglichkeit  als  die  Preise  der  Waren. 
Obgleich  für  ihn  der  Preis  der  Lebensmittel  immer 
einen  Anhaltspunkt  gibt,   so  übt  doch  das  Verhältnis 
des  Angebots  zu  dem  Begehr  von  Arbeit  einen  mäch- 
tigen Einfluß  auf  die  Lage  der  Lohnarbeiter.  Solange 
der  Lohn  noch  oberhalb  der  durch  den  unab weis- 
lichen   Lebensbedarf   bestimmten    Grenze    steht, 
kann  er  bei  ungünstigem  Mitwerben  erniedrigt  werden, 
und  die  Verteuerung  der  Lebensmittel  vermag  ihn  nicht 
sogleich  zu  erhöhen.  Ist  das  Kapital  des  Volkes  nicht 
stärker  im  Zunehmen  als  die  Volksmenge,  so  bleiben 
die  erwähnten  Steuern  ganz  oder  zum  Teil  auf  den 
Arbeitern  liegen,  bis  etwa  später  eine  Verzöge- 
rung   in    der    Volks  Vermehrung    einen    höheren 
Lohnsatz    bewirkt.    In    diesem    Falle    sind    also    die 
Steuern  der  genannten  Art  sehr  nachteilig." 
Sie  sehen  also,  daß  Professor  Rau  vollständig  bestätigt, 
was  ich  sage.  Er  konstatiert  außerdem  beiläufig,  daß  die 
Getreidesteuern  wie  Kopfsteuern  wirken,  d.  h.   daß 
jeder,  ob  reich,  ob  arm,  denselben  absoluten  Beitrag  zu 
ihnen   zahle,    was   viel   stärker   und   härter   ist   als    die 
Behauptungen  meines   Vortrages,   die  nur  dahin   gingen, 
daß  sie  nicht  verhältnismäßig  seien. 

Oder  nehmen  Sie  das  System  der  Volkswirtschaft  von 
dem  Leipziger  Professor  der  Staatswirtschaftslehre  Dr. 
Röscher,  dritte  Auflage,  1858.  Professor  Röscher  sagt 
daselbst  Bd.  I,  §164: 

„Wie  das  Wohlfeilerwerden  der  Lebensmittel,  wenn 
sich  der  Bedürfniskreis  des  Arbeiterstandes  nicht  ent- 
sprechend vergrößert,  ein  Sinken  des  Lohnes  zur  Folge 
hat,    so   muß   das  Teuerwerden   derselben,   wenn  der 

348 


Lohn  bereits  so  niedrig  stand,  um  nur  die  unentbehr- 
lichen Bedürfnisse  zu  befriedigen,  ein  Steigen  des  Loh- 
nes nach  sich  ziehen.  Der  Übergang  ist  im  ersten  Falle 
ein  ebenso  behaglicher,  wie  im  zweiten  voll  der  trau- 
rigsten  Krisen.    Je   langsamer  die   Preiserhöhung   der 
Lebensmittel    vor    sich    geht,    um    so    eher    ist    zu 
fürchten,   4aß   mr   die  Arbeiter   nicht   etwa   durch 
Auswanderung,    verminderte    Ehezahl    usw.,    sondern 
durch    Erniedrigung    ihres    Bedürfnismaßes, 
Einführung  schlechterer  Nahrungsstoffe  usw. 
zu  begegnen  suchen.   Übrigens  gilt  dies  alles  nur 
von  dauernden  Veränderungen  des  Lebensmittelpreises, 
wie  sie  z.  B.  durch  die  Entwicklung  des  Ackerbaues, 
durch  Steuern  usw.  hervorgebracht  werden." 
Die  Lehrbücher  von  Professor  Rau  und  von  Professor 
Röscher  sind  bei  weitem  die  angesehensten  von  den  heute 
bei  uns  existierenden  Kompendien.   Beide  Männer  kann 
ich,  nach  meiner  wahren  wissenschaftlichen  Überzeugung, 
nur  als  unverbesserliche  Optimisten  bezeichnen. 
Und  vielleicht  haben  Sie  das  auch  selbst  bemerkt  an  dem 
Ringen  und   Würgen,   mit  welchem   sie  widerwillig  und 
allerlei  Verklausulierungen  und  hypothetische  Abschwä- 
chungen  versuchend,  das  Geständnis  ablegen.  Und  dennoch 
ist  dies  Geständnis  in  der  Sache  selbst  vollkommen  durch- 
greifend  und   entscheidend.    Es   verhält   sich   nicht   so, 
wie  Smith  und  Ricardo  noch  glaubten,  und  ihre  Lehre  ist 
in  diesem  Punkte  ein  anerkannter  Irrtum. 

Genug  also  einstweilen  mit  dem  Autoritätenbeweis. 
Gehen  wir  zunächst  zu  dem  Beweis  durch  innere  Gründe 
über,  die  in  den  vorgelesenen  Stellen  nur  teilweise  an- 
gedeutet sind  und  die  Ihnen  die  Sache  in  viel  schärferer 
Weise  noch  und  ganz  unzweifelhaft  machen  werden.  Vier 
Gründe  werde  ich  Ihnen  vortragen. 

349 


Der  erste  ist  folgender : 

Wird  durch  Steuern  der  Getreidepreis  gesteigert,  so 
bricht  nun  der  allgemeine  Kampf  zwischen  den  einzelnen 
Ständen  der  Gesellschaft  um  die  Überwälzung  dieser 
Steuern  aus.  Könnten  selbst  die  Arbeiter,  die  in  diesem 
Kampfe  am  unvorteilhaftesten  gestellt  sind,  da  sie  auf 
das  tägliche  Bedürfnis  angewiesen  sind,  den  Sieg  davon 
tragen,  so  wäre  dies  jedenfalls  nur  nach  einer  sehr  langen, 
mit  den  größten  Qualen  angefüllten  Zeit  denkbar. 

Wie  wäre  dieser  Sieg  aber  auch  nur  möglich,  da, 
wie  alle  Ökonomen  einstimmig  anerkennen,  die  Höhe  des 
Arbeitslohnes  abhängt  von  dem  Verhältnis  von  Angebot 
und  Nachfrage  nach  Arbeit,  d.  h.  von  der  Menge  der 
Arbeitsuchenden  und  der  Menge  des  nationalen  Kapitals, 
das  auf  Arbeit  ausgetan  werden  soll.  Das  in  der  Nation 
vorhandene  Kapital,  der  Arbeitsfonds,  wird  durch  die 
indirekten  Steuern  nicht  vermehrt  sondern  gerade  nach  der 
Annahme  von  Smith  und  Ricardo  nur  sehr  erheblich  ver- 
ringert. So  lange  nun  die  Zahl  der  Arbeiter  nicht  ver- 
ringert ist,  kann,  da  der  Arbeitsfonds,  das  auf  Arbeit 
auszutuende  Kapital,  und  also  die  Nachfrage  nach  Ar- 
beitshänden nicht  vermehrt  ist,  der  Arbeitslohn  unmög- 
lich steigen.  Ja,  gerade  aus  der  Theorie  von  Smith 
und  Ricardo  würde  folgen,  daß  der  Arbeiter  jetzt  doppelt 
gedrückt,  zwischen  zwei  Feuer  genommen  ist;  denn 
von  der  einen  Seite  dringt  die  gesteigerte  Teuerung  des 
Getreides  auf  ihn  ein,  und  in  den  Rücken  fällt  ihm  das 
verringerte  Unternehmerkapital  und  somit  die  verringerte 
Nachfrage  nach  Arbeit.  Wie  soll  da  gar  von  einem  Steigen 
des  Arbeitslohnes  die  Rede  sein  ?  x) 

x)  Dieses  Argument  ist  noch  das  am  ehesten  anfechtbare. 
Erstens,  weil  es  noch  von  der  Idee  des  Lohnfonds  als  einer 
fixen  Größe   ausgeht,   eine  für  die  entwickelte  kapitalistische 

350 


Aber  dies  ist  nur  der  erste  Grund.  Der  zweite  ist 
folgender : 

Ja,  wenn  irgendwo,  wie  das  z.  B.  in  Irland  und  beim 
indischen  Ryot  der  Fall  ist,  der  Arbeitslohn  bereits  so 
steht,  daß  er  schlechterdings  nur  die  zur  allernotdürf- 
tigsten  Lebensfristung  erforderlichen  Gegenstände  ge- 
währt, dann  muß  allerdings  die  Steigerung  des  Getreide- 
preises auch  eine  Steigerung  des  Arbeitslohnes  nach  sich 
ziehen.  Das  ist  wahr.  Nur  daß  die  Ökonomen  die  Ver- 
mittlung zu  verschweigen  heben,  durch  welche  sich  diese 
Lohnsteigerung  in  der  Wirklichkeit  vollzieht.  Man  spricht 
nicht  mehr  gern  von  diesen  Vermittlungen.  Es  gilt  von 
diesen  Vermittlungen,  was  Mephisto  im  II.  Teil  des 
„Faust"  von  den  Müttern  sagt: 

„Von  ihnen  sprechen,  ist  —  Verlegenheit. 

Und  wenn  ich  auch,  gleichfalls  mit  Mephisto,  an  jener 
Stelle  sagen  kann : 

„Ungern  verrat  ich  höheres  Geheimnis. 


Gesellschaft  unhaltbare  Theorie,  zweitens,  weil  es  eine  aus 
lauter  vereinzelten  Individuen  bestehende  Arbeiterklasse  voraus- 
setzt, deren  Widerstandskraft  gegen  Verschlechterungen  ihrer 
Lage  durch  Lohnreduktionen,  Steuern  usw.,  allerdings  minimal, 
fast  gleich  Null  ist.  In  dem  Maße  aber,  wie  die  Arbeiter  sich 
organisieren  und  koalieren,  hebt  sich  auch  die  Widerstands- 
kraft, und  bei  absoluter  Koalitionsfreiheit  ist  wenigstens  in  der 
Theorie  die  Möglichkeit  für  sie  nicht  ausgeschlossen,  eine  ihnen 
auferlegte  Steuer  von  sich  auf  die  Unternehmer,  bzw.  die  Kon- 
sumenten ihrer  Produkte,  abzuwälzen,  so  schwer  und  umständ- 
lich sich  die  Sache  auch  gewöhnlich  in  der  Praxis  macht.  Die 
Fähigkeit  der  Abwälzung  von  Steuern  bewegt  sich  nach  dem  Ge- 
setz des  Widerstandes.  Die  indirekte  Steuer  wird  daher  zur 
doppelten  Ungerechtigkeit,  zur  schreienden  Brandschatzung  des 
Proletariats,  wo  sie  Hand  in  Hand  geht  mit  Beschränkung  der 
Koalitionsfreiheit  der  Arbeiter.  D.  H. 

351 


so  bin  ich  doch  ebenso  gut  wie  Mephisto  durch  den  Zu- 
sammenhang dazu  gezwungen. 

Diese  Vermittlung  ist  folgende :  Wenn  irgendwo,  wie 
bei  den  Irländern  oder  den  indischen  Ryots,  der  Arbeits- 
lohn bereits  auf  dem  alleruntersten  Minimum  dessen,  was 
zur  Lebensfristung  erforderlich  ist,  steht,  dann  —  ich 
verweise  Sie  auf  Malthus,  auf  des  Abbe  Raynal  „Histoire 
des  deux  Indes",  auf  Mills  „History  of  British  India" 
—  dann  bringt  der  gesteigerte  Getreidepreis  die  Krank- 
heiten, die  Atrophie,  den  Hungertod  unter  dem  Ar- 
beiterstand hervor.  Wir  kennen  diese  Erscheinungen  unter 
dem  Namen  des  schlesischen  Webertyphus  auch 
b  e  i  u  n  s  !  Und  wenn  nun  der  Würgengel  lange  genug  unter 
den  Arbeitern  gewütet  hat,  wenn  er  sie  lange  genug  nieder- 
gemäht und  verhindert  hat,  neue  Familien  zu  bilden,  wenn 
er  also  durch  die  „präventiven  und  die  destruktiven  Hin- 
dernisse", wie  die  Malthusschen  Kunstausdrücke  lauten, 
ihre  Reihen  hinreichend  gelichtet  hat  —  dann  allerdings, 
ja  dann,  meine  Herren,  dann  wird  nun,  indem  sich  jetzt 
die  Arbeiterzahl  verringert  und  also  das  Angebot  von 
Arbeitshänden  sich  entsprechend  gegen  die  Nachfrage  ver- 
mindert hat,  auch  der  Arbeitslohn  um  die  durch  die  Steuern 
hervorgebrachte  Steigerung  des  Getreidepreises  steigen 
und  wieder  das  Quantum  der  unentbehrlichen  Lebens- 
mittel darstellen. 

Die  Wissenschaft  kennt  diese  Vermittlung;  sie  hat 
nach  langen  und  heftigen  Debatten  Akt  von  ihr  genommen 
und  sie  in  gewissen  Archiven  der  Literaturhistorie  nieder- 
gelegt. Wenn  die  Auguren  der  Wissenschaft  von  einem 
durch  den  gesteigerten  Getreidepreis  und  ohne  daß  das 
Nationalkapital  und  also  die  Nachfrage  nach  Arbeitern 
vermehrt  ist,  gesteigerten  Arbeitslohn  reden,  so  wissen 
sie  ganz  genau,  welche  Vermittlungen  hierbei  gemeint 

352 


sind  und  durch  welche  Faktoren  sich  das  in  der  Wirk- 
lichkeit vollbringt.  Nur  daß  sie  sich  hierüber  eben  nicht 
gern  zu  verbreiten  lieben  und  lieber  die  den  Eingeweihten 
doch  sattsam  bekannte  Ellipse1)  an  die  Stelle  der  brei- 
teren Ausfuhrung  treten  lassen.  Ich  aber  war  Ihnen  die 
Aufklärung  über  die  interessanten  Faktoren,  durch  welche 
sich  in  jenem  Falle  die  Steigerung  des  Arbeitslohnes  voll- 
bringt, schuldig,  meine  Herren ! 

Noch  aber  sind  wir  nicht  verirländert,  meine  Herren! 
Noch  steht  der  deutsche  Arbeiterstand  im  allgemeinen 
nicht  da,  wo  der  Irländer  oder  der  indische  Ryot  oder 
der  schlesische  Weber.  Noch  hat  er  etwas  zu  verlieren! 
Zwar  beträgt  der  Arbeitslohn  immer  nur  den  notwendigen 
Lebensunterhalt,  aber  den  Unterhalt,  wie  er  gewohn- 
heitsmäßig zur  Lebensnotdurft  bei  uns  erforderlich  ist. 
Noch  fallen  in  diese  gewohnheitsmäßige  Lebens- 
notdurft bei  uns,  wie  Ihnen  dies  Adam  Smith  von  Eng- 
land sagte,  wenn  auch  nicht  in  demselben  Maße,  wie 
in  England,  Kaffee  (oder  Tee),  Zucker,  Bier,  Tabak, 
Fleisch,  Öl,  Seife,  Licht  usw.  Noch  ist  der  deutsche 
Arbeiterstand  im  allgemeinen  nicht  auf  die  Lebensstufe 
des  Irländers  heruntergedrückt,  sich  fast  nur  von  Kar- 
toffeln zu  nähren  und  mit  dem  Schweine  zu  schlafen! 

Noch  ist  also  die  gewohnheitsmäßige  Lebens - 
notdurft  unseres  Arbeiterstandes  eine  solche,  daß  an 
ihr  auch  noch  abgezwackt  werden  kann.  Und  solange 
dies  der  Fall  ist,  fällt  auch  beim  Getreide  die  Wirkung 
des  durch  die  indirekten  Steuern  gesteigerten  Getreide- 
preises auf  den  Arbeiterstand.  Sie  sind  ein  Gewicht, 
welches  den  Standard  of  life  der  arbeitenden  Klasse,  von 
dem  Ihnen  alle  Ökonomen  sagen  werden,  daß  von  seiner 


*)  Stillschweigendes  Hinweggehen  über  eine  Sache.      D.  H. 

23  Lasaalle.   Ges.   Schritten.   Band  11.  353 


möglichst  großen  Höhe  alle  Kultur  und  alle  Fortschritte 
eines  Landes  abhängen,  nach  unten  drückt!  Dies  war 
es,  was  Ihnen  Rau  und  Röscher  sagten  in  den  Worten, 
die  ich  verlesen.  Ich  werde  jetzt  den  Beweis  einfügen, 
daß  dies  auch  die  englischen  Ökonomen  selbst  und  zwar 
die  heutigen  Chefs  der  Smithschen  und  Ricardoschen 
Schule  anerkannt  und  den  Irrtum  ihrer  Meister,  wenn 
auch  ungern  und  widerwillig  genug,  eingestanden  haben. 

Hören  wir  zunächst  den  glänzendsten  jetzt  lebenden 
Repräsentanten  der  Ricardoschen  Schule  in  England,  John 
Stuart  Mill.  Er  sagt  in  seinen  Grundsätzen  der  Politischen 
Ökonomie  —  ich  zitiere  nach  der  deutschen  Ausgabe  von 
Soetbeer  —  Bd.  II,  p.  305: 

„Wenn  z.  B.  eine  Steuer  auf  Getreide  gelegt  wird 
und  der  Preis  um  den  Betrag  der  Steuer  steigt,  so 
kann  dieses  Steigen' der  Getreidepreise  eine  zwiefache 
Folge  haben.  Erstlich  kann  es  die  Lage  der  arbei- 
tenden Klassen  verschlechtern;  und  für  eine 
Zeitlang  wird  dies  gar  nicht  ausbleiben.  Vermin- 
dert sich  dadurch  die  Konsumtion  der  Bodenerzeug- 
nisse, oder  richtet  sie  sich  auf  Nahrungsmittel,  welche 
der  Boden  reichlicher  und  daher  wohlfeiler  hervor- 
bringt, so  trägt  dies  bei,  die  Landwirtschaft  auf  frucht- 
barere Ländereien  oder  wohlfeilere  Bewirtschaftung  zu 
beschränken,  und  den  Wert  und  Preis  von  Getreide 
herabzudrücken ;  dieses  wird  sich  demnach  schließlich 
auf  einen  Preis  stellen,  der  nicht  um  den  ganzen 
Betrag  der  Steuer,  sondern  nur  um  einen  Teil  da- 
von höher  sein  wird." 

John  Stuart  Mill  setzt  hier  voraus,  daß  —  wovon  wir 
im  dritten  Grunde  sehen  werden,  daß  es  keineswegs  der 
Fall  ist  —  sich  die  Getreidekonsumtion  infolge  der  Steuer 
vermindern  werde.  Aber  selbst  noch  in  diesem  Falle  wird 

354 


nach  ihm  das  Getreide,  zwar  nicht  um  den  ganzen  Betrag 
der  Steuer,  aber  doch  um  einen  Teil  derselben  teurer 
bleiben  und  um  diesen  Teil  dauernd  auf  den  Arbeiter- 
stand drücken.  Er  erklärt  daher  auch  ausdrücklich  Bd.  II, 
p.340:  „Auch  sind  alle  Abgaben  von  notwendigen 
Lebensbedürfnissen,  sowie  von  den  Rohstoffen  und 
Werkzeugen,  die  zur  Hervorbringung  dieser  Bedürfnisse 
notwendig  sind,  auszuschließen;  denn  solche  Ab- 
gabentun leicht  demjenigen  Abbruch,  was  un- 
besteuert  bleiben  sollte,  nämlich  dem  zu 
einer  gesunden  Existenz  eben  ausreichenden 
Einkommen."  Und  an  einer  anderen  Stelle,  Bd.  II, 
p.  293,  gesteht  er  die  Wahrheit  in  einer  hypothetischen 
Form  ein:  ,,In  einem  alten  Lande  Tagelöhner  besteuern 
wollen,  heißt  also  nur,  eine  Steuer  mehr  auf  alle  Arbeit- 
geber legen,  es  sei  denn,  daß  die  Steuer  die  viel 
schlimmere  Wirkung  habe,  den  Maßstab  einer 
eben  erträglichen  Existenz  in  den  Ansichten 
der  ärmsten  Volksmassen  auf  die  Dauer  noch 
tiefer  herabzudrücken.  ' 

Und  noch  unumwundener  legt  das  Eingeständnis  des 
Smithschen  und  Ricardoschen  Irrtums  ein  anderer  jetzt 
lebender  Chef  der  Ricardoschen  Schule  ab,  Mac  Culloch, 
ein  in  England  sehr  berühmter,  nach  meiner  Meinung  aber 
sehr  unselbständiger  Mann,  dessen  Eingeständnisse  gegen 
die  Autorität  seines  Herrn  und  Meisters  aber  eben  des- 
halb um  so  größere  Beweiskraft  haben. 

Er  sagt  in  seinem  Werk:  ,,A  Treatise  on  the  Prin- 
ciples  and  practical  Influence  of  Taxation",  London  1845, 
p.  98  ausdrücklich :  ,,Dr.  Smith  contends  that  the  labou- 
ring  classes  contribute  nothing  of  consequence  to  the  public 
revenue,  and  Mr.  Ricardo  has  expressed  his  ooncurrence 
in  this  opinion.   But,  notwithstanding  the  deference  due 

23*  355 


to  their  authority,  the  previous  statements  show,  that  this 
opinion  must  be  received  with  very  great  modification. 
Had  it  been  restricted  to  the  case  of  household  servants, 
it  would  have  been  verynearly  correct;  but  it  may  be, 
and  we  believe  most  frequently  is,  very  wide  of  the 
mark,  when  applied  to  the  case  of  out-of-door  labourers, 
whether  working  by  time  or  by  the  job." 

Zu  deutsch  :  „Dr.  Smith  behauptet,  daß  die  arbeitenden 
Klassen  nichts  Erhebliches  zur  Steuer  beitragen,  und  Ri- 
cardo hat  seine  Übereinstimmung  mit  dieser  Ansicht  aus- 
gedrückt. Aber  ungeachtet  der  Deference1),  welche  man 
ihrer  Autorität  schuldet,  zeigen  die  obigen  Daten,  daß 
diese  Ansicht  mit  einer  sehr  großen  Modifikation  auf- 
genommen werden  muß.  Wäre  sie  beschränkt  worden 
auf  den  Fall  von  Hauspersonal,  so  würde  sie  sich  sehr 
der  Korrektheit  nähern ;  aber  sie  mag,  und  wir  glauben, 
daß  dies  der  bei  weitem  häufigste  Fall  ist,  sehr  weit 
von  der  Wahrheit  sein,  wenn  sie  angewendet  wird  auf  die 
Lage  der  Arbeiter  außer  dem  Hause,  sei  es,  daß  sie  Ar- 
beiter auf  Zeit  oder  auf  Akkord  sind." 

Nun  freilich,  meine  Herren,  das  am  Tische  seines 
Herrn  essende  Hauspersonal  drückt  der  gesteigerte  Ge- 
treidepreis unmittelbar  nicht  oder  doch  weit  weniger ;  aber 
hiervon  kann  ja  überhaupt  nur  noch  bei  gewissen  länd- 
lichen Arbeitern  und  etwa  bei  einigen  Handwerkern  die 
Rede  sein.  Der  große  industrielle  Arbeiterstand  hat  — 
und  auch  das  Handwerk  folgt  bei  größerem  Betrieb  immer 
mehr  diesem  Beispiel  —  seit  langer  Zeit  aufgehört,  am 
Tische  seines  Arbeitsherrn  zu  essen,  und  auch  auf  dem 
Lande  greift  der  Geldlohn  mehr  und  mehr  um  sich. 

Ich  gehe  jetzt  zu  dem  dritten  Grunde  über,   warum 

!)  Rücksicht.  D.  H. 

356 


jene  Ansicht  von  Smith  und  Ricardo  notwendig  und  un- 
bedingt falsch  ist.  Derselbe  besteht  in  dem  direkten,  of- 
fenen Widerspruch,  in  welchem  sich  diese  Männer  mit 
sich  selbst  befinden. 

Die  bei  Tee  oder  Kaffee,  Tabak,  Bier,  Seife,  Spiri- 
tuosen, Licht  usw.  durch  darauf  gelegte  Steuern  hervor- 
gerufene Preissteigerung  soll  nach  Smith  und  Ricardo 
keinen  höheren  Arbeitslohn  zur  Folge  haben,  obgleich 
diese  Dinge  nach  ihnen  selbst  tägliche  und  regelmäßige 
Bedürfnisse  der  Arbeiterklasse  sind ;  hier  sollen  sie  die 
Preissteigerung  nicht  auf  den  Unternehmer  durch  Stei- 
gerung des  Arbeitslohnes  überwälzen  können.  Bei  den 
absolut  notwendigen  Lebensbedürfnissen  aber,  beim  Ge- 
treide, sollen  sie  dies  können.  Der  Unterschied  der 
zwischen  beiden  Fällen  zunächst  vorhanden  zu  sein  scheint, 
verschwindet  sofort,  und  wenn  sie  es  in  dem  einen  Fall 
nicht  können,  werden  sie  es  auch  in  dem  andern  nicht1). 
Der  Grund,  warum  sie  es  angeblich  beim  Steigen  des 
Getreidepreises  können,  soll  eben  darin  liegen,  daß  dies 
zum  Lebensunterhalt  unentbehrlich  notwendig  ist.   Aber 


*)  Unbedingt  richtig.  Nur  wird  Lassalles  folgende  Dar- 
legung, so  sehr  sie  der  Smith-Riccardoschen  Auffassung  gegen- 
über zutrifft,  durch  die  in  unserer  früheren  Note  angeführten 
Tatsachen  —  die  Elastizität  des  sogenannten  Lohnfonds  und 
die  Steigerung  der  Widerstandskraft  der  Arbeiter  durch  Koali- 
tionen —  modifiziert.  Wobei  jedoch  zu  bemerken  ist,  daß,  wenn 
der  „Lohnfonds",  d.  h.  der  in  einem  gegebenen  Moment  für 
Arbeitslöhne  disponible  Kapitalteil  auch  eine  elastische  Größe 
ist,  er  doch  deshalb  keineswegs,  wie  dies  die  liberale  Apologetik 
heute  hinzustellen  liebt,  schon  ein  absolut  überwundener  Stand- 
punkt ist.  Der  beste  Beweis  für  seine  Existenz  ist  —  die  industrielle 
Reservearmee,  die  die  Widerstandsfähigkeit  der  bestgestellten 
Arbeiter  nach  unten  zu  reguliert  und  die  der  großen  Masse  der 
„Unqualifizierten"  auf  ein  Mindestmaß  reduziert.       D.  H. 

357 


dieser  Grund  wird  keine  andere  Wirkung  hervorbringen, 
als  daß  der  Arbeiter  die  vom  Staat  auf  das  Getreide 
gelegte  Steuer  für  seine  Privatwirtschaft  in  eine 
auf  Tee,  Kaffee,  Tabak,  Bier,  Seife,  Licht  usw.  ge- 
legte Steuer  umwandelt;  mit  anderen  Worten,  der  Ar- 
beiter wird  an  Getreide,  trotz  des  gestiegenen  Preises, 
nicht  weniger  konsumieren.  Aber  er  wird  dafür  an  jenen 
anderen  Gegenständen  seines  üblichen  Konsums,  Kaffee, 
Tabak,  Bier  usw.  sich  soviel  abbrechen,  als  die  Stei- 
gerung des  Getreidepreises  beträgt.  Und  folglich  trifft 
die  Getreidesteuer  ihn,  drückt  auf  ihn  und  drückt  seinen 
Standard  of  life  hinunter. 

Es  könnten  noch  tiefere  und  entscheidendere  Gründe 
von  mir  entwickelt  werden.  Aber  dazu  müßte  ich  eben 
in  die  ganze  Tiefe  der  nationalökonomischen  Theorie  hin- 
absteigen, was  hier  nicht  am  Orte  wäre  und  deshalb  nicht 
meine  Absicht  ist.  Die  entwickelten  drei  Gründe  genügen 
dreimal,  um  Ihnen  zu  zeigen,  daß  es  sich  mit  den  Ge- 
treidesteuern und  dem  dadurch  gesteigerten  Getreidepreis 
hierin  nur  ganz  ebenso  verhält,  wie  mit  den  Steuern  auf 
andere  Gegenstände  des  Konsums,  und  der  Arbeitslohn 
um  dieser  Preissteigerung  willen  nicht  steigt. 

Aber  ich  werde  Ihnen  endlich  viertens  den  historisch- 
statistischen Nachweis  erbringen.  Wir  besitzen  in  der 
englischen  Literatur  ein  Werk,  welches  ein  ehernes  Denk- 
mal des  menschlichen  Fleißes  ist,  die  „Geschichte  der 
Preise  von  1793  bis  1857"  von  Thomas  Tooke,  ein 
Werk,  an  welchem  der  Verfasser  während  eines  großen 
Teiles  seines  ungewöhnlich  langen  Lebens  gearbeitet  hat. 
Tooke  war  ein  großer  englischer  Kaufmann  und  zugleich 
einer  der  bedeutendsten  Nationalökonomen  Englands,  von 
solchem  Ansehen,  daß  er  von  dem  englischen  Parlamente 
wiederholt  als  Sachverständiger  vernommen  wurde,  wenn 

358 


es  sich  um  ökonomische  Maßregeln  handelte.  Sein  Werk 
hat  in  bezug  auf  das  darin  enthaltene  Tatsächliche,  in 
bezug  auf  die  Angaben  über  die  Höhe  und  Geschichte 
der  Preise  eine  unbestrittene  fides  in  der  Wissenschaft. 
Überdies  ist  Tooke  durch  und  durch  Bourgeoisökonom 
und  legt  die  Eingeständnisse,  die  er  macht,  widerwillig 
und  mit  widerstrebendem  Herzen  ab,  sucht  sie  deshalb 
auch,  wenn  er  auch  die  Wahrheit  nicht  unterdrückt,  doch 
möglichst  stilistisch  zu  mildern.  Und  vielleicht  wür- 
den diese  Eingeständnisse  noch  schwerlich  in  dieser  Weise 
erfolgt  sein,  wenn  Tooke  nicht  sein  Werk  zu  einem  ganz 
andern  Zwecke  geschrieben  hätte,  nämlich  um  Sir  Ro- 
bert Peels  Banknoten  *)  zu  bekämpfen,  ein  Zweck,  der 
ihn  möglichst  unbefangen  und  objektiv  machen  mußte  in 
bezug  auf  das  statistische  Material,  welches  er  in  seiner 
Geschichte  der  Preise  diesem  Zwecke  zugrunde  zu  legen 
hatte. 

Ich  werde  Ihnen  aus  diesem  sechsbändigen  Werke, 
welches  in  der  deutschen  Ausgabe  von  Dr.  Asher,  nach 
welchem  ich  zitieren  werde,  zwei  Bände  von  fast  1800 
Seiten  umfaßt,  nur  einige  Stellen  beispielsweise  anführen : 

Bd.  I,  p.  219  faßt  er  seine  gesamten  Untersuchungen 
über  den  hier  in  Rede  stehenden  Punkt  in  folgenden  Satz 
zusammen : 

„Allen  Erfahrungen  zufolge,  mögen  sie  aus  neueren 
Beobachtungen  oder  geschichtlichen  Zeugnissen  sich  er- 
geben, kann  man  es  als  feststehend  annehmen,  daß 
Arbeitslohn  unter  allen  Tauschgegenständen 
der  letzte  ist,  welcher  infolge  einer  Teuerung 
oder  einer  Preisherabsetzung  des  Geldes  im  Preise 
steigt"  ;  und  er  führt  hierbei  zustimmend  die  Worte  eines 


x)  Schreib-  oder  Druckfehler  für  Bankakte.  D.  H. 

359 


andern  englischen  Autors  an :  „eine  sorgfältige  Unter- 
suchung der  Lage  des  Volkes  unter  der  Regierung  Elisa- 
beths, die,  hinsichtlich  der  Preisverminderung  des  Geldes 
eine  merkwürdige  Ähnlichkeit  mit  der  gegenwärtigen  hat, 
würde  den  Satz  bestätigen,  daß  die  Arbeitslöhne  mit 
dem  steigenden  Preis  der  Lebensmittel  nur 
schlecht  Schritt  halten." 

Von  noch  viel  größerer  Wucht  aber  als  dies  allge- 
meine und  deshalb  stilistisch  gemilderte  Eingeständnis, 
sind  seine  tatsächlichen  Konstatierungen. 

So  erklärt  er  bei  Betrachtung  der  dreijährigen  Periode 
von  1799  bis  1801,  Bd.  I.  p.  111  :  „Unter  den  verschie- 
denen Angaben  aus  jener  Zeit  findet  sich  auch,  daß  z.  B. 
die  Schneidergesellen  von  1775 — 1795  einen  Wochenlohn 
von  1  L.  1  sh.  9  d.  erhielten,  wofür  sie  36  Laib  Brot 
ä  lxk  d  hätten  kaufen  können;  1801  war  der  höchste 
Lohn  27  sh.,  wofür  sie  nach  den  damaligen  Preisen  nur 
18  V2  Brote  kaufen  konnten."  Sie  sehen  also,  meine  Her- 
ren, daß,  während  der  nominelle  Lohn  etwas  gestiegen 
war,  nämlich  von  ca.  22  sh.  auf  27  sh.,  er  durch  den 
gesteigerten  Getreidepreis  in  der  Wirklichkeit,  näm- 
lich in  seiner  Kaufkraft,  sogar  um  50  Prozent  ge- 
fallen war ! 

Es  heißt  bei  Tooke  daselbst  weiter:  „Ebenso  wenig 
ausreichend  war  die  Erhöhung  des  Lohnes  für  Setzer, 
nämlich  von  24  sh.  auf  30  sh.  Nach  den  Tabellen  des 
Greenwich- Hospitals  war  der  Tagelohn  für  Zimmerleute 
und  andere  Bauhandwerker  im  Jahre  1801  nur  um  einige 
Pence  höher  als  in  den  20  Jahren  vorher,  nämlich  für 

Zimmerleute  statt  2  sh.  6  d.         3  sh.  32  d. 

Maurer  statt  2  sh.  4  d.         3  sh.   —  d. 

Steinmetzer     statt  2sh.8d.         2  sh.  10  d. 

Bleidecker       statt  3  sh.  —  d.         3  sh.     3  d.  etc." 

360 


Und  während  der  Arbeitslohn  um  einige  Pence  gegen 
den  früheren  Zeitraum  gestiegen  war,  war  der  Getreide- 
preis gegen  denselben  Zeitraum  in  folgender  Weise  ge- 
stiegen, wie  Tooke  daselbst  (p.  108)  konstatiert: 

Weizen  von  49  sh.  6  d.    auf    134  sh.  5  <L 
Gerste     von  29  sh.  4  d.   auf      69  sh.   1  d. 

also  fast  um  das  Dreifache ! 

Ebenso  sagt  Tooke  Bd.  I.,  p.  150  über  die  Periode  von 
1808 — 1812:  „Als  daher  die  Teuerung  sich  zwischen 
1808  und  1812  wiederholte,  standen  schon  die  Mittel 
eines  großen  Teiles  der  verschiedenen  Volksklassen  in 
einem  besseren,  wenn  gleich  nicht  genügenden  Ver- 
hältnis zu  den  höheren  Preisen.  Anders  war  es  indessen 
mit  den  Löhnen  der  Fabrikarbeiter.  Bei  einer 
großen  Zahl  wurden  dieselben  gar  nicht  er- 
höht, oder,  wenn  es  geschah,  durch  eine  Verkürzung 
der  Arbeitszeit  oft  mehr  als  wieder  ausgeglichen. 

Und  noch  kategorischer  z.B.  Bd.  I.,  p.  409  :  ,,Auch 
die  Lage  der  arbeitenden  Klassen  im  Jahre  1839  bildet 
in  ihrem  Gegensatz  gegen  den  eben  geschilderten  Wohl- 
stand von  1835  eine  neue  Bestätigung  der  Erfahrung, 
wie  die  Löhne  einem  Steigen  oder  Fallen  der  Lebens- 
mittelpreise nur  nach  langen  Zwischenräumen  folgen  und 
auch  dann  nicht  —  hören  Sie,  meine  Herren,  auch 
dann  nicht  —  im  Verhältnis  zu  dem  einen  oder  andern. 
Auf  dem  Lande  wurde  wohl  in  einzelnen  Fällen  der 
Tagelohn  verbessert,  aber  nur  unbedeutend  im  Ver- 
gleich zu  den  höheren  Preisen  der  Lebens- 
mittel, und  auch  mehr  aus  Gründen  der  Furcht  oder 
der  Menschlichkeit,  denn  als  eine  sich  von  selbst  ver- 
stehende Folge  einer  stärkeren  Nachfrage  nach  Arbeit. 
In  den  Fabrikdistrikten  dagegen  fand  nicht  nur  keine 

361 


Lohnerhöhung  statt,  sondern  die  Arbeit1)  nahm 
ab,  so  daß  bei  fast  verdoppelten  Lebensmittel- 
preisen und  einer  Verteuerung  vieler  andern  Bedürf- 
nisse, als  Tee,  Zucker  und  Tabak,  die  Arbeiter  dop- 
pelt schwer  betroffen  wurden,  indem  sie  auf  der 
einen  Seite  weniger  verdienten,  als  auf  der  andern  Seite  sie 
für  das  Verdiente  weniger  anschaffen  konnten." 

Sie  sehen,  meine  Herren,  wie  sich  hier  durch  den 
Mund  der  Statistik  bestätigt,  was  ich  Ihnen  oben  darüber 
sagte,  wie  der  Arbeiter  durch  das  Steigen  der  Lebens- 
mittelpreise sogar  zwischen  zwei  Feuer  genommen  wird. 

Diese  statistischen  Zeugnisse  mögen,  um  überflüssige 
Häufungen  zu  vermeiden,  hier  genügen,  um  zu  zeigen,  daß 
es  sich  auch  mit  den  Preissteigerungen  des  Getreides  so 
verhält,  wie  mit  denen  anderer  Waren,  und  sie  keineswegs 
durch  gesteigerten  Arbeitslohn  vergütet  werden. 

Ich  halte  Sie  lange  auf,  meine  Herren !  Aber  die 
Schuld  hiervon  Hegt  nicht  an  mir.  Es  ist  mir  nicht  weniger 
lästig,  als  es  Ihnen  sein  kann,  und  selbst  noch  weit  lästiger 
als  Ihnen,  eine  kostbare  Zeit  mit  der  Entwicklung  allbe- 
kannter ökonomischer  Tatsachen  zu  verlieren,  eine  Zeit, 
die  Sie  besser  Ihren  vielfachen  Amtsgeschäften,  die  ich 
besser  der  Erforschung  neuer  wissenschaftlicher  Wahr- 
heiten gewidmet  hätte.  Aber  ich  bin  gezwungen  durch 
den  Staatsanwalt !  Wenn  der  Staatsanwalt  sich  erlaubt, 
wissenschaftliche  Behauptungen,  die  ich  aufgestellt  habe, 
und  die,  wie  Sie  sehen,  in  jedem  Punkte  nur  der  präziseste 
Ausdruck  der  Tatsachen  sind  und  auf  der  konkretesten 
Fülle  von  Beweisen  beruhen,  „für  unwahr  und  sophistisch" 
zu   erklären   und   sie  deshalb   als    strafbar  in   Anspruch 


*)  Soll  heißen  die  Bezahlung  für  Arbeit,  d.h.  eben  der  Lohn. 

D.H. 


362 


zu  nehmen,  wenn  er  die  Steuerlehre,  die  ich  aufgestellt, 
ausdrücklich  (p.  31  des  stenographischen  Berichts)  als 
eine  „wunderbare"  bezeichnet  —  nun  so  bin  ich  eben 
dadurch  gezwungen,  den  wissenschaftlichen  Beweis  der 
betreffenden  Tatsachen  in  ihren  einzelnen  Punkten  zu 
erbringen  und  darzutun,  wie  diese  angeblich  „wunder- 
bare" Theorie  eben  so  wahr  als  allgemein  aner- 
kannt ist.  Und  noch  versichere  ich  Ihnen,  daß  ich  bei 
dieser  Beweisführung,  verglichen  mit  den  Beweisen,  die 
ich  erbringen  könnte,  eine  große  Selbstbeschränkung  wal- 
ten lasse. 

Alle  Ungunst  also,  welche  die  Länge  dieses  Plaidoyers 
bei  Ihnen  erregen  kann,  kann  nur  auf  die  Staatsanwalt- 
schaft zurückfallen,  welche  mir  mit  so  hohem  Unrecht 
auf  diesem  ihr  ganz  fremden  wissenschaftlichen  Felde 
entgegengetreten  ist. 

Aber,  ruft  der  Staatsanwalt  aus  (p.  20),  der  An- 
geklagte übersieht  absichtlich,  daß  die  indirekten  Steuern 
nicht  nur  die  Gegenstände  des  Bedürfnisses  treffen,  son- 
dern daß  sie  auch  auf  andern  Gegenständen  Hegen,  „vor 
allem  auf  Luxusartikeln,  und  die  Steuern  hierauf,  z.B. 
auf  Seide  und  selbst  auf  Zucker,  treffen  nicht  den  Ar- 
men" ! ! 

Was  gäbe  ich  wohl  darum,  meine  Herren,  wenn  ich 
die  paradiesische  Unbefangenheit  des  Staatsanwaltes  in 
dieser  traurigen  Wissenschaft  der  Nationalökonomie  noch 
teilen  könnte ! 

Wenn  es  möglich  wäre,  durch  Steuern  auf  Luxus- 
gegenstände irgend  einen  erheblichen,  irgend  einen  nur 
der  Rede  werten  Teil  der  Staatsbedürfnisse  aufzubringen 
—  glauben  Sie  mir,  meine  Herren,  gleichviel  ob  ich 
Ministerpräsident  wäre  oder  Herr  von  Bismarck,  ob 
Schultze- Delitzsch    oder    Herr    von    Manteuffel,    kurz, 

363 


gleichviel,  welches  die  politische  Richtung  und  Ansicht 
des  Staatsleiters  wäre,  seit  lange  würde  man  die  Steuern 
auf  Bedürfnisgegenstände  in  Steuern  auf  Luxusgegen- 
stände umgewandelt  haben,  denn  jedem,  der  dort  steht, 
gibt  schon  das  Amt,  und  gleichviel,  welches  sonst  seine 
politische  Einsicht  und  Ansicht  sei,  eine  ungefähre  Ahnung 
davon,  wie  notwendig  es  wäre,  die  über  alle  Gebühr  auf 
die  unteren  Volksklassen  drückende  Steuerlast  zu  erleich- 
tern, und  wenn  dies  durch  eine  so  leichte  und  wohlfeile 
Maßregel  geschehen  könnte,  wie  durch  die  Luxussteuer, 
—  lange  würde  man  zu  einer  Umwandlung  der  Steuern 
auf  Bedürfnisgegenstände  in  Steuern  auf  Luxusgegen- 
stände geschritten  sein1). 

Aber  die  sogenannten  Luxussteuern  leiden  an  einem 
eigentümlichen  Dilemma : 

Entweder  die  Luxussteuern  sind  keine  Luxus - 
steuern,  d.  h.  sie  Hegen  auf  Gegenständen  des  auch 
in  den  untersten  Volksklassen  allgemein  üblichen  Ver- 
brauchs, wie  Kaffee  oder  Tee,  Bier,  Branntwein,  Seife, 
Licht  etc.,  und  würden  daher  wieder  zu  ihrem  bei 
weitem  größten  Teile  von  den  untersten  Klassen,  dem 
Arbeiter,  Bauern  und  Kleinbürger,  aufgebracht,  — 

oder  aber  sie  sind  wirkliche  Luxussteuern  und 
dann  bringen  sie  nichts,  nichts  nämlich,  was  im 
Verhältnis  zu  den  wirklichen  Staatsbedürfnissen  und 
Staatseinnahmen  auch  nur  irgend  der  Rede  wert  ist 
und  in  Betracht  kommen  kann. 

Die  Gründe  sind  sehr  klar  und  einfach.  Die  wirklichen 
Luxussteuern  stehen  stets  an  folgender  Alternative : 

*)  Auch  unter  der  Herrschaft  der  Bourgeoisie  ?  Es  entgeht 
Lassalle,  daß  er  mit  diesem  Satz  seiner  ganzen  Theorie  von  der 
geschichtlichen  Rolle  der  indirekten  Steuer  ins  Gesicht  schlägt. 

D.H. 

364 


Entweder  sie  sind  zu  einem  mäßigen  Satze  an- 
gelegt —  und  dann  sind  sie  eine  Steuer,  welche  nur 
eine  Handvoll  Leute  trifft,  auf  deren  erstaunliche,  alle 
Ihre  Vorstellungen  übertreffende  Geringfügigkeit  ich 
Sie  später  noch  einen  Blick  werfen  lassen  werde,  und 
welche  diese  Handvoll  Leute  zu  einem  mäßigen  kleinen 
Betrage  trifft,  also  nichts  der  Rede  Wertes  aufbringen 
kann. 

Oder  aber  sie  sind  zu  einem  hohen  Satze  an- 
gelegt. 

Und  dann  bringen  sie  noch  weniger!  Denn  dann 
versagt  sich  auch  noch  jene  Handvoll  Leute  mit  wenigen 
Ausnahmen  diesen  erheblich  verteuerten  Luxus,  lieber  zu 
anderen  Arten  desselben  ihre  Zuflucht  nehmend,  und  die 
Steuer  wird  dann  fast  ganz  ertraglos. 

Wo  sollte  ich  das  Ende  finden,  wenn  ich  Ihnen  die 
unermeßliche  Zahl  von  Zeugnissen  und  statistischen  Tat- 
sachen zitieren  wollte,  welche  für  das  Gesagte  zu  Gebote 
stehen ! 

Hören  Sie  den  Vater  der  offiziellen  preußischen  Sta- 
tistik, den  Gründer  des  amtlichen  statistischen  Bureaus, 
den  Wirklichen  Geheimen  —  nicht  nur  den  Geheimen, 
sondern  den  Wirklichen  Geheimen  Oberregierungsrat 
Hoff  mann. 

In  seinem  Werke  „Die  Lehre  von  den  Steuern,  Berlin 
1840"  sagt  er  p.  229 :  „Als  die  preußische  Regierung 
nach  den  Erschütterungen,  welche  der  Staat  in  dem  un- 
glücklichen Kriege  1806/7  erlitten  hatte,  ihr  zerrüttetes 
Finanzwesen  wieder  einigermaßen  zu  ordnen  suchte  und 
deshalb  ein  neues  Steuersystem  aufstellte,  ward  durch 
das  Edikt  vom  28.  Oktober  1810  über  die  neuen  Kon- 
sumtions-    und    Luxussteuern   auch   eine    Reihe    direkter 

365 


Luxussteuern  von  männlicher  und  weiblicher  Dienerschaft, 
Wagen,  Pferden  und  Hunden  eingeführt. 

„Wer  zu  seiner  persönlichen  Bequemlichkeit  männliche 
Bedienten  hält,  sollte  jährlich  zahlen  für  einen  6  Taler, 
bei  zweien  für  jeden  8,  bei  dreien  für  jeden  10,  bei 
vieren  für  jeden  12,  bei  fünfen  für  jeden  15,  bei  sechs 
oder  mehreren  für  jeden  20  Taler.  Wer  einen  Knecht 
oder  Jungen,  der  zum  Betriebe  der  Landwirtschaft  oder 
eines  Gewerbes  gehalten  wurde,  nebenher  auch  zur  per- 
sönlichen Bedienung  brauchte,  zahlte  für  denselben  jähr- 
lich 3  Taler;  bei  weiblicher  Bedienung  blieb  eine  Person 
stets  steuerfrei.  Wurde  daneben  noch  eine  gehalten,  so 
waren  für  diese  zu  zahlen  jährlich  2  Taler ;  bei  zweien 
darüber  für  jede  3,  bei  dreien  darüber  für  jede  4,  bei 
vieren  darüber  für  jede  5,  und  bei  fünfen  oder  mehr 
darüber  für  jede  6  Taler.  —  Wer  zur  persönlichen  Be- 
quemlichkeit einen  vierrädrigen  Wagen  hielt,  zahlte  für 
diesen  8  Taler,  für  einen  zweirädrigen  6 ;  es  trat  dabei 
eine  Steigerung  des  Satzes  um  einen  Taler  ein,  wenn 
zwei,  um  2  Taler,  wenn  drei  Wagen  gehalten  wurden  usw. 
Ein  Reit-  oder  Kutschpferd  wurde  jährlich  besteuert  mit 
6  Talern,  zwei  für  jedes  mit  8  Talern,  drei  für  jedes 
mit  10,  vier  oder  mehr  für  jedes  mit  15  Talern;  für 
jeden  Hund  sollte  jährlich  ein  Taler  entrichtet  werden ; 
nur  die  Hunde,  welche  wegen  eines  Gewerbes  gehalten 
werden  mußten,  die  Hirtenhunde,  und  die  Hunde,  welche 
die  Bauern  zur  Bewachung  ihrer  Höfe  halten,  waren 
steuerfrei.  Das  Gesetz  enthielt  in  allen  diesen  Bezie- 
hungen sehr  strenge  Vorschriften  und  schien  wenig  Raum 
zum  Umgehen  der  Steuer  unter  scheinbaren  Vorwänden 
zu  lassen." 

Sie  sehen,  meine  Herren,  diese  Luxussteuer  traf  alles 
mögliche,   Bedienung,   männliche  und  weibliche,   Wagen, 

366 


Pferde,  Hunde.  Indem  sie  jede  Familie  traf,  die  zwei 
weibliche  Domestiken  hielt,  ging  sie  gewiß  so  weit,  wie 
eine  Luxussteuer  nur  gehen  kann.  Denn  wenn  der  männ- 
liche Diener  schon  Zeichen  eines  höheren  Einkommens 
ist,  so  sind  zwei  weibliche  Dienstleute  auch  in  den  Fa- 
milien des  Mittelstandes  sehr  allgemein  verbreitet.  Zu- 
gleich war  die  Steuer  hoch  und  progressistisch,  und  den- 
noch noch  nicht  so  hoch,  daß,  um  ihr  zu  entgehen,  jemand, 
der  z.  B.  bis  dahin  Pferd  und  Wagen  hielt,  veranlaßt 
sein  konnte,  diese  abzuschaffen. 

Und  dennoch,  meine  Herren,  was  war  das  Resultat  ? 

„Gleichwohl  —  sagt  Hoff  mann  weiter  —  war  der 
Ertrag  der  Steuer  ganz  unverhältnismäßig  gering. 
Es  kamen  nämlich  in  dem  Rechnungsjahre  vom  1 .  Juli 
1811  bis  dahin  1812  von  dieser  Steuer  nur  wirklich 
ein — "  Nun,  wieviel  meinen  Sie  wohl? 

Nun  nicht  mehr  als,  wie  Hoffmann  unter  Speziali- 
sierung des  Beitrags  der  einzelnen  Provinzen  anführt,  die 
für  die  Staatsbedürfnisse  bis  zur  Lächerlichkeit  gering- 
fügige Summe  von  158828  Taler.  158828  Taler  für 
die  vereinigten  Steuern  auf  männliche  und  weibliche  Be- 
dienten, Wagen,  Pferde,   Hunde ! 

Hoffmann  fährt  fort:  „In  den  folgenden  Jahren  wurde 
die  Steuer  noch  unergiebiger;  dabei  häuften  sich  die 
Rückstände  und  besonders  die  Untersuchungen  wegen  be- 
absichtigter Umgehung  der  Steuer  fortschreitend  an 
und  bekundeten  unwiderleglich,  in  welcher  Allgemeinheit 
dieselbe  lästig  und  verhaßt  erschien.  Es  ward  daher  nicht 
einmal  das  Ende  des  wieder  ausgebrochenen  Krieges  ab- 
gewartet, sondern,  nachdem  derselbe  eine  entschieden  gün- 
stige Wendung  genommen  hatte,  noch  von  dem  Haupt- 
quartier Chaumont  in  Frankreich  aus  die  Aufhebung  der 
Luxussteuer  verfügt.  Sie  erfolgte  durch  die  Verordnung 

367 


vom  2.  März  1814  mit  der  Wirkung,  daß  dieselbe  schon 
für  das  laufende  halbe  Rechnungsjahr  vom  1 .  Dezember 
1813  bis  31.  Mai  1814  nicht  mehr  erhoben,  auch  alle 
wegen  unterlassener  Anmeldung  steuerpflichtiger  Gegen- 
stände noch  schwebenden  Untersuchungen  gänzlich  nieder- 
geschlagen werden  sollten." 

Wollen  Sie  ein  zweites  Beispiel  ?  Hören  Sie,  was 
Hoffmann,  der  Wirkliche  Geheime,  daselbst  weiter  sagt : 

„Schon  vor  der  Einführung  dieser  Luxussteuern  war 
durch  die  Verordnung  vom  12.  Februar  1809  wegen  An- 
kauf des  Gold-  und  Silbergeräts  durch  die  Münzämter 
und  wegen  Besteuerung  desselben  und  der  Juwelen  eine 
Stempelung  alles  damals  vorrätigen  Gold-  und  Silber- 
geräts, welches  nicht  gegen  Münzscheine  an  die  Regie- 
rung verkauft  werden  wollte,  eingeführt  worden.  Es  soll- 
ten dabei  für  den  Karat,  das  ist  2/$  Lot  Gold,  3  Taler 
und  für  das  Lot  Silber  Vi  Taler  entrichtet  werden.  Auch 
wurden  alle  damals  vorrätigen  Juwelen  und  Perlen  einer 
Abgabe  von  einem  Sechsteil  ihres  Wertes  unterworfen. 
Alles  vom  25.  April  1809  ab  neu  verfertigte  Gold-  und 
Silbergerät  sollte  vor  der  Ablieferung  an  die  Besteller 
oder  Käufer  ebenfalls  gestempelt  und  mit  einer  Abgabe 
von  2  Talern  für  den  Karat  Gold  und  1/q  Taler  für  das 
Lot  Silber  belegt  werden."  Hoff  mann  macht  nun  einige 
Angaben  über  die  Gewichtszusätze  an  unedlem  Metall, 
welche  Gold-  und  Silbergerätschaften  enthalten,  und  fährt 
fort :  „Die  Steuersätze  sollten  der  Verordnung  zufolge  be- 
ziehungsweise ein  Dritteil  und  ein  Vierteil  des  Metall- 
wertes betragen ;  mit  Rücksicht  auf  jene  Zusätze  waren 
sie  jedoch  noch  beträchtlich  höher  gestellt.  Die  Steuer 
brachte  eben  deswegen  sehr  wenig  ein.  Der  bei 
weitem  größte,  rechtlich  gesinnte  Teil  der  Besitzer  von 
Gold-  und  Silbergerät  zog  es  vor,  dasselbe  der  Regierung 

368 


gegen  Münzscheine  zu  verkaufen,  wodurch  der  volle  Wert 
der  Gerätschaften  in  soweit  vergütet  wurde,  als  sie  für 
ihren  Nennwert  bei  dem  Ankaufe  von  Domänen  oder  bei 
der  Abzahlung  von  Steuerresten  anzubringen  waren. 
Andere  entzogen  sich  der  Steuer  durch  Verheimlichung 
ihrer  Gerätschaften  aus  edlen  Metallen  um  so  leichter, 
als  eine  Entdeckung  derselben  nur  durch  ein  verhaßtes 
Eindringen  in  das  Innere  des  Hauswesens  möglich  war, 
wovon  die  Regierung  Gebrauch  zu  machen  billig  Bedenken 
trug.  Dieser  Süberstempel  war  nicht  minder  ein  Erzeug- 
nis der  Not  jener  Zeiten,  als  die  Luxussteuern  vom  28. 
Oktober  1810  ;  er  war  aber,  sofern  ein  fortlaufendes  Ein- 
kommen bezweckt  wurde,  noch  uneinträglicher  und 
gehässiger  als  diese.  Die  Deklaration  vom  9.  Juli  1812 
machte  daher  bekannt,  daß  der  wesentliche  Zweck  der 
Verordnung  vom  12.  Februar  1809  durch  die  zum  An- 
kaufe gegen  Münzscheine  dargebrachten  Gerätschaften  be- 
reits vollständig  erreicht  sei  und  von  der  ferneren  Stem- 
pelung daher  abgestanden  werde.  Auch  verzichtete  die 
Regierung  auf  das  Anstellen  nachträglicher  Untersuchun- 
gen wegen  der  goldenen  und  silbernen  Gerätschaften, 
welche  durch  Verheimlichung  im  Jahre  1809  der  ange- 
ordneten Stempelung  entzogen  worden  waren.  Die  Gründe 
gegen  alle  Steuern  dieser  Art  haben  seitdem  im 
preußischen  Staate  eine  so  vollständige  Würdigung  und 
Anerkennung  gefunden,  daß  an  deren  erneuerte  Einfüh- 
rung seit  dem  wiederhergestellten  Frieden  durchaus  nicht 
mehr  gedacht  wurde." 

So  Hoffmann !  Da  haben  Sie  das  ewige  Schicksal 
aller  Luxussteuern,  gleichviel  in  welcher  Form  sie  auf- 
treten. Immer  die  gleiche  Ertragslosigkeit !  Und  warum 
sind  alle  Luxussteuern  immer  von  so  geringfügigstem  Er- 
trag und  warum  lastet  daher  der  Betrag  des  Budgets 

24  LaMalle.   Ges.   Sctriften.   Band  n.  369 


notwendig  immer  in  so  unendlich  überwiegendem  Maße 
gerade  auf  den  Schultern  der  unteren  Klassen  ?  Ich  will 
Ihnen  dies  gründlich  und  bis  zur  kompaktesten  Handgreif- 
lichkeit entwickeln. 

Der  Staatsanwalt  hat  ausgerufen  (p.  31  des  steno- 
graphischen Berichts):  „Wie  wunderbar  ist  es,  be- 
haupten zu  wollen,  daß  die  indirekten  Steuern  lediglich 
—  beiläufig:  ich  habe  nicht  gesagt  lediglich,  was  ein 
Unsinn  wäre,  sondern  ich  habe  in  meinem  Vortrage  gesagt : 
„in  bei  weitem  überwiegendem  Maße"  und  ich  sage  heute : 
in  unendlich  überwiegendem  Maße  —  vom  vierten  Stande, 
von  den  Armen  aufgebracht  werden !  Der  Arme  ist  fak- 
tisch nicht  in  der  Lage,  solche  Beiträge  zur  indirekten 
Steuer  zu  bezahlen." 

Für  diesen  einen  Satz  vergebe  ich  dem  Staatsanwalt 
alles,  was  er  sonst  gesagt  hat.  Denn  dieser  Satz  zeigt, 
daß  sein  Herz  nicht  schlecht  ist,  daß  er  wirklich 
an  das  glaubt,  was  er  da  sagt,  und  es  kommt  mehr  auf 
das  Herz  an  als  auf  den  Kopf! 

Freilich,  die  Unkunde  in  allen  materiellen  Verhältnissen 
der  Gesellschaft,  die  sich  in  diesem  Satz  ausspricht,  ist 
ungeheuer. 

Aber  das  Studium  der  Strafrechtsparagraphen  und  das 
Leben  in  der  bürgerlichen  Gesellschaft  ist  allerdings  kein 
Weg,  um  die  materiellen  Mysterien  der  Gesellschaft 
kennen  zu  lernen,  und  es  gibt  überhaupt  keinen  anderen 
Weg  hierzu,  als  einige  Jahre  seines  Lebens  der  trau- 
rigen und  ariden1)  Wissenschaft  der  Zahlen  zu  weihen. 
Ich  glaube  daher,  daß  auch  Sie  selbst  durch  die  Reihe 
von  Tatsachen,  die  ich  Ihnen  sofort  in  der  beweisfähig- 


*)  trockenen,  herben. 
370 


sten  Form  von  der  Welt  mitteilen  werde,  ebenso  höchlich 
als  schmerzlich  überrascht  sein  werden ! 

Treiben  wir  also  einen  Moment  vaterländische  Sta- 
tistik ! 

Sie  wissen,  daß  das  neue  Steuergesetz  vom  1 .  Mai 
1851  alle  Einwohner  der  Monarchie,  welche  über  tau- 
send Taler  Einkommen  haben,  der  klassifizierten  Ein- 
kommensteuer unterworfen  hat1). 

Wieviel  Personen  glauben  Sie  nun  wohl,  sind  in  ganz 
Preußen  der  klassifizierten  Einkommensteuer  unterwor- 
fen ?  Wieviel  Personen  gibt  es  also  in  ganz  Preußen,  die 
ein  Einkommen  von  über   1 000  Taler  haben  ? 

Sie  werden  vielleicht  staunen,  meine  Herren,  aber  die 
Zahlen  stehen  offiziell  und  authentisch  fest.  Sie  sind 
in  den  Mitteilungen  des  amtlichen  statistischen  Bureaus 
von  dem  Chef  desselben,  dem  vor  kurzem  verstorbenen 
Geheimrat  Dieterici,  Mitglied  der  Königl.  Akademie  der 
Wissenschaften,  nach  den  amtlichen  Listen  veröffentlicht 
worden,  Bd.  VII.  (Jahrgang  1854)  p.  179  dieser  Mit- 
teilungen. 44407  Personen2)  waren  hiernach  in  ganz 
Preußen  zur  klassifizierten  Einkommensteuer  veran- 
schlagt; in  der  ganzen  Monarchie  von  über  17  Millionen 
Einwohnern  hatten  44407  Personen  ein  Einkommen 
von  über  1000  Taler.  Und  von  diesen  44407  Personen 


-1)  Das  Gesetz  von  1851. 

2)  Man  vergleiche  nun  mit  dieser  offiziellen  Steuerliste  und 
den  nachfolgenden  genaueren  Erörterungen  bis  p.  66  (vergl.  noch 
p.  84  und  85)  die  in  meinem  „Antwortschreiben"  p.  29  aus 
Bd.  III.  und  IV.  des  Dietericischen  Stat.  Bureaus  mitgeteilte 
Berechnung,  nach  welcher  zwischen  89  und  96  Prozent  in  ge- 
drückter, dürftiger  Lage.  Man  wird  daraus  ersehen,  auf  wel- 
cher Unkunde  der  Bevölkerung  der  Unglaube  beruht,  welchem 
diese  Dietericische  Berechnung  im  Publikum  und  bei  verschie- 
denen Blättern  begegnet  ist. 

SV  371 


standen  wieder  14428,  d.  h.  32  Prozent  der  ganzen  An- 
zahl, auf  der  untersten  Steuerstufe,  d.  h.  sie  hatten  ein 
Einkommen  von  zwischen  1000  und  1200  Talern,  ein 
Einkommen,  von  dem  ich  Ihnen  selbst  überlasse,  sich  zu 
sagen,  inwiefern  es,  da  doch  davon  in  der  Regel  eine 
ganze  Familie  unterhalten  werden  muß,  auch  nur  bereits 
einen  bescheidenen  Grad  von  Wohlhabenheit  bezeichnet. 

Man  wird  vielleicht  geneigt  sein,  einzuwerfen,  daß  vor 
der  Steuer  jeder  gern  sein  Einkommen  verberge  und  die 
Zahl  derjenigen,  welche  über  1000  Taler  Einkommen 
haben,  in  der  Wirklichkeit  daher  größer  sein  müsse,  als 
sie  nach  den  amtlichen  Steuerlisten  erscheine.  Aber  dieser 
Einwurf  hat  für  unseren  Zweck  kein  Gewicht.  Zunächst 
hat  der  Staat  ein  großes  Interesse  daran,  nicht  zu  gering 
einzuschätzen,  da  es  sich  um  seine  Einnahmen  handelt. 
In  der  Tat  hört  man  sehr  häufig  Beschwerden  über  er- 
folglos gebliebene  Reklamationen  und  zu  hohe  Schätzun- 
gen. Wenn  mancher  zu  niedrig  eingeschätzt  sein  mag, 
so  ist  es  mancher  wieder  zu  hoch,  ohne,  sei  es  wegen 
seines  Kredits,  sei  es  aus  anderen  Gründen  eine  Ermäßi- 
gung erlangen  zu  können,  und  die  Zahl  der  Unter-  und 
Überschätzten  könnte  sich  leicht  ausgleichen.  Zudem :  ob 
jemand  5000  oder  8000  Taler  Einkommen  hat,  mag 
oft  sehr  schwer  zu  bestimmen  sein,  und  in  dieser  Hin- 
sicht kommen  gewiß  sehr  häufig  Irrtümer  vor.  Aber  ob 
jemand  überhaupt  auf  einer  Einkommensstufe  von  über 
1000  Taler  stehe  oder  nicht  —  diese  Tatsache  spricht 
sich  durch  zu  viele  und  zu  leicht  zu  kontrollierende 
Symptome  aus,  als  daß  hierbei  ein  wesentlicher  Irrtum 
stattfinden  könne. 

Überdies,  nehmen  wir  einen  solchen  Irrtum  an!  Er 
könnte  doch  immer  nur  einen  Prozentsatz  der  auf  über 
1000  Taler  eingeschätzten  Zahl  betragen.  Nehmen  wir  an, 

372 


er  betrüge  3,  5,  ja  10  Prozent  der  ganzen  Anzahl,  so  gäbe 
das  auf  die  Zahl  von  44000  Personen,  sogar  bei  10  Pro- 
zent immer  nur  die  wegen  ihrer  Winzigkeit  für  den  Zweck 
unserer  Betrachtung  gar  nicht  in  Rede  kommende  Zahl 
von  4400  Personen!1) 

Die  nächste  Steuerstufe,  die  einem  Einkommen  von 
1200  Taler  bis  1400  Taler  entspricht,  umfaßt  7355 
Personen ;  die  dritte  Steuerstufe,  die  einem  Einkommen 
von  1400  bis  1600  Taler  entspricht,  umfaßt  4721  Per- 
sonen. Die  vierte  Steuerstufe  mit  einem  Einkommen  von 
1600  bis  2000  Taler  umfaßt  wieder  5499  Personen. 
Von  hier  ab,  von  2000  Taler  ab  ist,  auch  wenn  eine 
Familie  von  5  Personen  zu  erhalten  wäre,  unbestreitbar 
wirkliche  Wohlhabenheit  vorhanden.  Aber  von  hier  ab 
umfassen  alle  noch  übrigen  26  Steuerstufen  nicht  mehr 
als   11400  Personen! 

Also  1 1 400  Personen  im  ganzen  Staate  mit  über 
2000  Taler  Einkommen  und,  diese  einbegriffen,  44400 
Personen  im  ganzen  Staate  mit  über  1000  Taler  Ein- 
kommen. 

Das  ist  der  Status  der  gesellschaftlichen  Bilanz ! 

Nicht  wahr,  meine  Herren,  das  würden  Sie  nie  ge- 
glaubt, nie  für  möglich  gehalten  haben,  wenn  es  hier 
nicht  in  amtlichen  Publikationen  vorläge  ? 

Es  ist  dieselbe  lächerlich  kleine  Handvoll  Menschen 


*)  Hier  unterschätzt  zwar  Lassalle,  wie  erst  die  neueste  Er- 
fahrung wieder  gezeigt,  den  Umfang  der  Steuerhinterziehung 
von  Seiten  der  Besitzenden  und  die  —  sagen  wir,  Nachsicht 
der  Steuerbehörden  gewissen  Bevölkerungsklassen  gegenüber 
ganz  bedeutend,  aber  gerade  diese  beiden  Faktoren  sprechen 
ihrerseits  wieder  für  seine  ursprüngliche  Behauptung,  daß  jeder 
privilegierten  Klasse  die  Tendenz  innewohnt,  die  Steuerlast 
von  sich  abzuwälzen.  D.  H. 

373 


mit  Ihren  Familien,  die  in  allen  Städten  alle  Theater, 
alle  Konzerte,  Gesellschaften,  Bälle,  Kränzchen,  Restau- 
rationen und  Weinstuben  füllen,  vermöge  ihrer  Ubiqui- 
tät1)  den  Schein  einer  Wunder  wie  großen  Anzahl  er- 
regen, nur  an  sich  denken,  nur  von  sich  sprechen,  die 
sich  dünken,  die  Welt  zu  sein,  und,  indem  sie  allein  über 
alle  Zeitungen  und  alle  Fabrikanstalten  der  öffentlichen 
Meinung  disponieren,  wahrhaftig  sogar  alle  anderen  da- 
hin bringen,  es  zu  glauben  und  sich  einreden  zu  lassen, 
daß  sie,  diese  11000  oder  diese  44000,  die  Welt 
sind! 

Und  unter  dieser  winzigen  Handvoll  Leute,  die  sich 
allein  regt,  allein  bewegt,  allein  spricht,  schreibt,  per- 
oriert,  nur  ihre  eigenen  Interessen  kennt  und  verficht  und 
sich  so  sehr  einredet,  alles  zu  sein,  daß  sie  sich  wahr- 
haftig noch  einredet,  sie  sei  es,  welche  die  Steuern  auf- 
bringe, —  unter  dieser  Handvoll  Menschen  windet  sich 
in  stummer,  unaussprechlicher  Qual,  in  wimmelnder  Zahl 
das  unbemittelte  Volk,  die  17  Millionen,  produziert  alles, 
was  uns  das  Leben  verschönt,  macht  uns  die  unerläß- 
liche Bedingung  aller  Gesittung,  die  Existenz  des  Staates 
möglich,  schlägt  seine  Schlachten,  zahlt  seine  Steuern  — 
und  hat  niemand,  der  an  es  dächte  und  es  vertrete ! 

Und  der  Staatsanwalt  glaubt  wirklich,  daß  die  Be- 
mittelten, jene  44000  Menschen,  die  über  1000  Taler 
Einkommen  haben,  die  indirekten  Steuern  aufbringen  ? 

Stellen  wir  ein  einfaches  Rechenexempel  an. 

Wenn  der  Staat  die  96  Millionen  Taler,  die  er  in 
dem  Budget  von  1855,  das  ich  in  meinem  Vortrage  be- 
trachtet habe,  durch  direkte  und  indirekte  Steuern  zu- 
sammengenommen erhebt,  von  den  Bemittelten  durch  die 

*)  Allgegenwart.  D.  H. 

374 


indirekte  Steuer  aufbringen  wollte,  so  würde  zuvörderst 
jeder  dieser  44400  Bemittelten  durchschnittlich  2186  Ta- 
ler jährlich  zur  Steuer  beizutragen  haben,  wäh- 
rend, wie  Sie  sahen,  14428  Personen  von  jenen  44400 
überhaupt  nicht  mehr  als  1000  bis  1200  Taler  Einkommen 
und  andere  17575  überhaupt  nicht  mehr  als  2000  Taler 
Einkommen  haben,  und  wenn  Sie  das  eingeschätzte 
Einkommen  aller  zur  klassifizierten  Einkommensteuer 
Herangezogenen  zusammenaddieren  und  durch  die  An- 
zahl dieser  Steuerpflichtigen  dividieren,  jeder  derselben 
überhaupt  nur  durchschnittlich  2357  Taler  Einkommen 
hat.  — 

Zweitens  aber :  damit  durchschnittlich  jeder  dieser 
44400  Bemittelten  jährlich  2186  Taler  zur  indirekten 
Steuer  beitrage  —  wie  groß  müßte  da  wohl  die  jähr- 
lich von  ihm  und  seiner  Familie  konsumierte  Summe 
sein,  mit  anderen  Worten :  wieviel  müßte  der  Mann  jähr- 
lich verzehren,  damit  von  seinem  gesamten  Konsum  für 
die  bestehenden  indirekten  Steuern  2186  Taler  abfallen? 

Die  Beantwortung  dieser  Frage  hängt  natürlich  davon 
ab,  einen  wie  hohen  Prozentsatz  die  Steuer  von  dem  zu 
konsumierenden  Einkommen  beträgt. 

Die  direkte  Steuer  darf,  und  zwar  auf  ihrer  höchsten 
Stufe,  nämlich  bei  der  klassifizierten  Einkommensteuer, 
gesetzlich  nie  mehr  als  3  Prozent  vom  Einkommen  be- 
tragen. 

Wollten  Sie  nun  annehmen,  daß  die  indirekten  Steuern 
5  Prozent  von  der  gesamten  Jahresausgabe  eines  jeden 
jener  44400  Personen  wegnehmen  würden,  so  wäre  das 
in  dem  hier  unterstellten  Falle  schon  eine  übertrieben 
hohe  Annahme.  Denn  wenn  manche  unserer  indirekten 
Steuern  auch  einen  weit  höheren  Prozentsatz  des  kon- 
sumierten Wertes  betragen,  so  betragen  andere  wiederum 

375 


einen  viel  niedrigeren ;  besonders  aber  die  meisten  Und 
gerade  kostspieligsten  Ausgaben  der  höheren  Klassen  sind, 
wie  Ihnen  schon  die  obigen  Zitationen  aus  den  National- 
ökonomen gesagt  haben,  überhaupt  keiner  indirekten  Steuer 
unterworfen.  Rechnet  man  also  die  besteuerten  und  die 
unbesteuerten  Ausgaben  der  begüterten  Klassen  durchein- 
ander, so  ist  es  schon  eine  ganz  unzulässig  hohe  Annahme, 
daß  5  Prozent  vom  Wert  ihrer  Gesamtausgabe  zu  den 
indirekten  Steuern  flössen.  Sie  erinnern  sich,  daß  Ihnen 
oben  Sismondi  sagte,  daß  nicht  10  Prozent  der  Aus- 
gaben des  Reichen  von  der  indirekten  Steuer  getroffen 
werden,  und  diese  10  Prozent,  die  von  ihr  getroffen  wer- 
den, werden  doch  erst  in  einem  Prozentsatz  von  ihr  ge- 
troffen, der  sich  auf  50  Prozent  belaufen  müßte,  damit 
er  5  Prozent  von  der  Gesamtausgabe  betrüge. 

Machen  wir  gleichwohl,  um  jenen  Einwurf  unmöglich 
zu  machen,  diese  ganz  übertriebene  Annahme,  daß  die 
indirekten  Steuern  5  Prozent,  ja  machen  wir  lieber  die 
doppelt  übertriebene  Annahme,  daß  sie  10 
Prozent  von  der  Gesamtausgabe  der  Begüterten  in  An- 
spruch nehmen. 

Damit  durchschnittlich  jede  der  44400  Personen  jähr- 
lich 2186  Taler  zur  indirekten  Steuer  beitrage,  müßte, 
wenn  dieser  Steuerbeitrag  10  Prozent  von  der  gesamten 
Ausgabe  beträgt,  der  Steuerbeitrag,  also  die  Summe  von 
2186  Talern,  mit  der  Zahl  10  multipliziert  werden,  um 
die  gesamte  durchschnittliche  Ausgabe  eines  jeden  dieser 
44400  zu  finden;  d.  h.  die  gesamte  jährliche  Ausgabe 
eines  jeden  derselben  müßte  durchschnittlich 
2186  x  10  =  21  860  Taler  betragen!  So  hoch  würde  sie 
sich  aber  nur  belaufen  müssen,  wenn  der  Staat  von  den 
44400  Bemittelten  jenen  Gesamtsteuerbetrag  von 
96  Millionen  durch  die  indirekte  Steuer  erheben  wollte. 

376 


Wenn  der  Staat  aber  nur  die  Hälfte  der  96  Mil- 
lionen Taler,  die  er  durch  Steuern  im  Jahre  1855  über- 
haupt erhob,  durch  die  indirekte  Steuer  von  jenen  44400 
erheben  wollte  —  und  ich  habe  in  meinem  angeklagten 
Vortrage  spezifiziert  nachgewiesen,  daß  er  die  ganzen 
96  Millionen  minus  ca.  13  Millionen,  daß  er  also  sogar 
83  Millionen  aus  der  indirekten  Steuer  erhob  —  wenn  er 
aber  nur  die  Hälfte  der  96  Millionen,  also  nur  48  Mil- 
lionen durch  die  indirekte  Steuer  von  jenen  44400  Be- 
mittelten erheben  wollte,  so  würde  der  durchschnittliche 
Beitrag  eines  jeden  derselben  zur  Steuer  noch  immer 
1043  Taler  und  seine  jährliche  Gesamtausgabe  somit  noch 
immer  10430  Taler  betragen  müssen.  Und  wenn  er  nur 
den  4.  Teil  jener  96  Millionen,  also  24  Millionen  statt 
83,  von  jenen  44400  Bemittelten  durch  die  indirekte 
Steuer  erheben  wollte,  so  würde  noch  immer  die  jähr- 
liche durchschnittliche  Gesamtausgabe  eines  jeden  der- 
selben 5215  Taler  betragen  müssen.  Und  wenn  er  endlich 
nur  den  10.  Teil  jener  96  Millionen,  also  9600000  Ta- 
ler von  den  44  400  Bemittelten  durch  die  indirekte  Steuer 
erheben  wollte,  so  würde  die  jährliche  Gesamtausgabe 
eines  jeden  derselben  durchschnittlich  immer  noch  2186 
Taler  betragen  müssen!  Statt  dessen  haben  ja  aber  14428 
von  diesen  44400  überhaupt  nur  1000  bis  1200  Taler 
Einkommen;  andere  17575  davon  nur  zwischen  1200 
bis  2000  Taler  Einkommen.  Nur  3340  Personen  im 
ganzen  Staat  haben,  wie  Sie  sich  aus  denselben  Listen 
bei  Dieterici  überzeugen  können,  überhaupt  über  4000 
Taler  Einkommen  und  das  durchschnittliche  Einkommen 
aller  jener  44000  Personen  beträgt,  wie  bereits  ange- 
führt, nur  2357  Taler.  —  Einkommen  ist  aber  auch 
noch  lange  nicht  identisch  mit  jährlicher  Ausgabe. 
Denn  gerade  die  besseren  Stände  haben  die  Gewohnheit 

377 


des  jährlichen  Zuriicklegens  und  Ansammeins  eines  Teiles 
ihrer  Revenuen ! 

Ich  habe  Ihnen  diese  Berechnung  gemacht,  meine  Her- 
ren, um  Ihnen  zu  zeigen,  wie  schlechthin  unmöglich  es 
ist,  daß  der  Staat  durch  die  indirekte  Steuer  die  Be- 
mittelten treffen  und  auch  nur  den  zehnten,  ja  den 
zwanzigsten  Teil  ihres  Betrages  von  ihnen  aufbringen 
kann. 

Ich  habe  Ihnen  diese  Berechnung  gemacht,  um  Ihnen 
zu  zeigen,  in  welchen  wahrhaft  abenteuerlichen  Vorstel- 
lungen sich  der  Staatsanwalt  bewegt,  wenn  er  bona  fide 
glaubt,  die  indirekten  Steuern  würden  ganz  oder  zur  Hälfte 
oder  zum  Dritteil  oder  auch  nur  zum  zehnten  Teil  ihres 
Betrages,  ja  selbst  nur  zu  1/oo  desselben  von  den  Be- 
güterten aufgebracht ! 

Ich  habe  Ihnen  diese  Berechnung  gemacht,  um  Ihnen 
zu  zeigen,  woher  und  aus  welcher  Klasse  das  Geld 
kommt,  mit  welchem  wir  den  Staat  bilden  und  die  Vor- 
teile der  Zivilisation  erlangen. 

Gerechtigkeit  also  für  diese  Klasse,  meine  Herren, 
und  knebeln  Sie  nicht  den  Mund  derjenigen,  der  ohnehin 
so  Vereinsamten,  die  für  sie  das  Wort  ergreifen: 

Aber  ich  will  Ihnen  einen  noch  strikteren  und  kürzeren 
Beweis  erbringen. 

Die  direkten  Steuern,  welche  nach  einem  Prozentsatz 
vom  Einkommen  erhoben  werden,  die  direkten  Einkom- 
mensteuern treffen  doch  jedenfalls  die  Reichen  in  einem 
unendlich  stärkeren  Grade,  als  die  indirekten  Steuern. 
Denn  die  direkten  Steuern  werden  ja  eben  auf  jeden  nach 
Verhältnis  seines  Vermögens  und  Einkommens  gelegt, 
während  Sie  über  die  indirekten  Steuern  von  den  National- 
ökonomen oben  gehört  haben,  daß  sie  im  allgemeinen,  wie 
die  Mildesten  sagen,  wie  eine  Kopfsteuer  wirken,  d.  h. 

378 


jeden  einzelnen  mit  dem  gleichen  Betrage  treffen,  oder 
wie  die  anderen  sagten,  jeden  sogar  mit  einem  um  so 
stärkeren  Betrage  treffen,  je  ärmer  er  sei. 

Wie  kann  nun  der  Staatsanwalt  die  Behauptung  wun- 
derbar finden,  daß  der  Betrag  der  indirekten  Steuern 
zu  seinem  bei  weitem  größten  Teile,  wie  ich  in 
meinem  Vortrage  sagte,  von  den  ärmeren  Klassen  auf- 
gebracht wird,  wenn  dies  sogar  noch  von  dem  Be- 
trage der  direkten  Steuern  gilt?! 

Und  daß  dies  selbst  bei  dem  Betrage  der  direkten 
Steuern  der  Fall  ist,  und  in  einem  wie  hohen  Grade,  dafür 
brauchen  Sie  nur  einen  Blick  auf  die  von  der  Regierung 
im  Staatshaushalt  und  in  jenen  amtlichen  Veröffentlichun- 
gen des  statistischen  Bureaus  mitgeteilten  Zahlen  zu  wer- 
fen, bloß  diese  Zahlen  zu  lesen  und  zu  addieren,  ohne  jede 
eigene  Berechnung,   Veranschlagung  usf. 

Die  klassifizierte  Einkommensteuer,  die  von  allen,  die 
über  1000  Taler  Einkommen  haben,  im  ganzen  Staate 
erhoben  wurde,  betrug  inkl.  des  Zuschlages  von  622000 
Taler  laut  dem  offiziellen  Staatshaushaltsetat  pro  1855 
die  Summe  von  2928000  Taler.  Soviel  zahlten  also  zur 
direkten  Steuer  alle,  die  über  1000  Taler  Einkommen 
haben. 

Nun  wird  aber  nach  dem  Gesetz  vom  l.Mai  1851 
auch  von  allen,  die  unter  1000  Taler  Einkommen  haben, 
und  zwar  nicht  im  ganzen  Lande,  sondern  nur  in  den 
nicht  mahl-  und  schlachtsteuerpflichtigen 
Ortschaften  des  Landes,  eine  direkte  Einkommen- 
steuer, die  sogenannte  Klassensteuer  erhoben.  Und  diese 
betrug  laut  demselben  Staatshaushaltsetat  9  920  009  Taler. 

Also  auch  zu  dem  Ertrage  der  direkten  Steuern 
trugen  die  unteren  Klassen  bloß  aus  den  nicht  mahl-  und 
schlachtsteuerpflichtigen  Ortschaften  des  Landes  zwischen 

379 


3  und  4 mal  so  viel  bei  als  sämtliche  Wohlhabende  des 
ganzen  Landes! 

Aber  das  ist  noch  nichts,  meine  Herren !  Rücken  wir 
den  Zahlen  der  Klassensteuer  noch  etwas  näher  auf  den 
Leib !  Sie  werden  eine  beredte  Sprache  annehmen ! 

Die  nähere  Spezifikation  dieser  Klassensteuerzahlen 
finden  Sie  in  den  bereits  angezogenen  amtlichen  Mittei- 
lungen des  statistischen  Bureaus  von  Geheimrat  Dieterici, 
in  demselben  Artikel,  Bd.  VII,  p.  195,  auf  Grund  der 
amtlichen  Steuerveranlagung  pro  1853. 

Die  Summe  der  gesamten  Klassensteuer  pro  1853 
betrug,  ohne  Zuschlag,  7941 915  V2  Taler,  also  ganz 
ebenso  viel  wie  im  Jahre  1855  ohne  Zuschlag. 

Diese  7941915  Taler  zerfallen  nun  in  folgende  drei 
Klassen : 

Die  erste,  unterste  Klasse  besteht  aus  3  Stufen  mit 

4  Steueransätzen,  nach  welchen  die  Haushaltung  Klassen- 
steuer zahlt  V2  bis  1  Taler,  2  Taler  und  3  Taler.  Der 
Geheimrat  Dieterici  veranschlagt  in  diesem  Artikel, 
p.  175,  die  jährlichen  Einnahmen  dieser  3  Stufen  von 
Steuerpflichtigen  auf  100  bis  120  Taler,  120  bis  180 
Taler,   180  bis  250  Taler. 

Das  sind  also  —  und  mit  diesem  Einkommen  sind  oft 
auch  noch  Familien  zu  unterhalten  ■ —  die  ganz  Armen, 
die  Blutarmen  der  Gesellschaft. 

Nun  wohl,  und  gerade  diese  unterste  Wutarme  Klasse 
liefert  auch  zur  direkten  Steuer  von  allen  Klassen 
der  Bevölkerung  bei  weitem  den  höchsten  Beitrag, 
denn  sie  zahlt,  wie  Sie  in  der  Tabelle  bei  Dieterici  sehen, 

38911 17  Va  Taler  Klassensteuer, 

während  alle  zur  klassifizierten  Einkommensteuer  Heran- 
gezogenen, also  alle,   die  über   1000  Taler  Einkommen 

380 


haben,  zusammen  nur  2306000  Taler  ohne  Zuschlag 
klassifizierte   Einkommensteuer  zahlen. 

Jene  allerunterste,  blutarme  Klasse  zahlt  aber  ebenso 
bei  weitem  mehr  als  jede  der  beiden  anderen  Klassen  der 
Klassensteuer  an  Steuer  bezahlt,  ja  sie  zahlt  beinahe  so 
viel  als  die  beiden  anderen  Klassen  der  Klassensteuer  zu- 
sammengenommen. Denn  während  sie  3891117  Taler 
zahlt,  zahlt  die  zweite  Hauptklasse  nur  2  625  294  Taler 
und  die  dritte  nur  1  425  504  Taler,  also  beide  zusammen 
nur  ca.  4  Millionen  Taler  und  somit  ungefähr  ebenso  viel, 
wie  die   unterste   Klasse  allein. 

Aber  ferner !  Gehen  wir  zur  zweiten  Hauptklasse  der 
Klassensteuer  über.  Sie  umfaßt  5  Stufen,  welche  je  4, 
5,  6,  8  und  10  Taler  Klassensteuer  zahlen  und  welche 
Geheimrat  Dieterici  (p.  175)  auf  ein  Einkommen  von 
jährlich  250  bis  300  Taler,  300  bis  320  Taler,  320 
bis  400  Taler  und  400  bis  500  Taler  schätzt.  Hatten 
wir  ohnehin  mit  den  Blutarmen  zu  tun,  so  sind  dies  jetzt, 
da  von  dieser  Jahres  einnähme  häufig  eine  ganze  Familie 
erhalten  werden  muß,  immer  noch  die  sehr  Armen  und 
Armen.  Diese  zweite  Hauptklasse,  innerhalb  welcher  die 
unterste  der  fünf  Stufen  wieder  den  größten  Beitrag  zur 
Steuersumme,  nämlich  747  780  Taler  zahlt  —  diese  zweite 
Hauptklasse  der  sehr  Armen  und  Armen  trägt  2625294 
Taler  zur  Klassensteuer  bei. 

Kommt  jetzt  die  dritte  Hauptklasse  der  Steuer,  aus 
vier  Stufen  bestehend,  welche  durch  die  Zirkularverfügung 
des  Königl.  Finanzministerii  selbst  vom  8.  Mai  1851  in 
bezug  auf  ihr  Einkommen  festgestellt  sind.  Zur  untersten 
Stufe  sollen  nämlich  mit  jährlich  12  Talern  eingeschätzt 
werden  alle,  die  ein  Einkommen  von  500 — 650  Taler 
haben;  zur  zweiten  Stufe  mit  16  Taler  alle,  die  650  bis 
800  Taler,  sur  dritten  mit  20  TaJer  alle,  die  800  bis 

3S1 


900  Taler,  und  zur  vierten  mit  24  Taler  alle,  die  900 
bis  1000  Taler  Einkommen  haben.  ; 

Soviel  werden  Sie  mir  nun  jedenfalls  bereitwillig  zu- 
geben, daß  die  unterste  Stufe  dieser  letzten  Hauptklasse, 
daß  also  diejenigen,  die  eine  jährliche  Einnahme  von 
500  Talern  bis  650  Talern  zum  Unterhalt  ihrer  und  ihrer 
Familie  haben,  doch  noch  durchaus  und  lange  nicht  zur 
Bourgeoisie  gehören,  daß  sie  vielmehr  zu  jenem 
Kleinbürger-,  Bauern-  und  Arbeiterstand  gehören,  von 
dem  ich  in  meinem  Vortrage  gesprochen  habe.  Diese 
unterste  Stufe  zahlt  wieder  534984  Taler  zur  Klassen- 
steuer. Die  zwischen  650  und  800  Taler  Einkommen 
zahlt  366832  Taler,  die  zwischen  800  und  900  Taler 
zahlt  264080  Taler  und  endlich  die  zwischen  900  und 
1000  Taler  zahlt  259608  Taler  zur  Klassensteuer. 

Seien  wir  nun  sehr  freigebig!  Betrachten  wir  alle 
solche,  die  mit  ihrer  Familie  eine  Einnahme  von  über 
650  Taler  haben,  als  nicht  mehr  zu  den  unbemittelten 
und  ärmeren  Klassen  der  Nation  gehörend,  was  doch 
gewiß  durchaus  unwahr  ist,  und  stellen  wir  nun  hiernach 
eine  einfache  Addition  an.  Diese  gestaltet  sich  hiernach 
also :  f 


Hauptklasse. 

Zahl  der 

Steuer^ 

Pflichtigen. 

Prozentsatz 
von  der  ganzen 

Zahl  der 
Klassensteuer- 
pflichtigen. 

Jährlicher 
Steuerbetrag. 

Taler 

Prozentsatz 

von  dem  ganzen 

Klassensteuer« 

ertrag. 

I. 

IL 

III.  Hauptklasse 
unterster  Stufe 

4521989 
464323 

44582 

89,06 
9,14 

0,88 

3891 117Va 

2625294 

534984 

48,99 
33,06 

6,74 

Summa 

5  0308941) 

99,08 

7051395lj2 

88,79 

*)  Es  sind  hierbei  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  für 
die  Klassensteuer  bekanntlich  ebensowohl  Einzelsteuernde  als 
Familien  inbegriffen. 


382 


Dagegen  gestalten  sich  die  letzten  drei  Stufen  der 
dritten  Hauptklasse,  die  wir  einmal  als  bereits  zu  den 
wohlhabenden  Klassen  der  Nation  gehörig  ( !)  gelten 
lassen  wollen,  in  folgenden  Zahlen : 


Stufe  der  sämr*     I      Zahl  der 
liehen  12  Klassen-    ■        Steuer^ 
Steuersrufen.            Pflichtigen. 

Prozentsatz       j                                    Prozentsatz 
von  der  ganzen          £J™*^     j  von  dem  ganzen 
"in  aer                                 &         Klassen  steuere 
Klassensteuer^                                             ertrae 
Pflichtigen.                   Taler                             &' 

10. 

11. 

12. 

22927 
13204 
10817 

0,45 
0,26 
0,21 

366832                4,62 
264080                3,32 
259608                3,27 

Summa 

4694S 

0,92 

890520              11,21 

Rechnen  wir  zu  diesen  ....  890  520  Talern, 
welche  diese  letzten  3  Stufen  der 
Klassensteuer  zahlen,  noch  den  Be- 
trag der  klassifizierten  Einkommen- 
steuer pro  1855  (ohne  die  622000 
Taler  Zuschlag,  da  der  Zuschlag 
auch  bei  der  Klassensteuer  nicht  be- 
rechnet worden  ist) 2  306  000 

so  zahlen  also  sämtliche  nur  irgend- 
wie bemittelten  Klassen  zur  direk- 
ten  Steuer 3196520  Taler, 

während  alle  ganz  unbemittelten 

Klassen 7051395  Taler, 

also  weit  mehr  als  das  Doppelte,  ja  fast  70  Pro- 
zent zur  direkten  Steuer  beitragen.  —  Wenn  dies 
aber  sogar  bei  der  direkten  Steuer  der  Fall  ist,  wie 
in  aller  Welt  kann  es  dann  der  Staatsanwalt  „wunder- 
bar" finden,  wenn  ich  in  meinem  Vortrage  (p.27)1)  von 
der  indirekten  Steuer  wörtlich  sage,   daß  ihr  Betrag 


x)  Seite  181  unserer  Ausgabe. 


383 


„seinem  bei  weitem  größten  Teile  nach  von  Jen  Unbe- 
mittelten, von  den  ärmeren  Klassen  der  Nation  gezahlt 
wird"  ? 

Wenn  schon  zum  Ertrage  der  direkten  Steuer,  die 
doch  nach  Vermögen  und  Einkommen  aufgelegt  wird, 
die  ganz  Unbemittelten  fast  an  70  Prozent  beitragen, 
nun,  wie  unendlich  größer  muß  dann  nicht  dieses 
Verhältnis  bei  der  indirekten  Steuer  sein,  die  sich 
nach  dem  Verbrauch,  und  somit  nach  der  Kopfzahl 
richtet  ?  Was  diese  Zahl  betrifft,  so  haben  wir  oben 
gesehen,  daß  es  im  ganzen  44407  Personen  in  Preußen 
gibt,  die  über  1000  Taler  Einnahmen  haben  und  daher 
etwa  als  wohlhabend  zu  bezeichnen  wären.  Rechnen  wir 
aber  jetzt  noch  die  letzten  drei  Stufen  der  dritten  Klassen- 
steuerklasse, rechnen  wir  alle,  die  über  650  Taler  Ein- 
kommen haben,  dazu,  obgleich  diese  doch  gewiß  nicht 
als  wohlhabend  gelten  können,  so  gäbe  dies  also  44407 

+  46908 

Summa  91315 
nicht  unbemittelte  Steuerpflichtige  im  Staat.  Allein  jene 
46908  Steuerpflichtigen,  welche  zwischen  650  und  1000 
Taler  Einkommen  haben,  beziehen  sich  nur  auf  die  klas- 
sensteuerpflichtige Bevölkerung  des  Staates.  Und 
wenn  diese  auch  beinahe  7/s  der  Gesamtbevölkerung  be- 
trägt, so  gibt  es  doch  auch  noch  mahl-  und  schlachtsteuer- 
pflichtige Ortschaften,  die  nicht  Klassensteuer  zahlen. 
Wir  müssen  diese  also  gleichfalls  in  Rechnung  ziehen. 
Die  Bevölkerung  der  mahl-  und  schlachtsteuerpflichtigen 
Ortschaften  in  Preußen  betrug  im  Jahre  1858  nach  dem 
XIII.  Band  der  amtlichen  statistischen  Mitteilungen  von 
Geheimrat  Dieterici  (p.  182)  2284745  Seelen,  die  Ge- 
samtbevölkerung damals  nach  amtlicher  Zählung  1 7  739  913 
Seelen,     die    klassensteuerpflichtige     Bevölkerung    also 

384 


15445  168  Seelen.  Nehmen  wir  nun  an,  wie  wir  bei  einer 
Durchschnittsberechnung  müssen,  daß  auf  die  2284745 
der  mahl-  und  schlachtsteuerpflichtigen  Bevölkerung  im 
Verhältnis  ebenso  viel  Leute  mit  über  650  Taler  jähr- 
licher Einnahme  kommen  wie  auf  die  klassensteuerpflich- 
tigen Ortschaften,  so  ergeben  sich  weitere  6954  Leute 
mit  über  650  Taler  Einkommen  in  den  mahl-  und  schlacht- 
steuerpflichtigen  Ortschaften. 

Diese 6954 

hinzu  addiert  zu  den  obigen  .  .  .91315 
ergibt  sich  eine  Gesamtsumme  von  98269 
Leuten  mit  über  650  Taler  Einkommen  in  dem  ganzen 
preußischen  Staate.  Nehmen  Sie  an,  daß  jeder  derselben 
eine  Familie  von  5  Personen  darstellt,  wie  man  zu  rechnen 
pflegt,  wenn  von  der  gesamten  Bevölkerung  die  Rede 
ist,  wie  man  aber  durchaus  nicht  rechnen  darf,  wenn  es 
sich  bloß  um  die  höheren  Stände  handelt,  in  denen  die 
durchschnittliche  Kinderzahl  in  den  Familien  weit  geringer 
ist  als  im  unteren  Volk. 

Rechnen  wir  aber  immerhin  so,  —  so  übertrieben  dies 
auch  ist  —  so  repräsentieren  jene  98269  Steuerpflich- 
tige eine  Zahl  von  49 1  345  Seelen,  also  immer  noch  eine 
solche  Zahl,  wie  man  sie  zu  vernachlässigen  pflegt,  wenn 
man  in  runden  Zahlen  die  Bevölkerungsstärke  großer  Na- 
tionen angibt,  ja  eine  kleinere  Zahl,  als  ich  sie  vernach- 
lässige, wenn  ich  von  17  Millionen  Einwohnern  spreche, 
denn  die  Bevölkerung  in  Preußen  betrug  schon  1858, 
wie  Sie  eben  gehört  haben,  über  17739000  Einwohner! 

Der  ganze  Rest  der  17  Millionen  gehört  den  ganz 
unbemittelten  Klassen  an ! 

Und  diese  winzige  Handvoll  Menschen,  die  nur  sich 
sieht,  nur  von  sich  hört  und  alles  mit  ihrem  eigenen  Ge- 

25   Lassalle.    Ges.    Sckriften,   Band  U.  385 


rausch  erfüllt,  treibt  dies  so  weit,  daß  sie  sich  sogar 
noch  einredet,  sie  sei  es,  welche  die  indirekte  Steuer 
bezahle ! ! 

Sie  sehen  also,  daß  der  Staatsanwalt  nur  die  para- 
diesischste Unschuld  in  allen  Elementen  der  Staatswis- 
senschaften an  den  Tag  gelegt  hat,  indem  er  mir  wider- 
sprach, mich  der  Unwahrheit  und  des  Sophismas  be- 
schuldigte, und  aus  der  ganzen  Fülle  seines  guten  Her- 
zens ausrief:  das  arme  Volk  ist  faktisch  nicht  in  der 
Lage,  solche  Beiträge  zur  indirekten  Steuer  zu  zahlen ! 

Ehre  seinem  guten  Herzen,  meine  Herren ! 

Jene  Unschuld  des  Kopfes  aber  wäre  einem  Juristen 
in  solchen  Dingen  weniger  zu  verübeln.  Nur  muß  er 
dann  nicht  Leute,  welche  besser  Bescheid  wissen,  der 
Unwahrheit  beschuldigen  und  ihre  Bestrafung  verlangen, 
weil  e  r  keine  Ahnung  von  den  reellen  Zuständen  hat ! 

Trauriger  aber  ist,  daß  auch  die  höheren  Gewerbe- 
treibenden, welche  vorzugsweise  „praktische  Männer"  zu 
sein  sich  einbilden,  ganz  denselben  Irrtum  mit  dem  Staats- 
anwalt teilen.  Verwunderlich  ist  es  nicht,  denn  ich  habe 
es  Ihnen  bereits  gesagt :  um  wirklich  in  den  Zuständen 
der  Bevölkerung  Bescheid  zu  wissen,  dazu  dient  kein 
sich  Umschauen  im  praktischen  Leben,  sondern  dazu  führt 
nur  ein  Weg:  der  Weg  durch  die  traurige  und  aride 
Wissenschaft  der  Zahlen.  So  kommt  es  denn,  daß  auch 
die  höheren  Gewerbetreibenden,  daß  die  besitzenden  Klas- 
sen überhaupt,  ganz  erfüllt  von  dem  eigenen  Geräusch, 
das  sie  ohne  Unterlaß  von  sich  selber  machen,  in  voll- 
ständiger Übereinstimmung  mit  dem  Staatsanwalt  an- 
nehmen :  sie,  wahrhaftig  sie,  die  besitzenden  Klassen  seien 
es,  welche  die  indirekte  Steuer  bezahlen! 

Ein  Kommerzienrat,  welcher  infolge  meines  Prozesses 
von  meinem  Vortrag  und  meiner  Behauptung  hörte,  daß 

3sa 


die  ärmeren  Klassen  den  bei  weitem  größten  Teil  der 
indirekten  Steuern  bezahlen,  ein  Kommerzienrat,  welcher 
ein  schönes  Vermögen,  ein  schönes  Haus  und  eine  schöne 
Frau  hat  und  infolge  alles  dessen  zu  den  höchlich  Zu- 
friedenen gehört,  rief  aus:  „Was,  das  will  uns  Lassalle 
einreden  ?  Wer  trinkt  die  Schokolade  bei  Stehely  ? 

Es  ist  wahr,  meine  Herren.  Der  Kommerzienrat  und 
seine  Standesgenossen  trinken  die  Schokolade  bei  Stehely. 

Verweilen  wir  also  einen  Moment  bei  der  Schokolade. 

Nach  Humboldt  und  Bonplands  großem  Werke  „Reise 
in  die  Äquinoktialgegenden"  T.  III.  p.  206  betrug  damals 
—  1818  —  die  Einfuhr  der  Kakaobohnen  für  ganz 
Europa  23  Millionen  Pfund  in  einem  Werte  von  7  360  000 
Taler.  —  Davon  kommt  der  bei  weitem  größte  Teil  auf 
Spanien  und  Italien,  wo  die  Schokolade  allgemein  übliches 
Getränk  ist.  In  den  deutschen  Zollverein  wurden  im 
Jahre   1847   1143500   Pfund  Kakaobohnen  eingeführt. 

In  Preußen  allein  wurden,  wie  Dr.  Mitscherlich  in 
seiner  Monographie  „Der  Kakao  und  die  Schokolade" 
p.43  mitteilt,  im  Jahre  1821  an  500000  Pfund  einge- 
führt. Der  Einfuhrzoll  beträgt  6V2  Taler  per  Zentner. 
Das  gibt  also  35500  Taler  Steuer  für  die  Gesamt- 
einfuhr an  Schokolade ! 

Sie  sehen,  meine  Herren,  wenn  es  ein  Verdienst  um 
den  pro  1855  108  Millionen  betragenden  Staatshaus- 
haltsetat sein  soll,  daß  der  Kommerzienrat  mit  seinen 
Standesgenossen  allein  alle  Schokolade  bei  Stehely  trinkt, 
so  ist  es  jedenfalls  ein  mit  unbewaffneten  Augen  nicht 
wahrnehmbares  Verdienst. 

Betrachten  wir  einige  andere  Gegenstände,  welche  zum 
ausschließlichen  Konsum  der  höheren  Klassen  gehören. 

Austern  und  Seefische  brachten  im  ganzen  Zoll- 
verein —  nicht  in  Preußen,  sondern  im  ganzen  Zoll- 

»•  387 


verein,  meine  Herren  —  wie  Geheimrat  Dieterici  in 
den  Mitteilungen  des  Statistischen  Bureaus  Bd.  III.  p.  110 
publiziert,  den  Zollertrag  von  1 3  000  T  a  1  e  r  n  ein  ! 

Aber  betrachten  wir  den  gleichsam  offiziellen  Haupt- 
luxuskonsumtionsartikel  der  wohlhabenden  Klassen,  den 
Champagner ! 

Der  Zollverein  führt  keine  besonderen  Listen  über  die 
Einfuhr  von  Champagner.  Nur  das  Hauptsteueramt  in 
Berlin  zeichnet  die  in  Berlin  eingehenden  Flaschen  Cham- 
pagner besonders  auf.  Nun  ist  zu  berücksichtigen,  daß 
nach  Berlin  nicht  bloß  der  Champagner  eingeführt  wird, 
der  hier  getrunken  wird,  sondern  daß  über  Berlin  auch 
fast  die  ganze  Provinz  und  endlich  auch  Schlesien  den 
größten  Teil  seines  Champagners  bezieht.  Berücksichtigen 
Sie  nun,  daß  Berlin  die  Haupt-  und  Residenzstadt  des 
Landes  ist,  eine  Stadt  von  550000  Einwohnern.  Was 
wird  hier  nicht  Champagner  getrunken !  Bei  Hofe  und 
bei  den  Ministern  und  bei  den  fremden  Gesandten  und 
von  der  ganzen  Aristokratie,  und  von  unseren  Dandys  bei 
Evest  und  Gerold  und  Mäder  und  in  den  anderen  Re- 
staurationen und  auf  allen  Bällen  und  Festen  und  Hoch- 
zeiten !  Und  wahrhaftig,  es  wird  kaum  eine  Gesellschaft, 
kaum  ein  Diner  selbst  in  den  Mittelklassen  gegeben,  wo 
nicht  ehren-  und  schandenhalber  diesem  gleichsam  zere- 
moniell und  obligatorisch  gewordenen  Luxus  des  Cham- 
pagners gehuldigt  wird. 

Was  muß  also  nicht  der  Champagner  hier  in  Strömen 
fließen! 

Und  trotz  alledem,  und  trotzdem  auch  noch  die  Provinz 
und  Schlesien  ihren  Champagner  meist  über  Berlin  be- 
ziehen, sind  im  ganzen  Jahre  1855  hier  eingeführt  worden 
—  wieviel  meinen  Sie  wohl?   Nun,    148900  Flaschen, 

388 


wie  Geheimrat  Dieterici  aus  den  Listen  des  Hauptsteuer- 
amtes in  den  statistischen  Mitteilungen  Bd.  X.  p.  134 
bezeugt !  Die  Flasche  Champagner  zahlt  zirka  7  V2  Sgr. 
Steuer,  und  das  gäbe  also  37220  Taler  Steuer. 

Sie  sehen,  meine  Herren,  daß  wir  aus  den  homöo- 
pathischen Dosen  nicht  herauskommen. 

Aber  nehmen  wir,  um  endlich  eine  beträchtliche  Zahl 
zu  gewinnen,  und  da  die  Champagnereinfuhr  für  das  ganze 
Land  nicht  vorhegt,  nehmen  wir  den  stärksten  Artikel 
des  ausschließlichen  Konsums  der  besitzenden  Klassen. 
Es  ist  das  in  Preußen  der  fremde  Wein  aller  Art,  den 
Champagner  inbegriffen.  Zugleich  wird  von  diesem  Ar- 
tikel eine  so  starke  Eingangssteuer  erhoben,  daß  der  Sta- 
tistiker Hübner  in  dem  Jahrbuch  für  Volkswirtschaft  und 
Statistik,  Jahrgang  1852,  p.  120,  sie  im  Durchschnitt  auf 
56  Prozent  des  Verbrauchswertes  schätzt. 

Der  Staatshaushaltsetat  pro  1855  und  seine  Anlagen 
geben  die  Zolleinnahme  für  Wein  nicht  besonders  an, 
sondern  dieser  Artikel  ist  daselbst  in  der  allgemeinen 
Rubrik  Ein-,  Aus-  und  Durchgangsabgaben  einbegriffen. 

Es  ist  inzwischen  leicht,  die  betreffenden  speziellen 
Zahlen  anderweitig  her  zu  ergänzen. 

In  dem  vierten  Jahrgang  des  soeben  erwähnten  sta- 
tistischen Jahrbuchs  von  Hübner,  1856,  p.  78 — 81  sind 
Tabellen  über  die  Einfuhr  des  Zollvereins  pro  1854 
mitgeteilt.  Sie  ersehen  daraus  (p.  80),  daß  im  Jahre  1854 
im  Zollverein  eingeführt  wurden : 

43  086  Zentner  Wein  in  Flaschen  mit 

einem  Zollertrag  von  .     .     .       344688  Taler. 
191  236  Zentner  Wein  in  Fässern  mit 

einem  Zollertrag  von  ...    1  147578      ,, 
also   mit   einem   Gesamtzollertrag   von    1  492  266  Taler. 

389 


Das  ist  zunächst  wieder  die  auf  den  ganzen  Zoll- 
verein, nicht  auf  Preußen  kommende  Summe. 

Sie  finden  indessen  in  demselben  statistischen  Jahr- 
buch, p.  87,  in  Dezimalen  berechnet,  welches  bei  den 
verschiedenen  Artikeln  der  Steuerertrag  auf  den  Kopf 
der  Bevölkerung  des  gesamten  Zollvereins  gewesen  ist. 
Er  betrug  hiernach  beim  Wein  in  jenem  Jahre  (1854) 
1,3  Sgr.  per  Kopf. 

Berechnen  wir  nun  für  den  vorliegenden  Zweck  die 
preußische  Bevölkerung  auf  17  Millionen,  so  gibt  das 
ä  1,3  Sgr.  Steuerertrag  per  Kopf  733333  Taler  Steuer- 
ertrag von  fremdem  Wein  auf  ganz  Preußen. 

Hierzu  könnte  man  noch  verlangen  die  Steuern  vom 
inländischen  Weinbau  in  Preußen  gerechnet  zu  sehen. 
Diese  beziehen  sich  hauptsächlich  auf  die  Moselgegenden, 
und  der  Moselwein  wird  keineswegs  ausschließlich  von 
den  besitzenden  Klassen  verbraucht.  Die  niederen  Sorten 
des  Moselweins  werden  vielmehr  an  der  Mosel  und  in 
der  Rheinprovinz  überhaupt  auch  vom  Kleinbürger  und 
Bauern  in  bedeutenden  Quantitäten  konsumiert.  In- 
zwischen, lassen  wir  das  unberücksichtigt  und  rechnen 
wir  ihren  ganzen  Konsum  den  besitzenden  Klassen  zu 
gut.  Die  Steuer  vom  inländischen  Weinbau  beträgt,  wie 
wieder  der  Staatshaushaltsetat  von  1855  selbst  angibt, 
73421  Taler.  Fremder  und  inländischer  Wein  — •  der 
Artikel,  welcher  der  bei  weitem  stärkste  Artikel  des  aus- 
schließlichen Konsums  der  Besitzenden  ist  —  geben  so- 
mit einen  Steuerertrag  von  806754  Taler  ab. 

Sie  sehen,  wir  rücken  immer  nicht  von  der  Stelle. 

Der  Staatsanwalt  hat  mit  besonderer  Betonung  der 
Seide  Erwähnung  getan,  welche  die  besitzenden  Klassen 
angeblich  allein  konsumieren. 

390 


Es  ist  das  nicht  richtig.  Manche  Köchin,  z.  B.  die 
meinige,  trägt,  wenn  sie  Sonntags  ausgeht,  ein  seidenes 
Kleid.  Seidene  Bänder  und  Halstücher  endlich  sind  in 
sehr  ausgebreiteter  Weise  in  den  unteren  Volksklassen, 
zumal  bei  ihren  Weibern  zu  finden.  Für  Weib  und  Toch- 
ter des  Kleinbürgerstandes  endlich  sind  sie  bei  Spazier- 
gängen und  festlichen  Gelegenheiten  bereits  eine  soziale 
Notwendigkeit. 

Inzwischen  sehen  wir  dem  Staatsanwalt  zulieb  von  alle- 
dem ab  und  lassen  wir  auch  die  Seide  ausschließlich  den 
besitzenden  Klassen  zugute  kommen. 

Aus  den,  in  dem  schon  vorhin  angeführten  statistischen 
Jahrbuch  von  Hübner  mitgeteilten  Tabellen,  Jahrg.  IV. 
p.  81,  ersehen  Sie,  daß  pro  1854  in  den  Zollverein  ein- 
geführt wurden : 

Rohe  Seide   17  896  Zentner  mit  einem 

Zollertrag  von 8948  Taler. 

Seidene  Waren  3913  Zentner  mit  einem 

Zollertrag  von 430430      „ 

also    mit    einem    Gesamtzollertrag    von    439378  Taler. 

Und  dies  ist  wieder  der  Zollertrag  für  den  gesamten 
Zollverein. 

Berechnen  wir  nun,  um  Sie  nicht  mit  mühsameren  Be- 
rechnungen zu  plagen,  den  Anteil  der  preußischen  Be- 
völkerung hieran  mit  drei  Fünfteln,  was  für  unseren  Zweck 
hinreichend  und  reichlich  gerechnet  ist,  so  ergeben 
sich  als  von  den  besitzenden  Klassen  gezahlt  Taler 
236  625. 

Addieren  wir  nun  einmal  alle  die  vier  Gegenstände 
des  ausschließlichen  Konsums  der  besitzenden  Klassen, 
die  wir  bisher  betrachtet  haben : 

391 


1.  die  Schokolade  des  Kommerzien- 

rats  mit  einem  Steuerertrag  von        32500  Taler. 

2.  die  Seide  des  Staatsanwalts,  ob- 
wohl die  Seide  durchaus  nicht 
bloß  von  den  besitzenden  Klassen 
gebraucht   wird,    mit   einem    dito 

von 236625     „ 

3.  den  Wein  inkl.  des  Champagners 
und  des  inländischen  Weines,  ob- 
wohl letzterer  auch  nicht  bloß  von 
den  besitzenden  Klassen  getrunken 

wird 806754     „ 

4.  die  Austern  und  Seefische  im 
ganzen  Zollverein,  die  ich  den 
besitzenden   Klassen  in   Preußen 

allein  verehren  will 13000 


so  gibt  das  einen  Gesamtbeitrag  zur  in- 
direkten Steuer  von 1  088  879  Taler. 

Sie  sehen  also,  meine  Herren,  wir  rücken  und  rücken 
nicht  vom  Fleck !  Wir  haben  durch  diese  vereinigten  vier 
Ausgaben  des  ausschließlichen  Konsums  der  Reicheren 
eine  Summe  erzielt,  die,  um  von  allen  Staatszwecken 
ganz  abzusehen,  noch  nicht  hinreicht,  auch  nur  die 
Steuerdiener  und  sonstigen  Steuerbeamten 
selbst  nur  zur  Hälfte  zu  bezahlen.  Denn  die  Be- 
soldungen der  Beamten  bei  den  Zoll-  und  Steuerämtern 
betragen  allein,  wie  Sie  aus  dem  ersten  Band,  Anlagen 
zum  Staatshaushaltsetat  p.  93  ersehen,  die  Summe  von 
2526190  Taler. 

Und  diese  Klasse  bildet  sich  ein,  die  Steuer  zu  be- 
zahlen ! 

Rufen  wir  dagegen  das  arme  Volk  auf !  Werfen  wir 

392 


einen  einzigen  Artikel  seines  Konsums  —  noch  nicht 
den  stärksten  —  auf  den  Tisch ! 

Die  Branntweinsteuer  und  Übergangsabgabe  von 
Branntwein  betrug  nach  dem  Staatshaushaltsetat  von  1855 
nicht  weniger  als  5800000  Taler,  und  rechnen  wir  die 
Übergangssteuer  ab,  so  bleiben,  wie  Geheimrat  Dieterici 
Bd.  III.  p.  110  konstatiert,  allein  für  den  im  Inland  kon- 
sumierten Branntwein  5  Millionen  Taler  übrig. 

Was  tragen  Sie  zu  dieser  Steuer  bei,  meine  Herren  ? 
Was  konsumieren  Sie  jährlich  an  Branntwein  ? 

Nichts  ?  —  Ich  auch  nichts ! 

An  diesen  Beispielen,  meine  Herren,  hergenommen  von 
Artikeln,  welche  durch  ihre  Natur  zum  ausschließenden 
Konsum  der  besitzenden  und  zum  ausschließenden  Kon- 
sum der  nichtbesitzenden  Klassen1)  gehören,  an  diesem 
Ertragsverhältnis  des  Branntweins  zur  Schokolade  oder 
zum  Wein  oder  zur  Seide  haben  Sie  zugleich  im  allge- 
meinen den  besten  Maßstab,  um  abzuschätzen,  wieviel 
auch  bei  jenen  Artikeln,  die  zum  gemeinschaftlichen 
Konsum  der  nichtbesitzenden  Klassen  und  der  besitzenden 
gehören,  von  jeder  von  beiden  Klassen  zum  Ertrage  der 
indirekten  Steuer  beigetragen  wird. 

Inzwischen  werden  wir  uns  mit  diesem  allgemeinen 
Gesichtspunkte  nicht  zu  begnügen  brauchen. 

Einen  der  stärksten  Einnahmeposten  des  Budgets  bildet 


*)  Selbstverständlich  ist  das  nicht  buchstäblich  zu  nehmen. 
Der  Branntweinkonsum  der  besitzenden  Klassen  in  Preußen 
ist,  namentlich  in  den  nordöstlichen  Provinzen,  ein  relativ  ganz 
erheblicher.  Aber  bei  der  geringen  Kopfzahl  dieser  Klassen  im 
Verhältnis  zur  Gesamtbevölkerung  fällt  er,  trotz  der  bedeuten- 
den Leistungen  der  pommerschen,  preußischen  usw.  Junker  im 
Schnapsvertilgen,  gegenüber  dem  Gesamtkonsum  an  Branntwein 
kaum  ins  Gewicht.  D.  H. 

393 


die  Grundsteuer,  die  im  Staatshaushaltsetat  von  1855 
mit  10084182  Taler  angeführt  ist. 

Das  Budget  führt  dieselbe  zwar  unter  den  direkten 
Steuern  auf.  Aber  ich  habe  bereits  in  meinem  Vortrage 
erläutert  und  werde  es  später  noch  näher  belegen,  daß 
unsere  Grundsteuer  eine  Getreidesteuer  ist,  d.  h. 
daß  sie  auf  den  Getreidepreis  und  resp.  bei  Häusern  auf 
die  Miete  übergewälzt,  also  von  den  Konsumenten  be- 
zahlt wird  und  folglich  eine  indirekte  Steuer  ist. 

Was  tragen  nun  wohl  die  Nichtbesitzenden  und  was 
die  Besitzenden  zu  jener  Getreidesteuer  von  10084182 
Talern  bei  ? 

Die  mildesten  der  Nationalökonomen,  Prof.  Rau 
u.  a.,  haben  Ihnen  oben  gesagt,  daß  eine  Getreidesteuer 
wie  eine  Kopfsteuer  wirkt.  In  der  Tat  aber  trifft  sie 
die  ärmere  Klasse  in  einem  noch  viel  stärkeren  Grade. 
Denn  je  reicher  einer  ist,  desto  weniger  sättigt  er  sich  vom 
Getreide  allein.  Ich  habe  einen  starken  Jahresverbrauch. 
Aber  an  Getreide  konsumiere  ich  persönlich  täglich  nicht 
9  Pfennige,  eben  weil  ich  eine  Masse  anderer  Speisen 
esse.  — 

Indes,  bleiben  wir  immerhin  bei  der,  obwohl  durch- 
aus nicht  richtigen  Annahme,  daß  sich  die  Getreidesteuer 
als  Kopfsteuer  verteile. 

Wir  haben  oben  bei  der  Betrachtung  der  offiziellen 
Einkommensteuerliste  gesehen,  daß  im  ganzen  in  Preußen 
44407  Steuerpflichtige  existieren,  die  über  1000  Taler 
Einkommen  haben.  Rechnen  wir  nun,  daß  jeder  derselben 
eine  Familie,  und  zwar  eine  Familie  von  fünf  Personen 
repräsentiert,  eine  Annahme,  die,  ich  wiederhole  es,  hier, 
wo  es  sich  von  den  höheren  Ständen  handelt,  sehr  über- 
trieben ist,  so  gibt  das  222035  Seelen  in  Preußen,  die 
den  wohlhabenden  Ständen  angehören. 

394 


Wenn  also  die  Getreidesteuer  als  Kopfsteuer  sich  ver- 
teilt, so  kommen  von  den  10080000  Talern  der  Grund- 
steuer auf  die  Seelen  der  besitzenden  Klasse  ein  Beitrag 
von  126450  Taler  und  auf  die  nichtbesitzende  Klasse 
9  Millionen  953550  Taler! 

Oder  fassen  wir  alle,  die  über  650  Taler  Einnahme 
haben,  als  zu  der  besitzenden  Klasse  gehörig  auf.  Wir 
haben  oben  ihre  Zahl  gefunden.  Sie  beträgt  inklusive 
derjenigen,  welche  über  1000  Taler  Einkommen  haben 
und  inklusive  der  Bevölkerung  der  mahl-  und  schlacht- 
steuerpflichtigen Ortschaften,  wie  ich  nachgewiesen  habe, 
98269  Personen,  und  wenn  wir  wieder  jede  derselben 
als  eine  Familie  von  fünf  Personen  vertretend  auffassen, 
so  ergibt  sich  eine  Zahl  von  49 1 345  Seelen,  also  das 
Verhältnis  17700000  :  10080000  =  491  345  :  x  oder 
279200  Taler,  als  Beitrag  aller  nicht  gänzlich  un- 
bemittelten Seelen  zu  dem  Ertrage  der  Getreidesteuer  von 
10080000  Taler,  so  daß  für  die  gänzlich  Unbemittel- 
ten ein  Beitrag  von  ca.  9800000  Taler  zu  dem  Ertrage 
der  Getreidesteuer  von   10080000  Taler  fällt. 

Und  jene  Klasse  bildet  sich  ein,  daß  sie  es  sei,  welche 
die  Steuer  aufbringe ! 

Und  immer  dieselbe  Erscheinung,  auf  welchen  Artikel 
Sie  auch  die  Augen  richten ! 

Der  Staatsanwalt  hat  vom  Zucker  gesprochen  und  die 
Steuer  hierauf  als  eine  solche  bezeichnet,  welche  die  ärme- 
ren Klassen  nicht  träfe.  Es  ist  dies  aber  ein  gewaltiger 
Irrtum,  meine  Herren !  Es  ist  wieder  nur  das  gute  Herz 
des  Staatsanwalts,  welches  ihn  verleitet,  den  arbeitenden 
Klassen  sogar  den  Zucker  entziehen  zu  wollen ! 

Ich  habe  Ihnen  schon  oben  aus  Adam  Smith  zitiert, 
daß  Tabak,  Zucker  und  Tee,  an  dessen  Stelle  bei  uns 
Kaffee  tritt,  zu  den  täglichen  und  gewohnheitsmäßig  all- 

395 


gemein  üblichen  Bedürfnissen  der  untersten  Volksklassen 
gehören.  Es  ist  dies  auch  gar  nicht  anders  möglich,  weil 
der  Kaffee  bei  uns  eins  der  unentbehrlichsten  Bedürf- 
nisse der  unteren  Volksklassen  ist  und  zu  diesem  sogar 
bei  den  Arbeitern  in  der  Regel  Zucker  gebraucht  wird1). 
Sollte  Adam  Smith  zum  Beleg  nicht  ausreichen,  so 
hören  Sie  den  Geheimrat  Dieterici.  Er  sagt  in  dem  III. 
Bande  der  amtlichen  statistischen  Mitteilungen  p.  110 
„Ein  wichtigeres  Bedenken  aber  noch  gegen  den  Ge- 
danken, die  indirekten  Abgaben  noch  zu  vermehren,  ist, 
daß  sie  nur  erheblich  einbringen,  wenn  sie  auf  Gegen- 
stände gelegt  werden,  die  allgemein  verbraucht  wer- 
den", und  er  fährt  zum  Beleg  dessen  p.  111  wörtlich 
fort:  ,, Zucker,  Kaffee,  Tabak  bringen  mehr  als  die 
Hälfte  aller  Eingangssteuern.  Es  sind  Verzehrungs- 
gegenstände auch  der  ärmeren  Volksklassen. 
Wollte  man  die  schon  besteuerten  Gegenstände  allge- 
meiner Verzehrung  im  Abgabensatz  erhöhen,  so  wäre  zu 
besorgen,  daß  die  Quanta  der  Verzehrung  sich  vermindern 
würden,  jedenfalls  träfe  man  die  ärmere  Klasse 
vorzugsweise.  Wollte  man  neue  Objekte  auswählen, 
so  müßten  es  wieder  nur  solche  sein,  die  allgemein 
verbraucht  würden,  man  träfe  vorzugsweise  wie- 
der den  armen  Mann.  Es  wird  nicht  möglich  sein, 
ohne  die  unteren   Schichten  der  Gesellschaft  beson- 


-1)  Auch  dieser  Satz  ist  nicht  buchstäblich  zu  nehmen.  Er 
traf  zu  jener  Zeit  höchstens  bei  den  besser  gestellten  städtischen 
Arbeitern  Preußens  zu.  Der  Zuckerverbrauch  des  Landarbeiters, 
der  schlechter  bezahlten  Industriearbeiter  usw.  war  dagegen  ganz 
unbedeutend.  So  gering  er  jedoch  pro  Kopf  dieser  Bevölkerungs- 
schicht war,  so  war  es  auch  hier  „die  Masse",  die  es  brachte, 
d.  h.  die  Masse  der  Individuen,  welche  diese  Bevölkerungs- 
schicht bilden.  D.  H. 

396 


der s  heranzuziehen,  eine  Erhöhung  dieser  Abgaben  her- 
beizuführen, ja  es  ist  zu  wünschen,  daß  Herabsetzungen 
eintreten,  um  eben  die  Last  des  gemeinen  Mannes 
zu  erleichtern,  die  Bedürfnisse  des  Lebens  ihm  wohl- 
feiler zu  schaffen." 

Der  Geheimrat  Dieterici,  der  frühere  Chef  unseres 
statistischen  Bureaus,  hat  also,  wie  es  scheint,  ein  weniger 
gutes  Herz,  aber  er  ist  dafür  ein  besserer  Sachkenner, 
und  Sie  sehen,  daß,  welchen  Sachkenner  Sie  auch  fragen, 
wenn  er  noch  so  hoch  in  Amt  und  Würden  stände,  Sie 
immer  dieselbe  Antwort  erhalten. 

Und  ebenso  gewahren  Sie  überall,  wo  die  Natur  des 
Artikels  einen  näheren  Einblick  in  seine  Verteilung  ge- 
stattet, denselben  immensen  Unterschied. 

Sie  wissen,  meine  Herren,  daß,  wenn  die  besitzenden 
Klassen  auch  nicht  bloß  importierte  Zigarren  rauchen, 
d.  h.  solche,  die  in  Amerika  fabriziert  sind,  sie  doch 
nur  solche  Zigarren  rauchen,  die  entweder  dort  oder  in 
Hamburg  und  Bremen  fabriziert  sind,  welche  beide  nicht 
zum  Zollverein  gehören.  Was  wird  nun  nicht  von  früh 
bis  abends  an  Zigarren  verraucht,  sollte  man  meinen ! 

Und  dennoch  ersehen  Sie  wieder  aus  den  Tabellen 
in  Hübners  statistischem  Jahrbuch,  IV.  Jahrgang,  p.81, 
daß  1854  an  sämtlichen  Zollstätten  des  Zollvereins  nicht 
mehr  als  235720  Taler  Zoll  für,  sei  es  nun  aus  der 
Havanna  oder  aus  Hamburg  und  Bremen  oder  sonst  woher 
eingeführte  Zigarren  entrichtet  wurde.  Hiervon  kommen 
also  auf  Preußen  wieder  52/ioo>  um  den  Satz  festzu- 
halten, welchen  der  Geheimrat  Dieterici  in  Bd.  IX,  p.  54 
der  statistischen  Mitteilungen  der  Berechnung  des  Kon- 
sumverhältnisses von  Preußen  zum  Zollverein  zugrunde 
legt,  und  somit  122574  Taler  Zoll  auf  Preußen. 

Die   nicht   besitzenden   Klassen   dagegen   konsumieren 

397 


die  im  Inland  fabrizierten  Zigarren  und  ebenso  bis  auf 
ein  minimes  Bruchteil  allen  Rauchtabak. 

An  unbearbeitetem  und  Stengeltabak  wurden  aber,  wie 
Sie  aus  denselben  Tabellen  ersehen,  in  jenem  Jahre  im 
Zollverein  eingeführt  367462  Zentner,  welche 

Steuer  entrichteten 1  441  848  Taler. 

Dazu  die  Steuer  für  Rollentabak     .     .       109307 

Summa:  1551  155  Taler. 

Hiervon  auf  Preußen  52/ioo  oder  786  600  Taler  Zoll- 
steuer, also  nur  ungefähr  das  Sechsfache  der  von  der  be- 
sitzenden Klasse  gezahlten  Zigarrensteuer.  Und  dies  ist 
ohne  Zweifel  noch  das  bei  weitem  ungünstigste  Ver- 
hältnis für  die  besitzende  Klasse  bei  Gegenständen  des 
allgemeinen  Konsums,  und  auch  nur  dadurch  ermöglicht, 
daß  der  Zentner  fabriziert  eingeführter  Zigarren  20  Taler 
Zoll  zahlt,  der  Zentner  Rohtabak  aber  nur  1 1  Taler  und 
der  Zentner  unbearbeiteten  und  Stengeltabaks  nur  4  Taler, 
eine  Differenzierung  des  Steuersatzes,  welcher  bei  an- 
deren Artikeln  des  allgemeinen  Konsums  gar  oder 
doch  lange  nicht  in  diesem  Verhältnis  durchzuführen  ist. 

Zu  diesen  786  000  Talern  kommt  aber  noch  eine  Steuer 
vom  inländischen  Tabaksbau,  welche  der  Staatshaushalts  - 
etat  mit  140000  Taler  aufführt  und  welche  gleichfalls 
ausschließlich  von  der  nicht  besitzenden  Klasse  getragen 
wird. 

Es  verhält  sich  natürlich  ganz  ebenso  und  nur  noch 
in  einem  weit  stärkeren  Umfange  mit  der  Mahl-  und 
Schlachtsteuer,  der  Braumalz-  oder  Biersteuer,  der  Lot- 
terie und  allen  Posten,  welche  einen  irgend  erheblichen 
Beitrag  zu  den  Staatseinnahmen  gewähren,  und  ich  würde 
Posten  für  Posten  des  gesamten  Staatshaushaltsetats  mit 
Ihnen  durchgehen,  wenn  ich  nicht  fühlte,  eine  billige  Rück- 
sicht auf  Ihre  Zeit  nehmen  zu  müssen. 

398 


Zudem  ist  der  Beweis  ein  für  allemal  und  für  alle 
Posten  geführt,  indem  ich  Ihnen  nachwies,  daß  es  im 
ganzen  Staate  nur  44407  Steuerpflichtige  —  und  also 
allerhöchstens  222000  Seelen  gibt,  die  sich  eines  Ein- 
kommens von  über  1000  Taler  erfreuen,  und  diese  ein- 
gerechnet nur  98269  Steuerpflichtige  oder  allerhöchstens 
500000  Seelen,  die  überhaupt  ein  Familieneinkommen 
von  über  650  Talern  besitzen,  diese  Handvoll  Menschen 
aber  unmöglich  einen  Konsum  machen  kann,  der  zu  dem 
Steueraufschlag  ein  Erhebliches  abwirft,  wie  Ihnen  denn 
auch  Geheimrat  Dieterici  soeben  eingestanden  hat,  daß 
jede  indirekte  Steuer,  sie  habe  welchen  Namen  sie  wolle, 
um  etwas  irgendwie  Nennenswertes  einzubringen,  gerade 
die  arme  Klasse  treffen  muß. 

Ich  will  daher  nur  noch  einen  der  stärksten  Steuer- 
posten einer  näheren  Betrachtung  in  bezug  auf  seine  Ver- 
teilung unterwerfen,  die  Salzsteuer. 

Das  Salzmonopol  trägt  dem  Staate,  wie  sie  aus  dem 
Staatshaushaltsetat  pro  1855  p.  33  ersehen,  8  302924 
Taler  ein.  Hierin  sind  auch  die  Erzeugungskosten  des 
Salzes  nicht  inbegriffen.  Diese  führt  der  Staatshaushalts  - 
etat  vielmehr  (p.  24)  unter  dem  Titel  „Einnahme  von 
den  Salinen"  mit  1190583  Taler  besonders  auf.  Schon 
in  dieser  Summe  ist  ein  Fabrikationsgewinn  inbegriffen, 
welcher  den  Staatskassen  nicht  als  Einkommen  aus  der 
Salzsteuer,  sondern  als  Gewinn  am  Sahnenbetrieb  zu- 
fließt, wie  der  Wirkliche  Geheimrat  Hoffmann  in  seinen 
nachgelassenen  Schriften,  p.  512,  bezeugt  und  wie  auch 
der  Staatshaushaltsetat  selbst  ergibt,  indem  er  1190583 
Taler  Salineneinnahme  und  in  den  Anlagen  Bd.  I.  p.  324 
nur  1121920  Taler  Kosten  der  Salinenverwaltung  auf- 
führt. Es  ist  also  noch  eine  Differenz  von  70000  Taler 
vorhanden,  die  eigentlich  zu  dem  Ertrage  des  Salzmono- 

399 


pols  hinzugerechnet  werden  müßte,  und  jedenfalls  stellt 
letzteres  eine  reine  Steuer  dar. 

Wie  verteilt  sich  also  diese  Steuer  von  8302000  oder 
8372000  Taler  unter  die  Klassen  der  Bevölkerung? 

Wir  besitzen  gerade  beim  Salz  sehr  genaues  Material 
zur  Beantwortung  dieser  Frage. 

Meine  Herren,  ich  weiß,  daß  die  Nachweisungen,  zu 
denen  ich  jetzt  übergehen  muß,  Ihnen  Schmerz  bereiten 
werden.  Aber  ich  kann  Ihnen  diesen  Schmerz  nicht  er- 
sparen. Es  ist  notwendig,  daß  Sie  einen  ungefähren  Ein- 
blick in  die  Motive  gewinnen,  welche  meinem  Handeln 
zugrunde  liegen  und  es  bestimmen. 

Es  sind  wieder  amtliche  Ermittlungen,  die  ich  Ihnen 
jetzt  vorführen  werde,  und  zwar  ist  es  eines  der  inter- 
essantesten vom  Staate  publizierten  Werke,  von  dem  ich 
sprechen  will.  Im  Juni  1848  fand  es  das  Königl.  Landes- 
ökonomiekollegium in  Berlin  an  der  Zeit  und  für  seine 
recht  eigentliche  Aufgabe  und  Obliegenheit,  die  Lage 
der  arbeitenden  Klassen,  so  weit  diese  speziell  dem  Be- 
reich der  Wirksamkeit  des  Königl.  Landesökonomiekol- 
legii,  also  dem  Landbau  angehörten,  näher  zu  untersuchen. 

Das  Königl.  Landesökonomiekollegium  erließ  daher 
ein  Zirkular  vom  22.  Juni  1848  an  sämtliche  landwirt- 
schaftlichen Vereine,  welches  mit  folgenden  Worten  be- 
ginnt :  l 

„Die  Frage  wegen  Verbesserung  der  materiellen  Lage 
der  arbeitenden  Klasse  ist  an  der  Tagesordnung  und 
nach  der  ganzen  Richtung  der  Zeit  eine  höchst  wichtige. 
Ihre  angemessene  Erledigung  aber  wird  zunächst 
davon  abhängen,  daß  sowohl  die  Zustände,  welche  man 
zu  verbessern  gedenkt,  als  auch  die  Bedürfnisse,  die  man 
zu  befriedigen  wünscht,  vollständig  und  genau  gekannt 
sind."    Das    Landesökonomiekollegium   stellte   nun    zwei 

400 


Hauptfragen  auf,  die  erste  nach  dem  wahrscheinlichen 
Mittelsatz  des  auskömmlichen  Unterhalts  einer  ländlichen 
Arbeiterfamilie  von  fünf  Personen  in  den  verschiedenen 
Regierungsbezirken  des  preußischen  Staates.  Die  zweite 
Frage  war  die :  inwiefern  jede  der  folgenden  drei  Klassen, 
in  welche  das  Königl.  Landesökonomiekollegium  die  länd- 
liche Arbeiterbevölkerung  einteilte,  nämlich:  1.  Dien  st  - 
leute  oder  Feldgesinde;  2.  Häusler  oder  Ko- 
lonisten, auch  Kossäten  genannt;  3.  Einlieger  oder 
Heuerlinge,  imstande  sei,  nach  jenem  durchschnitt- 
lichen Mittelsatz  auskömmlich  und  nachhaltig  zu  existieren. 

185  Berichte  der  landwirtschaftlichen  Vereine  liefen 
infolge  dessen  bei  dem  königl.  Landesökonomiekollegium 
ein  und  wurden  von  dem  königl.  Landesökonomierat  und 
Generalsekretär  des  Landesökonomiekollegiums,  Pro- 
fessor Alexander  von  Lengerke  zu  einem  Werke  ver- 
arbeitet, welches  dem  Ministerium  für  die  landwirtschaft- 
lichen Angelegenheiten  eingereicht  und  auf  Befehl  des 
Ministeriums  veröffentlicht  wurde  unter  dem  Titel  „Die 
Ländliche  Arbeiterfrage,  herausgegeben  von  Professor 
Dr.  A.  v.  Lengerke",  Berlin  1849. 

Nach  der  Publikation  liefen  weitere  56  Berichte  ein, 
infolge  deren  es  dem  Professor  v.  Lengerke  nötig  er- 
schien, eine  Umrechnung  der  Durchschnittssätze  vorzu- 
nehmen. Er  reichte  diese  Arbeit  im  Jahre  1852  dem 
königl.  Landesökonomiekollegium  ein,  welches  die  Publi- 
kation dieser  Umrechnung  und  Berichtigung  in  den  amt- 
lichen Mitteilungen  des  vom  Geheimrat  Dieterici  heraus- 
gegebenen statistischen  Bureaus  beschloß,  wo  sie  im  V. 
Bde.  p.  270 — 387  erschienen  sind. 

Die  Mitteilungen,  die  ich  Ihnen  gemacht,  waren  nötig, 
um  Sie  das  ganze  Gewicht  der  nachfolgenden  Angaben 
ermessen  zu  lassen. 

26   Laswlle.   G«.    ScnWften,    Band  II  401 


Aus  demselben  Grunde  ist  noch  eine  andere  Bemer- 
kung erforderlich.  Das  ganze  Werk  wurde  veranlaßt  durch 
den  offen  eingestandenen  Zweck,  den  damaligen  Agita- 
tionen der  Presse  betreffs  der  Lage  des  Arbeiterstandes 
entgegenzutreten  und  sie  möglichst  zu  widerlegen.   Pro- 
fessor v.  Lengerke  erklärt  dies  ausdrücklich  in  der  Ein- 
leitung:   ,Je  lauter   —   sagt  er   —  sich   die  allgemeine 
Stimme  und  ihr  Organ,  die  Presse,  über  den  Gegenstand 
vernehmen  ließ,  desto  mehr  stellte  sich  ein  großer  Mangel 
tatsächlicher  Kenntnis  der  betreffenden  Verhältnisse  und 
Zustände  heraus.  Die  Waffen  der  Verhandelnden  waren 
überwiegend  Raisonnements  und  Phrasen ;  statt  Prinzipien 
und  Motive  sah  man  vielfach  in  die  Diskussion  Unge- 
höriges, Parteigeist  und  Leidenschaft  hineingetragen ;  so 
wurden  allmählich  Zweck  und  Ziel  der  Erörterung  ver- 
rückt und  als  Früchte  derselben  wurden  zu  großem  Teile 
haltungslose  Ratschläge  und  vage  Experimente  an  Stelle 
praktischer  Maßregeln  und  sicherer  Hilfe  geboten.  Darum 
erachtete  es  das  Kollegium  für  das  Erste  und  Nötigste, 
sich  von  den  wirklichen  Zuständen,  auf  welche  die  Auf- 
merksamkeit  sich   so  entschieden  gelenkt  hatte,   eine  so 
umfassende  und  vollständige  Kenntnis  wie  immer  möglich 
zu  verschaffen,  um  nicht  in  die  Gefahr  zu  kommen,  Schluß- 
folgen zu  ziehen,  welche  nicht  mit  der  Wirklichkeit  und 
Wahrheit  übereinstimmten  und  dadurch  zu  verleiten,  die 
hochwichtige  Sache  in  einer  Weise  anzugreifen,  welche, 
statt  besänftigend  und  wohltätig,  beunruhigend  und  störend 
wirken  könnte." 

Der  Presse  möglichst  entgegenzutreten  war  also 
der  Zweck,  der  dies  Werk  veranlaßte.  Denn  damals  war 
unsere  Presse,  wenn  es  ihr  auch  in  der  Tat  hin  und 
wieder  an  der  hinreichenden  tatsächlichen  Kenntnis  ge- 
fehlt haben  mag,  noch  in  ihrer  Jugend!  Sie  hatte  noch 

402 


ein  Herz  für  die  Lage  i 


d  für  die  Leiden  des  Volkes ! 
Sie  plädierte  noch  seine  Sache!  Sie  war  noch  nicht  an- 
gelangt bei  der  routinierten  und  greisenhaften  Stumpf- 
sinnigkeit unserer  heutigen  Presse,  welche  nur  für 
die  Interessen  der  Besitzenden  Sinn,  Ohr  und  Stimme  hat. 
Ihr  sollte  also  entgegengetreten  werden.  Es  ist  von 
Gewicht,  diesen  Zweck  hervorzuheben.  Denn  wenn  ich 
auch  keineswegs  die  Wahrheitsliebe  jenes  Werkes  in 
Zweifel  ziehen  will,  so  werden  Sie  doch  begreifen,  daß 
ein  Werk,  ausdrücklich  aus  dem  Zwecke  hervorgegangen, 
wie  Professor  v.  Lengerke  sagt,  zu  besänftigen  und  zu 
beruhigen,  eher  geneigt  ist,  zu  untertreiben  als  zu  über- 
treiben, eher  geneigt  ist,  nach  der  optimistischen  als  nach 
der  pessimistischen  Seite  hin  zu  fehlen,  oder  mindestens 
die  Tatsachen  selbst,  die  es  konstatiert,  stilistisch  so  viel 
als  möglich  zu  mildern. 

Und  dennoch,  von  welchen  Eingeständnissen  wimmelt 
dieses  Buch ! 

Der  wahrscheinliche  Mittelsatz  des  auskömmlichen  Un- 
terhalts einer  ausdrücklich  auf  fünf  Personen  angenom- 
menen ländlichen  Arbeiterfamilie  wird  in  jedem  Regie- 
rungsbezirk aus  dem  daselbst  in  der  Wirklichkeit  ge- 
wohnheitsmäßig erforderlichen  Auskommen  der  Bevöl- 
kerung ermittelt  und  beträgt  hiernach  (s.  die  tabellarische 
Aufstellung  in  den  Nachträgen  bei  Dieterici  V.  p.  319)  ! 
für  den   Reg. -Bezirk    Königsberg         109  Tlr.    29  Sgr. 

Gumbinnen 

Danzig 

Marienwerder 

Posen 

Bromberg 

Potsdam 
usw. 


85  „ 

12 

94  „ 

18 

105  „ 

12 

76  ,, 

19 

80  „ 

— 

94  „ 

14 

26« 


403 


Im  Durchschnitt  im  ganzen  Staate  105  Taler  2  Sgr. 
9  P  f .  Das  ist  der  gewohnheitsmäßig  übliche  Auskommens- 
Mittelsatz  einer  Familie  von  fünf  Personen,  also  21  Taler 
Jahreskonsum  per  Kopf. 

Und  dies,  meine  Herren,  ist  immer  nur  erst  noch  der 
S  o  1 1  -  E  t  a  t !  Dies  Einkommen  sollte  jede  Familie  von 
fünf  Personen  haben,  um  nach  dem  Durchschnitt  der 
üblichen  Bedürfnisse  existieren  zu  können,  —  dies  Ein- 
kommen hat  sie  aber  noch  lange  nicht,  wie  Sie  gleich 
sehen  werden.  Denn  nun  wird  erst  die  Frage  aufgeworfen  : 
ist  dieses  Auskommen  bei  jeder  der  vorgenannten  drei 
Rubriken:  Dienstleute,  Häusler  und  Heuerlinge  auch 
vorhanden?  Unter  Dienstleuten  oder  Feldgesinde  wer- 
den, wie  ich  größerer  Deutlichkeit  halber  bemerken  will, 
solche  Arbeiter  verstanden,  die,  ohne  selbst  ein  Grund- 
eigentum zu  besitzen,  in  einem  kontraktlichen  Dienstver- 
hältnis zu  einer  Gutsherrschaft  stehen  und  gegen  gewisse 
Naturalemolumente1)  und  einen  fixierten  Tagelohn  aus- 
schließlich ihrer  Herrschaft  zur  Verfügung  sind. 

Unter  Häuslern,  Kolonisten  oder  Kossäten  werden 
solche  Personen  verstanden,  die  zwar  ein  kleines  Grund- 
eigentum besitzen,  Haus,  Garten,  etwas  Ackerland  usw., 
von  dem  Ertrage  allein  aber  sich  nicht  ernähren  können  und 
deshalb  noch  Arbeit  für  Geld  suchen  müssen. 

Unter  Einliegern  und  Heuerlingen  endlich  solche  Per- 
sonen, die  weder  in  einem  festen  Dienstverhältnis  stehen, 
noch  auch  ein  eigenes  Grundstück  besitzen,  sondern  in 
den  Dörfern  oder  Kolonien  zur  Miete  wohnen  und  sich 
ganz  durch  Arbeit,  welche  sie  suchen  müssen,  zu  er- 
nähren haben. 

In  dem  zusammenfassenden  Resümee  wird  nun  von  Pro- 
fessor v.  Lengerke  die  Antwort  dahin  gegeben,  daß  nur 

i)  Einkünfte.  D.  H. 

404 


die  erste  Kategorie,  die  kein  Eigentum  besitzenden 
Dienstleute,  im  allgemeinen  jenes  Auskommen  besitzen, 
keineswegs  aber  die  zweite  und  dritte  Kategorie,  die  Häus- 
ler und  die  Heuerlinge. 

Professor  v.  Lengerke  sagt  in  dem  vorangestellten 
Resümee  p.  14  wörtlich:  „Nach  allem  Obigen  sind  die 
Dienstleute  in  der  preußischen  Monarchie  durchweg  im- 
stande, für  ihre  Bedürfnisse  durch  ihren  Verdienst  aus- 
kömmlich, wenn  auch  nicht  überall  nachhaltig 
zu  sorgen." 

„Wenden  wir  uns  —  fährt  er  fort  —  jetzt  zu  der 
Klasse  der  sogenannten  Häusler  (Kolonisten),  so  geht 
aus  unseren  Zusammenstellungen  hervor,  daß  die  Lage 
derselben  im  großen  ganzen  weniger  günstig 
als  die  der  Dienstleute,  ja  daß  solche  sogar 
in  manchen  Gegenden  und  vielen  Fällen  kei- 
neswegs besser  als  die  der  Einlieger  oder 
Heuerlinge  ist." 

Und  welches  diese  Lage  ist,  das  sagt  Professor 
v.  Lengerke  zu  dieser  Klasse  übergehend,  p.  17:  „All- 
gemeiner und  entschiedener  tritt  die  Mißlichkeit  der  Lage 
des  ländlichen  Arbeiters  jedenfalls  bei  dem  Einlieger  und 
Heuerling  hervor  —  seine  Existenz  ist  weit  über- 
wiegend eine  dürftige  und  haltungslose." 

Haltungslos  und  dürftig,  meine  Herren,  immer,  wie 
Sie  nicht  genug  festhalten  können,  bemessen  mit  dem 
Maßstab  eines  in  der  einmal  vorhandenen  Misere  üblichen 
Auskommensatzes  von  105  Taler  auf  fünf  Köpfe,  bei 
dessen  Vorhandensein  eine  günstige  und  gesicherte 
Lage  angenommen  wird! 

Noch  weit  nachdrücklicher  und  wuchtiger  sind  aber  die 
Eingeständnisse  in  dem  auf  das  Resümee  folgenden  Mate- 
rial über  die  einzelnen  Regierungsbezirke. 

405 


Ich  greife  nur  einige  wenige  Beispiele  heraus. 

So  heißt  es  p.  84  über  die  Lage  der  Häusler  oder 
Kätner,  die  also  ein  Eigentum  haben,  im  Regierungs- 
bezirk Marienwerder :  „Eigenkätner  und  Einlieger  be- 
finden sich  in  fast  gleicher  Lage,  denn  die  Kate  der 
ersteren  ist  in  der  Regel  von  sehr  geringem  Wert  und  ist 
allermeist  verschuldet ;  auch  stehen  beide  meistenteils  auf 
einer  sehr  niedrigen  Stufe  der  geistigen  und  sittlichen 
Kultur."  Und  auf  derselben  Seite  über  die  Häusler  im 
Kreise  Stuhm  :  „Diese  Klasse  lebt  hier  im  größten  Elend" 
und  bald  darauf:  „die  unglücklichen  zu  weit  gehen- 
den Parzellierungen  des  Landes  vermehren 
diese  Klasse  bedeutend,  und  schleunige  Abhilfe 
durch  die  Gesetzgebung  scheint  notwendig." 

Und  p.  87  von  den  Einliegern  und  Heuerlingen  im 
Regierungsbezirk  Königsberg,  Kreis  Memel :  „Die  Lage 
dieser  Arbeiter  —  hier  Loosleute  genannt  —  ist  jeden- 
falls die  unsicherste." 

Und  als  Resümee  über  die  Lage  der  Heuerlinge  im 
Regierungsbezirk  Gumbinnen  p.  102:  „Denselben  Ein- 
fluß äußert  diese  Frucht  (die  Kartoffel)  auf  die  Lage 
der  vorhandenen  Heuerlinge.  Diese  ist  durchgehends 
immer  und  überall  eine  prekäre,  die  schlimmste  von  allen. 
Mißrät  jenes  ihr  hauptsächlichstes  Nahrungsmittel,  so  ge- 
raten sie  sofort  in  Not  und  Elend." 

Und  p.  107 :  „Der  Arbeiterstand  harrt  der  Erleich- 
terungen, die  ihm  werden  sollen  und  werden  müssen, 
wenn  eine  Änderung  des  ihn  vorzugsweise  be- 
drückenden Abgabesystems  ins  Leben  getreten 
sein  wird." 

Professor  v.  Lengerke  druckt  die  von  mir  betonten 
Worte  gleichfalls  mit  gesperrter  Schrift. 

Und  p.  121    sagt  er  in  zusammenfassender  Betrach- 

406 


tung,  die  er  jeder  Provinz  folgen  läßt,  über  die  Provinz 
Preußen:  „Faßt  man  alles  Vorhergehende  zusammen, 
so  geht  unzweifelhaft  daraus  hervor,  daß  die  Zustände 
der  ländlichen  Arbeiter,  welche  in  keinen  festen  Dienst- 
verhältnissen stehen,  vor  allen  der  Einlieger  oder  Heuer- 
linge in  den  mehrsten,  ja  allen  Beziehungen  eine  recht 
betrübende  ist.  Ihre  Lebensweise  erscheint  durchweg  als 
eine  armselige,  d.  h.  mehr  als  dürftige.  Ihre  Nahrungs- 
mittel beschränken  sich  wesentlich  auf  Kartoffeln,  Salz 
und  Branntwein.  Eine  solche  ultrierte1)  Einfachheit  der 
Ernährung  muß  begreiflich  auf  die  physischen  Zustände 
dieser  Bevölkerungsklasse  entschiedenen  Einfluß  äußern ; 
sie  ist  häufig  von  schlaffer  Natur  und  so  viel  minder 
arbeitskräftig  als  in  anderen  Gegenden,  daß  hier  bei  einem 
namhaft  niedrigen  Tagelohn  die  Arbeit  doch  oft  erheb- 
lich teurer  zu  stehen  kommt." 

Und  bei  der  Provinz  Brandenburg,  Regierungsbezirk 
Frankfurt,  p.  158:  „Viel  schlechter  stehen  die  eigent- 
lichen Häusler  oder  Büdner,  die  außer  ihrem  Hause 
an  Garten-  und  Ackerland  nichts  besitzen.  Diese  sitzen, 
da  sie  in  der  Regel  von  Einliegern  Miete  erhalten,  da- 
durch selbst  meist  miete-  und  abgabenfrei ;  fordern  indes 
ihre  Häuser  viel  Reparaturen,  so  unterscheiden  sie  sich 
nicht  viel  von  den  Einliegern.  Man  kann  daher  die 
Verhältnisse  jener  mit  diesen  fast  gleich- 
stellen etc."  Und  über  die  Einlieger  und  Heuerlinge 
im  Regierungsbezirk  Potsdam,  p.  161 :  „Im  allgemeinen 
ist  die  Lage  dieser  Leute  eine  haltungslose."  Und  im 
Regierungsbezirk  Frankfurt,  p.  164 :  „Das  Verhältnis  zwi- 
schen den  gutgestellten  Dienstleuten  und  den  herrenlosen 
Tagelöhnern  wird  ein  immer  ungünstigeres.  Viele  von  den 


x)  Aufs  Äußerste  getrieben.  D.  H. 

407 


jüngeren  Tagelöhnern  finden  ein  festes  Unterkommen  nicht 
mehr  oder  sehr  schwer,  und  die  größeren  und  kleineren 
Grundbesitzer  vermögen  kaum  noch  allen  herrenlosen 
Tagelöhnern  auch  nur  einiges  Kartoffelland  zu  gewähren, 
oder  aber  entziehen  sich  dieser  Observanz,  weil  sie  durch 
baren  Tagelohn  ihre  Arbeit  billiger  herstellen, 
und  so  wird  denn  die  eigentliche  Basis  für  den  bisherigen 
Wohlstand  der  Tagelöhner,  nämlich  die  Gelegenheit,  sich 
in  ausreichendem  Maße  die  nötigen  Naturalien  selbst  pro- 
duzieren zu  können  —  immer  mehr  gefährdet.  Da- 
her das  Drängen  der  Tagelöhner,  sich  durch  Kauf  oder 
Pacht  in  den  Besitz  kleiner  Grundstücke  zu  setzen,  wo- 
durch aber  teilweise  das  entgegengesetzte  Resultat 
herbeigeführt  worden  ist,  indem  bei  zu  kleinen  Par- 
zellen, oft  noch  dazu  schlechten  Landes,  die  Existenz 
des  Tagelöhners  eher  gefährdet  als  gesichert  erscheint." 
Und  zusammenfassend  über  die  gesamte  ländliche  Ar- 
beiterbevölkerung im  Regierungsbezirk  Frankfurt  wird 
p.  172  gesagt:  ,,Die  hier  ins  Auge  zu  fassenden  Zu- 
stände im  südlichen  Teile  des  Kreises  Königsberg  an- 
langend, so  kann  nicht  in  Abrede  gestellt  werden,  daß 
die  physische  Kraft  der  dortigen  ländlichen  Arbeiter  im 
Abnehmen  ist,  teilweise  als  notwendige  Folge  des  vor- 
herrschenden Genusses  der  Kartoffel  und  des  aus  ihr 
gewonnenen  Branntweins,  teilweise  —  und  dies  ist  aus- 
schließlich bei  den  herrenlosen  Tagelöhnern  der  Fall  — ■ 
infolge  der  durch  unzureichenden  Verdienst  bedingten, 
unzureichenden  und  schlechten  Nahrungsmit- 
tel überhaupt." 

Und  über  die  Lage  der  Häusler  und  Kolonisten  in 
Schlesien,  Kreis  Neumarkt,  p.  261 :  „Jedenfalls  haben 
diese  Leute  eine  weit  unsichrere  Stellung  als 
die   Heuerlinge." 

408 


Und  über  die  früher  Robotpflichtigen,  p.  265 :  „Unter 
diesen  Umständen  kann  diese  Klasse  dermalen  —  be- 
sonders wenn  noch  Zins  für  einige  hundert  Taler  Schuld 
zu  zahlen  ist  —  nicht  bestehen,  sofern  sie  nicht  Ge- 
legenheit hat,  Land  zuzupachten  oder  Arbeit  beim  Dominio 
zu  erlangen.  Viele  wünschen  daher  die  ersehnte  und  er- 
strebte Freiheit  nicht  erlangt  zu  haben. 

Und  zusammenfassend  über  die  Lage  der  Häusler  in 
ganz  Schlesien,  p.  268 :  „Aus  diesen  Schilderungen  geht 
hervor,  daß  die  Lage  dieser  Leute  häufig  keinebessere 
ist,  als  die  der  besitzlosen  Arbeiter;  nur  im  Regie- 
rungsbezirk Liegnitz  gestalten  sich  ihre  Verhältnisse 
durchweg  günstiger.  Im  allgemeinen  steht  sich  der  Häus- 
ler da,  wo  noch  Überbleibsel  des  Dresch-  (Robot-)  Gärt- 
nerverhältnisses geblieben,  besser  etc.  ' 

Und  um  kursorischer  zu  Werke  zu  gehen,  heißt  es 
über  die  Lage  der  Heuerlinge,  Regierungsbezirk  Oppeln, 
p.  276 :  „Dermalen  befindet  sich  ein  großer  Teil  der  ganz 
besitzlosen  Arbeiterklasse  wegen  unzureichender  Arbeit 
und  weil  für  sie  in  keiner  Zeit  eine  Nebenbeschäftigung 
vorhanden,  selbst  bei  billigen  Nahrungspreisen 
fast  in  beständigem  Nahrungsmangel." 

Und  eine  allgemeine  Schilderung  der  Lage  aller  länd- 
lichen Arbeiter  im  Regierungsbezirk  Oppeln  gebend,  sagt 
Professor  v.  Lengerke  p.  292  mit  gesperrter  Schrift : 
„Größtenteils  erreicht  diese  Klasse  Men- 
schen kein  hohes  Alter,  woran  natürlich  die 
schlechte  Lebensweise,  übermäßige  Arbeit 
und  der  Nahrungskummer  schuld  ist." 

Ebenso  heißt  es  von  Westfalen,  Regierungsbezirk 
Arnsberg,  p.  355 :  „A.uch  in  diesem  Bezirke  —  (wie 
nämlich  vorher  schon  p.  354  von  dem  Regierungsbezirk 
Münster  gesagt  worden  war)    —  stimmt  die  Lage  der 

409 


fraglichen  Arbeiterklasse  (der  Häusler)  mit  der  dritten 
Klasse  der  Heuerlinge  im  wesentlichen  überein." 

Noch  schlimmer  in  der  Rheinprovinz,  wo  es  von  den 
Häuslern  im  Regierungsbezirk  Düsseldorf  p.  380  heißt : 
„Die  Vorzüge  der  Lage  dieser  Leute  sind  mehr  schein- 
bar, da  deren  Eigentum  gemeinhin  zu  einer  solchen  Höhe 
mit  Schulden  belastet  ist,  daß  der  Zinsenbetrag  dem  Be- 
laufe der  Miete,  welche  ein  Einlieger  oder  Heuerling 
entrichten  muß,  mehr  oder  minder  annähernd  gleichkommt. 
Der  einzig  reelle  Vorteil  für  sie  besteht  nur  darin,  daß 
sie  einen  festen  Grund  und  Boden  haben,  wo  sie  ihre 
kümmerliche   Existenz   fristen." 

Und  von  den  Häuslern  im  Regierungsbezirk  Koblenz 
heißt  es,  wodurch  zugleich  gelegentlich  ein  Punkt  noch 
weiter  konstatiert  wird,  den  ich  Ihnen  schon  früher  nach- 
gewiesen habe,  p.  381:  „Ihre  Lage  wird  noch  da- 
durch verschlimmert,  daß  die  Höhe  des  Tage- 
lohnes auch  bei  steigendem  Brotpreise  die- 
selbe bleibt."  Und  von  den  Heuerlingen  im  Regie- 
rungsbezirk Köln  p.  385  :  „Am  beunruhigendsten  aber  ist 
der  Umstand,  daß  selbst  die  besitzlosen  Arbeiterfami- 
lien, welche  in  dem  günstigen  Verhältnis  einer 
ununterbrochenen  Tätigkeit  stehen,  dennoch 
nicht  imstande  sind,  ihr  Auskommen  durch 
ihren  Verdienst  zu  sichern." 

Und  die  gesamten  Verhältnisse  der  ländlichen  Arbei- 
terbevölkerung in  der  Rheinprovinz  zusammenfassend,  sagt 
Professor  v.  Lengerke  p.  387  :  „Nach  dem  Vorhergehen- 
den und  mit  Berücksichtigung  der  dort  noch  nicht  er- 
wähnten Verhältnisse  der  arbeitenden  Klasse  läßt  sich 
die  Frage  wegen  des  auskömmlichen  und  nachhaltigen 
Verdienstes  derselben  im  allgemeinen  nur  dahin  beant- 
worten : 

410 


„Daß  der  rheinpreußische  Arbeiter  über- 
wiegend sein  hinreichendes  und  regelmäßiges 
Auskommen  nicht  hat,  und  zwar  um  so  weniger,  je 
mehr  es  an  permanenter  Arbeit  gebricht  und  je  mehr 
neuerer  Zeit  die  Verteuerung  der  Lebensmittel  die  Be- 
friedigung seiner  notwendigen  Bedürfnisse  erschwert  hat." 

Um  aber  zu  wissen,  was  mit  den  vorstehenden  tat- 
sächlichen Angaben  gegeben  ist,  müssen  wir  noch  einen 
Blick  auf  die  Zahlen  werfen,  welche  jede  der  angegebenen 
drei  Kategorien  ländlicher  Arbeiter  umfaßt. 

Die  Dienstleute  oder  das  FeMgesinde  berechnet  Pro- 
fessor v.  Lengerke  daselbst  (Nachträge  bei  Dieterici, 
Bd.V.  p.  325)  auf  903181.  Das  sind  also  die  Leute, 
welche  jenen  oben  angegebenen  Mittelsatz  von  80,  90, 
100,  110  Taler  etc.,  der  sich  im  gesamten  Durchschnitt 
des  Staates  auf  105  Taler  2  Sgr.  9  Pf.  auf  die  Familie 
von  fünf  Personen  stellt,  wirklich  haben,  oder,  wie  Pro- 
fessor v.  Lengerke  sagt,  in  auskömmlicher,  aber  nicht 
nachhaltiger   Weise  haben. 

Die  beiden  anderen  Kategorien,  die  Häusler  und  die 
Einlieger  haben  ihn  nicht,  haben  selbst  jenen  für  fünf 
Personen  auf  80,  90,  100,  110  Taler  etc.  je  nach  dem 
üblichen  Elend  ihres  Regierungsbezirkes  berechneten  Mit- 
telsatz von  105  Taler  im  Staatsdurchschnitt  nicht  ein- 
mal, und  wie  kolossal  die  Anzahl  der  zu  diesen  beiden 
Klassen  Gehörigen  ist,  mag  Ihnen  wieder  Professor  v. 
Lengerke  selbst  sagen. 

Er  berechnet  in  den  Nachträgen  bei  Dieterici,  Bd.  V. 
p.325,  die  Zahl  der  Häusler  auf  1497440,  die  Zahl 
der  Heuerlinge  auf  749  173.  Die  Heuerlinge  allein  schätzt 
e  r  inklusive  ihrer  Familienglieder  auf  3  745  865  Seelen. 
Ich  überlasse  Ihnen  demnach,  sich  zu  sagen,  wie  groß 
die  Seelenzahl  bei  den  Familien  der  Häusler  sein  mag, 

411 


deren  Zahl  bei  Lengerke  das  Doppelte  der  Heuer- 
linge beträgt. 

Und  dabei  ist,  wie  Professor  v.  Lengerke  p.  324  da- 
selbst ausdrücklich  erklärt,  immer  nur  von  den  in  länd- 
lichen Erwerbsverhältnissen  beschäftigten  Arbeitern,  nicht 
von  den  auf  dem  Lande  lebenden,  aber  in  Bergbau,  Ge- 
werbe und   Fabriken  beschäftigten  Arbeitern  die   Rede. 

Das  sind  also  die  vom  Ministerium  selbst  veröffent- 
lichten Tatsachen,  veröffentlicht  doch  also  eben,  um  sie 
zur  Kenntnis  der  Bevölkerung  zu  bringen,  um  das  Licht 
und  die  Diskussion  der  öffentlichen  Meinung  auf  sie  zu 
ziehen,  um  sie  den  besitzenden  Klassen  an  das  Herz  zu 
legen,  wenn  auch  unsere  Presse  in  der  größten  Apathie 
und  Gleichgültigkeit  an  ihnen  vorübergeht. 

Die  armselige  Frage,  ob  ich  vier  Monate  innerhalb 
der  Wände  meines  Bibliothekzimmers  oder  innerhalb  der 
Mauern  eines  Gefängnisses  studieren  werde,  —  wohin 
verschwindet  sie  mir  selbst,  wohin  muß  sie  Ihnen  ver- 
schwinden vor  diesen  gewaltigen  Tatsachen,  die  ich  vor 
Ihnen  aufzurollen  genötigt  bin,  und  den  gewaltigen  Fragen, 
die  sie  in  sich  bergen  ? 

Und  wie  wollte  ich  mir  sogar  Glück  wünschen  zu 
diesem  Prozeß,  wenn  es  mir  gelänge,  in  Ihnen,  meine 
Herren,  in  meinen  Mitbürgern  überhaupt,  durch  die  Auf- 
rollung dieser  Tatsachen  die  Überzeugung  zu  erwecken, 
daß  diese  Lage  der  Dinge  nicht  so  bleiben  kann  und 
ihre  Verbesserung  das  dringendste  Bedürfnis  der  Zeit 
ist!  — 

Kommen  wir  aber  zu  dem  Punkte,  der  es  erforderlich 
gemacht  hat,  auf  jenes  Werk  einzugehen. 

Welches  ist  der  Betrag  an  Salz,  den  diese  Bevöl- 
kerung konsumiert? 

Das  Werk  enthält  bei  jedem  Kreis  die  genaue  Spe- 

412 


zifikation  der  dortigen  Bedürfnisse  in  den  acht  Kolonnen : 
Wohnung,  Feuerung  und  Erleuchtung,  Nahrung,  Klei- 
dung, .Viehfuttermittel,  Unterhalt  der  Arbeitswerkzeuge, 
Salz  und  Abgaben.  Wie  Sie  am  bequemsten  auf  der 
Tabelle  in  dem  berichtigenden  Nachtrag  bei  Dieterici, 
Bd.  V.  p.  319,  zusammengestellt  finden,  beträgt  im  Re- 
gierungsbezirk Königsberg,  wo  der  Mittelsatz  des  Aus- 
kommens für  die  Familie  109  Taler  29  Sgr.  ist,  der  Be- 
darf an  Salz  3  Taler  14  Sgr.,  in  Gumbinnen,  wo  der 
Mittelsatz  des  Auskommens  85  Taler  12  Sgr.  ist,  der 
Bedarf  an  Salz  3  Taler  21  Sgr.,  in  Danzig,  wo  der 
Mittelsatz  des  Auskommens  94  Taler  18  Sgr.  ist,  der 
Bedarf  an  Salz  3  Taler  17  Sgr.  usw.,  im  ganzen  Staats- 
durchschnitt, in  welchem  der  Mittelsatz  des  Auskommens 
105  Taler  2  Sgr.  9  Pf.  für  jene  ländlichen  Arbeiter- 
familien von  fünf  Personen  beträgt,  beträgt  der  Bedarf 
an  Salz  2  Taler  22  Sgr.  2  Pf.,  also  beinahe  3  Pro- 
zent von  dem  Einkommen,  von  dem  Solleinkommen 
—  mit  welchem  das  faktische  Einkommen  noch  lange  nicht 
Schritt  hält  —  jener  Familien. 

Während  diese  also  von  105  Talern  2  Taler  22  Sgr. 
auf  Salz  verwenden  müssen,  —  und  dieser  Betrag  ist 
noch,  wie  ich  anderweitig  nachweisen  könnte,  hier  aber 
auf  sich  beruhen  lassen  will,  eher  noch  zu  gering  von 
Professor  v.  Lengerke  angenommen  —  was  beträgt  der 
Salzverbrauch  in  unseren  Ständen  ? 

Ihre  Familien  zu  fünf  Köpfen  geschätzt,  habe  ich  guten 
Grund  anzunehmen,  daß  Sie  —  fragen  Sie  Ihre  Haus- 
frauen, meine  Herren,  und  Sie  werden  die  Rechnung  be- 
stätigt finden  —  höchstens,  aber  höchstens  1  Taler 
10  Sgr.  auf  die  Familie  an  Salz  verzehren. 

Daß  Sie  um  so  viel  weniger  an  Salz  verbrauchen, 
kann  Sie  nicht  überraschen.   Es  ist  eine  bekannte  Tat- 

413 


sache,  daß,  je  ordinärer  und  weniger  nahrhaft  die  Spei- 
sen sind,  von  denen  man  sich  nährt,  ein  um  so  größerer 
Zusatz  von  Salz  erforderlich  ist.  Es  genüge  hierfür  das 
Zeugnis  des  Wirklichen  Geheimrates  Hoffmann  in  seinen 
nachgelassenen  Schriften  p.  499  :  „Es  (nämlich  das  Koch- 
salz) wird  dem  Ärmsten  nur  um  so  unentbehrlicher,  je 
gröber  und  minder  nahrhaft  die  Speisen  sind,  womit  er 
sich  nährt." 

Jene  98269  Familien,  die  in  ganz  Preußen  über  650 
Taler  Einkommen  haben,  würden  hiernach  zu  1  Taler 
10  Sgr.  per  Familie  im  ganzen  131355  Taler  an  Salz 
konsumieren.  Dies  wäre  ihr  Beitrag  sowohl  zu  den 
1  190583  Talern,  welche  die  Salzerzeugung  als  zu  den 
8302924  Talern,  welche  die  Salzsteuer  in  jenem  Budget 
beträgt.  Den  ganzen .  Rest  beider  Summen,  also  zirka 
9360000  Taler  tragen  wieder  die  ärmeren  Klassen. 

Und  bei  dieser  Lage  der  Dinge  könnten  Sie  es  mir 
verdenken,  wenn  ich  öffentliche  Meinung  für  die  Sache 
der  unteren  Klassen  zu  machen  suche  ? 

Sie  könnten  eine  aufrührerische  Gesinnung  —  immer- 
hin würde  ja  eine  solche  noch  lange  nicht  strafbar  sein ; 
es  handelt  sich  um  einen  aufrührerischen  Tatbestand, 
nicht  um  eine  bloße  Gesinnung  —  aber  Sie  könnten  selbst 
nur  eine  aufrührerische  Gesinnung  darin  sehen,  wenn 
ich  mich  nicht  bei  den  vulgären  Schlagworten  des  Tages 
beruhigen  kann  ? 

Und  warum  kann  ich  dies  nicht  ? 
Das  publizierte  Urteil  sagt  von  mir  (p.  44  des  steno- 
graphischen  Berichts)1),    daß   ich   mich   selbst   zu  dem 
Arbeiterstande  zähle.  Das  Urteil  scheint  hierbei  eine  ob- 
gleich sehr  deutliche  Stelle  meines  Vortrages  sehr  miß- 


*)  Im  11.  Band  unserer  Ausgabe. 
414 


verstanden  zu  haben.  Wir  alle  sind  Arbeiter,  sagte  ich, 
in  dem  Sinne,  in  welchem  ich  eben  jedes  Glied  der  mensch- 
lichen Gesellschaft,  und  auch  Sie  selbst,  das  sich  der- 
selben nützlich  macht,  zu  den  Arbeitern  zähle.  Mich  in 
einem  anderen  äußeren  oder  für  mich  speziellen  Sinne 
zu  den  Arbeitern  zählen  zu  wollen,  dazu  fehlt  mir  jede 
Veranlassung  und  jede  Möglichkeit.  In  dieser  Hinsicht 
bin  ich  vielmehr  durchaus  in  einer  Bourgeoisposition,  und 
meine  Einkünfte  gewähren  mir  die  Mittel,  ein  den  Wissen- 
schaften gewidmetes  Leben  zu  führen  und  diesem  Zweck 
erhebliche  Opfer  zu  bringen. 

Was  zwingt  mich  also  dennoch  gegen  jene  Schlag- 
worte anzugehen  und  die  öffentliche  Meinung  auf  die 
ungerechte  und  schreiende  Lage  der  unteren  Klassen  zu 
lenken  ? 

Einsam  gehe  ich  meinen  Weg  durch  die  Gesellschaft, 
von  den  Staatsanwälten  verfolgt,  von  den  Gerichten  ver- 
urteilt, und  von  der  heutigen  liberalen  Presse,  glauben 
Sie  mir,  mit  noch  größerem  inneren  Grauen  betrachtet,  als 
von  Staatsanwälten  und  Gerichten  zusammen ! 

Was  also  zwingt  mich  zu  alledem? 

Ich  will  es  Ihnen  sagen,  meine  Herren! 

Weil  —  denn  ich  darf  es  sagen  und  bei  diesem  An- 
laß muß  ich  es  sagen  —  weil  meine  Studien  tiefer, 
meine  Kenntnisse  ausgebreiteter  und  mein  Gesichtskreis 
dadurch  weiter  ist,  deshalb  ist  es  mir  unmöglich,  mich 
bei  den  Schlagworten  des  Tages  zu  beruhigen. 

Die  großen  und  gewaltigen  Konvulsionen,  in  denen 
seit  Dezennien  Europa  sich  windet  und  die  uns  alle  gleich 
schmerzlich  erfüllen,  sie  können  nicht  den  Zweck  haben, 
den  die  Vorurteile  des  Augenblicks  ihnen  zuweisen ! 

Damit  Herr  von  Unruh  und  Herr  von  Vincke  mit  dem 
Könige  keifen  können  und  den  Ministern,   und  hommes 

415 


d'importance,  Männer  von  Wichtigkeit,  für  diese  zu  sein 
sich  schmeicheln  dürfen,  dazu  sind  diese  Umwälzungen 
nicht  eingetreten !  Damit  die  große  Bourgeoisie,  die  Spitze 
jener  ,44407  zu  ihren  Landhäusern,  Theaterlogen,  Mai- 
tressen und  anderen  Genüssen  auch  noch  die  Eitelkeit  der 
Selbstregierung  hinzufügen  und  sich  in  parlamentarischen 
Reden  das  Vergnügen  öffentlicher  Schaustellung  geben 
kann  —  dazu  kann  und  darf  so  viel  Blut  nicht  geflossen, 
so  viele  Qualen  nicht  hervorgebracht,  so  viele  Konvul- 
sionen nicht  durchgemacht  worden  sein,  deren  Resultat 
der  Gesellschaft  dann  nicht  entfernt  die  verlorene  Ruhe 
vergüten  würde ! *) 

Soll  ich  Ihnen  den  letzten  Extrakt  langer  und 
mühseliger  Studien  in  einen  einzigen  Satz,  in  das 
gemeinsame  Ergebnis  meiner  Forschungen  in  den  ver- 
schiedensten Zweigen  historischer  Wissenschaften  zusam- 
menfassen, so  lautet  dieser  Satz  also : 

Von  zwei  Dingen  eines.  Entweder  lassen  Sie  uns 
Zyperwein  trinken  und  schöne  Mädchen  küssen,  also  nur 

x)  Diese  Stelle,  in  den  Sommermonaten  1863  geschrieben, 
zeigt  bereits  die  Wandlung  an,  die  in  Lassalle  unter  dem  Ein- 
fluß der  borniert  gehässigen  Art,  wie  die  Fortschrittspartei  ihn 
bekämpfte,  vor  sich  ging.  Sechs  Monate  zuvor  hatte  er  in  der 
zweiten  Verfassungsrede  die  Frage  des  Budgetsrechts  der  Kam- 
mer als  die  wichtigste  des  Augenblicks,  drei  Monate  zuvor,  in 
der  Rede  „Die  Wissenschaft  und  die  Arbeiter",  die  Interessen- 
gemeinschaft von  Bourgeoisie  und  Arbeiter  gegenüber  der  Re- 
gierung betont  —  hier  erscheint  der  Verfassungskonflikt  schon 
fast  in  demselben  Lichte,  in  dem  ihn  die  Organe  der  äußersten 
Reaktion  hinstellten.  Wie  recht  nun  auch  Lassalle  den  Vinckes 
und  Unruhs  gegenüber  hatte  —  der  erstere  gehörte  übrigens 
nicht  einmal  zur  Fortschrittspartei,  sondern  zur  altliberalen 
Fraktion  —  so  ist  er  doch  schon  mit  der  Gegenüberstellung 
von  Verfassungsfrage  und  Arbeiterfrage  an  der  schiefen  Ebene 
angelangt,  deren  Ende  für  ihn  Ronsdorf  heißen  sollte.       D.  H- 

416 


dem  gewöhnlichsten  Genußegoismus  frönen  —  oder  aber, 
wenn  wir  von  Staat  und  Sittlichkeit  sprechen  wollen, 
so  lassen  Sie  uns  alle  unsere  Kräfte  der  Verbesserung 
des  dunklen  Loses  der  unendlichen  Mehrheit  des  Men- 
schengeschlechts weihen,  aus  deren  nachtbedeckten  Fluten 
wir  Besitzende  nur  hervorragen  wie  einzelne  Pfeiler, 
gleichsam  um  zu  zeigen,  wie  dunkel  jene  Flut,  wie  tief 
ihr  Abgrund  sei ! 

Und  ich  bin  nicht  der  einzige,  meine  Herren,  den 
seine  Studien  zu  diesem  Endresultate  geführt  haben. 

Hören  Sie  die  melancholischen  Worte,  in  die  nach 
langem  Kampf  mit  sich  selber  John  Stuart  Mill,  der 
glänzendste  jetzt  lebende  Repräsentant  der  Ricardoschen 
Schule,  also  der  tiefsten  und  wissenschaftlichsten  Rich- 
tung der  Bourgeoisökonomie,  ausbricht :  „Wenn  die  große 
Masse  des  Menschengeschlechts  —  sagt  er  Bd.  I.  p.  277 
—  immer  so  bleiben  sollte,  wie  sie  gegenwärtig  ist,  in  der 
Sklaverei  mühseliger  Arbeit,  an  der  sie  kein  Interesse  hat 
und  für  welche  sie  also  auch  kein  Interesse  fühlt,  sich 
von  früh  morgens  bis  spät  in  die  Nacht  abquälend,  um 
sich  nur  den  notwendigen  Lebensbedarf  zu  beschaffen, 
mit  all  den  intellektuellen  und  moralischen  Mängeln,  die 
ein  solcher  Zustand  mit  sich  bringt  —  ohne  eigene  innere 
Hilfsquellen  —  ohne  Bildung,  denn  sie  können  nicht  besser 
gebildet,  als  ernährt  werden  —  selbstsüchtig,  denn  ihr 
Unterhalt  nimmt  alle  ihre  Gedanken  in  Anspruch  —  ohne 
Interesse  und  Selbstgefühl  als  Staatsbürger  und  Mitglieder 
der  Gesellschaft ;  dagegen  mit  dem  in  ihren  Gemütern 
gärenden  Gefühl  des  ihnen  vermeintlich  widerfahrenen 
Unrechts  hinsichtlich  dessen,  was  andere  besitzen,  sie 
aber  entbehren  —  wenn  ein  solcher  Zustand  bestimmt 
wäre,  ewig  zu  dauern,  so  wüßte  ich  nicht,  wie  jemand, 
der  seiner  Ve rnunft  mächtig  ist,  dazu  kommen 

87   L»ss»ll«.    G«.    Schriften.   Band   II.  417 


sollte,  sich  weiter  um  die  Bestimmung  des 
Menschengeschlechts  zu  bekümmern.  Die  ein- 
zige Weisheit  würde  dann  darin  bestehen,  mit  epikur Mi- 
scher Gleichgültigkeit  für  sich  und  diejenigen,  für 
die  man  ein  Interesse  empfindet,  dem  Leben  so  viele 
persönliche  Befriedigung,  als  es  ohne  Beeinträchtigung 
anderer  gewähren  kann,  abzugewinnen  und  das  bedeu- 
tungslose Gewühl  der  sogenannten  zivilisier- 
ten Existenz  unbeachtet  vorübergehen  zu 
lassen." 

Der  Mann  sprach  nicht  immer  so. 

Es  gab  eine  Zeit,  wo  er  herbe  gegen  die  polemisiert 
hätte,  die  so  sprachen ;  aber  fortgesetzte  Studien  und 
fortgesetztes  Nachdenken  haben  ihn  zu  dieser  Erkenntnis 
gebracht. 

Und  was  sagt  der  preußische  Wirkliche  Geheime  ? 
,,So  schlich  sich  —  sagt  der  Wirkliche  Geheimrat  Hoff- 
mann  p.  224  seiner  nachgelassenen  Schriften  —  unter  all- 
gemeinem Beifalle  der  Wohlwollenden  und  Verständigen 
ein  Mittel  zur  Verminderung  des  Lohnsatzes  für  Hand- 
arbeit ein,  dessen  Folgen  Greuel  der  Entsittlichung 
wurden,  welche  allerdings  in  solchem  Umfange  nur  der 
neuesten  Zeit  angehören  und  namentlich  mit  den  Spinn- 
und  Webemaschinen  zu  solcher  Ausdehnung  gelangten, 
daß  jetzt  der  größte  Teil  einiger  vorzüglich  berühmten 
Fabrikorte  darunter  erliegt.  Nur  sehr  kräftige  Re- 
gierungen vermögen  hier  Einhalt  zu  tun  und  nur  lang- 
sam fortschreitend  ist  eine  Rückkehr  zum  Besseren  mög- 
lich. So  wie  Großbritannien  voranging  auf  dieser 
verderblichen  Bahn,  so  beginnt  es  jetzt  auch  vor- 
anzugehen durch  Beschränkungen  der  Befugnis, 
Kinder  und  Frauen  zu  Fabrikarbeiten  zu  gebrauchen.  Was 
bis  jetzt  hierin  geschah,  ist  allerdings  noch  bei  weitem 

418 


unzureichend,  dem  Übel  zu  steuern,  indessen  offen- 
bart es  doch  eine  Richtung  der  gesetzgebenden  und 
vollziehenden  Macht,  deren  endliches  Ziel  die  Be- 
freiung der  Gewerbsamkeit  von  dem  schmählichen 
Vorwurfe  sein  muß,  daß  sie  die  Vermehrung  des  Wohl- 
standes der  Nation  nur  mit  der  Entsittlichungeines 
beträchtlichen  Teiles  derselben  zu  erkaufen  ver- 
möge." 

Wenn  ich  das  gesagt  hätte,  meine  Herren,  daß  die 
jetzige  Gewerbsamkeit  dem  , .schmählichen  Vorwurf" 
unterliege,  die  Vermehrung  des  Wohlstandes  der  Nation 
mit  der  Entsittlichung  eines  beträchtlichen  Teiles  der- 
selben zu  erkaufen  —  welchen  Beweis  für  die  uner- 
hörteste Anreizung  zu  Haß  und  Verachtung  würde  der 
Staatsanwalt  nicht  darin  gefunden  haben? 

Und  während  unsere  Nichts  -  als  -  Freihändler,  die 
Affen  der  Manchester- Männer,  diese  Lächerlichen,  die 
sich  dünken,  Ökonomen  zu  sein,  alle  Spalten  unserer 
Tagespresse  füllen,  und  dem  irregeleiteten  Volke  ein  Ho- 
sianna über  die  Unverbesserlichkeit  und  Vortrefflichkeit 
unserer  wirtschaftlichen  Zustände  singen,  während  sie  den 
Staat,  von  dessen  Maßregeln,  wie  der  preußische  Ge- 
heimrat Hoffmann,  so  auch  der  englische  Nationalökonom 
John  Stuart  Mill,  übereinstimmend  allein  die  Möglichkeit 
einer  Besserung  erwarten,  als  das  Prinzip  des  Bösen 
verschreien,  um  so  jede  humanisierende  Abhilfe  des  jetzi- 
gen ihnen  so  profitabeln  Schlendrians  unmöglich  zu 
machen,  während  sie  sich  auf  alle  Weise  bemühen  — 
und  an  sich  selbst  wenigstens  haben  sie  es  bereits  erreicht 
—  die  öffentliche  Vernunft  in  einen  Todesschlaf  zu  lullen, 
wollten  Sie,  meine  Herren,  mir  es  verwehren,  öffent- 
liche Meinung  zu  machen  für  jenen  großen  Zweck,  über 
den,  wie  Sie  sehen,  trotz  alles  Protestes  profitwütiger 

27'  419 


Baumwollenlords  und  ihrer  geistlosen  Nachbeter  in 
Deutschland,  alle  wahrhaften  Männer  der  Wissen- 
schaft den  Grundsätzen  nach  bereits  einig  sind? 

Oder  welches  andere  Mittel  hätte  ich,  für  denselben 
tätig  zu  sein  ? 

Im  patriarchalischen  Absolutismus,  noch  im  Anfang 
dieses  Jahrhunderts,  reichte  man  ein  Promemoria  bei  dem 
König  ein,  wenn  man  reformatorische  Maßregeln  im 
Staatsleben  als  notwendig  und  heilsam  nachweisen  zu 
können  glaubte.  Und  hätte  ich  damals  gelebt,  so  würde 
ich  wahrscheinlich  diesen  Weg  gegangen  sein. 

Heute  aber,  wo  König  und  Minister,  selbst  wenn  sie 
ändern  wollten,  machtlos  sind,  wenn  ihnen  nicht  ein 
hinreichender  Druck  öffentlicher  Meinung  zur  Seite  steht 
—  ich  werde  ihnen  noch  ein  eklatantes  Beispiel  hierfür 
im  Laufe  meiner  Rede  anführen,  meine  Herren  —  heute, 
was  kann  ich  Anderes  und  Besseres  tun,  als  zur  öffent- 
lichen Diskussion  zu  schreiten  und  zu  versuchen,  diesen 
Druck  der  öffentlichen  Meinung  zu  erzeugen  ? 

Doch  ehe  ich  hierin  weitergehe,  habe  ich  Ihnen 
noch  den  Nachweis  für  zwei  Punkte  meines  Vortrages 
zu  erbringen.  Denn  es  soll  nicht  gesagt  werden,  daß  ich 
auch  nur  ein  Atom  von  dem  unbewiesen  gelassen  habe, 
was  der  Staatsanwalt  bestritten  und  bezweifelt  hat. 

Ich  habe  in  meinem  Vortrag  und  in  der  Verhandlung 
erster  Instanz  zum  großen  Erstaunen  des  Staatsanwaltes 
erklärt,  daß,  abgesehen  von  den  Domäneneinkünften, 
welche  eine  Einnahme  aus  Besitzungen  bildet,  alle  Steuern, 
mit  Ausnahme  der  klassifizierten  Einkommen-  und  Klas- 
sensteuer, in  der  Wirklichkeit  indirekte  Steuern  sind, 
wenn  sie  auch  vom  Budget  nicht  unter  dieselben  gerech- 
net werden,  oder  sogar  wie  die  Gewerbesteuer  und  die 
Grundsteuer  im  Budget  unter  der  Rubrik  der  direkten 

420 


Steuern  erscheinen.  Das  komme  nämlich  daher,  daß  das 
Budget  bei  seiner  Einteilung  nicht  nach  wissenschaftlichen 
Grundsätzen  verfahre,  noch  verfahren  könne,  sondern  sich 
lediglich  an  den  äußeren  Exekutionsmodus  halte,  nach 
welchem  die  Steuern  eingetrieben  werden.  Wissenschaft- 
lich gesprochen  und  in  Wahrheit  seien  aber  nur  solche 
Steuern  direkte  Steuern,  welche  auf  Besitz,  respektive 
Einkommen,  gelegt  seien,  wogegen  indirekte  Steuern  alle 
solche  Steuern  sind,  welche  den  Einzelnen  nur  durch  die 
Vermittlung  eines  besonderen  Bedürfnisses  treffen,  so 
daß  zu  diesen  Salz-,  Post-,  Lotterie-  und  auch  alle  direkt 
erhobenen  Steuern,  wenn  sie  wie  die  Grundsteuer  über- 
gewälzt werden  können,  kurz  bei  uns  alle  Steuern,  sie 
mögen  einen  Namen  haben,  welchen  sie  wollen,  mit  Aus- 
nahme der  Klassen-  und  Einkommensteuer  gehören. 

Der  Staatsanwalt  hat  diese  Theorie  mit  allen  Ge- 
bärden des  Erstaunens  begleitet. 

Hören  Sie,  wie  feststehend  in  der  Wissenschaft  die- 
selbe ist. 

In  der  Beilage  zu  Nr.  304  der  offiziellen  Allgemeinen 
Preußischen  Staatszeitung  vom  Jahre  1829  publizierte  der 
Wirkliche  Geheimrat  Hoff  mann  einen  nachher  in  seinen 
nachgelassenen  Schriften  p.  461  etc.  abgedruckten  Ar- 
tikel, welcher  also  beginnt : 

Als  vor  zwanzig  Jahren  sehr  viel  allgemeiner  und  an- 
gelegentlicher, als  jetzt,  auch  bei  uns  über  die  Vorzüge 
und  Nachteile  der  direkten  und  indirekten  Steuern  ge- 
stritten wurde,  zeigte  sich  kein  Bedürfnis,  vorläufig  zu 
erörtern,  welchen  Steuern  diese  Benennungen  zukommen. 
Obwohl  in  Frankreich  der  Besitz  wichtigerpolitischer 
Rechte  von  der  Zahlung  eines  gewissen  Betrages  direkter 
Steuern  abhängt,  so  scheint  auch  dort  nicht  streitig  gewesen 
zu  sein,   welche   Steuern  für  direkte   zu  halten  wären. 

421 


Insbesondere  ward  die  Patentsteuer  dort,  wie  die  ver- 
wandte Gewerbesteuer  hier,  allgemein  für  eine  direkte 
geachtet  und  nur  erst  seit  kurzem  wollen  einige  Zeit- 
schriften sie  nicht  mehr  dafür  gelten  lassen.  Besteht  auch 
bei  uns  durchaus  keine  Veranlassung,  einen  ähn- 
lichen Streit  aufzuregen  ( —  deshalb  nämlich,  meint  Hoff- 
mann,  weil  damals  noch  keine  politischen  Rechte  in  Preu- 
ßen daran  geknüpft  waren  — ),  so  scheint  es  doch  nicht 
ganz  überflüssig,  an  die  Begriffe  zu  erinnern,  welche 
der  allgemeinen  Einteilung  aller  Steuern  in  direkte  und 
indirekte  zum  Grund  liegen." 

Beiläufig  also :  was  sagt  hier  der  Wirkliche  Geheime  ? 
Dann  würde  erst  eine  wirkliche  Veranlassung  vorliegen, 
den  Begriff  der  direkten  und  indirekten  Steuern  zu  dis- 
kutieren, wenn  politische  Rechte  an  sie  geknüpft 
wären.  Dies  ist  seit  14  Jahren  bei  uns  eingetreten.  Ich 
verfahre  nach  dem  Rate  des  Wirklichen  Geheimen.  Ich 
diskutiere  jetzt  den  Begriff  der  direkten  und  der  indirekten 
Steuern  und  ihr  Verhältnis  zueinander  —  und  Staatsan- 
walt und  Gerichtshof  sieht  hierin  eine  Aufreizung  zu  Haß 
und  Verachtung ! 

Aber  weiter  in  der  Sache.  Hoff  mann  zeigt  nun,  wie 
die  Einteilung  des  Budgets  deshalb  nicht  stichhaltig  sei 
und  sein  könne,  weil  das  Budget  nicht  entscheiden  könne, 
inwiefern  derjenige,  der  die  Steuer  zahlt,  sie  auch  definitiv 
trägt,  oder  sie  überwälzt  und  somit  nur  vorschießt. 

Als  den  wahrhaften  Unterschied  zwischen  direkten  und 
indirekten  Steuern  stellt  er  darauf  den  Satz  auf :  „Man 
besteuert  entweder  was  ist  oder  was  geschieht."  Das 
erstere  seien  direkte  Steuern,  das  zweite  indirekte.  Der 
Besitz  sei  etwas,  das  ist,  ein  Bestehendes.  Eine 
Handlung  etwas,  das  geschieht. 

Und  so  könnte  ich   Ihnen  eine  Anzahl  von  Autoren 

422 


aufführen,  die  alle  in  ähnlichen  Wendungen  den  wahr- 
haften Unterschied  zwischen  direkten  und  indirekten 
Steuern  zu  definieren  suchen.  Bei  näherer  Überlegung 
wird  Ihnen  einleuchten,  daß  es  nur  derselbe  schon  bei 
Hoffmann  arbeitende  Gedanke  ist,  den  ich,  wie  ich  glaube, 
nur  klarer  und  begrifflicher  definiere,  wenn  ich  i  n  d  i  r  e  k  t  e 
Steuern  alle  solche  nenne,  gleichviel  in  welcher  Form 
sie  der  Staat  auferlegt  und  wer  sie  an  diesen  vorschießt, 
welche  den  Einzelnen  nicht  um  seines  Habens  willen, 
sondern  vermöge  eines  besonderen  Bedürfnisses 
treffen,  durch  welches  er  sich  mit  ihnen  vermittelt. 

Gleichviel  aber  welches  die  theoretisch  am  richtigsten 
gefaßte  Definition  sei,  die  ich  überdies  in  meinem  Vor- 
trage, wo  dies  nicht  hingehörte,  gar  nicht  diskutiere,  son- 
dern sie  nur  den  dort  gegebenen  Resultaten  zugrunde 
liegen  lasse,  —  über  diese  praktischen  Resultate  selbst, 
darüber,  daß  zu  den  indirekten  Steuern  alle  solche  ge- 
hören, die  —  gleichviel  ob  sie  nun  das  Budget  unter  den 
indirekten  Steuern  oder  als  Monopole  oder  als  Einnahme 
aus  Zweigen  des  öffentlichen  Dienstes  oder  unter  welcher 
Benennung  immer  aufführe  —  den  Einzelnen  durch  die 
Vermittlung  seiner  besonderen  Bedürfnisse  treffen,  dar- 
über waltet  auch  bei  den  Nationen,  die  sich  nicht  wie 
wir  Deutsche  mit  Definitionen  plagen,  nicht  der  geringste 
Zweifel  in  der  Wissenschaft  ob. 

Hören  Sie  z.  B.  den  Baron  de  Gerando,  membre  de 
Tinstitut  de  France,  Verfasser  des  großen  Werkes :  In- 
stituts du  Droit  administratif  francais.  Er  beginnt  Bd.  IV, 
p.  100  das  Kapitelll  ,,des  Contributions  indirectes"  mit 
den  Worten  §  1045 :  On  comprend  sous  le  nom  de  con- 
tributions indirectes  une  assez  grande  variete  de  droits. 
„Man  begreift  unter  dem  Namen  der  indirekten  Steuern 
sehr  verschiedenartige  Abgaben."   Er  beginnt  nun,   was 

423 


dem  Franzosen  näher  liegt  als  das  deutsche  Definieren, 
durch  Beispiele  ihren  Begriff  klar  zu  machen.  „Quel- 
ques-uns  sont  directement  percus  sur  certains  objects  de 
consommation  immediate.  Tels  sont  les  droits  sur  les 
boissons,  sur  les  sels,  sur  les  cartes  ä  jouer."  „Einige 
werden  direkt  erhoben  auf  gewisse  Konsumtionsgegen- 
stände, wie  Getränke,  Salz,  Spielkarten."  §  1046  :  „Quel- 
ques-uns  etablis  sur  des  objects  de  consommation  sont 
lies  a  un  monopole  en  faveur  de  l'Etat,  c'est  ce  qui  a 
lieu  relativement  au  tabac,  aux  poudres  a  feu" ;  „Einige, 
die  auf  Konsumtionsgegenstände  gelegt  sind,  sind  an  ein 
Staatsmonopol  geknüpft,  z.  B.  beim  Tabak  und  Schieß- 
pulver." §1048:  „Quelques-uns  sont  etablis  ä  l'occas- 
sion  des  transports ;  tels  sont  les  droits  de  navigation, 
de  passage  sur  les  bacs  et  bateaux ;  ceux  de  la  poste 
aux  lettres,  ceux  sur.  les  voitures  publiques."  „Einige 
sind  auf  den  Transport  gelegt,  so  die  Schiffahrtsabgaben, 
die  Abgaben  bei  Fähren  und  Überfahrtskähnen,  die  auf 
die  Brief  post  und  die  Schnellposten  gelegten  Ge- 
bühren." §  1050:  „Quelques-uns  enfin  sont  etablis  a 
raison  et  ä  l'occassion  de  certaines  actes,  pour  lesquels 
ils  accompagnent  certaines  garanties ;  tels  sont  les  droits 
de  greffe,  d'enregistrement,  de  timbre,  et  ceux  de  garantie 
pour  les  matieres  d'or  et  d'argent."  „Einige  sind  auf 
gewisse  Akte  gelegt,  bei  welchen  sie  gewisse  Garantien 
begleiten,  so  z.  B.  die  Gebühren  der  Gerichtsschreiberei, 
der  Einregistrierung,  des  Stempels  und  diejenigen  der 
Garantie  für  Silber-  und  Goldmaterien." 

Sie  sehen  also,  daß  trotz  der  Verwunderung  des  Staats- 
anwalts, den  Stempel  von  mir  unter  die  indirekten 
Steuern  subsumiert  zu  sehen,  dies  doch  für  niemand 
anders  zweifelhaft  ist. 

Der  Staatsanwalt  hat  bei   diesem  Anlaß   ausgerufen 

424 


(p.  20  des  stenographischen  Berichts) *)  :  „Ebenso  kommt 
der  Arme  selten  in  die  Lage,  Stempel,  namentlich 
hohe,  zu  lösen  und  partizipiert  also  auch  an  dieser  —  in- 
direkten!  —  Steuer  nicht." 

Zunächst  wundert  mich  bei  dem  guten  Herzen  des 
Staatsanwalts,  daß  er  nicht  gesehen  hat,  wie  für  den 
Handwerker  und  den  kleinen  Landmann  der  Stempel, 
den  er  bei  einem  Darlehen  von  200  Taler  bezahlt,  ebenso 
drückend  und  weit  drückender  wäre,  als  für  den  Fabri- 
kanten und  großen  Grundbesitzer  der  Stempel  von  einem 
hohen  Darlehen. 

Aber  das  ist  noch  nicht  die  wahrhafte  und  entschei- 
dende Form  der  Widerlegung :  Diese  besteht  vielmehr 
darin,  daß  der  Staatsanwalt,  offenbar  wieder  durch  sein 
gutes  Herz  verführt,  nicht  sieht,  daß  auch  die  hohen 
Stempel,  welche  der  Reiche  entrichtet,  von  ihm  nur 
vorgeschossen,  in  der  Tat  aber  vom  Konsumenten 
und  somit  auch  wieder  vom  Armen  definitivgezahlt 
werden !  Freilich !  Würden  Darlehen  aufgenommen  zum 
Zweck  von  Verschwendungen,  so  würden  allerdings  die 
für  diese  Darlehensakte  und  Wechsel  erforderlichen  Stem- 
pel aus  dem  Vermögen  der  Darleiher  zu  bestreiten  sein. 
Aber  wir  leben  im  ganzen  in  einer  sehr  wirtschaftlichen 
Gesellschaft  und  der  Betrag  der  Darlehen,  die  jährlich 
zu  Verschwendungszwecken  aufgenommen  werden,  muß 
ein  äußerst  geringfügiger  sein. 

Bei  Darlehen  aber,  welche  der  Landwirt  zu  landwirt- 
schaftlichen Anlagen  und  Verbesserungen,  der  Fabrikant 
und  der  Kaufmann  zum  Betrieb  ihres  Geschäfts  auf- 
nehmen, fallen  die  Stempel,  welche  für  die  getätigten 
Wechsel,    Darlehensakte    und    Hypotheken    eingefordert 


1)  Im  11.  Band  unserer  Ausgabe. 

425 


werden,  ebenso  gut  wie  die  Zinsen  jener  Darlehen,  unter 
die  notwendigen  Produktionskosten,  verteuern 
somit  die  Produktion  und  sind  definitiv  vom  Konsu- 
menten, also  auch  vom  Armen,  im  Preis  der  Produkte  zu 
bezahlen. 

Um  Ihnen  einen  kleinen  Beleg  zu  geben,  zu  welchen 
verwickelten  nachteiligen  Folgen,  zu  welchen  Quellen  von 
Verarmung,  an  die  man  auf  den  ersten  Blick  gar  nicht 
denken  würde,  Stempel-  und  Gerichtskosten  oft  Veran- 
lassung geben,  will  ich  mir  nur  erlauben,  Ihnen  eine  ein- 
zige Stelle  aus  dem  vorhin  erwähnten,  vom  Staate  publi- 
zierten Werk  des  Professors  von  Lengerke  anzuführen. 

Es  heißt  daselbst  von  den  Häuslern  oder  Kätnern  im 
Kreis  Ragnit  p.  79 :  „Eine  große,  oft  nicht  zu  erschwin- 
gende Last  dieser  Grundstücke  ist  das  Ausgedinge, 
das  auch  den  Aufschwung  der  Bauerngrundstücke  hindert 
und  zu  häufigen  Prozessen  und  Verarmung  Veran- 
lassung wird.  Grund  zur  Verschreibung  eines  Ausgedinges 
ist  die  Furcht  vor  Einmischung  der  Gerichte 
bei  Erbschaftsregulierungen  und  die  dadurch 
entstehenden  enormen  Kosten.  Noch  im  kräftig- 
sten Mannesalter  nehmen  die  Besitzer  eines  Grundstücks, 
wenn  sie  fürchten,  sich  nicht  halten  zu  können,  häufiger 
noch,  wenn  Mann  und  Frau  einer  langwierigen  Krankheit 
unterworfen  werden,  Veranlassung,  das  Grundstück  einem 
ihrer  Söhne,  meist  aber  einem  Fremden,  unter  der  Be- 
dingung, daß  er  ihre  Tochter  heiratet,  abzutreten.  Es 
wird  dann  ein  Kaufgeld  verschrieben  und  für  die  Eltern 
die  Hergabe  einer  Masse  von  Emolumenten,  als  Alten- 
teilausgedinge. Zuweilen  ruhen  auf  einem  solchen  Grund- 
stücke 3 — 4  solcher  Ausgedinge.  Das  Üble  ist  nun 
noch,  daß  solch  junges  Ehepaar  häufig  ein  Alter  von 
16,  20,  22  Jahren  hat  und  vermöge  seiner  Jugend  und 

426 


Unerfahrenheit  zum  Erwerbe  nicht  kräftig  und  verständig 
genug  ist.  Sehr  wünschenswert  wäre  es,  daß  der- 
gleichen Verschreibungen,  sie  mögen  in  barem  Gel  de  oder 
Emolumenten  bestehen,  künftig  nicht  gestattet  würden; 
notwendig  wäre  dann  aber  auch  unentgeltliche 
Erbregulierung." 

Und  ebenso  p.  83  von  Gumbinnen :  ,,E in  wesent- 
licher Übelstand  ist  die  auch  auf  den  Grundstücken 
der  Kätner  haftende  Last  der  sogenannten  Ausgedinge" 
u.  a.  a.  O. 

Von  alledem,  was  ich  über  die  indirekten  Steuern  ge- 
sagt habe,  wäre  nur  ein  einziger  Punkt  denkbarerweise  an- 
greifbar gewesen.  Und  gerade  ihn  hat  der  Staatsanwalt 
wegen  gänzlicher  Unbekanntschaft  mit  der  ökonomischen 
Wissenschaft  unangegriffen  gelassen. 

Ich  muß  denselben  aber  dennoch  kurz  berühren,  weil 
Sie  in  dieser  Wissenschaft  besser  bewandert  sein  dürften, 
als  der  Staatsanwalt  und  daher  leicht  von  selbst  auf  diesen 
Einwurf  kommen   könnten. 

Dieser  Einwurf  besteht  darin,  daß  ich  auch  die 
Grundsteuer  zu  den  indirekten  Steuern  rechne.  Man 
ist  nämlich  sehr  lange  in  der  Wissenschaft  der  Ansicht 
gewesen,  daß  die  Grundsteuer  eine  Steuer  von  der 
Reineinnahme  der  Grundbesitzer,  daß  sie  eine 
Grundrentensteuer  sei. 

Man  ist  allgemein  dieser  Ansicht  gewesen  bis  auf 
Ricardo. 

Aber  der  große  Engländer  Ricardo  hat  nachgewiesen, 
daß  diese  Wirkung  nur  eine  solche  Grundsteuer  haben 
würde,  welche  die  Äcker  unterster  Qualität,  die  noch 
von  der  Nation  bebaut  werden,  gänzlich  steuerfrei 
läßt,  daß  dagegen  jede  Grundsteuer,  welche  auch  diese 
Äcker  unterster  Qualität  trifft  —  und  dies  ist  bei  uns 

427 


wie  anderwärts  der  Fall  —  gleichviel  zu  einem  wie  nie- 
drigen Satze  und  wenn  sie  auch  bei  den  Äckern  besserer 
Qualität  proportionell  steigt,  immer  wie  eine  Steuer  auf 
die  Getreideproduktion  wirkt  und  wirken  muß,  d.h. 
von  den  steuerpflichtigen  Grundbesitzern  auf  den  Preis 
des  Getreides  übergewälzt  wird. 

Ich  will  nicht,  was  ein  überflüssiger  Angriff  auf  Ihre 
Zeit  wäre,  die  Gründe  hiervon,  die  mit  innerer  Notwen- 
digkeit in  der  ganzen  Ricardoschen  Grundrententheorie 
wurzeln,  hier  entwickeln.  Ich  will  Ihnen  nur  zum  Beleg 
Ricardos  eigene  Worte  anführen,  die  ich  nach  der  großen 
französischen  Gesamtausgabe  der  Ökonomisten  T.  XIII. 
p.  148  zitiere.  Ricardo  sagt  daselbst  (Kap.  12  über  die 
Grundsteuer)  zuvörderst,  daß  eine  Grundsteuer,  welche 
die  bebauten  Äcker  unterster  Güte  völlig  frei  ließe,  wie 
eine  Steuer  auf  die'  Grundrente  wirken  würde,  und 
fährt  dann  fort:  „Mais  si  l'impot  foncier  frappe  toutes 
les  terres  cultivees,  alors,  quelque  modere  qu'il  puisse 
etre,  il  devient  un  impot  sur  la  production  et  fait  par 
consequent  hausser  le  prix  des  produits."  „Aber  wenn 
die  Grundsteuer  alle  bebauten  Äcker  trifft,  dann,  wie 
niedrig  bemessen  sie  immerhin  sei,  wird  sie  zu  einer  Steuer 
auf  die  Produktion  und  bewirkt  somit  eine  Steigerung  des 
Preises  der  Bodenprodukte." 

Und  hierauf  gerade  den  Fall  ins  Auge  fassend,  der 
bei  uns  besteht,  daß  nämlich  die  Grundsteuer  zwar  alle 
bebauten  Äcker  aber  in  einer  Proportion  zu  ihrem  Ertrage 
trifft,  sagt  er :  „Un  pareil  impot  peut  etre  proportionne 
ä  la  qualite  des  terres  et  l'abondance  de  leurs  produits, 
et  dans  ce  cas  il  ne  differe  nullement  de  la  dime."  „Eine 
solche  Steuer  kann  proportioniert  sein  der  Qualität  der 
Äcker  und  ihrer  Produktivität,  und  dann  unterscheidet  sie 
sich  in  keiner  Hinsicht  von  einem  Zehnten." 

428 


Durch  und  seit  Ricardo  ist  also  die  ältere  Ansicht, 
welche  der  Staatsanwalt  hier  gegen  mich  zwar  nicht  gel- 
tend gemacht  hat,  aber  geltend  hätte  machen  können, 
bereits  widerlegt  und  als  irrig  verworfen,  und  Sie  wissen, 
daß  die  Ricardosche  Schule  allerwärts,  in  England  wie 
in  den  anderen  Ländern,  die  in  der  heutigen  Wissenschaft 
herrschende  ist. 

Um  zum  Überfluß  zu  zeigen,  daß  auch  die  deutsche 
Wissenschaft  diese  Lehre  Ricardos  akzeptiert  hat,  will 
ich  Ihnen  daher  nur  noch  in  aller  Kürze  die  gelegentlichen 
Worte  des  Wirklichen  Geheimrates  Hoffmann  anführen, 
der  in  seiner  ,, Lehre  von  den  Steuern"  p.  137  sagt:  „Er- 
höhungen der  Grundsteuer  streben  nach  Erhöhungen 
der  Marktpreise  und  treffen  hierdurch  die  Gesamt- 
heit der  Einwohner"1). 


*)  In  der  obigen  Darlegung  läßt  Lassalle  unseres  Erach- 
tens  einen  wichtigen  Punkt  außer  Betracht  —  den  nämlich,  daß 
wo  die  Voraussetzungen,  auf  denen  Ricardos  Steuertheorie  be- 
ruht, nicht  zutreffen,  auch  diese  selbst  nicht  schlechthin  an- 
gewendet werden  kann.  Da  nun  Ricardos  Theorie  u.  a.  einen 
durch  natürliche  oder  künstliche  Schranken  abgegrenzten  Ge- 
treidemarkt unterstellt,  in  Preußen  in  den  sechziger  Jahren  da- 
gegen Freihandel  im  Getreide  herrschte,  läßt  sich  auch  nicht 
behaupten,  daß  die  Grundsteuer  dort  unbedingt  die  Wirkung 
einer  indirekten  Steuer  haben  mußte.  Der  Form  und  der  Ab- 
sicht des  Gesetzgebers  nach  war  sie  eine  direkte  Steuer,  und 
auch  der  von  Lassalle  oben  zitierte  Hoffmann  bezeichnet  sie 
als  eine  solche.  Sie  sollte  den  Grundbesitzer  treffen  und  war 
und  wird  deshalb  auch  nach  dem  Reinertrag  der  Grundstücke 
unter  Abzug  aller  Produktionskosten,  die  obendrein  sehr  hoch 
bemessen  sind,  berechnet.  Natürlich  hindert  das  die  Grund- 
besitzer nicht,  sobald  sie  es  können,  die  Steuer  doch  ebenfalls 
in  die  Produktionskosten  einzuberechnen,  und  sie  den  Konsumen- 
ten aufzuhalsen,  zu  welchem  edlen  Zwecke  gerade  Ende  der 
siebziger    Jahre    die    Getreidezölle   wieder   eingeführt   werden 

42Q 


Ich  komme  jetzt  zum  letzten  Punkte  meiner  Darstellung 
von  den  indirekten  Steuern,  den  ich  zu  berühren  habe. 
Ich  habe  p.  27  meines  Vortrages  gesagt :  „Nun  hat  zwar 
die  Bourgeoisie  die  indirekten  Steuern  nicht  eigentlich 
erfunden;  sie  existierten  schon  früher.  Aber  die  Bour- 
geoisie hat  sie  erst  zu  einem  unerhörten  System  ent- 
wickelt und  ihnen  beinahe  den  gesamten  Betrag  der  Staats- 
bedürfnisse aufgebürdet." 

In  dieser  historischen  Behauptung,  daß  erst  die  Bour- 
geoisie die  indirekten  Steuern  zwar  nicht  erfunden,  aber 
doch  zu  einem  unerhörten  System  entwickelt  habe, 
hat  der  Staatsanwalt  wiederum  etwas  äußerst  Gravieren- 
des gesehen.  Er  ist  zweimal  auf  diese  meine  Behauptung 
mit  großer  Emphase  zurückgekommen. 

Aber  ich  kann  von  dieser  historischen  Wahrheit,  ebenso 
wenig  wie  von  den  früheren,  auch  nicht  ein  Jota  auf- 
geben. Im  Gegenteil! 

Wäre  es  mir  nicht  unmöglich,  etwas  zu  sagen,  was 
nicht  durchaus  präzis  ist,  so  hätte  ich  mich  sogar  mit 
großer  innerer  Wahrheit  so  ausdrücken  können:  die 
Bourgeoisie  habe  das  System  der  indirekten  Steuern  ge- 
schaffen! Freilich,  schon  die  Römer  und  andere  Völ- 
ker des  Altertums  hatten  vectigalia1).  Im  Beginn  des 
Mittelalters  existierten,  wenn  auch  vorübergehend,  unter 
den  Karolingern  gewisse  Arten  von  Zöllen,  wie  die  Kapi- 
tularien2) zeigen. 

Aber  alles  dies  und  ähnliches  hatte  ein  ganz  anderes 


mußten.  Aber  bei  freier  Getreidezufuhr  ist  die  Möglichkeit  ge- 
geben, die  Abwälzung  der  Steuer  auf  die  Konsumenten  zu  ver- 
hindern. D.  H. 

x)  Abgaben,  worunter  »die  Hausier-Zölle,  die  Viehweide- 
Abgaben,  die  Zehnten  usw.  fielen. 

2)  Gesetz-Sammlungen. 

430 


Wesen  und  eine  ganz  andere  Bedeutung  als  das  moderne 
System  der  indirekten  Steuern.  Gleichwohl  war  mir  dies 
ein  Grund,  mit  der  subtilsten  historischen  Präzision  zu 
sagen,  die  Bourgeoisie  habe  die  indirekten  Steuern  nicht 
erfunden,  sondern  nur  zu  einem  unerhörten  System  ent- 
wickelt. 

Und  wie  absolut  unbestreitbar  dies  sei,  dafür  kann 
ich  Sie  zunächst  an  die  schon  früher  von  mir  angeführten 
Worte  des  Bourgeoisökonomen  Say  erinnern:  man  habe 
in  den  modernen  Zeiten  den  indirekten  Steuern  une  exten- 
sion  scandaleuse,  eine  skandalöse  Ausdehnung  gegeben. 
Indes,  das  ist  nur  ein  Urteil,  und  auch  Say,  obgleich 
Bourgeoisökonom,  könnte  falsch  urteilen.  Hören  Sie  also 
die  Tatsachen. 

Sie  brauchen  nicht  zu  besorgen,  daß  ich  irgendwie 
ausführlicher  in  diese  reiche  und  mosaikartige  Materie 
eingehen  werde,  die  mich  dann  wieder  mehrere  Stunden 
aufhalten  müßte.  Sehr  wenige  Bemerkungen  und  Tat- 
sachen werden  vollkommen  genügen. 

Im  früheren  Mittelalter  erhoben  bekanntlich  im  all- 
gemeinen die  Könige  überhaupt  nicht  Steuern,  sondern 
bestritten  die  Staatsausgaben  aus  dem  Ertrage  der  Do- 
mänen, die  ihnen  zu  diesem  Zweck  überlassen  waren. 
Außerordentliche  Ausgaben  machten  in  gewissen  Fällen 
außerordentliche  Zuschüsse  nötig,  die  adjutoria,  oder  wie 
sie  in  Frankreich  hießen,  aides,  bei  uns  Beden,  was 
man  von  beden,  bitten  oder  mit  Justus  Moser  von 
Bäte,  Bat,  Hilfe,  ableitet. 

Diese  aides  oder  Beden  bestanden  im  ganzen  nur  sehr 
selten  und  erst  in  späterer  Zeit  in  äußerst  geringfügigen 
Akzisen  oder  Konsumtionssteuern,  die  auch  dann  nur  ganz 
vorübergehende  Existenz  hatten. 

Bei  weitem  häufiger  und  weit  überwiegend  bestanden 

431 


sie  in  Schätzungen,  d.  h.  direkten  Steuern,  die 
teils  Kapita tions-  oder  Kopfsteuern,  teils  —  und  zwar 
war  dies  der  bei  weitem  häufigste  und  durchaus  über- 
wiegende Fall  —  äußerst  beträchtliche  direkte  Ein- 
kommensteuern  waren. 

Dies  ist  im  wesentlichen  die  Steuerphysiognomie  des 
Mittelalters. 

Einige  wenige  Tatsachen  nur  muß  ich  Ihnen  anführen, 
teils  als  historischen  Beleg  des  Gesagten,  teils  zum  Be- 
weis, wie  durchaus  verschieden  von  dem  heutigen  der 
Geist  der  Steuermaßregeln  im  Mittelalter  war. 

Werfen  wir  zunächst  einen  Blick  auf  England. 

Die  erste  Abgabe,  die  äußerlich  einer  indirekten  Steuer 
ähnlich  sieht,  wird  unter  Richard  Löwenherz  erhoben : 
,,It  is  not  a  little  singular  —  sagt  Sir  John  Sinclair  in 
seiner  History  of  the  Public  Revenue  of  the  British 
Empire,  Bd.  I,  p.  96  —  that  the  reign  of  this  monarch 
should  fournish  an  example  of  raising  a  revenue  by  means 
of  licenses ;  a  mode  which,  in  modern  times,  has  become 
so  prevalent."  Es  ist  nicht  wenig  auffällig,  daß  die 
Regierung  dieses  Monarchen  ein  Beispiel  liefern  sollte, 
eine  Einnahme  aufzubringen  durch  das  Mittel  von  Lizenzen 
—  die  bekanntlich  zu  den  indirekten  Steuern  gehören, 
meine  Herren  —  ein  Modus,  welcher  in  den  .modernen 
Zeiten  so  überwiegend  geworden  ist."  Sie  sehen 
beiläufig,  daß  der  Baronet  Sinclair  diese  tatsächliche  Be- 
merkung ebenso  wenig  unterdrücken  kann  als  der  Bour- 
geoisökonom Say.  Aber  worin  bestand  jene  indirekte 
Steuer  unter  Richard  Löwenherz  ?  Sie  erstreckte  sich 
auf  die  Turniere. 

„It  was  enacted  —  fährt  Sir  John  Sinclair  fort  — 
by  Richard,  that  every  person  should  pay  for  a  license, 
before  he   engaged  in   such   exercises,   according  to  the 

432 


f ollowing  rates :  every  earl,  20  marks  of  silver ;  every 
baron,  10  marks;  every  knight  having  lands,  4  marks, 
and  such  as  had  no  lands,  two  marks.  No  person  under 
the  rank  of  a  knight  was  permitted  to  enter  the  ranks." 

„Es  wurde  von  Richard  verfügt,  daß  jedermann  eine 
Lizenz  bezahlen  sollte,  ehe  er  an  solchen  Waffenübungen 
teilnahm,  nach  folgenden  Sätzen :  jeder  Graf  20  Mark 
Silber,  jeder  Baron,  10  Mark;  jeder  Ritter,  der  Län- 
dereien hatte,  4  Mark  und  ein  solcher  Ritter,  der  keine 
Ländereien  hatte,  2  Mark.  Niemandem  unter  dem  Range 
eines  Ritters  war  gestattet,  in  die  Turnierlisten  aufge- 
nommen zu  werden." 

Sie  sehen  sofort,  daß  diese  Lizenz  wenn  auch  der 
Form  nach  eine  Lizenz  und  somit  eine  indirekte  Steuer, 
dennoch  dem  Geiste  nach  himmelweit  verschieden  und 
geradezu  entgegengesetzt  ist  dem,  was  wir  heut- 
zutage unter  indirekter  Steuer  verstehen.  Sie  war  eine 
direkte  Einkommensteuer  in  Form  einer  indirekten 
Steuer,  sie  war,  statt  Konsum  und  Bedürfnisse  zu  treffen, 
eine  abgestufte  Rang-  und  Vermögenssteuer,  auf 
die  standesmäßigen  Vergnügungen  der  vornehmen  Klassen 
gelegt. 

Die  erste  Subsidie  wird  unter  Richard  II.  im  Jahre 
1379  eingeführt. 

„The  tax,"  sagt  Sir  John  Sinclair  ib.  p.  128,  „known 
by  the  name  of  Subsidy,  was  first  attempted  in  the  second 
year  of  his  reign.  The  object  of  the  tax  was  to  save  the 
poor  and  to  lay  the  principal  bürden  upon  the  rieh.  It  was 
levied  partly  by  a  poll,  and  partly  by  a  tax  upon  income. 
The  dukes  of  Lancaster  and  Brittany  paid  ten  marks  each ; 
every  earl  was  charged  four  pounds ;  every  baron  forty 
Shillings  etc.  Bud  the  great  body  of  the  people,  mer- 
chands,  artificers  and  husbandmen  were  assessed  a  greater 

28  Lassalle,   Ges.   Schriften.  Band  U.  433 


or  lesser  sum,  acoording  to  the  value  of  their  estates." 
„Die  Steuer,  welche  unter  dem  Namen  Subsidie  bekannt 
ist,  wurde  zum  ersten  Male  in  dem  zweiten  Jahre  seiner 
Regierung  auferlegt.  Der  Zweck  der  Steuer  war,  die 
Armen  zu  verschonen  und  die  Hauptlast  auf  den  Reichen 
zu  legen.  Sie  wurde  teils  durch  die  Kopfsteuer  und  teils 
durch  eine  Einkommensteuer  erhoben.  Die  Herzöge  von 
Lancaster  und  der  Bretagne  zahlten  jeder  10  Mark; 
jeder  Graf  war  mit  vier  Pfund  belastet ;  jeder  Baron 
mit  vierzig  Schilling  usw.  Aber  die  große  Masse  des 
Volkes,  Kaufleute,  oder  Handwerker  und  Bauern  waren 
angesetzt  mit  einer  größeren  oder  kleineren  Summe  in 
Gemäßheit  des  Wertes  ihres  Vermögens." 

Dies  war  der  Steuergeist  des  Mittelalters ! 

Oder  sehen  Sie  au£  Frankreich.  Im  Jahre  1147  erhebt 
Louis  le  jeune  den  20ten  Pfenning  Vermögenssteuer  von 
allen  Untertanen,  d.  h.  eine  Kapitalsteuer  von  5  Prozent. 
Philipp  der  Schöne  beruft  zum  erstenmal  den  tiers  etat 
zu  den  etats  generaux  ein,  die  ihm  im  Jahre  1302  eine 
Einkommensteuer  von  20  Prozent  aller  Einkünfte  be- 
willigen. 

Was  würden  wohl  heutzutage  die  besitzenden  Klas- 
sen sagen,  wenn  eine  Einkommensteuer  20  Prozent  ihres 
Einkommens  begehrte  ? 

Unter  Johann  dem  Guten  wird  1350  von  den  Ständen 
eine  von  den  Königlichen  Prinzen  bis  zum  Tagelöhner 
gehende  Steuer  von  4  Prozent  des  Einkommens  bewilligt. 

Erst  mit  Karl  VII.  wird  die  taille,  die  Grundsteuer, 
zur  bleibenden  Steuer,  wie  gewisse  andere  Steuern  in 
der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  seit  Philipp  VI.  von  Valois 
zuerst  bleibend  geworden  waren. 

Unter  Johann  dem  Guten  hatte  man  in  der  Mitte  des 
14.  Jahrhunderts  den  schüchternen  Versuch  gemacht,  bei 

434 


allen  Viktualien  und  Handelswaren  eine  Auflage  von  8 
Pfennigen  auf  das  Pfund  Geldes  zu  erheben. 

Aber  diese  Steuern  waren  noch  nicht  nach  dem  Ge- 
schmack des  Zeitalters.  Karl  VIII.  verwandelt  1484  diese 
Abgaben  von  Viktualien  in  einen  Aufschlag  der  taille, 
die,  beiläufig,  unter  den  damaligen  Produktionsverhält- 
nissen etwas  ganz  anderes  war,  als  unsere  heutige  Grund- 
steuer. 

Für  Deutschland  verweise  ich  Sie  der  Kürze  halber 
auf  das  treffliche  Werk  von  Lang :  „Historische  Ent- 
wicklung der  Teutschen  Steuerverfassungen"  Berlin  1793, 
aus  welchem  ich  mir  eine  einzige  Stelle  anzuführen  er- 
laube, die  Ihnen  zeigen  wird,  wann  und  wie  unsere  Kon- 
sumtionssteuern entstanden  sind  und  um  sich  gegriffen 
haben.  Lang  spricht  von  der  Zeit  des  westfälischen  Frie- 
dens. „Damit  verfiel  man  —  sagt  er  p.  234  —  auf  die 
Einführung  einer  Konsumtionssteuer,  Akzis,  Lizenz,  Auf- 
schlag, Impost,  welches  man  dermalen  als  gleichbedeutende 
Wörter  gebraucht.  Der  Name  der  Akzise  war  schon  im 
14.  Jahrhundert  nichts  mehr  Unbekanntes,  jedoch  mehr 
eine  vorübergehende  Zollauflage  als  eine  beständige 
Staatsabgabe.  In  dem  nämlichen  Gesichtspunkt  muß  auch 
schon  der  anno  1556  im  Österreichischen  gesetzte  Auf- 
schlag auf  Wein,  Mehl,  Fische  und  dergleichen,  zur  Bei- 
hilfe gegen  die  Türken  beurteilt  werden. 

„Insgemein  glaubt  man,  der  Ursprung  der  heutzutage 
gewöhnlichen  Konsumtionssteuern  schreibe  sich  aus  den 
vereinigten  Niederlanden  her,  die  für  die  Erlaubnis  (li- 
centia),  ihren  Feinden,  den  Spaniern,  gewisse  Waren  zu- 
führen zu  dürfen,  eine  bestimmte,  davon  benannte  Li- 
zentabgabe  zum  ersten  eingeführt. 

„Von  da  aus  soll  die  Reichsstadt  Cöln  als  Repressal 
ein   Gleiches   eingeführt   haben." 

28-  435 


„Die  erste  Spur  eines  im  Braunschweigischen  bezoge- 
nen Lizents  soll  sich  im  Landtagsabschied  vom  3.  Novem- 
ber 1620  finden.  Doch  ist  der  anno  1639  bereits  zur 
allgemeinen  Einführung  gemachte  Versuch  mißlungen. 
Diese  Schwierigkeiten  wurden  aber  später  gehoben  etc." 
„Die  erste  förmliche  Generalkonsumtionsakzisordnung  in 
Kursachsen  ist  vom  Jahre  1707."  „Gleich  dem  Lizent 
ist  auch  das  Stempelpapier  eine  Erfindung  der  Hol- 
länder, die  sich  desselben  als  eines  Imposts  van  de 
bezegelde  brieven  bedienten.  Anno  1682  wurde  die 
Stempeltaxe  nicht  nur  im  Brandenburgischen,  sondern  auch 
in  Kursachsen,  und  zwar  hier  bei  Papier,  Schuhen,  Stie- 
feln, Pantoffeln,  Perruquen,  eingeführt!" 

Soweit  Lang.  Sie  ersehen  hieraus,  meine  Herren,  wie 
jung  dies  System  der  indirekten  Steuern  ist,  wie  gering- 
fügig und  schüchtern  seine  ersten  Anfänge  sind,  wie  es 
genau  in  derselben  Zeit  sich  leise  einzuführen  und  immer 
mehr  um  sich  zu  greifen  beginnt,  in  welche,  wie  ich 
in  meinem  angeklagten  Vortrage  gezeigt  habe,  die  erste 
Entwicklung  der  Bourgeoisie  fällt ;  wie  es  diese  endlich 
Schritt  für  Schritt  auf  ihrem  europäischen  weiteren  Ent- 
wicklungswege zur  Macht  und  Herrschaft  begleitet.  Sie 
sehen,  wie  streng  historisch  und  unantastbar,  wie  präzis 
meine  Behauptung  ist,  die  Bourgeoisie  habe  die  indirekten 
Steuern  zwar  nicht  erfunden,  aber  zu  einem  unerhör- 
ten System  entwickelt1). 


x)  Es  ist  merkwürdig,  wie  konsequent  hier  Lassalle  den  Um- 
stand übersieht,  daß  es  zunächst  nicht  die  Bourgeoisie,  sondern 
der  aufkommende  staatliche  Absolutismus  ist,  der  das  System 
der  indirekten  Steuern  in  die  Höhe  treibt.  Nun  fällt  das  Empor- 
kommen des  absoluten  Staates  freilich  überall  mit  dem  der 
Bourgeoisie  zusammen,  aber  keineswegs  bedeutet  das  von  An- 
fang an  die  Herrschaft  der  Bourgeoisie.  Diese  letztere  bleibt 

436 


Den  inneren  notwendigen  Grund  dieses  Zusammen- 
hanges —  ich  habe  ihn  gleichfalls  in  meinem  Vortrage  kurz, 
aber  in   seiner   ganzen   Tiefe   herausgestellt.    Indem  das 


fast  überall  noch  sehr  lange  politisch  zurückgesetzt,  und  doch 
blüht  die  indirekte  Steuer  auch  in  den  Staaten,  wo  die  Bour- 
geoisie am  längsten  auf  Mitregierung  im  Staat  warten  mußte, 
so  üppig,  wie  nur  irgendwo.  Gerade  das  letzte  der  oben  zi- 
tierten Beispiele  spricht  in  dieser  Hinsicht  aufs  deutlichste. 
Wenn  1682  im  Brandenburgischen  die  Stempeltaxe  eingeführt 
wurde,  so  hatte  die  dortige  „Bourgeoisie"  sicher  wenig  Ver- 
antwortung für  diese  Neuerung,  und  ebenso  später  für  indirekte 
Steuern,  welche  die  Nachfolger  des  großen  Kurfürsten,  die 
ersten  Könige  von  Preußen,  über  ihre  geliebten  Untertanen  ver- 
hängten. 

Allerdings  geniert  sich  die  Bourgeoisie,  sobald  sie  das  Heft 
in  die  Hand  bekommt  oder  nur  Gelegenheit  hat,  mitzusprechen, 
durchaus  nicht,  dem  Staat  bei  der  Auflegung  indirekter  Steuern 
Handlangerdienste  zu  leisten,  oder  ihn  zur  Auflegung  von 
immer  neuen  und  drückenderen  indirekten  Steuern  zu  zwingen, 
indem  sie  allen  anderen  Steuern  ihre  Zustimmung  verweigert, 
allerdings  wird  die  Bourgeoisie,  je  mehr  sie  Einfluß  auf  die 
Regierung  erhält,  und  je  mehr  der  Staat  ihr  Geschäftsträger 
wird,  seine  innere  und  noch  mehr  seine  äußere  Politik  ihren 
Interessen  anpaßt  und  selbst  Kriege  für  sie  führt,  immer  mehr 
Mitschuldige  und  schließlich  Hauptschuldige  bei  der  Brand- 
schatzung der  Volksmassen  für  den  Steuerfiskus  —  in  dieser 
Hinsicht  sagt  Lassalle  durchaus  nicht  zuviel.  Aber  über  alles 
das  darf  die  Tatsache  nicht  vergessen  werden,  daß  es  —  um 
ein  früher  viel  gesungenes  sozialistisches  Lied  zu  varrieren  — 
„nicht  das  Kapital  allein"  ist,  welches  das  Pflänzchen  der 
indirekten  Steuern  zum  „unerhörten  System"  entwickelt  hat. 
„Es  müssen  mehr  —  Beglücker  sein."  Der  Adel  leiht  seine 
Hand,  indem  er  die  Verpflichtungen,  die  ihm  in  der  Feudal- 
zeit oblagen,  dem  Staat  aufhalst,  aber  an  seinem  Privilegium 
der  Steuerfreiheit  festhält,  und  die  Fürsten,  indem  sie  die 
Ausgaben  für  ihren  immer  kostspieligeren  Hofstaat  direkt  oder 
indirekt  der  Staatskasse  auflegen,  ein  Heidengeld  für  rein  dyna- 

437 


Kapital  mehr  und  mehr  zur  herrschenden  Macht 
wird,  muß  es  sich,  so  gut  es  eben  geht,  auch  das  zu 
sichern  suchen,  was  alle  herrschenden  Stände  dem  Ele- 
ment, auf  welchem  ihre  Herrschaft  beruht,  beizulegen 
pflegen,   das   Privilegium   der   Steuerfreiheit. 

Dieser  Zusammenhang  braucht  in  den  Köpfen  der  Ka- 
pitalisten kein  bewußter  zu  sein;  er  ist  dies  sogar  nur 
in  den  allerseltensten  Fällen.  Aber  er  ist  nichts  desto- 
weniger  das  treibende,  produzierende  Agens  dieser  Er- 
scheinung. Es  gibt  keinen  Zufall  in  der  Geschichte,  und 
am  allerwenigsten  bei  so  großen  und  auffälligen,  Hand 
in  Hand  miteinander  sich  entwickelnden  weltbeherrschen- 
den Tatsachen. 

Einer  der  scharfsinnigsten  englischen  Ökonomen,  Sir 
James  Stuart,  der  noch  über  zehn  Jahre  vor  Adam  Smith 
im  Jahre  1760  schrieb,-  hat  bereits  einen  hellen  Blick  in 
diesen  Zusammenhang  des  Steuermodus  und  der  poli- 
tischen Herrschaft  geworfen.  ,,I  think  —  sagt  der  eng- 
lische Baronet  in  seinem  höchst  verdienstvollen  Werk : 
„An  inquiry  into  the  principles  of  political  economy", 
Bd.  II,  p.  119  —  I  have  observed  one  remarkable  diffe- 
rence  in  the  point  of  view  in  levying  taxes  in  countries 
where  these  two  forms  of  government  are  established. 
Under  the  pure  monarchy,  the  Prince  seems  jealous,  as 
it  were,  of  growing  wealth  and  therefore  imposes  taxes 
upon  people  who  are  growing  richer.  Under  the  limited 


stischen  Zwecken  dienende  Kriege  ausgeben,  die,  gleich  den 
Kriegen,  die  um  handelspolitischer  Interessen  wegen  geführt 
werden,  stets  vom  Volk  bezahlt  werden  müssen,  und  indem  sie 
selbst  in  Frieden  immer  größere  Truppenmassen  auf  Kosten 
des  Volkes  unterhalten  usw.  usw.  Die  Fürsten  aber  waren  auf 
lange  hinaus  —  in  Preußen  bis  ins  neunzehnte  Jahrhundert 
hinein  —  „der  Staat."  D.  H. 

438 


government  they  are  calculated  chlefly  to  affect  those 
vvho  are  growing  poorer." 

„Ich  glaube  einen  bemerkenswerten  Unterschied  wahr- 
genommen zu  haben  in  dem  Gesichtspunkt  bei  der  Be- 
steuerung in  Ländern,  in  welchen  diese  beiden  Regierungs- 
formen —  nämlich  die  absolute  und  die  konstitutionelle 

—  eingeführt  sind.  Unter  der  reinen  (absoluten)  Mo- 
narchie scheint  der  Fürst  eifersüchtig  auf  den  wachsen- 
den Reichtum  und  legt  daher  die  Steuern  auf  diejenigen, 
welche  reich  werden.  Unter  der  konstitutionellen  Mo- 
narchie sind  sie  darauf  berechnet,  hauptsächlich  diejeni- 
gen zu  treffen,  welche  arm  werden." 

Die  unsichtbaren  diamantenen  Fäden  jenes  inneren  Zu- 
sammenhanges klar  zu  legen,  welcher  die  welthistorischen 
Tatsachen  miteinander  verbindet,  das  gerade  nennen  wir 
Philosophie,  nennen  wir  Wissenschaft,  nicht  die 
Aufschüttung  von  Material  und  prangender  bibliographi- 
scher Belesenheit.  Sie  finden  in  meinem  angeklagten  Vor- 
trage so  wenig  äußeres  Material  wie  möglich  angegeben. 
Mit  diesen  Zusammenhängen  gerade  beschäftigte  er 
sich,  während  das  Material  als  solches  stillschweigend 
auf  seinem  Grunde  lag.  Er  war  deshalb  gerade  nur  von 
einer  um  so  tieferen  Wissenschaftlichkeit,  denn  nicht 
in  einem  Vortrage,  sondern  unter  ihm  soll  bergetief, 
in  „purpurner  Finsternis"  die  Masse  des  positiven  Mate- 
rials  ruhen,    dessen   Gedankenextrakt   er   zu   geben  hat. 

Und  diesen  Vortrag  hat  der  Staatsanwalt  den  uner- 
hörten Mut  gehabt,  als  ein  Gewebe  von  Unwahrheiten 
und  Sophismen  darzustellen !  Das  hat  mich  gezwungen 
um  Ihret-  wie  um  meinetwillen,  Ihnen  mindestens  einen  Teil 

—  und  einen  wie  geringen !  —  jenes  Materials,  auf  dem 
er  beruht,  aufzuschütten  und  nicht  an  mich,  nur  an  den 
Staatsanwalt  können  Sie  sich  halten  wegen  der  großen 

430 


Zeitbeschwer,  die  Ihnen  trotz  meiner  Selbstbeschränkung 
dadurch  entstehen  mußte.  Aber  Sie  haben  jetzt  gesehen, 
daß  jedes  meiner  Worte  dreimal  gepanzert  ist  in  Wissen- 
schaft und  in  Wahrheit! 

Genug  also  mit  den  wissenschaftlichen  Zitationen ! 

Und  dennoch,  meine  Herren,  muß  ich  Ihnen  noch 
eine  Autorität  zitieren,  die  Ihnen  ganz  dasselbe  über 
die  indirekten  Steuern  sagen  wird,  was  ich  gesagt  habe, 
aber  es  soll  keine  wissenschaftliche  Autorität  mehr 
sein.  — 

Welche  Autorität  also  meinen  Sie  wohl,  meine  Her- 
ren, werde  ich  Ihnen,  um  meinen  Exkurs  über  die  in- 
direkten Steuern  abzuschließen,  jetzt  zitieren  ? 

Nun,  niemand  anders  als  den  König !  Niemand  anders 
als  die  Staatsregierung!  Niemand  anders  als  das 
wahrhaftig  nicht  als  revolutionär  bekannte  Ministerium 
Manteuffel! 

Unter  dem  21.  September  1849  überreicht  das  Staats- 
ministerium den  Kammern  eine  Allerhöchste  Königliche 
Botschaft,  durch  welche  denselben  ein  Gesetzentwurf  zur 
Einführung  einer  Einkommen-  und  Klassensteuer  —  ein 
Gesetzentwurf,  welcher,  wie  Sie  bald  hören  werden,  nicht 
zur  Annahme  gelangte,   —  unterbreitet  wird. 

Dieser  Gesetzentwurf,  in  welchem  einerseits  die  Ab- 
schaffung der  Mahl-  und  Schlachtsteuer,  andererseits  da- 
für die  Einführung  einer  Klassen-  und  einer  dreiprozen- 
tigen  Einkommensteuer  proponiert  wird,  wird  von  dem 
Staatsministerium  mit  Motiven  begleitet,  welche  wörtlich 
enthalten,  was  ich  Ihnen  heute  und  in  jenem  Vortrage  ge- 
sagt habe.  Sie  finden  dieselben  unter  Nr.  171  und  172 
der  amtlichen  Drucksachen  der  Zweiten  Kammer,  Bd.  II, 
Jahrgang  1849,  und  ich  werde  mir  erlauben,  nur  einige 
Stellen  aus  ihnen  vorzulesen. 

440 


„Die  sozialen  Verhältnisse  der  Gegenwart"  —  sagt  das 
Staatsministerium  im  Eingange  dieser  Motive,  nachdem 
es  hervorgehoben,  daß  der  Gesetzentwurf  nicht  eine  Ver- 
mehrung der  Staatseinnahmen  bezwecke,  sondern  von  dem 
„kaum  einer  näheren  Rechtfertigung  bedürfenden"  Grund- 
gedanken ausgehe,  eine  gerechtere  Verteilung  der  Steuer- 
last herbeizuführen  —  „die  sozialen  Verhältnisse  der 
Gegenwart  bedürfen  einer  Berücksichtigung  dahin,  daß 
die  ärmeren  Klassen  des  Volkes  von  denjenigen 
Staatsabgaben,  welche  nach  ihrer  Höhe  und  nach  der 
Art  ihrer  Veranlagung  eine  unverhältnismäßige  Be- 
lastung herbeiführen,  befreit,  beziehungsweise  darin 
erleichtert  werden,  der  dadurch  entstehende  Ausfall 
in  den  Staatseinnahmen  aber  auf  diejenigen  übertragen 
werde,  welche  im  Verhältnis  des  ihnenausdenStaats- 
einrichtungen  erwachsenden  Nutzens,  und  nach 
Verhältnis  ihrer  Steuerkraft  bisher  bei  Verteilung  der 
Staatslasten  nicht  entsprechend  berücksich- 
tigt worden  sind." 

„Dem  ganzen  Gebäude  des  Finanzsystems  endlich  muß 
eine  Grundlage  gegeben  werden,  welche  geeignet  ist,  das 
Vertrauen  des  Volkes  in  die  Gerechtigkeit  und  Unpartei- 
lichkeit der   Steuerverteilung   zu  erwecken." 

Die  Staatsregierung  weist  dann  darauf  hin,  daß  sie 
schon  1847  dem  Vereinigten  Landtage  —  aber  auch 
damals  ohne  Erfolg  —  das  Gesetz  einer  drei-  und  resp. 
zweiprozentigen  Einkommensteuer,  um  andere  Abgaben 
aufheben  zu  können,  vorgeschlagen  habe. 

Die  Regierung  bevorwortet  nun  (p.  3),  daß  sie  mit 
höchster  Mäßigung  und  Vorsicht  verfahren  wolle,  daß 
sie  deshalb  nicht  damit  umgehe,  die  direkte  Einkommen- 
steuer „als  ein  sofort  und  unbeschränkt  anwendbares 
Ersatzmittel  für  alle,  durch  Aufhebung  anderer  Abgaben 

441 


eintretenden  Ausfälle  in  den  Staatseinnahmen  ansehen  zu 
wollen".  Sie  erklärt,  daß  sie  „nicht  mehr  als  durchaus 
nötig"  an  den  Grundlagen  des  bestehenden  Steuersystems 
rütteln  und  deshalb  auch  nicht  auf  den  Gedanken  eingehen 
wolle,  „die  Aufhebung  einer  Reihe  bestehender  Steuern 
im  Gesamtbetrage  von  ca.  30  Millionen  Taler  und  deren 
Ersatz  durch  eine  allgemeine  Einkommensteuer"  zu  ver- 
langen. 

Nur  die  Mahl-  und  Schlachtsteuer  solle  von  den  in- 
direkten Steuern  einstweilen  aufgehoben  und  durch  eine 
direkte  Einkommensteuer  ersetzt  werden. 

„Mag  der  Gesetzesvorschlag  in  dieser  Beschränkung 
—  sagt  die  königliche  Staatsregierung  wörtlich  —  hinter 
den  Erwartungen  derjenigen  zurückbleiben,  welche  in  einer 
radikalen  Umgestaltung  des  ganzen  bestehenden  Finanz- 
systems allein  das  Heil  auf  diesem  Gebiete  des  Staats- 
lehens finden  zu  können  glauben,  so  wird  ihm  wenigstens 
die  Anerkennung  nicht  versagt  werden  dürfen,  daß  er 
einen  Fortschritt  zum  Besseren  im  Steuerwesen  enthalte, 
namentlich  mit  Rücksicht  auf  die  sozialen  Verhältnisse 
eine  richtigere  Verteilung  der  Staatslasten  als 
bis  jetzt  stattfand,  zu  erreichen  sich  bemühe,  zu- 
gleich aber  einen  Maßstab  schaffe,  nach  welchem  in  Zu- 
kunft die  politischen  Rechte  der  Staatsbürger,  gegenüber 
dem  Staate  und  der  Gemeinde  in  einer  der  Gerechtigkeit 
und  den  Interessen  des  Ganzen  entsprechenden  Weise 
geordnet  werden  können." 

Nach  und  nach  werde  sich  hoffentlich  die  Möglichkeit 
ergeben,  durch  eine  erweiterte  Anwendung  der  direkten 
Steuer  —  ich  zitiere  wörtlich  —  „mit  der  Ermäßigung 
und  Aufhebung  noch  mehrerer  und  zwar  solcher  Abgaben 
vorzuschreiten,  welche  den  Anforderungen  an  eine 
gleichmäßige    gerechte    Verteilung   der   öffent- 

442 


liehen  Lasten  unter  möglichster  Erleichterung  der  ärmeren 
Volksklassen  für  weniger  entsprechend  gehalten  wer- 
den müssen.'* 

Die  Staatsregierung  begründet  nun,  warum  vor  allen 
Dingen  die  Mahl-  und  Schlachtsteuer  durch  eine  direkte 
Steuer  zu  ersetzen  sei,  und  ich  nehme  Ihre  besondere 
Aufmerksamkeit  für  die  jetzt  folgenden  Sätze  in  An- 
spruch. — 

„Es  ist  hierbei  hauptsächlich  hervorzuheben  —  heißt 
es  in  den  Motiven  der  königlichen  Botschaft  p.  8  — 
wie  sehr  durch  die  Mahl^  und  Schlachtsteuer  in  ihrer 
jetzigen  Gestalt,  insbesondere  durch  die  erstere,  der  ge- 
meine Mann  gegen  den  Wo hlhabenden  über- 
bürdet wird."  —  Überbürdet  wird,  meine  Herren! 
Die  königliche  Botschaft  sagt  es,  wie  ich  es  sage.  „Schon 
in  der  mehrerwähnten  Denkschrift  —  nämlich  der  von 
1847,  heißt  es  weiter  —  ist  dieser  Punkt  besonders 
geltend  gemacht.  Es  sei  hier  gestattet,  des  Beispiels  wegen 
hervorzuheben,  wie  hoch  sich  diese  Überlastung  der 
ärmeren  Bevölkerung  —  Überlastung  der  ärmeren 
Bevölkerung !  die  königliche  Botschaft  sagt,  wie  ich  es 
sage!  —  in  Berlin  gestaltet." 

Die  Staatsregierung  zeigt  nun,  daß  im  Durchschnitt 
eine  Berliner  Arbeiterfamilie  von  Mann,  Frau  und  drei 
Kindern  1100  Pfund  oder  10  Zentner  Roggen  im  Jahre 
verzehre,  wovon  die  Mahlsteuer  2  Taler  15  Sgr.  betrage. 

„Die  ärmere  Bevölkerung  —  fährt  die  Staatsregierung 
fort  —  verzehrt  hier  von  Fleischspeisen  vorzugsweise 
Schweinefleisch.  Werden  auf  eine  Arbeiterfamilie  nur 
6  Pfund  wöchentlich  gerechnet,  was,  wenn  sie  nicht  zu 
den  ganz  heruntergekommenen  gehört,  gewiß  nicht  zu  hoch 
gegriffen  ist,  so  ergibt  sich  daraus  ein  Betrag  von  312 

443 


Pfund  jährlich,  also  eine  Quantität,  von  welcher  min- 
destens   4  Taler    7  Sgr, 

an  Steuer  entrichtet  werden  müssen, 

was  zusammen  mit  den  obigen  .     .     2      ,,      15     ,, 
für  Brot,  im  ganzen  die  Summe  von    6  Taler  22  Sgr. 
beträgt,  welche  eine  solche  Familie 

jetzt  an  Steuern  entrichten  muß, 

während  sie  nach  Einführung  der 

Klassensteuer  (einschließlich  eines 

Kommunalzuschlages   von   50  °/o) 

höchstens     ....     ;     ...     1  15     ,, 

also 5  Ta'er    7  Sgr. 

weniger  als  jetzt  zu  entrichten  haben  würde.  Um  wie 
viel  härter  —  härter,  meine  Herren  —  gestaltet 
sich  aber  das  Verhältnis  in  der  Wirklichkeit;  um  wie 
viel  drückender  —  drückender,  meine  Herren  — 
wenn  in  Betracht  gezogen  wird,  daß  der  wohlhabende 
Mann  zu  dieser  Last  nicht  in  einem  höheren,  seiner  Wohl- 
habenheit entsprechenden  Maße  beiträgt ;  unter  Umstän- 
den vielmehr  in  der  Tat  viel  weniger  leisten  darf, 
als  der  Arme." 

Viel  weniger  leisten  darf,  als  der  Arme!  —  Die 
königliche  Botschaft  sagt  es,  wie  ich  es  sage! 

„Mag  dagegen  auch  angeführt  werden  —  fährt  die 
Botschaft  fort  —  daß  die  indirekte  Steuer  in  kleinen 
Raten  und  auf  unmerkliche  Weise  entrichtet  werde,  immer 
bleibt  die  Tatsache  bestehen,  daß  dem  kleinen  Mann  ein 
Teil  seines  sauer  verdienten  Einkommens,  welches  er  bei 
einer  richtigen  Verteilung  der  Staatslasten  auf  die  Ver- 
besserung seines  wirtschaftlichen  Zustandes  verwenden 
könnte  und  wofür  ihm  keineswegs,  wie  ebenfalls  ent- 
gegengestellt worden,  ein  genügender  Ersatz  dadurch  ge- 

444 


währt  werden  kann,  daß  sich  der  PreisderArbeit  usw. 
einigermaßen  den  Preisen  der  notwendigsten  Lebensbe- 
dürfnisse entsprechend  reguliert,  durch  das  jetzige 
Steuersystem  entzogen  wird." 

Also  auch  dies  Argument  des  Staatsanwalts,  daß  die 
arbeitende  Klasse  durch  den  Arbeitslohn  für  die  durch 
die  indirekte  Steuer  hervorgebrachte  Preissteigerung  ent- 
schädigt wird,  wird  durch  die  königliche  Staatsregierung 
ausdrücklich  als  unwahr  bezeichnet  und  widerlegt. 
„Keineswegs",  sagen  die  Motive  der  königlichen  Bot- 
schaft, sei  dies  der  Fall.  Sie  können  sich  darüber  nicht 
wundern,  meine  Herren,  daß  die  königliche  Staatsregie- 
rung hierin  so  sehr  mit  dem  Staatsanwalt  auseinandergeht 
und  Dinge  sagt,  die  nach  ihm  nichts  als  Sophismen  und 
Unwahrheiten  sind.  Sie  pflegt,  ehe  sie  über  solche  Mate- 
rien spricht,  andere  Sachkenner  zu  Rate  zu  ziehen  als 
den  Staatsanwalt. 

Die  königliche  Staatsregierung  schließt  ihre  Ausfüh- 
rungen hierüber  mit  den  Worten  (p.  11)  :  „Der  hierdurch 
herbeigeführte  Zustand  ist  mit  den  Grundsätzen  eines 
geregelten  Staatshaushalts  und  einer  der  Gerechtig- 
keit entsprechenden  Steuergesetzgebung  auf 
die  Dauer  unverträglich,  und  würde,  selbst  wenn 
nicht  weitgehende  Steuerreformen  durch  andere 
Gründe  geboten  würden,  die  Aufsuchung  eines  Ersatz- 
mittels für  die  gedachten  Steuern  notwendig  machen." 

Ebenso  gibt  die  Botschaft  (p.  12)  zu,  daß  die  Ge- 
werbesteuer, welche  nach  dem  Budget  eine  direkte  Steuer 
sein  soll  —  ich  zitiere  wörtlich  —  „der  Absicht  des 
Gesetzes  nur  sehr  unvollkommen  entsprochen,  vielmehr 
überwiegend  die  Wirkung  einer  indirekten  Steuer  nach 
sich  gezogen,  indem  alle  diejenigen  Gewerbetreibenden, 
welche   ein  nur   einigermaßen  sicheres   Geschäft  führen, 

445 


sich  auch  in  der  Lage  befinden,  die  ihnen  nach  Maßgabe 
ihres  Gewerbebetriebes  auferlegte  Steuer  durch  Preis- 
erhöhung von  den  Käufern  ihrer  Waren  oder  von  denen, 
für  welche  sie  Arbeit  leisten,  ganz  oder  doch  größten- 
teils wieder  einzuziehen,  so  daß  sie  schließlich  selbst  von 
den  Steuern  gar  nicht  betroffen  werden." 

Ebenso  erklärt  die  Staatsregierung  p.  13  der  Motive, 
daß  ,,auch  hinsichts  der  Grundsteuer  ein  dem  eben  in 
betreff  der  Gewerbesteuer  geschilderten  ganz  ähnliches 
Verhältnis"  stattfand.  Ebenso  weiß  die  Staatsregierung 
sehr  genau,  daß  sogar  bei  der  direkten  Steuer  —  und 
der  Staatsanwalt  wollte  dies  nicht  einmal  von  der  in- 
direkten gelten  lassen  —  die  unteren  Klassen  wegen 
ihrer  großen  Zahl  unendlich  mehr  beitragen,  als  die  wohl- 
habenden Klassen,  und  sie  belegt  dies  damit  (p.  14), 
daß,  wie  sie  nachweist,  4891777  Steuerpflichtige  im 
Lande  wären,  von  welchen  bei  der  damaligen  Klassen- 
steuer, den  beiden  ersten  Hauptklassen  nur  86  632  Steuer- 
pflichtige mit  einem  Steuerertrage  von  1661509  Taler 
angehörten,  während  die  beiden  untersten  Hauptklassen 
4  805  1 45  Steuerpflichtige  mit  einem  Beitrag  von  6118781 
Taler  umfaßten. 

Und  ebenso  weiß  die  königliche  Staatsregierung  natür- 
lich sehr  gut,  daß  dies  Verhältnis  in  einem  noch  weit 
höheren  Grade  bei  den  indirekten  Steuern  statt- 
finde. Denn  sie  fährt  unmittelbar  hierauf  wörtlich  also 
fort:  ,,Es  hegt  aber  eben  dieses  Umstandes  wegen 
die  Anordnung  einer  durchgreifenden,  die  untersten  Volks- 
klassen mit  umfassenden  direkten  Steuer  für  Stadt  und 
Land  im  eigensten  Interesse  dieser  Volksklassen,  indem 
es  dadurch  möglich  wird,  die  Erhebung  allgemeiner  Ver- 
brauchssteuern in  den  größeren  Städten,  welche,  wie  oben 
ausgeführt,    die   ersteren   viel   härter   treffen    — 

446 


viel  härter  treffen,  meine  Herren ;  also  noch  weit  mehr 
von  ihnen  erheben,  als  die  direkten  Steuern  —  entbehr- 
lich zu  machen,  während  andererseits  der  Umstand,  daß 
jetzt  allen  Volksklassen  durch  die  Verfassung  dem  Staate 
gegenüber  unmittelbare  Rechte  eingeräumt  sind,  auch  deren 
Verpflichtung,  zu  den  Staatslasten  nach  Maßgabe  ihrer 
Kräfte  beizutragen,  noch  mehr  als  bisher  zu  begründen 
imstande  sein  dürfte." 

Ja,  sogar  das  gesteht  die  Staatsregierung  ein,  daß  die 
direkte  Einkommensteuer,  um  gerecht  zu  sein,  eigentlich 
eine  progressive  Steuer  sein  müsse,  wovon  sie  jedoch 
Abstand  nehmen  wolle. 

Sie  sehen  also  jetzt,  meine  Herren,  handgreiflich,  wie 
die  Sache  steht.  Alles,  was  ich  Ihnen  gesagt  habe,  Sie 
finden  es  in  den  Motiven  der  königlichen  Botschaft  wieder. 
Die  Männer  der  Wissenschaft  haben  sich  so  sehr  die 
Hälse  abgeschrien  die  Jahrhunderte  hindurch,  daß  es  end- 
lich auch  bis  zu  den  Ohren  der  Staatsregierung  gedrungen 
ist.  Nur  ein  Staatsanwalt  und  ein  Gerichtshof  haben 
sich  unberührt  erhalten  von  dem  allgemeinen  Geräusch, 
die  Ohren  mit  Wachs  verstopft  wie  Odysseus  vor  dem 
Gesang  der  Sirenen,  und  deshalb  soll  ich  ins  Gefängnis 
gehen  ?  Wie  unbillig  !  — 

Fragen  Sie  mich  nun :  welches  war  das  Schicksal  dieses 
vom  Ministerium  Manteuffel  vorgeschlagenen  Ge- 
setzentwurfes ? 

Infandum  regina  jubes  etc.!1)  Schon  in  der  Kom- 
mission der  zweiten  Kammer  wird  nur  mit  Mühe  und  Not 


1)  Diese  Worte  sind  der  Äneide  des  Virgil  entnommen  und 
bilden  den  Anfang  eines  Verses,  der  in  wörtlicher  Übertragung 
lautet :  „0  Königin,  du  heischest,  daß  ich  den  ungeheuren 
Schmerz  von  neuem  (in  mir)  erwecke  —  infandum,  regina, 
jubes  renovare  dolorem."  D.  H. 

447 


die  Majorität  von  10  gegen  8  Stimmen  für  den  Gesetzes- 
vorschlag erlangt.  Umsonst  ruft  im  Plenum  der  Finanz- 
ministeraus (p.  2323  des  stenographischen  Protokolls,  Ses- 
sion 1849/50)  :  „Die  Regierung  Sr.  Majestät  des  Königs 
hat  es  seit  Jahren  für  eine  unabweisbare  Forde- 
rung der  Zeit  erachtet",  diese  Reform  vorzunehmen. 
Ein  Abgeordneter  von  Berlin  entgegnet,  worüber  sich  der 
Regierungskommissar  Bitter  sehr  bitter  beschwert,  (p.  2333 
des  stenographischen  Protokolls),  der  Regierungsvorlage 
sogar,  daß  sie  „lediglich  auf  einer  hohlen  Theorie 
beruhe",  genau  so,  wie  mir  der  Staatsanwalt  sagt,  mein 
Vortrag  beruhe  darin  auf  Sophismen  und  Unwahrheiten. 

Endlich  wird,  wie  man  in  England  sagen  würde,  vom 
ministeriellen  Einpeitscher  mit  knapper  Not  eine  äußerst 
schwache  Majorität,  eine  Majorität  von  nur  32  Stimmen 
zustande  gebracht. 

Die  höheren  Stände  erregen  aus  allen  Kräften  gegen 
das  Gesetz  die  öffentliche  Meinung,  worin  sie,  denen 
alle  Mittel  zu  Gebote  stehen,  öffentliche  Meinung  zu 
machen,  natürlich  leichtes  Spiel  haben,  und  als  der  Ge- 
setzentwurf in  die  erste  Kammer  kommt  —  fällt  er  und 
wird  verworfen ! 

Dieser  Gesetzentwurf,  trotz  der  Richtigkeit  und  Klar- 
heit seiner  Motive,  so  furchtsam,  zitternd  und  schonend  in 
seinem  dispositiven  Teil,  daß  ich  ihn  nie  unterschrieben 
hätte,  dieser  Gesetzentwurf,  der  übrigens  auch,  wie  die 
königliche  Staatsregierung  selbst  erklärte,  nur  der  erste 
vorläufige  Schritt  auf  der  neuen  Bahn  sein  sollte,  er 
wird  von  der  ersten  Kammer  verworfen !  Es  wird  gleich 
beim  ersten  Schritt  die  neue  Bahn  gründlich  verrie- 
gelt! Ihm  entgegen  votiert  die  erste  Kammer  einen  an- 
deren Gesetzentwurf,  welcher  noch  jenen,  so  mehr  als 
gemäßigten  Gesetzesvorschlag  gerade  in  den  wichtigsten 

448 


und  prinzipiellsten  Punkten  in  sein  Gegenteil  umändert. 
Die  Mahl-  und  Schlachtsteuer  wird  beibehalten,  an 
Stelle  des  reinen  Prozentsatzes  der  Einkommensteuer  wer- 
den weite  Stufen  gesetzt,  für  ein  sehr  großes  Einkommen 
wird  ein  Maximum  eingeführt,  so  daß  ein  noch  größeres 
Einkommen  unbesteuert  bleiben   soll  usw. 

Doch  lassen  wir  dem  Ministerium  Manteuffel  das 
Wort! 

In  der  ersten  Kammer  unterlegen,  in  der  zweiten  bei 
einer  mit  allen  Mitteln  des  Regierungseinflusses  aufge- 
brachten Majorität  von  nur  32  Stimmen  fast  so  gut  wie 
unterlegen,  von  der  „öffentlichen  Meinung"  gehetzt,  tritt 
das  Ministerium  Manteuffel  am  2.  Januar  1851  mit  einer 
neuen  königlichen  Botschaft  vor  die  Kammern,  in  wel- 
cher es  seinen  eigenen  Gesetzentwurf  aufgibt  und  das 
von  der  ersten  Kammer  ausgearbeitete  Gesetz  adoptiert. 

„Zwar",  ruft  das  Ministerium  Manteuffel  mit  einem 
tiefen  Seufzer  in  den  Motiven  zu  dieser  neuen  Botschaft 
(Kamrnerdrucksachen,  Session  1850/51,  l.Bd.  Nr.  26, 
p.  22)  aus  —  ich  zitiere  wörtlich :  „muß  die  Regierung 
auch  heute  noch  bei  der  Ansicht  beharren,  daß  durch 
Annahme  ihres  ursprünglichen  Vorschlages,  nach  welchem 
eine  nach  gleichen  Grundsätzen  veranlagte,  alle  Klassen 
der  Steuerpflichtigen  umfassende,  direkte  Staatssteuer  an 
die  Stelle  der  jetzt  bestehenden  verschiedenen  Steuer- 
formen treten  solle,  dem  hervorgetretenen  und  allseitig 
erkannten  Bedürfnis  nach  einer  Steuerreform  gründlicher 
und  in  einer  dem  inzwischen  geschaffenen  Staatsorganis- 
mus  entsprechenden  Weise  abgeholfen  sein  würde."  Aber 
das  Ministerium  gesteht,  daß  es  den  Widerstand,  den 
ihm  Kammer  und  öffentliche  Meinung  entgegen- 
setze, nicht  zu  brechen  vermöge ! 

„Es  durfte  hierbei  nicht  unbeachtet  bleiben  —  sagen 

29   Lassalle.   Ges.   Schriften,   Band  H.  449 


die  Motive  zu  dieser  neuen  königlichen  Botschaft  p.  22 
—  daß  der  Beschluß  der  zweiten  Kammer,  durch  wel- 
chen die  Annahme  der  Regierungsvorlage  erfolgte,  nur 
mit  einer  verhältnismäßigen  geringen  Majorität  (von  32 
Stimmen)  gefaßt  ist ;  daß  sogleich  nach  diesem  Beschluß 
und  bis  zu  den  Verhandlungen  der  ersten  Kammer  über 
denselben  Gegenstand  die  Kundgebungen  gegen  das 
beabsichtigte,  seiner  Realisierung  schon  näher  gerückte 
Steuersystem  aus  allen  Teilen  des  Landes  ent- 
schiedener und  zahlreicher  als  je,  seit  dem  ersten 
diesfälligen  Projekt  der  Regierung  im  Jahre  1847  her- 
vorgetreten sind  und  daß  der  Beschluß  der  ersten  Kammer 
daher  gewissermaßen  nur  der  öffentlichen  Stim- 
mung hierüber,  wie  sie  sehr  bestimmt  zutage 
gelegt   war,    Rechnung   getragen   hat." 

Und  die  Staatsregierung  erklärt  infolge  dessen  p.  23 
wörtlich :  „Sie  darf  nach  den  hervorgetretenen  Anzeichen 
sich  doch  der  Hoffnung  nicht  hingeben,  für  ihr  Projekt 
die  öffentliche  Meinung,  auf  deren  Unter- 
stützung sie  bei  dessen  Ausführung  rechnen 
mußte,  schon  jetzt  hinlänglich  vorbereitet  zu 
finden."  ■ 

Und  mit  diesem  Seufzer  nimmt  das  Ministerium  Man- 
teuffel  Abschied  von  seinem  eigenen  Gesetzesvorschlage, 
den  der  ersten  Kammer  adoptierend,  welcher  unser  jetzi- 
ges  Steuergesetz   bildet,  und  also  ist  dies  entstanden! 

Wenn  jener  Gesetzvorschlag  und  seine  Motive  dem 
Ministerium  Manteuffel  zur  Ehre  gereichen,  so  trifft  da- 
gegen das  Ministerium  Manteuffel  der  schwere  Vorwurf, 
daß  es  in  dieser  Frage  nicht  durchzugreifen  wußte 
gegen  den  Widerstand  der  ersten  Kammer  und  der  öf- 
fentlichen Meinung,  die,  heutzutage  ein  Monopol  der 
Besitzenden,  in  jeder  Frage  des  Interesses  den  unteren 

450 


Klassen  immer  ungünstig  sein  wird.  Warum  wußte  das 
Ministerium  Manteuffel  die  öffentliche  Meinung  hintenan 
zu  setzen,  wenn  es  sich  darum  handelte,  den  Belagerungs- 
zustand zu  proklamieren  oder  die  Geschworenengerichte 
für  Preß-  und  politische  Vergehen  aufzuheben  oder  sonst 
die  öffentlichen  Freiheiten  zu  konfiszieren  ?  *) 

Sie  sehen,  meine  Herren,  es  ist  immer  noch  so,  wie 
Ihnen  der  im  Eingang  zitierte  Bois-Guillebert  vor  fast 
200  Jahren  gesagt  hat :  Die  Stimmen  der  Reichen  in 
Steuersachen  und  ihre  Beschwerden  sind  lauter,  geräusch- 
voller als  die  der  Armen  und  machen  daher  mehr  Ein- 
druck als  diese. 

Aber  die  Tatsache  kann  man  freilich  dem  Ministerium 
Manteuffel  nicht  bestreiten,   die  es  in   dem  Satze  aus- 


x)  Auch  dieses  Beispiel  beweist  kaum  das,  was  Lassalle 
nach  seiner  ursprünglich  aufgestellten  These  beweisen  will. 
Wer  bildete  im  November  1849  die  erste  und  zweite  Kammer 
in  Preußen?  Die  Mehrheit  bestand  in  beiden  Kammern  aus 
Vertretern  der  Bureaukratie  .und  der  feudal-reaktionären  Par- 
tei, Elemente,  zu  denen  auch  ein  Teil  der  Bourgeoisie  zählte, 
die  aber  nicht  als  die  Bourgeoisie  bezeichnet  werden  können. 
Wenn  das  Ministerium  also  diesem  Parlament  gegenüber  mit 
seiner  Steuerreform  nicht  (durchdrang,  so  beweist  das  höchstens, 
daß  es  —  selbst  wenn  man  dem  Begriff  Bourgeoisie  die  engste 
Deutung  gibt,  ihn  nur  auf  die  Finanzkönige  beschränkt,  die 
allerdings  oft  genug  mit  den  Feudalen  gehen  —  ebensowenig 
wie  die  Bourgeoisie  die  Feudalen  und  die  Bureaukratie  be- 
wegen konnte,  von  den  indirekten  Steuern  abzugehen,  daß  die- 
selben ebensogut  von  diesen  wie  von  jener  aufrechterhalten 
wurden.  In  diesem  Sinne  ist  es  richtig,  wenn  Lassalle  oben 
vorher  sagt,  daß  die  „höheren  Stände"  in  Preußen  die  öffent- 
liche Meinung  gegen  das  Gesetz  erregten.  Aber,  wie  gesagt, 
die  „höheren  Stände"  im  Preußen  von  1849  und  die  Bourgeoisie 
sind  so  wenig  ein  und  dasselbe,  wie  das  Ganze  und  der  Teil 
ein  und  dasselbe  sind.  D.  H. 

39*  451 


spricht :  Es  könne  sich  der  Hoffnung  nicht  hingeben,  die 
öffentliche  Meinung  schon  jetzt  hinreichend  vorbereitet 
zu  finden. 

Ich  suche  dieser  Tatsache  abzuhelfen,  welche  die  könig- 
liche Staatsregierung  mit  einem  so  tiefen  Seufzer  kon- 
statiert, ich  suche  diese  öffentliche  Meinung  vorzubereiten, 
welche  die  Staatsregierung  für  die  Möglichkeit  der  von 
ihr  als  im  Interesse  der  Gerechtigkeit  für  „unab- 
weisbar" erklärten  Maßregel  bedauernd  vermißt  —  und 
die  Staatsanwaltschaft,  mit  ehernem  Stiefel  in  meinen 
Vortrag  einbrechend,  beschuldigt  dies  Tun,  zu  Haß  und 
Verachtung  anzureizen  und  qualifiziert  es  als  ein  Gemisch 
von  Unwahrheiten  und  Sophismen ! 

Ich  verlasse  jetzt  das  Gebiet  der  indirekten  Steuern ; 
ich  verlasse  die  Ausführungen,  durch  welche  ich  das 
Verbrechen  verübt  haben  soll,  und  gehe  zu  dem  über, 
was  in  den  Augen  des  ersten  Richters  das  innere  Ver- 
brechen meines  Vortrags  bildet:  die  Gesamttendenz 
desselben. 

Diese  Gesamttendenz  besteht  in  der  historischen  Ent- 
wicklung, daß,  wie  im  Mittelalter  der  Grundbesitz,  in 
der  neueren  Zeit  das  Kapital  das  herrschende  Prinzip 
der  Gesellschaft  gewesen,  so  mit  dem  Jahre  1848  eine 
dritte  und  neue  Weltperiode  eingetreten  sei,  welche  be- 
stimmt sei,  die  von  mir  entwickelte  sittliche  Idee  des 
Arbeiterstandes,  das  Prinzip  der  Arbeit  zum  herrschenden 
Prinzip   der   Gesellschaft   zu   erheben. 

Zwar  kann  sich  das  Urteil  erster  Instanz  dem  Aner- 
kenntnis nicht  entziehen,  daß  dies  eine  rein  wissenschaft- 
liche Entwicklung  der  Geschichte,  wie  es  sich  ausdrückt, 
„vom  subjektiven  Standpunkt  des  Angeklagten  aus  auf- 
gefaßt" sei. 

Aber  indem  mich  das  Urteil  mit  diesen  Worten  selbst 

452 


freispricht,  kann  es  sich  doch  wieder  nicht  enthalten,  mich 
später  gerade  deshalb  zu  verurteilen,  weil  ich  die 
gegenwärtige  .Weltgeschichtsperiode  als  eine  solche  dar- 
stelle, die  berufen  sei,  das  Prinzip  des  Arbeiterstandes 
zum  herrschenden  Prinzip  zu  gestalten,  den  Arbeiter- 
stand, zu  dem  ich  ausdrücklich  in  meinem  Vortrag  alle 
ohne  Ausnahme  zähle,  die  sich  in  irgend  einer  Weise 
der  Gesellschaft  nützlich  machen,  also  ebenso  Sie,  wie 
mich,  zum  herrschenden  Stande  der  Gesellschaft  zu  er- 
heben. 

Ich  habe  Ihnen  in  dieser  Hinsicht  die  entsetzlichen 
Widersprüche  mit  sich  selbst,  in  welche  das  Urteil  erster 
Instanz  verfällt,  hinreichend  in  meiner  Appellationsrecht- 
fertigung dargelegt  und  will  das  hier  weder  weiter  aus- 
führen noch  wiederholen. 

Ich  habe  Ihnen  daselbst  gezeigt,  wie  ich  nichts  als 
eine  streng  objektive  Entwicklung  dessen  gegeben  habe, 
was  sich  nach  notwendigen  geschichtlichen  Gesetzen,  wenn 
auch  sehr  langsam  und  in  einem  Zeitraum  von  Jahrhun- 
derten von  selbst  vollbringt. 

Ich  habe  Ihnen  dargelegt,  wie  mein  ganzes  Tun  kein 
anderes  ist  als  das  rein  wissenschaftliche :  wie  der  Natur- 
forscher aus  einem  Embryo  die  künftige  Gestaltung  dieses 
Organismus  vorausbestimmt,  so  aus  dem  Embryo  der  ge- 
genwärtigen Weltperiode,  wie  man  füglich  die  verflos- 
senen 15  Jahre  derselben  nennen  könnte,  die  künftige 
Gestaltung  zu  erkennen  und  nachzuweisen,  zu  welcher 
sie  sich  naturgesetzlich  von  selbst  entwickeln  muß. 

Ich  habe  Ihnen  gezeigt,  wie  keine  Aufforderung 
an  die  arbeitenden  Klassen,  außer  der,  sich  zu  bilden, 
in  meinem  Vortrag  enthalten  ist,  wie  sogar  jede  solche 
subjektive  Aufforderung  durch  den  Inhalt  dieser  objek- 
tiven Geschichtsanschauung  selbst  notwendig  ausgeschlos- 

453 


sen  und  zum  voraus  als  unwirksam  und  töricht  charak- 
terisiert ist1). 

Ich  habe  Ihnen  endlich  bewiesen,  wie  —  horribile 
dictu!  —  der  erste  Richter,  um  eine  Aufforderung  in 
meinem  Vortrage  zu  finden,  meine  Worte  —  ver- 
ändert, und  demselben  Worte,  die  ich  nicht  gesprochen 
habe,  hinzufügt  und  hinzutut! 

Dies  alles  will  ich  hier  nicht  weiter  wiederholen. 

Nur  einen  einzigen  Beweis  will  ich  hinzufügen  — 
aber  einen  Beweis  von  erdrückendem  Gewicht! 

Gleichsam  intuitiv  habe  ich  in  meiner  ersten  Vertei- 
digungsrede ausgerufen :  Hätte  ich  meinen  Vortrag  etwa  in 
der  Singakademie  gehalten,  vor  der  sogenannten  Elite 
der  guten  Gesellschaft,  niemals  wäre  er  angeklagt  worden ! 

In  der  Tat !  Bei  dem  gewaltigen  Aufsehen,  das  meine 
Verurteilung  machte,  wurde  kurz  nachher  und  infolge  der- 
selben ein  Vortrag  zu  meiner  Kenntnis  gebracht,  welcher 
meiner  Aufmerksamkeit  entgangen  war.  Ein  Vortrag,  ge- 
halten in  der  Singakademie  ungefähr  gleichzeitig  mit 
meinem  angeklagten  Vortrag,  am  15.  Februar  1862,  und 
später  in  einem  besonderen  Abdruck  veröffentlicht,  den 
ich  Ihnen  vorlege.  Ein  Vortrag,  gehalten  von  niemand 
anders  als  von  dem  Königl.  Preußischen  Geheimen  Re- 
gierungsrat Dr.  Engel,  dem  gegenwärtigen  Direktor  des 
staatlichen  statistischen  Bureaus,  dem  anerkannt  ersten 
Statistiker  Deutschlands.   Der  Vortrag  führt  den  Titel: 


*)  Wie  schon  'in  früheren  Noten  dargelegt  wurde,  tut  Las- 
salle, indem  er  dem  „Arbeiterprogramm"  diese  Deutung  gibt, 
sich  selber  bitter  unrecht.  Eine  solche  Folgerung  hat  er  dort 
aus  seiner  Geschichtsbetrachtung  nicht  gezogen,  und  sie  könnte 
auch  nur  durch  mißbräuchliche  Auslegung  des  Wortes  „objek- 
tiv" aus  ihr  .gezogen  werden.  D.  H. 

454 


„Die  Volkszählungen,  ihre  Stellung  zur  Wissenschaft  und 
ihre  Aufgabe  in  der  Geschichte". 

In  diesem  Vortrage  sagt  der  Geheime  Rat  Engel,  was 
folgt.  Ich  zitiere  wörtlich,  p.  5 :  „Der  dritte  Stand  hat 
sich  emanzipiert.  Eine  neue  Aristokratie  des  Geldes  und 
des  Geistes  entsteht.  Die  Gelehrten,  Beamten  und  Kapi- 
talisten werden  als  Bourgeoisie  die  herrschende  Macht. 
Indes,  nachdem  die  geistige  vom  großen  Kapital  unter- 
stützte Arbeit  ihr  Recht  erstritten,  ringt  auch  die  physi- 
sche, im  großen  und  ganzen  kapitallose  Arbeit  um  An- 
erkennung und  Gleichberechtigung.  Die  arbeitenden 
Klassen  sind  unter  der  Allgewalt  des  vom  Dampfe  ge- 
tragenen Industrialismus  bereits  zu  einem  eigenen,  zum 
vierten  Stande,  zu  einer  gesellschaftlichen 
Macht  herangewachsen,  die  naturgemäß  ebenfalls 
nach  der  Alleinherrschaft  im  Staate  strebt, 
wie  dies  der  erste,  der  zweite,  der  dritteStand, 
so  lange  sie  es  konnten,  getan." 

Und  ebenso  wieder  p.  6 :  „Wieviel  nun  auch  mit  dem 
Siege  der  Freiheit  des  AbsatzesfürdieProduktion, 
das  ist  die  Erzeugung  der  Reichtümer,  errungen 
sei,  so  ist  doch  der  Kampf  des  vierten  Standes 
damit  nicht  abgeschlossen1).  Für  ihn  handelt  es 


*)  Avis  für  Herrn  Schulze-Delitzsch.  (Es  sei  hier  noch 
einmal  daran  erinnert,  /daß  diese  Rede  bereits  nach  Eröffnung 
der  Agitation  für  den  Allgemeinen  Deutschen  Arbeiter- Verein 
geschrieben  wurde.  Beiläufig  kann  man  heute,  wo  die  damaligen 
Kämpfe  der  Geschichte  angehören,  in  diesen  Noten  Lassalles 
nur  ein  Beispiel  dafür  erblicken,  wie  sehr  bei  ihnen  in  der 
Hitze  des  Gefechtes  die  Ausgangspunkte  des  Streites  sich  ver- 
schoben. Stellen,  wie  die  aus  der  Engeischen  Schrift  zitierten, 
finden  sich  fast  wörtlich  ebenso  in  der  1858  erschienenen 
Schulzeschen  Schrift  „Die  arbeitenden  Klassen  und  das  Asso- 

455 


sich  nicht  so  sehr  um  die  Erzeugung,  um  die  absolute 
Masse  des  angesammelten  Reichtums,  als  um  die  Ver- 
teilung desselben,  d.  h.  um  das  Verhältnis  dieses  Reich- 
tums zur  Zahl  derer,  die  daran  partizipieren  können  und 
sollen.  Bei  einer  politisch  und  wirtschaftlich  fal- 
schen Leitung  der  Produktion  ist  die  Gefahr  krösus- 
artiger Bereicherung  einiger  wenigen  gegen- 
über der  Verarmung  der  Massen  nicht  ganz 
ausgeschlossen1)  und  natürlich  wird  davon  der  vierte 
Stand  bei  seiner  fortschreitenden  Atomisie- 
rungam  stärkstenbetroffen2).  Dieser  Atomisierung 
Einhalt  zu  tun,  die  Elemente  der  in  unaufhaltsamer  Auf- 
lösung begriffenen  alten  zwecklos  gewordenen  Verbände 
wieder  zu  sammeln  und  aufs  neue  in  zeitgemäße  Formen 
zu  binden,  das  ist  eine  der  größten  Aufgaben  der  Zeit. 
Einer  dieselbe  begreifenden  staatswirtschaftlichen  Ein- 
sicht ist  es,  wenn  für  jetzt  auch  nur  erst  exemplifi- 
katorisch  gelungen,  neben  dem  Probleme  der  ratio- 
nellsten und  größten  Produktion  auch  das  der  alle  Inter- 
essen befriedigendsten  Verteilung  zu  lösen.  In  der  all- 
gemeinen Lösung  besteht  der  Sieg,  die  Emanzipation 
desviertenStandes3).  Das  mächtige  Werkzeug  dieses 
Sieges  ist  die  soziale  Selbsthilfe,  ja  nicht  zu  verwechseln 
mit  irgend  einer  Ausgeburt  des  Sozialismus  und  Kom- 
munismus, welche  nicht  eine  gesunde  wirtschaftliche  Ver- 


ziationswesen  in  Deutschland",  wie  ja  auch  Engel  selbst  sich 
mehr  den  Schulzeschen  als  den  Lassalleschen  Vorschlägen 
zuneigte.  D.  H.) 

*)  Avis  für  Herrn  Schulze-Delitzsch. 

2)  Immer  Avis  für  Herrn  Schulze-Delitzsch. 

3)  Man  vergleiche  mein  genau  auf  denselben  Gedanken  be- 
ruhendes „Offenes  Antwortschreiben  »an  das  Central-Comite 
der  Arbeiter  zu  Leipzig." 

456 


teilung,  sondern  eine  krankhafte  oder  gewaltsame,  rein- 
weg physische   Teilung  anstrebten. 

Sie  haben  es  gehört,  meine  Herren !  D  a  s ,  was  ich  in 
ausführlicher,  historischer  Entwicklung  als  die  neueste 
Phase  des  sich  stufenweise  entfaltenden  historischen  Pro- 
zesses nachweise,  das,  was  eben  die  verbrecherische  Ge- 
samttendenz meines  Vortrages  bilden  soll,  der  Geheime  Rat 
Engel  spricht  es  mit  derselben  Bestimmtheit  in  der  schärf- 
sten Weise  aus.  „Die  arbeitenden  Klassen  —  sagt  er  — 
sind  bereits  zu  einem  eigenen,  zum  vierten  Stande,  zu 
einer  gesellschaftlichen  Macht  herangewachsen,  die  na- 
turgemäß nach  der  Alleinherrschaft  im  Staate 
strebt,  wie  dies  der  erste,  der  zweite,  der  dritte 
Stand,  so  lange  sie  konnten,  getan." 

Ja,  wollte  man  sich  an  den  bloßen  Wortausdruck 
halten,  so  ginge  der  Geheime  Rat  Engel  sogar  noch  viel 
weiter  als  ich.  Denn  er  spricht  ausdrücklich  von  einer 
Alleinherrschaft,  nach  welcher  die  arbeitenden 
Klassen  naturgemäß  streben  müssen,  während' 
ich  —  und  anders  meint  es  freilich  auch  der  Geheime  Rat 
Engel  nicht,  wie  der  Gesamtsinn  der  angeführten  Sätze 
deutlich  zeigt  —  ausdrücklich  nur  von  der  Herrschaft 
der  Idee  des  Arbeiterstandes  spreche  oder  respektive 
den  Arbeiterstand  in  sofern  zum  herrschenden  Elemente 
berufen  darstelle,  als  er  uns  alle,  alle,  die  sich  der 
Gesellschaft  in  irgend  einer  Weise  nützlich  machen,  um- 
faßt ;  in  sofern  als  er,  wie  ich  ausdrücklich  definiere, 
das  gesamte  Menschengeschlecht  umfaßt  und 
keinen  Keim  eines  neuen  Unterschiedes  mehr  in  sich 
enthält. 

Jedenfalls  also  sagen  wir,  ich  und  der  Geheime  Rat 
Engel,  ganz  dasselbe,  genau  dasselbe. 

Welche  Übereinstimmung,  meine  Herren! 

457 


Zur  selben  Zeit  schreiben  wir  in  unserem  Studier- 
zimmer, einer  von  dem  andern  nicht  wissend,  öffentliche 
Vorträge,  in  welchen  wir  dieselben  Dinge  mit  den- 
selben Worten  sagen! 

Dieselben  Wissenschaften  haben  uns  dieselbe 
Erkenntnis  gegeben! 

Warum  also,  frage  ich,  steht  der  Geheime  Rat  Engel 
nicht  hier  an  meiner  Seite,  auf  dieser  Anklagebank,  als 
mein  Komplize,  desselben  Verbrechens  beschuldigt  ?  Wo 
ist  die  Rechtsgleichheit  hingeflohen,  meine  Herren? 

Der  Geheime  Rat  Engel  sagt  es  —  und  er  sitzt, 
wie  ihm  gebührt,  in  allen  staatlichen  Ehren! 

Ich  sage  es  —  und  die  wütend  gewordene  Themis 
wirft  mir  die  Wagschale  ins  Gesicht  und  schlägt  nach 
mir!  — 

Und  weiter,  meine  Herren !  Jener  vom  Geheimen  Rat 
Engel  in  der  Singakademie  gehaltene  Vortrag  ist  später 
in  der  von  ihm  seit  1862  redigierten  offiziellen  Zeit- 
schrift des  statistischen  Bureaus  veröffentlicht  worden. 
Diese  Zeitschrift  wird  vom  Staate  publiziert  und  ver- 
breitet, aus  Staatsmitteln,  aus  den  Steuern  der  Bürger 
werden  ihre  Kosten  bestritten.  Es  ist  also  geradezu  eine 
Staats  doktrin,  die  ich  verkünde,  eine  Doktrin,  die 
der  Staat  auf  seine  Kosten  und  mit  seinem  Ansehen  ver- 
breitet —  und  ich  stehe  auf  der  Anklagebank  und  bin 
verurteilt ! 

Und  noch  mehr,  meine  Herren ! 

Als  mir  nach  meiner  Verurteilung  jener  Vortrag  des 
Geheimen  Rats  Engel  zu  Gesichte  kam,  übersandte  ich  dem- 
selben, obgleich  ich  nicht  die  Ehre  hatte,  ihn  zu  kennen, 
meine  verurteilte  Broschüre  mit  einigen  scherzenden  Be- 
merkungen über  den  so  verschiedenen  Erfolg,  mit  welchem 
wir  dieselbe  Theorie  entwickelt. 

458 


Geheime  Rat  Engel  antwortet  mir  auf  diese  Zusendung 
mit  einem  Brief,  den  ich,  da  ich  es  mit  seiner  ausdrück- 
lichen Autorisation  darf,  mir  erlauben  muß,  Ihnen 
mitzuteilen : 

Berlin,  14.  Febr.  1863. 

Geehrter  Herr ! 

„In  ergebenster  Erwiderung  Ihrer  gestrigen  Zuschrift 
spreche  ich  zuvörderst  meinen  Dank  für  die  gleichzeitige 
freundliche  Übersendung  Ihrer  neuesten  Broschüren  aus. 
Der  Vortrag  über  den  Zusammenhang  der  gegenwärtigen 
Geschichtsperiode  mit  der  Idee  des  Arbeiterstandes  war 
mir  schon  im  vorigen  Sommer  bekannt  geworden  und 
schon  damals  gereichte  mir  es  zum  Vergnügen  und  zur 
Genugtuung,  für  meine  philosophischen  und  historischen 
Anschauungen  in  Ihnen  einen  der  hochbegabtesten  Ge- 
währsmänner gefunden  zu  haben.  Dasselbe  Vergnügen 
empfand  ich,  als  ich  in  Arnolds  geistvollem  Buche  über 
das  Eigentum  einem  ähnlichen  Ideengang  begegnete.  Es 
zeigt  sich  bei  den  ökonomischen  Wahrheiten 
dasselbe,  was  bei  den  Erfindungen  alltäglich  bemerk- 
bar ist:  sie  sind  durch  die  Zeit  gereifte  Früchte 
eines  Baumes,  den  man  nur  zu  schütteln 
braucht. 

„Ihren  Ausspruch,  daß  der  Richter  über  fach  wissen- 
schaftliche Werke  selbst  im  Besitz  der  Fachwissenschaft 
sein  sollte,  über  die  zu  richten  er  berufen  ist,  möchte  ich 
mir  erlauben,  dahin  zu  interpretieren,  daß  in  allen,  einen 
fachwissenschaftlichen  Ursprung  habenden  Prozessen  der 
Schwerpunkt  ebenso  in  das  Gutachten  der  Sachverstän- 
digen gelegt  werden  sollte,  wie  dies  der  Fall  ist,  wenn 
es  sich  um  den  Rechtsspruch  in  medizinischen,  technischen, 
kommerziellen  Angelegenheiten  handelt  etc." 

459 


Ich  erlaube  mir,  meine  Herren,  Ihnen  diesen  Brief 
zu  den  Akten  zu  reichen. 

Haben  Sie  je  einen  grelleren,  einen  schreienderen 
Widerspruch  erlebt,  meine  Herren  ? 

Während  mir  die  Staatsbeamten,  welche  vom  Staate 
als  die  Chefs  gerade  derjenigen  Branchen  der  Wissen- 
schaft angestellt  sind,  um  welche  es  sich  hier  handelt, 
ihren  Dank  und  ihre  Genugtuung  für  die  von  mir  ver- 
öffentlichten Resultate  aussprechen,  während  sie  dieselben 
als  ökonomische  Wahrheiten  bezeichnen,  welche  durch 
die  Zeit  gereifte  Früchte  des  Baumes  der  Erkenntnis 
seien,  werde  ich  von  den  Beamten  der  gerichtlichen  Reihe 
um   derselben    Resultate   willen   verfolgt   und   verurteilt! 

Gestehen  Sie  also,  meine  Herren,  was  schon  durch 
jenen  Vortrag  des  Geheimen  Rats  Engel  evident  ist :  es  ist 
hier  nicht  verurteilt  worden,  —  wozu  allein  der  Straf- 
richter ein  Recht  hat  —  das,  was  gesagt  worden  ist, 
der  Inhalt.  Sondern  es  wurde  verurteilt  die  Person, 
die  es  gesagt  hat,  und  der  Ort,  wo  es  gesagt 
wurde! ! 

Es  wurde  verurteilt,  weil  ich  es  gesagt  habe  und 
weil  es   vor  Arbeitern   gesagt  worden  ist! 

Ist  das  Gerechtigkeit,  meine  Herren,  oder  welches 
äußerste  nicht  zu  benennende  Gegenteil  der- 
selben? 

Die  Gerechtigkeit  soll  geübt  werden  ohn*  An- 
sehung der  Person,  und  was  den  Ort  betrifft,  so  darf 
der  Richter  nach  §  100  des  Strafgesetzbuches  nur  darauf 
sehen,  ob  er  ein  öffentlicher  ist. 

Ein  öffentlicher  Ort  ist  die  Singakademie  wie  die 
Arbeitervereine. 

Was  an  dem  einen  öffentlichen  Orte  nicht  strafbar 
ist,  darf  es  nicht  an  dem  andern  sein. 

460 


Der  Richter,  welcher,  was  an  einem  öffentlichen 
Ort  überhaupt,  in  einer  öffentlichen  Versammlung  der 
Bourgeoisie  nicht  strafbar  wäre,  für  strafbar  erklärt 
in  einer  öffentlichen  Versammlung  von  Arbeitern  — 
begeht  eine  Machtüberschreitung  ohnegleichen» 
schafft  ein  neues  Verbot,  welches  das  Strafgesetz 
nicht  kennt,   übt  Klassenunterdrückung! 

Der  erste  Richter  hat  sich  sogar  selbst  dem  Einge- 
ständnis nicht  entziehen  können,  daß  er  den  Vortrag  eben 
deshalb  verurteile,  weil  er  vor  Arbeitern  gehalten 
worden  sei.  Das  Urteil  leitet  die  Strafbarkeit  meines 
Vortrages  ab  —  ich  zitiere  wörtlich  —  „namentlich  aus 
der  Art  und  Weise,  wie  der  Angeklagte  die  gezogenen 
Resultate  seiner  Reflexionen  zusammenstellt,  formuliert 
und  einem  Publikum  vorträgt,  welches  nicht  auf 
der  Höhe  der  Bildung  steht,  das  mehr  Wissen- 
schaftliche in  seinem  Vortrage  zu  fassen." 

Also  weil  die  Arbeiter  angeblich  ungebildet  seien, 
deshalb  sei  mein  Vortrag  ein  Verbrechen. 

Eine  brennende  historische  Erinnerung  aus  unserer 
vaterländischen  Geschichte  fällt  mir  aufs  Herz.  Im  Jahre 
1811  am  9.  Mai  reichten  die  Rittergutsbesitzer  (Stände) 
des  Lebusschen,  Storkowschen  und  Beeskowschen  Kreises 
eine  Vorstellung  beim  König  ein,  in  welcher  sie  gegen 
die  revolutionären  Maßregeln  Hardenbergs  Einsprache 
erhoben,  sich  gleichfalls  darauf  beziehend,  daß  die  unteren 
Stände  die  ungebildeten  seien.  Der  Staatskanzler 
Hardenberg,  welchem  der  König  diese  Eingabe  übergibt, 
macht  zu  dieser  Stelle  den  Rand  vermerk :  „Ihr  wollt  von 
Ungebildeten  reden?  Wer  sind  die  Ungebildeten? 
Könnte  man  die  Rittergutsbesitzer,  welche  die  Anstifter 
dieser   Vorstellungen   waren,   nicht  vor  allen   andern 

461 


dazu  zählen?  Das  Ganze  ist  Rodomontade"1)  (Prah- 
lerei). —  So  Hardenberg! 

Was  mich  betrifft,  so  habe  ich  dem  ersten  Richter 
zwei  Antworten  zu  geben,  eine  Antwort  in  facto  und  eine 
in  jure.  —  Zuerst  meine  Antwort  in  facto.  Der  erste 
Richter  irrt  gewaltig,  wenn  er  glaubt,  daß  die  Arbeiter 
als  die  Ungebildeten  weniger  fähig  seien,  die  Lehren 
der  Wissenschaft  in  sich  aufzunehmen,  als  das  ,,auf  der 
Höhe  der  Bildung  stehende"  Publikum  der  Singakademie. 
Handelt  es  sich  um  die  gesellige  Bildung  des  eleganten 
Salons  —  ei,  so  ist  allerdings  ein  enormer  Unterschied 
zwischen  Bourgeoisie  und  Arbeiterstand.  Handelt  es  sich 
aber  um  die  Lehren  der  Wissenschaft,  so  stehen  die 
Arbeiter  denselben  durchaus  nicht  ferner,  als  die  ge- 
bildete Bourgeoisie  im  allgemeinen,  stehen  ihnen  eher 
bei  weitem  näher.  Denn  schlechtundhalbwissen 
entfernt  weit  mehr  von  den  Lehren  der  Wissenschaft  und 
der  Fähigkeit,  sie  aufzunehmen,  als  gar  nichtwissen. 

Freilich  sind  die  Arbeiter  noch  nicht  in  dem  Sinne 
gebildet,  daß  sie  die  Resultate  der  Wissenschaft  bereits 
besäßen.  Sehen  wir  doch  einen  Teil  derselben  sogar 
noch  die  Nichts-als-Freihändler  umjubeln,  wenn  sie  ihnen 
Dinge  vortragen,  von  welchen  sich  alle,  die  wahrhaft  die 
Wissenschaft  der  Nationalökonomie  verstehen,  verwun- 
dert fragen :  Ist  das  reine  Unwissenheit,  oder  treiben  diese 
Herren  Spott  und  Hohn  mit  diesen  armen  Leuten  ? 

Schließt  das  aber  die  Fähigkeit  der  Arbeiter  aus, 
auch  die  wahren  Lehren  der  Wissenschaft  zu  begreifen, 
sobald  sie  erst  an  sie  gebracht  werden  ? 


*)  S.  die  meuere  und  neueste  Preußische  Geschichte,  mit 
Benutzung  vieler  bisher  ungedruckter  Quellen  usw.  von  Dr. 
Fr.  Förster.  Bd.  II  p.  523. 

462 


Ist  das  nicht  vielmehr  gerade  ein  Grund  mehr,  ihnen 
dieselben  vorzutragen  und  sie  mit  ihren  Resultaten  zu 
durchdringen  ?  Blicken  Sie  auf  England !  Nichts  ist  dort 
gewöhnlicher,  als  daß  selbst  Minister  in  die  Arbeiter- 
versammlungen gehen  und  ihnen  Vorträge  über  die  schwie- 
rigsten Themata  halten.  Am  1.  November  1854  hält  Pal- 
merston  den  Tagelöhnern  von  Hampshire  einen  Vortrag 
gegen  das  Dogma  der  Erbsünde.  Am  6.  November  1856 
hält  derselbe  Arbeitern  in  Manchester  einen  Vortrag  über 
die  doppelte  Natur  des  Menschen,  die  intellektuelle  und 
moralische  und  über  den  Charakter  unserer  Zeit.  Im  Jahre 
1854  hält  Lord  John  Rüssel  den  Arbeitern  einen  Vortrag 
über  die  Hindernisse,  welche  dem  Fortschritt  der  Zivili- 
sation entgegenstehen. 

Und  gerade  was  das  Verhältnis  der  direkten  und  in- 
direkten Steuern  betrifft,  wo  wäre  es  mehr  am  Ort,  die 
Lehren  hierüber,  die  gerade  das  Aufreizende  meines  Vor- 
trages bilden  sollen,  zu  verkünden,  als  eben  im  Arbeiter- 
stande ? 

Wollen  Sie  den  Hauptgrund  wissen,  der  von  den  An- 
hängern der  Routine  zugunsten  der  indirekten  Steuer  gel- 
tend gemacht  wird  ?  Er  besteht  darin,  daß,  wie  verderb- 
lich auch  die  indirekte  Steuer  sei,  doch  die  Einziehung 
eines  gleichen  Betrages  durch  die  direkte  Steuer  gerade 
wegen  des  Widerwillens,  auf  welchen  eine  solche  Maß- 
regel im  niederen  Volke  stoßen  würde,  unmöglich  sei. 
Das  Volk  hasse  den  Steuerdiener  und  werde  niemals  ein- 
willigen, eine  solche  Summe  durch  die  direkte  Steuer, 
also  mit  dem  Bewußtsein,  d  a  ß  es  steuere,  aufzubringen ; 
während  es  bei  der  indirekten  Steuer  dieses  Bewußtsein 
nicht  habe  und  sich  einbilde,  dem  Krämer  für  den  Preis 
der  Ware  zu  zahlen,  was  es  in  Wahrheit  dem  Staate 
entrichte. 

463 


John  Stuart  Mill  nennt  diesen  Grund  einen  kindischen 
und  auf  Täuschung  beruhenden  Grund.  Aber  er  kann  die 
relative  Wahrheit  desselben  nicht  leugnen,  und  keiner  von 
uns  wird  es  können. 

Das  angebliche  oder  wirkliche  Vorurteil  in  den  unteren 
Klassen  des  Volkes  ist  also,  wie  die  Verteidiger  der  in- 
direkten Steuer  behaupten,  der  mächtigste  Grund,  welcher 
der  Umwandlung  dieses  unfühlbaren  Steuerns  in  das  di- 
rekte und  fühlbare   Steuern  entgegensteht. 

Wo  also  wäre  es  mehr  der  Ort,  die  Natur  der  in- 
direkten Steuer  zu  enthüllen,  ihre  Verderblichkeit  für 
das  Volk  bloßzulegen,  den  ungerechten  Druck,  den  sie  auf 
dieses  übt,  nachzuweisen,  als  im  Arbeiterstande,  dessen 
im  allgemeinen  nicht  mit  Unrecht  vorausgesetzter  Wider- 
wille gerade  als  der  Grund  angeführt  wird,  welcher  diese 
Reform  unmöglich  mache  ?  Es  ist  dies  ein  im  höchsten 
Grade  heilsames,  im  höchsten  Grade  staatsmännisches, 
ein  wahrhaft  notwendiges  Tun,  das  durchaus  vorausgehen 
muß,  um  eine  Reform  in  dieser  Hinsicht  erst  möglich  zu 
machen ! 

Von  alledem  hat  der  erste  Richter  keine  Ahnung  ge- 
habt! 

Im  Jahre  1856  saß  in  Brüssel  ein  internationaler  Wohl- 
tätigkeitskongreß (congres  international  de  bienfaisance) 
von  Nationalökonomen  aller  Nationen.  Deutschland,  Frank- 
reich, England  waren  daselbst  vertreten.  Die  Verhand- 
lungen dieses  Kongresses  sind  im  Jahre  1857  in  Brüssel 
in  2  Bänden  publiziert  worden. 

Unter  den  Prinzipien  und  Maßregeln,  die  von  diesem 
Kongresse  beschlossen  worden,  lautet  der  erste  Beschluß 
sofort,  wie  folgt  (I.  p.  484)  :  Le  congres  recommande 
l'adoption    des    principes    et    des    mesures    qui    suivent; 

464 


1.  Liberte  du  commerce  des  denrees  et  generalement  de 
tous  les  articles  de  premiere  necessite. 

„Der  Kongreß  empfiehlt  die  Annahme  der  folgenden 
Grundsätze  und  Maßregeln : 

1.  Freiheit  des  Handels  mit  Lebensmitteln  und  im 
allgemeinen  mit  allen  Artikeln  des  unmittelbaren  Bedürf- 
nisses." 

Insoweit  würde  dieser  Beschluß  nur  in  die  Reihe  der 
Autoritäten  hineinfallen,  welche  dartun,  wie  nachteilig  die 
indirekten  Steuern  sind,  unter  welchen  diese  Zölle  auf 
Gegenstände  des  Bedürfnisses  eine  so  bedeutende  Rolle 
spielen,  und  ich  habe  Ihnen  gesagt,  daß  ich  die  Liste 
der  Zeugnisse  hierfür  nicht  weiter  vermehren  will.  Aber 
die  neunte  Maßregel,  die  daselbst  von  dem  Kongresse 
beschlossen  wird,  lautet :  Propagation  des  doctrines  d  eco- 
nomic politique  propres  ä  dissiper  les  prejuges  et  ä  demon- 
trer  la  necessite  de  la  liberte  du  commerce  des  grains  et 
des  denrees  en  general,  publications  familieres  destinees 
ä  eclairer  les  populations  etc. 

„Verbreitung  der  Lehren  der  Nationalökonomie,  die 
geeignet  sind,  die  Vorurteile  zu  beseitigen  und  die  Not- 
wendigkeit der  Freiheit  des  Handels  mit  Getreide  und 
Lebensbedürfnissen  im  allgemeinen  aufzuzeigen,  vertrau- 
liche1) Publikationen,  bestimmt  die  Bevölkerung  aufzu- 
klären.' 

Aber  jener  Kongreß  von  Gelehrten  aller  Nationen 
hatte  seine  Rechnung  ohne  die  preußische  Staatsanwalt- 
schaft gemacht. 

Ich  verbreite  solche  Doktrinen,  ich  schreite  zu  solchen 
vertraulichen  Publikationen  an  die  Bevölkerung,  wie  sie 
der   internationale    Wohltätigkeitskongreß   beschließt    — 


x)  Wohl  besser  zu  übersetzen  mit , .leicht  verständliche".  D.  H. 

30   Lassaile.   Ges.   Schriften.   Band  II.  465 


und  ich  werde  verfolgt  und  verurteilt,  weil  ich  diese 
Lehren  den  Arbeitern  vorgetragen  habe ! 

Meine  Antwort  in  jure  wird  womöglich  noch  eindring- 
licher sein. 

Ich  habe  bereits  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  der 
§100  des  Strafgesetzbuches  nur  das  Kriterium  des  öf- 
fentlichen Ortes  kennt  und  somit  nicht  gestattet, 
was  überhaupt  an  einem  öffentlichen  Orte  zu  sagen  er- 
laubt ist,  an  einem  anderen  für  unerlaubt  zu  erklären. 

Ebenso  sagt  der  Artikel  4  der  Verfassung,  alle  Preußen 
sind  gleich.  Sie  müssen  also  auch  gleich  sein  vor  den 
Motiven  des  Strafrichters,  gleich  vor  den  Lehren  der 
Wissenschaft,  die  man  an  sie  bringen  darf.  Es  gibt  bei 
uns  keine  Kastenunterscheidungen,  nach  welchen  es  ver- 
boten wäre,  in  der  einen  Kaste  Erkenntnisse  zu  ver- 
breiten, die  in  der  anderen  frei  kursieren  dürfen ! 

Wie  ?  Der  Artikel  20  der  Verfassung  sagt :  „Die 
Wissenschaft  und  ihre  Lehre  ist  frei"  — -  und  Sie  woll- 
ten den  Arbeiterstand  von  ihr  ausschließen  ? 

Aber  zu  noch  viel  ernsthafteren  Erwägungen  gibt  das 
Urteil  Anlaß,  über  das  ich  mich  beschwere.  Es  bildet, 
wie  ich  selbst  kurz  ausführen  werde,  einen  schweren  Ver- 
stoß gegen  unser  gesamtes  öffentliches  Recht,  einen  Ver- 
stoß, der,  wenn  heute  die  energische  Konsequenz  früherer 
Zeiten  herrschte,  nicht  ohne  die  ernsthaftesten  Folgen 
bleiben  würde. 

Wenn  früher,  im  absoluten  Staat,  der  Grund  geltend 
gemacht  worden  wäre,  ein  Vortrag  sei  deshalb  strafbar, 
weil  er  vor  den  Arbeitern  als  den  Ungebildeten 
gehalten  worden  sei,  nun,  so  wäre  dies  zwar  auch  da- 
mals durch  und  durch  un juristisch  gewesen,  aber 
es  war  mindestens  begreiflich.  Damals  herrschte  die 
Devise:   Alles  für  das  Volk,  nichts  durch  das  Volk. 

466 


Die  unteren  Klassen  hatten  keinerlei  Anteil  an  der  ge- 
setzgebenden Gewalt  und  keinen  Einfluß  auf  dieselbe. 
Unter  solchen  Umständen  war  begreiflich,  wenn  man  eine 
Verbreitung  jener  wissenschaftlichen  Lehren  in  den  un- 
teren Ständen  nur  als  eine  unnütze  Aufregung  auf- 
gefaßt hätte. 

Aber  wie  steht  der  Fall  heute  im  konstitutionellen 
Staat  ?  Diese  Ungebildeten  —  der  erste  Richter 
mag  sagen,  was  er  will  —  sind  ein  Faktor  der  gesetz- 
gebenden Gewalt,  beschließen  durch  die  von  ihnen  ge- 
wählten Vertreter  die  Gesetze,  und  mit  aus  ihren  Händen 
also  empfängt  der  Richter  das  Gesetz,  das  er  anzuwen- 
den hat. 

Man  mag  das  gut  oder  übel  finden  —  gleichviel,  es 
ist  so ! 

Sie  stehen  nicht  auf  der  „Höhe  der  Bildung",  sagt 
der  erste  Richter.  Aber  sie  beschließen  durch  ihre  Wahlen 
über  alle  Gesetzgebungsmaterien,  erwidere  ich  ihm. 

Sollen  diese  Ungebildeten,  da  sie  nun  einmal  indirekte 
Gesetzgeber  sind,  nicht  cum  cognitione  causae1)  ihr  Wahl- 
und  Gesetzgebungsrecht  ausüben  ?  Will  sie  der  erste  Rich- 
ter zwingen,  blind  in  die  Wahlurne  zu  greifen,  ohne 
zu  wissen,  was  und  worüber  sie  entscheiden  ? 

Ist  also  unterrichtet  zu  werden  in  allen  wichtigen  Ge- 
setzgebungsmaterien nicht  das  absolute  Recht  dieser 
Ungebildeten,  wurzelnd  in  dem  gesamten  öffentlichen 
Recht  des  Landes  und  mit  ihm  zusammenfallend  ? 

Könnte  mir  gewehrt  werden,  eine  friedliche  und  legale 
Agitation  für  die  Abschaffung  der  indirekten  Steuern  zu 
eröffnen  und  diesen  Ungebildeten  ans  Herz  zu  legen, 
daß  sie  nur  solche  Leute  zu  Wahlmännern  und  Abge- 


*)  Mit  Kenntnis  des  Sachverhalts.  D.  H. 

30-  467 


ordneten  wählen,  welche  über  die  indirekten  Steuern  oder 
über  das  allgemeine  Wahlrecht  denken  wie  ich  ? 

Dürfen  diese  ungebildeten  gesetzgeberischen  Klassen 
verhindert  werden,  sich  von  diesen  Materien  zu  unter- 
richten, um  diesen  gesetzgeberischen  Gebrauch  von  ihrem 
Wahlrecht  zu  machen  ?  Erinnern  Sie  sich  noch  jenes 
Seufzers  des  Ministeriums  Manteuffel,  daß  die  öffent- 
liche Meinung  für  diese  unabweisbare  Reform,  für  diese 
vom  Staat  seit  1847  als  unabweisbar  erkannte  Reform 
noch  nicht  hinlänglich  vorbereitet  sei  ?  Erinnern  Sie  sich, 
wie  die  königliche  Botschaft  selbst  konstatiert,  sie  könne 
nichts  tun,  ehe  eine  solche  öffentliche  Meinung 
erzeugt  sei  ?  Wo  soll  sie  erzeugt  werden  ?  Bei  den 
höheren  Ständen  der  Gesellschaft,  die  selbst  der  könig- 
lichen Botschaft  gegenüber  taub  blieben  ?  Oder  bei  den 
unteren  Ständen,  deren  eigenes  dringendes  Interesse  hier 
im  Spiel  ist,  welche  aufgeopfert  werden  jener  öffentlichen 
Meinung,  und  die  in  ihren  Versammlungen  und  ihrem 
Wahlrecht  legale  Mittel  haben,  eine  andere  öffentliche 
Meinung  herbeizuführen  ? 

Das  alles  hat  der  erste  Richter  in  seinem  Motiv  von 
dem  nicht  auf  „der  Höhe  der  Bildung  stehenden"  Publi- 
kum einfach  übersehen.  Er  ist  einfach  mit  seinem  Be- 
wußtsein in  die  Zeit  des  Absolutismus  zurückgefallen, 
wo  das  ungebildete  Volk,  die  misera  plebs  contribuens1), 
durch  solche  Belehrung  über  die  Natur  der  Steuerein- 
richtungen oder  anderer  Gesetze,  auf  die  sie  einzuwirken 
kein  gesetzliches  Mittel  hatte,  allerdings  nur  unnütz  auf- 
geregt werden  konnte. 

Daß  ein  Richter  in  seinem  Bewußtsein  in  den  Ab- 
solutismus zurückfällt,  unter  dem  er  groß  geworden  und 


*)  Die  niedere  steuerzahlende  Masse.  D.  H. 

468 


erzogen  ist,  ist  sehr  natürlich  und  würde  an  und  für  sich 
ein  geringes   Unglück  sein. 

Aber  die  Sache  hat  ernsthaftere  Folgen. 

Ein  richterliches  Urteil  ist  ein  Ding,  welches  durch 
die  öffentliche  Gewalt,  durch  Polizei  und  Militär  voll- 
streckt wird. 

Jedes  richterliche  Urteil  ist  somit  eine  gewaltanwen- 
dende Handlung,  ein  Akt  der  Gewalt,  und  soll  dies  sein. 

Indem  nun  dies  richterliche  Urteil  mich,  und  nicht 
mich  allein,  sondern  ebenso  alle,  die  in  gleicher  Lage 
und  von  gleichem  Willen  wären,  gewaltsam  abhält  und 
uns  verbietet,  die  unteren  Klassen  über  jene  Gesetzge- 
bungsmaterien zu  unterrichten,  verhindert  es,  durch  eine 
gewaltsame  Handlung  das  Volk,  sein  verfassungsmäßiges 
Gesetzgebungs-  und  Wahlrecht  cum  cognitione  causae  aus- 
üben. Und  es  entsteht  somit  die  Frage  —  oder  vielmehr, 
es  würde,  wenn  heute  die  herbe  Konsequenz  römischer 
Juristen  herrschte,  kaum  die  Frage  sein  —  ob  hier  nicht 
ein  gewaltsames  Vorgehen  gegen  die  Verfas- 
sung des  Staates  vorliegt! 

Ich  habe  Ihnen  gezeigt,  meine  Herren,  und  durch  die 
Staatsschriften  des  Ministeriums  Manteuffel,  durch  die 
eigenen  Motive  der  königlichen  Botschaften  belegt,  wie 
vollkommen  legal  und  erlaubt,  ja  wie  im  höchsten  Grade 
verdienstlich  und  staatsmännisch  es  wäre,  eine  friedliche 
auf  die  öffentliche  Überzeugung  gerichtete  Agitation  für 
die  möglichste  Aufhebung  der  indirekten  Steuern  zu 
machen. 

Habe  ich  aber  selbst  auch  dies  nur  getan  ?  Auch  das 
nicht  einmal !  Ich  tat  es  nicht,  nicht  deshalb,  weil  ich 
nicht  eine  Umwandlung  der  indirekten  Steuern  in  direkte 
lebhaft  wünschte,  sondern  deshalb,  weil  ich  mich  auf  diese 
Dinge  zu   gut  verstehe,   um  nicht  zu  wissen,   daß  jede 

469 


durchgreifende  Steuerreform  vollkommen  unmöglich 
ist,  so  lange  nicht  Maßregeln  anderer  Art  vorhergehen, 
insbsondere  solange  nicht  aus  dem  allgemeinen  Wahl- 
recht hervorgegangene  gesetzgebende  Körper  existieren. 

Und  die  vorhin  nachgewiesene  Tatsache,  daß  die  könig- 
liche Staatsregierung  selbst  eingesteht,  seit  1847  sogar  den 
ersten  Schritt  auf  der  Bahn  der  erforderlichen  Steuer- 
reform trotz  aller  Anstrengungen  vergeblich  zu  erstreben, 
wird  Ihnen  dargetan  haben,  wie  gegründet  diese  Über- 
zeugung ist. 

Was  ich  somit  wirklich  mit  meinem  Vortrag  bezweckte, 
war  zunächst  der  rein  wissenschaftliche  und  theoretische 
Zweck,  die  arbeitenden  Klassen  zum  Verständnis  ihrer 
Zeit  zu  bringen. 

Ein  geistvoller  Freund  sagte  mir  später :  Sie  hätten 
Ihren  Vortrag  betiteln  sollen :  „Der  Arbeiterstand  und 
der  Stand  der  Arbeiter  in  der  Geschichte".  In  der  Tat, 
in  diesem  epigrammatischen  Titel  liegt  ganz  und  gar  der 
Grundgedanke  meines  Vortrages  ausgesprochen.  Ich  war 
—  die  Initiative  war  nicht  einmal  von  mir  ausgegangen  — 
aufgefordert  worden,  einen  Vortrag  zu  halten  in  einem 
Arbeiterverein.  Worüber  sollte  ich  ihnen  lesen  ?  Etwa, 
wieviel  Ballen  Baumwolle  jährlich  von  Amerika  nach  Eng- 
land gehen  und  ähnliche  Dinge,  die  man  am  anderen  Tage 
vergessen  hat  ?  Ich  sagte  mir :  Du  wirst  in  einer  Weise, 
in  welcher  nur  die  höchste  wissenschaftliche  Energie 
dessen  fähig  ist,  die  gesamte  reiche  Geschichte  der  mo- 
dernen Nationen  in  der  Einfachheit  ihres  inneren  Gesetzes 
darstellen,  die  inneren  Entwicklungsfäden  dieser  Ge- 
schichte bloßlegen  und  die  müden  Seelen  der  Gedrückten 
mit  der  Ermutigung  und  dem  Tröste  durchdringen,  daß 
ihre  Sache  vorwärts  rückt,  wenn  auch  langsam  und  un- 
merklich, so  doch  unablässig  und  unaufhörlich. 

470 


Und  diesen  Trost  und  diese  Ermutigung  nennt  der 
Staatsanwalt :  Haß  und  Verachtung  ! 

Wenn  mein  Vortrag  einen  hierüber  hinausgehenden 
praktischen  Zweck  hatte,  so  war  es  der,  die  theoreti- 
sche Grundlage  zu  liefern  für  eine  gesetzliche  und 
friedliche  Agitation  zugunsten  des  allgemeinen  Wahl- 
rechts. 

Dieser  Zweck  liegt  ganz  und  gar  in  dem  Satze  aus- 
gesprochen, mit  welchem  ich  p.  29  meines  Vortrages *) 
meine  gelegentliche  Erörterung  der  Steuermaterie  schließe  : 
„Bemerken  Sie  zugleich,  meine  Herren,  den  eigentüm- 
lichen Widerspruch  und  die  eigentümliche  Gerechtigkeit 
des  Verfahrens,  die  gesamten  Staatshaushaltsbedürfnisse 
den  indirekten  Steuern  und  somit  dem  armen  Volke 
aufzubürden,  zum  Maßstab  aber  und  zur  Bedingung  des 
Wahlrechts  und  somit  des  politischen  Herrschaftsrechts 
die  direkten  Steuern  zu  machen,  welche  zu  dem  Ge- 
samtbedürfnis des  Staates  von  108  Millionen  nur  den 
verschwindend  kleinen  Beitrag  von  12  Millionen  liefern!" 

Dieser  Zweck  Hegt  ganz  und  gar  in  den  eigenen  Wor- 
ten des  Staatsanwaltes  ausgesprochen,  welcher  (p.  17  des 
stenographischen  Berichts)2)  ausrief:  „Der  Angeklagte 
übersieht,  daß  die  Lasten  des  Staatslebens  in  der  Tat 
sehr  ungleichmäßig  verteilt  sind  und  diese  Lasten 
entsprechende  Rechte  zur  Folge  haben 
müssen !" 

An  diese  eigene  Rechtsthese  des  Staatsanwalts  klam- 
mere ich  mich  an,  an  ihr  halte  ich  fest,  aus  ihr  ist  auch 
mein  Vortrag  hervorgegangen ! 

Wenn  es  wahr  ist,  daß  die  Lasten  entsprechende 
Rechte  zur  Folge  haben  müssen,  und  wenn  es  andererseits 

x)  Seite  177  unserer  Ausgabe. 
2)  Im  11.  Band  unserer  Ausgabe. 

471 


wahr  ist,  wie  die  königliche  Staatsregierung  selbst  er- 
klärt, daß  sogar  bei  der  direkten  Steuer  die  ärmeren 
Klassen  unendlich  mehr  beitragen  als  die  wohlhabenden 
und  daß  dies  bei  der  indirekten  Steuer,  welche  die 
ärmeren  Klassen  noch  viel  härter  treffe,  also  noch  in 
einem  unendlich  höheren  Grade  der  Fall  sei,  —  wenn 
dies  wahr  ist,  warum  üben  dann  dennoch  die  ärmeren 
Klassen  nur  ein  Drittel  des  Stimmrechts,  während  sie 
5,  6,  10  und  20  mal  so  viel  —  und  mehr  —  als  die 
Wohlhabenden  steuern  ? 

Wo  bleibt  hier  die  Gerechtigkeit?  Und  warum 
sollte  es  ein  Verbrechen  sein,  die  öffentliche  Meinung 
für  die  Abänderung  eines  so  ungerechten,  durch  die  Worte 
der  königlichen  Staatsregierung,  ja  sogar  durch  die  eigenen 
Worte  des  Staatsanwaltes  selbst  verurteilten  Verhältnisses 
gewinnen  zu   wollen  ? 

Von  zwei  Dingen  eins,  meine  Herren ! 

Entweder  der  reine  Absolutismus  —  oder  das 
allgemeine  Wahlrecht!  Über  diese  beiden  Dinge 
kann  man  bei  verschiedenen  Ansichten  streiten,  aber  was 
zwischen  ihnen  liegt,  ist  jedenfalls  unmöglich,  unfolge- 
richtig und   unlogisch. 

Der  absolute  Eine,  durch  seine  Lage  allen  Klassen- 
gegensätzen entrückt  und  weit  über  die  Gesellschaft  und 
alle  gesellschaftlichen  Interessen  gestellt,  konnte  wenig- 
stens möglicherweise  dem  allgemeinen  Interesse,  dem 
Interesse  der  unendlichen  Mehrheit  sich  widmen.  Ob  und 
inwieweit  er  es  tat,  hing  von  dem  Zufall  persönlicher 
Einsicht,  Begabung  und  Charakterrichtung  ab.  Er  konnte 
es  wenigstens  tun  und  war  durch  seine  Stellung  daran 
erinnert,  es  zu  sollen.  Und  so  war  denn  in  der  Tat 
die  Devise  des  alten  Absolutismus  und  seiner  guten  Zeit : 
Nichts  durch  das  Volk,  alles  für  das  Volk! 

472 


Diese  Zeit  ist  vorüber.  Es  ist  die  Zeit  des  Konsti- 
tutionalismus eingetreten,  d.  h.  die  Zeit,  in  welcher  die 
Gesellschaft,  sich  für  mündig  haltend,  selbst  die  Ent- 
scheidung über  ihre  Interessen  in  die  Hand  nehmen 
will. 

Von  diesem  Augenblick  an  ist  es  eine  logische  Un- 
möglichkeit, ein  handgreiflicher  Widerspruch,  eine  bren- 
nende Ungerechtigkeit,  diese  Entscheidung  in  die  Hand 
der  Minorität,  in  die  Hand  der  wohlhabenden  Klassen 
der  Gesellschaft  zu  legen.  Diese  nicht  über  die  gesell- 
schaftlichen Interessen  hinausgestellten,  diese  vielmehr  ge- 
rade in  dem  Kreuzfeuer  dieser  Interessen  stehenden  und 
in  ihrer  ganzen  Lage  durch  sie  bedingten  Klassen  können 
gar  nicht  anders,  als  jene  Gewalt  der  Entscheidung  in 
ihrem  gesellschaftlichen  Interesse  anwenden  und  so- 
mit das  allgemeine  Interesse,  das  Interesse  der  unend- 
lichen Mehrheit  der  unteren  Stände,  ihrem  Eigeninteresse 
aufopfern,  wie  ich  Ihnen  ein  kleines  Beispiel  davon  an 
dem  Schicksal  des  Manteuffelschen  Gesetzesvorschlages 
geliefert  habe.  Sowie  also  der  Grundsatz  der  gesellschaft- 
lichen Selbstregierung  eingetreten  ist,  ist  es  die  schrei- 
endste Ungerechtigkeit,  ist  es  eine  logische  Unmöglichkeit, 
diese  Gewalt  der  Entscheidung  durch  ein  Klassenwahl- 
gesetz in  die  Hand  besonderer  Klassen  statt  in  die  Hand 
des  gesamten  Volkes  zu  legen !  Sie  als  ein  bevorzugtes 
Recht  in  die  Hand  gerade  derjenigen  Klassen  zu  legen, 
welche,  um  wieder  auf  die  eigene  These  des  Staats- 
anwaltes zu  verweisen,  den  unendlich  geringeren  Teil 
zu  den  Lasten  des  Staates  beitragen. 

Es  handelt  sich  darum,  die  öffentliche  Meinung  über 
diese  Ungerechtigkeit  und  diese  Unmöglichkeit  aufzuklären, 
sie  zur  allgemeinen  Überzeugung  zu  erheben  und  selbst  die 
widerstrebenden    Gemüter   mit   ihr   zu   durchdringen.    Es 

473 


handelt  sich  darum,  hierdurch  die  Grundlage  zur  fried- 
lichen Beseitigung  einer  Einrichtung  zu  legen,  die  gerade, 
wenn  sie  fortdauerte,  auf  die  Länge  der  Zeit  Klassenhaß 
erzeugen  müßte. 

Es  handelt  sich  darum,  vor  allem  gerade  die  Bour- 
geoisie selbst  zu  überzeugen,  daß  sie  nur  zu  wählen  hat 
zwischen  dem  reinen  Absolutismus  und  dem  allgemeinen 
Wahlrecht,  daß  alles,  was  dazwischen  liegt,  von  dem 
ehernen  Gang  der  Geschichte  zertreten  werden  muß  und 
daß,  wenn  sie  wirklich  auf  den  Konstitutionalismus  hält, 
sie  denselben  nur  retten  kann,  indem  sie  ihm  das  allge- 
meine Wahlrecht  zur  Grundlage  gibt  und  diesen  Ruf  zu 
ihrem  eigenen  und  aufrichtigen  mot  d'ordre 1)  erhebt. 

Ich  will  der  Bourgeoisie  das  Schicksal  ersparen,  wel- 
ches sie  in  Frankreich  unter  die  Füße  Napoleons  getreten 
hat  —  und  diesen  Appell  an  die  öffentliche  Vernunft 
und  das  öffentliche  Gewissen  nennt  der  Staatsanwalt  An- 
reizung  zu  Haß  und  Verachtung ! 

Noch  auf  zwei  Punkte  habe  ich  zu  antworten. 

Ich  hatte  in  meiner  Rede  im  ersten  Teile  derselben 
bei  Betrachtung  des  Mittelalters  erwähnt,  daß  schon  im 
Jahre  1672  auf  dem  deutschen  Reichstag,  schon  im  Jahre 
1614  auf  den  französischen  etats  generaux2),  die  Auf- 
hebung der  Zünfte  verlangt  worden  sei.  Ich  hatte  er- 
wähnt, daß  im  Jahre  1776  der  reformierende  Minister 
Turgot  in  Frankreich  die  Zünfte  aufhebt,  der  König  aber 
durch  das  Geschrei  der  privilegierten  Klassen  gezwungen 
wird,  wenige  Monate  darauf  sein  eigenes  Edikt  zu  wider- 
rufen, und  daß  endlich  durch  den  Bastillesturm  in  einem 
Tage  erwirkt  wurde,  was  in  Deutschland  und  Frankreich 


!)  Kampfruf.  D.  H. 

2)  Generalständen,  D.  H. 


474 


seit  fast  zwei  Jahrhunderten  vergeblich  erstrebt  worden 
war.  — 

Ich  hatte  hieran  folgende  vollkommen  objektive  und 
historische  Betrachtung  geknüpft :  „Sie  ersehen  daraus, 
meine  Herren,  daß,  welche  große  Vorteile  auch  dem 
Reformieren  auf  legalem  Wege  zukommen,  dieser  doch 
wieder  bei  allen  wichtigeren  Punkten  den  einen  großen 
Nachteil  hat,  von  einer  sich  über  ganze  Jahrhunderte  hin 
erstreckenden  Ohnmacht  zu  sein,  und  andererseits,  daß 
der  revolutionäre  Weg,  mit  wie  unleugbaren  Nachteilen 
er  auch  verbunden  ist,  dafür  den  einen  Vorteil  hat,  schnell 
und  energisch  zu  einem  praktischen  Ziele  zu  führen." 

Und  in  dieser  streng  objektiven  und  historischen,  die 
Vorteile  und  Nachteile  von  Revolutionen  gleichmäßig  kon- 
statierenden, bei  der  geschichtlichen  Darstellung  der 
mittelalterlichen  Periode  gemachten  Betrachtung  erblickt 
der  erste  Richter  einen  Grund  zur  Verurteilung,  indem 
er  nämlich  annimmt,  daß  ich  folglich  den  revolutionären 
Weg  dem  legalen  vorziehe  und  daß  ich  folglich  wohl 
auch  über  die  jetzige  Geschichtsperiode  und  die  in  ihr 
zu  erlangenden  Ziele  ebenso  denken  und  also  auf  dem 
Grunde  meiner  Seele  den  Gedanken  tragen  müsse,  daß 
die  arbeitenden  Klassen  jetzt  ebenso  handeln  möchten ! 
—  Kaum  habe  ich  meinen  Augen  getraut,  als  ich  diesen 
Grund  der  Verurteilung  in  dem  Urteil  fand ! 

Abgesehen  davon,  daß  selbst  wenn  man  auf  diese 
Schlußfolgerung  eingehen  wollte,  dann  nur  eine  Anklage 
auf  Aufforderung  zur  Revolution  gegen  die  Staatsgewalt, 
nicht  aber  auf  Anreizung  zu  Haß  und  Verachtung  gegen 
die  Staatsangehörigen  möglich  wäre  —  sieht  der  erste 
Richter  nicht,  daß  diese  Verurteilung  auf  Schlußfolge- 
rungen die  flagranteste  Überschreitung  aller  Rechtsgrund- 
sätze darstellt  ? 

475 


Diese  Schlußfolgerungen  sind  durchaus  schief  und  fehl- 
gehend. Es  sind  Paralogismen1),  deren  Unrichtigkeit  ich 
Ihnen  in  meiner  Appellationsrechtfertigungsschrift  ebenso 
kurz  als  scharf  nachgewiesen  habe. 

Aber  wenn  diese  Schlüsse  auch  ebenso  richtig  wären 
als  sie  schief  sind,  —  sieht  denn  der  erste  Richter  nicht, 
daß  er  gar  kein  Recht  hat,  solche  Schlußfolgerungen 
anzustellen  ?  Daß  er  sich  lediglich  an  meine  ausgespro- 
chenen Worte  halten  und  nicht  darüber  hinaus  in  das 
heilige  Asyl  meiner  inneren  Denkfreiheit  einbrechen  darf  ? 
Daß  er  nicht  das  geringste  Recht  hat,  solche  unausge- 
sprochenen Ansichten,  selbst  wenn  er  aus  dem  Ausge- 
sprochenen schließen  könnte,  daß  sie  auf  dem  Grunde 
meiner  Seele  vorhanden  sein  müssen,  vor  das  Forum  des 
Straf  rechts  zu  ziehen  ? 

Mein  Erstaunen  hierüber  ist  maßlos  gewesen,  denn 
das  Urteil  stellt  hierin  eine  Verletzung  aller  heiligsten 
Grundsätze  des  Rechtes  dar,  eine  Verletzung  —  so  schrei- 
end, daß  sie  selbst  noch  in  den  Zeiten  höchster  Rechts- 
losigkeit  in  diesem  Grade  ohne  Beispiel  dasteht. 

Wissen  Sie,  meine  Herren,  welchen  Fall  die  konser- 
vativen Geschichtsschreiber  als  den  ärgsten  Greuel  wider 
Rechtslosigkeit  anführen,  welchen  die  Schreckenstribunale 
der  französischen  Revolution  auf  sich  geladen  haben  ?  Es 
ist  der  Fall  einer  Verurteilung,  die  deshalb  erging,  weil 
der  Angeklagte  überführt  war,  die  Arie  gesungen  zu 
haben:  O  Richard,  mon  roi !  „O  Richard,  mein 
König !" 

Nun  wohl !  Ich  werde  verurteilt,  weil  der  Richter  nicht 
einmal  auf  meinen  Lippen,  nein,  weil  er  auf  dem 
Grunde   meiner    Seele    die    Melodie    gefunden   zu 

*)  Fehlschlüsse.  D.  H. 

476 


haben  glaubt:  O  Revolution,  ma  reine!  „O  Revolution, 
meine  Königin!" 

Wollen  uns  die  Tribunale  wirklich  auf  den  Weg  fran- 
zösischer Entwicklung  hinzwängen  ?  Sollen  wir  uns  gegen- 
seitig abschlachten  um  unserer  Ansichten  willen? 
Findet  der  Appell  an  den  germanischen  Rechtssinn  kein 
Echo  mehr  in  der  Brust  unserer  Richter  ?  Ist  er  aus- 
gestorben unter  uns  ?  Haben  wir  den  Sinn  für  das  Recht 
des  Individuums,  dessen  die  deutsche  Nation  sich 
rühmt,  seit  sie  existiert,  uns  wirklich  schon  gänzlich  ab- 
gearbeitet und  abgerieben  im  historischen  Prozeß  ?  Sind 
wir  wirklich  schon  so  weit  romanisiert,  uns  um  unserer 
Ansichten  willen  als  Ve  rbrecher  zu  verfolgen  ? 

Ich  werde  Ihnen  nicht  verhehlen,  meine  Herren,  daß 
unsere  Ansichten  gar  weit  auseinander  liegen  mögen.  Ich 
wünsche  gewiß  vieles,  was  Sie  nicht  wünschen  mögen, 
und  vieles  nicht,  was  Sie  wünschen. 

Aber  was  hat  das  mit  der  Sphäre  unseres  Rechtes 
zu  tun? 

Mehr  noch  als  das,  was  wir  wünschen,  trennt  uns 
das,  was  wir  glauben. 

Sie  glauben  an  keine  Revolution,  meine  Herren.  Mich 
—  ja,  mich  haben  meine  Studien  dahin  gebracht,  an  eine 
Revolution  zu  glauben. 

Ich  habe  mich  schon  in  meiner  Verteidigungsrede  erster 
Instanz  darüber  ausgesprochen,  welches  die  wissen- 
schaftliche Bedeutung  des  Wortes  Revolution  ist,  in 
welcher  ich  dieses  Wort  stets  fasse. 

Diese  Bedeutung  ist  keine  andere,  als  die,  daß  ein 
neues  Prinzip  an  die  Stelle  eines  bestehenden  Zu- 
standes  gesetzt  wird,  gleichviel  ob  mit  oder  ohne  Gewalt. 

In  diesem  Sinne  kann  ich  sagen,  daß  ich  jedenfalls 

477 


von  dem  künftigen  Eintreten  einer  Revolution  überzeugt 
bin.  — 

Sie  wird  entweder  eintreten  in  voller  Gesetzlichkeit 
und  mit  allen  Segnungen  des  Friedens,  wenn  man  die 
Weisheit  hat,  sich  zu  ihrer  Einführung  zu  entschließen 
beizeiten  und  von  oben  herab  —  oder  aber  sie  wird  inner- 
halb irgend  eines  Zeitraumes  hereinbrechen  unter  allen 
Konvulsionen  der  Gewalt,  mit  wild  wehendem  Locken- 
haar, erzne  Sandalen  an  ihren  Sohlen. 

In  der  einen  oder  andern  Weise  wird  sie  kommen, 
jedenfalls,  und  wenn  ich,  mich  dem  Tageslärm  verschlie- 
ßend, in  die  Geschichte  mich  vertiefe,  so  höre  ich  ihr 
Schreiten. 

Aber  sehen  Sie  denn  nicht,  daß  trotz  dieser  Ver- 
schiedenheit dessen,  was  wir  glauben,  unsere  Bestrebungen 
Hand  in  Hand  gehen  ?   ' 

Sie  glauben  nicht  an  die  Revolution,  und  wollen  sie 
daher  verhindern.  Wohl !  Tun  Sie,  was  Ihres  Amtes  ist. 
Ich  —  glaube  an  die  Revolution,  und  weil  ich  an  sie 
glaube,  will  ich  sie,  nicht  herbeiführen  —  ich  habe 
es  Ihnen  bereits  in  meiner  Urteilskritik  erklärt,  daß  nach 
meiner  ganzen  Geschichtsanschauung  die  Anstrengungen 
eines  Tribuns  notwendig  so  ohnmächtig  dazu  sind,  wie 
der  Atem  meines  Mundes,  den  Sturm  auf  dem  Meere  zu 
entfesseln  —  sondern  für  den  Fall,  daß  sie  kommt 
und  von  unten  kommt,  will  ich  sie  im  voraus  humani- 
sieren,  zivilisieren! 

Und  das  werde  ich  Ihnen  beweisen  gerade  an  dem 
letzten  Beleg  der  Anklage,  den  man  gegen  mich  geltend 
macht. 

Ich  habe,  wirft  mir  die  Anklage  vor,  auf  die  höhere 
Selbstsucht  und  also  Unsittlichkeit  der  höheren  Stände 
hingewiesen. 

478 


Ich  sehe  hier  ganz  davon  ab,  daß  schon  Fichte,  schon 
Rousseau,  schon  das  Evangelium  dasselbe  gelehrt  haben. 

Aber  ich  frage  zunächst :  in  welchem  Zusammenhange 
komme  ich  auf  dieses  Thema  ?  In  folgendem : 

„Vielleicht  kann  —  sage  ich  daselbst  — ■  der  Gedanke, 
das  Prinzip  der  untersten  Klassen  der  Gesellschaft 
zum  herrschenden  Prinzip  des  Staates  und  der  Gesell- 
schaft zu  machen,  als  ein  sehr  gefährlicher  und  unsitt- 
licher erscheinen,  als  ein  solcher,  der  Sittigung  und  Bil- 
dung dem  Untergange  in  ein  „modernes  Barbarentum" 
auszusetzen  droht."  Aber  jene  Furcht,  fahre  ich  fort, 
sei  nur  ein  Vorurteil  und  es  ließe  sich  im  Gegenteil  nach- 
weisen, daß  dieser  Gedanke  den  höchsten  Fortschritt  und 
Triumph  der  Sittlichkeit  darstellen  würde,  den  die  Welt- 
geschichte bis  heute  kenne.  Jene  Furcht  sei  nur  ein  Vor- 
urteil und  zwar  das  Vorurteil  der  heutigen  noch  vom 
Privilegium  beherrschten  Zeit.  Schon  habe  es  eine  Zeit 
gegeben,  in  welcher  sogar  das  entgegengesetzte  Vor- 
urteil gegolten  habe,  die  Zeit  der  französischen  Republik 
von  1793. 

Sie  sehen  also,  daß  ich  überhaupt  schon  nur  deshalb 
auf  jenes  Thema  komme,  um  meine  Ansicht  von  der 
Bestimmung,  welcher  unsere  weltgeschichtliche  Periode 
zueilt,  gegen  den  für  viele  sehr  naheliegenden,  obwohl 
nur  sehr  scheinbaren  Vorwurf  der  Barbarei  und  Roheit 
zu  rechtfertigen. 

Schon  dieser  Zusammenhang,  schon  diese  Absicht 
nimmt  dem,  was  ich  nun  über  den  Zustand  der  Sittlichkeit 
in  den  verschiedenen  Klassen  der  Gesellschaft  sage,  jeden 
aggressiven  Charakter,  jeden  animus  der  Provokation  und 
Aufreizung.  Es  ist  eben  nur  gesagt,  um  die  wissenschaft- 
liche Entwicklung  der  Bedeutung  unserer  Geschichts- 
periode durchzuführen  und  gegen  irrige  Einwürfe  zu  be- 

479 


festigen.  Das  aber  muß  doch  mindestens  die  Bedeutung 
des  Artikel  20  der  Verfassung:  „Die  Wissenschaft  und 
ihre  Lehre  ist  frei"  sein,  daß  es  der  Wissenschaft  zu- 
stehe, alles  zu  sagen,  was  zur  Ausführung  und  Durch- 
führung ihrer  Thesen  erforderlich  ist,  daß  es  nichts  ob- 
jektiv Verbotenes,  nichts  kulpabel1)  Strafbares  für  sie 
gebe,  nichts  gebe,  was  sie  nicht  zu  ihrem  wissenschaftlichen 
Endzweck  dartun  und  nachweisen  dürfe. 

Inzwischen,  hierauf  wollte  ich  nur  beiläufig  aufmerk- 
sam machen.  Der  Nachweis,  den  ich  Ihnen  hier  zu  führen 
versprochen  habe,  ist  ein  anderer. 

In  welchem  Sinne  behandle  ich  nun  jenes  Thema  von 
der,  wie  Fichte  sagt,  mit  dem  steigenden  Stande  steigenden 
Unsittlichkeit,  und  in  welchem  Sinne  beleuchte  ich  das 
entgegengesetzte 2)  Vorurteil  des  Sansculottismus  ? 

Ich  sage  wörtlich:  „Damals  steigerte  sich  das  ent- 
gegengesetzte Dogma  sogar  so  weit,  daß  fast  jeder,  der 
einen  ganzen  Rock  hatte,  eben  dadurch  verderbt  und  ver- 
dächtig erschien,  und  Tugend,  Reinheit  und  patriotische 
Sittlichkeit  nur  solchen  inne  zu  wohnen  schien,  die 
keinen  guten  Rock  besaßen.  Es  war  die  Periode  des 
Sansculottismus.  Diese  Anschauung,  meine  Herren,  hat  in 
der  Tat  zu  ihrer  Grundlage  eine  Wahrheit,  die  aber  in  un- 
wahrer und  verkehrter  Form  auftritt.  Nun  gibt  es 
aber  gar  nichts  Gefährlicheres  als  eine  Wahrheit,  die 
in  unwahrer,  verkehrter  Form  auftritt.  Denn  wie  man  sich 
zu  ihr  verhalte,  wird  man  gleich  schlecht  fahren.  Adop- 
tiert man  jene  Wahrheit  in  ihrer  unwahren,  verkehrten 
Form,  so  wird  dies  zu  gewissen  Zeiten  die  schäd- 


*)  d.  h.  Auf  bloßer  Fahrlässigkeit  beruhend.  D.  H. 

2)  Ein   Schreib-   oder   Druckfehler.    In   diesem  Zusammen- 
hang müßte  es  heißen  „das  entsprechende".  D.  H. 

480 


lichsten    Verwüstungen    anrichten,    wie    dies    im 
Sansculottismus  der  Fall  war." 

Ich  spreche  mich  also  ausdrücklich  gegen  die  sanscu- 
lottische Auffassung  dieses  Grundsatzes  aus,  ich  beschul- 
dige ihn  der  Unwahrheit  und  Verkehrtheit,  ich  erkläre, 
daß  er  die  schädlichsten  Verwüstungen  angerichtet  habe 
und  sie  zu  gewissen  Zeiten  auch  bei  uns  würde  anrichten 
müssen,  wenn  man  nicht  im  voraus  das  Volk  von  seiner 
Unwahrheit  und  Verkehrtheit  überzeuge,  was  aber  eben 
nur  dadurch  geschehen  könne,  daß  man  den  relativ  wahren 
Inhalt  dieser  unwahren  Auffassung  aufzeige. 

Und  ich  zeige  nun,  daß  die  höheren  privilegierten 
Stände  notwendig  und  ohne  individuelle  Verschuldung  un- 
sittlich sein  müssen,  weil  sie  das  persönliche  Interesse 
in  einen  notwendigen  Gegensatz  zu  der  histo- 
rischen Entwicklung,  zu  dem  Idealismus  der  Kulturent- 
wicklung versetze,  welchem  sich  hinzugeben  die  Quelle 
aller  wahren  Sittlichkeit  ausmache.  Wegen  jenes  Gegen- 
satzes zu  ihrem  persönlichen  Interesse  könnten  dies  in 
den  höheren  Ständen  nur  solche,  die  sich  ein  für  allemal 
durch  einen  großen  Blick  über  ihr  ganzes  persönliches 
Dasein  erhoben  und  hinweggesetzt  haben,  und  das  könnten 
natürlich  nur  wenig  zahlreiche  Ausnahmen  sein.  Dieser 
Gegensatz  des  persönlichen  Interesses  und  der  Kulturent- 
wicklung der  Nation,  der  die  höheren  Stände  notwendig 
und  ohne  persönliche  Verschuldung  zu  jener  historischen 
Unsittlichkeit  zwänge,  fehle  bei  den  unteren  Klassen 
zu  ihrem  Glücke,  denn  sie  seien  vielmehr  in  der  glück- 
lichen Lage,  daß  bei  ihnen  jene  historische  Sittlichkeit 
zusammenfalle  mit  ihrem  persönlichen  Interesse. 
Sie  hätten  es  darum  leicht,  sittlich  zu  sein.  Zwar  sei 
auch  noch  bei  ihnen  genug  Selbstsucht  vorhanden,  aber 
bei  ihnen  sei  das,  im  Gegensatz  zu  den  höheren  Ständen, 

31   LwsaUe.   Ges.   ScKriften.   Band  IL  481 


der  Fehler  der  einzelnen,  nicht,  wie  bei  jenen, 
das   notwendige   Produkt  ihrer   Klassenlage. 

Was  also  sage  ich  durch  diese  Entwicklung  zu  den 
Arbeitern  ?  Welche  Lehre  erteile  ich  ihnen  ? 

Kennen  Sie  den  inneren  Zusammenhang  der  franzö- 
sischen Revolutionsgeschichte,  meine  Herren  ?  Ich  kenne 
ihn  bis  in  seine  inwendigste  Fiber ! 

Welches  war  der  Ursprung  der  französischen  ter- 
reur  ? 1) 

Nous  battons  de  la  monnaie  sur  la  place  de  greve, 
„wir  schlagen  Münze  auf  dem  Greveplatz  (dem  Hin- 
richtungsplatz)," sagte  Barrere.  Im  Namen  der  ,, vertu", 
im  Namen  der  republikanischen  Tugend  köpfte  Robes- 
pierre die  Reichen,  weil  sie  die  patriotische  Liebe  zur 
Gleichheit  nicht  teilten,  was  nach  ihm  ein  persönliches 
Verbrechen  war.  Man  verstand  nichts  an  dem  ob- 
jektiven Chemismus  der  gesellschaftlichen  Einrichtungen 
zu  ändern,  man  verstand  nichts  an  der  objektiven  Ungleich- 
heit in  der  materiellen  Lage  zu  bessern,  man  erkannte  die- 
selbe vielmehr  im  Prinzip  als  ein  Dogma  an,  und  zur 
Wut  getrieben  durch  den  Widerspruch,  daß  man  an  einer 
Lage  der  Dinge  nichts  zu  ändern  vermochte,  welche  not- 
wendig und  naturgemäß  in  den  Personen  eine  ihnen  ent- 
sprechende Gesinnung  erzeugen  mußte,  warf  man  die 
Schuld  auf  die  Personen  und  köpfte  die  Reichen  im 
Namen  der  Tugend ! 

Gewarnt  durch  diese  verhängnisvollen  Vorgänge  und 
mir  wohl  bewußt,  wie  nahe  diese  unselige  Verwechslung 
den  ärmeren  Klassen  liegen  kann,  ruft  mein  Vortrag  in- 
direkt den  Arbeitern  zu :  sollten  je  Ereignisse  eintreten, 
die  euch  die  Macht  in  die  Handjjeben,  nun  so  haltet  euch 


x)  Schreckensherrschaft.  D.  H. 

482 


an  die  Dinge,  sucht  da  vernünftig  zu  bessern  und  ihre 
chemischen  Funktionen  zu  ändern,  aber  lasset  die  Per- 
sonen aus  dem  Spiel!  Jene  Unsittlichkeit,  jene  man- 
gelnde patriotische  „vertu",  sie  ist  nicht  die  Schuld  der 
Personen,  sondern  der  notwendige  Ausdruck  ihrer  Klas- 
senlage. Ihr  wäret  nicht  ein  Haar  besser,  wenn  Ihr 
in  jener  Lage  wäret. 

Es  ist  dies  eine  Aufforderung  zum  Haß  und  zur  Ver- 
achtung, genau  so,  wie  z.  B.  die  Aufforderung  Christi : 
wer  sich  rein  fühlt,  werfe  den  ersten  Stein  auf  die  Ehe- 
brecherin, eine  Aufforderung  zum  Morde  war ! 

Und  während  ich  aus  ganzer  Seele  den  Arbeitern  die 
Lehre  einpräge,  nicht  die  Personen  anzuklagen,  welche 
nur  das  unschuldige  und  willenlose  Produkt  ihrer  Lage 
seien,  werde  ich  —  welch  ironischster  Gegensatz !  — 
angeklagt,  zu  Haß  und  Verachtung  gegen  diese  Per- 
sonen aufgereizt  zu  haben ! 

Eine  letzte  Einrede,  meine  Herren ! 

Wie  war  es  möglich,  diese  Anklage  gegen  mich  nur 
anzustellen,  wie  war  es  möglich,  die  Absicht  zu  diesem 
Verbrechen,  die  doch  ein  unumgängliches  Kriterium  des- 
selben bildet,  bei  mir  vorauszusetzen  ? 

Wie  ?  Es  hat  sich  jemand  in  einem  faustischen  Trieb 
mit  der  zähesten,  ernstesten  Mühe  durchgearbeitet  von 
der  Philosophie  der  Griechen  und  dem  römischen  Rechte 
durch  die  verschiedensten  Fächer  historischer  Wissenschaft 
bis  zur  modernen  Nationalökonomie  und  Statistik,  und 
Sie  könnten  im  Ernste  glauben,  er  wolle  diese  ganze 
lange  Bildung  damit  schließen,  demProletariereine 
Brandfackel  in  die  Hand  zu  drücken? 

Wie  ?  Hat  man  so  wenig  Kenntnis  und  Einsicht  in  die 
sittigende,  zivilisierende  Macht  der  Wissenschaft,  daß 
man  dies  auch  nur  für  möglich  halten  kann  ? 

3i-  483 


Sehen  Sie  denn  nicht,  daß  Sie  mit  einer  solchen  An- 
nahme nicht  nur  mir,  sondern  sich  selbst  und  der  g e - 
samten  Wissenschaft  zu  nahe  treten  würden ? 

Was  ist  denn  zuletzt  an  der  Wissenschaft,  wenn  sie 
nicht  notwendig  eine  ethische  Richtung  des  Geistes  er- 
zeugte ?  Was  an  der  Sittlichkeit,  wenn  sie  nicht  ein  not- 
wendiger Ausfluß  wahrer  Wissenschaft  wäre  ?  Die  ganze 
Kultur  wäre  nichts  als  eine  große  Lüge  und  fort- 
gefallen jedes  Band,  welches  die  zivilisierte  Welt  im 
Innersten  zusammenhält,  wenn  die  Annahme,  zu  der  man 
Ihnen  rät,  auch  nur  denkbar  wäre ! 

Das  also  kann  ich  nicht  wollen ! 

Was  will  ich  also,  wenn  ich  mich  in  einer  friedlichen 
Agitation  an  den  Arbeiterstand  wende  und  auf  seine  Über- 
zeugung einzuwirken  suche  ? 

Ich  fühle,  daß  es  mir  notwendig  ist,  Ihnen  mit  zwei 
Worten  darüber  Auskunft  zu  geben.  Ich  habe  schon  in 
meiner  Verteidigungsrede  erster  Instanz  darauf  hinge- 
wiesen und  seitdem  anderwärts  weiter  Zeugnis  darüber 
abgelegt.  Ich  will  die  freiwilligen  Assoziationen  der  Ar- 
beiter, aber  ich  will  sie  verbunden  mit  dem  allgemeinen 
Wahlrecht,  denn  ich  will  sie  und  halte  sie  nur  für  mög- 
lich und  wirksam  unter  der  hilfreichen  zivilisatorischen 
Ägide  des  Staates! 

Dem  Staate  schreibe  ich  die  hohe,  gewaltige  Auf- 
gabe zu,  die  Keime  des  Menschlichen  zu  entwickeln,  wie 
er  dies,  seitdem  die  Geschichte  steht,  getan  hat  und  für 
alle  Ewigkeit  tun  wird,  und  als  das  Organ,  das  für  alle 
d  a  ist,  an  seiner  schützenden  Hand  die  menschliche  Lage 
aller  herbeizuführen. 

Diese  Doktrin,  meine  Herren,  ist  keine  Theorie  der 
Zerstörung  und  der  Barbarei,  es  ist  im  höchsten  Grade 
eine  Staatsdoktrin! 

484 


Sie,  meine  Herren,  gehören  ja  nicht  den  Manchester- 
Männern  an,  jenen  modernen  Barbaren,  welche  den  Staat 
hassen,  nicht  diesen  oder  jenen  bestimmten  Staat,  nicht 
diese  oder  jene  Staats  f  orm  ,  sondern  den  Staat  üb er- 
h  a  u  p  t !  und  welche,  wie  sie  das  hin  und  wieder  deutlich 
eingestanden,  am  liebsten  allen  Staat  abschaffen,  Justiz 
und  Polizei  an  den  Mindestfordernden  verganten  und  den 
Krieg  durch  Aktiengesellschaften  betreiben  lassen  möch- 
ten, damit  nirgends  im  ganzen  All  noch  ein  sittlicher 
Punkt  sei,  von  welchem  aus  ihrer  kapitalbewaffneten  Aus- 
beutungssucht ein  Widerstand  geleistet  werden  könnte1). 

Wie  breite  Unterschiede  Sie  und  mich  auch  von  ein- 
ander trennen,  meine  Herren,  —  dieser  Auflösung  alles 
Sittlichen  gegenüber  stehen  wir  Hand  in  Hand !  Das  ur- 
alte Vestafeuer  aller  Zivilisation,  den  Staat,  verteidige 
ich  mit  Ihnen  gegen  jene  modernen  Barbaren! 

Ich  schließe.   — 

Ich  habe  —  Sie  werden  mir  das  selbst  bezeugen  — 
eine  Riesenanstrengung  gemacht,  um  meine  Freisprechung 
zu  erlangen !  Das  Zeitopfer,  welches  mir  meine  Appel- 
lationsrechtfertigung und  diese  Verteidigung  auferlegte, 
überwiegt  fast  weit  die  Unbequemlichkeit,  die  mir  eine 
viermonatliche  Haft  auferlegen  würde. 

Aber  ich  war  es  Ihnen  schuldig,  den  Gegenstand 
vollständig  aufzuklären,  um  Sie  selbst  vor  einer  Unge- 
rechtigkeit ohnegleichen  zu  bewahren ! 

Aber  ich  war  es  der  Wissenschaft  schuldig,  ein  großes 
Gebiet  geistiger  Tätigkeit  zu  schützen ! 


x)  Man  muß  der  Erregung,  unter  deren  Einfluß  Lassalle 
diese  Sätze  geschrieben,  einiges  zugute  halten.  An  sich  wäre 
diese  Denunziation  seiner  Gegner,  unter  denen  sich  doch  ein 
gut  Teil  Ideologen  befanden,  gerade  in  einer  Rede  vor  einem 
Gerichtshof  sicher  besser  unterblieben.  D.  H. 

485 


Aber  ich  war  es  dem  Lande  schuldig,  zu  sehen,  ob 
ich  noch  vor  demselben  Kammergericht  spreche,  über 
welches  sich  aus  Friedrich  des  Großen  Zeit  bis  nach 
Frankreich  das  Sprichwort  verbreitet  hat :  il  y  a  des  juges 
ä  Berlin,  es  gibt  Richter  zu  Berlin ! 

Wie  Ihr  Urteil  auch  ausfalle,  es  wird  ein  denkwür- 
diges werden.  Nicht  mit  dem  gleichgültigen  Lärm  unserer 
Tagespresse  bedrohe  ich  Sie.  Aber  die  Wissenschaft  — 
und  ich  bin  einigermaßen  berechtigt,  in  ihrem  Namen  zu 
sprechen  —  wird  dieses  Urteil  in  die  Annalen  der  Ge- 
schichte eingetragen! 


486 


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